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Donnerstag, 29. Mai 2014

Glauben auch Sie, dass nur privat Versicherte mit Top-Leistungen beim Arzt rechnen können?
Irrtum!
Den rund 53 Millionen Deutschen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, steht ebenfalls medizinische Versorgung nach Maß zu.

Allerdings erfordert dieses Privileg zuerst etwas Mühe - und in vielen Fällen auch die Bereitschaft, die Krankenkasse zu wechseln.




Welche Kassen Zusatzleistungen bieten und warum sich ein Wechsel auch finanziell lohnt


Insgesamt  konkurrieren 132 gesetzliche Kassen um Kunden, und rund 95 Prozent der Kassen-Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. So muss jede die Behandlung beim Hausarzt und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie etwa den Check-up 35 übernehmen. Doch bei den restlichen fünf Prozent 
wird´s spannend! So bezuschusst längst nicht jede Versicherung eine professionelle Zahnreinigung, di8e von den meisten Experten empfohlen wird. Ebenso groß sind die Unterschiede bei alternativmedizinischen Behandlungen wie zum Beispiel Homöopathie oder Osteopathie. Manche Kassen zahlen sogar noch für Brillen und Kontaktlinsen etwas dazu.

Extra-Leistungen für Gesunde


Wer nicht krank ist, kostet nix: Eigentlich eine Binsenweisheit, doch manche Kassen honorieren gesunde Mitglieder tatsächlich mit Prämien. Bedingung: Sie müssen bei Abschluss ein Bonussystem wählen, bei dem sie am Jahresende Geld zurückbekommen, wenn bis auf die nötigen Vorsorgeuntersuchungen etwa beim Zahnarzt keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen wurden. 

Verbraucherschützer warnen allerdings, dass mancher durch solche Prämien von nötigen Arztbesuchen abgehalten wird.
Sinnvoller sind deshalb Zuschüsse für Kurse, die die Versicherten gesund halten sollen: So sponsern manche Kassen Yoga & Co. - bis zu zwei Kurse im Jahr werden bezuschusst. 

Insgesamt kann man laut Stiftung Warentest ein paar Hundert Euro im Jahr sparen, wenn man die Zusatzangebote der Kassen nutzt. 

Wie ein Wechsel funktioniert

Niemand ist ewig an seine Kasse gebunden! Man darf die Versicherung jederzeit  mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende verlassen, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied war. Und keine gesetzliche Kasse darf Versicherte ablehnen.
Auch ein "Gesundheitstest" vorab ist nicht gestattet - anders als bei Privatkassen.
Wichtig allerdings: Nicht alle Krankenkassen sind bundesweit geöffnet Manche agieren nur in bestimmten Bundesländern.
Wer sich für eine neue Krankenkasse entschieden hat, schickt die Kündigung an seine bisherige. Darin sollte stehen:
"Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse fristgemäß zum ... ( spätestens jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Bitte senden Sie mir gemäß § 175 SGB V eine Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage." 
Bei der neuen Kasse können Sie währenddessen schon einmal den Mitgliedschaftsantrag einreichen.  Die Kündigungsbestätigung der alten reichen Sie später nach.

Sollte ihre bisherige Versicherung einen Zusatzbeitrag erheben, besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht: Dann darf man auch wechseln, wenn man keine 18 Monate Mitglied war. Das werden einige Kassen spätestens zum Jahresende tun, weil dann die Beiträge und damit die Einnahmen voraussichtlich sinken.

Wie findet man die beste Krankenkasse?


Manche Magazine küren regelmäßig "Die beste Krankenkasse des Jahres". 
So schnitten in einem Test der FAZ die bundesweit geöffneten Krankenkassen Techniker, Barmer und DAK sowie Securvita, HEK und Siemens BKK gut ab. 


Doch solch groben Vergleiche gehen an den Bedürfnissen der Versicherten meist vorbei.




Wer seine optimale Kasse für seine Bedürfnisse sucht, wird bei Stiftung Warentest unter www.test.de/krankenkassen fündig. Für 3 Euro kann man dort den großen Kassenvergleich downloaden. Dort kann man zum Beispiel die Höhe der Prämien und eine Vielzahl besonderer Leistungen abrufen und miteinander vergleichen.





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Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind alle gleich? Von wegen!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Glauben auch Sie, dass nur privat Versicherte mit Top-Leistungen beim Arzt rechnen können?
Irrtum!
Den rund 53 Millionen Deutschen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, steht ebenfalls medizinische Versorgung nach Maß zu.

Allerdings erfordert dieses Privileg zuerst etwas Mühe - und in vielen Fällen auch die Bereitschaft, die Krankenkasse zu wechseln.




Welche Kassen Zusatzleistungen bieten und warum sich ein Wechsel auch finanziell lohnt


Insgesamt  konkurrieren 132 gesetzliche Kassen um Kunden, und rund 95 Prozent der Kassen-Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. So muss jede die Behandlung beim Hausarzt und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie etwa den Check-up 35 übernehmen. Doch bei den restlichen fünf Prozent 
wird´s spannend! So bezuschusst längst nicht jede Versicherung eine professionelle Zahnreinigung, di8e von den meisten Experten empfohlen wird. Ebenso groß sind die Unterschiede bei alternativmedizinischen Behandlungen wie zum Beispiel Homöopathie oder Osteopathie. Manche Kassen zahlen sogar noch für Brillen und Kontaktlinsen etwas dazu.

Extra-Leistungen für Gesunde


Wer nicht krank ist, kostet nix: Eigentlich eine Binsenweisheit, doch manche Kassen honorieren gesunde Mitglieder tatsächlich mit Prämien. Bedingung: Sie müssen bei Abschluss ein Bonussystem wählen, bei dem sie am Jahresende Geld zurückbekommen, wenn bis auf die nötigen Vorsorgeuntersuchungen etwa beim Zahnarzt keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen wurden. 

Verbraucherschützer warnen allerdings, dass mancher durch solche Prämien von nötigen Arztbesuchen abgehalten wird.
Sinnvoller sind deshalb Zuschüsse für Kurse, die die Versicherten gesund halten sollen: So sponsern manche Kassen Yoga & Co. - bis zu zwei Kurse im Jahr werden bezuschusst. 

Insgesamt kann man laut Stiftung Warentest ein paar Hundert Euro im Jahr sparen, wenn man die Zusatzangebote der Kassen nutzt. 

Wie ein Wechsel funktioniert

Niemand ist ewig an seine Kasse gebunden! Man darf die Versicherung jederzeit  mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende verlassen, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied war. Und keine gesetzliche Kasse darf Versicherte ablehnen.
Auch ein "Gesundheitstest" vorab ist nicht gestattet - anders als bei Privatkassen.
Wichtig allerdings: Nicht alle Krankenkassen sind bundesweit geöffnet Manche agieren nur in bestimmten Bundesländern.
Wer sich für eine neue Krankenkasse entschieden hat, schickt die Kündigung an seine bisherige. Darin sollte stehen:
"Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse fristgemäß zum ... ( spätestens jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Bitte senden Sie mir gemäß § 175 SGB V eine Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage." 
Bei der neuen Kasse können Sie währenddessen schon einmal den Mitgliedschaftsantrag einreichen.  Die Kündigungsbestätigung der alten reichen Sie später nach.

Sollte ihre bisherige Versicherung einen Zusatzbeitrag erheben, besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht: Dann darf man auch wechseln, wenn man keine 18 Monate Mitglied war. Das werden einige Kassen spätestens zum Jahresende tun, weil dann die Beiträge und damit die Einnahmen voraussichtlich sinken.

Wie findet man die beste Krankenkasse?


Manche Magazine küren regelmäßig "Die beste Krankenkasse des Jahres". 
So schnitten in einem Test der FAZ die bundesweit geöffneten Krankenkassen Techniker, Barmer und DAK sowie Securvita, HEK und Siemens BKK gut ab. 


Doch solch groben Vergleiche gehen an den Bedürfnissen der Versicherten meist vorbei.




Wer seine optimale Kasse für seine Bedürfnisse sucht, wird bei Stiftung Warentest unter www.test.de/krankenkassen fündig. Für 3 Euro kann man dort den großen Kassenvergleich downloaden. Dort kann man zum Beispiel die Höhe der Prämien und eine Vielzahl besonderer Leistungen abrufen und miteinander vergleichen.





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16:45 Weitersagen:
Wenn Mieter kündigen, fliegen leider oft die Fetzen.

Jeder zweite Mietrechtsprozess hat mit der Kündigung zu tun.

Solch hässlichen Konflikte können Sie als Mieter vermeiden, wenn Sie ein paar Regeln beachten.










Schriftlich kündigen


Als Mieter müssen Sie Ihre Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, eine einfache E-Mail reicht nicht. 
Sind mehrere Personen Mieter, muss jeder kündigen. Sie können übrigens nicht früher ausziehen, wenn Sie einen Nachmieter gefunden haben. Der Vermieter kann sich zwar auf diesen Deal einlassen, muss es aber nicht.

Achten Sie auf die Klauseln


Viel Ärger gibt es auch oft um die Renovierung. Hierzu gilt: Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter renovieren. 
Oft allerdings enthalten die Verträge eine Klausel, nach der der Mieter zuständig ist. Dann müssen Sie beim Auszug Schönheitsreparaturen übernehmen. Dazu gehört das Streichen der Decken, und Wände, der Türen und Fenster innerhalb der Wohnung. 
Dafür brauchen Sie nicht unbedingt einen Malermeister, allerdings sollen die Wände auch nicht schlampig gestrichen übergeben werden. Müssen Sie die Wände klinisch weiß streichen oder darf es auch farbig sein? Ausgefallene Farben muss der Vermieter nicht akzeptieren. 
Andererseits müssen Sie die Wohnung auch nicht eins zu eins übergeben wie zum Zeitpunkt des Einzugs.

Abnutzungserscheinungen


Wie sieht es mit Abnutzungen und Schäden in der Wohnung aus? Deutliche Schäden wie etwa Brand- und Farbflecken auf dem Teppichboden oder kaputte Fliesen müssen Sie beseitigen. 
Falls nicht, kann der Vermieter von Ihnen Schadenersatz verlangen. 
Normale Abnutzung der Böden, kleine Risse im Becken oder in der Wanne gehören nicht dazu.
Bauliche Veränderungen - das betrifft auch eine von Ihnen installierte Einbauküche - müssen Sie beseitigen. 

Streit gibt es auch immer wieder um die Rückzahlung der Kaution. Halten Sie die Miete der letzten Monate auf keinen Fall zurück, um sie mit der Kaution zu verrechnen. Sie sind in dem Fall im Unrecht!


So geht beim Wohnungswechsel alles glatt

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Wenn Mieter kündigen, fliegen leider oft die Fetzen.

Jeder zweite Mietrechtsprozess hat mit der Kündigung zu tun.

Solch hässlichen Konflikte können Sie als Mieter vermeiden, wenn Sie ein paar Regeln beachten.










Schriftlich kündigen


Als Mieter müssen Sie Ihre Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, eine einfache E-Mail reicht nicht. 
Sind mehrere Personen Mieter, muss jeder kündigen. Sie können übrigens nicht früher ausziehen, wenn Sie einen Nachmieter gefunden haben. Der Vermieter kann sich zwar auf diesen Deal einlassen, muss es aber nicht.

Achten Sie auf die Klauseln


Viel Ärger gibt es auch oft um die Renovierung. Hierzu gilt: Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter renovieren. 
Oft allerdings enthalten die Verträge eine Klausel, nach der der Mieter zuständig ist. Dann müssen Sie beim Auszug Schönheitsreparaturen übernehmen. Dazu gehört das Streichen der Decken, und Wände, der Türen und Fenster innerhalb der Wohnung. 
Dafür brauchen Sie nicht unbedingt einen Malermeister, allerdings sollen die Wände auch nicht schlampig gestrichen übergeben werden. Müssen Sie die Wände klinisch weiß streichen oder darf es auch farbig sein? Ausgefallene Farben muss der Vermieter nicht akzeptieren. 
Andererseits müssen Sie die Wohnung auch nicht eins zu eins übergeben wie zum Zeitpunkt des Einzugs.

Abnutzungserscheinungen


Wie sieht es mit Abnutzungen und Schäden in der Wohnung aus? Deutliche Schäden wie etwa Brand- und Farbflecken auf dem Teppichboden oder kaputte Fliesen müssen Sie beseitigen. 
Falls nicht, kann der Vermieter von Ihnen Schadenersatz verlangen. 
Normale Abnutzung der Böden, kleine Risse im Becken oder in der Wanne gehören nicht dazu.
Bauliche Veränderungen - das betrifft auch eine von Ihnen installierte Einbauküche - müssen Sie beseitigen. 

Streit gibt es auch immer wieder um die Rückzahlung der Kaution. Halten Sie die Miete der letzten Monate auf keinen Fall zurück, um sie mit der Kaution zu verrechnen. Sie sind in dem Fall im Unrecht!


15:21 Weitersagen:

Donnerstag, 15. Mai 2014

Für eine würdige Bestattung werden heute schnell 5000 bis 7000 Euro fällig.
Hinzu kommen Friedhofsgebühren und Kosten für Grabstein und Grabpflege.
Diese Kosten möchte niemand seinen Hinterbliebenen aufbürden.
Und wer rechtzeitig vorsorgt, braucht das auch nicht.








Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? 


Da Sterbegeldversicherungen einfach zu teuer sind, raten wir Ihnen von dieser Versicherung ab.

Die Fristen:


Eine Sterbegeldversicherung hat stets eine bestimmte Laufzeit, in der man monatliche Beiträge zahlt.Die Auszahlungssumme im Todesfall wird dann bis ans Lebensende garantiert. Je jünger man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die monatlichen Gebühren. Außerdem gibt es eine individuelle Frist, nach der der Versicherungsschutz greift. Man muss bereits Jahre vorher eingezahlt haben, bevor die Versicherung im Todesfall zahlt.


Die Kosten sind zu hoch:


Ein 63-Jähriger, der heuet eine Sterbegeldversicherung über 5000 Euro abschließt, muss in einem der gängigen Tarifen zum Beispiel 23 Jahre lang monatlich 34,57 Euro einzahlen. Am Ende der Einzahlungszeit hat er mehr als 9500 Euro an die Versicherung überwiesen.  Das Makabre daran: "Gewinn" macht nur derjenige, der nach spätestens zwölf Jahren stirbt, alle anderen zahlen drauf.
Für Menschen ab 65 sind Sterbegeldversicherungen immer zu teuer. 

Die Alternative zu einer Sterbegeldversicherung


Wer günstig vorsorgen will, sollte eine preisgünstige Risikolebensversicherung mit geringer Auszahlungssumme abschließen. Ein 60 - Jähriger bekommt so eine Police einer Versicherungssumme über 15 000 Euro und einer Laufzeit von 15 Jahren schon für etwa 12 Euro im Monat. 
Und das gesparte Geld bringt auf einem Tagesgeldkonto Zinsen


Bildquellenangabe: Engel / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

Sterbegeldversicherung

So sichern Sie Hinterbliebene ab

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Für eine würdige Bestattung werden heute schnell 5000 bis 7000 Euro fällig.
Hinzu kommen Friedhofsgebühren und Kosten für Grabstein und Grabpflege.
Diese Kosten möchte niemand seinen Hinterbliebenen aufbürden.
Und wer rechtzeitig vorsorgt, braucht das auch nicht.








Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? 


Da Sterbegeldversicherungen einfach zu teuer sind, raten wir Ihnen von dieser Versicherung ab.

Die Fristen:


Eine Sterbegeldversicherung hat stets eine bestimmte Laufzeit, in der man monatliche Beiträge zahlt.Die Auszahlungssumme im Todesfall wird dann bis ans Lebensende garantiert. Je jünger man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die monatlichen Gebühren. Außerdem gibt es eine individuelle Frist, nach der der Versicherungsschutz greift. Man muss bereits Jahre vorher eingezahlt haben, bevor die Versicherung im Todesfall zahlt.


Die Kosten sind zu hoch:


Ein 63-Jähriger, der heuet eine Sterbegeldversicherung über 5000 Euro abschließt, muss in einem der gängigen Tarifen zum Beispiel 23 Jahre lang monatlich 34,57 Euro einzahlen. Am Ende der Einzahlungszeit hat er mehr als 9500 Euro an die Versicherung überwiesen.  Das Makabre daran: "Gewinn" macht nur derjenige, der nach spätestens zwölf Jahren stirbt, alle anderen zahlen drauf.
Für Menschen ab 65 sind Sterbegeldversicherungen immer zu teuer. 

Die Alternative zu einer Sterbegeldversicherung


Wer günstig vorsorgen will, sollte eine preisgünstige Risikolebensversicherung mit geringer Auszahlungssumme abschließen. Ein 60 - Jähriger bekommt so eine Police einer Versicherungssumme über 15 000 Euro und einer Laufzeit von 15 Jahren schon für etwa 12 Euro im Monat. 
Und das gesparte Geld bringt auf einem Tagesgeldkonto Zinsen


Bildquellenangabe: Engel / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

08:40 Weitersagen:

Sonntag, 11. Mai 2014

Bald ist es wieder soweit! Der Sommer naht mit seiner Urlaubszeit!

Damit der Urlaub wirklich Entspannung bietet, habe ich hier ein paar Tipps aus dem Ratgeber von Professor Bankhofers Gesundheitsbuch, was ich auch wärmstens weiterempfehlen kann.









Vor dem Urlaub keine Diät

Sie sollten vor dem Urlaub oder zu Urlaubsbeginn keine strenge Diät durchführen. Vor allem dann nicht, wenn Sie eine lange Autoreise vor sich haben. Die reduzierte Kalorienaufnahme verursacht schlechte Konzentration, ein gestörtes Reaktionsvermögen und ein geschwächtes Gedächtnis.
Das kann für jemanden, der einen Wagen lenkt, verhängnisvolle Folgen haben.

Die kleine Reiseapotheke mitnehmen

Es ist immer sinnvoll, eine kleine Reiseapotheke mit in den Urlaub zu nehmen. Sie sollten diese immer - unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedingungen beim Einchecken - im Handgepäck bei sch tragen. Erstens ist der Koffer - speziell beim Fliegen aber auch im Kofferraum des Autos - sehr oft großen Temperaturunterschieden ausgesetzt. das tut vielen Medikamenten nicht gut.
Zweitens kann der Koffer verloren gehen. Und dann sind auch ihre medizinische Hilfe und Ihre vielleicht verschreibungspflichtigen Medikamente fort. 

Viel trinken

Während eines Langstreckenfluges müssen Sie viel trinken, damit Ihre Mundschleimhäute nicht austrocknen, was sonst sehr leicht zu Halsschmerzen und Heiserkeit führen kann. Die Luftfeuchtigkeit beträgt in der Maschine nur 10 Prozent.
Aber: Hände weg von Mineralwasser mit viel Kohlensäure. Es verursacht in diesen Höhen schwere Blähungen, Trinken Sie stilles Mineralwasser.

Schlafprobleme nicht mit Tabletten bekämpfen

In den ersten Nächten am Urlaubsziel haben viele von uns Schlafprobleme mit dem fremden, ungewohnten Hotelbett. Nehmen Sie keine Schlaftabletten. Gehen Sie vor dem Zubettgehen noch ein wenig draußen spazierne.
Geben Sie 5 Tropen Lavendelöl auf ein Textiltaschentuch und legen Sie dieses auf das Kopfkissen. Oder trinken Sie langsam in kleinen Schlucken ein Glas Wein ( 1/4 Liter). 

Die ersten 3 Tage nur entspannen

In den ersten 3 Tagen am Ferienziel sollten Sie erstmal nur ruhen und entspannen und sollten sich nicht hektisch in Urlaubsaktivitäten stürzen. 
Die Statistik besagt: In den ersten 3 Tagen ist das Immunsystem durch die Umstellung sehr geschwächt. Infektionen, und besonders die Durchfall verursachenden Keime, haben leichtes Spiel.

Erkältung vorbeugen

Trinken Sie in den Ferien nicht  zu viel eiskalte Getränke mit riesigen Mengen an Eiswürfel. Fahren Sie nicht stundenlang mit offenem Autofenster. Und wenn Sie Freizeitsport treiben, dann wechseln Sie sofort schweißnasse Kleidung. Das sind alles Risikofaktoren für eine zünftige Ferienerkältung.


Ruhe bewahren

Es gibt in den Ferien immer wieder Situationen, in denen die Nerven einfach blank liegen. Für diesen Fall sollten Sie immer aufbauende und beruhigende Nahrung bei sich haben: Datteln, Pistazien, Sesamsamen, Weizenkeime oder Bienenpollen. Oder eine Packung Magnesium- Kautabletten ( gibt es in der Apotheke) 

Das Buch: " Meine ganz persönlichen Gesundheitstipps" von  Professor Bankhofer ist bei Amazon erhältlich. Absolut verständlich geschrieben und mit vielen weiteren guten Ratschlägen bestückt. 


























Tipps für einen gesunden Urlaub

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Bald ist es wieder soweit! Der Sommer naht mit seiner Urlaubszeit!

Damit der Urlaub wirklich Entspannung bietet, habe ich hier ein paar Tipps aus dem Ratgeber von Professor Bankhofers Gesundheitsbuch, was ich auch wärmstens weiterempfehlen kann.









Vor dem Urlaub keine Diät

Sie sollten vor dem Urlaub oder zu Urlaubsbeginn keine strenge Diät durchführen. Vor allem dann nicht, wenn Sie eine lange Autoreise vor sich haben. Die reduzierte Kalorienaufnahme verursacht schlechte Konzentration, ein gestörtes Reaktionsvermögen und ein geschwächtes Gedächtnis.
Das kann für jemanden, der einen Wagen lenkt, verhängnisvolle Folgen haben.

Die kleine Reiseapotheke mitnehmen

Es ist immer sinnvoll, eine kleine Reiseapotheke mit in den Urlaub zu nehmen. Sie sollten diese immer - unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedingungen beim Einchecken - im Handgepäck bei sch tragen. Erstens ist der Koffer - speziell beim Fliegen aber auch im Kofferraum des Autos - sehr oft großen Temperaturunterschieden ausgesetzt. das tut vielen Medikamenten nicht gut.
Zweitens kann der Koffer verloren gehen. Und dann sind auch ihre medizinische Hilfe und Ihre vielleicht verschreibungspflichtigen Medikamente fort. 

Viel trinken

Während eines Langstreckenfluges müssen Sie viel trinken, damit Ihre Mundschleimhäute nicht austrocknen, was sonst sehr leicht zu Halsschmerzen und Heiserkeit führen kann. Die Luftfeuchtigkeit beträgt in der Maschine nur 10 Prozent.
Aber: Hände weg von Mineralwasser mit viel Kohlensäure. Es verursacht in diesen Höhen schwere Blähungen, Trinken Sie stilles Mineralwasser.

Schlafprobleme nicht mit Tabletten bekämpfen

In den ersten Nächten am Urlaubsziel haben viele von uns Schlafprobleme mit dem fremden, ungewohnten Hotelbett. Nehmen Sie keine Schlaftabletten. Gehen Sie vor dem Zubettgehen noch ein wenig draußen spazierne.
Geben Sie 5 Tropen Lavendelöl auf ein Textiltaschentuch und legen Sie dieses auf das Kopfkissen. Oder trinken Sie langsam in kleinen Schlucken ein Glas Wein ( 1/4 Liter). 

Die ersten 3 Tage nur entspannen

In den ersten 3 Tagen am Ferienziel sollten Sie erstmal nur ruhen und entspannen und sollten sich nicht hektisch in Urlaubsaktivitäten stürzen. 
Die Statistik besagt: In den ersten 3 Tagen ist das Immunsystem durch die Umstellung sehr geschwächt. Infektionen, und besonders die Durchfall verursachenden Keime, haben leichtes Spiel.

Erkältung vorbeugen

Trinken Sie in den Ferien nicht  zu viel eiskalte Getränke mit riesigen Mengen an Eiswürfel. Fahren Sie nicht stundenlang mit offenem Autofenster. Und wenn Sie Freizeitsport treiben, dann wechseln Sie sofort schweißnasse Kleidung. Das sind alles Risikofaktoren für eine zünftige Ferienerkältung.


Ruhe bewahren

Es gibt in den Ferien immer wieder Situationen, in denen die Nerven einfach blank liegen. Für diesen Fall sollten Sie immer aufbauende und beruhigende Nahrung bei sich haben: Datteln, Pistazien, Sesamsamen, Weizenkeime oder Bienenpollen. Oder eine Packung Magnesium- Kautabletten ( gibt es in der Apotheke) 

Das Buch: " Meine ganz persönlichen Gesundheitstipps" von  Professor Bankhofer ist bei Amazon erhältlich. Absolut verständlich geschrieben und mit vielen weiteren guten Ratschlägen bestückt. 


























19:56 Weitersagen:

Donnerstag, 8. Mai 2014

Leider gibt es auch in der schönsten Zeit des Jahres oft Grund zum Ärger.

Für einige Mängel können Sie Ihr Geld sogar zurückverlangen.

Schon bei der Anreise kann es problematisch werden. Hat die Bahn Verspätung, gibt es 25 Prozent des Tickets-Preises zurück, bei zwei Stunden die Hälfte.

Wer seine Fahrt wegen Zugausfällen nicht antreten will, kann sein Ticket umtauschen oder es sich erstatten lassen. 

Für die kompletten Reisekosten kommt das Unternehmen aber nicht auf.

Flugverspätung

Verschiebt sich Ihr Abflug, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. 




Wie hoch diese sind, ist unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie auf: www.flightright.de

Dreck und Lärm


Am Ziel lauern noch mehr Probleme. Baulärm vor dem Hotel rechtfertigt eine Minderung bis zu 15 Prozent 

Zeigen Katalogfotos blaues Wasser, in Wahrheit ist es aber bräunlich, sind 10 bis 15 Prozent Ermäßigung drin ( AG Köln AZ: 134 C 419/07 ) . 

Alles dokumentieren 

Grundsätzlich gilt: 
Was Ihnen im Prospekt versprochen wird um im Reisevertrag vereinbart wurde, aber nicht eingehalten wird, ist ein Mängel. 
Melden Sie die Probleme bei der Reiseleitung. Kann Ihnen nicht geholfen werden, müssen Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Veranstalter einreichen.

Wichtig
Lassen Sie sich schriftlich versichern, dass ein Mängel vorlag. 
Suchen Sie sich Zeugen. Fotos und Videoaufnahmen taugen als Beweise. 
Das steigert die Chancen, dass es am Ende Geld zurück gibt.


Auszug Frankfurter Tabelle

Zeigt sich der Reiseveranstalter trotz eindeutiger Beweise uneinsichtig, führt der Weg vor Gericht. In der Frankfurter Tabelle steht, wie viel Erstattung Sie erwarten können.

Leistung/ Mangel                                                 

  • Falsches Hotel  bis 25%
  • Ungeziefer im Zimmer  bis 50%
  • Lärm in der Nacht bis 40%
  • Verschmutzter Pool   bis 20 %
  • Flug mit mehr als 4 Stunden Verspätung bis 5%
  • Fehlende Klimaanlage bis 20%
  • Verdorbene Speisen bis 30%                               
  • Fehlender Meerblick bis 10%
  • Störende Gerüche bis 15%
  • Schlechte Hygiene  bis 20%
  • Fehlendes Radio/TV  bis  5%
  • Abweichende Hotelanlage bis 15%
  • Fehlender Balkon bis 10%

Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen

Da es sowohl private Urlaubsreisen als auch dienstliche Fahrten gibt, ist es entscheidend, genau zu prüfen, welche Reiseversicherung abgeschlossen wird. Stehen beide Arten von Reisen an, macht eine Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen Sinn. Auf diese Weise ist garantiert, dass man immer versichert ist und sich nicht vor jeder Reise überlegen muss, welche Art von Versicherungsschutz bereits vorhanden oder welche noch abzuschließen ist.





Ihr Recht auf Reisen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Leider gibt es auch in der schönsten Zeit des Jahres oft Grund zum Ärger.

Für einige Mängel können Sie Ihr Geld sogar zurückverlangen.

Schon bei der Anreise kann es problematisch werden. Hat die Bahn Verspätung, gibt es 25 Prozent des Tickets-Preises zurück, bei zwei Stunden die Hälfte.

Wer seine Fahrt wegen Zugausfällen nicht antreten will, kann sein Ticket umtauschen oder es sich erstatten lassen. 

Für die kompletten Reisekosten kommt das Unternehmen aber nicht auf.

Flugverspätung

Verschiebt sich Ihr Abflug, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. 




Wie hoch diese sind, ist unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie auf: www.flightright.de

Dreck und Lärm


Am Ziel lauern noch mehr Probleme. Baulärm vor dem Hotel rechtfertigt eine Minderung bis zu 15 Prozent 

Zeigen Katalogfotos blaues Wasser, in Wahrheit ist es aber bräunlich, sind 10 bis 15 Prozent Ermäßigung drin ( AG Köln AZ: 134 C 419/07 ) . 

Alles dokumentieren 

Grundsätzlich gilt: 
Was Ihnen im Prospekt versprochen wird um im Reisevertrag vereinbart wurde, aber nicht eingehalten wird, ist ein Mängel. 
Melden Sie die Probleme bei der Reiseleitung. Kann Ihnen nicht geholfen werden, müssen Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Veranstalter einreichen.

Wichtig
Lassen Sie sich schriftlich versichern, dass ein Mängel vorlag. 
Suchen Sie sich Zeugen. Fotos und Videoaufnahmen taugen als Beweise. 
Das steigert die Chancen, dass es am Ende Geld zurück gibt.


Auszug Frankfurter Tabelle

Zeigt sich der Reiseveranstalter trotz eindeutiger Beweise uneinsichtig, führt der Weg vor Gericht. In der Frankfurter Tabelle steht, wie viel Erstattung Sie erwarten können.

Leistung/ Mangel                                                 

  • Falsches Hotel  bis 25%
  • Ungeziefer im Zimmer  bis 50%
  • Lärm in der Nacht bis 40%
  • Verschmutzter Pool   bis 20 %
  • Flug mit mehr als 4 Stunden Verspätung bis 5%
  • Fehlende Klimaanlage bis 20%
  • Verdorbene Speisen bis 30%                               
  • Fehlender Meerblick bis 10%
  • Störende Gerüche bis 15%
  • Schlechte Hygiene  bis 20%
  • Fehlendes Radio/TV  bis  5%
  • Abweichende Hotelanlage bis 15%
  • Fehlender Balkon bis 10%

Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen

Da es sowohl private Urlaubsreisen als auch dienstliche Fahrten gibt, ist es entscheidend, genau zu prüfen, welche Reiseversicherung abgeschlossen wird. Stehen beide Arten von Reisen an, macht eine Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen Sinn. Auf diese Weise ist garantiert, dass man immer versichert ist und sich nicht vor jeder Reise überlegen muss, welche Art von Versicherungsschutz bereits vorhanden oder welche noch abzuschließen ist.





11:52 Weitersagen:

Sonntag, 27. April 2014

Wenn es heftig regnet oder stürmt, drohen Schäden am Haus. Wochenlang hielt das Hochwasser vergangenes Jahr die Bevölkerung in vielen Teilen Deutschlands im Griff.

Die Wetterextreme nehmen zu und zeigen, dass es jede Region treffen  kann.









Das Juni-Hochwasser 2013: Sachsen war mit 900 Mio. Euro versicherten Schäden am stärksten betroffen



























Schäden durch Überschwemmungen könnten sich bis zum Ende des Jahrhundert sogar verdoppeln.



Sturmschäden drohen bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zuzunehmen, Hagelschäden bis ins Jahr 2050 um 60 Prozent.


Unentbehrlich für jeden Eigentümer ist deshalb eine Wohngebäude - Versicherung. Sie zahlt für Schäden, etwa wenn der Blitz einschlägt oder ein Feuer wütet Zusätzlich sollte auch eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden, die Schäden, zum Beispiel durch Überschwemmung, einschließt - etwa wenn Flüsse durch Starkregen über die Ufer treten, das Kanalisationssystem überlastet ist, sich dadurch das Wasser anstaut und in den Keller dringt. Die Police ersetzt die Kosten für durchnässte Mauern und Bodenbeläge ( Zusatz zur Hausratversicherung)  oder für zerstörte Elektrogeräte und Polstermöbel ( Zusatz zur Hausratversicherung )

In Baden-Württemberg sind fast alle gegen Hochwasser versichert, in Bremen hingegen kaum jemand.
Wohngebäude - Versicherung

Der Rundum-Schutz für das Haus

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Wenn es heftig regnet oder stürmt, drohen Schäden am Haus. Wochenlang hielt das Hochwasser vergangenes Jahr die Bevölkerung in vielen Teilen Deutschlands im Griff.

Die Wetterextreme nehmen zu und zeigen, dass es jede Region treffen  kann.









Das Juni-Hochwasser 2013: Sachsen war mit 900 Mio. Euro versicherten Schäden am stärksten betroffen



























Schäden durch Überschwemmungen könnten sich bis zum Ende des Jahrhundert sogar verdoppeln.



Sturmschäden drohen bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zuzunehmen, Hagelschäden bis ins Jahr 2050 um 60 Prozent.


Unentbehrlich für jeden Eigentümer ist deshalb eine Wohngebäude - Versicherung. Sie zahlt für Schäden, etwa wenn der Blitz einschlägt oder ein Feuer wütet Zusätzlich sollte auch eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen werden, die Schäden, zum Beispiel durch Überschwemmung, einschließt - etwa wenn Flüsse durch Starkregen über die Ufer treten, das Kanalisationssystem überlastet ist, sich dadurch das Wasser anstaut und in den Keller dringt. Die Police ersetzt die Kosten für durchnässte Mauern und Bodenbeläge ( Zusatz zur Hausratversicherung)  oder für zerstörte Elektrogeräte und Polstermöbel ( Zusatz zur Hausratversicherung )

In Baden-Württemberg sind fast alle gegen Hochwasser versichert, in Bremen hingegen kaum jemand.

13:10 Weitersagen:

Donnerstag, 17. April 2014

Für manche Freunde würde man sein letztes Hemd hergeben. Manchmal brauchen diese aber kurz ein Auto. Sein eigenes Fahrzeug zu verleihen, ist ein netter Zug, kann sich aber bei einem Unfall jedoch zu einem echten Problem entwickeln.

Auch wenn es unangenehm ist, sollte sich jeder, der sein Fahrzeug verleiht, vor Fahrantritt unbedingt den Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Hat dieser keinen, macht sich der Autobesitzer nämlich strafbar.


Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall gibt es dann rechtliche Probleme.

Um das finanzielle Risiko besser einzuschätzen, sollte auch geklärt werden, wie das Auto versichert ist.Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar alle Schäden an anderen Fahrzeugen, nicht aber die am verliehenen Wagen. Ohne Kaskoschutz muss man die Reparatur am eigenen Fahrzeug selbst zahlen.
Ist eine Kaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dabei fällt in der Regel die Selbstbeteiligung an. In der Regel steigt unter Umständen die Versicherungsprämie, die der Fahrzeughalter zahlen muss.
Um späteren Streit zu vermeiden, kann sogar vor der Auto-Übergabe sogar ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.  In dieser sogenannten Haftungserklärung garantiert der Entleiher die Übernahme aller Schäden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden.

Fährt der Freund oder eine Freundin ins Ausland, sollte man eine Vollmacht mitgeben. An der Grenze kann sonst schnell der Verdacht aufkommen, es handle sich um ein geklautes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch bei der Fahrt mit dem Firmenwagen oder anderen Autos, die nicht auf den Fahrer zugelassen sind.

Wichtig: Das Fahrzeug darf niemals gegen Entgeld verliehen werden. Rechtlich wird dann nämlich aus dem Verleih eine Vermietung und diese ist in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen!

Vordrucke rund um den Kfz-Verleih




Bildquellenangabe: Auto-madfab / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0


Kfz-Verleih

Vorsicht beim Autoverleih

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Für manche Freunde würde man sein letztes Hemd hergeben. Manchmal brauchen diese aber kurz ein Auto. Sein eigenes Fahrzeug zu verleihen, ist ein netter Zug, kann sich aber bei einem Unfall jedoch zu einem echten Problem entwickeln.

Auch wenn es unangenehm ist, sollte sich jeder, der sein Fahrzeug verleiht, vor Fahrantritt unbedingt den Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Hat dieser keinen, macht sich der Autobesitzer nämlich strafbar.


Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall gibt es dann rechtliche Probleme.

Um das finanzielle Risiko besser einzuschätzen, sollte auch geklärt werden, wie das Auto versichert ist.Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar alle Schäden an anderen Fahrzeugen, nicht aber die am verliehenen Wagen. Ohne Kaskoschutz muss man die Reparatur am eigenen Fahrzeug selbst zahlen.
Ist eine Kaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dabei fällt in der Regel die Selbstbeteiligung an. In der Regel steigt unter Umständen die Versicherungsprämie, die der Fahrzeughalter zahlen muss.
Um späteren Streit zu vermeiden, kann sogar vor der Auto-Übergabe sogar ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.  In dieser sogenannten Haftungserklärung garantiert der Entleiher die Übernahme aller Schäden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden.

Fährt der Freund oder eine Freundin ins Ausland, sollte man eine Vollmacht mitgeben. An der Grenze kann sonst schnell der Verdacht aufkommen, es handle sich um ein geklautes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch bei der Fahrt mit dem Firmenwagen oder anderen Autos, die nicht auf den Fahrer zugelassen sind.

Wichtig: Das Fahrzeug darf niemals gegen Entgeld verliehen werden. Rechtlich wird dann nämlich aus dem Verleih eine Vermietung und diese ist in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen!

Vordrucke rund um den Kfz-Verleih




Bildquellenangabe: Auto-madfab / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0


11:44 Weitersagen:

Mittwoch, 16. April 2014

Müdigkeit beeinträchtigt die korrekte Wahrnehmung von Entfernungen, die Reaktionsschnelligkeit und auch allgemein die Fähigkeit des Fahrers, das Auto zu kontrollieren.
Knapp 20 Prozent aller tödlich endenden Verkehrsunfälle sind auf Sekundenschlaf zurückzuführen.




Dabei muss man nicht gleich einschlafen, um die Kontrolle über sein Auto zu verlieren, ein kurzer Sekundenschlaf reicht leider dazu völlig aus.

Durch die ständige Müdigkeit entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Dagegen helfen auch nicht die empfohlenen Wachhaltetaktikten wie Fenster auf, laute Musik oder eine Zigarette.

Fünf Gruppen sind besonders anfällig für ein erhöhtes Sekundenschlafrisiko:

  • Urlauber
  • Fahrer unter 25
  • Berufskraftfahrer
  • Schichtarbeiter 
  • Fahrer mit Schlafstörungen

Tipps für sicheres Fahren


Was tun, wenn man am Steuer plötzlich müde wird? 
Experten raten zu 15 - bis 20 minütigen Pausen, am besten mit reichlich frischer Luft. Auch ein kleines Nickerchen ist zu empfehlen, um die Sinne zu schärfen.

Koffeinhaltige Getränke wirken hingegen nur kurzfristig - besser ist es, wenn Autofahrer während der Fahrt Obst oder Traubenzucker zu sich nehmen. Das gibt dem Körper Energie.

Fette und kohlenhydratreiche Speisen erhöhen die Gefahr des Sekundenschlafes und sollten daher vermieden werden.


So beugen Sie dem Sekundenschlaf vor


  • Faustregel: Der Fahrer selbst muss vor der Fahrt seine Müdigkeit richtig einschätzen und erkennen können.
  • Setzen Sie sich bei längeren Fahrten nur ausgeschlafen ans Steuer.
  • Wer nachts los fährt, muss darauf achten, dass er Tags zuvor genügend schlafen konnte.
  • Wer mit Nachtfahrten Probleme hat, sollte gegen sechs Uhr aufstehen, etwas Leichtes frühstücken und kurz darauf starten. So lässt sich das unfallträchtige nächtliche Leistungstief vermeiden.
  • Fahren Sie nicht mehr als zwei Stunden am Stück. Danach unbedingt eine Pause einlegen.
  • Ausreichend trinken, dadurch bleibt man konzentrationsfähig.
  • Spätestens sieben Stunden nach Abfahrt eine längere Pause einlegen oder noch besser eine Zwischenübernachtung einplanen. 
Jeder dritte Autofahrer (34 Prozent) ist schon mal übermüdet Auto gefahren. Dies ergab eine repräsentative Befragung von 2.000 Personen, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Von denen, die angaben, übermüdet gefahren zu sein, ist wiederum ein Drittel (34 Prozent) dabei in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen.

Jeder Fünfte (19 Prozent), der übermüdet gefahren ist, hat dabei eine gefährliche Situation erlebt. Jeder Fünfzigste (zwei Prozent) berichtete sogar von einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, den er aufgrund von Übermüdung erlebt hat. Der DVR appelliert an alle Autofahrer, sich nicht übermüdet ans Steuer zu setzen und auf langen Fahrten rechtzeitig Pausen einzulegen.


Kfz Versicherungen

Sekundenschlaf am Steuer vermeiden!

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Müdigkeit beeinträchtigt die korrekte Wahrnehmung von Entfernungen, die Reaktionsschnelligkeit und auch allgemein die Fähigkeit des Fahrers, das Auto zu kontrollieren.
Knapp 20 Prozent aller tödlich endenden Verkehrsunfälle sind auf Sekundenschlaf zurückzuführen.




Dabei muss man nicht gleich einschlafen, um die Kontrolle über sein Auto zu verlieren, ein kurzer Sekundenschlaf reicht leider dazu völlig aus.

Durch die ständige Müdigkeit entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Dagegen helfen auch nicht die empfohlenen Wachhaltetaktikten wie Fenster auf, laute Musik oder eine Zigarette.

Fünf Gruppen sind besonders anfällig für ein erhöhtes Sekundenschlafrisiko:

  • Urlauber
  • Fahrer unter 25
  • Berufskraftfahrer
  • Schichtarbeiter 
  • Fahrer mit Schlafstörungen

Tipps für sicheres Fahren


Was tun, wenn man am Steuer plötzlich müde wird? 
Experten raten zu 15 - bis 20 minütigen Pausen, am besten mit reichlich frischer Luft. Auch ein kleines Nickerchen ist zu empfehlen, um die Sinne zu schärfen.

Koffeinhaltige Getränke wirken hingegen nur kurzfristig - besser ist es, wenn Autofahrer während der Fahrt Obst oder Traubenzucker zu sich nehmen. Das gibt dem Körper Energie.

Fette und kohlenhydratreiche Speisen erhöhen die Gefahr des Sekundenschlafes und sollten daher vermieden werden.


So beugen Sie dem Sekundenschlaf vor


  • Faustregel: Der Fahrer selbst muss vor der Fahrt seine Müdigkeit richtig einschätzen und erkennen können.
  • Setzen Sie sich bei längeren Fahrten nur ausgeschlafen ans Steuer.
  • Wer nachts los fährt, muss darauf achten, dass er Tags zuvor genügend schlafen konnte.
  • Wer mit Nachtfahrten Probleme hat, sollte gegen sechs Uhr aufstehen, etwas Leichtes frühstücken und kurz darauf starten. So lässt sich das unfallträchtige nächtliche Leistungstief vermeiden.
  • Fahren Sie nicht mehr als zwei Stunden am Stück. Danach unbedingt eine Pause einlegen.
  • Ausreichend trinken, dadurch bleibt man konzentrationsfähig.
  • Spätestens sieben Stunden nach Abfahrt eine längere Pause einlegen oder noch besser eine Zwischenübernachtung einplanen. 
Jeder dritte Autofahrer (34 Prozent) ist schon mal übermüdet Auto gefahren. Dies ergab eine repräsentative Befragung von 2.000 Personen, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Von denen, die angaben, übermüdet gefahren zu sein, ist wiederum ein Drittel (34 Prozent) dabei in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen.

Jeder Fünfte (19 Prozent), der übermüdet gefahren ist, hat dabei eine gefährliche Situation erlebt. Jeder Fünfzigste (zwei Prozent) berichtete sogar von einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, den er aufgrund von Übermüdung erlebt hat. Der DVR appelliert an alle Autofahrer, sich nicht übermüdet ans Steuer zu setzen und auf langen Fahrten rechtzeitig Pausen einzulegen.


13:03 Weitersagen:

Mittwoch, 9. April 2014

Kosten für Erwerb und Reinigung von Arbeitskleidung können Sie von der Steuer absetzen, für Angestellte als Werbungskosten, für Selbständige als Betriebsausgaben.


Wer bei der Arbeit typische Berufskleidung trägt, zum Beispiel einen Blaumann oder einen Büro- oder Arbeitskittel, kann die Anschaffungskosten sowie die Kosten für die Reinigung als Werbungskosten geltend machen.

Typische Berufskleidung 

Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Kellner, Postbeamte, Bauhandwerker, Maler, Richter, Ärzte und Anwälte gehören zu den Berufsgruppen, die üblicherweise Berufskleidung tragen. Soweit der Arbeitgeber die Berufskleidung nicht stellt oder nach §3 Nr. 31 EStG steuerfreie Zuschüsse zu deren Beschaffung zahlt, liegen Werbungskosten vor, wenn der Arbeitnehmer seine Berufskleidung auf eigene Kosten beschafft ( § 9 EStG ) . 

Arbeitskleidung darf nicht in der Freizeit getragen werden. Nicht abzugsfähig ist der Aufwand für übliche Straßenbekleidung, auch nicht, wenn sie bei der Arbeit getragen wird. Normale Schuhe sind also auch keine typische Berufskleidung.

Außergewöhnlicher Verschleiß

Einen Werbungskostenabzug für normale Kleidung kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn diese durch außergewöhnlichen beruflichen Verschleiß zerstört oder beschädigt wird.
Wird zum Beispiel bei einem beruflichen Unfall die Kleidung zerstört, kommt ein Werbungskostenabzug in Betracht, wenn der Arbeitgeber seiner grundsätzlichen Schadensersatzverpflichtung nicht nachkommt. 
Abzugsfähig sind als Werbungskosten auch nur der Restwert der zerstörten Kleidung 



Bildquellenangabe: PublicDomainPictures - Pixabay.com / Lizenz Public Domain CC0 
Werbungskostenabzug

Arbeitskleidung steuerlich absetzen

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Kosten für Erwerb und Reinigung von Arbeitskleidung können Sie von der Steuer absetzen, für Angestellte als Werbungskosten, für Selbständige als Betriebsausgaben.


Wer bei der Arbeit typische Berufskleidung trägt, zum Beispiel einen Blaumann oder einen Büro- oder Arbeitskittel, kann die Anschaffungskosten sowie die Kosten für die Reinigung als Werbungskosten geltend machen.

Typische Berufskleidung 

Krankenschwestern, Arzthelferinnen, Kellner, Postbeamte, Bauhandwerker, Maler, Richter, Ärzte und Anwälte gehören zu den Berufsgruppen, die üblicherweise Berufskleidung tragen. Soweit der Arbeitgeber die Berufskleidung nicht stellt oder nach §3 Nr. 31 EStG steuerfreie Zuschüsse zu deren Beschaffung zahlt, liegen Werbungskosten vor, wenn der Arbeitnehmer seine Berufskleidung auf eigene Kosten beschafft ( § 9 EStG ) . 

Arbeitskleidung darf nicht in der Freizeit getragen werden. Nicht abzugsfähig ist der Aufwand für übliche Straßenbekleidung, auch nicht, wenn sie bei der Arbeit getragen wird. Normale Schuhe sind also auch keine typische Berufskleidung.

Außergewöhnlicher Verschleiß

Einen Werbungskostenabzug für normale Kleidung kommt in Ausnahmefällen in Betracht, wenn diese durch außergewöhnlichen beruflichen Verschleiß zerstört oder beschädigt wird.
Wird zum Beispiel bei einem beruflichen Unfall die Kleidung zerstört, kommt ein Werbungskostenabzug in Betracht, wenn der Arbeitgeber seiner grundsätzlichen Schadensersatzverpflichtung nicht nachkommt. 
Abzugsfähig sind als Werbungskosten auch nur der Restwert der zerstörten Kleidung 



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15:59 Weitersagen:
Regelmäßige Kontrolle der Reifendrucks spart Geld und dient der Umwelt. Von daher sollte man zweimal im Monat den Reifendruck kontrollieren.

Die Herstellerempfehlung für den optimalen Reifendruck finden Sie in der Bedienungsanleitung, im Tankdeckel oder im Türholm

Ist der Luftdruck zu niedrig, führt dies zu einer starken Erwärmung des Reifens. Die Folgen sind Reifenschäden, schlechte Fahrstabilität und hoher Reifenverschleiß.


Zudem wird durch zu niedrigen Luftdruck der Rollwiderstand erhöht. Dies hat zur Folge, dass sich auch Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß erhöhen. Schon 0,2 bar zu geringer Druck bedeutet im Stadtverkehr bis zu fünf Prozent mehr Sprit.


Wenn Sie den Luftdruck prüfen, achten Sie darauf, dass das Gerät senkrecht sitzt und keine Luft entweicht.




Das Reifenfüllgerät kann an Tankstellen kostenlos verwendet werden. Alternativ können Sie auch ein handlicheres Reifendruck-Messgerät nutzen, daß Sie im Fachhandel günstig erhalten.

Da sich der Reifendruck im Betrieb durch Erwärmung erhöht, sollten Sie am kalten Reifen messen. Ventilkappen sind keine Zierde. Sie dichten das Ventil zusätzlich ab und schützen vor Schmutz.

Überprüfen Sie auch den Ersatzreifen regelmäßig.

Bildquellenangabe: Autoreifen Gerd Altmann / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0
Kfz-Versicherung

Regelmäßig den Reifendruck prüfen

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Regelmäßige Kontrolle der Reifendrucks spart Geld und dient der Umwelt. Von daher sollte man zweimal im Monat den Reifendruck kontrollieren.

Die Herstellerempfehlung für den optimalen Reifendruck finden Sie in der Bedienungsanleitung, im Tankdeckel oder im Türholm

Ist der Luftdruck zu niedrig, führt dies zu einer starken Erwärmung des Reifens. Die Folgen sind Reifenschäden, schlechte Fahrstabilität und hoher Reifenverschleiß.


Zudem wird durch zu niedrigen Luftdruck der Rollwiderstand erhöht. Dies hat zur Folge, dass sich auch Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß erhöhen. Schon 0,2 bar zu geringer Druck bedeutet im Stadtverkehr bis zu fünf Prozent mehr Sprit.


Wenn Sie den Luftdruck prüfen, achten Sie darauf, dass das Gerät senkrecht sitzt und keine Luft entweicht.




Das Reifenfüllgerät kann an Tankstellen kostenlos verwendet werden. Alternativ können Sie auch ein handlicheres Reifendruck-Messgerät nutzen, daß Sie im Fachhandel günstig erhalten.

Da sich der Reifendruck im Betrieb durch Erwärmung erhöht, sollten Sie am kalten Reifen messen. Ventilkappen sind keine Zierde. Sie dichten das Ventil zusätzlich ab und schützen vor Schmutz.

Überprüfen Sie auch den Ersatzreifen regelmäßig.

Bildquellenangabe: Autoreifen Gerd Altmann / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

15:36 Weitersagen:

Dienstag, 8. April 2014

Geldanlagen sind gut und wichtig.

Aber bereiten Sie sich gut auf das Gespräch in der Filiale vor.

Die wichtigsten Tipps für das Beratungsgespräch beim Bankmitarbeiter.








Das Gespräch planen

Fünf wichtige Fragen sollten Sie sich selbst vor dem Beratungstermin beantworten. So kann man Sie nicht überrumpeln

Wozu benötige ich eine Beratung? 
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie kein Gespräch brauchen! Wenn Sie wissen, was Sie wollen, sollter der Bankmitarbeiter das akzeptieren.
 Was will ich erreichen? 
Kurzfristig sparen oder für später vorsorgen? Jedes Ziel erfordert eine andere Strategie! Darüber sollte man sich vorher klar werden.
Wann brauche ich das Geld? 
Wichtig ist zu klären, ob man schnell wieder an die Einlagen herankommen will. Aich ein entscheidender Punkt: die Kündigungsfrist.
Wie will ich sparen? 
Es gibt die Möglichkeit, öfter kleinere Beträge anzulegen oder größere Einmalzahlungen zu tätigen. Bei kurzen Intervallen profitieren Sie eher vom Zinseffekt. Große Anlagen bringen eine höhere Rendite. Was wollen Sie? 
Wie wichtig ist Sicherheit? 
Eine ganz entscheidende Fragestellung! Hier gilt: Je geringer das Risiko, desto weniger Ertrag springt am Ende für Sie dabei raus.

Kosten ermitteln 

Fragen Sie ganz genau nach, wie teuer die Anlage ist. Lassen Sie sich Kosten in Euro und Cent ausrechnen ( Gebühren, Provision) . Die Werte werden sonst mit Prozentangaben verschleiert

Begriffe nachfragen

Wenn Sie mal etwas nicht verstanden haben, fragen Sie auf jeden Fall nach! Auch, wenn Sie es sich dreimal erklären lassen müssen. Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, alle Fragen zu klären. Bleiben am Ende immer noch Zweifel: Lieber die Finger davon lassen! 

Protokoll durchlesen

Jedes Beratungsgespräch muss protokolliert werden. Lesen Sie sich die Aufzeichnungen ganz genau durch. Wenn etwas nicht stimmt, korrigieren Sie die Angaben. Wichtig: Lassen Sie sich das Protokoll unterschreiben. Sie selbst sind allerdings nicht dazu verpflichtet.

Urteil in Ruhe fällen

Zu jedem empfohlenen Fond oder eine Anleihe gibt es Informationsmaterial, das Ihnen der Berater bereitstellt. Nehmen Sie das ruhig mit nach Hause und lesen Sie sich dort alles nochmal in Ruhe durch, bevor Sie sich entscheiden.

Beweise aufheben

Sehr wichtig ist: alle Unterlagen über mehrere Jahre aufzuheben. Bei einem Rechtstreit mit der Bank sind das wichtige Beweise. Am besten einen Zeugen mit in das Gespräch nehmen. 


Bildquellenangaben : Euro - Gerd Altmann / Pixabay Lizenz Public Domain CC0






Das perfekte Bankgespräch

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Geldanlagen sind gut und wichtig.

Aber bereiten Sie sich gut auf das Gespräch in der Filiale vor.

Die wichtigsten Tipps für das Beratungsgespräch beim Bankmitarbeiter.








Das Gespräch planen

Fünf wichtige Fragen sollten Sie sich selbst vor dem Beratungstermin beantworten. So kann man Sie nicht überrumpeln

Wozu benötige ich eine Beratung? 
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie kein Gespräch brauchen! Wenn Sie wissen, was Sie wollen, sollter der Bankmitarbeiter das akzeptieren.
 Was will ich erreichen? 
Kurzfristig sparen oder für später vorsorgen? Jedes Ziel erfordert eine andere Strategie! Darüber sollte man sich vorher klar werden.
Wann brauche ich das Geld? 
Wichtig ist zu klären, ob man schnell wieder an die Einlagen herankommen will. Aich ein entscheidender Punkt: die Kündigungsfrist.
Wie will ich sparen? 
Es gibt die Möglichkeit, öfter kleinere Beträge anzulegen oder größere Einmalzahlungen zu tätigen. Bei kurzen Intervallen profitieren Sie eher vom Zinseffekt. Große Anlagen bringen eine höhere Rendite. Was wollen Sie? 
Wie wichtig ist Sicherheit? 
Eine ganz entscheidende Fragestellung! Hier gilt: Je geringer das Risiko, desto weniger Ertrag springt am Ende für Sie dabei raus.

Kosten ermitteln 

Fragen Sie ganz genau nach, wie teuer die Anlage ist. Lassen Sie sich Kosten in Euro und Cent ausrechnen ( Gebühren, Provision) . Die Werte werden sonst mit Prozentangaben verschleiert

Begriffe nachfragen

Wenn Sie mal etwas nicht verstanden haben, fragen Sie auf jeden Fall nach! Auch, wenn Sie es sich dreimal erklären lassen müssen. Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, alle Fragen zu klären. Bleiben am Ende immer noch Zweifel: Lieber die Finger davon lassen! 

Protokoll durchlesen

Jedes Beratungsgespräch muss protokolliert werden. Lesen Sie sich die Aufzeichnungen ganz genau durch. Wenn etwas nicht stimmt, korrigieren Sie die Angaben. Wichtig: Lassen Sie sich das Protokoll unterschreiben. Sie selbst sind allerdings nicht dazu verpflichtet.

Urteil in Ruhe fällen

Zu jedem empfohlenen Fond oder eine Anleihe gibt es Informationsmaterial, das Ihnen der Berater bereitstellt. Nehmen Sie das ruhig mit nach Hause und lesen Sie sich dort alles nochmal in Ruhe durch, bevor Sie sich entscheiden.

Beweise aufheben

Sehr wichtig ist: alle Unterlagen über mehrere Jahre aufzuheben. Bei einem Rechtstreit mit der Bank sind das wichtige Beweise. Am besten einen Zeugen mit in das Gespräch nehmen. 


Bildquellenangaben : Euro - Gerd Altmann / Pixabay Lizenz Public Domain CC0






16:25 Weitersagen:

Montag, 7. April 2014

Hausratversicherung

Die richtige Hausratversicherung finden

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12:02 Weitersagen:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung sichern Sie im Schadensfall ab

 
Unfallversicherung

Im Schadensfall abgesichert sein

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung sichern Sie im Schadensfall ab

 

11:58 Weitersagen:

Donnerstag, 3. April 2014

Derzeit diskutiert die große Koalition die Rente mit 63. Nach Angaben der OECD scheiden deutsche Männer aktuell mit 62,1 Jahren, Frauen mit 61,6 Jahren aus dem Arbeitsleben aus.
Anschließend dürfen Männer hierzulande für durchschnittlich 19,9, Frauen 23,8 Jahre ihren Ruhestand genießen.








Die Grafik zeigt, wie viele Jahre die Menschen in anderen Ländern im Ruhestand verbringen.

Infografik: So viele Jahre dauert der Ruhestand | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Bildquellenangabe: Old People / Pixabay - Lizenz Public Domain CC0
Ruhestand

Ruhestand mit 63?

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Derzeit diskutiert die große Koalition die Rente mit 63. Nach Angaben der OECD scheiden deutsche Männer aktuell mit 62,1 Jahren, Frauen mit 61,6 Jahren aus dem Arbeitsleben aus.
Anschließend dürfen Männer hierzulande für durchschnittlich 19,9, Frauen 23,8 Jahre ihren Ruhestand genießen.








Die Grafik zeigt, wie viele Jahre die Menschen in anderen Ländern im Ruhestand verbringen.

Infografik: So viele Jahre dauert der Ruhestand | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Bildquellenangabe: Old People / Pixabay - Lizenz Public Domain CC0

12:16 Weitersagen:

Mittwoch, 2. April 2014

Die Schulferien 2014 machen es möglich; entspannt für mehrere Tage in den Urlaub fahren.

Damit die Autoreise mit den Kindern entspannt verläuft, haben wir hier ein paar Tipps:


  • Starten Sie ohne Streit und Hektik, sonst sind Spannungen vorprogrammiert.
  • Gestalten Sie die Fahrt mit kleinen Unterbrechungen. Highlights können Besichtigungen sein.





Ein hilfreicher Ratgeber ist das Buch " Links und rechts der Autobahn" vom Verlag Stünings Medien.



Hier können Sie das PDF downloaden

Den Reiseführer als Buch können Sie hier bestellen:


Denken Sie bei der Tourenplanung dabei an die Wünsche Ihrer Kinder.











  • Kinder haben einen starken Bewegungsdrang. Denken Sie dabei an genügend Pausen, möglichst auf Rastplätzen mit Spielplatz.

  • Für die Fahrt gibt es lustige Spiele, zum Beispiel:" Ich sehe was, was Du nicht siehst", oder Ratespiele wie: Welche Farbe hat das Auto, das uns überholt? Geschickt sind auch kleine Magnet-Brettspiele, ein Malbrett und Holzstifte.

  • Im Handel sind speziell für Autofahrten kleinformatige DVD-Spieler erhältlich. Wählen Sie einen unbekannten Kinderfilm, auch Hörspiele sind reizvoll. 

  • Nicht geeignet sind Schokolade, die weich wird oder krümelnde Kekse. Reichen Sie zwischendurch ein Müsliriegel oder Apfelschnittchen und dergleichen. 

  • Wechseln Sie sich während auf langen Fahrten mit dem Fahren ab. Dann kann man sich abwechselnd mit den Kindern beschäftigen. 
Osterferien

Mit den Kindern entspannt in die Osterferien reisen

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Die Schulferien 2014 machen es möglich; entspannt für mehrere Tage in den Urlaub fahren.

Damit die Autoreise mit den Kindern entspannt verläuft, haben wir hier ein paar Tipps:


  • Starten Sie ohne Streit und Hektik, sonst sind Spannungen vorprogrammiert.
  • Gestalten Sie die Fahrt mit kleinen Unterbrechungen. Highlights können Besichtigungen sein.





Ein hilfreicher Ratgeber ist das Buch " Links und rechts der Autobahn" vom Verlag Stünings Medien.



Hier können Sie das PDF downloaden

Den Reiseführer als Buch können Sie hier bestellen:


Denken Sie bei der Tourenplanung dabei an die Wünsche Ihrer Kinder.











  • Kinder haben einen starken Bewegungsdrang. Denken Sie dabei an genügend Pausen, möglichst auf Rastplätzen mit Spielplatz.

  • Für die Fahrt gibt es lustige Spiele, zum Beispiel:" Ich sehe was, was Du nicht siehst", oder Ratespiele wie: Welche Farbe hat das Auto, das uns überholt? Geschickt sind auch kleine Magnet-Brettspiele, ein Malbrett und Holzstifte.

  • Im Handel sind speziell für Autofahrten kleinformatige DVD-Spieler erhältlich. Wählen Sie einen unbekannten Kinderfilm, auch Hörspiele sind reizvoll. 

  • Nicht geeignet sind Schokolade, die weich wird oder krümelnde Kekse. Reichen Sie zwischendurch ein Müsliriegel oder Apfelschnittchen und dergleichen. 

  • Wechseln Sie sich während auf langen Fahrten mit dem Fahren ab. Dann kann man sich abwechselnd mit den Kindern beschäftigen. 

16:33 Weitersagen:

Montag, 31. März 2014

In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 01.Mai das neue Punktesystem in Kraft.


Weil einige neue Verstöße künftig nicht mehr auf dem Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden.





Allerdings nur, wenn bis zum 01. Mai kein neuer Punkt dazukommt - der würde dafür sorgen, dass alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bleiben.

Punkte gibt es nur noch für echte Verkehrsgefährdung

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren ( bisher 1 Punkt ) oder Beleidigung im Straßenverkehr ( bisher 5 Punkte) werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer bereits solche Punkte hat, darf sich freuen: Sie werden zum 01. Mai 2014 gestrichen.

Tilgungsfristen sind klarer

Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Vergehen ( 2 Punkte) nach 5 Jahren, und Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden, erst nach 10 Jahren. Ganz wichtig: Punkte verjähren ab Mai unabhängig voneinander - aktuell verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Punkt.

Das Punktesystem wird einfacher 

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkten pro Vergehen gibt es nur noch drei Kategorien:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten. Den Führerschein  gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden. 

Dafür gibt es jetzt Punkte

1 Punkt: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h 
  • Vorfahrt missachten
  • telefonieren mit dem Handy
2 Punkte:
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille
  • rote Ampel missachten
  • Drängeln auf der Autobahn
3 Punkte: 
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte - abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht.

Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg


Der sogenannte Punkte-Tacho verdeutlicht wie gefährdet der Führerschein ist 





  • Im grünen Bereich ( 1 - 3 Punkte) gilt man als vorgemerkt und hat nichts weiter zu befürchten.


  • Bei 4 bzw. 5 Punkten ( gelber Bereich) gibt es eine "Ermahnung" - letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar ( kostet bis zu 500 Euro) einen einzelnen Punkt abzubauen.


  • Bei 6 oder 7 Punkten ( roter Bereich ) erfolgt eine "Verwarnung" - dann kann kein Punkt mehr abgebaut werden!
  • Bei 8 Punkten oder mehr ( schwarzer Bereich ) wird - wie bisher ab 18 Punkten - der Führerschein ganz eingezogen und muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Mehr Informationen finden Sie auch unter : Neues Fahreignungs-Bewertungssystem von BMVI 

Punkte-Tacho

Ab dem 1. Mai kommt das neue Flensburger Punktesystem

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 01.Mai das neue Punktesystem in Kraft.


Weil einige neue Verstöße künftig nicht mehr auf dem Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden.





Allerdings nur, wenn bis zum 01. Mai kein neuer Punkt dazukommt - der würde dafür sorgen, dass alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bleiben.

Punkte gibt es nur noch für echte Verkehrsgefährdung

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren ( bisher 1 Punkt ) oder Beleidigung im Straßenverkehr ( bisher 5 Punkte) werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer bereits solche Punkte hat, darf sich freuen: Sie werden zum 01. Mai 2014 gestrichen.

Tilgungsfristen sind klarer

Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Vergehen ( 2 Punkte) nach 5 Jahren, und Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden, erst nach 10 Jahren. Ganz wichtig: Punkte verjähren ab Mai unabhängig voneinander - aktuell verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Punkt.

Das Punktesystem wird einfacher 

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkten pro Vergehen gibt es nur noch drei Kategorien:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten. Den Führerschein  gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden. 

Dafür gibt es jetzt Punkte

1 Punkt: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h 
  • Vorfahrt missachten
  • telefonieren mit dem Handy
2 Punkte:
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille
  • rote Ampel missachten
  • Drängeln auf der Autobahn
3 Punkte: 
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte - abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht.

Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg


Der sogenannte Punkte-Tacho verdeutlicht wie gefährdet der Führerschein ist 





  • Im grünen Bereich ( 1 - 3 Punkte) gilt man als vorgemerkt und hat nichts weiter zu befürchten.


  • Bei 4 bzw. 5 Punkten ( gelber Bereich) gibt es eine "Ermahnung" - letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar ( kostet bis zu 500 Euro) einen einzelnen Punkt abzubauen.


  • Bei 6 oder 7 Punkten ( roter Bereich ) erfolgt eine "Verwarnung" - dann kann kein Punkt mehr abgebaut werden!
  • Bei 8 Punkten oder mehr ( schwarzer Bereich ) wird - wie bisher ab 18 Punkten - der Führerschein ganz eingezogen und muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Mehr Informationen finden Sie auch unter : Neues Fahreignungs-Bewertungssystem von BMVI 

12:26 Weitersagen:

Samstag, 29. März 2014

Angesichts der frühlingshaften Temperaturen fahren nun mehr und mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit, in die Uni oder an den See.

Doch  man sollte das Fahrrad  nicht nur ordnungsgemäß abschließen, sondern auch gut versichern , denn Fahrraddiebe sind immer wieder  fleißig unterwegs!







Wer sein Rad wirksam gegen Diebstahl schützen will, der sollte sich für eine Hausratversicherung  entscheiden. Achten Sie bei dieser jedoch darauf, dass auch die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl  eingeschlossen wird. So ist Ihr Fahrrad nicht mehr nur in Wohnung oder im Keller versichert, sondern auch, wenn es auf der Straße gestohlen wird - sofern Sie es ordnungsgemäß abgeschlossen haben.

Ebenso ist mit einer Hausratversicherung  ist nicht nur Ihr Fahrrad, sondern auch Ihr gesamtes Eigentum unter anderem  gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert.


Bildquellenangabe: Hans - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0 

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung kann die Fahrrad-Saison kommen!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Angesichts der frühlingshaften Temperaturen fahren nun mehr und mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit, in die Uni oder an den See.

Doch  man sollte das Fahrrad  nicht nur ordnungsgemäß abschließen, sondern auch gut versichern , denn Fahrraddiebe sind immer wieder  fleißig unterwegs!







Wer sein Rad wirksam gegen Diebstahl schützen will, der sollte sich für eine Hausratversicherung  entscheiden. Achten Sie bei dieser jedoch darauf, dass auch die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl  eingeschlossen wird. So ist Ihr Fahrrad nicht mehr nur in Wohnung oder im Keller versichert, sondern auch, wenn es auf der Straße gestohlen wird - sofern Sie es ordnungsgemäß abgeschlossen haben.

Ebenso ist mit einer Hausratversicherung  ist nicht nur Ihr Fahrrad, sondern auch Ihr gesamtes Eigentum unter anderem  gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert.


Bildquellenangabe: Hans - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0 

15:34 Weitersagen:

Mittwoch, 26. März 2014

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




Versicherungswechsel

So kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse richtig

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




08:49 Weitersagen:

Mittwoch, 19. März 2014

Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Die Installation: 

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage oder Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln, oder Spezialklebstoff montiert werden.


Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen so klar bereitgestellt werden, damit die erforderliche Inspektion der Warnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchgeführt werden können.

Die Eigenschaften:

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EM 14604 in den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Weitere Empfehlungen:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Batterien ist zu unterscheiden zwischen handelsüblichen Batterien, die der Benutzer auswechselt. Es gibt auch Warngeräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien. Diese müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch beachtet werden da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder fotoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa 10 Jahren sinkt. 




Auf der Webseite Rauchwarnmelderpflicht.eu finden Sie zum Thema Rauchmelder eine Empfehlung der Stiftung Warentest


Hausratversicherung

Rauchwarnmelder retten Leben!

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Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Die Installation: 

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage oder Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln, oder Spezialklebstoff montiert werden.


Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen so klar bereitgestellt werden, damit die erforderliche Inspektion der Warnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchgeführt werden können.

Die Eigenschaften:

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EM 14604 in den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Weitere Empfehlungen:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Batterien ist zu unterscheiden zwischen handelsüblichen Batterien, die der Benutzer auswechselt. Es gibt auch Warngeräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien. Diese müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch beachtet werden da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder fotoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa 10 Jahren sinkt. 




Auf der Webseite Rauchwarnmelderpflicht.eu finden Sie zum Thema Rauchmelder eine Empfehlung der Stiftung Warentest


14:21 Weitersagen:

Montag, 17. März 2014

Wer ein Herz für Tiere hat bremst, wenn ihm eins vor´s Auto läuft.

Diese tierliebe Aktion kann juristisch aber schwerwiegende Folgen haben - nämlich wenn es zu einem Auffahrunfall kommt.








Nur mit zwingendem Grund bremsen

Grundsätzlich gilt: Wer voraus fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Wer trotzdem bremst, kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich auch schadenersatzpflichtig machen.
So steht es in § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ( Straßenverkehrsordnung)  geschrieben.

Ein zwingender Grund im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. 

Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Hinterherfahrenden zurücktreten - zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht große genug ist.


Schnelle Reaktion ist das A und O 

Der Fahrer muss im Bruchteil von Sekunden reagieren. Denn wann und wo ein Bremsen für Tiere im Straßenverkehr gerechtfertigt ist, hängt immer von der einzelnen Situation ab:
  • von der Umgebung
  • dem nachfolgendem Verkehr
und nicht zuletzt vom Tier.

Faustregel

Je größer ein Tier, je eher mit seinem Auftauchen gerechnet werden muss und je gefährlicher die Situation für den folgenden Verkehrsteilnehmer, desto eher darf gebremst werden.

Gerichtsurteile


In ländlichen Gegenden muss ständig mit Haustieren auf der Straße gerechnet werden meinte das Amtsgericht Paderborn und verurteilte die Versicherung einer Autofahrerin zur Zahlung. Die Frau war mit ihrem Aito auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, dessen Fahrer für eine Katze gebremst hatte ( Az: 5 S 181 / 00 ). 

Anders sah es das Amtsgericht Schorndorf bei einem Unfall auf einer Bundesstraße: Bei einer gewöhnlichen Hauskatze sei es zumutbar, diese zu überfahren ( Az: 2C 811/92). 

Die Richter teilten jedoch die Schadensregulierung hälftig, weil der Sicherheitsabstand des Klägers zu gering war. 

Bildquellenangabe: mcpdigital / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Tierhaftpflicht

Darf ein Autofahrer für Tiere bremsen?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer ein Herz für Tiere hat bremst, wenn ihm eins vor´s Auto läuft.

Diese tierliebe Aktion kann juristisch aber schwerwiegende Folgen haben - nämlich wenn es zu einem Auffahrunfall kommt.








Nur mit zwingendem Grund bremsen

Grundsätzlich gilt: Wer voraus fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Wer trotzdem bremst, kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich auch schadenersatzpflichtig machen.
So steht es in § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ( Straßenverkehrsordnung)  geschrieben.

Ein zwingender Grund im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. 

Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Hinterherfahrenden zurücktreten - zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht große genug ist.


Schnelle Reaktion ist das A und O 

Der Fahrer muss im Bruchteil von Sekunden reagieren. Denn wann und wo ein Bremsen für Tiere im Straßenverkehr gerechtfertigt ist, hängt immer von der einzelnen Situation ab:
  • von der Umgebung
  • dem nachfolgendem Verkehr
und nicht zuletzt vom Tier.

Faustregel

Je größer ein Tier, je eher mit seinem Auftauchen gerechnet werden muss und je gefährlicher die Situation für den folgenden Verkehrsteilnehmer, desto eher darf gebremst werden.

Gerichtsurteile


In ländlichen Gegenden muss ständig mit Haustieren auf der Straße gerechnet werden meinte das Amtsgericht Paderborn und verurteilte die Versicherung einer Autofahrerin zur Zahlung. Die Frau war mit ihrem Aito auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, dessen Fahrer für eine Katze gebremst hatte ( Az: 5 S 181 / 00 ). 

Anders sah es das Amtsgericht Schorndorf bei einem Unfall auf einer Bundesstraße: Bei einer gewöhnlichen Hauskatze sei es zumutbar, diese zu überfahren ( Az: 2C 811/92). 

Die Richter teilten jedoch die Schadensregulierung hälftig, weil der Sicherheitsabstand des Klägers zu gering war. 

Bildquellenangabe: mcpdigital / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

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