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Sonntag, 27. April 2014

Wenn es heftig regnet oder stürmt, drohen Schäden am Haus. Wochenlang hielt das Hochwasser vergangenes Jahr die Bevölkerung in vielen Teilen Deutschlands im Griff.

Die Wetterextreme nehmen zu und zeigen, dass es jede Region treffen  kann.









Das Juni-Hochwasser 2013: Sachsen war mit 900 Mio. Euro versicherten Schäden am stärksten betroffen



























Schäden durch Überschwemmungen könnten sich bis zum Ende des Jahrhundert sogar verdoppeln.



Sturmschäden drohen bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zuzunehmen, Hagelschäden bis ins Jahr 2050 um 60 Prozent.


Unentbehrlich für jeden Eigentümer ist deshalb eine Wohngebäude - Versicherung. Sie zahlt für Schäden, etwa wenn der Blitz einschlägt oder ein Feuer wütet Zusätzlich sollte auch eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden, die Schäden, zum Beispiel durch Überschwemmung, einschließt - etwa wenn Flüsse durch Starkregen über die Ufer treten, das Kanalisationssystem überlastet ist, sich dadurch das Wasser anstaut und in den Keller dringt. Die Police ersetzt die Kosten für durchnässte Mauern und Bodenbeläge ( Zusatz zur Hausratversicherung)  oder für zerstörte Elektrogeräte und Polstermöbel ( Zusatz zur Hausratversicherung )

In Baden-Württemberg sind fast alle gegen Hochwasser versichert, in Bremen hingegen kaum jemand.
Wohngebäude - Versicherung

Der Rundum-Schutz für das Haus

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Wenn es heftig regnet oder stürmt, drohen Schäden am Haus. Wochenlang hielt das Hochwasser vergangenes Jahr die Bevölkerung in vielen Teilen Deutschlands im Griff.

Die Wetterextreme nehmen zu und zeigen, dass es jede Region treffen  kann.









Das Juni-Hochwasser 2013: Sachsen war mit 900 Mio. Euro versicherten Schäden am stärksten betroffen



























Schäden durch Überschwemmungen könnten sich bis zum Ende des Jahrhundert sogar verdoppeln.



Sturmschäden drohen bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zuzunehmen, Hagelschäden bis ins Jahr 2050 um 60 Prozent.


Unentbehrlich für jeden Eigentümer ist deshalb eine Wohngebäude - Versicherung. Sie zahlt für Schäden, etwa wenn der Blitz einschlägt oder ein Feuer wütet Zusätzlich sollte auch eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden, die Schäden, zum Beispiel durch Überschwemmung, einschließt - etwa wenn Flüsse durch Starkregen über die Ufer treten, das Kanalisationssystem überlastet ist, sich dadurch das Wasser anstaut und in den Keller dringt. Die Police ersetzt die Kosten für durchnässte Mauern und Bodenbeläge ( Zusatz zur Hausratversicherung)  oder für zerstörte Elektrogeräte und Polstermöbel ( Zusatz zur Hausratversicherung )

In Baden-Württemberg sind fast alle gegen Hochwasser versichert, in Bremen hingegen kaum jemand.

13:10 Weitersagen:

Donnerstag, 17. April 2014

Für manche Freunde würde man sein letztes Hemd hergeben. Manchmal brauchen diese aber kurz ein Auto. Sein eigenes Fahrzeug zu verleihen, ist ein netter Zug, kann sich aber bei einem Unfall jedoch zu einem echten Problem entwickeln.

Auch wenn es unangenehm ist, sollte sich jeder, der sein Fahrzeug verleiht, vor Fahrantritt unbedingt den Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Hat dieser keinen, macht sich der Autobesitzer nämlich strafbar.


Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall gibt es dann rechtliche Probleme.

Um das finanzielle Risiko besser einzuschätzen, sollte auch geklärt werden, wie das Auto versichert ist.Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar alle Schäden an anderen Fahrzeugen, nicht aber die am verliehenen Wagen. Ohne Kaskoschutz muss man die Reparatur am eigenen Fahrzeug selbst zahlen.
Ist eine Kaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dabei fällt in der Regel die Selbstbeteiligung an. In der Regel steigt unter Umständen die Versicherungsprämie, die der Fahrzeughalter zahlen muss.
Um späteren Streit zu vermeiden, kann sogar vor der Auto-Übergabe sogar ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.  In dieser sogenannten Haftungserklärung garantiert der Entleiher die Übernahme aller Schäden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden.

Fährt der Freund oder eine Freundin ins Ausland, sollte man eine Vollmacht mitgeben. An der Grenze kann sonst schnell der Verdacht aufkommen, es handle sich um ein geklautes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch bei der Fahrt mit dem Firmenwagen oder anderen Autos, die nicht auf den Fahrer zugelassen sind.

Wichtig: Das Fahrzeug darf niemals gegen Entgeld verliehen werden. Rechtlich wird dann nämlich aus dem Verleih eine Vermietung und diese ist in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen!

Vordrucke rund um den Kfz-Verleih




Bildquellenangabe: Auto-madfab / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0


Kfz-Verleih

Vorsicht beim Autoverleih

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Für manche Freunde würde man sein letztes Hemd hergeben. Manchmal brauchen diese aber kurz ein Auto. Sein eigenes Fahrzeug zu verleihen, ist ein netter Zug, kann sich aber bei einem Unfall jedoch zu einem echten Problem entwickeln.

Auch wenn es unangenehm ist, sollte sich jeder, der sein Fahrzeug verleiht, vor Fahrantritt unbedingt den Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Hat dieser keinen, macht sich der Autobesitzer nämlich strafbar.


Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall gibt es dann rechtliche Probleme.

Um das finanzielle Risiko besser einzuschätzen, sollte auch geklärt werden, wie das Auto versichert ist.Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar alle Schäden an anderen Fahrzeugen, nicht aber die am verliehenen Wagen. Ohne Kaskoschutz muss man die Reparatur am eigenen Fahrzeug selbst zahlen.
Ist eine Kaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dabei fällt in der Regel die Selbstbeteiligung an. In der Regel steigt unter Umständen die Versicherungsprämie, die der Fahrzeughalter zahlen muss.
Um späteren Streit zu vermeiden, kann sogar vor der Auto-Übergabe sogar ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.  In dieser sogenannten Haftungserklärung garantiert der Entleiher die Übernahme aller Schäden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden.

Fährt der Freund oder eine Freundin ins Ausland, sollte man eine Vollmacht mitgeben. An der Grenze kann sonst schnell der Verdacht aufkommen, es handle sich um ein geklautes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch bei der Fahrt mit dem Firmenwagen oder anderen Autos, die nicht auf den Fahrer zugelassen sind.

Wichtig: Das Fahrzeug darf niemals gegen Entgeld verliehen werden. Rechtlich wird dann nämlich aus dem Verleih eine Vermietung und diese ist in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen!

Vordrucke rund um den Kfz-Verleih




Bildquellenangabe: Auto-madfab / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0


11:44 Weitersagen:

Mittwoch, 16. April 2014

Müdigkeit beeinträchtigt die korrekte Wahrnehmung von Entfernungen, die Reaktionsschnelligkeit und auch allgemein die Fähigkeit des Fahrers, das Auto zu kontrollieren.
Knapp 20 Prozent aller tödlich endenden Verkehrsunfälle sind auf Sekundenschlaf zurückzuführen.




Dabei muss man nicht gleich einschlafen, um die Kontrolle über sein Auto zu verlieren, ein kurzer Sekundenschlaf reicht leider dazu völlig aus.

Durch die ständige Müdigkeit entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Dagegen helfen auch nicht die empfohlenen Wachhaltetaktikten wie Fenster auf, laute Musik oder eine Zigarette.

Fünf Gruppen sind besonders anfällig für ein erhöhtes Sekundenschlafrisiko:

  • Urlauber
  • Fahrer unter 25
  • Berufskraftfahrer
  • Schichtarbeiter 
  • Fahrer mit Schlafstörungen

Tipps für sicheres Fahren


Was tun, wenn man am Steuer plötzlich müde wird? 
Experten raten zu 15 - bis 20 minütigen Pausen, am besten mit reichlich frischer Luft. Auch ein kleines Nickerchen ist zu empfehlen, um die Sinne zu schärfen.

Koffeinhaltige Getränke wirken hingegen nur kurzfristig - besser ist es, wenn Autofahrer während der Fahrt Obst oder Traubenzucker zu sich nehmen. Das gibt dem Körper Energie.

Fette und kohlenhydratreiche Speisen erhöhen die Gefahr des Sekundenschlafes und sollten daher vermieden werden.


So beugen Sie dem Sekundenschlaf vor


  • Faustregel: Der Fahrer selbst muss vor der Fahrt seine Müdigkeit richtig einschätzen und erkennen können.
  • Setzen Sie sich bei längeren Fahrten nur ausgeschlafen ans Steuer.
  • Wer nachts los fährt, muss darauf achten, dass er Tags zuvor genügend schlafen konnte.
  • Wer mit Nachtfahrten Probleme hat, sollte gegen sechs Uhr aufstehen, etwas Leichtes frühstücken und kurz darauf starten. So lässt sich das unfallträchtige nächtliche Leistungstief vermeiden.
  • Fahren Sie nicht mehr als zwei Stunden am Stück. Danach unbedingt eine Pause einlegen.
  • Ausreichend trinken, dadurch bleibt man konzentrationsfähig.
  • Spätestens sieben Stunden nach Abfahrt eine längere Pause einlegen oder noch besser eine Zwischenübernachtung einplanen. 
Jeder dritte Autofahrer (34 Prozent) ist schon mal übermüdet Auto gefahren. Dies ergab eine repräsentative Befragung von 2.000 Personen, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Von denen, die angaben, übermüdet gefahren zu sein, ist wiederum ein Drittel (34 Prozent) dabei in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen.

Jeder Fünfte (19 Prozent), der übermüdet gefahren ist, hat dabei eine gefährliche Situation erlebt. Jeder Fünfzigste (zwei Prozent) berichtete sogar von einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, den er aufgrund von Übermüdung erlebt hat. Der DVR appelliert an alle Autofahrer, sich nicht übermüdet ans Steuer zu setzen und auf langen Fahrten rechtzeitig Pausen einzulegen.


Kfz Versicherungen

Sekundenschlaf am Steuer vermeiden!

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Müdigkeit beeinträchtigt die korrekte Wahrnehmung von Entfernungen, die Reaktionsschnelligkeit und auch allgemein die Fähigkeit des Fahrers, das Auto zu kontrollieren.
Knapp 20 Prozent aller tödlich endenden Verkehrsunfälle sind auf Sekundenschlaf zurückzuführen.




Dabei muss man nicht gleich einschlafen, um die Kontrolle über sein Auto zu verlieren, ein kurzer Sekundenschlaf reicht leider dazu völlig aus.

Durch die ständige Müdigkeit entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Dagegen helfen auch nicht die empfohlenen Wachhaltetaktikten wie Fenster auf, laute Musik oder eine Zigarette.

Fünf Gruppen sind besonders anfällig für ein erhöhtes Sekundenschlafrisiko:

  • Urlauber
  • Fahrer unter 25
  • Berufskraftfahrer
  • Schichtarbeiter 
  • Fahrer mit Schlafstörungen

Tipps für sicheres Fahren


Was tun, wenn man am Steuer plötzlich müde wird? 
Experten raten zu 15 - bis 20 minütigen Pausen, am besten mit reichlich frischer Luft. Auch ein kleines Nickerchen ist zu empfehlen, um die Sinne zu schärfen.

Koffeinhaltige Getränke wirken hingegen nur kurzfristig - besser ist es, wenn Autofahrer während der Fahrt Obst oder Traubenzucker zu sich nehmen. Das gibt dem Körper Energie.

Fette und kohlenhydratreiche Speisen erhöhen die Gefahr des Sekundenschlafes und sollten daher vermieden werden.


So beugen Sie dem Sekundenschlaf vor


  • Faustregel: Der Fahrer selbst muss vor der Fahrt seine Müdigkeit richtig einschätzen und erkennen können.
  • Setzen Sie sich bei längeren Fahrten nur ausgeschlafen ans Steuer.
  • Wer nachts los fährt, muss darauf achten, dass er Tags zuvor genügend schlafen konnte.
  • Wer mit Nachtfahrten Probleme hat, sollte gegen sechs Uhr aufstehen, etwas Leichtes frühstücken und kurz darauf starten. So lässt sich das unfallträchtige nächtliche Leistungstief vermeiden.
  • Fahren Sie nicht mehr als zwei Stunden am Stück. Danach unbedingt eine Pause einlegen.
  • Ausreichend trinken, dadurch bleibt man konzentrationsfähig.
  • Spätestens sieben Stunden nach Abfahrt eine längere Pause einlegen oder noch besser eine Zwischenübernachtung einplanen. 
Jeder dritte Autofahrer (34 Prozent) ist schon mal übermüdet Auto gefahren. Dies ergab eine repräsentative Befragung von 2.000 Personen, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Von denen, die angaben, übermüdet gefahren zu sein, ist wiederum ein Drittel (34 Prozent) dabei in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen.

Jeder Fünfte (19 Prozent), der übermüdet gefahren ist, hat dabei eine gefährliche Situation erlebt. Jeder Fünfzigste (zwei Prozent) berichtete sogar von einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, den er aufgrund von Übermüdung erlebt hat. Der DVR appelliert an alle Autofahrer, sich nicht übermüdet ans Steuer zu setzen und auf langen Fahrten rechtzeitig Pausen einzulegen.


13:03 Weitersagen:

Mittwoch, 9. April 2014

Kosten für Erwerb und Reinigung von Arbeitskleidung können Sie von der Steuer absetzen, für Angestellte als Werbungskosten, für Selbständige als Betriebsausgaben.


Wer bei der Arbeit typische Berufskleidung trägt, zum Beispiel einen Blaumann oder einen Büro- oder Arbeitskittel, kann die Anschaffungskosten sowie die Kosten für die Reinigung als Werbungskosten geltend machen.

Typische Berufskleidung 

Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Kellner, Postbeamte, Bauhandwerker, Maler, Richter, Ärzte und Anwälte gehören zu den Berufsgruppen, die üblicherweise Berufskleidung tragen. Soweit der Arbeitgeber die Berufskleidung nicht stellt oder nach §3 Nr. 31 EStG steuerfreie Zuschüsse zu deren Beschaffung zahlt, liegen Werbungskosten vor, wenn der Arbeitnehmer seine Berufskleidung auf eigene Kosten beschafft ( § 9 EStG ) . 

Arbeitskleidung darf nicht in der Freizeit getragen werden. Nicht abzugsfähig ist der Aufwand für übliche Straßenbekleidung, auch nicht, wenn sie bei der Arbeit getragen wird. Normale Schuhe sind also auch keine typische Berufskleidung.

Außergewöhnlicher Verschleiß

Einen Werbungskostenabzug für normale Kleidung kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn diese durch außergewöhnlichen beruflichen Verschleiß zerstört oder beschädigt wird.
Wird zum Beispiel bei einem beruflichen Unfall die Kleidung zerstört, kommt ein Werbungskostenabzug in Betracht, wenn der Arbeitgeber seiner grundsätzlichen Schadensersatzverpflichtung nicht nachkommt. 
Abzugsfähig sind als Werbungskosten auch nur der Restwert der zerstörten Kleidung 



Bildquellenangabe: PublicDomainPictures - Pixabay.com / Lizenz Public Domain CC0 
Werbungskostenabzug

Arbeitskleidung steuerlich absetzen

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Kosten für Erwerb und Reinigung von Arbeitskleidung können Sie von der Steuer absetzen, für Angestellte als Werbungskosten, für Selbständige als Betriebsausgaben.


Wer bei der Arbeit typische Berufskleidung trägt, zum Beispiel einen Blaumann oder einen Büro- oder Arbeitskittel, kann die Anschaffungskosten sowie die Kosten für die Reinigung als Werbungskosten geltend machen.

Typische Berufskleidung 

Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Kellner, Postbeamte, Bauhandwerker, Maler, Richter, Ärzte und Anwälte gehören zu den Berufsgruppen, die üblicherweise Berufskleidung tragen. Soweit der Arbeitgeber die Berufskleidung nicht stellt oder nach §3 Nr. 31 EStG steuerfreie Zuschüsse zu deren Beschaffung zahlt, liegen Werbungskosten vor, wenn der Arbeitnehmer seine Berufskleidung auf eigene Kosten beschafft ( § 9 EStG ) . 

Arbeitskleidung darf nicht in der Freizeit getragen werden. Nicht abzugsfähig ist der Aufwand für übliche Straßenbekleidung, auch nicht, wenn sie bei der Arbeit getragen wird. Normale Schuhe sind also auch keine typische Berufskleidung.

Außergewöhnlicher Verschleiß

Einen Werbungskostenabzug für normale Kleidung kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn diese durch außergewöhnlichen beruflichen Verschleiß zerstört oder beschädigt wird.
Wird zum Beispiel bei einem beruflichen Unfall die Kleidung zerstört, kommt ein Werbungskostenabzug in Betracht, wenn der Arbeitgeber seiner grundsätzlichen Schadensersatzverpflichtung nicht nachkommt. 
Abzugsfähig sind als Werbungskosten auch nur der Restwert der zerstörten Kleidung 



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15:59 Weitersagen:
Regelmäßige Kontrolle der Reifendrucks spart Geld und dient der Umwelt. Von daher sollte man zweimal im Monat den Reifendruck kontrollieren.

Die Herstellerempfehlung für den optimalen Reifendruck finden Sie in der Bedienungsanleitung, im Tankdeckel oder im Türholm

Ist der Luftdruck zu niedrig, führt dies zu einer starken Erwärmung des Reifens. Die Folgen sind Reifenschäden, schlechte Fahrstabilität und hoher Reifenverschleiß.


Zudem wird durch zu niedrigen Luftdruck der Rollwiderstand erhöht. Dies hat zur Folge, dass sich auch Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß erhöhen. Schon 0,2 bar zu geringer Druck bedeutet im Stadtverkehr bis zu fünf Prozent mehr Sprit.


Wenn Sie den Luftdruck prüfen, achten Sie darauf, dass das Gerät senkrecht sitzt und keine Luft entweicht.




Das Reifenfüllgerät kann an Tankstellen kostenlos verwendet werden. Alternativ können Sie auch ein handlicheres Reifendruck-Messgerät nutzen, daß Sie im Fachhandel günstig erhalten.

Da sich der Reifendruck im Betrieb durch Erwärmung erhöht, sollten Sie am kalten Reifen messen. Ventilkappen sind keine Zierde. Sie dichten das Ventil zusätzlich ab und schützen vor Schmutz.

Überprüfen Sie auch den Ersatzreifen regelmäßig.

Bildquellenangabe: Autoreifen Gerd Altmann / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0
Kfz-Versicherung

Regelmäßig den Reifendruck prüfen

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Regelmäßige Kontrolle der Reifendrucks spart Geld und dient der Umwelt. Von daher sollte man zweimal im Monat den Reifendruck kontrollieren.

Die Herstellerempfehlung für den optimalen Reifendruck finden Sie in der Bedienungsanleitung, im Tankdeckel oder im Türholm

Ist der Luftdruck zu niedrig, führt dies zu einer starken Erwärmung des Reifens. Die Folgen sind Reifenschäden, schlechte Fahrstabilität und hoher Reifenverschleiß.


Zudem wird durch zu niedrigen Luftdruck der Rollwiderstand erhöht. Dies hat zur Folge, dass sich auch Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß erhöhen. Schon 0,2 bar zu geringer Druck bedeutet im Stadtverkehr bis zu fünf Prozent mehr Sprit.


Wenn Sie den Luftdruck prüfen, achten Sie darauf, dass das Gerät senkrecht sitzt und keine Luft entweicht.




Das Reifenfüllgerät kann an Tankstellen kostenlos verwendet werden. Alternativ können Sie auch ein handlicheres Reifendruck-Messgerät nutzen, daß Sie im Fachhandel günstig erhalten.

Da sich der Reifendruck im Betrieb durch Erwärmung erhöht, sollten Sie am kalten Reifen messen. Ventilkappen sind keine Zierde. Sie dichten das Ventil zusätzlich ab und schützen vor Schmutz.

Überprüfen Sie auch den Ersatzreifen regelmäßig.

Bildquellenangabe: Autoreifen Gerd Altmann / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

15:36 Weitersagen:

Dienstag, 8. April 2014

Geldanlagen sind gut und wichtig.

Aber bereiten Sie sich gut auf das Gespräch in der Filiale vor.

Die wichtigsten Tipps für das Beratungsgespräch beim Bankmitarbeiter.








Das Gespräch planen

Fünf wichtige Fragen sollten Sie sich selbst vor dem Beratungstermin beantworten. So kann man Sie nicht überrumpeln

Wozu benötige ich eine Beratung? 
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie kein Gespräch brauchen! Wenn Sie wissen, was Sie wollen, sollter der Bankmitarbeiter das akzeptieren.
 Was will ich erreichen? 
Kurzfristig sparen oder für später vorsorgen? Jedes Ziel erfordert eine andere Strategie! Darüber sollte man sich vorher klar werden.
Wann brauche ich das Geld? 
Wichtig ist zu klären, ob man schnell wieder an die Einlagen herankommen will. Aich ein entscheidender Punkt: die Kündigungsfrist.
Wie will ich sparen? 
Es gibt die Möglichkeit, öfter kleinere Beträge anzulegen oder größere Einmalzahlungen zu tätigen. Bei kurzen Intervallen profitieren Sie eher vom Zinseffekt. Große Anlagen bringen eine höhere Rendite. Was wollen Sie? 
Wie wichtig ist Sicherheit? 
Eine ganz entscheidende Fragestellung! Hier gilt: Je geringer das Risiko, desto weniger Ertrag springt am Ende für Sie dabei raus.

Kosten ermitteln 

Fragen Sie ganz genau nach, wie teuer die Anlage ist. Lassen Sie sich Kosten in Euro und Cent ausrechnen ( Gebühren, Provision) . Die Werte werden sonst mit Prozentangaben verschleiert

Begriffe nachfragen

Wenn Sie mal etwas nicht verstanden haben, fragen Sie auf jeden Fall nach! Auch, wenn Sie es sich dreimal erklären lassen müssen. Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, alle Fragen zu klären. Bleiben am Ende immer noch Zweifel: Lieber die Finger davon lassen! 

Protokoll durchlesen

Jedes Beratungsgespräch muss protokolliert werden. Lesen Sie sich die Aufzeichnungen ganz genau durch. Wenn etwas nicht stimmt, korrigieren Sie die Angaben. Wichtig: Lassen Sie sich das Protokoll unterschreiben. Sie selbst sind allerdings nicht dazu verpflichtet.

Urteil in Ruhe fällen

Zu jedem empfohlenen Fond oder eine Anleihe gibt es Informationsmaterial, das Ihnen der Berater bereitstellt. Nehmen Sie das ruhig mit nach Hause und lesen Sie sich dort alles nochmal in Ruhe durch, bevor Sie sich entscheiden.

Beweise aufheben

Sehr wichtig ist: alle Unterlagen über mehrere Jahre aufzuheben. Bei einem Rechtstreit mit der Bank sind das wichtige Beweise. Am besten einen Zeugen mit in das Gespräch nehmen. 


Bildquellenangaben : Euro - Gerd Altmann / Pixabay Lizenz Public Domain CC0






Das perfekte Bankgespräch

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Geldanlagen sind gut und wichtig.

Aber bereiten Sie sich gut auf das Gespräch in der Filiale vor.

Die wichtigsten Tipps für das Beratungsgespräch beim Bankmitarbeiter.








Das Gespräch planen

Fünf wichtige Fragen sollten Sie sich selbst vor dem Beratungstermin beantworten. So kann man Sie nicht überrumpeln

Wozu benötige ich eine Beratung? 
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie kein Gespräch brauchen! Wenn Sie wissen, was Sie wollen, sollter der Bankmitarbeiter das akzeptieren.
 Was will ich erreichen? 
Kurzfristig sparen oder für später vorsorgen? Jedes Ziel erfordert eine andere Strategie! Darüber sollte man sich vorher klar werden.
Wann brauche ich das Geld? 
Wichtig ist zu klären, ob man schnell wieder an die Einlagen herankommen will. Aich ein entscheidender Punkt: die Kündigungsfrist.
Wie will ich sparen? 
Es gibt die Möglichkeit, öfter kleinere Beträge anzulegen oder größere Einmalzahlungen zu tätigen. Bei kurzen Intervallen profitieren Sie eher vom Zinseffekt. Große Anlagen bringen eine höhere Rendite. Was wollen Sie? 
Wie wichtig ist Sicherheit? 
Eine ganz entscheidende Fragestellung! Hier gilt: Je geringer das Risiko, desto weniger Ertrag springt am Ende für Sie dabei raus.

Kosten ermitteln 

Fragen Sie ganz genau nach, wie teuer die Anlage ist. Lassen Sie sich Kosten in Euro und Cent ausrechnen ( Gebühren, Provision) . Die Werte werden sonst mit Prozentangaben verschleiert

Begriffe nachfragen

Wenn Sie mal etwas nicht verstanden haben, fragen Sie auf jeden Fall nach! Auch, wenn Sie es sich dreimal erklären lassen müssen. Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, alle Fragen zu klären. Bleiben am Ende immer noch Zweifel: Lieber die Finger davon lassen! 

Protokoll durchlesen

Jedes Beratungsgespräch muss protokolliert werden. Lesen Sie sich die Aufzeichnungen ganz genau durch. Wenn etwas nicht stimmt, korrigieren Sie die Angaben. Wichtig: Lassen Sie sich das Protokoll unterschreiben. Sie selbst sind allerdings nicht dazu verpflichtet.

Urteil in Ruhe fällen

Zu jedem empfohlenen Fond oder eine Anleihe gibt es Informationsmaterial, das Ihnen der Berater bereitstellt. Nehmen Sie das ruhig mit nach Hause und lesen Sie sich dort alles nochmal in Ruhe durch, bevor Sie sich entscheiden.

Beweise aufheben

Sehr wichtig ist: alle Unterlagen über mehrere Jahre aufzuheben. Bei einem Rechtstreit mit der Bank sind das wichtige Beweise. Am besten einen Zeugen mit in das Gespräch nehmen. 


Bildquellenangaben : Euro - Gerd Altmann / Pixabay Lizenz Public Domain CC0






16:25 Weitersagen:

Montag, 7. April 2014

Hausratversicherung

Die richtige Hausratversicherung finden

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12:02 Weitersagen:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung sichern Sie im Schadensfall ab

 
Unfallversicherung

Im Schadensfall abgesichert sein

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung sichern Sie im Schadensfall ab

 

11:58 Weitersagen:

Donnerstag, 3. April 2014

Derzeit diskutiert die große Koalition die Rente mit 63. Nach Angaben der OECD scheiden deutsche Männer aktuell mit 62,1 Jahren, Frauen mit 61,6 Jahren aus dem Arbeitsleben aus.
Anschließend dürfen Männer hierzulande für durchschnittlich 19,9, Frauen 23,8 Jahre ihren Ruhestand genießen.








Die Grafik zeigt, wie viele Jahre die Menschen in anderen Ländern im Ruhestand verbringen.

Infografik: So viele Jahre dauert der Ruhestand | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Bildquellenangabe: Old People / Pixabay - Lizenz Public Domain CC0
Ruhestand

Ruhestand mit 63?

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Derzeit diskutiert die große Koalition die Rente mit 63. Nach Angaben der OECD scheiden deutsche Männer aktuell mit 62,1 Jahren, Frauen mit 61,6 Jahren aus dem Arbeitsleben aus.
Anschließend dürfen Männer hierzulande für durchschnittlich 19,9, Frauen 23,8 Jahre ihren Ruhestand genießen.








Die Grafik zeigt, wie viele Jahre die Menschen in anderen Ländern im Ruhestand verbringen.

Infografik: So viele Jahre dauert der Ruhestand | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

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12:16 Weitersagen:

Mittwoch, 2. April 2014

Die Schulferien 2014 machen es möglich; entspannt für mehrere Tage in den Urlaub fahren.

Damit die Autoreise mit den Kindern entspannt verläuft, haben wir hier ein paar Tipps:


  • Starten Sie ohne Streit und Hektik, sonst sind Spannungen vorprogrammiert.
  • Gestalten Sie die Fahrt mit kleinen Unterbrechungen. Highlights können Besichtigungen sein.





Ein hilfreicher Ratgeber ist das Buch " Links und rechts der Autobahn" vom Verlag Stünings Medien.



Hier können Sie das PDF downloaden

Den Reiseführer als Buch können Sie hier bestellen:


Denken Sie bei der Tourenplanung dabei an die Wünsche Ihrer Kinder.











  • Kinder haben einen starken Bewegungsdrang. Denken Sie dabei an genügend Pausen, möglichst auf Rastplätzen mit Spielplatz.

  • Für die Fahrt gibt es lustige Spiele, zum Beispiel:" Ich sehe was, was Du nicht siehst", oder Ratespiele wie: Welche Farbe hat das Auto, das uns überholt? Geschickt sind auch kleine Magnet-Brettspiele, ein Malbrett und Holzstifte.

  • Im Handel sind speziell für Autofahrten kleinformatige DVD-Spieler erhältlich. Wählen Sie einen unbekannten Kinderfilm, auch Hörspiele sind reizvoll. 

  • Nicht geeignet sind Schokolade, die weich wird oder krümelnde Kekse. Reichen Sie zwischendurch ein Müsliriegel oder Apfelschnittchen und dergleichen. 

  • Wechseln Sie sich während auf langen Fahrten mit dem Fahren ab. Dann kann man sich abwechselnd mit den Kindern beschäftigen. 
Osterferien

Mit den Kindern entspannt in die Osterferien reisen

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Die Schulferien 2014 machen es möglich; entspannt für mehrere Tage in den Urlaub fahren.

Damit die Autoreise mit den Kindern entspannt verläuft, haben wir hier ein paar Tipps:


  • Starten Sie ohne Streit und Hektik, sonst sind Spannungen vorprogrammiert.
  • Gestalten Sie die Fahrt mit kleinen Unterbrechungen. Highlights können Besichtigungen sein.





Ein hilfreicher Ratgeber ist das Buch " Links und rechts der Autobahn" vom Verlag Stünings Medien.



Hier können Sie das PDF downloaden

Den Reiseführer als Buch können Sie hier bestellen:


Denken Sie bei der Tourenplanung dabei an die Wünsche Ihrer Kinder.











  • Kinder haben einen starken Bewegungsdrang. Denken Sie dabei an genügend Pausen, möglichst auf Rastplätzen mit Spielplatz.

  • Für die Fahrt gibt es lustige Spiele, zum Beispiel:" Ich sehe was, was Du nicht siehst", oder Ratespiele wie: Welche Farbe hat das Auto, das uns überholt? Geschickt sind auch kleine Magnet-Brettspiele, ein Malbrett und Holzstifte.

  • Im Handel sind speziell für Autofahrten kleinformatige DVD-Spieler erhältlich. Wählen Sie einen unbekannten Kinderfilm, auch Hörspiele sind reizvoll. 

  • Nicht geeignet sind Schokolade, die weich wird oder krümelnde Kekse. Reichen Sie zwischendurch ein Müsliriegel oder Apfelschnittchen und dergleichen. 

  • Wechseln Sie sich während auf langen Fahrten mit dem Fahren ab. Dann kann man sich abwechselnd mit den Kindern beschäftigen. 

16:33 Weitersagen:

Montag, 31. März 2014

In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 01.Mai das neue Punktesystem in Kraft.


Weil einige neue Verstöße künftig nicht mehr auf dem Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden.





Allerdings nur, wenn bis zum 01. Mai kein neuer Punkt dazukommt - der würde dafür sorgen, dass alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bleiben.

Punkte gibt es nur noch für echte Verkehrsgefährdung

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren ( bisher 1 Punkt ) oder Beleidigung im Straßenverkehr ( bisher 5 Punkte) werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer bereits solche Punkte hat, darf sich freuen: Sie werden zum 01. Mai 2014 gestrichen.

Tilgungsfristen sind klarer

Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Vergehen ( 2 Punkte) nach 5 Jahren, und Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden, erst nach 10 Jahren. Ganz wichtig: Punkte verjähren ab Mai unabhängig voneinander - aktuell verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Punkt.

Das Punktesystem wird einfacher 

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkten pro Vergehen gibt es nur noch drei Kategorien:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten. Den Führerschein  gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden. 

Dafür gibt es jetzt Punkte

1 Punkt: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h 
  • Vorfahrt missachten
  • telefonieren mit dem Handy
2 Punkte:
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille
  • rote Ampel missachten
  • Drängeln auf der Autobahn
3 Punkte: 
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte - abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht.

Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg


Der sogenannte Punkte-Tacho verdeutlicht wie gefährdet der Führerschein ist 





  • Im grünen Bereich ( 1 - 3 Punkte) gilt man als vorgemerkt und hat nichts weiter zu befürchten.


  • Bei 4 bzw. 5 Punkten ( gelber Bereich) gibt es eine "Ermahnung" - letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar ( kostet bis zu 500 Euro) einen einzelnen Punkt abzubauen.


  • Bei 6 oder 7 Punkten ( roter Bereich ) erfolgt eine "Verwarnung" - dann kann kein Punkt mehr abgebaut werden!
  • Bei 8 Punkten oder mehr ( schwarzer Bereich ) wird - wie bisher ab 18 Punkten - der Führerschein ganz eingezogen und muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Mehr Informationen finden Sie auch unter : Neues Fahreignungs-Bewertungssystem von BMVI 

Punkte-Tacho

Ab dem 1. Mai kommt das neue Flensburger Punktesystem

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 01.Mai das neue Punktesystem in Kraft.


Weil einige neue Verstöße künftig nicht mehr auf dem Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden.





Allerdings nur, wenn bis zum 01. Mai kein neuer Punkt dazukommt - der würde dafür sorgen, dass alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bleiben.

Punkte gibt es nur noch für echte Verkehrsgefährdung

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren ( bisher 1 Punkt ) oder Beleidigung im Straßenverkehr ( bisher 5 Punkte) werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer bereits solche Punkte hat, darf sich freuen: Sie werden zum 01. Mai 2014 gestrichen.

Tilgungsfristen sind klarer

Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Vergehen ( 2 Punkte) nach 5 Jahren, und Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden, erst nach 10 Jahren. Ganz wichtig: Punkte verjähren ab Mai unabhängig voneinander - aktuell verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Punkt.

Das Punktesystem wird einfacher 

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkten pro Vergehen gibt es nur noch drei Kategorien:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten. Den Führerschein  gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden. 

Dafür gibt es jetzt Punkte

1 Punkt: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h 
  • Vorfahrt missachten
  • telefonieren mit dem Handy
2 Punkte:
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille
  • rote Ampel missachten
  • Drängeln auf der Autobahn
3 Punkte: 
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte - abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht.

Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg


Der sogenannte Punkte-Tacho verdeutlicht wie gefährdet der Führerschein ist 





  • Im grünen Bereich ( 1 - 3 Punkte) gilt man als vorgemerkt und hat nichts weiter zu befürchten.


  • Bei 4 bzw. 5 Punkten ( gelber Bereich) gibt es eine "Ermahnung" - letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar ( kostet bis zu 500 Euro) einen einzelnen Punkt abzubauen.


  • Bei 6 oder 7 Punkten ( roter Bereich ) erfolgt eine "Verwarnung" - dann kann kein Punkt mehr abgebaut werden!
  • Bei 8 Punkten oder mehr ( schwarzer Bereich ) wird - wie bisher ab 18 Punkten - der Führerschein ganz eingezogen und muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Mehr Informationen finden Sie auch unter : Neues Fahreignungs-Bewertungssystem von BMVI 

12:26 Weitersagen:

Samstag, 29. März 2014

Angesichts der frühlingshaften Temperaturen fahren nun mehr und mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit, in die Uni oder an den See.

Doch  man sollte das Fahrrad  nicht nur ordnungsgemäß abschließen, sondern auch gut versichern , denn Fahrraddiebe sind immer wieder  fleißig unterwegs!







Wer sein Rad wirksam gegen Diebstahl schützen will, der sollte sich für eine Hausratversicherung  entscheiden. Achten Sie bei dieser jedoch darauf, dass auch die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl  eingeschlossen wird. So ist Ihr Fahrrad nicht mehr nur in Wohnung oder im Keller versichert, sondern auch, wenn es auf der Straße gestohlen wird - sofern Sie es ordnungsgemäß abgeschlossen haben.

Ebenso ist mit einer Hausratversicherung  ist nicht nur Ihr Fahrrad, sondern auch Ihr gesamtes Eigentum unter anderem  gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert.


Bildquellenangabe: Hans - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0 

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung kann die Fahrrad-Saison kommen!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Angesichts der frühlingshaften Temperaturen fahren nun mehr und mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit, in die Uni oder an den See.

Doch  man sollte das Fahrrad  nicht nur ordnungsgemäß abschließen, sondern auch gut versichern , denn Fahrraddiebe sind immer wieder  fleißig unterwegs!







Wer sein Rad wirksam gegen Diebstahl schützen will, der sollte sich für eine Hausratversicherung  entscheiden. Achten Sie bei dieser jedoch darauf, dass auch die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl  eingeschlossen wird. So ist Ihr Fahrrad nicht mehr nur in Wohnung oder im Keller versichert, sondern auch, wenn es auf der Straße gestohlen wird - sofern Sie es ordnungsgemäß abgeschlossen haben.

Ebenso ist mit einer Hausratversicherung  ist nicht nur Ihr Fahrrad, sondern auch Ihr gesamtes Eigentum unter anderem  gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert.


Bildquellenangabe: Hans - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0 

15:34 Weitersagen:

Mittwoch, 26. März 2014

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




Versicherungswechsel

So kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse richtig

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




08:49 Weitersagen:

Mittwoch, 19. März 2014

Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Die Installation: 

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage oder Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln, oder Spezialklebstoff montiert werden.


Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen so klar bereitgestellt werden, damit die erforderliche Inspektion der Warnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchgeführt werden können.

Die Eigenschaften:

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EM 14604 in den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Weitere Empfehlungen:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Batterien ist zu unterscheiden zwischen handelsüblichen Batterien, die der Benutzer auswechselt. Es gibt auch Warngeräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien. Diese müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch beachtet werden da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder fotoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa 10 Jahren sinkt. 




Auf der Webseite Rauchwarnmelderpflicht.eu finden Sie zum Thema Rauchmelder eine Empfehlung der Stiftung Warentest


Hausratversicherung

Rauchwarnmelder retten Leben!

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Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Die Installation: 

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage oder Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln, oder Spezialklebstoff montiert werden.


Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen so klar bereitgestellt werden, damit die erforderliche Inspektion der Warnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchgeführt werden können.

Die Eigenschaften:

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EM 14604 in den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Weitere Empfehlungen:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Batterien ist zu unterscheiden zwischen handelsüblichen Batterien, die der Benutzer auswechselt. Es gibt auch Warngeräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien. Diese müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch beachtet werden da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder fotoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa 10 Jahren sinkt. 




Auf der Webseite Rauchwarnmelderpflicht.eu finden Sie zum Thema Rauchmelder eine Empfehlung der Stiftung Warentest


14:21 Weitersagen:

Montag, 17. März 2014

Wer ein Herz für Tiere hat bremst, wenn ihm eins vor´s Auto läuft.

Diese tierliebe Aktion kann juristisch aber schwerwiegende Folgen haben - nämlich wenn es zu einem Auffahrunfall kommt.








Nur mit zwingendem Grund bremsen

Grundsätzlich gilt: Wer voraus fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Wer trotzdem bremst, kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich auch schadenersatzpflichtig machen.
So steht es in § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ( Straßenverkehrsordnung)  geschrieben.

Ein zwingender Grund im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. 

Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Hinterherfahrenden zurücktreten - zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht große genug ist.


Schnelle Reaktion ist das A und O 

Der Fahrer muss im Bruchteil von Sekunden reagieren. Denn wann und wo ein Bremsen für Tiere im Straßenverkehr gerechtfertigt ist, hängt immer von der einzelnen Situation ab:
  • von der Umgebung
  • dem nachfolgendem Verkehr
und nicht zuletzt vom Tier.

Faustregel

Je größer ein Tier, je eher mit seinem Auftauchen gerechnet werden muss und je gefährlicher die Situation für den folgenden Verkehrsteilnehmer, desto eher darf gebremst werden.

Gerichtsurteile


In ländlichen Gegenden muss ständig mit Haustieren auf der Straße gerechnet werden meinte das Amtsgericht Paderborn und verurteilte die Versicherung einer Autofahrerin zur Zahlung. Die Frau war mit ihrem Aito auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, dessen Fahrer für eine Katze gebremst hatte ( Az: 5 S 181 / 00 ). 

Anders sah es das Amtsgericht Schorndorf bei einem Unfall auf einer Bundesstraße: Bei einer gewöhnlichen Hauskatze sei es zumutbar, diese zu überfahren ( Az: 2C 811/92). 

Die Richter teilten jedoch die Schadensregulierung hälftig, weil der Sicherheitsabstand des Klägers zu gering war. 

Bildquellenangabe: mcpdigital / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Tierhaftpflicht

Darf ein Autofahrer für Tiere bremsen?

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Wer ein Herz für Tiere hat bremst, wenn ihm eins vor´s Auto läuft.

Diese tierliebe Aktion kann juristisch aber schwerwiegende Folgen haben - nämlich wenn es zu einem Auffahrunfall kommt.








Nur mit zwingendem Grund bremsen

Grundsätzlich gilt: Wer voraus fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Wer trotzdem bremst, kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich auch schadenersatzpflichtig machen.
So steht es in § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ( Straßenverkehrsordnung)  geschrieben.

Ein zwingender Grund im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. 

Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Hinterherfahrenden zurücktreten - zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht große genug ist.


Schnelle Reaktion ist das A und O 

Der Fahrer muss im Bruchteil von Sekunden reagieren. Denn wann und wo ein Bremsen für Tiere im Straßenverkehr gerechtfertigt ist, hängt immer von der einzelnen Situation ab:
  • von der Umgebung
  • dem nachfolgendem Verkehr
und nicht zuletzt vom Tier.

Faustregel

Je größer ein Tier, je eher mit seinem Auftauchen gerechnet werden muss und je gefährlicher die Situation für den folgenden Verkehrsteilnehmer, desto eher darf gebremst werden.

Gerichtsurteile


In ländlichen Gegenden muss ständig mit Haustieren auf der Straße gerechnet werden meinte das Amtsgericht Paderborn und verurteilte die Versicherung einer Autofahrerin zur Zahlung. Die Frau war mit ihrem Aito auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, dessen Fahrer für eine Katze gebremst hatte ( Az: 5 S 181 / 00 ). 

Anders sah es das Amtsgericht Schorndorf bei einem Unfall auf einer Bundesstraße: Bei einer gewöhnlichen Hauskatze sei es zumutbar, diese zu überfahren ( Az: 2C 811/92). 

Die Richter teilten jedoch die Schadensregulierung hälftig, weil der Sicherheitsabstand des Klägers zu gering war. 

Bildquellenangabe: mcpdigital / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

13:52 Weitersagen:

Montag, 10. März 2014

Eingefleischte Biker fiebern ungeduldig dem Start der Motorradsaison entgegen.

Sobald steigende Temperaturen und trockene Straßenverhältnisse wieder in den Sattel locken, wollen die meisten direkt zur ersten größeren Ausfahrt des Jahres starten.

Doch ohne ein gründliches Warm-up für Maschine und Fahrer ist das nicht ratsam.



Vor der ersten Ausfahrt sollte das Motorrad gründlich überprüft werden 


Für den Fahrer überlebenswichtig ist die einwandfreie Funktion von Reifen, Fahrwerk und Bremsen. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen und keine Beschädigungen zeigen.Am besten lassen sich die Reifen kontrollieren, wenn die Maschine aufgebockt ist. Dabei die Räder langsam drehen und und auf Risse, Dellen oder poröse Stellen untersuchen. Pneus, die älter als sechs Jahre sind, müssen getauscht werden.

Ihr Alter erkennt man an der sogenannten DOT-Nummer, die in die Reifenflanke eingeprägt ist; die letzten vier Ziffern beschreiben die Produktionswoche und das Jahr. So steht 2112 zum Beispiel für die 21. Produktionswoche des Jahres 2012.

Werden neue Reifen montiert, sollten diese vorsichtig eingefahren werden, denn Trennmittel aus der Herstellung befinden sich noch auf der Reifenoberfläche und verschwinden erst nach einigen Kilometern.

Wichtig ist auch der korrekte Luftdruck sowie die Kontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage. Ist die Maschine aufgebockt, können auch Bremsscheiben und -beläge auf Rostbefall und Riefen untersucht werden.

Auch die Bremsflüssigkeit gehört überprüft.Spätestens alle zwei Jahre sollte sie gewechselt werden. Ein intensiver Blick gilt auch den Leitungen. Diese sollten absolut dicht sein und keine Risse oder Scheuerstellen vorweisen.

Ein häufiger Schwachpunkt ist die Batterie des Motorrads. Hat der Akku während der Winterpause seinen Geist aufgegeben, hilft meist ein passendes Ladegerät der Maschine wieder auf die Sprünge. Wer sich eine Einschätzung seine Bikes nicht zutraut, kann zu einer Werkstatt oder den Prüfstellen wie TÜV, KÜS, oder Dekra gehen.

Langsam angehen lassen


Aber nicht nur das Motorrad, auch der Fahrer sollte fit in die erste Saison starten.
Bei der ersten Tour ist es ratsam, es langsam angehen zu lassen.
Denn Fahrtechnik und Reaktionsvermögen sowie das Gefühl für die Maschine können im Winter verloren gegangen sein.
Verantwortungsvolle Biker beginnen die ersten paar Meter auf einem großen Parkplatz, um sich langsam wieder an Bremse, Kupplung, Balance und etwas Schräglage zu gewöhnen.

Danach folgt eine kurze Tour und erst ein paar Tage später der große Ausrítt.


































Bildquellenangabe: Motorrad wobogre- pixabay.com Lizenz Public Domain CCO
Saisonstart für Motorradfahrer

Sicherer Saisonstart auf zwei Rädern

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Eingefleischte Biker fiebern ungeduldig dem Start der Motorradsaison entgegen.

Sobald steigende Temperaturen und trockene Straßenverhältnisse wieder in den Sattel locken, wollen die meisten direkt zur ersten größeren Ausfahrt des Jahres starten.

Doch ohne ein gründliches Warm-up für Maschine und Fahrer ist das nicht ratsam.



Vor der ersten Ausfahrt sollte das Motorrad gründlich überprüft werden 


Für den Fahrer überlebenswichtig ist die einwandfreie Funktion von Reifen, Fahrwerk und Bremsen. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen und keine Beschädigungen zeigen.Am besten lassen sich die Reifen kontrollieren, wenn die Maschine aufgebockt ist. Dabei die Räder langsam drehen und und auf Risse, Dellen oder poröse Stellen untersuchen. Pneus, die älter als sechs Jahre sind, müssen getauscht werden.

Ihr Alter erkennt man an der sogenannten DOT-Nummer, die in die Reifenflanke eingeprägt ist; die letzten vier Ziffern beschreiben die Produktionswoche und das Jahr. So steht 2112 zum Beispiel für die 21. Produktionswoche des Jahres 2012.

Werden neue Reifen montiert, sollten diese vorsichtig eingefahren werden, denn Trennmittel aus der Herstellung befinden sich noch auf der Reifenoberfläche und verschwinden erst nach einigen Kilometern.

Wichtig ist auch der korrekte Luftdruck sowie die Kontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage. Ist die Maschine aufgebockt, können auch Bremsscheiben und -beläge auf Rostbefall und Riefen untersucht werden.

Auch die Bremsflüssigkeit gehört überprüft.Spätestens alle zwei Jahre sollte sie gewechselt werden. Ein intensiver Blick gilt auch den Leitungen. Diese sollten absolut dicht sein und keine Risse oder Scheuerstellen vorweisen.

Ein häufiger Schwachpunkt ist die Batterie des Motorrads. Hat der Akku während der Winterpause seinen Geist aufgegeben, hilft meist ein passendes Ladegerät der Maschine wieder auf die Sprünge. Wer sich eine Einschätzung seine Bikes nicht zutraut, kann zu einer Werkstatt oder den Prüfstellen wie TÜV, KÜS, oder Dekra gehen.

Langsam angehen lassen


Aber nicht nur das Motorrad, auch der Fahrer sollte fit in die erste Saison starten.
Bei der ersten Tour ist es ratsam, es langsam angehen zu lassen.
Denn Fahrtechnik und Reaktionsvermögen sowie das Gefühl für die Maschine können im Winter verloren gegangen sein.
Verantwortungsvolle Biker beginnen die ersten paar Meter auf einem großen Parkplatz, um sich langsam wieder an Bremse, Kupplung, Balance und etwas Schräglage zu gewöhnen.

Danach folgt eine kurze Tour und erst ein paar Tage später der große Ausrítt.


































Bildquellenangabe: Motorrad wobogre- pixabay.com Lizenz Public Domain CCO

08:26 Weitersagen:

Freitag, 7. März 2014

Chihuahua´s , Yorkshire Terrier und andere Mini Hunde sind mehr als nur Schoßhunde, sie sind richtige kleine Räuber, die es es faustdick hinter den Ohren haben.

Oftmals vergessen ihre Besitzer,. dass sie es mit kleinen Jägern zu tun haben, die schnell und ausdauernd auf die Jagd gehen.




Die finanzielle Absicherung ist folglich ein absolutes Muss und die Halter der kleineren Hunderasse vergessen oft die  Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall kann dies böse finanzielle Folgen haben, existenzbedrohend werden können.

Mit einem Versicherungsvergleich zur optimalen Hundehaftpflichtversicherung

Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung  können Hundebesitzer sich vor diesem Risiko schützen. Vergleichen Sie am besten heute noch die Tarife für die optimale Hundehaftpflichtversicherung



Bildquellenangabe: Chihuahua - Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO


Hundehaftpflichtversicherung

"Mini-Hunde" werden immer beliebter

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Chihuahua´s , Yorkshire Terrier und andere Mini Hunde sind mehr als nur Schoßhunde, sie sind richtige kleine Räuber, die es es faustdick hinter den Ohren haben.

Oftmals vergessen ihre Besitzer,. dass sie es mit kleinen Jägern zu tun haben, die schnell und ausdauernd auf die Jagd gehen.




Die finanzielle Absicherung ist folglich ein absolutes Muss und die Halter der kleineren Hunderasse vergessen oft die  Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall kann dies böse finanzielle Folgen haben, existenzbedrohend werden können.

Mit einem Versicherungsvergleich zur optimalen Hundehaftpflichtversicherung

Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung  können Hundebesitzer sich vor diesem Risiko schützen. Vergleichen Sie am besten heute noch die Tarife für die optimale Hundehaftpflichtversicherung



Bildquellenangabe: Chihuahua - Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO


18:43 Weitersagen:

Donnerstag, 6. März 2014

Grippewelle - jetzt ist richtiges Händewaschen wichtig

How To Handwash?
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Händewaschen

Wenn die Grippewelle zuschlägt ist richtiges Händewaschen enorm wichtig

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Grippewelle - jetzt ist richtiges Händewaschen wichtig

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11:51 Weitersagen:

Montag, 3. März 2014

Im Frühling holen viele Biker wieder das Motorrad aus der Garage und sind nun auf der Suche nach einer Motorrad-Versicherung.

Hierbei ist es wichtig die Angebote der einzelnen Versicherungsanbieter zu vergleichen.

Selbst wenn die Versicherung gewechselt werden soll, muss man hierbei auf das Datum für den Wechsel achten.



In der Regel laufen die Verträge ein Jahr und müssen einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, um mit einem neuen Vertrag von besseren und günstigeren Leistungen profitieren zu können.

Damit das Motorradfahren richtig Spaß macht ohne über die Folgen eines möglichen Unfalls nachdenken zu müssen, ist es sehr wichtig, sich gut über die Möglichkeiten im Bereich der Motorradversicherungen zu informieren, um sich mit dem optimalen Schutz den Wind um die Ohren wehen zu lassen.

Vergleichen Sie doch einfach mal - es lohnt sich!

 Motorradversicherung



Bildquellenangabe:  Motorrad stoppelhopser / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 
Motorradfahren

Auf der Suche nach einer Motorrad-Versicherung ?

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Im Frühling holen viele Biker wieder das Motorrad aus der Garage und sind nun auf der Suche nach einer Motorrad-Versicherung.

Hierbei ist es wichtig die Angebote der einzelnen Versicherungsanbieter zu vergleichen.

Selbst wenn die Versicherung gewechselt werden soll, muss man hierbei auf das Datum für den Wechsel achten.



In der Regel laufen die Verträge ein Jahr und müssen einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, um mit einem neuen Vertrag von besseren und günstigeren Leistungen profitieren zu können.

Damit das Motorradfahren richtig Spaß macht ohne über die Folgen eines möglichen Unfalls nachdenken zu müssen, ist es sehr wichtig, sich gut über die Möglichkeiten im Bereich der Motorradversicherungen zu informieren, um sich mit dem optimalen Schutz den Wind um die Ohren wehen zu lassen.

Vergleichen Sie doch einfach mal - es lohnt sich!

 Motorradversicherung



Bildquellenangabe:  Motorrad stoppelhopser / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 

10:33 Weitersagen:

Donnerstag, 27. Februar 2014

Vermögungswirksame Leistungen ( VWL oder VL genannt ) haben in Deutschland eine lange Tradition und sind ein Geschenk Ihres Arbeitsgeber.


Nutzen Sie dieses, es lohnt sich!








So funktioniert es 

  • Bei einer Fondsgesellschaft, Bank, oder Bausparkasse schließen Sie einen Vertrag für VL-Leistungen ab. Sie erhalten eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. wird diese direkt an diesen geschickt.
  • Der monatliche Höchstbetrag, den Ihr Arbeitgeber für vermögungswirksame Leistungen bezahlt, beträgt 40 Euro. Die Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
  • Sie können das Geld verschieden anlegen in Form eines Banksparvertrags, eines Bausparvertrags,der Tilgung einer Baufinanzierung oder in einem Aktienfondsplan.

Klassische Anlagen

  • Bausparen und Fondssparen sind wohl die bekanntesten Anlagearten. Beide werden staatlich gefördert. Interessant sind auch die Anlagen in Anteile von Wohnungsbaugenossenschaften. Diese können unter Umständen recht lukrativ sein, allerdings ist es schwierig,  sich sein Geld kurzfristig auszahlen zu lassen.Eher unattraktiv sind mittlerweile klassische VL-Sparpläne von Banken und kapitalbildende Versicherungen, sie werden vom Staat nicht mehr gefördert.
  • Zusätzliche Fördermittel vom Staat sind abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von der Art des Sparvertrags. Diese Fördermittel gibt es über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
  • Sollten Sie die volle staatliche Förderung erhalten, lohnt sich eventuell eine Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. 
  • In der Regel wird der Sparvertrag nach sieben Jahren ausbezahlt. Eventuelle staatlichen Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit.
  • Nach Vertragsablauf des Vertrages können Sie das Ersparte für Ihre persönlichen Wünsche oder für Ihre Altersvorsorge nutzen.

Keine VWL für:

  • freie Mitarbeiter
  • Selbstständige
  • Handelsvertreter nach § 84 HGB
  • Rentner
  • Arbeitslose
  • Arbeitnehmer, die über sechs Wochen krank sind und von der Krankenkasse oder BG bezahlt werden
  • im Ausland beschäftigte Grenzgänger, falls sie nicht von Deutschland aus entsendet sind

Bildquellenangabe: Money -AlexanderStein / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CCO

VWL

Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögungswirksame Leistungen ( VWL oder VL genannt ) haben in Deutschland eine lange Tradition und sind ein Geschenk Ihres Arbeitsgeber.


Nutzen Sie dieses, es lohnt sich!








So funktioniert es 

  • Bei einer Fondsgesellschaft, Bank, oder Bausparkasse schließen Sie einen Vertrag für VL-Leistungen ab. Sie erhalten eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. wird diese direkt an diesen geschickt.
  • Der monatliche Höchstbetrag, den Ihr Arbeitgeber für vermögungswirksame Leistungen bezahlt, beträgt 40 Euro. Die Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
  • Sie können das Geld verschieden anlegen in Form eines Banksparvertrags, eines Bausparvertrags,der Tilgung einer Baufinanzierung oder in einem Aktienfondsplan.

Klassische Anlagen

  • Bausparen und Fondssparen sind wohl die bekanntesten Anlagearten. Beide werden staatlich gefördert. Interessant sind auch die Anlagen in Anteile von Wohnungsbaugenossenschaften. Diese können unter Umständen recht lukrativ sein, allerdings ist es schwierig,  sich sein Geld kurzfristig auszahlen zu lassen.Eher unattraktiv sind mittlerweile klassische VL-Sparpläne von Banken und kapitalbildende Versicherungen, sie werden vom Staat nicht mehr gefördert.
  • Zusätzliche Fördermittel vom Staat sind abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von der Art des Sparvertrags. Diese Fördermittel gibt es über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
  • Sollten Sie die volle staatliche Förderung erhalten, lohnt sich eventuell eine Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. 
  • In der Regel wird der Sparvertrag nach sieben Jahren ausbezahlt. Eventuelle staatlichen Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit.
  • Nach Vertragsablauf des Vertrages können Sie das Ersparte für Ihre persönlichen Wünsche oder für Ihre Altersvorsorge nutzen.

Keine VWL für:

  • freie Mitarbeiter
  • Selbstständige
  • Handelsvertreter nach § 84 HGB
  • Rentner
  • Arbeitslose
  • Arbeitnehmer, die über sechs Wochen krank sind und von der Krankenkasse oder BG bezahlt werden
  • im Ausland beschäftigte Grenzgänger, falls sie nicht von Deutschland aus entsendet sind

Bildquellenangabe: Money -AlexanderStein / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CCO

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