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Montag, 28. Juli 2014

Das gemeinsame Glück zerbrochen, die Liebe vergangen.

Kaum jemand denkt in dieser traurigen Phase an seine Hausratversicherung.

Besser wäre es aber - kommt es zu einer Trennung, muss in einem ersten Schritt geklärt werden, welche Risiken gemeinsam abgesichert wurden.

Diese Verträge müssen überarbeitet werden. Sonst steht einer am Ende ohne Schutz da.



Nach einer Trennung gibt es am Anfang viele Probleme - es ist aber auch wichtig, sich die Policen anzuschauen, um geschützt zu bleiben.

Hausrat & Haftpflicht


Derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat, nimmt sie bei einem Auszug mit. Bei einer räumlichen Trennung muss zumindest einer eine neue Police abschließen. Das gilt für verheiratete und unverheiratete Paare.

Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung: Wird der gemeinsame Hausstand aufgelöst, braucht jeder eigenen Schutz.

Lebensversicherung


Unbedingt an die Lebensversicherung denken! Nach einer Trennung kann es nötig sein, die empfangsberechtigten Personen für den Todesfall, gegebenenfalls auch für den Erlebensfall, zu ändern.

Sonst geht das ganze Geld im Ernstfall an den Ex-Partner.

Krankenversicherung


In der Familie ist nur einer berufstätig! Dann können der Ehepartner und die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitabgesichert werden.

Kommt es zu einer Scheidung, fällt dieses Privileg aber weg.

Der bisher "Familienversicherte" muss sich innerhalb von drei Monaten einen neuen Anbieter suchen, sonst steht er ohne Schutz da. 

Rechtsschutz


Auch dieser Vertrag gilt nur bis zur Scheidung für beide Parteien. Danach bleibt nur derjenige geschützt, der ihn abgeschlossen hat.




Bildquellenangabe: Personen - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0






Rechtschutzversicherung

Was wird aus den gemeinsamen Versicherungen wenn Partner sich trennen?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Das gemeinsame Glück zerbrochen, die Liebe vergangen.

Kaum jemand denkt in dieser traurigen Phase an seine Hausratversicherung.

Besser wäre es aber - kommt es zu einer Trennung, muss in einem ersten Schritt geklärt werden, welche Risiken gemeinsam abgesichert wurden.

Diese Verträge müssen überarbeitet werden. Sonst steht einer am Ende ohne Schutz da.



Nach einer Trennung gibt es am Anfang viele Probleme - es ist aber auch wichtig, sich die Policen anzuschauen, um geschützt zu bleiben.

Hausrat & Haftpflicht


Derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat, nimmt sie bei einem Auszug mit. Bei einer räumlichen Trennung muss zumindest einer eine neue Police abschließen. Das gilt für verheiratete und unverheiratete Paare.

Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung: Wird der gemeinsame Hausstand aufgelöst, braucht jeder eigenen Schutz.

Lebensversicherung


Unbedingt an die Lebensversicherung denken! Nach einer Trennung kann es nötig sein, die empfangsberechtigten Personen für den Todesfall, gegebenenfalls auch für den Erlebensfall, zu ändern.

Sonst geht das ganze Geld im Ernstfall an den Ex-Partner.

Krankenversicherung


In der Familie ist nur einer berufstätig! Dann können der Ehepartner und die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitabgesichert werden.

Kommt es zu einer Scheidung, fällt dieses Privileg aber weg.

Der bisher "Familienversicherte" muss sich innerhalb von drei Monaten einen neuen Anbieter suchen, sonst steht er ohne Schutz da. 

Rechtsschutz


Auch dieser Vertrag gilt nur bis zur Scheidung für beide Parteien. Danach bleibt nur derjenige geschützt, der ihn abgeschlossen hat.




Bildquellenangabe: Personen - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0






08:55 Weitersagen:
Gründe zum Ärgern gibt es im Alltag genug.

Schon morgens steht man im Stau, dann muss man im Job Überstunden schieben, und am Abend hat der Liebste vergessen, die Bluse aus der Reinigung abzuholen.

Irgendwann reicht es - dann fährt man aus der Haut!
Doch wer seinem Ärger allzu oft freien Lauf lässt, lebt gefährlich, denn das Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verdreifacht sich, wenn man ständig rotsieht.


Wut setzt schädliche Stresshormone frei, die auf Dauer Herz und Blutgefäße schädigen. Klüger und gesünder ist es daher, seine negativen Gefühle zu kontrollieren.

Dampf ablassen - aber bitte richtig...  


Zählen Sie die Wut weg! 


Wer kann schon vernünftig denken, wenn man kurz davor ist, zu explodieren? 
In so einer Situation sollte man erst mal bis zehn, manchmal sogar bis 1000 zählen. 
Das lenkt für´s Erste von der Wut ab und bringt einen auf andere, entspannte Gedanken.

Lächeln...


Sind Sie mal wieder stinksauer? Lachen Sie! Das Problem ist nur, dass uns in so einer Situation oft nicht danach zumute ist.

Man kann das innere Lächeln  aber trainieren:
Strahlen Sie sich vor dem Spiegel selbst an. Dann verringern Sie das Lächeln, bis es nicht mehr zu sehen ist.
Dabei stellt man sich aber vor, dass man weiter lächelt. So werden Sie ruhig und entspannt.

Freundlich trotz Frust


Zugegeben, es ist schwierig freundlich zu sein, wenn jemand einem gerade den letzten Nerv raubt.

Tatsache ist aber, dass es richtig guttut, demjenigen, der uns gerade den Parkplatz geklaut hat, fröhlich einen "guten Tag" zu wünschen. 
Das verdutzte Gesicht lässt uns schmunzeln - eine schöne Entschädigung.

Rühren Sie sich!


Bewegung ist ein wirksames Ventil um Dampf abzulassen.
Unser Körper setzt dabei Glückshormone frei, die gegen den Stress wirken.

Keine Angst - man muss dafür gar nicht durch den Wald joggen. Es genügt schon, kräftig mit dem Fuß aufzustampfen.

Tränen beruhigen


Das beste Mittel gegen akute Wut ist es, richtig loszuheulen. Tränen lösen nicht nur unsere aufgestauten Gefühle, sie sorgen auch dafür, dass der Blutdruck sinkt und das Gehirn stärker durchblutet wird.

Die Erleichterung spürt man sofort:
Wer sich richtig ausgeweint hat, ist innerlich plötzlich ganz ruhig und entspannt.












Mal "Dampf ablassen" kann man lernen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Gründe zum Ärgern gibt es im Alltag genug.

Schon morgens steht man im Stau, dann muss man im Job Überstunden schieben, und am Abend hat der Liebste vergessen, die Bluse aus der Reinigung abzuholen.

Irgendwann reicht es - dann fährt man aus der Haut!
Doch wer seinem Ärger allzu oft freien Lauf lässt, lebt gefährlich, denn das Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verdreifacht sich, wenn man ständig rotsieht.


Wut setzt schädliche Stresshormone frei, die auf Dauer Herz und Blutgefäße schädigen. Klüger und gesünder ist es daher, seine negativen Gefühle zu kontrollieren.

Dampf ablassen - aber bitte richtig...  


Zählen Sie die Wut weg! 


Wer kann schon vernünftig denken, wenn man kurz davor ist, zu explodieren? 
In so einer Situation sollte man erst mal bis zehn, manchmal sogar bis 1000 zählen. 
Das lenkt für´s Erste von der Wut ab und bringt einen auf andere, entspannte Gedanken.

Lächeln...


Sind Sie mal wieder stinksauer? Lachen Sie! Das Problem ist nur, dass uns in so einer Situation oft nicht danach zumute ist.

Man kann das innere Lächeln  aber trainieren:
Strahlen Sie sich vor dem Spiegel selbst an. Dann verringern Sie das Lächeln, bis es nicht mehr zu sehen ist.
Dabei stellt man sich aber vor, dass man weiter lächelt. So werden Sie ruhig und entspannt.

Freundlich trotz Frust


Zugegeben, es ist schwierig freundlich zu sein, wenn jemand einem gerade den letzten Nerv raubt.

Tatsache ist aber, dass es richtig guttut, demjenigen, der uns gerade den Parkplatz geklaut hat, fröhlich einen "guten Tag" zu wünschen. 
Das verdutzte Gesicht lässt uns schmunzeln - eine schöne Entschädigung.

Rühren Sie sich!


Bewegung ist ein wirksames Ventil um Dampf abzulassen.
Unser Körper setzt dabei Glückshormone frei, die gegen den Stress wirken.

Keine Angst - man muss dafür gar nicht durch den Wald joggen. Es genügt schon, kräftig mit dem Fuß aufzustampfen.

Tränen beruhigen


Das beste Mittel gegen akute Wut ist es, richtig loszuheulen. Tränen lösen nicht nur unsere aufgestauten Gefühle, sie sorgen auch dafür, dass der Blutdruck sinkt und das Gehirn stärker durchblutet wird.

Die Erleichterung spürt man sofort:
Wer sich richtig ausgeweint hat, ist innerlich plötzlich ganz ruhig und entspannt.












06:39 Weitersagen:

Mittwoch, 23. Juli 2014

Fragen, die so gut wie jeden Autofahrer beim Anblick der blinkenden Polizeikelle für einen Moment in Panik versetzen:



Sind die Papiere vollständig, ist das Warndreieck im Kofferraum und der Erste-Hilfe-Kasten in einem ordnungsgemäßen Zustand?



Was die Beamten dürfen und was nicht, und wie man sich richtig während der Kontrolle verhält






Muss man anhalten? 


Auf jeden Fall! Die Polizeikontrolle darf überall und zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden.

Weigert man sich zu stoppen, drohen nicht nur 70 Euro Bußgeld sondern auch einen Punkt im Flensburger Strafregister.

Sind die Beamten uniformiert, brauchen sie sich nicht auszuweisen.

Was darf geprüft werden? 


Zuerst werden die Personalien abgefragt:
Name, Geburtstag, Wohnort etc. 

Lügen lohnt sich nicht: Wird man ertappt, kann das bis zu 1000 Euro kosten!

Möchten die Beamten Führerschein und Fahrzeugpapiere, HU-Plakette, den Kofferraum oder das Handschuhfach kontrollieren, muss man das auch zulassen.

Einen Atem-Alkohol- oder Drogentest kann man zwar ablehnen - die Blutabnahme durch den Arzt aber nicht.

Was kann man verweigern?


Den Beamten sind Grenzen gesetzt. Sie dürfen zum Beispiel nicht überprüfen, ob der Fahrer das Handy während der Fahrt genutzt hat. 

War ein Verkehrsdelikt der Grund für die Kontrolle, darf man die Aussage verweigern.


Darf man sich auch beschweren?


Gab es an dem Verhalten der Polizisten etwas auszusetzen, kann man das melden:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird formlos und nicht fristgebunden an den Vorgesetzten des Beamten gerichtet.

Vergessen Sie nicht, sich im Streit den Namen des Beamten zu notieren.



Bildquellenangabe: Polizist - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 












Polizeikontrolle - bitte anhalten!

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Fragen, die so gut wie jeden Autofahrer beim Anblick der blinkenden Polizeikelle für einen Moment in Panik versetzen:



Sind die Papiere vollständig, ist das Warndreieck im Kofferraum und der Erste-Hilfe-Kasten in einem ordnungsgemäßen Zustand?



Was die Beamten dürfen und was nicht, und wie man sich richtig während der Kontrolle verhält






Muss man anhalten? 


Auf jeden Fall! Die Polizeikontrolle darf überall und zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden.

Weigert man sich zu stoppen, drohen nicht nur 70 Euro Bußgeld sondern auch einen Punkt im Flensburger Strafregister.

Sind die Beamten uniformiert, brauchen sie sich nicht auszuweisen.

Was darf geprüft werden? 


Zuerst werden die Personalien abgefragt:
Name, Geburtstag, Wohnort etc. 

Lügen lohnt sich nicht: Wird man ertappt, kann das bis zu 1000 Euro kosten!

Möchten die Beamten Führerschein und Fahrzeugpapiere, HU-Plakette, den Kofferraum oder das Handschuhfach kontrollieren, muss man das auch zulassen.

Einen Atem-Alkohol- oder Drogentest kann man zwar ablehnen - die Blutabnahme durch den Arzt aber nicht.

Was kann man verweigern?


Den Beamten sind Grenzen gesetzt. Sie dürfen zum Beispiel nicht überprüfen, ob der Fahrer das Handy während der Fahrt genutzt hat. 

War ein Verkehrsdelikt der Grund für die Kontrolle, darf man die Aussage verweigern.


Darf man sich auch beschweren?


Gab es an dem Verhalten der Polizisten etwas auszusetzen, kann man das melden:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird formlos und nicht fristgebunden an den Vorgesetzten des Beamten gerichtet.

Vergessen Sie nicht, sich im Streit den Namen des Beamten zu notieren.



Bildquellenangabe: Polizist - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 












11:15 Weitersagen:

Dienstag, 15. Juli 2014


Wenn jemand eine Reise tut, dann hat er was zu erzählen - sagt ein altes Sprichwort.

Wenn Sie das noch während des Urlaubs über das Mobiltelefon erledigen, kann das allerdings ganz schön teuer werden.

Wer nicht in die Handy - Kostenfalle tappen möchte, schaltet im Auslandsurlaub sein Handy am besten aus. Doch weil das nicht immer möglich ist hier ein paar wichtige Informationen.



Innerhalb der EU 


Telefoniert man von einem anderen EU-Land nach Deutschland, muss man sogenannte Roaming - Gebühren bezahlen. Die sind immer dann zu entrichten, wenn Sie in einem fremden Netz telefonieren.

Ab dem 1. Juli 2014 sind die Kosten dafür gesunken: Die Gesprächsminute darf nun nicht mehr als 19 Cent kosten.

Werden Sie im EU-Ausland von Ihren Lieben aus Deutschland angerufen, werden Sie nur noch 5 Cent ( statt wie bisher 7 ) pro Minute fällig.

Die Kostensenkung betrifft auch Textnachrichten


Der Preis für eine SMS sinkt von 8 auf 5 Cent. SMS-Nachrichten, die Sie erhalten, sind für Sie kostenlos.

Auch das Surfen in anderen EU-Ländern ist günstiger geworden. Ein Megabyte ( MB ) darf maximal mit 53,5 Cent berechnet werden. 

Zur Sicherheit gibt es eine neue Kostenbremse: Sind 60 € Gebühr beim Surfen erreicht, wird die Datenleitung automatisch unterbrochen.


Außerhalb der EU 


Mondpreise werden nach wie vor für Telefonate außerhalb der EU verlangt - je nachdem, welches Netz Sie erwischen, gilt das auch für die Schweiz und die Türkei. Dass Gesprächsminuten dann bis zu 3€ kosten, ist keine Seltenheit.

Das Surfen im Internet ist in Nicht-EU-Ländern ebenfalls meist teuer


Viele Netzbetreiber bieten aber für viel bereiste Urlaubsländer eigene Pakete an- informieren Sie sich rechtzeitig.


Tipps & Tricks 


Damit Handykosten im Ausland niedrig gehalten werden, sollte Sie zudem einige andere Regeln beachten.

Deaktivieren Sie auf Reisen das Datenroaming, um versehentliche Kosten für das Internet zu vermeiden. SMS und Anrufe können Sie dann weiterhin empfangen.

Wollen Sie unbedingt im Internet surfen, achten Sie vor Ort auf freie WLAN-Stationen ( zum Beispiel im Hotel ), in die Sie sich einwählen können.

Deaktivieren Sie die Mailbox mit der Tastenfolge ##002#, denn weitergeleitete Anrufe bezahlen Sie!  

Die Tastenkombination funktioniert bei jedem Handymodell!  

Bei der Einreise in ein anderes Land erhalten Sie eine Info-SMS, die Sie über anfallende Kosten für Anrufe, SMS und Internet informiert. 

Dazu wird manchmal ein günstiges Telefonie- oder Surfangegebot gemacht, das Sie dazubuchen können. 


































Bildquellenangabe:  Smarthphone Unsplash  Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Ein kleines Schwätzchen im Urlaub? Nicht immer zu empfehlen!

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Wenn jemand eine Reise tut, dann hat er was zu erzählen - sagt ein altes Sprichwort.

Wenn Sie das noch während des Urlaubs über das Mobiltelefon erledigen, kann das allerdings ganz schön teuer werden.

Wer nicht in die Handy - Kostenfalle tappen möchte, schaltet im Auslandsurlaub sein Handy am besten aus. Doch weil das nicht immer möglich ist hier ein paar wichtige Informationen.



Innerhalb der EU 


Telefoniert man von einem anderen EU-Land nach Deutschland, muss man sogenannte Roaming - Gebühren bezahlen. Die sind immer dann zu entrichten, wenn Sie in einem fremden Netz telefonieren.

Ab dem 1. Juli 2014 sind die Kosten dafür gesunken: Die Gesprächsminute darf nun nicht mehr als 19 Cent kosten.

Werden Sie im EU-Ausland von Ihren Lieben aus Deutschland angerufen, werden Sie nur noch 5 Cent ( statt wie bisher 7 ) pro Minute fällig.

Die Kostensenkung betrifft auch Textnachrichten


Der Preis für eine SMS sinkt von 8 auf 5 Cent. SMS-Nachrichten, die Sie erhalten, sind für Sie kostenlos.

Auch das Surfen in anderen EU-Ländern ist günstiger geworden. Ein Megabyte ( MB ) darf maximal mit 53,5 Cent berechnet werden. 

Zur Sicherheit gibt es eine neue Kostenbremse: Sind 60 € Gebühr beim Surfen erreicht, wird die Datenleitung automatisch unterbrochen.


Außerhalb der EU 


Mondpreise werden nach wie vor für Telefonate außerhalb der EU verlangt - je nachdem, welches Netz Sie erwischen, gilt das auch für die Schweiz und die Türkei. Dass Gesprächsminuten dann bis zu 3€ kosten, ist keine Seltenheit.

Das Surfen im Internet ist in Nicht-EU-Ländern ebenfalls meist teuer


Viele Netzbetreiber bieten aber für viel bereiste Urlaubsländer eigene Pakete an- informieren Sie sich rechtzeitig.


Tipps & Tricks 


Damit Handykosten im Ausland niedrig gehalten werden, sollte Sie zudem einige andere Regeln beachten.

Deaktivieren Sie auf Reisen das Datenroaming, um versehentliche Kosten für das Internet zu vermeiden. SMS und Anrufe können Sie dann weiterhin empfangen.

Wollen Sie unbedingt im Internet surfen, achten Sie vor Ort auf freie WLAN-Stationen ( zum Beispiel im Hotel ), in die Sie sich einwählen können.

Deaktivieren Sie die Mailbox mit der Tastenfolge ##002#, denn weitergeleitete Anrufe bezahlen Sie!  

Die Tastenkombination funktioniert bei jedem Handymodell!  

Bei der Einreise in ein anderes Land erhalten Sie eine Info-SMS, die Sie über anfallende Kosten für Anrufe, SMS und Internet informiert. 

Dazu wird manchmal ein günstiges Telefonie- oder Surfangegebot gemacht, das Sie dazubuchen können. 


































Bildquellenangabe:  Smarthphone Unsplash  Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

08:54 Weitersagen:

Sonntag, 13. Juli 2014


Bei Autopannen gibt es eine relativ strikte Folge von Regeln zu beachten.

Ein kleiner Überblick, wie man gimpflich aus der Situation wieder herauskommt, wenn man diese  Regeln auch einhält:













Erst absichern dann Hilfe rufen! 


Wird das Auto langsamer sollte man den Warnblinker einschalten, um den Verkehr zu warnen.

Nach Möglichkeit steuern Autofahrer einen Parkplatz an oder bringen den Wagen auf dem Pannenstreifen oder so weit wie möglich am rechten Fahrbahnrand zum Stehen.

Danach gilt es die Insassen abzusichern,

Alles Mitfahrenden steigen dazu auf der Beifahrerseite aus dem Auto aus und begeben sich hinter die Leitplanke.

Sind alle Insassen in Sicherheit und mit einer Warnweste bekleidet, wird das Auto selbst abgesichert.

Dazu stellt einer der Mitfahrenden das Warndreieck in 200 Metern Entfernung von der Pannenstelle am Straßenrand auf.

Erst jetzt wird der Notruf abgesetzt:


Notrufsäulen an der Autobahn haben den Vorteil, dass sie mit einer Standort-Kennung versehen sind.






Beim Handy können spezielle Smartphone-Apps nützlich sein, die die GPS-Koordinaten anzeigen.  


Bildquellenangaben:
Infozeichen - pixabay.com 
SOS Säule - Pixabay.com





Wie reagiert man richtig bei einer Autopanne?

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Bei Autopannen gibt es eine relativ strikte Folge von Regeln zu beachten.

Ein kleiner Überblick, wie man gimpflich aus der Situation wieder herauskommt, wenn man diese  Regeln auch einhält:













Erst absichern dann Hilfe rufen! 


Wird das Auto langsamer sollte man den Warnblinker einschalten, um den Verkehr zu warnen.

Nach Möglichkeit steuern Autofahrer einen Parkplatz an oder bringen den Wagen auf dem Pannenstreifen oder so weit wie möglich am rechten Fahrbahnrand zum Stehen.

Danach gilt es die Insassen abzusichern,

Alles Mitfahrenden steigen dazu auf der Beifahrerseite aus dem Auto aus und begeben sich hinter die Leitplanke.

Sind alle Insassen in Sicherheit und mit einer Warnweste bekleidet, wird das Auto selbst abgesichert.

Dazu stellt einer der Mitfahrenden das Warndreieck in 200 Metern Entfernung von der Pannenstelle am Straßenrand auf.

Erst jetzt wird der Notruf abgesetzt:


Notrufsäulen an der Autobahn haben den Vorteil, dass sie mit einer Standort-Kennung versehen sind.






Beim Handy können spezielle Smartphone-Apps nützlich sein, die die GPS-Koordinaten anzeigen.  


Bildquellenangaben:
Infozeichen - pixabay.com 
SOS Säule - Pixabay.com





10:18 Weitersagen:

Freitag, 11. Juli 2014

Wenn das Auto oder die Waschmaschine kaputt gehen, muss schnell Ersatz her.

Reicht das eigene Ersparte dafür nicht, wird oft ein Kredit aufgenommen.

Oder man möchte eine teure Anschaffung machen und braucht dafür ein Darlehen.








Sparen beim Darlehen - wie Sie den 10 häufigsten Kredit-Fallen aus dem Weg gehen 


Anbieter vergleichen


Nur bei der eigenen Bank nachzufragen, ist ein teurer Fehler. Denn die berechnet wohl möglich 9 Prozent Zinsen, während der günstigste Anbieter derzeit unter 5 Prozent verlangt.
Der Unterschied in bar:Ein 15 000 - Euro- Darlehen ( 4 Jahre Laufzeit) kostet 1 200 Euro weniger. 

Altkredite ablösen

Aus teuren Ratenkrediten  kommen Sie jederzeit heraus, indem Sie einen günstigeren aufnehmen und den alten ablösen. Zwar verlangt die Bank eine Entschädigung, höchstens aber 1 Prozent der offenen Summe.
 Stehen zum Beispiel  3 000 Euro aus, sind 30 Euro fällig.

Nullprozenter können teuer werden 


Große Handelsketten werben häufig mit sogenannten Nullprozent-Krediten. Doch tatsächlich ohne Zusatzkosten sind diese nur, wenn Sie zum Beispiel den neuen Fernseher oder die Küchenmaschine in 10 oder 12 Monatsraten abbezahlen.

Läuft der Kredit länger, kostet er plötzlich Zinsen: Zwischen 9,9 und 15,8 Prozent - das ist deutlich mehr als bei jeder Bank!

Absicherung vermeiden


Die meisten Geldhäuser drängeln ihren Kunden eine Restschuldversicherung auf. Was gerne verschwiegen wird: Bei einem 10 000-Euro-Darlehen steigt der effektive Zins von 5 Prozent durch eine 1 000 Euro teure Restschuldversicherung auf mehr als 12 Prozent an. 

Eine weitere Falle: Man bekommt nichts vom Versicherungsbeitrag zurück, wenn man den Kredit vorzeitig ablöst.

Keine Privatkredite aufnehmen


Über Internetportale werden Kredite von Privat an Privat vermittelt. Doch das Freischalten allein kostet schon fast 10 Euro, die Prüfung der Kreditwürdigkeit oft weitere 70 Euro.

Das Geld ist weg, auch wenn es nicht zur Kreditvermittlung kommt.

Kredite richtig vergleichen 



Richtig anfragen 


Jedesmal, wenn Sie eine Bank nach Krediten fragen, wird das an die Schufa gemeldet. Je öfter das passiert, desto geringer wird ihre Kreditwürdigkeit eingestuft. Die Folge: ein hoher Zinsaufschlag.



Bestehen Sie also darauf, dass Ihre Bank eine "Konditionsanfrage" statt einer "Kreditanfrage" meldet.

Niedrige Raten wählen


Wie hoch die monatliche Belastung sein darf, sagt diese Faustformel:
Alle festen Kosten ( Miete, Versicherungen usw.) addieren, plus 750 Euro Lebenshaltungskosten ( Single; Paare 1 000 Euro), für jedes Kind 250 Euro. Der Rest steht für Kreditraten zur Verfügung.


Wer seine Raten nicht aufbringt, steht vor dem Ruin, weil die Bank dann eine vollständige Rückzahlung durchsetzt.


 Laufzeit anpassen


Laufzeit des Kredits und Nutzungsdauer des angeschafften Gegenstandes müssen zueinander passen. Sonst haben Sie zum Beispiel das Auto noch nicht abbezahlt, wenn Sie schon wieder ein neues brauchen.
Und das führt schon wieder zur Überschuldung.



Riskante Bürgschaft


Wer für einen Kredit bürgt, wird bis auf den letzten Cent in Anspruch genommen, sollte der Hauptschuldner nicht zahlen.




Tipp: Bürgschaften immer auf einen Höchstbetrag und eine Laufzeit beschränken





Dispo verdoppelt die Kosten


Wer es nicht schafft, mit regelmäßigen Gehaltseingängen den Dispo-Kredit wieder auszugleiichen, sollte ihn durch einen Ratenkredit ersetzen.
Denn der Dispo ist mit rund 12 Prozent Zinsen doppelt so teuer.









Bildquellenangabe: Pixabay.com 
Kredit

So vermeidet man die teuersten Fehler bei Krediten

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wenn das Auto oder die Waschmaschine kaputt gehen, muss schnell Ersatz her.

Reicht das eigene Ersparte dafür nicht, wird oft ein Kredit aufgenommen.

Oder man möchte eine teure Anschaffung machen und braucht dafür ein Darlehen.








Sparen beim Darlehen - wie Sie den 10 häufigsten Kredit-Fallen aus dem Weg gehen 


Anbieter vergleichen


Nur bei der eigenen Bank nachzufragen, ist ein teurer Fehler. Denn die berechnet wohl möglich 9 Prozent Zinsen, während der günstigste Anbieter derzeit unter 5 Prozent verlangt.
Der Unterschied in bar:Ein 15 000 - Euro- Darlehen ( 4 Jahre Laufzeit) kostet 1 200 Euro weniger. 

Altkredite ablösen

Aus teuren Ratenkrediten  kommen Sie jederzeit heraus, indem Sie einen günstigeren aufnehmen und den alten ablösen. Zwar verlangt die Bank eine Entschädigung, höchstens aber 1 Prozent der offenen Summe.
 Stehen zum Beispiel  3 000 Euro aus, sind 30 Euro fällig.

Nullprozenter können teuer werden 


Große Handelsketten werben häufig mit sogenannten Nullprozent-Krediten. Doch tatsächlich ohne Zusatzkosten sind diese nur, wenn Sie zum Beispiel den neuen Fernseher oder die Küchenmaschine in 10 oder 12 Monatsraten abbezahlen.

Läuft der Kredit länger, kostet er plötzlich Zinsen: Zwischen 9,9 und 15,8 Prozent - das ist deutlich mehr als bei jeder Bank!

Absicherung vermeiden


Die meisten Geldhäuser drängeln ihren Kunden eine Restschuldversicherung auf. Was gerne verschwiegen wird: Bei einem 10 000-Euro-Darlehen steigt der effektive Zins von 5 Prozent durch eine 1 000 Euro teure Restschuldversicherung auf mehr als 12 Prozent an. 

Eine weitere Falle: Man bekommt nichts vom Versicherungsbeitrag zurück, wenn man den Kredit vorzeitig ablöst.

Keine Privatkredite aufnehmen


Über Internetportale werden Kredite von Privat an Privat vermittelt. Doch das Freischalten allein kostet schon fast 10 Euro, die Prüfung der Kreditwürdigkeit oft weitere 70 Euro.

Das Geld ist weg, auch wenn es nicht zur Kreditvermittlung kommt.

Kredite richtig vergleichen 



Richtig anfragen 


Jedesmal, wenn Sie eine Bank nach Krediten fragen, wird das an die Schufa gemeldet. Je öfter das passiert, desto geringer wird ihre Kreditwürdigkeit eingestuft. Die Folge: ein hoher Zinsaufschlag.



Bestehen Sie also darauf, dass Ihre Bank eine "Konditionsanfrage" statt einer "Kreditanfrage" meldet.

Niedrige Raten wählen


Wie hoch die monatliche Belastung sein darf, sagt diese Faustformel:
Alle festen Kosten ( Miete, Versicherungen usw.) addieren, plus 750 Euro Lebenshaltungskosten ( Single; Paare 1 000 Euro), für jedes Kind 250 Euro. Der Rest steht für Kreditraten zur Verfügung.


Wer seine Raten nicht aufbringt, steht vor dem Ruin, weil die Bank dann eine vollständige Rückzahlung durchsetzt.


 Laufzeit anpassen


Laufzeit des Kredits und Nutzungsdauer des angeschafften Gegenstandes müssen zueinander passen. Sonst haben Sie zum Beispiel das Auto noch nicht abbezahlt, wenn Sie schon wieder ein neues brauchen.
Und das führt schon wieder zur Überschuldung.



Riskante Bürgschaft


Wer für einen Kredit bürgt, wird bis auf den letzten Cent in Anspruch genommen, sollte der Hauptschuldner nicht zahlen.




Tipp: Bürgschaften immer auf einen Höchstbetrag und eine Laufzeit beschränken





Dispo verdoppelt die Kosten


Wer es nicht schafft, mit regelmäßigen Gehaltseingängen den Dispo-Kredit wieder auszugleiichen, sollte ihn durch einen Ratenkredit ersetzen.
Denn der Dispo ist mit rund 12 Prozent Zinsen doppelt so teuer.









Bildquellenangabe: Pixabay.com 

15:50 Weitersagen:

Montag, 7. Juli 2014

Die schönste Zeit des Jahres will man so richtig genießen. Doch leider haben Einbrecher in der Urlaubszeit Hochsaison.

Vergangenes Jahr gab es 149 500 Einbrüche, das sind 3,7 Prozent mehr als noch 2012.

Aufgeklärt werden aber nur etwa 15 Prozent aller Einbruchsdelikte.

Nun kann und will  sich aber nicht jeder gleich eine teure Alarmanlage zulegen.



Damit Sie trotzdem mit ruhigem Gefühl auf Reisen gehen können, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen.

Ist jemand da? 


Mit ein bisschen technischer Hilfe können Sie die Anwesenheit vortäuschen. Zeitschaltuhren lassen die Lichter im und am Haus nach Voreinstellung an- und ausgehen.

Wer elektrische Rollläden hat, kann eventuell auch diese programmieren. Sonst bleiben die Läden lieber offen, denn rundherum geschlossene Rollläden signalisieren: Hier ist niemand da. Sehr attraktiv für Einbrecher!

Für Leben im leeren Haus sorgen auch falsche Fernseher und falsche Hunde. Das Trick-TV schaltet sich zu den typischen Zeiten an und produziert das klassische Flackerlicht.

Der elektrische Hund bellt, wenn der Sensor im Hausinnern Bewegungen meldet, wo keine sein sollten.

Gute Nachbarschaft


Wird der Rasen zu hoch und schießt das Unkraut, werten das findige Diebe als Anzeichen für Abwesenheit. Vielleicht haben Sie gute Nachbarn oder Freunde in der Gegend,die Sie um solche Gefallen bitten können? 
Auf Gegenseitigkeit, versteht sich! 

Ist der Rasen gemäht, das Unkraut gezupft und - sehr wichtig - der Briefkasten geleert, fällt die Abwesenheit kaum auf.

Man kann Wohnung und Haus auch von Profis hüten lassen ( www.haushueter.org ). 

Ratsam sind auch Zusatzschlösser und abschließbare Fenster


Sie bieten keine hundertprozentige Sicherheit, kosten Einbrecher aber Zeit und schrecken so ab.




Nicht verraten dass Sie im Urlaub sind


  • Achten Sie darauf, dass kein Fremder Ihre Abwesenheit bemerkt, wenn Sie im Urlaub sind.

  • Deponieren Sie Zweitschlüssel nicht unter der Fußmatte oder im Blumentopf. Dort suchen die Diebe meist zuerst. Besser einem vertrauten Nachbarn geben oder beim Vermieter hinterlegen, wo der Schlüssel im Notfall zu finden ist. 

  • Briefkasten nicht überquellen lassen. Bitten Sie jemanden, ihn regelmäßig zu leeren, damit niemand aus Ihrer Post schließen kann, dass Sie nicht da sind.

  • Zeitschaltuhren, die Radio, Licht oder Rollläden steuern, suggerieren Anwesenheit.

  • Ob bei Facebook, auf dem Anrufbeantworter oder mit Zetteln am Briefkasten - teilen Sie nirgendwo mit, dass Sie verreist sind.

Wer nicht weiß, ob die Wohnung gut gesichert ist, kann sich bei kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kostenlos informieren.

Adressen in Ihrer Nähe unter www.polizei-beratung.de





Bildquellenangabe: pixabay

Mit gutem Gefühl in den Urlaub fahren

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die schönste Zeit des Jahres will man so richtig genießen. Doch leider haben Einbrecher in der Urlaubszeit Hochsaison.

Vergangenes Jahr gab es 149 500 Einbrüche, das sind 3,7 Prozent mehr als noch 2012.

Aufgeklärt werden aber nur etwa 15 Prozent aller Einbruchsdelikte.

Nun kann und will  sich aber nicht jeder gleich eine teure Alarmanlage zulegen.



Damit Sie trotzdem mit ruhigem Gefühl auf Reisen gehen können, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen.

Ist jemand da? 


Mit ein bisschen technischer Hilfe können Sie die Anwesenheit vortäuschen. Zeitschaltuhren lassen die Lichter im und am Haus nach Voreinstellung an- und ausgehen.

Wer elektrische Rollläden hat, kann eventuell auch diese programmieren. Sonst bleiben die Läden lieber offen, denn rundherum geschlossene Rollläden signalisieren: Hier ist niemand da. Sehr attraktiv für Einbrecher!

Für Leben im leeren Haus sorgen auch falsche Fernseher und falsche Hunde. Das Trick-TV schaltet sich zu den typischen Zeiten an und produziert das klassische Flackerlicht.

Der elektrische Hund bellt, wenn der Sensor im Hausinnern Bewegungen meldet, wo keine sein sollten.

Gute Nachbarschaft


Wird der Rasen zu hoch und schießt das Unkraut, werten das findige Diebe als Anzeichen für Abwesenheit. Vielleicht haben Sie gute Nachbarn oder Freunde in der Gegend,die Sie um solche Gefallen bitten können? 
Auf Gegenseitigkeit, versteht sich! 

Ist der Rasen gemäht, das Unkraut gezupft und - sehr wichtig - der Briefkasten geleert, fällt die Abwesenheit kaum auf.

Man kann Wohnung und Haus auch von Profis hüten lassen ( www.haushueter.org ). 

Ratsam sind auch Zusatzschlösser und abschließbare Fenster


Sie bieten keine hundertprozentige Sicherheit, kosten Einbrecher aber Zeit und schrecken so ab.




Nicht verraten dass Sie im Urlaub sind


  • Achten Sie darauf, dass kein Fremder Ihre Abwesenheit bemerkt, wenn Sie im Urlaub sind.

  • Deponieren Sie Zweitschlüssel nicht unter der Fußmatte oder im Blumentopf. Dort suchen die Diebe meist zuerst. Besser einem vertrauten Nachbarn geben oder beim Vermieter hinterlegen, wo der Schlüssel im Notfall zu finden ist. 

  • Briefkasten nicht überquellen lassen. Bitten Sie jemanden, ihn regelmäßig zu leeren, damit niemand aus Ihrer Post schließen kann, dass Sie nicht da sind.

  • Zeitschaltuhren, die Radio, Licht oder Rollläden steuern, suggerieren Anwesenheit.

  • Ob bei Facebook, auf dem Anrufbeantworter oder mit Zetteln am Briefkasten - teilen Sie nirgendwo mit, dass Sie verreist sind.

Wer nicht weiß, ob die Wohnung gut gesichert ist, kann sich bei kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kostenlos informieren.

Adressen in Ihrer Nähe unter www.polizei-beratung.de





Bildquellenangabe: pixabay

11:21 Weitersagen:

Sonntag, 29. Juni 2014

Wenn es richtig heiß wird, fallen bei manchen Autofahrern die Hüllen - und die Hemmungen.

Doch nicht alles, was gefällt und behagt, ist auch erlaubt.
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer setzen, ist grundsätzlich erlaubt.Ein Bußgeld droht dabei nicht.

Kommt es allerdings zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen.



Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Festes Schuhwerk ist sicherer


Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen.

Übrigens:

Wer beruflich im LKW unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen, schreibt das Gesetz vor.

Leicht bekleidet hinters Steuer


Bei großer Hitze lediglich im Bikini oder in der Badehose ins Auto zu steigen, ist ebenfalls erlaubt. Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen.

Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten.

Sonnenbrillen und Sonnenschutzfolie


Vorsicht ist auch bei zu dunklen oder knalligen Sonnenbrillen geboten. Diese können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen.

Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Winsdchutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben.

Außerdem ist das Verkleben der Scheiben nur mit zugelassener Folie erlaubt. 
Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Während der Fahrt im Wohnmobil spielen


Auch wenn lange Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind, darf der Nachwuchs nicht frei im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Alle Passagiere müssen während der Fahrt angeschnallt auf den Sitzen - beziehungsweise gesichert bleiben! 

Übrigens: 
Auch auf kurzen Strecken dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Einmalige Übernachtung gestattet


Wer sein mobiles Heim unterwegs auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder ausdrücklich verboten ist.

Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder im Wohnwagen verstößt zwar nicht gegen den Grundsatz, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. 

Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten im übermüdetem Zustand zu vermeiden.




Sobald das Parken aber campingartig wird, gilt der zulässige Gebrauch als überschritten.


Bildquellenangaben:















Was Autofahrern bei großer Hitze erlaubt ist und wann Bußgelder drohen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wenn es richtig heiß wird, fallen bei manchen Autofahrern die Hüllen - und die Hemmungen.

Doch nicht alles, was gefällt und behagt, ist auch erlaubt.
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer setzen, ist grundsätzlich erlaubt.Ein Bußgeld droht dabei nicht.

Kommt es allerdings zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen.



Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Festes Schuhwerk ist sicherer


Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen.

Übrigens:

Wer beruflich im LKW unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen, schreibt das Gesetz vor.

Leicht bekleidet hinters Steuer


Bei großer Hitze lediglich im Bikini oder in der Badehose ins Auto zu steigen, ist ebenfalls erlaubt. Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen.

Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten.

Sonnenbrillen und Sonnenschutzfolie


Vorsicht ist auch bei zu dunklen oder knalligen Sonnenbrillen geboten. Diese können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen.

Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Winsdchutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben.

Außerdem ist das Verkleben der Scheiben nur mit zugelassener Folie erlaubt. 
Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Während der Fahrt im Wohnmobil spielen


Auch wenn lange Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind, darf der Nachwuchs nicht frei im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Alle Passagiere müssen während der Fahrt angeschnallt auf den Sitzen - beziehungsweise gesichert bleiben! 

Übrigens: 
Auch auf kurzen Strecken dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Einmalige Übernachtung gestattet


Wer sein mobiles Heim unterwegs auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder ausdrücklich verboten ist.

Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder im Wohnwagen verstößt zwar nicht gegen den Grundsatz, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. 

Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten im übermüdetem Zustand zu vermeiden.




Sobald das Parken aber campingartig wird, gilt der zulässige Gebrauch als überschritten.


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18:50 Weitersagen:

Freitag, 27. Juni 2014

Die Küche ist abgebrannt, das Haus von Einbrechern verwüstet:

Wie gut wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.

Aber:

Damit es im Ernstfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, verrate ich Ihnen hier, wann Sie auf einem Schaden sitzen bleiben, denn es gibt auch eine ganze Reihe von Irrtümern und Missverständnissen.





Grundsätzlich gilt: 

Kommt es durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Sturm zu einem Schaden, wird dieser beglichen.



Diebstahl ist in jedem Fall mitversichert


Das ist leider falsch!

Einbruchsdiebstahl ist zwar versichert - lässt aber zum Beispiel eine Hausangestellte etwas bei Ihnen mitgehen, haftet die Versicherung nicht.


Die Versicherung zahlt nur bei Schäden daheim


Stimmt nicht.

Wird im Urlaub zum Beispiel im Hotelzimmer eingebrochen, ist der Schaden abgedeckt - wenn der Aufenthalt nicht über drei Monate andauert.


Wasserschäden sind abgesichert


Nein!

Versichert sind nur Schäden durch Wasserrohrbruch oder geplatzte Schläuche. Für Grundwasser-, Überschwemmungs-oder Hochwasserschäden zahlt man selbst. 

Es sei denn, Sie haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen - diese hilft in der Not.


Bei Hitzschlag gibt´s Geld


Leider nicht!

Nur wenn der Blitz direkt einschlägt oder ein getroffener Baum aufs Haus stürzt.

Schäden durch Kurzschlüsse an Geräten sind nur versichert, wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt.



Brandschäden sind voll abgedeckt


Nicht immer:

Als Brand gilt nur ein Feuer, das sich von allein ausbreiten kann. 

Verformen sich Gegenstände durch reine Hitze ( also ohne offenes Feuer!) zahlt die Versicherung nicht.

Auch Kurzschluss-Schäden an Elektrogeräten sind erst dann versichert, wenn auch Feuer entstanden ist.




Bildquellenangaben:

Fragezeichen - pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Feuer - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

Kirche - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


Hausratversicherung

Wann zahlt eigentlich meine Hausratversicherung?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die Küche ist abgebrannt, das Haus von Einbrechern verwüstet:

Wie gut wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.

Aber:

Damit es im Ernstfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, verrate ich Ihnen hier, wann Sie auf einem Schaden sitzen bleiben, denn es gibt auch eine ganze Reihe von Irrtümern und Missverständnissen.





Grundsätzlich gilt: 

Kommt es durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Sturm zu einem Schaden, wird dieser beglichen.



Diebstahl ist in jedem Fall mitversichert


Das ist leider falsch!

Einbruchsdiebstahl ist zwar versichert - lässt aber zum Beispiel eine Hausangestellte etwas bei Ihnen mitgehen, haftet die Versicherung nicht.


Die Versicherung zahlt nur bei Schäden daheim


Stimmt nicht.

Wird im Urlaub zum Beispiel im Hotelzimmer eingebrochen, ist der Schaden abgedeckt - wenn der Aufenthalt nicht über drei Monate andauert.


Wasserschäden sind abgesichert


Nein!

Versichert sind nur Schäden durch Wasserrohrbruch oder geplatzte Schläuche. Für Grundwasser-, Überschwemmungs-oder Hochwasserschäden zahlt man selbst. 

Es sei denn, Sie haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen - diese hilft in der Not.


Bei Hitzschlag gibt´s Geld


Leider nicht!

Nur wenn der Blitz direkt einschlägt oder ein getroffener Baum aufs Haus stürzt.

Schäden durch Kurzschlüsse an Geräten sind nur versichert, wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt.



Brandschäden sind voll abgedeckt


Nicht immer:

Als Brand gilt nur ein Feuer, das sich von allein ausbreiten kann. 

Verformen sich Gegenstände durch reine Hitze ( also ohne offenes Feuer!) zahlt die Versicherung nicht.

Auch Kurzschluss-Schäden an Elektrogeräten sind erst dann versichert, wenn auch Feuer entstanden ist.




Bildquellenangaben:

Fragezeichen - pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Feuer - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

Kirche - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


08:39 Weitersagen:

Mittwoch, 25. Juni 2014

Voller Vorfreude sind Urlauber im Auto unterwegs zur nächsten Sehenswürdigkeit.

Leider zu schnell. Plötzlich Blaulicht, Kelle, Uniform.

Jetzt wird´s teuer.

Je nach Reiseland kann kann ein Verkehrsverstoß ein mächtiges Loch in die Reisekasse reißen




Nur 20 km/h zu schnell - in Spanien kostet das gleich 100 Euro!


So droht in Dänemark mindestens ein Nettomonatsverdienst Strafe, wenn der Fahrer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt werden. 

Auch Italien, Österreich und der Schweiz drohen höhere Strafen als in Deutschland.
Der beste Tipp:
Tempolimits, Parkverbote und Co. im Ausland penibel beachten. 















ADAC; Bußgelder betreffen Verstöße mit PKW; Beiträge in Euro ( gerundet )

  • MV = Nettomonatverdienst
  • TS =  Tagessatz ( Strafberechnung nach Monatsverdienst) 



Teure Fehler 


Die Zeiten, in denen sich deutsche Autofahrer im EU-Ausland benehmen konnten, wie sie wollten, sind vorbei. War früher keine Strafverfolgung zu befürchten, solange die Polizei einen nicht vor Ort angehalten hat, sieht es jetzt ganz anders aus.

Seit Oktober 2010  werden auch Knöllchen aus den Staaten der Europäischen Union in Deutschland vollstreckt. 

Ab einem Bußgeld von 70 Euro werden Autofahrer dann nach ihrem Urlaub zu Hause zur Kasse gebeten. Diese 70 Euro berechnen sich aber nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den jeweiligen Verwaltungskosten.
Dadurch überschreiten oft schon kleinere Delikte schnell die 70-Euro-Grenze.


In bar bezahlen 


Verkehrssünder sollten am besten immer gleich vor Ort zahlen, dann ist die Sache erledigt. Dabei lässt sich sogar noch Geld sparen.

In einigen Ländern werden Bußgelder von Tag zu Tag teurer.
In Griechenland etwa kostet der Verstoß gegen Überholverbot nach zehn Tagen statt der ursprünglichen 350 bereits 700 Euro. 
Also: Immer an die Regeln halten.




Bildquellenangaben:

Polizei - Pixabay.com 





Kein Knöllchen im Ausland

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Voller Vorfreude sind Urlauber im Auto unterwegs zur nächsten Sehenswürdigkeit.

Leider zu schnell. Plötzlich Blaulicht, Kelle, Uniform.

Jetzt wird´s teuer.

Je nach Reiseland kann kann ein Verkehrsverstoß ein mächtiges Loch in die Reisekasse reißen




Nur 20 km/h zu schnell - in Spanien kostet das gleich 100 Euro!


So droht in Dänemark mindestens ein Nettomonatsverdienst Strafe, wenn der Fahrer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt werden. 

Auch Italien, Österreich und der Schweiz drohen höhere Strafen als in Deutschland.
Der beste Tipp:
Tempolimits, Parkverbote und Co. im Ausland penibel beachten. 















ADAC; Bußgelder betreffen Verstöße mit PKW; Beiträge in Euro ( gerundet )

  • MV = Nettomonatverdienst
  • TS =  Tagessatz ( Strafberechnung nach Monatsverdienst) 



Teure Fehler 


Die Zeiten, in denen sich deutsche Autofahrer im EU-Ausland benehmen konnten, wie sie wollten, sind vorbei. War früher keine Strafverfolgung zu befürchten, solange die Polizei einen nicht vor Ort angehalten hat, sieht es jetzt ganz anders aus.

Seit Oktober 2010  werden auch Knöllchen aus den Staaten der Europäischen Union in Deutschland vollstreckt. 

Ab einem Bußgeld von 70 Euro werden Autofahrer dann nach ihrem Urlaub zu Hause zur Kasse gebeten. Diese 70 Euro berechnen sich aber nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den jeweiligen Verwaltungskosten.
Dadurch überschreiten oft schon kleinere Delikte schnell die 70-Euro-Grenze.


In bar bezahlen 


Verkehrssünder sollten am besten immer gleich vor Ort zahlen, dann ist die Sache erledigt. Dabei lässt sich sogar noch Geld sparen.

In einigen Ländern werden Bußgelder von Tag zu Tag teurer.
In Griechenland etwa kostet der Verstoß gegen Überholverbot nach zehn Tagen statt der ursprünglichen 350 bereits 700 Euro. 
Also: Immer an die Regeln halten.




Bildquellenangaben:

Polizei - Pixabay.com 





14:58 Weitersagen:

Dienstag, 24. Juni 2014

Die Mehrheit der Deutschen verreisen am liebsten auf den eigenen vier Rädern - so ist man flexibel, mobil und kann viel Gepäck mitnehmen.

Gute Reise: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Probleme und Stress vermeiden!

Tipps für eine sichere und entspannte Fahrt





Auto durchchecken 


Urlaubsfahrten sind eine Belastung für jedes Auto, meist muss es bei großer Hitze lange Strecken meistern.  Daher sollten Sie den Wagen vor der Abreise gründlich durchchecken. Kontrollieren Sie auf jeden Fall die Bordflüssigkeiten ( Motoröl, Kühl-und Bremsflüssigkeit und das Wasser der Scheibenreinigungsanlage) und passen Sie den Reifendruck an. Denn wenn das Auto vollgeladen ist, sollten die Reifen etwas praller sein - das erhöht die Fahrsicherheit und verringert den Spritverbrauch. 

Angaben zum optimalen Reifendruck finden Sie auf der Innenseite der Tankklappe, in jedem Fall aber in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges. 

Navi aktualisieren 



Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie überprüfen, ob die Karte Ihres Urlaubslandes auch auf dem Navi gespeichert und möglichst aktuell ist - sonst lotst Sie das Gerät möglicherweise auf einen Irrweg.












Vignette kaufen 



Mittlerweile wird fast überall in Europa eine Autobahnmaut erhoben.

Einige Länder kassieren die Gebühr je nach Streckenlänge an Mautstellen ( zum Beispiel Italien und Frankreich), andere verlangen eine Vignette ( zum Beispiel Österreich und die Schweiz) 

Tipp: 
Wer die Vignette schon vor der Reise bei Automobilclubs wie beim ADAC oder im Internet kauft, kann Zeit und Ärger sparen






Gepäck verstauen


Schwere und große Koffer gehören im Kofferraum nach unten. Am besten positionieren Sie die direkt hinter der Rückbank - so fliegen sie bei einer scharfen Bremsung nicht quer durch den Wagen.
Warndreieck und Verbandskasten müssen gut zugänglich bleiben, damit sie im Notfall schnell zur Hand sind.

Richtige Reisezeit wählen


Legen Sie Ihren Reisebeginn am besten auf Montag bis Donnerstag, dann ist auf den Straßen weniger los als am Wochenende. 
Zudem empfiehlt es sich, möglichst früh aufzubrechen - so umgehen Sie den ersten großen Urlauber-Ansturm, der meist zwischen sieben und acht Uhr anrollt. 


Und wenn Sie doch mal in einem Stau geraten? Untersuchungen zeigen, dass es meist besser ist, auf der Autobahn zu bleiben als Umgehungsstraßen auszuweichen.

Wichtig:
Denken Sie daran, regelmäßig Pausen einzulegen.

Ein kleiner Spaziergang frischt die Konzentrationsfähigkeit wieder auf, ein paar leichte Dehnübungen fördern die Durchblutung der Muskulatur.





Dokumente mitnehmen


Vergessen Sie nicht, Führerschein, Fahrzeugschein und grüne Versicherungskarte für´s Ausland mitzunehmen. 

Diese gibt es kostenfrei beim Autoversicherer, bei einem Unfall kann sie die Abwicklung erleichtern.





Auch die Papiere für die Insassen dürfen nicht fehlen:
Der Personalausweis muss auf jeden Fall mit, für Reisen außerhalb der EU brauchen Erwachsene einen gültigen Reisepass.
Seit 2012 benötigen auch Kinder einen eigenen Reisepass. 




Bildquellenangaben: 





Urlaub

Ohne Panne durch den Urlaub

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Die Mehrheit der Deutschen verreisen am liebsten auf den eigenen vier Rädern - so ist man flexibel, mobil und kann viel Gepäck mitnehmen.

Gute Reise: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Probleme und Stress vermeiden!

Tipps für eine sichere und entspannte Fahrt





Auto durchchecken 


Urlaubsfahrten sind eine Belastung für jedes Auto, meist muss es bei großer Hitze lange Strecken meistern.  Daher sollten Sie den Wagen vor der Abreise gründlich durchchecken. Kontrollieren Sie auf jeden Fall die Bordflüssigkeiten ( Motoröl, Kühl-und Bremsflüssigkeit und das Wasser der Scheibenreinigungsanlage) und passen Sie den Reifendruck an. Denn wenn das Auto vollgeladen ist, sollten die Reifen etwas praller sein - das erhöht die Fahrsicherheit und verringert den Spritverbrauch. 

Angaben zum optimalen Reifendruck finden Sie auf der Innenseite der Tankklappe, in jedem Fall aber in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges. 

Navi aktualisieren 



Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie überprüfen, ob die Karte Ihres Urlaubslandes auch auf dem Navi gespeichert und möglichst aktuell ist - sonst lotst Sie das Gerät möglicherweise auf einen Irrweg.












Vignette kaufen 



Mittlerweile wird fast überall in Europa eine Autobahnmaut erhoben.

Einige Länder kassieren die Gebühr je nach Streckenlänge an Mautstellen ( zum Beispiel Italien und Frankreich), andere verlangen eine Vignette ( zum Beispiel Österreich und die Schweiz) 

Tipp: 
Wer die Vignette schon vor der Reise bei Automobilclubs wie beim ADAC oder im Internet kauft, kann Zeit und Ärger sparen






Gepäck verstauen


Schwere und große Koffer gehören im Kofferraum nach unten. Am besten positionieren Sie die direkt hinter der Rückbank - so fliegen sie bei einer scharfen Bremsung nicht quer durch den Wagen.
Warndreieck und Verbandskasten müssen gut zugänglich bleiben, damit sie im Notfall schnell zur Hand sind.

Richtige Reisezeit wählen


Legen Sie Ihren Reisebeginn am besten auf Montag bis Donnerstag, dann ist auf den Straßen weniger los als am Wochenende. 
Zudem empfiehlt es sich, möglichst früh aufzubrechen - so umgehen Sie den ersten großen Urlauber-Ansturm, der meist zwischen sieben und acht Uhr anrollt. 


Und wenn Sie doch mal in einem Stau geraten? Untersuchungen zeigen, dass es meist besser ist, auf der Autobahn zu bleiben als Umgehungsstraßen auszuweichen.

Wichtig:
Denken Sie daran, regelmäßig Pausen einzulegen.

Ein kleiner Spaziergang frischt die Konzentrationsfähigkeit wieder auf, ein paar leichte Dehnübungen fördern die Durchblutung der Muskulatur.





Dokumente mitnehmen


Vergessen Sie nicht, Führerschein, Fahrzeugschein und grüne Versicherungskarte für´s Ausland mitzunehmen. 

Diese gibt es kostenfrei beim Autoversicherer, bei einem Unfall kann sie die Abwicklung erleichtern.





Auch die Papiere für die Insassen dürfen nicht fehlen:
Der Personalausweis muss auf jeden Fall mit, für Reisen außerhalb der EU brauchen Erwachsene einen gültigen Reisepass.
Seit 2012 benötigen auch Kinder einen eigenen Reisepass. 




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10:37 Weitersagen:

Freitag, 20. Juni 2014

Zählen Sie doch mal langsam bis 20 - länger brauchen Diebe oft  nicht, um eine Wohnung oder ein Haus aufzubrechen. Und die Räuber schlagen so oft zu, wie nie zuvor.

Alle vier Minuten wird in Deutschland während der Urlaubszeit ein Haushalt ausgeräumt.

Horror-Szenario-Einbruch: Die Zahl der Wohnungsdiebstähle nimmt rasant bei uns zu, allein in letzten Jahr wurden rund 150.000 Haushalte, von der Villa bis zur Hochhaus-Wohnung ausgeraubt - so viele wie noch nie!

Besonders unsicher leben  Baden-Württemberger: Hier stieg die Zahl der Einbrüche um 31%!

Deutschland ist ein Paradies für Einbrecher geworden: Alle vier Minuten schlagen die Täter irgendwo zu. Erwischt werden die wenigsten - die Aufklärungsquote liegt unter 20 Prozent. In vielen Großstädten werden nicht mal 6 Prozent der Fälle gelöst.


Was die Jagd  nach den Gaunern für die Polizei so schwer macht: Längst sind nicht mehr nur Kleinkriminelle am Werk, die bei der Tat auch mal Fehler machen.




Immer öfter Banden aus dem Ausland 


Inzwischen hat es die Kripo zunehmend mit international agierenden Einbrecher-Banden aus dem Ausland zu tun, die "heiße"Ware" in solcher Windeseile über die offenen Grenzen verschleppen, dass sie für unsere Beamten kaum mehr zu fassen sind. 

Sie kommen meist am hellichten Tag 


Die meisten der "mobilen Diebes-Trupps" kommen nach Erkenntnis der Landeskriminalämter aus Süd- und Osteuropa ( zum Beispiel Ex-Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien, Polen) - für sie ist Deutschland lediglich "Arbeitsplatz". Frei nach dem Motto: Anreisen, auskundschaften, - und wieder ( ins Heimatland ) abtauchen.

Senioren und Häuser werden ausspioniert 


Besonders beliebt sind für die reisenden Langfinger-Trupps deshalb Wohngebiete in der Nähe von Autobahnen und Bundesstraßen, weil sie den Tätern eine bequeme Anfahrt und später eine schnelle Flucht ermöglichen.

Typisch für die mobilen Diebesbanden: In aller Regel gehen sie extrem arbeitsteilig und organisiert vor! Es gibt extra Fahrer für die Fluchtfahrzeuge, Spezialisten für den eigentlichen Einbruch und Profi-Hehler, die für den raschen Absatz der Beute zuständig sind. 

Aber auch extra abgestellte Kundschafter gehören zum "Personal" der Klau-Gangs. Oft kommen sie zu zweit oder zu viert, sitzen stundenlang im Auto und beobachten  ausgeguckte Einbruchsobjekte und Gewohnten der Bewohner. Sie filmen per Handy Eingänge von Häusern, verschaffen sich per "Klingelstreich" Einlass im Treppenhaus, um auszuspionieren, welche Wohnung sich "lohnt". 

Nicht selten tarnen sie sich auch als Prospektverteiler, Fensterputzer, Handwerker oder Bettler, um Mehrfamilienhäuser auszukundschaften: 

  • Hinter welcher Tür lauern wachsame Hunde? 
  • Wo wohnen alleinstehende Frauen und Rentner? 
  • Welche Wohnung scheint schlecht gesichert? 
  • Wer hat eine Alarmanlage? 
  • Wo ist der schnellste Fluchtweg, falls man erwischt wird? 
Selbst Kinder werden ganz gezielt als Späher mitgebracht und darin geschult, wo etwas zu holen ist - werden sie ertappt, kann man sie nicht bestrafen. 

Immer mehr Bürger wehren sich selbst. Für viele vielleicht eine Überraschung:

Die Banden schlagen viel häufiger am hellichten Tag zu als nachts. 


Vielerorts ist die Angst vor der Einbruchs-Mafia schon so groß, dass sich Bürgerwehren bilden oder Sicherheits-Dienste angeheuert werden, die rund um die Uhr auf Streife gehen - weil die Polizei uns immer weniger schützen kann. Denn die Polizei hat jahrelang viele Polizeistellen weggespart und und lässt die Beamten mit teilweise uralter Technik und Ausstattung sitzen.

Ratsame Tipps 





  • Schließen Sie Türen immer richtig ab, nicht nur zuziehen! Auch wenn Sie nur kurz einkaufen gehen. Und auch von innen abschließen, wenn Sie tagsüber ein Nickerchen machen oder sich abends schlafen legen. Die meisten Einbrüche passieren über gekippte Fenster- oder Terrassen-und Balkontüren - also stets zumachen! 
  • Sichern Sie Fensterrahmen mit abschließbaren Verriegelungen - sonst können sie ausgehebelt werden.In Mehrfamilienhäusern darauf achten, dass die Haustür nicht ständig offen steht. 
  • Und: Aufmerksam sein! Fallen verdächtige Personen auf, rufen Sie die Polizei (110). Lieber einmal mehr , als einmal zuwenig.

Ausgeraubt - was zahlt die Versicherung? 


Einbruch in Verbindung mit Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Aber nur 7 von 10 Deutschen haben eine.

Sofort nach dem Einbruch aufschreiben, was geklaut wurde. Diese "Stehlgut-Liste" muss man der Polizei vorlegen. Als Nachweis für eine Strafanzeige geht die Liste an die Versicherung.


Um sicherzustellen, dass es die geklauten Dinge tatsächlich gab, kann die Versicherung Beweise verlangen ( zum Beispiel Fotos der Sachen, Kaufbelege, Expertisen ) .

In der Regel erstattet die Versicherung nur den sogenannten Zeitwert, also nicht die Neuanschaffung, sondern das, was die Gegenstände noch wert waren.





Hausratversicherung

Einbrecher-Alarm!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Zählen Sie doch mal langsam bis 20 - länger brauchen Diebe oft  nicht, um eine Wohnung oder ein Haus aufzubrechen. Und die Räuber schlagen so oft zu, wie nie zuvor.

Alle vier Minuten wird in Deutschland während der Urlaubszeit ein Haushalt ausgeräumt.

Horror-Szenario-Einbruch: Die Zahl der Wohnungsdiebstähle nimmt rasant bei uns zu, allein in letzten Jahr wurden rund 150.000 Haushalte, von der Villa bis zur Hochhaus-Wohnung ausgeraubt - so viele wie noch nie!

Besonders unsicher leben  Baden-Württemberger: Hier stieg die Zahl der Einbrüche um 31%!

Deutschland ist ein Paradies für Einbrecher geworden: Alle vier Minuten schlagen die Täter irgendwo zu. Erwischt werden die wenigsten - die Aufklärungsquote liegt unter 20 Prozent. In vielen Großstädten werden nicht mal 6 Prozent der Fälle gelöst.


Was die Jagd  nach den Gaunern für die Polizei so schwer macht: Längst sind nicht mehr nur Kleinkriminelle am Werk, die bei der Tat auch mal Fehler machen.




Immer öfter Banden aus dem Ausland 


Inzwischen hat es die Kripo zunehmend mit international agierenden Einbrecher-Banden aus dem Ausland zu tun, die "heiße"Ware" in solcher Windeseile über die offenen Grenzen verschleppen, dass sie für unsere Beamten kaum mehr zu fassen sind. 

Sie kommen meist am hellichten Tag 


Die meisten der "mobilen Diebes-Trupps" kommen nach Erkenntnis der Landeskriminalämter aus Süd- und Osteuropa ( zum Beispiel Ex-Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien, Polen) - für sie ist Deutschland lediglich "Arbeitsplatz". Frei nach dem Motto: Anreisen, auskundschaften, - und wieder ( ins Heimatland ) abtauchen.

Senioren und Häuser werden ausspioniert 


Besonders beliebt sind für die reisenden Langfinger-Trupps deshalb Wohngebiete in der Nähe von Autobahnen und Bundesstraßen, weil sie den Tätern eine bequeme Anfahrt und später eine schnelle Flucht ermöglichen.

Typisch für die mobilen Diebesbanden: In aller Regel gehen sie extrem arbeitsteilig und organisiert vor! Es gibt extra Fahrer für die Fluchtfahrzeuge, Spezialisten für den eigentlichen Einbruch und Profi-Hehler, die für den raschen Absatz der Beute zuständig sind. 

Aber auch extra abgestellte Kundschafter gehören zum "Personal" der Klau-Gangs. Oft kommen sie zu zweit oder zu viert, sitzen stundenlang im Auto und beobachten  ausgeguckte Einbruchsobjekte und Gewohnten der Bewohner. Sie filmen per Handy Eingänge von Häusern, verschaffen sich per "Klingelstreich" Einlass im Treppenhaus, um auszuspionieren, welche Wohnung sich "lohnt". 

Nicht selten tarnen sie sich auch als Prospektverteiler, Fensterputzer, Handwerker oder Bettler, um Mehrfamilienhäuser auszukundschaften: 

  • Hinter welcher Tür lauern wachsame Hunde? 
  • Wo wohnen alleinstehende Frauen und Rentner? 
  • Welche Wohnung scheint schlecht gesichert? 
  • Wer hat eine Alarmanlage? 
  • Wo ist der schnellste Fluchtweg, falls man erwischt wird? 
Selbst Kinder werden ganz gezielt als Späher mitgebracht und darin geschult, wo etwas zu holen ist - werden sie ertappt, kann man sie nicht bestrafen. 

Immer mehr Bürger wehren sich selbst. Für viele vielleicht eine Überraschung:

Die Banden schlagen viel häufiger am hellichten Tag zu als nachts. 


Vielerorts ist die Angst vor der Einbruchs-Mafia schon so groß, dass sich Bürgerwehren bilden oder Sicherheits-Dienste angeheuert werden, die rund um die Uhr auf Streife gehen - weil die Polizei uns immer weniger schützen kann. Denn die Polizei hat jahrelang viele Polizeistellen weggespart und und lässt die Beamten mit teilweise uralter Technik und Ausstattung sitzen.

Ratsame Tipps 





  • Schließen Sie Türen immer richtig ab, nicht nur zuziehen! Auch wenn Sie nur kurz einkaufen gehen. Und auch von innen abschließen, wenn Sie tagsüber ein Nickerchen machen oder sich abends schlafen legen. Die meisten Einbrüche passieren über gekippte Fenster- oder Terrassen-und Balkontüren - also stets zumachen! 
  • Sichern Sie Fensterrahmen mit abschließbaren Verriegelungen - sonst können sie ausgehebelt werden.In Mehrfamilienhäusern darauf achten, dass die Haustür nicht ständig offen steht. 
  • Und: Aufmerksam sein! Fallen verdächtige Personen auf, rufen Sie die Polizei (110). Lieber einmal mehr , als einmal zuwenig.

Ausgeraubt - was zahlt die Versicherung? 


Einbruch in Verbindung mit Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Aber nur 7 von 10 Deutschen haben eine.

Sofort nach dem Einbruch aufschreiben, was geklaut wurde. Diese "Stehlgut-Liste" muss man der Polizei vorlegen. Als Nachweis für eine Strafanzeige geht die Liste an die Versicherung.


Um sicherzustellen, dass es die geklauten Dinge tatsächlich gab, kann die Versicherung Beweise verlangen ( zum Beispiel Fotos der Sachen, Kaufbelege, Expertisen ) .

In der Regel erstattet die Versicherung nur den sogenannten Zeitwert, also nicht die Neuanschaffung, sondern das, was die Gegenstände noch wert waren.





13:17 Weitersagen:

Mittwoch, 18. Juni 2014

Spätestens ab dem 01.07.2014 besteht die allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.

Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.





 


Warnwestenpflicht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Spätestens ab dem 01.07.2014 besteht die allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.

Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.





 


09:43 Weitersagen:

Dienstag, 17. Juni 2014

Vom Abflug bis zur Unterkunft - das gibt´s bei Mängeln im Urlaub zurück.

Wenn während der kostbaren freien Tag etwas schiefgeht, ist das schon schlimm genug. Doch sollten Sie dafür nicht auch noch bezahlen müssen!


Deshalb: Was kann reklamiert werden - und mit welcher Erstattung darf man rechnen?



Transportprobleme


Teilt der Veranstalter eine falsche Abfahrtszeit mit, so dass der Urlauber seinen regulären Flug verpasst und erst am zweiten Tag am Ferienort ankommt, gibt´s 100% des Tagesreisepreises pro ausgefallenem Urlaubstag plus Schadensersatz zurück 

Kommen Sie hingegen statt wie vereinbart in München an und müssen eine zehnstündige Busfahrt in Kauf nehmen, sind 100% des Tagespreises erstattungsfähig.



Haben Sie eine Busreise geplant und die Abfahrt verspätet sich um vier Stunden, sodass Sie erst nachts im Hotel eintreffen, rechtfertigt der verkürzte Schlaf eine Minderung des jeweiligen Tagespreises um 25 % ( Az.: 16 U 210/97). 




Übernachtung


Ist die gebuchte Hotelanlage bei Ihrer Ankunft noch komplett im Bau und beeinträchtigen die Arbeiten sämtliche Bereiche, ist ein Abschlag von 50% auf den Tagespreis drin - und das für jeden Urlaubstag! 

Wer bei der Buchung sparsam war und sich für eine Unterkunft in einem Hotel untester Kategorie entschieden hat, muss vor Ort nicht hinnehmen, in einer Jugendherberge untergebracht zu werden: Bis zu 20 Prozent des Reisepreises können dafür abgezogen werden. 


Sind Sie erst gar nicht im gebuchten Hotel untergebracht, sondern in einer Ersatzunterkunft, rechtfertigt das, je nach Lage und Ausstattung, eine Preisreduktion zwischen 5 und 50 % (Az.: 7 S 30/11). 

Ausstattung


Hat das Zimmer, trotz der Ankündigungen, keinen Meerblick, kann dies den Tagespreis um bis zu 7% mindern ( Az.: 53 C 4617/09). 

Eine defekte Klimaanlage schlägt sogar bis zu 10 % zu Buche ( Az.: 2-24 S 183/09). 
Ähnlich hoch beläuft sich der Anspruch bei einer Kakerlaken-Plage (Az.: 36 C 65/01). 

Bei massiver Beeinträchtigung sind hier sogar bis zu 40 % des Tagesreisepreises abzuziehen. 

Verpflegung


Es versteht sich fast von selbst, dass man Sie, falls Sie sich durchs Hotelessen eine Fisch- oder Salmonellenvergiftung zuziehen, nicht auch noch zur Kasse bitten kann. Es gibt 100 % auf die betroffenen Tage - dazu kann ein Mitreisender ebenfalls bis zu 40 % zurückerhalten. 

Wird das abgegessene Buffet  nicht nachgefüllt und sind zudem die Servicekräfte langsam, kann das eine Reduktion des Tagesreisepreises rechtfertigen ( Az.: 16 U 42/99). 

Wird schließlich trotz des All-inclusive-Angebots kein Mittagessen offeriert, ist eine Minderung des Preises von 20 % angemessen ( Az.: 109 C 5850/09). 

Unterhaltung


Ebenfalls 20 % Abzug bedeutet ein Pool, der verschmutz und nicht funktionsfähig ist ( Az.: 2 C 2747/01). 
Ist das Meer durch Quallen verunreinigt, der Strand mit Sandflöhen versetzt, gilt die gleiche Preisminderung (Az.: 12 S 35/08). 


Ein unbespielbarer, zugesicherter Golfplatz berechtigt zum Abzug von bis zu 15% ( Az.: 6 S 84/00). 

Werden versprochene Animationsveranstalltungen aufgrund weniger Gäste gecancelt, können Sie den Tagesreisepreis immerhin um 5 % senken (Az.: 2 C 2154/03). 



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Ärger im Urlaub? Diese Urteile sollten Sie kennen

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Vom Abflug bis zur Unterkunft - das gibt´s bei Mängeln im Urlaub zurück.

Wenn während der kostbaren freien Tag etwas schiefgeht, ist das schon schlimm genug. Doch sollten Sie dafür nicht auch noch bezahlen müssen!


Deshalb: Was kann reklamiert werden - und mit welcher Erstattung darf man rechnen?



Transportprobleme


Teilt der Veranstalter eine falsche Abfahrtszeit mit, so dass der Urlauber seinen regulären Flug verpasst und erst am zweiten Tag am Ferienort ankommt, gibt´s 100% des Tagesreisepreises pro ausgefallenem Urlaubstag plus Schadensersatz zurück 

Kommen Sie hingegen statt wie vereinbart in München an und müssen eine zehnstündige Busfahrt in Kauf nehmen, sind 100% des Tagespreises erstattungsfähig.



Haben Sie eine Busreise geplant und die Abfahrt verspätet sich um vier Stunden, sodass Sie erst nachts im Hotel eintreffen, rechtfertigt der verkürzte Schlaf eine Minderung des jeweiligen Tagespreises um 25 % ( Az.: 16 U 210/97). 




Übernachtung


Ist die gebuchte Hotelanlage bei Ihrer Ankunft noch komplett im Bau und beeinträchtigen die Arbeiten sämtliche Bereiche, ist ein Abschlag von 50% auf den Tagespreis drin - und das für jeden Urlaubstag! 

Wer bei der Buchung sparsam war und sich für eine Unterkunft in einem Hotel untester Kategorie entschieden hat, muss vor Ort nicht hinnehmen, in einer Jugendherberge untergebracht zu werden: Bis zu 20 Prozent des Reisepreises können dafür abgezogen werden. 


Sind Sie erst gar nicht im gebuchten Hotel untergebracht, sondern in einer Ersatzunterkunft, rechtfertigt das, je nach Lage und Ausstattung, eine Preisreduktion zwischen 5 und 50 % (Az.: 7 S 30/11). 

Ausstattung


Hat das Zimmer, trotz der Ankündigungen, keinen Meerblick, kann dies den Tagespreis um bis zu 7% mindern ( Az.: 53 C 4617/09). 

Eine defekte Klimaanlage schlägt sogar bis zu 10 % zu Buche ( Az.: 2-24 S 183/09). 
Ähnlich hoch beläuft sich der Anspruch bei einer Kakerlaken-Plage (Az.: 36 C 65/01). 

Bei massiver Beeinträchtigung sind hier sogar bis zu 40 % des Tagesreisepreises abzuziehen. 

Verpflegung


Es versteht sich fast von selbst, dass man Sie, falls Sie sich durchs Hotelessen eine Fisch- oder Salmonellenvergiftung zuziehen, nicht auch noch zur Kasse bitten kann. Es gibt 100 % auf die betroffenen Tage - dazu kann ein Mitreisender ebenfalls bis zu 40 % zurückerhalten. 

Wird das abgegessene Buffet  nicht nachgefüllt und sind zudem die Servicekräfte langsam, kann das eine Reduktion des Tagesreisepreises rechtfertigen ( Az.: 16 U 42/99). 

Wird schließlich trotz des All-inclusive-Angebots kein Mittagessen offeriert, ist eine Minderung des Preises von 20 % angemessen ( Az.: 109 C 5850/09). 

Unterhaltung


Ebenfalls 20 % Abzug bedeutet ein Pool, der verschmutz und nicht funktionsfähig ist ( Az.: 2 C 2747/01). 
Ist das Meer durch Quallen verunreinigt, der Strand mit Sandflöhen versetzt, gilt die gleiche Preisminderung (Az.: 12 S 35/08). 


Ein unbespielbarer, zugesicherter Golfplatz berechtigt zum Abzug von bis zu 15% ( Az.: 6 S 84/00). 

Werden versprochene Animationsveranstalltungen aufgrund weniger Gäste gecancelt, können Sie den Tagesreisepreis immerhin um 5 % senken (Az.: 2 C 2154/03). 



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Sonntag, 15. Juni 2014

Auslandskrankenschein, Reiserücktrittversicherung, Autoschutzbrief - was Azubis für alle Fälle benötigen


Die erste Hitzewelle hat die Vorfreude auf den Sommer gesteigert. Bei den derart hohen Temperaturen möchte kaum ein Auszubildender noch im Büro sitzen oder die Schulbank drücken. Alle sehnen sich nach Ferien.

Damit diese nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollte man bei der Planung aber auch daran denken, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.






Die wichtigste Absicherung bietet die private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte anderen Personen Schaden zufügt, sei es im In-oder Ausland. Die gute Nachricht für Azubis: Sind sie noch nicht volljährig, sind ledig und haben ihren Erstwohnsitz im Elternhaus, dann sind sie über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern mitversichert. Schäden an der eigenen Person sind aber damit nicht abgedeckt. Hier hilft eine private Unfallversicherung.

Im Hinblick auf Urlaube empfiehlt sich aber immer ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Nicht alle Anbieter zahlen auch bei Infektionen wie Gelbfieber oder Malaria. Ebenfalls nicht zum Standard zählen Klauseln zu Druckkammerbehandlungen, etwa nach einem Taucherunfall, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und "alkoholbedingte Bewusstseinsstörung".

Auslandsreise-Krankenversicherung


Bei Reisen ins Ausland sollte von daher unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Entsprechende Policen gibt es bereits für weniger als zehn Euro im Jahr. Die Versicherung erstattet Behandlungskosten komplett - ohne sie müssen Urlauber je nach Ferienort zumindest die Mehrkosten zahlen, die in der Regel im Vergleich zu einer Behandlung in Deutschland anfallen.
Außerdem zahlt die Versicherung auch medizinisch notwendige Rücktransporte in die Heimat. Bei vielen privaten Zusatzversicherungen ist der Rücktransport mit eingeschlossen.

Reiserücktrittsversicherung


Bei teuren Reisen empfiehlt es sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie ersetzt die Kosten, wenn man die Reise nicht antreten kann, sei es wegen Krankheit, der Unverträglichkeit einer Impfung oder weil eine Prüfung wiederholt werden muss. Hier lohnt sich ein Blick auf die Versicherungsbedingungen, weil insbesondere die billigen Anbieter meist nicht alles abdecken.

Autoschutzbrief und Kaskoversicherung


Azubis, die mit dem Auto verreisen, müssen vorab prüfen, ob ein Autoschutzbrief oder eine Kaskoversicherung benötigt wird. Ersterer ersetzt mögliche Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen, letztere greift im Falle eines Diebstahls.

Hausratversicherung


Wem das Fahrrad im Ausland geklaut wird, bekommt den Neuwert meist von der Hausratversicherung wieder - zumindest wenn die abgeschlossene Versicherungspolice dies vorsieht. 
Achtung: Bei den meisten Policen sind Fahrräder nur mit einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme versichert, bei guten Policen unbegrenzt. 
Wer bereits über eine eigene Wohnung verfügt, benötigt aber nicht unbedingt eine solche Versicherung. Diese rechnet sich erst, wenn sich wertvoller Hausrat angesammelt hat. Die Hausratversicherung zahlt zum Teil auch bei Einbruch und Diebstahl innerhalb Europas oder weltweit.

Reisegepäckversicherung


Vieles spricht gegen den Abschluss einer eigenen  Reisegepäckversicherung. 

Diese soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen, zahlt jedoch oft nicht oder nur einen geringen Anteil, weil das Versicherungsunternehmen den Versicherten in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.


Ob sich diese oder andere Versicherungen lohnen, muss jeder Azubi für sich persönlich entscheiden. Denn ob eine Police empfehlenswert ist, hängt stark vom Risiko und den eigenen Sicherheitsbedürfnissen ab.


Bildquellenangaben: 
Koffer - pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0




Hausratversicherung

Gut vorbereitet in den Urlaub

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Auslandskrankenschein, Reiserücktrittversicherung, Autoschutzbrief - was Azubis für alle Fälle benötigen


Die erste Hitzewelle hat die Vorfreude auf den Sommer gesteigert. Bei den derart hohen Temperaturen möchte kaum ein Auszubildender noch im Büro sitzen oder die Schulbank drücken. Alle sehnen sich nach Ferien.

Damit diese nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollte man bei der Planung aber auch daran denken, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.






Die wichtigste Absicherung bietet die private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte anderen Personen Schaden zufügt, sei es im In-oder Ausland. Die gute Nachricht für Azubis: Sind sie noch nicht volljährig, sind ledig und haben ihren Erstwohnsitz im Elternhaus, dann sind sie über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern mitversichert. Schäden an der eigenen Person sind aber damit nicht abgedeckt. Hier hilft eine private Unfallversicherung.

Im Hinblick auf Urlaube empfiehlt sich aber immer ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Nicht alle Anbieter zahlen auch bei Infektionen wie Gelbfieber oder Malaria. Ebenfalls nicht zum Standard zählen Klauseln zu Druckkammerbehandlungen, etwa nach einem Taucherunfall, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und "alkoholbedingte Bewusstseinsstörung".

Auslandsreise-Krankenversicherung


Bei Reisen ins Ausland sollte von daher unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Entsprechende Policen gibt es bereits für weniger als zehn Euro im Jahr. Die Versicherung erstattet Behandlungskosten komplett - ohne sie müssen Urlauber je nach Ferienort zumindest die Mehrkosten zahlen, die in der Regel im Vergleich zu einer Behandlung in Deutschland anfallen.
Außerdem zahlt die Versicherung auch medizinisch notwendige Rücktransporte in die Heimat. Bei vielen privaten Zusatzversicherungen ist der Rücktransport mit eingeschlossen.

Reiserücktrittsversicherung


Bei teuren Reisen empfiehlt es sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie ersetzt die Kosten, wenn man die Reise nicht antreten kann, sei es wegen Krankheit, der Unverträglichkeit einer Impfung oder weil eine Prüfung wiederholt werden muss. Hier lohnt sich ein Blick auf die Versicherungsbedingungen, weil insbesondere die billigen Anbieter meist nicht alles abdecken.

Autoschutzbrief und Kaskoversicherung


Azubis, die mit dem Auto verreisen, müssen vorab prüfen, ob ein Autoschutzbrief oder eine Kaskoversicherung benötigt wird. Ersterer ersetzt mögliche Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen, letztere greift im Falle eines Diebstahls.

Hausratversicherung


Wem das Fahrrad im Ausland geklaut wird, bekommt den Neuwert meist von der Hausratversicherung wieder - zumindest wenn die abgeschlossene Versicherungspolice dies vorsieht. 
Achtung: Bei den meisten Policen sind Fahrräder nur mit einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme versichert, bei guten Policen unbegrenzt. 
Wer bereits über eine eigene Wohnung verfügt, benötigt aber nicht unbedingt eine solche Versicherung. Diese rechnet sich erst, wenn sich wertvoller Hausrat angesammelt hat. Die Hausratversicherung zahlt zum Teil auch bei Einbruch und Diebstahl innerhalb Europas oder weltweit.

Reisegepäckversicherung


Vieles spricht gegen den Abschluss einer eigenen  Reisegepäckversicherung. 

Diese soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen, zahlt jedoch oft nicht oder nur einen geringen Anteil, weil das Versicherungsunternehmen den Versicherten in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.


Ob sich diese oder andere Versicherungen lohnen, muss jeder Azubi für sich persönlich entscheiden. Denn ob eine Police empfehlenswert ist, hängt stark vom Risiko und den eigenen Sicherheitsbedürfnissen ab.


Bildquellenangaben: 
Koffer - pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0




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