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Montag, 22. September 2014

Höchste Zeit, die Radbeleuchtung einem Check zu unterziehen.

Denn das typische Herbstwetter mit Nebel und Niesel-Regen erhöht für Radfahrer die Gefahr, übersehen zu werden.

Gut sehen und gesehen werden:






Durchgebrannt?


Der häufigste Defekt sind durchgebrannte Leuchtbirnen.
Oft gibt zuerst das Rücklicht den Geist auf - meist unbemerkt.

Doch nun überlastet der Dynamo die Frontleuchte, es droht totaler Lichtausfall.



Mit LED-Scheinwerfern passiert das nicht. Die sind zwar teurer ( ab 20 €), leuchten dafür aber heller und halten viel länger.

Durchgedreht?


Regen, Nebel, Frühtau - sie sind die Feinde des klassischen, an der Reifenflanke laufenden Dynamos.

Bei Feuchtigkeit dreht er durch und versorgt die Lichtanlage mit zu wenig Strom.

Kurzfristige Lösung: Gummi-Kappen für mehr Griff ( ca. 1 €). 


Langfristig empfiehlt sich aber der Umstieg auf einen Nabendynamo 
( ab ca. 40 €), der auch bei geringem Tritt und Nässe für mehr Leuchtkraft sorgt.


Durchgeblickt? 


Die Speichenreflektoren oder "Katzenaugen" fallen gern mal ab.

Alternative: selbstklebende Leuchtstreifen (ab ca 10 €) für die Reifenflanke.

Sie strahlen kreisrund.

Auch für Helm und Kleidung werden Lichtreflektoren dringend empfohlen.

So sind Sie immer bestens zu sehen.




Das ist Pflicht


  • Ein weißer Frontscheinschwerfer und ein rotes Rücklicht (Stromquelle: Dynamo, Lichtmaschine (Nennspannung 6V), Batterie, Akku) 

  • Für gute Sichtbarkeit von der Seite gibt es wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren ( jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben.

  • Auch ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler hinten sowie ein kleiner Rückstrahler sind vorgeschrieben.

  • Nur bei Rennrädern bis zu einem Gewicht von elf Kilogramm muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad angebracht sein. Hier sind auch Batterieleuchten erlaubt, die normalerweise nicht als Frontlicht eingesetzt dürfen.




Sicher durch den Fahrrad-Herbst

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Höchste Zeit, die Radbeleuchtung einem Check zu unterziehen.

Denn das typische Herbstwetter mit Nebel und Niesel-Regen erhöht für Radfahrer die Gefahr, übersehen zu werden.

Gut sehen und gesehen werden:






Durchgebrannt?


Der häufigste Defekt sind durchgebrannte Leuchtbirnen.
Oft gibt zuerst das Rücklicht den Geist auf - meist unbemerkt.

Doch nun überlastet der Dynamo die Frontleuchte, es droht totaler Lichtausfall.



Mit LED-Scheinwerfern passiert das nicht. Die sind zwar teurer ( ab 20 €), leuchten dafür aber heller und halten viel länger.

Durchgedreht?


Regen, Nebel, Frühtau - sie sind die Feinde des klassischen, an der Reifenflanke laufenden Dynamos.

Bei Feuchtigkeit dreht er durch und versorgt die Lichtanlage mit zu wenig Strom.

Kurzfristige Lösung: Gummi-Kappen für mehr Griff ( ca. 1 €). 


Langfristig empfiehlt sich aber der Umstieg auf einen Nabendynamo 
( ab ca. 40 €), der auch bei geringem Tritt und Nässe für mehr Leuchtkraft sorgt.


Durchgeblickt? 


Die Speichenreflektoren oder "Katzenaugen" fallen gern mal ab.

Alternative: selbstklebende Leuchtstreifen (ab ca 10 €) für die Reifenflanke.

Sie strahlen kreisrund.

Auch für Helm und Kleidung werden Lichtreflektoren dringend empfohlen.

So sind Sie immer bestens zu sehen.




Das ist Pflicht


  • Ein weißer Frontscheinschwerfer und ein rotes Rücklicht (Stromquelle: Dynamo, Lichtmaschine (Nennspannung 6V), Batterie, Akku) 

  • Für gute Sichtbarkeit von der Seite gibt es wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren ( jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben.

  • Auch ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler hinten sowie ein kleiner Rückstrahler sind vorgeschrieben.

  • Nur bei Rennrädern bis zu einem Gewicht von elf Kilogramm muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad angebracht sein. Hier sind auch Batterieleuchten erlaubt, die normalerweise nicht als Frontlicht eingesetzt dürfen.




06:40 Weitersagen:

Freitag, 19. September 2014


"Gesund beginnt im Mund - Ein Herz für Zähne" - bei dem diesjährigen Motto zum bundesweiten Tag der Zahngesundheit am 25. September geht es um Fürsorge und Vorsorge von den Kinderschuhen bis hin ins hohe Alter.


Mit Hervorbrechen des ersten Zahns eines Kindes schreitet
die Entwicklung von Kiefer,
Gebiss und Zahnfleisch voran.


Milchzähne spielen eine wichtige Rolle als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Leider werden sie häufig noch immer in der Pflege vernachlässigt.






Dies ist mitunter fatal, da Karies entstehen kann.
Übertragung von Kariesbakterien finden durch Speichel statt, wenn Eltern beispielsweise Schnuller oder Löffel des Babys ablecken.

Aufgrund des wenigen Zahnschmelzes sind Kinder besonders anfällig.
Durch Karies kann es zu frühzeitigem Zahnverlust kommen und so unter Umständen zu Störungen bei der Sprach- und Gebissentwicklung.

Entzündete Milchzahnwurzeln beeinträchtigen im schlimmsten Fall sogar die nachrückenden bleibenden Zähne oder führen zu allgemeinen Erkrankungen.




Aus diesem Grund sollten Eltern neben der Fürsorge für ihre Kinder ebenfalls auf eine eigene tägliche Zahnpflege achten sowie regelmäßige Prophylaxe-Termine beim Zahnarzt wahrnehmen.




Für Babys steht der erste Zahnarztbesuch bereits ab dem 6. bis 8. Monat auf dem Plan, wenn die ersten Milchzähne durchbrechen.


Tägliches Ritual ein Leben lang 


Was in der Kindheit bereits Routine ist, müssen Erwachsene nicht mehr lernen.
Diesen Aspekt sollten Eltern immer im Hinterkopf haben und die notwendige Zahnpflege zu einem festem Ritual machen.



Morgens nach dem Aufstehen und abends vor dem Zu-Bett-Gehen passt es gut in den Tagesablauf von Kindern und Erwachsenen.

Geregelte, immer wiederkehrende Abläufe geben Kindern Sicherheit und fördern ihre Selbständigkeit, dies gilt nicht nur für die Zahnpflege, sondern für alle Bereiche des Lebens.

Zusätzlich hilft es, Kindern zu vermitteln, warum Zahnpflege so wichtig ist.

Dieser Aspekt stellt einen wichtigen Punkt dar, damit Kinder in späteren Jahren auch eigenständig ohne Nachkontrolle der Eltern sorgfältig putzen.

Zur kindgerechten Erklärung unterstützen Reime, Lieder oder Geschichten bildhaft und machen beim Zähneputzen sogar Spaß, aber auch Mama und Papa, die mitputzen, haben positiven Einfluss auf die Bildung des Verantwortungsbewusstseins des Kindes.


Bildquellenangabe: Pixabay.com









Krankenzusatzversicherung

Ein Leben lang gesund im Mund

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden


"Gesund beginnt im Mund - Ein Herz für Zähne" - bei dem diesjährigen Motto zum bundesweiten Tag der Zahngesundheit am 25. September geht es um Fürsorge und Vorsorge von den Kinderschuhen bis hin ins hohe Alter.


Mit Hervorbrechen des ersten Zahns eines Kindes schreitet
die Entwicklung von Kiefer,
Gebiss und Zahnfleisch voran.


Milchzähne spielen eine wichtige Rolle als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Leider werden sie häufig noch immer in der Pflege vernachlässigt.






Dies ist mitunter fatal, da Karies entstehen kann.
Übertragung von Kariesbakterien finden durch Speichel statt, wenn Eltern beispielsweise Schnuller oder Löffel des Babys ablecken.

Aufgrund des wenigen Zahnschmelzes sind Kinder besonders anfällig.
Durch Karies kann es zu frühzeitigem Zahnverlust kommen und so unter Umständen zu Störungen bei der Sprach- und Gebissentwicklung.

Entzündete Milchzahnwurzeln beeinträchtigen im schlimmsten Fall sogar die nachrückenden bleibenden Zähne oder führen zu allgemeinen Erkrankungen.




Aus diesem Grund sollten Eltern neben der Fürsorge für ihre Kinder ebenfalls auf eine eigene tägliche Zahnpflege achten sowie regelmäßige Prophylaxe-Termine beim Zahnarzt wahrnehmen.




Für Babys steht der erste Zahnarztbesuch bereits ab dem 6. bis 8. Monat auf dem Plan, wenn die ersten Milchzähne durchbrechen.


Tägliches Ritual ein Leben lang 


Was in der Kindheit bereits Routine ist, müssen Erwachsene nicht mehr lernen.
Diesen Aspekt sollten Eltern immer im Hinterkopf haben und die notwendige Zahnpflege zu einem festem Ritual machen.



Morgens nach dem Aufstehen und abends vor dem Zu-Bett-Gehen passt es gut in den Tagesablauf von Kindern und Erwachsenen.

Geregelte, immer wiederkehrende Abläufe geben Kindern Sicherheit und fördern ihre Selbständigkeit, dies gilt nicht nur für die Zahnpflege, sondern für alle Bereiche des Lebens.

Zusätzlich hilft es, Kindern zu vermitteln, warum Zahnpflege so wichtig ist.

Dieser Aspekt stellt einen wichtigen Punkt dar, damit Kinder in späteren Jahren auch eigenständig ohne Nachkontrolle der Eltern sorgfältig putzen.

Zur kindgerechten Erklärung unterstützen Reime, Lieder oder Geschichten bildhaft und machen beim Zähneputzen sogar Spaß, aber auch Mama und Papa, die mitputzen, haben positiven Einfluss auf die Bildung des Verantwortungsbewusstseins des Kindes.


Bildquellenangabe: Pixabay.com









09:21 Weitersagen:

Donnerstag, 18. September 2014

Wenn der Ehepartner stirbt, stürzt das die Hinterbliebenen in eine tiefe Trauer.


Um aber wenigstens die finanziellen Sorgen abzumildern, gibt es die Witwenrente.


Was steht mir als Witwe oder Witwer zu?





Wer hat Anspruch? 


Laut Sozialgesetzbuch hat jede Witwe oder Witwer Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente, wenn der verstorbene Ehepartner schon Rentner war oder mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat.


Wie hoch ist die Witwenrente?


Das kommt darauf an, ob für Sie das neue oder das alte Recht gilt.

Das alte Recht greift, wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder Sie vor diesem Datum geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. 

Dann stehen Ihnen 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Gatten zu.

Für alle anderen gilt das neue Recht, und nach dem beträgt die Witwenrente nur noch 55 Prozent der Altersbezüge des Gatten.

Ausgezahlt wird diese große Witwenrente, wenn Sie das 45. Lebensjahr erreicht haben. Die Grenze steigt in Zukunft stufenweise auf 47 Jahre.

Was ist eine kleine Witwenrente? 


Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, bekommen Sie die kleine Witwenrente.

Sie beträgt ein Viertel der Rente des Verstorbenen.

Nach dem neuen Recht ist die Auszahlung aber auf zwei Jahre befristet.

In beiden Fällen werden eigenen Einkünfte mit der Witwenrente verrechnet.


Info zum Rentensplitting 


  • Beim Splitting werden die während der Ehe gesammelten Rentenansprüche beider Partner gleich aufgeteilt.

  • Das kann sich dann lohnen, wenn ein Partner während der Ehe deutlich weniger Anspruch erworben hat als der andere. Die durch das Splitting erhöhten Rentenansprüche bleiben auch erhalten, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.

  • Alle, für die das neue Recht gilt, haben nach dem Tod des Ehegatten ein Jahr Zeit, sich für das Rentensplitting zu entscheiden. Damit entfällt aber der Anspruch auf Witwenrente.

  • Das Splitting kann nicht rückgängig gemacht werden.











Die wichtigsten Fragen zur Hinterbliebenen-Rente

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wenn der Ehepartner stirbt, stürzt das die Hinterbliebenen in eine tiefe Trauer.


Um aber wenigstens die finanziellen Sorgen abzumildern, gibt es die Witwenrente.


Was steht mir als Witwe oder Witwer zu?





Wer hat Anspruch? 


Laut Sozialgesetzbuch hat jede Witwe oder Witwer Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente, wenn der verstorbene Ehepartner schon Rentner war oder mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat.


Wie hoch ist die Witwenrente?


Das kommt darauf an, ob für Sie das neue oder das alte Recht gilt.

Das alte Recht greift, wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder Sie vor diesem Datum geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. 

Dann stehen Ihnen 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Gatten zu.

Für alle anderen gilt das neue Recht, und nach dem beträgt die Witwenrente nur noch 55 Prozent der Altersbezüge des Gatten.

Ausgezahlt wird diese große Witwenrente, wenn Sie das 45. Lebensjahr erreicht haben. Die Grenze steigt in Zukunft stufenweise auf 47 Jahre.

Was ist eine kleine Witwenrente? 


Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, bekommen Sie die kleine Witwenrente.

Sie beträgt ein Viertel der Rente des Verstorbenen.

Nach dem neuen Recht ist die Auszahlung aber auf zwei Jahre befristet.

In beiden Fällen werden eigenen Einkünfte mit der Witwenrente verrechnet.


Info zum Rentensplitting 


  • Beim Splitting werden die während der Ehe gesammelten Rentenansprüche beider Partner gleich aufgeteilt.

  • Das kann sich dann lohnen, wenn ein Partner während der Ehe deutlich weniger Anspruch erworben hat als der andere. Die durch das Splitting erhöhten Rentenansprüche bleiben auch erhalten, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.

  • Alle, für die das neue Recht gilt, haben nach dem Tod des Ehegatten ein Jahr Zeit, sich für das Rentensplitting zu entscheiden. Damit entfällt aber der Anspruch auf Witwenrente.

  • Das Splitting kann nicht rückgängig gemacht werden.











15:15 Weitersagen:

Dienstag, 16. September 2014

Ob zum Abschluss eines Ratenkaufvertrags oder bei der Buchung einer Handy-Flatrate:

In vielen Situationen wird unser Zahlungsverhalten von Außenstehenden durch eine Schufa-Abfrage überprüft.

Doch was, wenn wir selbst einen Überblick haben möchten, wie die Auskünfte über uns aussehen?



Selbstauskunft


Seit April 2014 ist das Unternehmen verpflichtet, jedem Bürger kostenlos einmal jährlich eine Selbstauskunft zur Verfügung - allerdings auf Nachfrage.

Diese können Sie online stellen: Dazu auf www.schufa.de auf den Button "Für Privatkunden" klicken, und dort oben links "Auskünfte" auswählen.

Achtung, nicht auf "Schufa Auskunft online" gehen, denn dieser Link führt Sie zu einer kostenpflichtigen Bestellung! 

Wählen Sie stattdessen "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz", laden Sie das Formular in Ihrer Sprache herunter und senden Sie es postalisch mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die Schufa.

Hier sollten Sie erneut genau hinschauen:

Aus dem Formular gibt es einen Kasten, der erneut eine kostenpflichtige Auskunft bestellt. Diesen unbedingt freilassen!


Prüfung


Wenn Sie Ihre Datenübersicht im Briefkasten finden, überprüfen Sie jeden genannten Posten Ihrer Transaktionen auf Richtigkeit Aktualität.

Bestehen Sie bei falschen Einträgen auf einer Löschung / Änderung! 

Selbstauskunft bei der Schufa

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Ob zum Abschluss eines Ratenkaufvertrags oder bei der Buchung einer Handy-Flatrate:

In vielen Situationen wird unser Zahlungsverhalten von Außenstehenden durch eine Schufa-Abfrage überprüft.

Doch was, wenn wir selbst einen Überblick haben möchten, wie die Auskünfte über uns aussehen?



Selbstauskunft


Seit April 2014 ist das Unternehmen verpflichtet, jedem Bürger kostenlos einmal jährlich eine Selbstauskunft zur Verfügung - allerdings auf Nachfrage.

Diese können Sie online stellen: Dazu auf www.schufa.de auf den Button "Für Privatkunden" klicken, und dort oben links "Auskünfte" auswählen.

Achtung, nicht auf "Schufa Auskunft online" gehen, denn dieser Link führt Sie zu einer kostenpflichtigen Bestellung! 

Wählen Sie stattdessen "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz", laden Sie das Formular in Ihrer Sprache herunter und senden Sie es postalisch mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die Schufa.

Hier sollten Sie erneut genau hinschauen:

Aus dem Formular gibt es einen Kasten, der erneut eine kostenpflichtige Auskunft bestellt. Diesen unbedingt freilassen!


Prüfung


Wenn Sie Ihre Datenübersicht im Briefkasten finden, überprüfen Sie jeden genannten Posten Ihrer Transaktionen auf Richtigkeit Aktualität.

Bestehen Sie bei falschen Einträgen auf einer Löschung / Änderung! 

13:18 Weitersagen:
Verwandeln sich die Straßen bei Regen, Hagel und Nebel in Rutschbahnen,
sollten Sie beim Fahren einige Kniffe kennen:

Aquaplaning


Die Reifen keine Haftung mehr auf dem nassen Grund? Aquaplaning erkennen Sie daran, dass sich das Lenkrad sehr leichtgängig bewegt und die Drehzahl steigt, obwohl das Gas konstant bleibt.

Achtung, jetzt auf keinem Fall bremsen, sondern besser auskuppeln und möglichst nicht lenken.

Nebel


Hier gilt wie bei allen Wetter-Kapriolen: Fuß vom Gas.

Zudem sollten Sie mehr Abstand halten, um bei spontanen Bremsmanövern ausreichend Platz zu haben. 

Als Faustregel gilt: 

Die km/h entsprechen der Strecke. Wenn Sie mit 70 km/h unterwegs sind, sollten Sie also 70 m Abstand halten.

Sturm


Vermeiden Sie möglichst Fahrten durch den Wald und nehmen Sie lieber gegebenenfalls lieber einen Umweg in Kauf.

Grundsätzlich bei plötzlichen Böen an einem geschützten Platz anhalten und abwarten,, bis der schlimmste Spuk vorüber ist.

Übrigens: Das Gleiche gilt für Hagelschauer.

Gewitter


Zwar sind Sie im Innenraum vor Blitzen geschützt, doch können die Reifen beim Einschlag explodieren.

Fahren Sie daher nicht über Brücken & Co.








Sicher durch Sturm, Hagel & Co

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Verwandeln sich die Straßen bei Regen, Hagel und Nebel in Rutschbahnen,
sollten Sie beim Fahren einige Kniffe kennen:

Aquaplaning


Die Reifen keine Haftung mehr auf dem nassen Grund? Aquaplaning erkennen Sie daran, dass sich das Lenkrad sehr leichtgängig bewegt und die Drehzahl steigt, obwohl das Gas konstant bleibt.

Achtung, jetzt auf keinem Fall bremsen, sondern besser auskuppeln und möglichst nicht lenken.

Nebel


Hier gilt wie bei allen Wetter-Kapriolen: Fuß vom Gas.

Zudem sollten Sie mehr Abstand halten, um bei spontanen Bremsmanövern ausreichend Platz zu haben. 

Als Faustregel gilt: 

Die km/h entsprechen der Strecke. Wenn Sie mit 70 km/h unterwegs sind, sollten Sie also 70 m Abstand halten.

Sturm


Vermeiden Sie möglichst Fahrten durch den Wald und nehmen Sie lieber gegebenenfalls lieber einen Umweg in Kauf.

Grundsätzlich bei plötzlichen Böen an einem geschützten Platz anhalten und abwarten,, bis der schlimmste Spuk vorüber ist.

Übrigens: Das Gleiche gilt für Hagelschauer.

Gewitter


Zwar sind Sie im Innenraum vor Blitzen geschützt, doch können die Reifen beim Einschlag explodieren.

Fahren Sie daher nicht über Brücken & Co.








12:21 Weitersagen:

Montag, 15. September 2014

Teure Gebühren, viel Stress und hohe Risiken? Nein!


Wenn man einige Dinge beachtet, kommt man leichter zu seinem Recht - ohne den Geldbeutel zu belasten.

Erst kürzlich wurden die Anwaltsgebühren für Prozesse angehoben.

Aus Angst vor hohen Kosten verzichten daher viele auf ihr Recht.




Doch das muss nicht sein. Denn in den meisten Fällen zahlt der Verlierer die anfallenden Kosten - auch die des gegnerischen Anwalts.

Und: Es gibt diverse Möglichkeiten, die Kosten von vornherein niedrig zu halten.

Beantragen Sie die Prozesskostenhilfe


Wer aufgrund seines Einkommens das Geld für einen Prozess gar nicht oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag beim zuständigen Gericht die sogenannte Prozesskostenhilfe.

Allerdings nur, wenn der beabsichtigte Rechtsstreit nach Einschätzung des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat.

Antragsformulare und Infos dazu findet man hier

Klagen - aber ohne Rechtsanwalt 


Wer die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen will, kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts auch selbst eine Klage einreichen.

Allerdings sind in diesem Fall je nach Streitwert die Gerichtskosten sofort bei der Gerichtskasse im Voraus zu zahlen. 

Nur wer dann den Prozess gewinnt, bekommt das Geld vom Verlierer zurück.

Mediation - Klärung ohne einen Urteilsspruch 


Hierbei handelt es sich um ein rein freiwilliges Verfahren, um einen Konflikt beizulegen.

Die Streitparteien sind bereit, durch die vermittelnde Unterstützung einer neutralen Person ( Mediator) zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, mit der alle zufrieden sind. 

Eine Mediation ist viel preisgünstiger als ein Prozess und hilft auch, zwischenmenschliche Probleme zu bereinigen.

Infos und Preise unter www.mediation.de


Rechtsschutz: Versichern lohnt sich! 


Eine entsprechende Versicherung übernimmt im Idealfall die Anwalts- und Gerichtskosten.

Den Rechtsschutz gibt es je nach Bedarf für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, die man auch kombinieren kann, zum Beispiel Verkehrs- und Reiserechtschutz für Vielfahrer und Globetrotter.

Kombi-Pakete sind oft preiswerter als Einzelversicherungen. 

Wissen &Infos 


  • Mehr als 40% der Deutschen haben eine Rechtschutzversicherung. Am häufigsten wird sie bei Streitigkeiten im Job genommen.

  • Nehmen Sie im Zweifelsfall ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahr. Er kann eine Einschätzung zum Erfolg einer eventuellen Klage abgeben.

  • Verliert man einen Gerichtsprozess, variieren die zu tragenden Kosten je nach Streitwert ( in der Regel mindestens 300 Euro). Hier hilft es, schon vorab abzuwägen, ob der Gang zum Richter zwingend notwendig ist.

Mehr Infos zu den Gebühren finden Sie unter www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php


Rechtschutzversicherung

Kommen Sie günstig zu Ihrem Recht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Teure Gebühren, viel Stress und hohe Risiken? Nein!


Wenn man einige Dinge beachtet, kommt man leichter zu seinem Recht - ohne den Geldbeutel zu belasten.

Erst kürzlich wurden die Anwaltsgebühren für Prozesse angehoben.

Aus Angst vor hohen Kosten verzichten daher viele auf ihr Recht.




Doch das muss nicht sein. Denn in den meisten Fällen zahlt der Verlierer die anfallenden Kosten - auch die des gegnerischen Anwalts.

Und: Es gibt diverse Möglichkeiten, die Kosten von vornherein niedrig zu halten.

Beantragen Sie die Prozesskostenhilfe


Wer aufgrund seines Einkommens das Geld für einen Prozess gar nicht oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag beim zuständigen Gericht die sogenannte Prozesskostenhilfe.

Allerdings nur, wenn der beabsichtigte Rechtsstreit nach Einschätzung des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat.

Antragsformulare und Infos dazu findet man hier

Klagen - aber ohne Rechtsanwalt 


Wer die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen will, kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts auch selbst eine Klage einreichen.

Allerdings sind in diesem Fall je nach Streitwert die Gerichtskosten sofort bei der Gerichtskasse im Voraus zu zahlen. 

Nur wer dann den Prozess gewinnt, bekommt das Geld vom Verlierer zurück.

Mediation - Klärung ohne einen Urteilsspruch 


Hierbei handelt es sich um ein rein freiwilliges Verfahren, um einen Konflikt beizulegen.

Die Streitparteien sind bereit, durch die vermittelnde Unterstützung einer neutralen Person ( Mediator) zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, mit der alle zufrieden sind. 

Eine Mediation ist viel preisgünstiger als ein Prozess und hilft auch, zwischenmenschliche Probleme zu bereinigen.

Infos und Preise unter www.mediation.de


Rechtsschutz: Versichern lohnt sich! 


Eine entsprechende Versicherung übernimmt im Idealfall die Anwalts- und Gerichtskosten.

Den Rechtsschutz gibt es je nach Bedarf für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, die man auch kombinieren kann, zum Beispiel Verkehrs- und Reiserechtschutz für Vielfahrer und Globetrotter.

Kombi-Pakete sind oft preiswerter als Einzelversicherungen. 

Wissen &Infos 


  • Mehr als 40% der Deutschen haben eine Rechtschutzversicherung. Am häufigsten wird sie bei Streitigkeiten im Job genommen.

  • Nehmen Sie im Zweifelsfall ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahr. Er kann eine Einschätzung zum Erfolg einer eventuellen Klage abgeben.

  • Verliert man einen Gerichtsprozess, variieren die zu tragenden Kosten je nach Streitwert ( in der Regel mindestens 300 Euro). Hier hilft es, schon vorab abzuwägen, ob der Gang zum Richter zwingend notwendig ist.

Mehr Infos zu den Gebühren finden Sie unter www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php


14:11 Weitersagen:

Dienstag, 9. September 2014

Abzockversuche im Internet waren bisher oft durch fehlerhafte deutsche Sprache der und Grammatik klar erkennbar.

Doch die Betrüger haben dazu gelernt und gehen mittlerweile professioneller vor.

Haben Sie per E-Mail eine Rechnung von der Telekom erhalten oder eine Nachricht von Finanzamt?
Schickt Ihnen ein unbekannter Absender eine Bestell-Bestätigung?

Da ist Vorsicht geboten!



Telefonrechnung 


Sie haben bislang Ihre Telefonrechnung immer auf dem Postweg erhalten?
Dann ist die E-Mail ein klares Indiz für Betrug.

Schauen Sie unbedingt genau hin:
Bei falschen Rechnungen fehlt in der Regel die persönliche Anrede; individuelle Kunden- oder Kontonummer fehlen gänzlich.

Haben Sie eine Rechnung mit Anhang erhalten ( pdf-,zip-oder ähnliche Dateien), öffnen Sie diesen unter keinen Umständen!

Solche Dateien enthalten häufig eine Schadsoftware, die von Ihnen unbemerkt ein Programm auf dem Rechner installiert. 
Dieses ermöglicht Unbefugten den Zugriff auf Ihrem Rechner - und damit sämtliche Daten  und Passwörter auf Ihrem Computer.

Überweisen Sie nichts, ohne vorher telefonische Rücksprache mit dem jeweiligen Unternehmen zu halten.

Wählen Sie dafür aber nicht die Nummer, die auf der Rechnung angegeben ist, sondern holen Sie die korrekte Nummer aus dem Internet oder über die Auskunft.

Steuernachzahlung



Verbraucher werden über Links zu angeblichen Internetseiten der Steuerbehörde gelotst und sollen für eine Rückerstattung Kredit- und Kontonummern angeben. 

Fallen Sie nicht darauf rein! 

Die Behörde wird nie über diesen Weg Informationen einholen. Stellen Sie in diesem Fall am besten eine Strafanzeige bei der Polizei.

Rundfunkgebühr


Auch gefälschte Briefe der GEZ sind derzeit unterwegs. Sie werden allerdings auf dem Postweg zugestellt.

Die Schreiben sind täuschend echt. Ein winziges Detail sollte Sie aber stutzig machen: 

Die auf dem beiliegenden Überweisungsschein angegebene IBAN-Kontonummer beginnt nicht wie üblich mit DE für Deutschland, sondern mit CZ für Tschechien.

Bloß nichts bezahlen und den Brief in den Müll werfen!



Vorsicht vor Betrüger-Mails

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Abzockversuche im Internet waren bisher oft durch fehlerhafte deutsche Sprache der und Grammatik klar erkennbar.

Doch die Betrüger haben dazu gelernt und gehen mittlerweile professioneller vor.

Haben Sie per E-Mail eine Rechnung von der Telekom erhalten oder eine Nachricht von Finanzamt?
Schickt Ihnen ein unbekannter Absender eine Bestell-Bestätigung?

Da ist Vorsicht geboten!



Telefonrechnung 


Sie haben bislang Ihre Telefonrechnung immer auf dem Postweg erhalten?
Dann ist die E-Mail ein klares Indiz für Betrug.

Schauen Sie unbedingt genau hin:
Bei falschen Rechnungen fehlt in der Regel die persönliche Anrede; individuelle Kunden- oder Kontonummer fehlen gänzlich.

Haben Sie eine Rechnung mit Anhang erhalten ( pdf-,zip-oder ähnliche Dateien), öffnen Sie diesen unter keinen Umständen!

Solche Dateien enthalten häufig eine Schadsoftware, die von Ihnen unbemerkt ein Programm auf dem Rechner installiert. 
Dieses ermöglicht Unbefugten den Zugriff auf Ihrem Rechner - und damit sämtliche Daten  und Passwörter auf Ihrem Computer.

Überweisen Sie nichts, ohne vorher telefonische Rücksprache mit dem jeweiligen Unternehmen zu halten.

Wählen Sie dafür aber nicht die Nummer, die auf der Rechnung angegeben ist, sondern holen Sie die korrekte Nummer aus dem Internet oder über die Auskunft.

Steuernachzahlung



Verbraucher werden über Links zu angeblichen Internetseiten der Steuerbehörde gelotst und sollen für eine Rückerstattung Kredit- und Kontonummern angeben. 

Fallen Sie nicht darauf rein! 

Die Behörde wird nie über diesen Weg Informationen einholen. Stellen Sie in diesem Fall am besten eine Strafanzeige bei der Polizei.

Rundfunkgebühr


Auch gefälschte Briefe der GEZ sind derzeit unterwegs. Sie werden allerdings auf dem Postweg zugestellt.

Die Schreiben sind täuschend echt. Ein winziges Detail sollte Sie aber stutzig machen: 

Die auf dem beiliegenden Überweisungsschein angegebene IBAN-Kontonummer beginnt nicht wie üblich mit DE für Deutschland, sondern mit CZ für Tschechien.

Bloß nichts bezahlen und den Brief in den Müll werfen!



09:23 Weitersagen:

Sonntag, 7. September 2014

Die guten alten Reisebüros haben immer weniger zu tun, denn schon jeder zweite Urlaub wird inzwischen per Computer von zuhause aus gebucht.

Dass es hier an guter Beratung oft mangelt, ist nur das kleinere Problem.

Ärgerlicher sind manche schwarze Schafe unter den Anbietern und viele Tücken.

Wer die nicht kennt, zahlt schnell drauf:


Versteckte Kosten


Am Ende der Buchung erscheinen plötzlich Beträge, von denen vorher nie die Rede war. Versteckt haben sich diese Kosten in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Deshalb:
Vorher checken, ob es sich um vertrauenswürdige Anbieter handelt.

Tipp:


Suchen Sie im Internet und Verbraucherzentralen nach Bewertungen oder Warnungen anderer Nutzer.

Datenübermittlung


Achten Sie darauf, dass die Internet-Adresse des Anbieters mit "https" beginnt - das bedeutet, die Daten werden sicher übertragen.

Tipp:


Auf Nummer sicher gehen Sie auf Internetseiten mit dem "s@fer shopping" Siegel des TÜV Süd.

Preisvergleiche


Nicht alle, die Preisvergleiche vorspiegeln, liefern die auch. 
Sie vergleichen eventuell nur die Preise von eigenen Marken, die sich hinter verschiedenen Namen verbergen.

Sobald auf Ihrem Computer zwei, drei Fenster aufpoppen, die angeblich andere Reiseportale zeigen, stimmt etwas nicht.

Tipp:


Ein genauer Blick ins Impressum verrät meist, welche Portale und Anbieter tatsächlich zusammengehören.

Voreinstellungen


Eigentlich verboten, trotzdem findet man sie häufig: voreingestellte Zusatzleistungen ( zum Beispiel Versicherungen ). 

Wer unachtsam auf Buchen klickt, zahlt oft für mehr, als er wollte.

Tipp:


Alles, wo ein Häkchen zum Anklicken davor ist, genau prüfen! 


Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com 





Reise-Checkliste

Urlaub im Internet sicher buchen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die guten alten Reisebüros haben immer weniger zu tun, denn schon jeder zweite Urlaub wird inzwischen per Computer von zuhause aus gebucht.

Dass es hier an guter Beratung oft mangelt, ist nur das kleinere Problem.

Ärgerlicher sind manche schwarze Schafe unter den Anbietern und viele Tücken.

Wer die nicht kennt, zahlt schnell drauf:


Versteckte Kosten


Am Ende der Buchung erscheinen plötzlich Beträge, von denen vorher nie die Rede war. Versteckt haben sich diese Kosten in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Deshalb:
Vorher checken, ob es sich um vertrauenswürdige Anbieter handelt.

Tipp:


Suchen Sie im Internet und Verbraucherzentralen nach Bewertungen oder Warnungen anderer Nutzer.

Datenübermittlung


Achten Sie darauf, dass die Internet-Adresse des Anbieters mit "https" beginnt - das bedeutet, die Daten werden sicher übertragen.

Tipp:


Auf Nummer sicher gehen Sie auf Internetseiten mit dem "s@fer shopping" Siegel des TÜV Süd.

Preisvergleiche


Nicht alle, die Preisvergleiche vorspiegeln, liefern die auch. 
Sie vergleichen eventuell nur die Preise von eigenen Marken, die sich hinter verschiedenen Namen verbergen.

Sobald auf Ihrem Computer zwei, drei Fenster aufpoppen, die angeblich andere Reiseportale zeigen, stimmt etwas nicht.

Tipp:


Ein genauer Blick ins Impressum verrät meist, welche Portale und Anbieter tatsächlich zusammengehören.

Voreinstellungen


Eigentlich verboten, trotzdem findet man sie häufig: voreingestellte Zusatzleistungen ( zum Beispiel Versicherungen ). 

Wer unachtsam auf Buchen klickt, zahlt oft für mehr, als er wollte.

Tipp:


Alles, wo ein Häkchen zum Anklicken davor ist, genau prüfen! 


Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com 





07:55 Weitersagen:
Sonnenhungrige zieht es im Herbst oft in die Ferne.


Dabei sollten Sie aber unbedingt auf die richtige Gesundheits-Vorsorge achten.


Die wichtigsten Impfungen:






Hepatitis A


Eine Ansteckung droht durch durch verunreinigte Nahrungsmittel oder Trinkwasser. Der Schutz ist grundsätzlich ratsam. 

Die Impfung wirkt nach der ersten Verabreichung, sollte aber einige Wochen später aufgefrischt werden.

Typhus


Wichtig bei Urlaub in Nordafrika, Asien, aber auch in Südeuropa.
Die Impfung erfolgt per Spritze ( Schutz zwei Wochen nach Injektion) oder Schluckimpfung ( drei  Behandlungen mit einem Abstand von zwei Tagen; Schutz zehn Tage nach der letzten Einnahme).

Cholera


Vor der Durchfallerkrankung, die in asiatischen oder afrikanischen Regionen auftritt, schützt eine Schluckimpfung.
Sie beugt auch Reisedurchfall vor und muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Gelbfieber


Diese Viruserkrankung wird durch Insektenstiche übertragen. Bei Reisen nach Afrika, Mittel- oder Südamerika unbedingt mindestens 10 Tage vor der Abreise impfen lassen.

Danach ist man 10 Jahre vor einer Erkrankung geschützt.






  Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com
Reise-Checkliste

Der Herbst ist Fernreisezeit - die wichtigsten Impfungen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Sonnenhungrige zieht es im Herbst oft in die Ferne.


Dabei sollten Sie aber unbedingt auf die richtige Gesundheits-Vorsorge achten.


Die wichtigsten Impfungen:






Hepatitis A


Eine Ansteckung droht durch durch verunreinigte Nahrungsmittel oder Trinkwasser. Der Schutz ist grundsätzlich ratsam. 

Die Impfung wirkt nach der ersten Verabreichung, sollte aber einige Wochen später aufgefrischt werden.

Typhus


Wichtig bei Urlaub in Nordafrika, Asien, aber auch in Südeuropa.
Die Impfung erfolgt per Spritze ( Schutz zwei Wochen nach Injektion) oder Schluckimpfung ( drei  Behandlungen mit einem Abstand von zwei Tagen; Schutz zehn Tage nach der letzten Einnahme).

Cholera


Vor der Durchfallerkrankung, die in asiatischen oder afrikanischen Regionen auftritt, schützt eine Schluckimpfung.
Sie beugt auch Reisedurchfall vor und muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Gelbfieber


Diese Viruserkrankung wird durch Insektenstiche übertragen. Bei Reisen nach Afrika, Mittel- oder Südamerika unbedingt mindestens 10 Tage vor der Abreise impfen lassen.

Danach ist man 10 Jahre vor einer Erkrankung geschützt.






  Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com

07:26 Weitersagen:

Dienstag, 2. September 2014

Tauschen, mieten und leihen spart jede Menge Geld, ist sozial und bringt Spaß. Da machen wir doch mit.

Ein praktischer Trend, der immer mehr Fans findet

Autos teilen





























Wer nur ab und zu ein Auto benötigt und Geld für Anschaffung und Unterhalt sparen möchte, ist beim so genannten Car Sharing genau richtig.

Kommerzielle Anbieter wie Car2Go, DriveNow oder teilauto.net erobern schon seit längerer Zeit Deutschlands Großstädte.


Neu ist, dass auf Seiten wie www.autonetzer.de auch Privatpersonen ihr Auto zum Teilen einstellen können.





Essen verschenken






























Vor dem Urlaub oder nach einer Party ist der Kühlschrank  meist noch gut gefüllt.

Bevor man aber mit schlechtem Gewissen Lebensmittel in den Müll wirft,
kann man sie auf www.foodsharing.de oder www.teildeinessen.de anbieten.

Damit macht man nicht nur den Abholern eine Freude, sondern auch sich selbst.
Und der Umwelt ist auch gedient. 


Spielzeug tauschen





























Die Spielsachen im Kinderzimmer sind langweilig geworden? 
Kein Problem: Auf wwww.kidd-e.com und www.kinderbox.de können Eltern
bequem von zu Hause aus Kuscheltiere und Co. tauschen.

Hier gibt es Artikel für jedes Spielalter.


Hunde leihen





























Sie sind ein großer Tierfreund, haben aber keine Zeit für einen eigenen Vierbeiner?
Die Internetseite www.gassi-gassi.de bietet Teilzeit-Hunde zum Spazierengehen an.

Übrigens: Auch Tierheime freuen sich über freiwillige Gassi-Geher.

Und nicht wenige Singles haben mit ihrer felligen Flirthilfe die große Liebe fürs Leben gefunden .


Lass uns teilen!

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Tauschen, mieten und leihen spart jede Menge Geld, ist sozial und bringt Spaß. Da machen wir doch mit.

Ein praktischer Trend, der immer mehr Fans findet

Autos teilen





























Wer nur ab und zu ein Auto benötigt und Geld für Anschaffung und Unterhalt sparen möchte, ist beim so genannten Car Sharing genau richtig.

Kommerzielle Anbieter wie Car2Go, DriveNow oder teilauto.net erobern schon seit längerer Zeit Deutschlands Großstädte.


Neu ist, dass auf Seiten wie www.autonetzer.de auch Privatpersonen ihr Auto zum Teilen einstellen können.





Essen verschenken






























Vor dem Urlaub oder nach einer Party ist der Kühlschrank  meist noch gut gefüllt.

Bevor man aber mit schlechtem Gewissen Lebensmittel in den Müll wirft,
kann man sie auf www.foodsharing.de oder www.teildeinessen.de anbieten.

Damit macht man nicht nur den Abholern eine Freude, sondern auch sich selbst.
Und der Umwelt ist auch gedient. 


Spielzeug tauschen





























Die Spielsachen im Kinderzimmer sind langweilig geworden? 
Kein Problem: Auf wwww.kidd-e.com und www.kinderbox.de können Eltern
bequem von zu Hause aus Kuscheltiere und Co. tauschen.

Hier gibt es Artikel für jedes Spielalter.


Hunde leihen





























Sie sind ein großer Tierfreund, haben aber keine Zeit für einen eigenen Vierbeiner?
Die Internetseite www.gassi-gassi.de bietet Teilzeit-Hunde zum Spazierengehen an.

Übrigens: Auch Tierheime freuen sich über freiwillige Gassi-Geher.

Und nicht wenige Singles haben mit ihrer felligen Flirthilfe die große Liebe fürs Leben gefunden .


16:37 Weitersagen:

Sonntag, 31. August 2014

Reisen, Hobbys pflegen, die Freizeit genießen - so stellt man sich gern die Zeit nach dem Berufsleben vor.

Nur: Mit einer kleinen Alterssicherung wird das schwer.

Die Durchschnittsrente von Frauen liegt nur bei 541 Euro, davon ( 711 Euro für Ostdeutsche und 495 Euro für Westdeutsche Frauen).



Sehr spärlich, deshalb muss vorgesorgt werden.

Immer gemeinsam vorsorgen


Ein zentrales Problem sind Teilzeitjobs. Aktuell arbeiten 46 Prozent aller Frauen in solchen Arbeitsverhältnissen.

Wer 45 Jahre lang auf 400-Euro-Basis geschuftet hat, bekommt nur 139,95 Euro gesetzliche Rente.

Außerdem: Selbst bei gleicher Arbeitszeit verdienen Frauen rund 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Ist absehbar. dass nicht viel eingezahlt werden kann, sollte in Beziehungen versucht werden, sich gegenseitig abzusichern.

Wer gerade besser verdient, kommt für den anderen auf. Sind Kinder vorhanden, immer darauf achten, dass die Zulagen dafür in den Vertrag der Frau fließen. 

Niemals sollte sich ausschließlich auf den Lebenspartner verlassen werden! Immerhin wird die Hälfte aller Ehen geschieden. Falls es dazu kommt, sind die Beitragsjahre für immer verloren.

Auch wenn viele es glauben: 

Es ist nie zu spät die Rente aufzubessern.


Mit etwas Geschick kann man sogar kurzfristig auf 100 Euro Riester-Rente kommen. Die Verbraucherzentrale ( und auch ich ) sind ein kompetenter Ansprechpartner
( Infos: www.verbraucherzentrale.de ) 

Dazu müssen keine großen Summen investiert werden: Bei der Riester-Rente können Sie mit fünf Euro im Monat anfangen. Damit sind später bis zu 60 Euro Rente drin. Allerdings rate ich dazu, rund 10 Prozent des Nettoeinkommens in die Altersvorsorge zu stecken. 

Überprüfen Sie dazu regelmäßig die "Standardmitteilungen" Ihrer Versicherungen, die einmal im Jahr verschickt werden. darin steht die Höhe der monatlichen Auszahlungen, die im Alter zu erwarten sind.

Größter Fehler: Augen schließen und darauf vertrauen, dass es weitergeht.


Je eher man sich um das Thema kümmert, umso mehr Geld gibt es im Alter.

Wer schon in Rente ist, darf dazuverdienen.


Wie viel das im Einzelnen unterscheidet sich dabei von Rentner zu Rentner.
Am besten Sie informieren sich bei der Deutschen Rentenversicherung
 ( www.deutsche-rentenversicherung.de, Telefon 0800/100048070) 

Auch der beliebte Bundesfreiwilligendienst kann Anlaufstelle sein 
( www.bundesfreiwilligendienst.de, Telefon 0221/ 36730.




Rente

Reicht mein Geld im Alter?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Reisen, Hobbys pflegen, die Freizeit genießen - so stellt man sich gern die Zeit nach dem Berufsleben vor.

Nur: Mit einer kleinen Alterssicherung wird das schwer.

Die Durchschnittsrente von Frauen liegt nur bei 541 Euro, davon ( 711 Euro für Ostdeutsche und 495 Euro für Westdeutsche Frauen).



Sehr spärlich, deshalb muss vorgesorgt werden.

Immer gemeinsam vorsorgen


Ein zentrales Problem sind Teilzeitjobs. Aktuell arbeiten 46 Prozent aller Frauen in solchen Arbeitsverhältnissen.

Wer 45 Jahre lang auf 400-Euro-Basis geschuftet hat, bekommt nur 139,95 Euro gesetzliche Rente.

Außerdem: Selbst bei gleicher Arbeitszeit verdienen Frauen rund 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Ist absehbar. dass nicht viel eingezahlt werden kann, sollte in Beziehungen versucht werden, sich gegenseitig abzusichern.

Wer gerade besser verdient, kommt für den anderen auf. Sind Kinder vorhanden, immer darauf achten, dass die Zulagen dafür in den Vertrag der Frau fließen. 

Niemals sollte sich ausschließlich auf den Lebenspartner verlassen werden! Immerhin wird die Hälfte aller Ehen geschieden. Falls es dazu kommt, sind die Beitragsjahre für immer verloren.

Auch wenn viele es glauben: 

Es ist nie zu spät die Rente aufzubessern.


Mit etwas Geschick kann man sogar kurzfristig auf 100 Euro Riester-Rente kommen. Die Verbraucherzentrale ( und auch ich ) sind ein kompetenter Ansprechpartner
( Infos: www.verbraucherzentrale.de ) 

Dazu müssen keine großen Summen investiert werden: Bei der Riester-Rente können Sie mit fünf Euro im Monat anfangen. Damit sind später bis zu 60 Euro Rente drin. Allerdings rate ich dazu, rund 10 Prozent des Nettoeinkommens in die Altersvorsorge zu stecken. 

Überprüfen Sie dazu regelmäßig die "Standardmitteilungen" Ihrer Versicherungen, die einmal im Jahr verschickt werden. darin steht die Höhe der monatlichen Auszahlungen, die im Alter zu erwarten sind.

Größter Fehler: Augen schließen und darauf vertrauen, dass es weitergeht.


Je eher man sich um das Thema kümmert, umso mehr Geld gibt es im Alter.

Wer schon in Rente ist, darf dazuverdienen.


Wie viel das im Einzelnen unterscheidet sich dabei von Rentner zu Rentner.
Am besten Sie informieren sich bei der Deutschen Rentenversicherung
 ( www.deutsche-rentenversicherung.de, Telefon 0800/100048070) 

Auch der beliebte Bundesfreiwilligendienst kann Anlaufstelle sein 
( www.bundesfreiwilligendienst.de, Telefon 0221/ 36730.




20:06 Weitersagen:

Montag, 25. August 2014

"Wie sind Sie denn versichert?"

Wer um einen Termin bei einem Facharzt bittet, wird meist mit diese Frage begrüßt.

Eigentlich schon der erste Grund zur Beschwerde:

Denn antworten Sie jetzt "gesetzlich", wird man Ihnen vermutlich erklären, dass Sie erst in drei Wochen vorbei kommen können.




Melden Sie sich kurz darauf erneut und geben an, privat versichert zu sein, ist schon in einer Woche der nächste Termin frei.

Terminvereinbarung


Handelt es sich um einen Notfall, ist der Mediziner verpflichtet, Sie zeitnah zu behandeln. Tut er dies nicht, muss er das entsprechend begründen. 

Eventuell ist ein Telefonat mit dem Hausarzt sinnvoll: Dieser kann dem Facharzt die Dringlichkeit Ihrer Situation begreiflich machen und so für eine schnellere Behandlung sorgen.

Auch ein Anruf bei der Krankenkasse ist hilfreich, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß versorgt fühlen.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten zudem einen direkten Service der Terminvereinbarung bei Ärzten an. Erkundigen Sie sich!

Akteneinsicht ist Pflicht


Ihr Arzt verweigert Ihnen die Einsicht in Ihre Patientenakte? Das darf er nicht! 

Er ist sogar verpflichtet, Ihnen auf Wunsch jede Seite in Kopie auszuhändigen. Dafür darf er allerdings eine Gebühr von durchschnittlich 50 Cent pro Seite verlangen.

Viele Mediziner stellen sich quer, wenn Patienten Röntgenbilder oder andere Befunde mitnehmen möchten. Auch hier ist das Recht auf Ihrer Seite:
Die Aufnahmen müssen Ihnen im Original ausgehändigt werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich ein weiteres Mal den Strahlen auszusetzen, wenn Sie zum Beispiel eine zweite Meinung einholen wollen.

Sich zu diesem Zweck an einem anderen Arzt wenden steht Ihnen immer zu und ist auch unbedingt empfehlenswert, wenn Sie sich zum Beispiel über den Nutzen einer OP informieren möchten. 

Verschreibungspflichtige Medikamente


Ein häufiger Streitpunkt zwischen Kassenpatienten und Ärzten sind auch die Medikamente. Sie bekommen plötzlich ein anderes Präparat verschrieben, weil dieses günstiger ist? 

Wenn Sie dieses Mittel nachweislich weniger gut vertragen, zum Beispiel aufgrund einer Allergie gegen die Füllstoffe, kann der Arzt auch das bisherige Mittel verschreiben.

Hier gibt´s Hilfe


Der erste Ansprechpartner ist immer die Krankenkasse. Auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD erhalten Sie kostenlose und unverbindliche Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Telefon: 0800 / 0117722


Bildquellenangabe Pixabay.com
Krankenversicherung

So kann man sich als Kassenpatient gegen die Behandlung 2. Klasse wehren

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"Wie sind Sie denn versichert?"

Wer um einen Termin bei einem Facharzt bittet, wird meist mit diese Frage begrüßt.

Eigentlich schon der erste Grund zur Beschwerde:

Denn antworten Sie jetzt "gesetzlich", wird man Ihnen vermutlich erklären, dass Sie erst in drei Wochen vorbei kommen können.




Melden Sie sich kurz darauf erneut und geben an, privat versichert zu sein, ist schon in einer Woche der nächste Termin frei.

Terminvereinbarung


Handelt es sich um einen Notfall, ist der Mediziner verpflichtet, Sie zeitnah zu behandeln. Tut er dies nicht, muss er das entsprechend begründen. 

Eventuell ist ein Telefonat mit dem Hausarzt sinnvoll: Dieser kann dem Facharzt die Dringlichkeit Ihrer Situation begreiflich machen und so für eine schnellere Behandlung sorgen.

Auch ein Anruf bei der Krankenkasse ist hilfreich, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß versorgt fühlen.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten zudem einen direkten Service der Terminvereinbarung bei Ärzten an. Erkundigen Sie sich!

Akteneinsicht ist Pflicht


Ihr Arzt verweigert Ihnen die Einsicht in Ihre Patientenakte? Das darf er nicht! 

Er ist sogar verpflichtet, Ihnen auf Wunsch jede Seite in Kopie auszuhändigen. Dafür darf er allerdings eine Gebühr von durchschnittlich 50 Cent pro Seite verlangen.

Viele Mediziner stellen sich quer, wenn Patienten Röntgenbilder oder andere Befunde mitnehmen möchten. Auch hier ist das Recht auf Ihrer Seite:
Die Aufnahmen müssen Ihnen im Original ausgehändigt werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich ein weiteres Mal den Strahlen auszusetzen, wenn Sie zum Beispiel eine zweite Meinung einholen wollen.

Sich zu diesem Zweck an einem anderen Arzt wenden steht Ihnen immer zu und ist auch unbedingt empfehlenswert, wenn Sie sich zum Beispiel über den Nutzen einer OP informieren möchten. 

Verschreibungspflichtige Medikamente


Ein häufiger Streitpunkt zwischen Kassenpatienten und Ärzten sind auch die Medikamente. Sie bekommen plötzlich ein anderes Präparat verschrieben, weil dieses günstiger ist? 

Wenn Sie dieses Mittel nachweislich weniger gut vertragen, zum Beispiel aufgrund einer Allergie gegen die Füllstoffe, kann der Arzt auch das bisherige Mittel verschreiben.

Hier gibt´s Hilfe


Der erste Ansprechpartner ist immer die Krankenkasse. Auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD erhalten Sie kostenlose und unverbindliche Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Telefon: 0800 / 0117722


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10:04 Weitersagen:

Freitag, 22. August 2014

Wir Deutschen rüsten uns gerne für alle Eventualitäten und viele Versicherungsmakler nutzen das aus.

Ob einzelne Körperteile, das Handy oder das Aquarium - es kann so gut wie alles versichert werden.
Einige Zusatzpakete werden aber nur unter speziellen Voraussetzungen gebraucht.

Ich habe für Sie die wirklich wichtigen und unsinnigen Policen rausgesucht.









Diese Versicherungen brauchen Sie 



Sie tritt ein, wenn Sie einem Menschen schaden, zum Beispiel bei einem Unfall. Da kommen oft viele tausend Euro zusammen. Der Verursacher muss auch für die Folgeschäden aufkommen.


Wer aus beruflichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der Versicherung eine Zusatz-Rente.


Egal, ob Feuer, Einbruch, Sturm oder Leitungswasser - mit dieser Police sichern Sie sich gegen alle Elementarschäden am gesamten Inventar Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ab.


Sie ist in Deutschland ein Muss. Es wird ein Großteil der Kosten für Arzt-Besuche und Krankenhausaufenthalte übernommen.


Diese Versicherungen brauchen Sie nicht


Glasbruchversicherung
Eine kaputte Fensterscheibe kann meist von dem eigenen Geld ersetzt werden. 
Für Schäden durch Sturm oder Hagel kommt die Hausrat-Police auf.

Insassenunfallversicherung
Unnötig, da die meisten Unfallschäden im Ernstfall komplett durch die KFZ-Versicherung abgedeckt werden. Diese ist Pflicht für Fahrzeughalter!

Krankenhaustagegeld-Versicherung 
Sie zahlt kleine Zusatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt ( zum Beispiel Parkgebühren Angehöriger ). Lohnt sich aber nicht! 

Reisegepäckversicherung
Es muss nicht jeder Wert einzeln versichert werden. Die Hausratversicherung greift weitgehend, wenn das Gepäck zu Schaden kommt.

Sterbegeldversicherung
Sie wird zum Zeitpunkt des Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 
Sie rechnet sich allerdings nur wirklich, wenn der Betroffene direkt nach Abschluss der Police stirbt.









Krankenversicherung

Welche Versicherung brauche ich wirklich?

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Wir Deutschen rüsten uns gerne für alle Eventualitäten und viele Versicherungsmakler nutzen das aus.

Ob einzelne Körperteile, das Handy oder das Aquarium - es kann so gut wie alles versichert werden.
Einige Zusatzpakete werden aber nur unter speziellen Voraussetzungen gebraucht.

Ich habe für Sie die wirklich wichtigen und unsinnigen Policen rausgesucht.









Diese Versicherungen brauchen Sie 



Sie tritt ein, wenn Sie einem Menschen schaden, zum Beispiel bei einem Unfall. Da kommen oft viele tausend Euro zusammen. Der Verursacher muss auch für die Folgeschäden aufkommen.


Wer aus beruflichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der Versicherung eine Zusatz-Rente.


Egal, ob Feuer, Einbruch, Sturm oder Leitungswasser - mit dieser Police sichern Sie sich gegen alle Elementarschäden am gesamten Inventar Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ab.


Sie ist in Deutschland ein Muss. Es wird ein Großteil der Kosten für Arzt-Besuche und Krankenhausaufenthalte übernommen.


Diese Versicherungen brauchen Sie nicht


Glasbruchversicherung
Eine kaputte Fensterscheibe kann meist von dem eigenen Geld ersetzt werden. 
Für Schäden durch Sturm oder Hagel kommt die Hausrat-Police auf.

Insassenunfallversicherung
Unnötig, da die meisten Unfallschäden im Ernstfall komplett durch die KFZ-Versicherung abgedeckt werden. Diese ist Pflicht für Fahrzeughalter!

Krankenhaustagegeld-Versicherung 
Sie zahlt kleine Zusatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt ( zum Beispiel Parkgebühren Angehöriger ). Lohnt sich aber nicht! 

Reisegepäckversicherung
Es muss nicht jeder Wert einzeln versichert werden. Die Hausratversicherung greift weitgehend, wenn das Gepäck zu Schaden kommt.

Sterbegeldversicherung
Sie wird zum Zeitpunkt des Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 
Sie rechnet sich allerdings nur wirklich, wenn der Betroffene direkt nach Abschluss der Police stirbt.









16:25 Weitersagen:

Samstag, 16. August 2014

Seit sechs Jahren klebt sie an der Windschutzscheibe von immer mehr Autos: die Umweltplakette.
Ohne ein Exemplar in der Farbe Grün darf man in knapp 80 deutsche Städte nicht mehr einfahren. Innerhalb von sechs Jahren hat die Sonne aber mancher Umweltplakette arg zugesetzt, oft ist die Schrift verblasst, sodass man das Kennzeichen nicht mehr eindeutig entziffern kann.

In diesem Fall sollte sie schnellstmöglichst ausgetauscht werden. Denn eine nicht leserliche Umweltplakette ist ungültig.

Wird man in einer Umweltzone erwischt, kostet das Geld: Seit Mai werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 Euro fällig. Zuvor waren es noch 40 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Letzterer fällt nach der neuen Verordnung weg, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Verstoß handelt .

Einspruch zwecklos


Eigentlich sollte das Kennzeichen auf der Plakette mit einem lichtechten Stift notiert werden, dessen Farbe nicht verblasst. Häufig beschreiben die zuständigen Stellen aber mit einem normalem Stift.

Sich rausreden hilft in diesem Fall nicht denn der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Plakette verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass das Kennzeichen auf der Plakette zu entziffern ist denn: 

Nur eine lesbare Plakette ist eine gültige Plakette. 

Ein Einspruch gegen ein derartiges Knöllchen lohnt sich meistens nicht.

Parken nur mit gültiger Plakette 


Genauso geahndet wie die verblasste Schrift auf der Plakette wird übrigens, wenn das Dokument noch das Kennzeichen des Vorbesitzers trägt.

Meldet man das Fahrzeug um, sollte man bei der Straßenverkehrsbehörde gleich eine Umweltplakette besorgen und diese schleunigst anbringen. Denn selbst das Parken mit ungültiger Plakette in der Umweltzone gilt als Ordnungswidrigkeit.


Bilderquelle:




Eine nicht leserliche Umweltplakette ist ungültig und muss ausgetauscht werden

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Seit sechs Jahren klebt sie an der Windschutzscheibe von immer mehr Autos: die Umweltplakette.
Ohne ein Exemplar in der Farbe Grün darf man in knapp 80 deutsche Städte nicht mehr einfahren. Innerhalb von sechs Jahren hat die Sonne aber mancher Umweltplakette arg zugesetzt, oft ist die Schrift verblasst, sodass man das Kennzeichen nicht mehr eindeutig entziffern kann.

In diesem Fall sollte sie schnellstmöglichst ausgetauscht werden. Denn eine nicht leserliche Umweltplakette ist ungültig.

Wird man in einer Umweltzone erwischt, kostet das Geld: Seit Mai werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 Euro fällig. Zuvor waren es noch 40 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Letzterer fällt nach der neuen Verordnung weg, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Verstoß handelt .

Einspruch zwecklos


Eigentlich sollte das Kennzeichen auf der Plakette mit einem lichtechten Stift notiert werden, dessen Farbe nicht verblasst. Häufig beschreiben die zuständigen Stellen aber mit einem normalem Stift.

Sich rausreden hilft in diesem Fall nicht denn der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Plakette verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass das Kennzeichen auf der Plakette zu entziffern ist denn: 

Nur eine lesbare Plakette ist eine gültige Plakette. 

Ein Einspruch gegen ein derartiges Knöllchen lohnt sich meistens nicht.

Parken nur mit gültiger Plakette 


Genauso geahndet wie die verblasste Schrift auf der Plakette wird übrigens, wenn das Dokument noch das Kennzeichen des Vorbesitzers trägt.

Meldet man das Fahrzeug um, sollte man bei der Straßenverkehrsbehörde gleich eine Umweltplakette besorgen und diese schleunigst anbringen. Denn selbst das Parken mit ungültiger Plakette in der Umweltzone gilt als Ordnungswidrigkeit.


Bilderquelle:




17:58 Weitersagen:

Montag, 11. August 2014

Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Dieser Gedanke macht vielen Menschen Angst.

Ob man noch jung ist, ob nach langer, schwerer Krankheit oder nach einem plötzlichen Verkehrsunfall - die Vorstellung, nicht mehr über das eigene Schicksal entscheiden zu können, tut sehr weh.

Sie ist geradezu eine Horrorvision für alle, die ihr selbstbestimmtes Leben lieben und Verantwortung dafür nicht aus der Hand geben möchten.

Eine sogenannte Patientenverfügung gilt als gute Vorsorge für den Fall des Falles.


Was genau ist eine Patientenverfügung? 


In einer Patientenverfügung geben Sie selbst Auskunft darüber, wie Sie behandelt werden möchten. Alle Menschen, für die das wichtig ist, sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Denn Schicksalsschläge können einen in jedem Lebensalter treffen.



Demenz, Unfälle oder schwere Krankheiten 


Jüngere werden häufig Opfer von Sport- und Verkehrsunfällen oder schweren unheilbaren Krankheiten, während Ältere an Demenz oder starken körperlichen Problemen leiden. Eine Patientenverfügung ist auch für die Familie oder für die Freunde eine große Entlastung. Denn dann wissen die Angehörigen, was demente oder schwer kranke Familienmitglieder tatsächlich wollen. 
Sie brauchen nicht darüber zu spekulieren oder zu streiten.

Entscheidung ist widerrufbar


Sie müssen keine Angst haben, dass Sie eine Entscheidung bereuen, denn alles ist jederzeit widerrufbar.
Änderungen sollten mit Datum versehen sein.

Patientenverfügungen sind kostenlos und müssen gut abgelegt werden ( am besten zu den anderen wichtigen Unterlagen).

Wer nicht selbst schreiben möchte, findet Formulare bei www.patientenverfuegung.de  oder lässt sich vom Hausarzt beraten.

Patientenschutz: Notfallpass und Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung


Wenn Sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung in Berlin hinterlegen, erhalten Sie auf Wunsch einen individuell angefertigten Notfallpass in Ausweisform.

Der Notfallpass ist insofern einem Organspendeausweis vergleichbar und enthält auch Angaben zur erlaubten oder untersagten Organspende.

Sie benötigen keinen gesonderten Organspendeausweis mehr!

















Wozu braucht man eine Patientenverfügung?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Dieser Gedanke macht vielen Menschen Angst.

Ob man noch jung ist, ob nach langer, schwerer Krankheit oder nach einem plötzlichen Verkehrsunfall - die Vorstellung, nicht mehr über das eigene Schicksal entscheiden zu können, tut sehr weh.

Sie ist geradezu eine Horrorvision für alle, die ihr selbstbestimmtes Leben lieben und Verantwortung dafür nicht aus der Hand geben möchten.

Eine sogenannte Patientenverfügung gilt als gute Vorsorge für den Fall des Falles.


Was genau ist eine Patientenverfügung? 


In einer Patientenverfügung geben Sie selbst Auskunft darüber, wie Sie behandelt werden möchten. Alle Menschen, für die das wichtig ist, sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Denn Schicksalsschläge können einen in jedem Lebensalter treffen.



Demenz, Unfälle oder schwere Krankheiten 


Jüngere werden häufig Opfer von Sport- und Verkehrsunfällen oder schweren unheilbaren Krankheiten, während Ältere an Demenz oder starken körperlichen Problemen leiden. Eine Patientenverfügung ist auch für die Familie oder für die Freunde eine große Entlastung. Denn dann wissen die Angehörigen, was demente oder schwer kranke Familienmitglieder tatsächlich wollen. 
Sie brauchen nicht darüber zu spekulieren oder zu streiten.

Entscheidung ist widerrufbar


Sie müssen keine Angst haben, dass Sie eine Entscheidung bereuen, denn alles ist jederzeit widerrufbar.
Änderungen sollten mit Datum versehen sein.

Patientenverfügungen sind kostenlos und müssen gut abgelegt werden ( am besten zu den anderen wichtigen Unterlagen).

Wer nicht selbst schreiben möchte, findet Formulare bei www.patientenverfuegung.de  oder lässt sich vom Hausarzt beraten.

Patientenschutz: Notfallpass und Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung


Wenn Sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung in Berlin hinterlegen, erhalten Sie auf Wunsch einen individuell angefertigten Notfallpass in Ausweisform.

Der Notfallpass ist insofern einem Organspendeausweis vergleichbar und enthält auch Angaben zur erlaubten oder untersagten Organspende.

Sie benötigen keinen gesonderten Organspendeausweis mehr!

















08:35 Weitersagen:

Mittwoch, 6. August 2014

In die eigene Familie investieren Frauen viel Zeit, Arbeit und Liebe.

Um trotzdem Beruf und Privates zu vereinen, gibt es Unterstützung!

Pflegezeit, Elterngeld, Beschäftigungsverbot

Ich verrate Ihnen was Sie wissen müssen








Mutterschutz



Eine werdende Mutter sollte dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen, sobald sie ihn weiß.

Muss die Frau gefährliche oder körperlich anstrengende Arbeiten ausführen, muss die Meldung bis zum dritten Monat erfolgen.

Ab dem sechsten Monat dürfen dann meist nur leichte Tätigkeiten erfolgen. 

Überstunden sind dazu tabu, sowohl für werdende als auch stillende Mütter. 

Beschäftigungsverbot besteht sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach der Geburt.




Möchte jemand unbedingt weiterarbeiten, kann eine Sonderregelung getroffen werden. 

Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.
Kündigungsschutz besitzt die zukünftige Mutter während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung.

Der Kündigungsschutz gilt auch während der gesamten Elternzeit.

Teilzeit-Jobs


Während der Elternzeit können Mütter in Teilzeit weiterjobben. 

In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht darauf ein Recht, wenn das die Abläufe nicht stört.

Dazu stellt der Staat ein Elterngeld zwischen 300 und 1800 Euro zur Verfügung. 





Kehren Mütter an ihrem Arbeitsplatz zurück, während sie stillen, dann steht ihnen mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde dafür zu.

Diese Zeiten gelten nicht als Pausen!

Wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen, haben sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Bis zu zwölf Monate davon können später genommen werden, zum Beispiel wenn das Kind in die Schule kommt.
Mit dem achten Lebensjahr verfällt der Anspruch.

Wird die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist genommen, teilt das der Mitarbeiter spätestens eine Woche nach der Geburt mit.


Pflege von Angehörigen 


Auch für die Pflege der eigenen Eltern gibt es Unterstützung.

Erlaubt sind 10 Tage Freistellung zur Akutpflege ( ohne Lohnfortzahlung ).
Bei mehr als 15 Beschäftigten in einem Betrieb gibt es dazu ein Recht auf eine sechsmonatige Pflegezeit.
 
Geld gibt es nicht.






Die Zeiten können auf das Rentenkonto angerechnet werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Das Angebot können übrigens auch Männer wahrnehmen












Bildquellenangaben:

Hände - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Babybauch - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


Babyhand - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


Was Frauen alles zusteht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

In die eigene Familie investieren Frauen viel Zeit, Arbeit und Liebe.

Um trotzdem Beruf und Privates zu vereinen, gibt es Unterstützung!

Pflegezeit, Elterngeld, Beschäftigungsverbot

Ich verrate Ihnen was Sie wissen müssen








Mutterschutz



Eine werdende Mutter sollte dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen, sobald sie ihn weiß.

Muss die Frau gefährliche oder körperlich anstrengende Arbeiten ausführen, muss die Meldung bis zum dritten Monat erfolgen.

Ab dem sechsten Monat dürfen dann meist nur leichte Tätigkeiten erfolgen. 

Überstunden sind dazu tabu, sowohl für werdende als auch stillende Mütter. 

Beschäftigungsverbot besteht sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach der Geburt.




Möchte jemand unbedingt weiterarbeiten, kann eine Sonderregelung getroffen werden. 

Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.
Kündigungsschutz besitzt die zukünftige Mutter während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung.

Der Kündigungsschutz gilt auch während der gesamten Elternzeit.

Teilzeit-Jobs


Während der Elternzeit können Mütter in Teilzeit weiterjobben. 

In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht darauf ein Recht, wenn das die Abläufe nicht stört.

Dazu stellt der Staat ein Elterngeld zwischen 300 und 1800 Euro zur Verfügung. 





Kehren Mütter an ihrem Arbeitsplatz zurück, während sie stillen, dann steht ihnen mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde dafür zu.

Diese Zeiten gelten nicht als Pausen!

Wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen, haben sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Bis zu zwölf Monate davon können später genommen werden, zum Beispiel wenn das Kind in die Schule kommt.
Mit dem achten Lebensjahr verfällt der Anspruch.

Wird die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist genommen, teilt das der Mitarbeiter spätestens eine Woche nach der Geburt mit.


Pflege von Angehörigen 


Auch für die Pflege der eigenen Eltern gibt es Unterstützung.

Erlaubt sind 10 Tage Freistellung zur Akutpflege ( ohne Lohnfortzahlung ).
Bei mehr als 15 Beschäftigten in einem Betrieb gibt es dazu ein Recht auf eine sechsmonatige Pflegezeit.
 
Geld gibt es nicht.






Die Zeiten können auf das Rentenkonto angerechnet werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Das Angebot können übrigens auch Männer wahrnehmen












Bildquellenangaben:

Hände - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Babybauch - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


Babyhand - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


10:53 Weitersagen:

Freitag, 1. August 2014

Tiere und Nachbarn? Das kann schnell eine Menge Ärger geben, wenn sich nicht alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten.

Das ist jetzt schon das zehnte Mal, dass sich der Nachbar beschwert, weil die Katze wieder durch den Garten streunt. Muss der Stubentiger deshalb eingesperrt werden?

Freilaufende Tiere 


Es liegt in der Natur einer Katze, dass sie auf Wanderschaft geht. Auf dem Land und in Vororten ist es normal, dass sie dabei über Nachbargrundstücke stromert.  Kein Besitzer kann sein Tier ständig kontrollieren. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Allerdings stellt sich das Amtsgericht Neu-Ulm ( Az. 2 C 947/98 ) auf die Seite der Klägerin, die regelmäßig den Kot der drei Nachbarkatzen in ihrem Garten fand.
Das sei niemandem zuzumuten. 

In Extremfällen lohnt sich ein klärendes Gespräch. Für eventuelle Schäden, die eine Katze anrichtet, ist der Besitzer allerdings durchaus zu belangen.

Deshalb unbedingt eine Versicherung für den eigenen Liebling abschließen.



An die Leine! 


Bei großen Hunden sieht das Ganze etwas anders aus.

Die dürfen zumindest im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei herumlaufen. 

Das Verhalten des Tieres ist nicht vorhersehbar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Menschen von einem großen Hund erschreckt werden.

Auch seine Hinterlassenschaften müssen nicht geduldet werden. 




In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe ( AZ. 12 Wx22/08 ), dass der Berner-Sennenhund-Mischling nur angeleint in den Gemeinschaftsgarten darf.




Bei kleinen Kläffern ändern sich die Vorzeichen. 



In einem konkreten Fall des Landgerichts Kassel ( AZ.1S 503/96 ) entschieden Richter aber, dass der Eigentümer einem Mieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers erlauben muss. 

Sie stuften den Hund als Kleintier ein.

Es gibt aber kein allgemein gültiges Gesetz.




Lärmbelästigung


Im Sinne der Kläger entscheiden die Gerichte meist bei Vögeln.


Dem kreischenden Papagei eines Angeklagten in einer Reihenhaussiedlung gestand das Landgericht Zwickau
 ( Az.6 S 388/00 ) nur eine Stunde Frischluft am Tag zu. 





Geht es nach dem Landgericht Nürnberg
 ( Az. 13 S 9530/94 ), dürfen exotische Vögel nur von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr trällern.







Als normal gelten dagegen Froschkonzerte. 

Viele Arten sind geschützt. Darum dürfen sie ohne Erlaubnis der Naturschutzbehörde nicht entfernt werden 





Und in der Wohnung? 


Grundsätzlich dürfen tierische Mitbewohner in einer Mietwohnung gehalten werden. Allerdings nur so lange, bis sich die anderen Mieter nicht gestört fühlen.

Eine Ausnahme besteht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. 

Ist dort keine Klausel zu finden, muss der Vermieter die Haltung von Kleintieren ( Hamstern, Kaninchen ) grundsätzlich dulden.




Bildquellenangaben:

Katze - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


Yorkshire-Terrier - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Papagei - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

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Tierhalterhaftpflicht

Die Rechte & Pflichten von Tierhaltern

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Tiere und Nachbarn? Das kann schnell eine Menge Ärger geben, wenn sich nicht alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten.

Das ist jetzt schon das zehnte Mal, dass sich der Nachbar beschwert, weil die Katze wieder durch den Garten streunt. Muss der Stubentiger deshalb eingesperrt werden?

Freilaufende Tiere 


Es liegt in der Natur einer Katze, dass sie auf Wanderschaft geht. Auf dem Land und in Vororten ist es normal, dass sie dabei über Nachbargrundstücke stromert.  Kein Besitzer kann sein Tier ständig kontrollieren. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Allerdings stellt sich das Amtsgericht Neu-Ulm ( Az. 2 C 947/98 ) auf die Seite der Klägerin, die regelmäßig den Kot der drei Nachbarkatzen in ihrem Garten fand.
Das sei niemandem zuzumuten. 

In Extremfällen lohnt sich ein klärendes Gespräch. Für eventuelle Schäden, die eine Katze anrichtet, ist der Besitzer allerdings durchaus zu belangen.

Deshalb unbedingt eine Versicherung für den eigenen Liebling abschließen.



An die Leine! 


Bei großen Hunden sieht das Ganze etwas anders aus.

Die dürfen zumindest im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei herumlaufen. 

Das Verhalten des Tieres ist nicht vorhersehbar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Menschen von einem großen Hund erschreckt werden.

Auch seine Hinterlassenschaften müssen nicht geduldet werden. 




In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe ( AZ. 12 Wx22/08 ), dass der Berner-Sennenhund-Mischling nur angeleint in den Gemeinschaftsgarten darf.




Bei kleinen Kläffern ändern sich die Vorzeichen. 



In einem konkreten Fall des Landgerichts Kassel ( AZ.1S 503/96 ) entschieden Richter aber, dass der Eigentümer einem Mieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers erlauben muss. 

Sie stuften den Hund als Kleintier ein.

Es gibt aber kein allgemein gültiges Gesetz.




Lärmbelästigung


Im Sinne der Kläger entscheiden die Gerichte meist bei Vögeln.


Dem kreischenden Papagei eines Angeklagten in einer Reihenhaussiedlung gestand das Landgericht Zwickau
 ( Az.6 S 388/00 ) nur eine Stunde Frischluft am Tag zu. 





Geht es nach dem Landgericht Nürnberg
 ( Az. 13 S 9530/94 ), dürfen exotische Vögel nur von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr trällern.







Als normal gelten dagegen Froschkonzerte. 

Viele Arten sind geschützt. Darum dürfen sie ohne Erlaubnis der Naturschutzbehörde nicht entfernt werden 





Und in der Wohnung? 


Grundsätzlich dürfen tierische Mitbewohner in einer Mietwohnung gehalten werden. Allerdings nur so lange, bis sich die anderen Mieter nicht gestört fühlen.

Eine Ausnahme besteht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. 

Ist dort keine Klausel zu finden, muss der Vermieter die Haltung von Kleintieren ( Hamstern, Kaninchen ) grundsätzlich dulden.




Bildquellenangaben:

Katze - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


Yorkshire-Terrier - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Papagei - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Nymphensittich - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

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