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Mittwoch, 26. März 2014

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




Versicherungswechsel

So kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse richtig

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




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