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Dienstag, 13. Januar 2015

"Sofort Geld verdienen" - "800 Euro nebenbei" - "Top-Verdienst bei freier Zeiteinteilung" - täglich locken solche Kleinanzeigen mit den sehr fragwürdigen Angeboten.

Hinter diesen Versprechen verbergen sich oft windige Abzocker. Nehmen Sie sich in Acht, wenn Sie solche Angebote lesen, denn: Viel Geld für wenig Arbeit? Eher nicht!



Übertriebene Verdienstmöglichkeiten

In den Anzeigen und Werbegesprächen werden leichte Tätigkeiten mit hohen Einnahmen versprochen, zu der Tätigkeit selber aber wenig Informationen geliefert.
Jobvermittler haben nie etwas zu verschenken und mit ein paar Stunden Arbeit täglich können keine tausend Euro verdient werden!

Vage Beschreibungen

Vorsicht ist geboten, wenn die Voraussetzungen und die zu erbringende Leistung nicht klar beschrieben sind.
Für genauere Informationen müssen Jobsuchende erst einmal Geld bezahlen - das sie später nie wieder sehen.

Anonyme Anbieter

Finger weg, wenn kein Firmenname, sondern eine Chiffrenummer oder nur ein Postfach angegeben wurde. Oft steckt nur eine Briefkastenfirma dahinter. Bitte rufen Sie auch keine teure Telefonhotline an.

Job per Vorkasse

Besonders teuer kann es werden, wenn Nebenjobber vorab Produkte bestellen müssen, von denen a) eine bestimmte Menge abgenommen werden muss und b) einen gehörigen Batzen Geld kosten.
Häufig sind diese Produkte nicht das Geld wert und damit ist kein Verdienst möglich!
Wenn von Ihnen verlangt wird, das Sie Vorkasse leisten sollen oder Sie andere Interessenten anwerben müssen, sollten Sie besser abwinken. Seriöse Firmen verlangen keine Kosten im voraus.

Immer genau prüfen!

Glaubwürdige Stellenanzeigen sind nur, die, aus denen eindeutig der Arbeitgeber hervorgeht. Jobsuchende  sollten sich über die jeweilige Firma genau erkundigen und nur nach vorheriger sorgfältiger Prüfung einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Wer dennoch Abzockern auf dem Leim gegangen ist, sollte unbedingt eine Strafanzeige stellen - auch wenn nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Mehr Informationen finden Sie dazu unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/nebenjobs 
















Nebenjob

Vorsicht vor fiesen Nebenjob-Abzockern!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

"Sofort Geld verdienen" - "800 Euro nebenbei" - "Top-Verdienst bei freier Zeiteinteilung" - täglich locken solche Kleinanzeigen mit den sehr fragwürdigen Angeboten.

Hinter diesen Versprechen verbergen sich oft windige Abzocker. Nehmen Sie sich in Acht, wenn Sie solche Angebote lesen, denn: Viel Geld für wenig Arbeit? Eher nicht!



Übertriebene Verdienstmöglichkeiten

In den Anzeigen und Werbegesprächen werden leichte Tätigkeiten mit hohen Einnahmen versprochen, zu der Tätigkeit selber aber wenig Informationen geliefert.
Jobvermittler haben nie etwas zu verschenken und mit ein paar Stunden Arbeit täglich können keine tausend Euro verdient werden!

Vage Beschreibungen

Vorsicht ist geboten, wenn die Voraussetzungen und die zu erbringende Leistung nicht klar beschrieben sind.
Für genauere Informationen müssen Jobsuchende erst einmal Geld bezahlen - das sie später nie wieder sehen.

Anonyme Anbieter

Finger weg, wenn kein Firmenname, sondern eine Chiffrenummer oder nur ein Postfach angegeben wurde. Oft steckt nur eine Briefkastenfirma dahinter. Bitte rufen Sie auch keine teure Telefonhotline an.

Job per Vorkasse

Besonders teuer kann es werden, wenn Nebenjobber vorab Produkte bestellen müssen, von denen a) eine bestimmte Menge abgenommen werden muss und b) einen gehörigen Batzen Geld kosten.
Häufig sind diese Produkte nicht das Geld wert und damit ist kein Verdienst möglich!
Wenn von Ihnen verlangt wird, das Sie Vorkasse leisten sollen oder Sie andere Interessenten anwerben müssen, sollten Sie besser abwinken. Seriöse Firmen verlangen keine Kosten im voraus.

Immer genau prüfen!

Glaubwürdige Stellenanzeigen sind nur, die, aus denen eindeutig der Arbeitgeber hervorgeht. Jobsuchende  sollten sich über die jeweilige Firma genau erkundigen und nur nach vorheriger sorgfältiger Prüfung einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Wer dennoch Abzockern auf dem Leim gegangen ist, sollte unbedingt eine Strafanzeige stellen - auch wenn nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Mehr Informationen finden Sie dazu unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/nebenjobs 
















10:30 Weitersagen:

Sonntag, 11. Januar 2015

Wie sollen sich Frauchen und Herrchen am klügsten verhalten, wenn ihr Hund ängstlichen Menschen begegnet? Worauf müssen Radfahrer und Jogger vorbereitet sein? Was gilt, wenn man mit dem Vierbeiner per Bahn oder im Auto unterwegs ist? In meinem heutigen Beitrag möchte ich auf Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander eingehen und stelle die besten Versicherungen sowie aktuelle Urteile vor.

Hunde laufen dauernd vors Fahrrad und Radler rasen! In öffentlichen Parks werden diese Vorwürfe immer lauter. Das zeigt: Von Hunden kann man keinen Menschenverstand verlangen, von Menschen hingegen aber sehr wohl etwas mehr Verständnis.

"Der tut nichts!"


Diese Aussage von Hundehaltern beruhigt niemanden, der Angst vor Hunden hat. Hundehalter sollten die  Not ängstlicher Mensch durchaus ernst nehmen. Denn wer Angst vor Hunden hat, der neigt dazu, den Hund regelrecht anzustarren. Und in der Hundesprache deutet das Tier dieses Verhalten als Bedrohung.
Von daher lassen Sie niemals Ihren Hund auf Menschen oder andere Vierbeiner zu rennen. Ist Ihnen ein Hund nicht geheuer, sollten Sie ihn einfach ignorieren!

An die Leine


Die Anleinpflicht ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt, aber eines ist sicher: Mag der Hund noch so lieb sein - kommt einem ein angeleintes Tier entgegen, nimmt man auch seinen Hund an die Leine, denn der andere Hund ist nicht grundlos angeleint.
Erst wenn beide Besitzer einverstanden sind, können sich die Hunde nach Vierbeiner Art begegnen: ohne Leine.

Sichere Fahrt


Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es (noch?) nicht. Aber laut Straßenverkehrsordnung gelten die Vierbeiner als "Ladung", die vorschriftsmäßig gesichert sein muss. Ideal sind dafür die Transportboxen, die es in jeder Größe gibt und stabile Trenngitter im Kombi schützen größere Vierbeiner.

Mit der Bahn fahren kleinere Hunde ( etwa die Größe einer Hauskatze ) im Transportbehälter gratis; größere Hunde - mit Ausnahme von Begleithunden - reisen zum halben Fahrpreis: mit Maulkorb und angeleint.

Hundehaufen und Tüten


In Berlin setzen Hunde pro Tag ca. 330 000 Haufen - das sind 55 Tonnen Kot. Aber nur 15 Prozent dieser Haufen werden auch wieder vom Halter beseitigt. 85 Prozent der Hinterlassenschaften bleiben einfach liegen; die Hälfte davon wird langsam abgebaut. Meist durch Schuhsohlen...

Auch anderswo entfernt nicht jeder Halter die Haufen seines Hundes. Da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, wird dieses wird mit einem Bußgeld bestraft.

Dabei ist die Entsorgung ganz einfach: In vielen Städten stehen Tütenspender bereit.

Guter Umgang


Ein fremder Hund springt an einem hoch: unangenehm - was tun? Einfach wegdrehen, nicht anfassen, ansprechen oder anschauen.
Umgekehrt mag nicht jeder Hund von Fremden gestreichelt werden. Bitte zuerst Herrchen oder Frauchen fragen.

Verhaltenstipps für Spaziergänger, Radfahrer und Jogger


Schnelle Bewegungen können bei Hunden den angeborenen Jagdtrieb wecken, den nicht jeder Hundehalter sofort unter Kontrolle bekommt. Sollte Ihnen ein Tier hinterherrennen, drosseln Sie ihr Tempo und oder bleiben Sie stehen. 
Ignorieren Sie das Tier und warten Sie, bis der Besitzer ihn wieder im Griff hat. in der Regel will das Tier keinesfalls angreifen, sondern folgt nur nur seinem Instinkt: Etwas jagen oder verfolgen. 
Knurrt der Hund und zeigt dabei seine Zähne, ist das ein eindeutiges Warnzeichen. Die Tier versteifen sich, fixieren ihren Blick auf ihr Gegenüber und das Nackenfell sträubt sich. 

Bleiben Sie mit hängenden Armen ruhig stehen und wenden Sie den Blick einfach ab. Denn mit jeder weiteren Bewegung würden Sie die Aufmerksamkeit des Hundes erhöhen. Auch wenn es schwer fällt, versuchen Sie dabei ruhig durchzuatmen. In der Regel verlieren die Tiere schnell wieder das Interesse, wenn man still und reglos bleibt. 
Falls Sie gestürzt sind, igeln Sie sich am Boden ein, legen sie die Hände schützend um Ihren Nacken und verharren Sie so, bis der Hund weggeht oder sein Besitzer die Situation klärt.


Tipps für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung


Stellt ein Tier etwas an oder reißt aus, haftet in der Regel der Halter. Das gilt für Katzen wie auch für Hunde. Doch während Katzen und andere Kleintiere über die normale Haftpflichtversicherung versichert sind, ist es ratsam, für Hunde eine Hundehalter-Haftpflicht abzuschließen, denn ein Unfall mit Personenschaden kann Millionen kosten.

Der günstigste Schutz mit Selbstbeteiligung kostet ab ca. 30 Euro, der günstigste Tarif ohne Selbstbeteiligung liegt bei 45 Euro im Jahr.

Wie die Prämien variieren auch die Leistungen: Personenschäden sollten mit mindestens drei Millionen versichert sein, besser sind höhere Summen. Zudem begleicht nicht jede Police Schäden an einer Mietwohnung oder wenn ein Rüde ungefragt eine Hündin schwängert.

Preis-Leistungs-Tipp: NV Versicherung HundePremium sichert für 58,31 Euro Schäden bis zu fünf Millionen Euro.

 Hundehaftpflichtversicherung



Urteile rund um den Hund


Ein Jogger muss einem Hund, den er von Weitem wahrgenommen hat, notfalls ausweichen oder das tempo verringern. das sei eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes. Andernfalls riskieren Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung. (OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)

Ein Radfahrer stieß auf dem Radweg mit einem Hund zusammen, der - nicht angeleint - plötzlich aufgetaucht war. Der mann erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden, bekam 75 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 250 Euro zugesprochen. 

Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht pauschal untersagen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte derartige Klauseln in Mietverträgen für unwirksam. Über ein Haustierverbot müsse im Einzelfall entscheiden werden. 





















Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Rechte und Regeln rund um den Vierbeiner

Eingestellt von Unknown  |  1 comment

Wie sollen sich Frauchen und Herrchen am klügsten verhalten, wenn ihr Hund ängstlichen Menschen begegnet? Worauf müssen Radfahrer und Jogger vorbereitet sein? Was gilt, wenn man mit dem Vierbeiner per Bahn oder im Auto unterwegs ist? In meinem heutigen Beitrag möchte ich auf Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander eingehen und stelle die besten Versicherungen sowie aktuelle Urteile vor.

Hunde laufen dauernd vors Fahrrad und Radler rasen! In öffentlichen Parks werden diese Vorwürfe immer lauter. Das zeigt: Von Hunden kann man keinen Menschenverstand verlangen, von Menschen hingegen aber sehr wohl etwas mehr Verständnis.

"Der tut nichts!"


Diese Aussage von Hundehaltern beruhigt niemanden, der Angst vor Hunden hat. Hundehalter sollten die  Not ängstlicher Mensch durchaus ernst nehmen. Denn wer Angst vor Hunden hat, der neigt dazu, den Hund regelrecht anzustarren. Und in der Hundesprache deutet das Tier dieses Verhalten als Bedrohung.
Von daher lassen Sie niemals Ihren Hund auf Menschen oder andere Vierbeiner zu rennen. Ist Ihnen ein Hund nicht geheuer, sollten Sie ihn einfach ignorieren!

An die Leine


Die Anleinpflicht ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt, aber eines ist sicher: Mag der Hund noch so lieb sein - kommt einem ein angeleintes Tier entgegen, nimmt man auch seinen Hund an die Leine, denn der andere Hund ist nicht grundlos angeleint.
Erst wenn beide Besitzer einverstanden sind, können sich die Hunde nach Vierbeiner Art begegnen: ohne Leine.

Sichere Fahrt


Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es (noch?) nicht. Aber laut Straßenverkehrsordnung gelten die Vierbeiner als "Ladung", die vorschriftsmäßig gesichert sein muss. Ideal sind dafür die Transportboxen, die es in jeder Größe gibt und stabile Trenngitter im Kombi schützen größere Vierbeiner.

Mit der Bahn fahren kleinere Hunde ( etwa die Größe einer Hauskatze ) im Transportbehälter gratis; größere Hunde - mit Ausnahme von Begleithunden - reisen zum halben Fahrpreis: mit Maulkorb und angeleint.

Hundehaufen und Tüten


In Berlin setzen Hunde pro Tag ca. 330 000 Haufen - das sind 55 Tonnen Kot. Aber nur 15 Prozent dieser Haufen werden auch wieder vom Halter beseitigt. 85 Prozent der Hinterlassenschaften bleiben einfach liegen; die Hälfte davon wird langsam abgebaut. Meist durch Schuhsohlen...

Auch anderswo entfernt nicht jeder Halter die Haufen seines Hundes. Da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, wird dieses wird mit einem Bußgeld bestraft.

Dabei ist die Entsorgung ganz einfach: In vielen Städten stehen Tütenspender bereit.

Guter Umgang


Ein fremder Hund springt an einem hoch: unangenehm - was tun? Einfach wegdrehen, nicht anfassen, ansprechen oder anschauen.
Umgekehrt mag nicht jeder Hund von Fremden gestreichelt werden. Bitte zuerst Herrchen oder Frauchen fragen.

Verhaltenstipps für Spaziergänger, Radfahrer und Jogger


Schnelle Bewegungen können bei Hunden den angeborenen Jagdtrieb wecken, den nicht jeder Hundehalter sofort unter Kontrolle bekommt. Sollte Ihnen ein Tier hinterherrennen, drosseln Sie ihr Tempo und oder bleiben Sie stehen. 
Ignorieren Sie das Tier und warten Sie, bis der Besitzer ihn wieder im Griff hat. in der Regel will das Tier keinesfalls angreifen, sondern folgt nur nur seinem Instinkt: Etwas jagen oder verfolgen. 
Knurrt der Hund und zeigt dabei seine Zähne, ist das ein eindeutiges Warnzeichen. Die Tier versteifen sich, fixieren ihren Blick auf ihr Gegenüber und das Nackenfell sträubt sich. 

Bleiben Sie mit hängenden Armen ruhig stehen und wenden Sie den Blick einfach ab. Denn mit jeder weiteren Bewegung würden Sie die Aufmerksamkeit des Hundes erhöhen. Auch wenn es schwer fällt, versuchen Sie dabei ruhig durchzuatmen. In der Regel verlieren die Tiere schnell wieder das Interesse, wenn man still und reglos bleibt. 
Falls Sie gestürzt sind, igeln Sie sich am Boden ein, legen sie die Hände schützend um Ihren Nacken und verharren Sie so, bis der Hund weggeht oder sein Besitzer die Situation klärt.


Tipps für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung


Stellt ein Tier etwas an oder reißt aus, haftet in der Regel der Halter. Das gilt für Katzen wie auch für Hunde. Doch während Katzen und andere Kleintiere über die normale Haftpflichtversicherung versichert sind, ist es ratsam, für Hunde eine Hundehalter-Haftpflicht abzuschließen, denn ein Unfall mit Personenschaden kann Millionen kosten.

Der günstigste Schutz mit Selbstbeteiligung kostet ab ca. 30 Euro, der günstigste Tarif ohne Selbstbeteiligung liegt bei 45 Euro im Jahr.

Wie die Prämien variieren auch die Leistungen: Personenschäden sollten mit mindestens drei Millionen versichert sein, besser sind höhere Summen. Zudem begleicht nicht jede Police Schäden an einer Mietwohnung oder wenn ein Rüde ungefragt eine Hündin schwängert.

Preis-Leistungs-Tipp: NV Versicherung HundePremium sichert für 58,31 Euro Schäden bis zu fünf Millionen Euro.

 Hundehaftpflichtversicherung



Urteile rund um den Hund


Ein Jogger muss einem Hund, den er von Weitem wahrgenommen hat, notfalls ausweichen oder das tempo verringern. das sei eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes. Andernfalls riskieren Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung. (OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)

Ein Radfahrer stieß auf dem Radweg mit einem Hund zusammen, der - nicht angeleint - plötzlich aufgetaucht war. Der mann erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden, bekam 75 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 250 Euro zugesprochen. 

Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht pauschal untersagen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte derartige Klauseln in Mietverträgen für unwirksam. Über ein Haustierverbot müsse im Einzelfall entscheiden werden. 





















10:30 Weitersagen:

Donnerstag, 8. Januar 2015

Zum Jahresbeginn werden Betriebsferien eingelegt, kündigt der Geschäftsführer an - und Sie müssen Urlaub dafür nehmen, ob Sie zu diesem Zeitpunkt nun freimachen wollen oder nicht. Zudem müssen Sie vorher aufgrund der florierenden Auftragslage jede Menge Überstunden geschoben werden.




Meistens fügen sich die Mitarbeiter zähneknirschend, aber darf ein Chef eigentlich so etwas bestimmen? Und welche Rechte haben Arbeitnehmer überhaupt in einem solchen Fall?

Betriebsferien


Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, aber der Tenor lautet meist, dass Betriebsferien bzw. ein Zwangsurlaub aus betrieblichen Gründen möglich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auszeit rechtzeitig angekündigt wird und dem Betriebsrat - falls vorhanden - ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Lage und dauer der Betriebsferien eingeräumt wird.
Außerdem muss der einzelne Mitarbeiter noch eine angemessene Zahl an Urlaubstagen haben, über die er frei verfügen kann.
Grundsätzlich sollte der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, sodass mindestens zehn Arbeitstage hintereinander möglich sind.

Verhängt eine Firma Zwangsurlaub und einige Angestellte haben nicht mehr ausreichend Urlaubstage zur Verfügung, um die Ferien abzudecken, muss ein Kompromiss - zum Beispiel geringere Bezahlung oder unbezahlte Freistellung - gefunden werden.

Mehrarbeit


Überstunden darf der Vorgesetzte ansetzen, wenn sie aus betrieblicher Sicht notwendig sind. Ob im Krankheitsfall des Kollegen oder weil ein Auftrag sonst nicht rechtzeitig fertig zu werden droht - hier zum Beispiel sind Überstunden erlaubt. Sie können im Ausnahmefall sogar am Wochenende angeordnet werden, müssen jedoch rechtzeitig angekündigt werden.

Regeln weder Arbeits- noch Tarifvertrag das Entgelt, muss sich der Angestellte selbst um den Ausgleich kümmern.






Überstunden

Zwangsurlaub und Überstunden - darf mein Chef das?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Zum Jahresbeginn werden Betriebsferien eingelegt, kündigt der Geschäftsführer an - und Sie müssen Urlaub dafür nehmen, ob Sie zu diesem Zeitpunkt nun freimachen wollen oder nicht. Zudem müssen Sie vorher aufgrund der florierenden Auftragslage jede Menge Überstunden geschoben werden.




Meistens fügen sich die Mitarbeiter zähneknirschend, aber darf ein Chef eigentlich so etwas bestimmen? Und welche Rechte haben Arbeitnehmer überhaupt in einem solchen Fall?

Betriebsferien


Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, aber der Tenor lautet meist, dass Betriebsferien bzw. ein Zwangsurlaub aus betrieblichen Gründen möglich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auszeit rechtzeitig angekündigt wird und dem Betriebsrat - falls vorhanden - ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Lage und dauer der Betriebsferien eingeräumt wird.
Außerdem muss der einzelne Mitarbeiter noch eine angemessene Zahl an Urlaubstagen haben, über die er frei verfügen kann.
Grundsätzlich sollte der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, sodass mindestens zehn Arbeitstage hintereinander möglich sind.

Verhängt eine Firma Zwangsurlaub und einige Angestellte haben nicht mehr ausreichend Urlaubstage zur Verfügung, um die Ferien abzudecken, muss ein Kompromiss - zum Beispiel geringere Bezahlung oder unbezahlte Freistellung - gefunden werden.

Mehrarbeit


Überstunden darf der Vorgesetzte ansetzen, wenn sie aus betrieblicher Sicht notwendig sind. Ob im Krankheitsfall des Kollegen oder weil ein Auftrag sonst nicht rechtzeitig fertig zu werden droht - hier zum Beispiel sind Überstunden erlaubt. Sie können im Ausnahmefall sogar am Wochenende angeordnet werden, müssen jedoch rechtzeitig angekündigt werden.

Regeln weder Arbeits- noch Tarifvertrag das Entgelt, muss sich der Angestellte selbst um den Ausgleich kümmern.






10:05 Weitersagen:

Samstag, 3. Januar 2015

Gewalt in der U-Bahn, ein tragischer Autounfall oder eine Person, die auf offener Straße zusammenbricht. Von einer Sekunde zur anderen kann jeder von uns in eine Notlage geraten - nicht nur als Opfer, auch als Zeuge.
Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig, ohne sich selber in Gefahr zu bringen?
Welches Verhalten ist sinnvoll, sicher und gesetzlich sogar verpflichtend?




Autounfall


Auch hier gilt der Grundsatz: Eigenschutz geht vor. Andererseits ist unterlassene Hilfeleistung eine schwere Straftat.
Das Mindeste: 112 wählen, möglichst schnell ein Warndreieck aufstellen und schauen, ob es verletzte gibt und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.

Brennt es? Dann muss alles Mögliche getan werden, um die Verletzten aus dem Wagen zu ziehen. Gut, wenn man für solche Fälle immer einen eigenen Feuerlöscher im Auto hat.


Hilflose Person 


Ein Mensch liegt reglos auf dem Bürgersteig. was nun? Rasch einen Überblick über die Situation verschaffen, dann den Notarzt rufen. Falls die gefahrlos möglich ist, sollte geprüft werden, ob der Betroffene noch atmet. Vielleicht ist er ja sogar ansprechbar.
Hat die Person einen jedoch einen Herzinfarkt erlitten, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Im Zweifelsfall jemand anderen zur Hilfe dazu holen. Bloß nicht zu lange zögern! das könnte dem Menschen das Leben kosten.

Belästigung


Wer zum Beispiel in Bus oder Bahn Zeuge einer sexuellen Belästigung wird, muss die Polizei alarmieren. Häufig gehen die Angreifer sehr aggressiv vor. Den großen Helden zu spielen, ist nicht unbedingt die beste Idee - vor allem dann nicht, wenn man alleine ist. 

Eine weitere  Option kann sein, die Notbremse zu ziehen und dem Fahrer Bescheid zu geben. Fest steht, dass jeder Zeuge in einer Notsituation immer dazu verpflichtet ist, alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um ein Unglück abzuwenden.
Wer nicht eingreift, macht sich strafbar, riskiert ein Bußgeld oder schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe.

Gewalttat


Ein wenig anders sieht es aus, wenn mehrere Schläger auf ein Opfer einprügeln. Niemand kann von einem Unbeteiligten verlangen, dass er seine Gesundheit riskiert. Trotzdem sollte aber auch hier unbedingt möglichst schnell die Polizei verständigt werden.



.


Notfall

So helfen Sie im Ernstfall

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Gewalt in der U-Bahn, ein tragischer Autounfall oder eine Person, die auf offener Straße zusammenbricht. Von einer Sekunde zur anderen kann jeder von uns in eine Notlage geraten - nicht nur als Opfer, auch als Zeuge.
Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig, ohne sich selber in Gefahr zu bringen?
Welches Verhalten ist sinnvoll, sicher und gesetzlich sogar verpflichtend?




Autounfall


Auch hier gilt der Grundsatz: Eigenschutz geht vor. Andererseits ist unterlassene Hilfeleistung eine schwere Straftat.
Das Mindeste: 112 wählen, möglichst schnell ein Warndreieck aufstellen und schauen, ob es verletzte gibt und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.

Brennt es? Dann muss alles Mögliche getan werden, um die Verletzten aus dem Wagen zu ziehen. Gut, wenn man für solche Fälle immer einen eigenen Feuerlöscher im Auto hat.


Hilflose Person 


Ein Mensch liegt reglos auf dem Bürgersteig. was nun? Rasch einen Überblick über die Situation verschaffen, dann den Notarzt rufen. Falls die gefahrlos möglich ist, sollte geprüft werden, ob der Betroffene noch atmet. Vielleicht ist er ja sogar ansprechbar.
Hat die Person einen jedoch einen Herzinfarkt erlitten, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Im Zweifelsfall jemand anderen zur Hilfe dazu holen. Bloß nicht zu lange zögern! das könnte dem Menschen das Leben kosten.

Belästigung


Wer zum Beispiel in Bus oder Bahn Zeuge einer sexuellen Belästigung wird, muss die Polizei alarmieren. Häufig gehen die Angreifer sehr aggressiv vor. Den großen Helden zu spielen, ist nicht unbedingt die beste Idee - vor allem dann nicht, wenn man alleine ist. 

Eine weitere  Option kann sein, die Notbremse zu ziehen und dem Fahrer Bescheid zu geben. Fest steht, dass jeder Zeuge in einer Notsituation immer dazu verpflichtet ist, alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um ein Unglück abzuwenden.
Wer nicht eingreift, macht sich strafbar, riskiert ein Bußgeld oder schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe.

Gewalttat


Ein wenig anders sieht es aus, wenn mehrere Schläger auf ein Opfer einprügeln. Niemand kann von einem Unbeteiligten verlangen, dass er seine Gesundheit riskiert. Trotzdem sollte aber auch hier unbedingt möglichst schnell die Polizei verständigt werden.



.


17:32 Weitersagen:

Freitag, 19. Dezember 2014

Was Online-Shopper unbedingt wissen müssen, woran man einen vertrauenswürdigen Versender erkennt - und warum man sich im Laden eine Rückgabegarantie geben lassen sollte.

In dem heutigen Beitrag erkläre ich die wichtigsten Fragen rund um den Weihnachtseinkauf im Internet.




Tipps zur Online-Bestellung 


Nie bestellten so viele ihre Weihnachtsgeschenke per Internet wie 2014. Doch leider ist nicht jeder Händler seriös!

  • Kaufen Sie nur in Shops, die eine vollständige Adresse angeben: Wichtig, um Ware zurückschicken zu können.

  • Schauen Sie in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Finger weg, wenn diese fehlen! 

  • Nie mit Vorkasse bestellen: Kommt die Ware nicht an, gibt es oft Ärger. Besser auf Rechnung oder per Kreditkarte.

  • Geben Sie nur vertrauenswürdigen Shops Kartendaten preis - diese sind am Siegel "Trusted Shops" erkennbar. 

  • Ob die Internetverbindung sicher ist, sehen Sie am Kürzel "https" im Browser-Fenster.

 

Tipps zur Rückgabe


Seit Sommer gilt das neue Gesetz für Online-Shopping. es legt fest, dass die Rückgabe von einwandfreien Produkten nur erlaubt ist, wenn man innerhalb von 14 Tagen per Fax, Brief oder Mail dem Kauf widerspricht. Nach dieser Formalie hat man bis zu 14 Tagen Zeit für die Rücksendung - am besten in Originalverpackung. 

Bestellt man Weihnachtsgeschenke zu früh, besteht nach dem Fest kein Rückgaberecht mehr! Viele große Händler gewähren jedoch freiwillig  eine längere Frist, bei Zalando sind es 100 Tage, Amazon und Otto gewähren 30. Sie sind aber auch "Plattformen" für kleinere Händler, die sich oft enger an das Gesetz halten.

Viele große Versender verzichten außerdem freiwillig auf die Widerspruchs-Erklärung - ihnen reicht es, wenn man die Ware inklusive Rückschein zurückschickt.
Kleinere hingegen bestehen oft auf den Widerspruch, müssen das bei der Bestellung aber mitteilen. 
weitere Neuerung: Früher war Rücksendung im Versandhandel kostenlos, sobald der Wert der Ware über 40 Euro lag. Jetzt gilt diese Grenze nicht mehr  - wer Einwandfreies zurückschickt, trägt die Kosten, es sei denn, der Händler zeigt sich auch hier generös, wie etwa Tchibo  oder Zalando. 

Bei normalem Einkauf gilt dagegen: Hier gibt es kein Rückgaberecht, wenn die Ware einwandfrei ist. Viele Händler nehmen nur aus Kulanz zurück oder sie bieten einen Gutschein oder den Umtausch gegen Gleichwertiges an. 

Tipp: Lassen Sie sich beim kauf ein Rückgaberecht bescheinigen, etwa auf dem Kassenbon. 

Tipps bei Reklamationen


Andere Regeln gelten, wenn Gekauftes eine Macke hat. dann darf man es kostenlos zurückgeben - allerdings ist das problemlos nur in der gesetzlichen "Gewährleistungspflicht" möglich. Die währt sechs Monate ab Lieferdatum. Insgesamt gilt sie eigentlich zwei Jahre, doch nach einem halben Jahr muss man beweisen, dass der Fehler anfangs schon vorlag. Der Händler hat dann bis zu zwei Versuche, den Schaden zu beheben, die meisten werden die Ware gleichwertig ersetzen oder den Kaufpreis erstatten.
















Rückgaberecht

Die wichtigsten Fragen rund um den Weihnachtseinkauf im Internet

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Was Online-Shopper unbedingt wissen müssen, woran man einen vertrauenswürdigen Versender erkennt - und warum man sich im Laden eine Rückgabegarantie geben lassen sollte.

In dem heutigen Beitrag erkläre ich die wichtigsten Fragen rund um den Weihnachtseinkauf im Internet.




Tipps zur Online-Bestellung 


Nie bestellten so viele ihre Weihnachtsgeschenke per Internet wie 2014. Doch leider ist nicht jeder Händler seriös!

  • Kaufen Sie nur in Shops, die eine vollständige Adresse angeben: Wichtig, um Ware zurückschicken zu können.

  • Schauen Sie in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Finger weg, wenn diese fehlen! 

  • Nie mit Vorkasse bestellen: Kommt die Ware nicht an, gibt es oft Ärger. Besser auf Rechnung oder per Kreditkarte.

  • Geben Sie nur vertrauenswürdigen Shops Kartendaten preis - diese sind am Siegel "Trusted Shops" erkennbar. 

  • Ob die Internetverbindung sicher ist, sehen Sie am Kürzel "https" im Browser-Fenster.

 

Tipps zur Rückgabe


Seit Sommer gilt das neue Gesetz für Online-Shopping. es legt fest, dass die Rückgabe von einwandfreien Produkten nur erlaubt ist, wenn man innerhalb von 14 Tagen per Fax, Brief oder Mail dem Kauf widerspricht. Nach dieser Formalie hat man bis zu 14 Tagen Zeit für die Rücksendung - am besten in Originalverpackung. 

Bestellt man Weihnachtsgeschenke zu früh, besteht nach dem Fest kein Rückgaberecht mehr! Viele große Händler gewähren jedoch freiwillig  eine längere Frist, bei Zalando sind es 100 Tage, Amazon und Otto gewähren 30. Sie sind aber auch "Plattformen" für kleinere Händler, die sich oft enger an das Gesetz halten.

Viele große Versender verzichten außerdem freiwillig auf die Widerspruchs-Erklärung - ihnen reicht es, wenn man die Ware inklusive Rückschein zurückschickt.
Kleinere hingegen bestehen oft auf den Widerspruch, müssen das bei der Bestellung aber mitteilen. 
weitere Neuerung: Früher war Rücksendung im Versandhandel kostenlos, sobald der Wert der Ware über 40 Euro lag. Jetzt gilt diese Grenze nicht mehr  - wer Einwandfreies zurückschickt, trägt die Kosten, es sei denn, der Händler zeigt sich auch hier generös, wie etwa Tchibo  oder Zalando. 

Bei normalem Einkauf gilt dagegen: Hier gibt es kein Rückgaberecht, wenn die Ware einwandfrei ist. Viele Händler nehmen nur aus Kulanz zurück oder sie bieten einen Gutschein oder den Umtausch gegen Gleichwertiges an. 

Tipp: Lassen Sie sich beim kauf ein Rückgaberecht bescheinigen, etwa auf dem Kassenbon. 

Tipps bei Reklamationen


Andere Regeln gelten, wenn Gekauftes eine Macke hat. dann darf man es kostenlos zurückgeben - allerdings ist das problemlos nur in der gesetzlichen "Gewährleistungspflicht" möglich. Die währt sechs Monate ab Lieferdatum. Insgesamt gilt sie eigentlich zwei Jahre, doch nach einem halben Jahr muss man beweisen, dass der Fehler anfangs schon vorlag. Der Händler hat dann bis zu zwei Versuche, den Schaden zu beheben, die meisten werden die Ware gleichwertig ersetzen oder den Kaufpreis erstatten.
















14:13 Weitersagen:

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Online-Ganoven fällt immer wieder etwas anderes ein: Gefälschte Telefonrechnungen der Telekom, Vodafone oder 1&1 sind der neueste Trick dabei. Aber auch andere Dienste werden für Betrügereien missbraucht. Ich stelle Ihnen die häufigsten Schwindeleien vor und sagen Ihnen, wie Sie sie erkennen können.

Telefonrechnungen


"Guten Tag, heute erhalten Sie Ihre neue Telefonrechnung. Den Betrag von 237,35 Euro buchen wir von Ihrem Bankkonto ab".
So beginnen die gefälschten Rechnungen, gefolgt von einem Link, der angeblich zu einer detaillierten Übersicht führt. Dahinter verbirgt sich allerdings ein gefährlicher PC-Virus.

So erkennen Sie die Fälschung:
Alle großen Unternehmen sprechen ihre Kunden mit Namen an. Vergleichen Sie außerdem die Kundennummer mit der Nummer in Ihren Unterlagen. Dabei wird schnell klar, ob die Rechnung echt ist oder nicht. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf bei der Service-Hotline Ihres Telefonanbieters.

Steuerdaten


Über eine Steuerrückerstattung freut sich jeder: der Link in der E-Mail führt auf eine Seite, die der Steuerverwaltung täuschen ähnlich sieht. Dort werden persönliche Daten abgefragt, auch Kreditkarten- und Kontonummern, die von den Betrügern missbraucht werden.

So erkennen Sie die Fälschung:
Die Steuerverwaltung verlangt niemals persönliche Daten per E-Mail. Steuerbescheide oder Rechnungen werden nicht über das Internet verschickt.

Onlinebezahldienst "Paypal"


In der Nachricht des Betrügers wird man aufgefordert, aus verschiedenen Gründen die eigene Identität zu bestätigen - dafür müssen wieder diverse persönliche Daten angegeben werden, mit denen die Diebe Zugriff auf Ihr Bank- oder Ihr Kreditkonto erhalten.

So erkennen Sie die Fälschung:
Der Dienst bittet seine Kunden niemals per E-Mail oder weiterführende Links um Angaben wie Bankdaten, Ausweisnummern, E-Mail-Adresse, Passwörter oder den vollständigen namen. 
Mehr Informationen zu gefälschten Paypal-Mails gibt es auch auf www.paypal.com 








Vorsicht: Gefährliche Fälschungen!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Online-Ganoven fällt immer wieder etwas anderes ein: Gefälschte Telefonrechnungen der Telekom, Vodafone oder 1&1 sind der neueste Trick dabei. Aber auch andere Dienste werden für Betrügereien missbraucht. Ich stelle Ihnen die häufigsten Schwindeleien vor und sagen Ihnen, wie Sie sie erkennen können.

Telefonrechnungen


"Guten Tag, heute erhalten Sie Ihre neue Telefonrechnung. Den Betrag von 237,35 Euro buchen wir von Ihrem Bankkonto ab".
So beginnen die gefälschten Rechnungen, gefolgt von einem Link, der angeblich zu einer detaillierten Übersicht führt. Dahinter verbirgt sich allerdings ein gefährlicher PC-Virus.

So erkennen Sie die Fälschung:
Alle großen Unternehmen sprechen ihre Kunden mit Namen an. Vergleichen Sie außerdem die Kundennummer mit der Nummer in Ihren Unterlagen. Dabei wird schnell klar, ob die Rechnung echt ist oder nicht. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf bei der Service-Hotline Ihres Telefonanbieters.

Steuerdaten


Über eine Steuerrückerstattung freut sich jeder: der Link in der E-Mail führt auf eine Seite, die der Steuerverwaltung täuschen ähnlich sieht. Dort werden persönliche Daten abgefragt, auch Kreditkarten- und Kontonummern, die von den Betrügern missbraucht werden.

So erkennen Sie die Fälschung:
Die Steuerverwaltung verlangt niemals persönliche Daten per E-Mail. Steuerbescheide oder Rechnungen werden nicht über das Internet verschickt.

Onlinebezahldienst "Paypal"


In der Nachricht des Betrügers wird man aufgefordert, aus verschiedenen Gründen die eigene Identität zu bestätigen - dafür müssen wieder diverse persönliche Daten angegeben werden, mit denen die Diebe Zugriff auf Ihr Bank- oder Ihr Kreditkonto erhalten.

So erkennen Sie die Fälschung:
Der Dienst bittet seine Kunden niemals per E-Mail oder weiterführende Links um Angaben wie Bankdaten, Ausweisnummern, E-Mail-Adresse, Passwörter oder den vollständigen namen. 
Mehr Informationen zu gefälschten Paypal-Mails gibt es auch auf www.paypal.com 








10:56 Weitersagen:
Ein Koffer für´s Krankenhaus ist schnell gepackt: Zahnbürste, Morgenmantel, Badelatschen oder Hausschuhe, Schlafanzug oder Nachthemd, Handtücher und Lesestoff gehören zur Grundausstattung.

Und was muss sonst noch mit?





Ohrstöpsel


Seine Zimmergenossen kann man sich leider nicht aussuchen. Gegen lästiges Schnarchen, chronisches Husten oder lautes Telefonieren helfen nur Ohrstöpsel aus Plastik oder Schaumstoff. Welche besser sind, sollte man vorher besser ausprobieren.

Pralinen


Am besten packen Sie gleich zwei oder drei kleine Schachteln Pralinen oder Kekse ein. Wozu? Nicht nur, um sich selbst etwas Gutes zu tun - sondern um sie zu verschenken. Schwestern, Pfleger oder andere Patienten werden sich sehr darüber freuen. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, und früher oder später werden sie während des Aufenthalts vielleicht einmal einen Gefallen brauchen.


Kleingeld 


Nicht zur Bestechung des Krankenhauspersonals, sondern für die Automaten, die sich mittlerweile auf den Fluren der Stationen befinden. Getränke, Zeitungen und Telefonkarten kommen in Kliniken immer häufiger aus den Automaten und ohne einen Vorrat an Münzen ist man echt aufgeschmissen.

Kopfhörer


Wie im Flugzeug lässt sich auch in Kliniken der Ton von Radio und Fernsehen oft nur über Kopfhörer empfangen. Diese sind jedoch nicht immer verfügbar oder von eher schlechter Qualität. Und ob sie auch in das eigene Radio passen, kann man nicht wissen.


Mutmacher


Ein Krankenhausaufenthalt kann ganz schön auf das Gemüt schlagen. Deshalb ist es wichtig , dass Sie sich mit persönlichen "Mutmachern" umgeben. Es kann sich dabei um ein Foto Ihrer Lieben handeln, ein altes Erinnerungsstück oder Ihre Lieblingsmusik.
Hauptsache es sorgt dafür, dass Sie sich wohl - und bald wieder besser fühlen.




Gut vorbereitet ins Krankenhaus

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Ein Koffer für´s Krankenhaus ist schnell gepackt: Zahnbürste, Morgenmantel, Badelatschen oder Hausschuhe, Schlafanzug oder Nachthemd, Handtücher und Lesestoff gehören zur Grundausstattung.

Und was muss sonst noch mit?





Ohrstöpsel


Seine Zimmergenossen kann man sich leider nicht aussuchen. Gegen lästiges Schnarchen, chronisches Husten oder lautes Telefonieren helfen nur Ohrstöpsel aus Plastik oder Schaumstoff. Welche besser sind, sollte man vorher besser ausprobieren.

Pralinen


Am besten packen Sie gleich zwei oder drei kleine Schachteln Pralinen oder Kekse ein. Wozu? Nicht nur, um sich selbst etwas Gutes zu tun - sondern um sie zu verschenken. Schwestern, Pfleger oder andere Patienten werden sich sehr darüber freuen. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, und früher oder später werden sie während des Aufenthalts vielleicht einmal einen Gefallen brauchen.


Kleingeld 


Nicht zur Bestechung des Krankenhauspersonals, sondern für die Automaten, die sich mittlerweile auf den Fluren der Stationen befinden. Getränke, Zeitungen und Telefonkarten kommen in Kliniken immer häufiger aus den Automaten und ohne einen Vorrat an Münzen ist man echt aufgeschmissen.

Kopfhörer


Wie im Flugzeug lässt sich auch in Kliniken der Ton von Radio und Fernsehen oft nur über Kopfhörer empfangen. Diese sind jedoch nicht immer verfügbar oder von eher schlechter Qualität. Und ob sie auch in das eigene Radio passen, kann man nicht wissen.


Mutmacher


Ein Krankenhausaufenthalt kann ganz schön auf das Gemüt schlagen. Deshalb ist es wichtig , dass Sie sich mit persönlichen "Mutmachern" umgeben. Es kann sich dabei um ein Foto Ihrer Lieben handeln, ein altes Erinnerungsstück oder Ihre Lieblingsmusik.
Hauptsache es sorgt dafür, dass Sie sich wohl - und bald wieder besser fühlen.




10:13 Weitersagen:

Mittwoch, 10. Dezember 2014

Sie gilt als eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Doch viele Menschen können sich eine Police gegen Berufsunfähigkeit gar nicht leisten.

Und auch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente können sie sich nicht verlassen. Denn vollen Anspruch darauf hat nur, wer nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten.


Doch selbst dann gibt es höchsten 34 Prozent des letzten Bruttogehaltes.

Gibt es Alternativen zur Berufsunfähigkeit-Versicherung? 


Erwerbsunfähigkeit: Eine Versicherung dagegen deckt das größte Risiko ab und ist deutlich günstiger zu haben als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der müsste eine 50 Jahre alte Schneiderin zum Beispiel für eine Zusatzrente von 800 Euro je nach Anbieter einen monatlichen Versicherungsbetrag zwischen 80 und 130 Euro zahlen. Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab - vor allem aber vom ausgeübten Beruf. Und da schneiden Frauen besonders schlecht ab: Handwerks- und typische Frauenberufe wie Altenpflegerin, Krankenschwester, Kellnerin oder Floristin. Außerdem gibt es in der Regel eine strenge Gesundheitsprüfung. Das heißt, wer schon Vorerkrankungen hat, bekommt gar keine Versicherung mehr.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente in gleicher Höhe bekommt die Schneiderin dagegen schon ab einem Monatsbeitrag von 35 Euro. Allerdings zahlt diese Police nur, wenn der  Betroffene gar nicht mehr arbeiten kann, also auch nicht in einem anderen Beruf. Und die Versicherungen sind beim Anerkennen einer Arbeitsunfähigkeit oft sehr streng. Die üblichen Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse reichen ihnen häufig nicht aus.

Soforthilfe bei schwerer Krankheit: Die sogenannten Dread-Desease-Versicherungen bieten finanziellen Schutz bei Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.  Gegen Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen kann man sich nicht absichern. Tritt der Versicherungsfall ein, wird keine Rente ausgezahlt, sondern einmalig die vereinbarte Summe.
Vorteil: Können die betroffenen nach überstandener Krankheit wieder arbeiten, verfügen sie trotzdem über das Geld. Für eine Versicherungssumme von 100 000 Euro zahlt eine 50-Jährige etwa 80 Euro im Monat.

Grundfähigkeitspolice: Damit wappnet man sich gegen finanzielle Einbußen etwa durch Verlust des Seh-oder Hörvermögens. 20 Grundfähigkeiten lassen sich in Gruppen zusammengefasst absichern. dazu gehören auch Treppensteigen und Autofahren.
Aber: Die Versicherung zahlt nur, wenn die Einschränkung mindestens zwölf Monate bestehen bleibt. Eine Zusatzrente von 800 Euro gibt  es je nach Alter, Beruf und Laufzeit ab einem Monatsbeitrag von 45 Euro. Einige Anbieter gewähren damit auch eine Rente bei Erreichen der Pflegestufe 1.

Info - Unfallschutz für Hausfrauen


  • Neun von zehn Fällen von Berufsunfähigkeit (BU) gehen auf Krankheiten zurück, nur einer auf einen Unfall. Eine Unfallversicherung kann also nicht die BU-Police ersetzen.
  • Wer dagegen schon eine BU-Versicherung hat, braucht für den Verdienstausfall keinen gesonderten Unfallschutz mehr.
  • Für viele Berufe mit hohem Unfallrisiko gibt es keine faire BU-Versicherung. dazu gehören auch die Tätigkeiten von Hausfrauen. Diese sollten also unbedingt einen Unfallschutz abschließen.
  • Eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 Euro bekommen Sie schon ab etwa 7 Euro im Monat.


Berufsunfähigkeit-Versicherung

Wer zahlt, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

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Sie gilt als eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Doch viele Menschen können sich eine Police gegen Berufsunfähigkeit gar nicht leisten.

Und auch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente können sie sich nicht verlassen. Denn vollen Anspruch darauf hat nur, wer nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten.


Doch selbst dann gibt es höchsten 34 Prozent des letzten Bruttogehaltes.

Gibt es Alternativen zur Berufsunfähigkeit-Versicherung? 


Erwerbsunfähigkeit: Eine Versicherung dagegen deckt das größte Risiko ab und ist deutlich günstiger zu haben als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der müsste eine 50 Jahre alte Schneiderin zum Beispiel für eine Zusatzrente von 800 Euro je nach Anbieter einen monatlichen Versicherungsbetrag zwischen 80 und 130 Euro zahlen. Die Kosten hängen von vielen Faktoren ab - vor allem aber vom ausgeübten Beruf. Und da schneiden Frauen besonders schlecht ab: Handwerks- und typische Frauenberufe wie Altenpflegerin, Krankenschwester, Kellnerin oder Floristin. Außerdem gibt es in der Regel eine strenge Gesundheitsprüfung. Das heißt, wer schon Vorerkrankungen hat, bekommt gar keine Versicherung mehr.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente in gleicher Höhe bekommt die Schneiderin dagegen schon ab einem Monatsbeitrag von 35 Euro. Allerdings zahlt diese Police nur, wenn der  Betroffene gar nicht mehr arbeiten kann, also auch nicht in einem anderen Beruf. Und die Versicherungen sind beim Anerkennen einer Arbeitsunfähigkeit oft sehr streng. Die üblichen Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse reichen ihnen häufig nicht aus.

Soforthilfe bei schwerer Krankheit: Die sogenannten Dread-Desease-Versicherungen bieten finanziellen Schutz bei Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall.  Gegen Volkskrankheiten wie Rückenschmerzen kann man sich nicht absichern. Tritt der Versicherungsfall ein, wird keine Rente ausgezahlt, sondern einmalig die vereinbarte Summe.
Vorteil: Können die betroffenen nach überstandener Krankheit wieder arbeiten, verfügen sie trotzdem über das Geld. Für eine Versicherungssumme von 100 000 Euro zahlt eine 50-Jährige etwa 80 Euro im Monat.

Grundfähigkeitspolice: Damit wappnet man sich gegen finanzielle Einbußen etwa durch Verlust des Seh-oder Hörvermögens. 20 Grundfähigkeiten lassen sich in Gruppen zusammengefasst absichern. dazu gehören auch Treppensteigen und Autofahren.
Aber: Die Versicherung zahlt nur, wenn die Einschränkung mindestens zwölf Monate bestehen bleibt. Eine Zusatzrente von 800 Euro gibt  es je nach Alter, Beruf und Laufzeit ab einem Monatsbeitrag von 45 Euro. Einige Anbieter gewähren damit auch eine Rente bei Erreichen der Pflegestufe 1.

Info - Unfallschutz für Hausfrauen


  • Neun von zehn Fällen von Berufsunfähigkeit (BU) gehen auf Krankheiten zurück, nur einer auf einen Unfall. Eine Unfallversicherung kann also nicht die BU-Police ersetzen.
  • Wer dagegen schon eine BU-Versicherung hat, braucht für den Verdienstausfall keinen gesonderten Unfallschutz mehr.
  • Für viele Berufe mit hohem Unfallrisiko gibt es keine faire BU-Versicherung. dazu gehören auch die Tätigkeiten von Hausfrauen. Diese sollten also unbedingt einen Unfallschutz abschließen.
  • Eine Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 Euro bekommen Sie schon ab etwa 7 Euro im Monat.


12:19 Weitersagen:

Montag, 8. Dezember 2014

Die Tür steht offen, die Fensterscheiben sind eingeschlagen und kostbare Erinnerungstücke liegen in der Wohnung herum. Wer Opfer eines Einbruchs wurde, steht verständlicherweise unter Schock. Doch es kann noch schlimmer kommen: Waren die Räume zum Tatzeitpunkt nicht verschlossen, handelt es sich nicht um einfachen Diebstahl und nicht um einen Einbruch. Die Versicherung kann Ihnen Fahrlässigkeit unterstellen – und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.


Wenn es keine Einspruchsspuren an Türen oder Fenstern gibt, haben Sie ganz schlechte Karten. Etwa, wenn der Täter vorher an Ihren Schlüssel gekommen ist. Deshalb sollte man den Diebstahl oder den Verlust der Schlüssel immer zeitnah der Versicherung melden.  Die Versicherung prüft außerdem, ob sich jemand grob fahrlässig verhalten hat – dazu gehört ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss.

Wohnen Sie im dritten Stock oder noch höher, dürfen Sie beim Verlassen der Wohnung das Fenster auf Kipp lassen – es sei denn, an der Hauswand ist ein Gerüst angebracht. Ob fahrlässiges Handeln vorliegt, wird von Fall zu Fall entschieden. Oft steht das Gericht auf Seiten des Einbruchsopfers.

2004 entschied zum Beispiel das Landgericht Dortmund, dass eine zugezogene, nicht abgeschlossene Haustür kein fahrlässiger Fehler ist. Trotzdem gilt: Vorsicht ist besser als  Nachsicht.

Bei jedem Einbruch sollte der erste Griff zum Telefon gehen, um die Polizei und Versicherung zu informieren. Sobald feststeht, dass die Täter nicht mehr im Haus sind, muss eine Stehlgutliste angefertigt werden, die dann der Versicherung vorlegt wird. Eine kostenlose Stehlgutliste als Vorlage steht Ihnen unter www.atlantic-versmkl.de kostenlos zum Download bereit



Im Idealfall haben Sie die Quittungen zu Ihren Wertgegenständen in Kopie aufbewahrt, die sie nun beifügen können. Die Versicherung zahlt für alle entwendeten Gegenstände im Falle eines Einbruchs – das gilt auch für Räume, in denen sich Teile des versicherten Hausrates befinden, etwa, wenn in Ihr Hotelzimmer eingebrochen wird. Außerdem werden die Schäden ersetzt, die beim Eindringen in die Wohnung oder das Haus entstehen: kaputte Schlösser, kaputte Fenster und so weiter. Dazu zählen auch Vandalismusschäden, die Täter hinterlassen.

Im Ernstfall richtig handeln 


Bewahren Sie in erster Linie Ruhe!


  • Können Sie schon von außen sehen, dass fremde Personen in der Wohnung waren? Betreten Sie das Haus nicht, sondern verständigen Sie sofort per Handy die Polizei. Die Täter könnten noch in der Wohnung sein. 
  • Stellen Sie sich den Einbrechern nicht in den Weg, falls Sie ihnen begegnen. 
  • Rufen Sie die Versicherung an und melden den Einbruch. 
  • Wenn klar ist, dass keine Gefahr besteht, machen Sie Fotos von den Schäden, ohne etwas zu verändern oder anzufassen. 
  • Befragen Sie die Nachbarn, ob sie etwas gesehen oder gehört haben. 
  • Stellen Sie auf jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei, dadurch wird aus dem Einbruch ein Fall für die Versicherung 


Einbruch

Albtraum Einbruch – wann zahlt die Versicherung?

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Die Tür steht offen, die Fensterscheiben sind eingeschlagen und kostbare Erinnerungstücke liegen in der Wohnung herum. Wer Opfer eines Einbruchs wurde, steht verständlicherweise unter Schock. Doch es kann noch schlimmer kommen: Waren die Räume zum Tatzeitpunkt nicht verschlossen, handelt es sich nicht um einfachen Diebstahl und nicht um einen Einbruch. Die Versicherung kann Ihnen Fahrlässigkeit unterstellen – und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen.


Wenn es keine Einspruchsspuren an Türen oder Fenstern gibt, haben Sie ganz schlechte Karten. Etwa, wenn der Täter vorher an Ihren Schlüssel gekommen ist. Deshalb sollte man den Diebstahl oder den Verlust der Schlüssel immer zeitnah der Versicherung melden.  Die Versicherung prüft außerdem, ob sich jemand grob fahrlässig verhalten hat – dazu gehört ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss.

Wohnen Sie im dritten Stock oder noch höher, dürfen Sie beim Verlassen der Wohnung das Fenster auf Kipp lassen – es sei denn, an der Hauswand ist ein Gerüst angebracht. Ob fahrlässiges Handeln vorliegt, wird von Fall zu Fall entschieden. Oft steht das Gericht auf Seiten des Einbruchsopfers.

2004 entschied zum Beispiel das Landgericht Dortmund, dass eine zugezogene, nicht abgeschlossene Haustür kein fahrlässiger Fehler ist. Trotzdem gilt: Vorsicht ist besser als  Nachsicht.

Bei jedem Einbruch sollte der erste Griff zum Telefon gehen, um die Polizei und Versicherung zu informieren. Sobald feststeht, dass die Täter nicht mehr im Haus sind, muss eine Stehlgutliste angefertigt werden, die dann der Versicherung vorlegt wird. Eine kostenlose Stehlgutliste als Vorlage steht Ihnen unter www.atlantic-versmkl.de kostenlos zum Download bereit



Im Idealfall haben Sie die Quittungen zu Ihren Wertgegenständen in Kopie aufbewahrt, die sie nun beifügen können. Die Versicherung zahlt für alle entwendeten Gegenstände im Falle eines Einbruchs – das gilt auch für Räume, in denen sich Teile des versicherten Hausrates befinden, etwa, wenn in Ihr Hotelzimmer eingebrochen wird. Außerdem werden die Schäden ersetzt, die beim Eindringen in die Wohnung oder das Haus entstehen: kaputte Schlösser, kaputte Fenster und so weiter. Dazu zählen auch Vandalismusschäden, die Täter hinterlassen.

Im Ernstfall richtig handeln 


Bewahren Sie in erster Linie Ruhe!


  • Können Sie schon von außen sehen, dass fremde Personen in der Wohnung waren? Betreten Sie das Haus nicht, sondern verständigen Sie sofort per Handy die Polizei. Die Täter könnten noch in der Wohnung sein. 
  • Stellen Sie sich den Einbrechern nicht in den Weg, falls Sie ihnen begegnen. 
  • Rufen Sie die Versicherung an und melden den Einbruch. 
  • Wenn klar ist, dass keine Gefahr besteht, machen Sie Fotos von den Schäden, ohne etwas zu verändern oder anzufassen. 
  • Befragen Sie die Nachbarn, ob sie etwas gesehen oder gehört haben. 
  • Stellen Sie auf jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei, dadurch wird aus dem Einbruch ein Fall für die Versicherung 


09:02 Weitersagen:

Freitag, 5. Dezember 2014

Ein akuter Herzinfarkt ist ein lebensbedrohlicher Notfall. Wenn eines unserer Herzkranzgefäße durch ein Blutgerinsel verstopft, wird das Herzgewebe nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und stellt schon nach wenigen Minuten seine Arbeit ein.Ist die Sauerstoff-Versorgung länger unterbrochen, stirbt ein Teil des Herzmuskels ab und es kommt zum Infarkt.

Erste Symptome sind unter anderem stechende Schmerzen im Brustbereich, die in Arme, Hals und Oberbauch ausstrahlen. Auch ein anhaltender Druck auf den Brustkorb kann ein Anzeichen sein. Bei Frauen treten zudem häufig Atemnot und Übelkeit auf.

Jedes Jahr erleiden über 350 000 Menschen in Deutschland einen Infarkt. Doch was tun im Notfall?

Das können Sie tun, wenn in Ihrer Umgebung jemand einen Herzinfarkt erleidet: 

 1. Ist der Betroffene ansprechbar - Oberkörper hoch lagern. Keine Reanimation! 

2. Ist er bewusstlos, legt man ihn auf eine harte Unterlage, nicht auf´s Bett oder Sofa! 

3. Der Person an die Stirn greifen, mit der anderen Hand das Kinn leicht anheben und prüfen, ob etwas im Mund ( Gebiss oder Speisereste ) die Atemwege verstopfen kann. Wenn ja, entfernen Sie es! 

4. Mit der Herzdruck-Massage beginnen: Knien Sie sich neben die Person. Legen Sie einen Handballen in der Mitte zwischen den Brustwarzen auf das Brustbein. Danach auf den anderen Handballen auf die erste Hand legen und den Ellenbogen durchstrecken. Jetzt das Brustbein 4 bis 5 Zentimeter eindrücken und den Druck sofort wieder nachlassen. Das Tempo ist richtig, wenn man zweimal pro Sekunde zudrückt.
So lange fortfahren, bis der Rettungswagen eintrifft oder der Betroffene das Bewusstsein wieder erlangt.



So handeln Sie bei einem Herzinfarkt richtig

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Ein akuter Herzinfarkt ist ein lebensbedrohlicher Notfall. Wenn eines unserer Herzkranzgefäße durch ein Blutgerinsel verstopft, wird das Herzgewebe nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und stellt schon nach wenigen Minuten seine Arbeit ein.Ist die Sauerstoff-Versorgung länger unterbrochen, stirbt ein Teil des Herzmuskels ab und es kommt zum Infarkt.

Erste Symptome sind unter anderem stechende Schmerzen im Brustbereich, die in Arme, Hals und Oberbauch ausstrahlen. Auch ein anhaltender Druck auf den Brustkorb kann ein Anzeichen sein. Bei Frauen treten zudem häufig Atemnot und Übelkeit auf.

Jedes Jahr erleiden über 350 000 Menschen in Deutschland einen Infarkt. Doch was tun im Notfall?

Das können Sie tun, wenn in Ihrer Umgebung jemand einen Herzinfarkt erleidet: 

 1. Ist der Betroffene ansprechbar - Oberkörper hoch lagern. Keine Reanimation! 

2. Ist er bewusstlos, legt man ihn auf eine harte Unterlage, nicht auf´s Bett oder Sofa! 

3. Der Person an die Stirn greifen, mit der anderen Hand das Kinn leicht anheben und prüfen, ob etwas im Mund ( Gebiss oder Speisereste ) die Atemwege verstopfen kann. Wenn ja, entfernen Sie es! 

4. Mit der Herzdruck-Massage beginnen: Knien Sie sich neben die Person. Legen Sie einen Handballen in der Mitte zwischen den Brustwarzen auf das Brustbein. Danach auf den anderen Handballen auf die erste Hand legen und den Ellenbogen durchstrecken. Jetzt das Brustbein 4 bis 5 Zentimeter eindrücken und den Druck sofort wieder nachlassen. Das Tempo ist richtig, wenn man zweimal pro Sekunde zudrückt.
So lange fortfahren, bis der Rettungswagen eintrifft oder der Betroffene das Bewusstsein wieder erlangt.



15:40 Weitersagen:

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Die Nachbarin wird stürmisch begrüßt - und schon liegt die teure Vase in Scherben am Boden. Letzte Rettung: die Haftpflicht. Aber zahlt die auch?
Mehr als 2 200 Euro  geben die Deutschen für Versicherungen aus. Das klingt viel, doch eine der wichtigsten Policen, die private Haftpflicht, wird oft vernachlässigt. Über 20 Prozent der deutschen Haushalte sind nicht haftpflichtversichert.

Dabei ist schnell ein Schaden entstanden, der den Verursacher finanziell ruinieren könnte.

Kind und Kegel 


Grundsätzlich schützt so eine Police neben dem Versicherungsnehmer auch den Ehepartner und die Kinder, wenn sie eingetragen sind. Bei den Kleinen gibt es allerdings Ausnahmen: Zerbricht die Scheibe des Nachbarn, weil der sechsjährige Sohn sie mit dem Ball getroffen hat, wird diese nicht erstattet. Denn ein Kind unter sieben Jahre haftet nicht für Schäden, die es Dritten zufügt.
Außerdem erstattet die Police keine Kosten, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde.

Doch was ist, wenn die Kinder bei der Tagesmutter sind? Die Aufsichtspflicht geht auf die Tagesmutter über, allerdings nicht der Versicherungsschutz.
Ist sie gewerblich tätig, braucht sie eine Berufshaftpflicht. Für private Babysitter tritt der Versicherungsschutz der Eltern ein.

Übrigens können sich auch nicht verheiratete Paare, die zusammenziehen, gemeinsam versichern. Dabei wird meist der ältere Vertrag der beiden beibehalten, der jüngere gekündigt und eine nichteheliche Gemeinschaft eingetragen.

Verwandte und Freunde


Wenn Pflegebedürftige einen Schaden verursachen, zahlt die Haftpflicht. Sie haftet bei allen unbeabsichtigten Schäden, die verursacht werden - etwa durch Stürze oder unsichere Bewegungen. Allerdings trifft diese Regel erst in Kraft, wenn die pflegebedürftige Person selbst keine Entscheidungen treffen kann, also bei Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der geistigen Tätigkeit.

Achtung auch bei Hilfe von Freunden: Will ein Freund beim Umzug helfen und richtet einen Schaden an, zahlt die Versicherung meist nicht, denn: Umzugshilfe ist eine Gefälligkeit! Moderne Tarife versichern Gefälligskeitsschäden allerdings mit. Prüfen Sie daher Ihren Tarif und ändern Sie ihn gegebenenfalls.

Ein weiterer Sonderfall: geliehene Dinge. Leiht man sich das Fahrrad des Nachbarn und verursacht einen Unfall, wird das Fahrrad nicht ersetzt. Allerdings zahlt die Versicherung den Schaden an einem anderem Objekt, sei es Auto oder Straßenlaterne.

Tollpatschige Haustiere


Hundehalter können sich mit einer Tierhaftpflichtversicherung absichern. Schäden, die der eigene Hund anrichtet, sind damit versichert. Die Versicherung erstattet aber keine Kosten, wenn Sie auf den Hund vom Nachbarn aufpassen und dieser einen Schaden verursacht.


Vorsicht, Internet! 


Mit einer Haftpflichtversicherung sind nahezu alle Lebensbereiche abgedeckt. Doch es gibt eine große Ausnahme: das Internet. 
Verbreitet jemand zum Beispiel unabsichtlich einen Virus auf andere Rechner und richtet damit Sachschaden an, kann er als Verursacher haftbar gemacht werden. 
Beim Abschließen einer Versicherung sollten Sie genau schauen, ob es einen Internetschutz gibt.


Notfall im Urlaub


Wer Urlaub im Ausland macht, ist meist abgesichert. Bei längeren Reisen sollten Sie das jedoch prüfen. Auch das Reiseland spielt eine Rolle, zum Beispiel wenn es außerhalb der EU liegt. Dort ist der Schutz meist eingeschränkt. 

Ähnlich ist es bei Mietsachschäden im Ausland. Prüfen Sie, ob teures Sportequipment, wie Segelboote oder Kites, mit abgesichert sind.

Was müssen Sie tun, damit Sie Geld bekommen?


Melden Sie sich sofort bei Ihrer Versicherung, damit sie prüfen kann, ob mögliche Kosten ersetzt werden. Innerhalb einer Woche muss der Schaden schriftlich angezeigt werden. 
Wichtig ist dabei, dass Sie den Namen des Geschädigten angeben, außerdem die Versicherungsnummer Ihrer Haftpflichtpolice. 

Tipp: Erkennen Sie den Schaden, den Sie verursacht haben nicht gleich an. Am besten, Sie behalten das beschädigte Objekt oder fotografieren den Schaden.
Ob Ansprüche berechtigt sind, prüft die Versicherung selber. dazu schickt Sie nach Ihrer Mitteilung eine Schadensersatzanzeige. Füllen Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig aus.

Achtung: Die Versicherer ermitteln minutiös, ob sich der Schaden so ereignet haben kann. 




















Haftpflichtversicherung

Wann zahlt eigentlich die Haftpflichtversicherung?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die Nachbarin wird stürmisch begrüßt - und schon liegt die teure Vase in Scherben am Boden. Letzte Rettung: die Haftpflicht. Aber zahlt die auch?
Mehr als 2 200 Euro  geben die Deutschen für Versicherungen aus. Das klingt viel, doch eine der wichtigsten Policen, die private Haftpflicht, wird oft vernachlässigt. Über 20 Prozent der deutschen Haushalte sind nicht haftpflichtversichert.

Dabei ist schnell ein Schaden entstanden, der den Verursacher finanziell ruinieren könnte.

Kind und Kegel 


Grundsätzlich schützt so eine Police neben dem Versicherungsnehmer auch den Ehepartner und die Kinder, wenn sie eingetragen sind. Bei den Kleinen gibt es allerdings Ausnahmen: Zerbricht die Scheibe des Nachbarn, weil der sechsjährige Sohn sie mit dem Ball getroffen hat, wird diese nicht erstattet. Denn ein Kind unter sieben Jahre haftet nicht für Schäden, die es Dritten zufügt.
Außerdem erstattet die Police keine Kosten, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde.

Doch was ist, wenn die Kinder bei der Tagesmutter sind? Die Aufsichtspflicht geht auf die Tagesmutter über, allerdings nicht der Versicherungsschutz.
Ist sie gewerblich tätig, braucht sie eine Berufshaftpflicht. Für private Babysitter tritt der Versicherungsschutz der Eltern ein.

Übrigens können sich auch nicht verheiratete Paare, die zusammenziehen, gemeinsam versichern. Dabei wird meist der ältere Vertrag der beiden beibehalten, der jüngere gekündigt und eine nichteheliche Gemeinschaft eingetragen.

Verwandte und Freunde


Wenn Pflegebedürftige einen Schaden verursachen, zahlt die Haftpflicht. Sie haftet bei allen unbeabsichtigten Schäden, die verursacht werden - etwa durch Stürze oder unsichere Bewegungen. Allerdings trifft diese Regel erst in Kraft, wenn die pflegebedürftige Person selbst keine Entscheidungen treffen kann, also bei Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der geistigen Tätigkeit.

Achtung auch bei Hilfe von Freunden: Will ein Freund beim Umzug helfen und richtet einen Schaden an, zahlt die Versicherung meist nicht, denn: Umzugshilfe ist eine Gefälligkeit! Moderne Tarife versichern Gefälligskeitsschäden allerdings mit. Prüfen Sie daher Ihren Tarif und ändern Sie ihn gegebenenfalls.

Ein weiterer Sonderfall: geliehene Dinge. Leiht man sich das Fahrrad des Nachbarn und verursacht einen Unfall, wird das Fahrrad nicht ersetzt. Allerdings zahlt die Versicherung den Schaden an einem anderem Objekt, sei es Auto oder Straßenlaterne.

Tollpatschige Haustiere


Hundehalter können sich mit einer Tierhaftpflichtversicherung absichern. Schäden, die der eigene Hund anrichtet, sind damit versichert. Die Versicherung erstattet aber keine Kosten, wenn Sie auf den Hund vom Nachbarn aufpassen und dieser einen Schaden verursacht.


Vorsicht, Internet! 


Mit einer Haftpflichtversicherung sind nahezu alle Lebensbereiche abgedeckt. Doch es gibt eine große Ausnahme: das Internet. 
Verbreitet jemand zum Beispiel unabsichtlich einen Virus auf andere Rechner und richtet damit Sachschaden an, kann er als Verursacher haftbar gemacht werden. 
Beim Abschließen einer Versicherung sollten Sie genau schauen, ob es einen Internetschutz gibt.


Notfall im Urlaub


Wer Urlaub im Ausland macht, ist meist abgesichert. Bei längeren Reisen sollten Sie das jedoch prüfen. Auch das Reiseland spielt eine Rolle, zum Beispiel wenn es außerhalb der EU liegt. Dort ist der Schutz meist eingeschränkt. 

Ähnlich ist es bei Mietsachschäden im Ausland. Prüfen Sie, ob teures Sportequipment, wie Segelboote oder Kites, mit abgesichert sind.

Was müssen Sie tun, damit Sie Geld bekommen?


Melden Sie sich sofort bei Ihrer Versicherung, damit sie prüfen kann, ob mögliche Kosten ersetzt werden. Innerhalb einer Woche muss der Schaden schriftlich angezeigt werden. 
Wichtig ist dabei, dass Sie den Namen des Geschädigten angeben, außerdem die Versicherungsnummer Ihrer Haftpflichtpolice. 

Tipp: Erkennen Sie den Schaden, den Sie verursacht haben nicht gleich an. Am besten, Sie behalten das beschädigte Objekt oder fotografieren den Schaden.
Ob Ansprüche berechtigt sind, prüft die Versicherung selber. dazu schickt Sie nach Ihrer Mitteilung eine Schadensersatzanzeige. Füllen Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig aus.

Achtung: Die Versicherer ermitteln minutiös, ob sich der Schaden so ereignet haben kann. 




















08:52 Weitersagen:

Donnerstag, 27. November 2014

Blinkende Lichterketten, bunte Rentiere oder ein kletternder Weihnachtsmann an der Hauswand - mit einer üppigen Weihnachtsdekoration versuchen Mieter, ihre Vorfreude auf das Fest zum Ausdruck zu bringen. Davon sind Vermieter und Nachbarn oft gar nicht begeistert. Verbieten können sie es zwar niemandem. Aber einige rechtliche Rahmenbedingungen sollten Sie als Mieter beachten.

Wohnungstür

Dekoration an Fenster und Türen sind ein häufiges Streitthema unter Nachbarn. Da dieser Bereich aber zur Wohnung gehört, kann der Mieter seiner Kreativität freien Lauf lassen. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Adventskranz Ausdruck einer Tradition ist. Nachbarn haben diese Deko in einem Mehrfamilienhaus hinzunehmen. Auch Lichterketten und Sterne im Fenster können sie nicht verbieten. "Erlaubt ist, was gefällt", urteilte das Landgericht Berlin ( Az. 65 S 390/09).

Treppenhaus

Wohnungstür ja, Treppenhaus nein. Wenn ein Mieter den gemeinschaftlichen Flur schmückt, müssen die Nachbarn das nicht akzeptieren.
Sie können den Bewohner dazu auffordern, sämtliche Kugeln, Schleifen und Blinklichter zu entfernen. Das bestätigte das Amtsgericht Münster im Jahr 2008 (Az. 38 C 1858/08). Wer im Treppenhaus oder Flur Deko auftellt, haftet außerdem, wenn diese für andere Bewohner zur Stolperfalle wird. Auch stimmungsvolle Räuchermännchen oder Duftkerzen haben im Treppenhaus nicht zu suchen. Denn das fällt unter "bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums" und ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf somit nicht erlaubt (AZ. 3 Wx 98/03).

Balkon und Fassade

Weihnachtsdekoration, de außen sichtbar ist, geht auch den Nachbarn etwas an. Durch die vielen hellen Lichter kann er sich gestört fühlen, vielleicht sogar Probleme beim Einschlafen bekommen. In solchen Fällen muss die Festtagsbeleuchtung ab 22.00 Uhr ausgeschaltet werden. das entscheid das Landgericht Berlin (Az. 655 390/09).

Aber auch der Vermieter hat in Sachen Deko am Haus ein Wörtchen mitzureden. Er kann sogar unter Umständen Einspruch erheben, wenn allzu auffällige Lichterketten und Deko-Objekte das Erscheinungsbild des Hauses stark verändern. Dabei kommt es nicht auf dem persönlichen Geschmack des Vermieters an. es ist entscheidend, was den örtlichen Gegebenheiten der Nachbarschaft am ehesten entspricht. In einem Viertel, in dem hingegen an Balkonen der Nachbarschaft keine blinkenden Lichter zu sehen sind, steigen die Chancen, des Vermieters. es wird also im Einzelfall entschieden, ob die Beleuchtung oder die Deko weg muss oder dranbleiben darf.

Sicherheit

Egal, wie Ihre Deko in diesem Jahr ausfällt - Lichterketten, Weihnachtsmänner und Co. müssen gerade im Außenbereich auf jeden Fall gut befestigt werden! Wenn etwas herunterfällt, haften Sie für die entstandenen Schäden oder Verletzungen. Außerdem muss die Fassade nach Weihnachten wieder aussehen wie vorher, darf also nicht beschädigt werden.

Wer Löcher für Halterungen bohren muss, sollte das lieber im Vorfeld mit seinem Vermieter abklären. Bei Dekorationen auf dem Balkon oder am Haus sollten Sie auch unbedingt darauf achten, dass sie für draußen geeignet ist. Dann sind sie vor Spritz- und Regenwasser geschützt und gekennzeichnet. Gerade bei Lichterketten kann ein Kurzschluss gefährlich werden.

Achten Sie beim Kauf unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit





Weihnachtsdekoration: Was ist erlaubt?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Blinkende Lichterketten, bunte Rentiere oder ein kletternder Weihnachtsmann an der Hauswand - mit einer üppigen Weihnachtsdekoration versuchen Mieter, ihre Vorfreude auf das Fest zum Ausdruck zu bringen. Davon sind Vermieter und Nachbarn oft gar nicht begeistert. Verbieten können sie es zwar niemandem. Aber einige rechtliche Rahmenbedingungen sollten Sie als Mieter beachten.

Wohnungstür

Dekoration an Fenster und Türen sind ein häufiges Streitthema unter Nachbarn. Da dieser Bereich aber zur Wohnung gehört, kann der Mieter seiner Kreativität freien Lauf lassen. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Adventskranz Ausdruck einer Tradition ist. Nachbarn haben diese Deko in einem Mehrfamilienhaus hinzunehmen. Auch Lichterketten und Sterne im Fenster können sie nicht verbieten. "Erlaubt ist, was gefällt", urteilte das Landgericht Berlin ( Az. 65 S 390/09).

Treppenhaus

Wohnungstür ja, Treppenhaus nein. Wenn ein Mieter den gemeinschaftlichen Flur schmückt, müssen die Nachbarn das nicht akzeptieren.
Sie können den Bewohner dazu auffordern, sämtliche Kugeln, Schleifen und Blinklichter zu entfernen. Das bestätigte das Amtsgericht Münster im Jahr 2008 (Az. 38 C 1858/08). Wer im Treppenhaus oder Flur Deko auftellt, haftet außerdem, wenn diese für andere Bewohner zur Stolperfalle wird. Auch stimmungsvolle Räuchermännchen oder Duftkerzen haben im Treppenhaus nicht zu suchen. Denn das fällt unter "bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums" und ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf somit nicht erlaubt (AZ. 3 Wx 98/03).

Balkon und Fassade

Weihnachtsdekoration, de außen sichtbar ist, geht auch den Nachbarn etwas an. Durch die vielen hellen Lichter kann er sich gestört fühlen, vielleicht sogar Probleme beim Einschlafen bekommen. In solchen Fällen muss die Festtagsbeleuchtung ab 22.00 Uhr ausgeschaltet werden. das entscheid das Landgericht Berlin (Az. 655 390/09).

Aber auch der Vermieter hat in Sachen Deko am Haus ein Wörtchen mitzureden. Er kann sogar unter Umständen Einspruch erheben, wenn allzu auffällige Lichterketten und Deko-Objekte das Erscheinungsbild des Hauses stark verändern. Dabei kommt es nicht auf dem persönlichen Geschmack des Vermieters an. es ist entscheidend, was den örtlichen Gegebenheiten der Nachbarschaft am ehesten entspricht. In einem Viertel, in dem hingegen an Balkonen der Nachbarschaft keine blinkenden Lichter zu sehen sind, steigen die Chancen, des Vermieters. es wird also im Einzelfall entschieden, ob die Beleuchtung oder die Deko weg muss oder dranbleiben darf.

Sicherheit

Egal, wie Ihre Deko in diesem Jahr ausfällt - Lichterketten, Weihnachtsmänner und Co. müssen gerade im Außenbereich auf jeden Fall gut befestigt werden! Wenn etwas herunterfällt, haften Sie für die entstandenen Schäden oder Verletzungen. Außerdem muss die Fassade nach Weihnachten wieder aussehen wie vorher, darf also nicht beschädigt werden.

Wer Löcher für Halterungen bohren muss, sollte das lieber im Vorfeld mit seinem Vermieter abklären. Bei Dekorationen auf dem Balkon oder am Haus sollten Sie auch unbedingt darauf achten, dass sie für draußen geeignet ist. Dann sind sie vor Spritz- und Regenwasser geschützt und gekennzeichnet. Gerade bei Lichterketten kann ein Kurzschluss gefährlich werden.

Achten Sie beim Kauf unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit





10:12 Weitersagen:

Mittwoch, 26. November 2014


Zwischen 25 und 30 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten, am häufigsten sind es Hunde und Katzen. Oft werden sie geliebt wie ein Familienmitglied und auch als solches behandelt. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen?  Über Gesetze zum Thema Haustierhaltung machen sich die wenigsten Gedanken. Dabei gibt es viel zu beachten:


Braucht man für ein Haustier die Erlaubnis des Vermieters? 
Das kommt immer auf die Tierart an. Kleintiere wie Hamster sind immer erlaubt, es muss auch nicht vorher gefragt werden. Auch Hunde und Katzen dürfen nicht grundsätzlich verboten werden, hier kommt es immer auf denn Einzelfall an. Andere Tiere, wie etwa Giftschlangen, sind ohne hin nicht erlaubt.

Wer bekommt das Tier nach einer Scheidung?
Rechtlich gesehen gehören Haustiere zum Hausrat. Bei einer Scheidung wird also geschaut, ob das Tier offensichtlich einem der Ex-Partner gehört. In dem Fall steht es ihm zu. Ansonsten wird es, so hart es auch klingen mag, mit den anderen "Gegenständen" verteilt.  Die einzelnen Umstände, etwa wer sich besser um das Tier kümmern kann, können aber auch eine Rolle spielen.

Darf man ein Tier als Erbe einsetzen? 
Nein. Tiere sind weder rechts- noch erbfähig. Es kann aber eine Person genannt werden, die sich um das Tier kümmern und einen Teil des Vermögens für den Zweck verwenden soll.

Darf man ein Tier im Garten beerdigen?
Kleintiere können im eigenen Garten beerdigt werden, wenn sie an keiner ansteckenden Krankheit gestorben sind. Ausnahme: Das Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet. Bei größeren Tieren sollte man einen Antrag beim Veterinäramt stellen und bei gemieteten Gärten grundsätzlich den Vermieter um Erlaubnis bitten.

Darf man im Wohngebiet Hühner halten?
Im Prinzip ja, zumindest solange es sich nur um einige Hühner handelt. Ist der Vermieter dagegen oder fühlen sich Nachbarn gestört, kann es aber schwierig werden.  Zudem müssen Bestimmungen wie zum Tier- und Lärmschutz eingehalten und eventuell eine bauliche Genehmigung eingeholt werden. Vorher also gut informieren!

Tierhaftpflichtversicherung: ja oder nein?
Schäden durch kleine Tiere, zu denen auch Katzen gehören, sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde muss eine separate Tierhalterhaftpflicht her.












Tierhaftpflicht

Rechtliches rund ums Tier

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Zwischen 25 und 30 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten, am häufigsten sind es Hunde und Katzen. Oft werden sie geliebt wie ein Familienmitglied und auch als solches behandelt. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen?  Über Gesetze zum Thema Haustierhaltung machen sich die wenigsten Gedanken. Dabei gibt es viel zu beachten:


Braucht man für ein Haustier die Erlaubnis des Vermieters? 
Das kommt immer auf die Tierart an. Kleintiere wie Hamster sind immer erlaubt, es muss auch nicht vorher gefragt werden. Auch Hunde und Katzen dürfen nicht grundsätzlich verboten werden, hier kommt es immer auf denn Einzelfall an. Andere Tiere, wie etwa Giftschlangen, sind ohne hin nicht erlaubt.

Wer bekommt das Tier nach einer Scheidung?
Rechtlich gesehen gehören Haustiere zum Hausrat. Bei einer Scheidung wird also geschaut, ob das Tier offensichtlich einem der Ex-Partner gehört. In dem Fall steht es ihm zu. Ansonsten wird es, so hart es auch klingen mag, mit den anderen "Gegenständen" verteilt.  Die einzelnen Umstände, etwa wer sich besser um das Tier kümmern kann, können aber auch eine Rolle spielen.

Darf man ein Tier als Erbe einsetzen? 
Nein. Tiere sind weder rechts- noch erbfähig. Es kann aber eine Person genannt werden, die sich um das Tier kümmern und einen Teil des Vermögens für den Zweck verwenden soll.

Darf man ein Tier im Garten beerdigen?
Kleintiere können im eigenen Garten beerdigt werden, wenn sie an keiner ansteckenden Krankheit gestorben sind. Ausnahme: Das Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet. Bei größeren Tieren sollte man einen Antrag beim Veterinäramt stellen und bei gemieteten Gärten grundsätzlich den Vermieter um Erlaubnis bitten.

Darf man im Wohngebiet Hühner halten?
Im Prinzip ja, zumindest solange es sich nur um einige Hühner handelt. Ist der Vermieter dagegen oder fühlen sich Nachbarn gestört, kann es aber schwierig werden.  Zudem müssen Bestimmungen wie zum Tier- und Lärmschutz eingehalten und eventuell eine bauliche Genehmigung eingeholt werden. Vorher also gut informieren!

Tierhaftpflichtversicherung: ja oder nein?
Schäden durch kleine Tiere, zu denen auch Katzen gehören, sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde muss eine separate Tierhalterhaftpflicht her.












09:12 Weitersagen:

Montag, 24. November 2014

Beim Abschluss von Mietverträgen, bei Kreditanfragen oder bei Kontoeröffnungen wird meist die Schufa befragt, ob Schulden oder andere Verpflichtungen vorliegen.

Doch was die Schufa genau über uns weiß und welche Daten herausgegeben werden, ist den wenigsten bekannt.



Was erfahren Banken? 


Die Schufa informiert Firmen oder Banken über unsere Belastungen, wie zum beispiel alle laufenden Kredite, Bürgschaften, Konten oder Dispo-Schulden. Aus diesen und anderen persönlichen Daten wie Geburtsdatum und Meldeadresse wird ein sogenannter Score-Wert errechnet. Seine Punktzahl zeigt Banken, wie kreditwürdig wir sind. Je höher dieser Wert, desto günstigere Zinsen bekommt der Kunde. Schlechtere Werte können dazu führen, dass Kredite oder Verträge sogar gänzlich verweigert werden. Auch ob Kunden bei Versandhäusern auf Rechnung oder nur per Vorkasse bezahlen können, hängt von dem ermittelten Scoring-Wert ab.

Was darf der Vermieter wissen? 


Der zukünftige Vermieter kann lediglich eine sogenannte Verbraucherauskunft fordern. Auf der ist vermerkt, ob bei dem potentiellen Mieter Zahlungsausfälle vorliegen. Diese Auskunft kann unter www.meineschufa.de für 7,80 Euro bestellt werden.

Wie kommt man an seine Daten? 


Das geht über die "Eigenauskunft" die jedem Bürger einmal im Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Denn mitunter sind bei der Schufa falsche oder alte Daten gespeichert. Das kann beim Abschluss beispielsweise von Handy-Verträgen zum Problem führen. Informationen erhalten Sie unter www.meineschufa.de oder über die Service Hotline 0611-9 27 80.

Bei meinem Blogbeitrag: Selbstauskunft über die Schufa finden Sie auch noch einmal nützliche Tipps!

Kann man Einspruch einlegen?


Sind falsche oder veraltetet Daten über Sie gespeichert, können Sie bei der zuständigen Schufa-Geschäftsstelle die Löschung verlangen. Zwar ist die Schufa verpflichtet, die meisten Daten ( laufende Kredite, Bürgschaften oder andere Schulden) drei Jahre nach der Begleichung der Schuld zu löschen, doch oft bleiben alte Daten im System.

Prüfen Sie deshalb einmal im Jahr, ob die Angaben zu Ihrer Kreditwürdigkeit aktuell und richtig sind.



Schufa

Was weiß die Schufa über mich?

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Beim Abschluss von Mietverträgen, bei Kreditanfragen oder bei Kontoeröffnungen wird meist die Schufa befragt, ob Schulden oder andere Verpflichtungen vorliegen.

Doch was die Schufa genau über uns weiß und welche Daten herausgegeben werden, ist den wenigsten bekannt.



Was erfahren Banken? 


Die Schufa informiert Firmen oder Banken über unsere Belastungen, wie zum beispiel alle laufenden Kredite, Bürgschaften, Konten oder Dispo-Schulden. Aus diesen und anderen persönlichen Daten wie Geburtsdatum und Meldeadresse wird ein sogenannter Score-Wert errechnet. Seine Punktzahl zeigt Banken, wie kreditwürdig wir sind. Je höher dieser Wert, desto günstigere Zinsen bekommt der Kunde. Schlechtere Werte können dazu führen, dass Kredite oder Verträge sogar gänzlich verweigert werden. Auch ob Kunden bei Versandhäusern auf Rechnung oder nur per Vorkasse bezahlen können, hängt von dem ermittelten Scoring-Wert ab.

Was darf der Vermieter wissen? 


Der zukünftige Vermieter kann lediglich eine sogenannte Verbraucherauskunft fordern. Auf der ist vermerkt, ob bei dem potentiellen Mieter Zahlungsausfälle vorliegen. Diese Auskunft kann unter www.meineschufa.de für 7,80 Euro bestellt werden.

Wie kommt man an seine Daten? 


Das geht über die "Eigenauskunft" die jedem Bürger einmal im Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Denn mitunter sind bei der Schufa falsche oder alte Daten gespeichert. Das kann beim Abschluss beispielsweise von Handy-Verträgen zum Problem führen. Informationen erhalten Sie unter www.meineschufa.de oder über die Service Hotline 0611-9 27 80.

Bei meinem Blogbeitrag: Selbstauskunft über die Schufa finden Sie auch noch einmal nützliche Tipps!

Kann man Einspruch einlegen?


Sind falsche oder veraltetet Daten über Sie gespeichert, können Sie bei der zuständigen Schufa-Geschäftsstelle die Löschung verlangen. Zwar ist die Schufa verpflichtet, die meisten Daten ( laufende Kredite, Bürgschaften oder andere Schulden) drei Jahre nach der Begleichung der Schuld zu löschen, doch oft bleiben alte Daten im System.

Prüfen Sie deshalb einmal im Jahr, ob die Angaben zu Ihrer Kreditwürdigkeit aktuell und richtig sind.



10:18 Weitersagen:

Samstag, 22. November 2014

Volle Arztpraxen und lange Wartezeiten für Facharzt-Termine - da werden viel Patienten einfach selbst zum Doktor.
Beschwerden und Symptome selbst im Internet recherchieren und dann selbst behandeln? Das sollten Sie lieber lassen!

Wenn´s im Rücken zwickt, im Magen drückt oder im Kopf schmerzt, sollte der Arzt eingeschaltet werden - und nicht der Computer.


Trotzdem gehen viele Menschen zuerst ins Internet und informieren sich über ihr Leiden, um herauszufinden, was sie haben. In Deutschland besuchen 28 Millionen Bundesbürger Gesundheitsportale - jeden Monat!


Prinzipiell ist gegen gut informierte und aufgeklärte Patienten nichts zu sagen, auch wenn Ärzte oft etwas verdutzt reagieren, wenn Patienten sie mit Informationen aus dem Internet konfrontieren. Man muss die gewonnenen Informationen aus dem Netz jedoch kritisch betrachten.

Vollständig, korrekt und neutral - so sollten Gesundheitsportale ihre Leser informieren. Stiftung Warentest hat das geprüft und kommt zu dem Ergebnis: Zu fast allen bekannten Krankheiten halten die Portale Informationen bereit. Sachliche Fehler sind selten.

Testsieger sind die Internetseiten www.vitanet.de, www.netdoktor.de und www.apotheken-umschau.de
Diese drei Portale schnitten gut ab.

In ganz dubiosen Ecken des Internets bewegen Sie sich, wenn Sie auf Therapievorschläge oder merkwürdige Selbstheilungsrezepte stoßen. Dann heißt es ganz klar: Finger weg.

Denn die Informationen aus dem Netz können den Arztbesuch immer nur ergänzen und niemals ersetzen.
Außerdem:
Diagnosen stellen und Therapien empfehlen darf nur ein Arzt, der den Patienten untersucht und seine Symptome untersucht hat. So schreibt es sie Berufsordnung der Ärzte vor - und das nicht ohne Grund.


Selbstbehandlung via Internet

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Volle Arztpraxen und lange Wartezeiten für Facharzt-Termine - da werden viel Patienten einfach selbst zum Doktor.
Beschwerden und Symptome selbst im Internet recherchieren und dann selbst behandeln? Das sollten Sie lieber lassen!

Wenn´s im Rücken zwickt, im Magen drückt oder im Kopf schmerzt, sollte der Arzt eingeschaltet werden - und nicht der Computer.


Trotzdem gehen viele Menschen zuerst ins Internet und informieren sich über ihr Leiden, um herauszufinden, was sie haben. In Deutschland besuchen 28 Millionen Bundesbürger Gesundheitsportale - jeden Monat!


Prinzipiell ist gegen gut informierte und aufgeklärte Patienten nichts zu sagen, auch wenn Ärzte oft etwas verdutzt reagieren, wenn Patienten sie mit Informationen aus dem Internet konfrontieren. Man muss die gewonnenen Informationen aus dem Netz jedoch kritisch betrachten.

Vollständig, korrekt und neutral - so sollten Gesundheitsportale ihre Leser informieren. Stiftung Warentest hat das geprüft und kommt zu dem Ergebnis: Zu fast allen bekannten Krankheiten halten die Portale Informationen bereit. Sachliche Fehler sind selten.

Testsieger sind die Internetseiten www.vitanet.de, www.netdoktor.de und www.apotheken-umschau.de
Diese drei Portale schnitten gut ab.

In ganz dubiosen Ecken des Internets bewegen Sie sich, wenn Sie auf Therapievorschläge oder merkwürdige Selbstheilungsrezepte stoßen. Dann heißt es ganz klar: Finger weg.

Denn die Informationen aus dem Netz können den Arztbesuch immer nur ergänzen und niemals ersetzen.
Außerdem:
Diagnosen stellen und Therapien empfehlen darf nur ein Arzt, der den Patienten untersucht und seine Symptome untersucht hat. So schreibt es sie Berufsordnung der Ärzte vor - und das nicht ohne Grund.


17:26 Weitersagen:
Ein neuer Fernseher. Doch was, wenn er Mängel hat? Wie sieht es mit der Garantie aus?

Das Gesetz bietet zwei Jahre Gewährleistung. In dieser Zeit muss der Händler Konstruktions-Mängel kostenlos beheben.
Parallel gilt meistens noch eine einjährige Garantie des Herstellers.


Doch was ist, wenn das Gerät genau nach zwei Jahren den Geist aufgibt? 
Die Beruhigungspille heißt Garantieverlängerung - quasi eine Garantie nach der Garantie. Laufzeit maximal 5 Jahre ab Kauf, abgedeckt sind Reparaturen nach der gesetzlichen Gewährleistung.

Die Preise sind gestaffelt nach den Verkaufspreisen der Produkte. Für ein TV-Gerät zwischen 500 und 750 Euro kostet eine Garantieverlängerung etwa 90 Euro. Schlägt der Fernseher jedoch mit 1200 Euro zu Buche, sind 150 Euro fällig.

Hört sich toll an, aber macht das wirklich Sinn?
Ich rate davon ab, denn: Die Garantieverlängerung greift erst dann, wenn weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine freiwillige Herstellergarantie noch eine mögliche Hausratversicherung eintreten.
Das bedeutet in den allermeisten Fällen gibt es immer noch eine andere Möglichkeit, hier Ansprüche geltend zu machen - die Garantieverlängerung ist somit die letzte Versicherung die überhaupt zahlen muss.
Und dann ist da noch der Haken mit dem Zeitwert. Im Garantiefall hat man nämlich nur Anspruch auf den Betrag, den das Gerät je nach Alter tatsächlich noch wert ist.
Fazit: Die Garantieverlängerung ist ein gutes Geschäft für den Händler mit fragwürdigem Nutzen für den Verbraucher.


Lohnt sich eine Garantieverlängerung wirklich?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Ein neuer Fernseher. Doch was, wenn er Mängel hat? Wie sieht es mit der Garantie aus?

Das Gesetz bietet zwei Jahre Gewährleistung. In dieser Zeit muss der Händler Konstruktions-Mängel kostenlos beheben.
Parallel gilt meistens noch eine einjährige Garantie des Herstellers.


Doch was ist, wenn das Gerät genau nach zwei Jahren den Geist aufgibt? 
Die Beruhigungspille heißt Garantieverlängerung - quasi eine Garantie nach der Garantie. Laufzeit maximal 5 Jahre ab Kauf, abgedeckt sind Reparaturen nach der gesetzlichen Gewährleistung.

Die Preise sind gestaffelt nach den Verkaufspreisen der Produkte. Für ein TV-Gerät zwischen 500 und 750 Euro kostet eine Garantieverlängerung etwa 90 Euro. Schlägt der Fernseher jedoch mit 1200 Euro zu Buche, sind 150 Euro fällig.

Hört sich toll an, aber macht das wirklich Sinn?
Ich rate davon ab, denn: Die Garantieverlängerung greift erst dann, wenn weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine freiwillige Herstellergarantie noch eine mögliche Hausratversicherung eintreten.
Das bedeutet in den allermeisten Fällen gibt es immer noch eine andere Möglichkeit, hier Ansprüche geltend zu machen - die Garantieverlängerung ist somit die letzte Versicherung die überhaupt zahlen muss.
Und dann ist da noch der Haken mit dem Zeitwert. Im Garantiefall hat man nämlich nur Anspruch auf den Betrag, den das Gerät je nach Alter tatsächlich noch wert ist.
Fazit: Die Garantieverlängerung ist ein gutes Geschäft für den Händler mit fragwürdigem Nutzen für den Verbraucher.


15:43 Weitersagen:

Mittwoch, 19. November 2014

Mal eben den eigenen Biomüll in Nachbars Tonne stopfen oder eine Traube im Supermarkt naschen... Ist doch halb so wild, denken da viele.

Vorsicht, denn auch so kleine Sünden können strafbar sein.

"Ein Apfel mehr? Das merkt doch keiner" 


"Sind die denn süß?", und schwupps, verschwindet die Beere im Mund. Viele Ladenbesitzer sehen zwar darüber hinweg, trotzdem ist es Diebstahl!
Wer beim Obst wiegen schummelt, kann sogar mit 20 bis 30 Tagessätzen Strafe, abhängig vom Einkommen, zur Kasse gebeten werden. Ähnliches gilt fürs Umkleben von Preisetiketten.

"Hotel Handtücher sind ein tolles Souvenir"


Stammgäste mögen bessere Karten haben, aber nehmen Sie Handtuch oder Bademantel mit, droht eine Anzeige wegen Diebstahl. Bei Hygieneartikeln wie Shampoo dürfen Sie sich bedienen.

"Für Ebay nehm ich Fotos aus dem Internet"


Sie möchten zum Beispiel Ihr Radio verkaufen, und das Hersteller-Foto eignet sich prima zum Bebildern? Bloß nicht! 

Wer Waren im Internet anbietet und dabei fremde Fotos oder Werbetexte verwendet, verletzt das Urheberrecht! So etwas wird oft mit Abmahnungen bestraft - und Strafen von bis zu 1000 Euro.

"Kot entfernen? Nö, ich zahl doch Hundesteuer!"


Steuer hin oder her, wer Waldis Tretminen auf Straßen und öffentlichen Flächen wir Parks liegen lässt, verstößt gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Es drohen Bußgelder von bis zu 150 Euro.

"Mein Handy lad ich einfach im Büro auf"


Mist, Akku leer! Fragen Sie den Chef, bevor Sie Ihr Handy im Büro aufladen. 
Auch wenn es nur um Centbeträge geht, ist es Diebstahl und ein Grund zur fristlosen Kündigung.

"Die paar Euro nebenbei - das macht doch jeder"


Für ein Entgelt auf die Nachbarskinder aufpassen kann böse enden. Regelmäßige Einkünfte müssen versteuert werden. Es droht eine Anzeige wegen Schwarzarbeit.

"Das Obst vergammelt doch sonst am Baum"


Am Wegesrand Beeren pflücken oder Nüsse aufsammeln? 
Vorsicht ! Gehört das Obst einem Bauern oder der Gemeinde, gilt das als Diebstahl.

"Der Kellner kommt nicht, da geh ich halt"


Egal, wie oft Sie den Kellner auffordern die Rechnung zu bringen: Sie dürfen nicht einfach gehen ohne zu zahlen. 
Das ist Zechprellerei. Tipp: Hinterlassen Sie notfalls Ihre Adresse für eine Rechnung!

"Mülltonne voll! Ich stopf´s in die daneben"


Nachbars Eimer ist für Ihren Müll tabu! 
Neben der Beseitigung des Abfalls könnte er auch noch Schadensersatz fordern. Ob noch ein Bußgeld dazu kommt, regelt die örtliche Abfallsatzung.


"Wer´s findet, darf´s behalten"


Sie finden Geld und stecken es ein? Das wäre Fundunterschlagung! 
Bei Dingen im Wert von über 10 Euro droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

"Der hat ja wohl ´nen Vogel!"


Auch wenn der andere noch so nervt, bleiben Sie cool! 
Eine Beleidigung im Straßenverkehr gilt als Straftat. Fürs Vogelzeigen können bis zu 750 Euro Bußgeld anfallen.


"Und sowas werfen die Leute weg? Viel zu schade - das nehm ich mit..." 


Sperrmüll mitnehmen ohne zu fragen, ist eigentlich verboten. 
Er bleibt Eigentum des Besitzers, bis die Müllabfuhr die Sachen mitnimmt.























Wir machen uns öfter strafbar als wir denken

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Mal eben den eigenen Biomüll in Nachbars Tonne stopfen oder eine Traube im Supermarkt naschen... Ist doch halb so wild, denken da viele.

Vorsicht, denn auch so kleine Sünden können strafbar sein.

"Ein Apfel mehr? Das merkt doch keiner" 


"Sind die denn süß?", und schwupps, verschwindet die Beere im Mund. Viele Ladenbesitzer sehen zwar darüber hinweg, trotzdem ist es Diebstahl!
Wer beim Obst wiegen schummelt, kann sogar mit 20 bis 30 Tagessätzen Strafe, abhängig vom Einkommen, zur Kasse gebeten werden. Ähnliches gilt fürs Umkleben von Preisetiketten.

"Hotel Handtücher sind ein tolles Souvenir"


Stammgäste mögen bessere Karten haben, aber nehmen Sie Handtuch oder Bademantel mit, droht eine Anzeige wegen Diebstahl. Bei Hygieneartikeln wie Shampoo dürfen Sie sich bedienen.

"Für Ebay nehm ich Fotos aus dem Internet"


Sie möchten zum Beispiel Ihr Radio verkaufen, und das Hersteller-Foto eignet sich prima zum Bebildern? Bloß nicht! 

Wer Waren im Internet anbietet und dabei fremde Fotos oder Werbetexte verwendet, verletzt das Urheberrecht! So etwas wird oft mit Abmahnungen bestraft - und Strafen von bis zu 1000 Euro.

"Kot entfernen? Nö, ich zahl doch Hundesteuer!"


Steuer hin oder her, wer Waldis Tretminen auf Straßen und öffentlichen Flächen wir Parks liegen lässt, verstößt gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Es drohen Bußgelder von bis zu 150 Euro.

"Mein Handy lad ich einfach im Büro auf"


Mist, Akku leer! Fragen Sie den Chef, bevor Sie Ihr Handy im Büro aufladen. 
Auch wenn es nur um Centbeträge geht, ist es Diebstahl und ein Grund zur fristlosen Kündigung.

"Die paar Euro nebenbei - das macht doch jeder"


Für ein Entgelt auf die Nachbarskinder aufpassen kann böse enden. Regelmäßige Einkünfte müssen versteuert werden. Es droht eine Anzeige wegen Schwarzarbeit.

"Das Obst vergammelt doch sonst am Baum"


Am Wegesrand Beeren pflücken oder Nüsse aufsammeln? 
Vorsicht ! Gehört das Obst einem Bauern oder der Gemeinde, gilt das als Diebstahl.

"Der Kellner kommt nicht, da geh ich halt"


Egal, wie oft Sie den Kellner auffordern die Rechnung zu bringen: Sie dürfen nicht einfach gehen ohne zu zahlen. 
Das ist Zechprellerei. Tipp: Hinterlassen Sie notfalls Ihre Adresse für eine Rechnung!

"Mülltonne voll! Ich stopf´s in die daneben"


Nachbars Eimer ist für Ihren Müll tabu! 
Neben der Beseitigung des Abfalls könnte er auch noch Schadensersatz fordern. Ob noch ein Bußgeld dazu kommt, regelt die örtliche Abfallsatzung.


"Wer´s findet, darf´s behalten"


Sie finden Geld und stecken es ein? Das wäre Fundunterschlagung! 
Bei Dingen im Wert von über 10 Euro droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

"Der hat ja wohl ´nen Vogel!"


Auch wenn der andere noch so nervt, bleiben Sie cool! 
Eine Beleidigung im Straßenverkehr gilt als Straftat. Fürs Vogelzeigen können bis zu 750 Euro Bußgeld anfallen.


"Und sowas werfen die Leute weg? Viel zu schade - das nehm ich mit..." 


Sperrmüll mitnehmen ohne zu fragen, ist eigentlich verboten. 
Er bleibt Eigentum des Besitzers, bis die Müllabfuhr die Sachen mitnimmt.























12:36 Weitersagen:

Dienstag, 18. November 2014

Im Advent ist wieder Hochsaison für Taschendiebe. Wer ihre Tricks kennt, kann sich wirksam schützen

"Hoppla, tut mir leid!" 

Wenn Sie im Gedränge des Weihnachtsmarktes jemand anrempelt, greifen Sie sofort in Ihre Tasche.
Ist das Portemonnaie noch da?
Menschenmengen sind nämlich eine Goldgrube für die Langfinger...


Die Täter beobachten ihre Opfer, stoßen sie anschließend scheinbar versehentlich an, verwickeln sie in ein Gespräch oder verschmutzen "unabsichtlich" die Kleidung: All diese Maßnahmen dienen jedoch nur zur Ablenkung.

Sie, das Opfer, konzentrieren sich unwillkürlich auf die Situation, Ihre Wertsachen verlieren Sie dabei aus den Augen. Oft arbeiten die Diebe auch zu zweit oder mehreren: Einer erlangt die Ihre Aufmerksamkeit, der zweite lässt Ihre Habseligkeiten verschwinden.

Nehmen Sie deshalb nur soviel Bargeld mit, wie Sie wirklich benötigen und verteilen Sie dies,
Ihre Bank- und Kreditkarten auf Brustbeutel und Gürteltasche.
Auf keinen Fall die PIN Nummer bei sich führen! 
Taschen bitte stets mit der Verschlussseite zum Körper tragen!

Achtung, Taschendiebe!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Im Advent ist wieder Hochsaison für Taschendiebe. Wer ihre Tricks kennt, kann sich wirksam schützen

"Hoppla, tut mir leid!" 

Wenn Sie im Gedränge des Weihnachtsmarktes jemand anrempelt, greifen Sie sofort in Ihre Tasche.
Ist das Portemonnaie noch da?
Menschenmengen sind nämlich eine Goldgrube für die Langfinger...


Die Täter beobachten ihre Opfer, stoßen sie anschließend scheinbar versehentlich an, verwickeln sie in ein Gespräch oder verschmutzen "unabsichtlich" die Kleidung: All diese Maßnahmen dienen jedoch nur zur Ablenkung.

Sie, das Opfer, konzentrieren sich unwillkürlich auf die Situation, Ihre Wertsachen verlieren Sie dabei aus den Augen. Oft arbeiten die Diebe auch zu zweit oder mehreren: Einer erlangt die Ihre Aufmerksamkeit, der zweite lässt Ihre Habseligkeiten verschwinden.

Nehmen Sie deshalb nur soviel Bargeld mit, wie Sie wirklich benötigen und verteilen Sie dies,
Ihre Bank- und Kreditkarten auf Brustbeutel und Gürteltasche.
Auf keinen Fall die PIN Nummer bei sich führen! 
Taschen bitte stets mit der Verschlussseite zum Körper tragen!

09:46 Weitersagen:

Freitag, 14. November 2014

Wer morgens nicht lange in der Kälte stehen möchte und nur schnell ein kleines Guckloch auf der Windschutzscheibe freikratzt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Denn jeder Verkehrsteilnehmer hat laut Straßenverkehrsordnung für eine ausreichend freie Sicht  zu sorgen. Kommt es wegen der eingeschränkten Sicht zu einem Unfall, werden 35 Euro fällig.

Ebenfalls verboten ist es, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Denn es gilt als Geräuschbelästigung und kann Sie 10 Euro Geldstrafe kosten.

Für mehr Komfort und Sicherheit können sich Autofahrer nachträglich eine Standheizung einbauen lassen. So bietet Webasto verschiedene Modelle für Klein-, Mittelklasse- und Oberklassewagen, die vorprogrammierbar und per Fernbedienung oder Mobiltelefon steuerbar sind.
Abhängig von der gemessenen Außentemperatur berechnet die Standheizung automatisch, wann sie sich einschaltet und garantiert so einen sicheren Start bei freier Sicht und warmen Motor. Das reduziert den Schadstoffaustoß und kommt der Lebensdauer des Pkws zugute.







Bußgeld

Eiskaltes Bußgeld verhindern - sorgen Sie im Auto für freie Sicht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer morgens nicht lange in der Kälte stehen möchte und nur schnell ein kleines Guckloch auf der Windschutzscheibe freikratzt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Denn jeder Verkehrsteilnehmer hat laut Straßenverkehrsordnung für eine ausreichend freie Sicht  zu sorgen. Kommt es wegen der eingeschränkten Sicht zu einem Unfall, werden 35 Euro fällig.

Ebenfalls verboten ist es, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen. Denn es gilt als Geräuschbelästigung und kann Sie 10 Euro Geldstrafe kosten.

Für mehr Komfort und Sicherheit können sich Autofahrer nachträglich eine Standheizung einbauen lassen. So bietet Webasto verschiedene Modelle für Klein-, Mittelklasse- und Oberklassewagen, die vorprogrammierbar und per Fernbedienung oder Mobiltelefon steuerbar sind.
Abhängig von der gemessenen Außentemperatur berechnet die Standheizung automatisch, wann sie sich einschaltet und garantiert so einen sicheren Start bei freier Sicht und warmen Motor. Das reduziert den Schadstoffaustoß und kommt der Lebensdauer des Pkws zugute.







09:57 Weitersagen:

Mittwoch, 12. November 2014

(Foto:obs/proDente e.V.)
Viele chronische Leiden werden durch faule oder tote Zähne, Wurzelbehandlungen, entzündetes Zahnfleisch oder Kieferfehlstellungen verursacht.

Was alles passieren kann, wenn man sich nicht gut genug um seine Zähne kümmert.




Bakterien greifen Herz und Lunge an


Wer Parodontitis hat, eine bakterielle Entzündung des Zahnbetts, hat ein um 20 Prozent erhöhtes Herzinfarkt-Risiko und ein um rund drei Prozent erhöhtes Schlaganfall-Risiko. Der Grund: Durch die Entzündung sammeln sich im Mund Bakterien. Werden diese eingeatmet, verschluckt oder gelangen sie über kleine Wunden ins Blut, können sie die Blutgefäße schädigen. Auch eine Herzinnenhautentzündung ist möglich. Und gelangen die Parodontitiserreger in die Lunge, kann es dort zu einer gefährlichen Entzündung kommen. Schlechte Zähne sind oft auch für chronische Atemwegserkrankungen und akute Bronchitis verantwortlich.

Nervtote Zähne sind ein großes Übel


Wurzelbehandelte Zähne, also solche, denen der Nerv gezogen wurde, stellen ebenfalls einen Herd für mannigfaltige Erkrankungen dar. Denn ein toter Zahn setzt giftige Abbauprodukte in das umliegende Gewebe frei, belastet dadurch den Organismus und das Immunsystem. Die möglichen Folgen sind vielfältig.

Sie reichen von Nieren- und Prostata leiden über Kopf-, Rücken- Ohren- und Gelenkschmerzen bis hin zu Erschöpfungszuständen. Ganzheitlich praktizierende Zahnärzte raten deshalb oft zur kompletten Entfernung der wurzelbehandelten Zähne - besonders wichtig für Menschen, die unter Immunschwäche leiden, wie zum Beispiel Krebskranke oder auch Multiple Sklerose Patienten.

Eine Tabelle zur Zahn-Organ-Theorie findet man hier

Phantomtöne durch Kaufunktionsstörung


Überraschend ist auch, dass eine Zahnfehlstellung oder nächtliches Zähneknirschen zu Tinnitus und Rückenschmerzen führen kann. Eine Beißschiene für die Nacht oder eine Zahnkorrektur kann hier helfen.

Das Gebiss muss jederzeit gut gepflegt werden


Um kranken Zähnen und daraus resultierenden Krankheiten vorzubeugen, ist eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ein- bis zweimal jährlich wichtig. Ebenfalls sinnvoll: alle sechs bis zwölf Monate eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lasen. Und natürlich auch auf gute Mundhygiene achten! Dazu gehört, täglich zwei- bis dreimal zu putzen sowie täglich Zahnseide und Interdentalbürsten zu verwenden. 


Da die gesetzlichen Krankenkassen viele Behandlungen nicht bezahlen, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherungen. Was Sie darüber wissen sollten und was eine Zahnzusatzversicherung kostet, erfahren Sie auf www.versicherung-sparen.eu


Zahnzusatzversicherung

Schlechte Zähne sind ein Gesundheitsrisiko

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

(Foto:obs/proDente e.V.)
Viele chronische Leiden werden durch faule oder tote Zähne, Wurzelbehandlungen, entzündetes Zahnfleisch oder Kieferfehlstellungen verursacht.

Was alles passieren kann, wenn man sich nicht gut genug um seine Zähne kümmert.




Bakterien greifen Herz und Lunge an


Wer Parodontitis hat, eine bakterielle Entzündung des Zahnbetts, hat ein um 20 Prozent erhöhtes Herzinfarkt-Risiko und ein um rund drei Prozent erhöhtes Schlaganfall-Risiko. Der Grund: Durch die Entzündung sammeln sich im Mund Bakterien. Werden diese eingeatmet, verschluckt oder gelangen sie über kleine Wunden ins Blut, können sie die Blutgefäße schädigen. Auch eine Herzinnenhautentzündung ist möglich. Und gelangen die Parodontitiserreger in die Lunge, kann es dort zu einer gefährlichen Entzündung kommen. Schlechte Zähne sind oft auch für chronische Atemwegserkrankungen und akute Bronchitis verantwortlich.

Nervtote Zähne sind ein großes Übel


Wurzelbehandelte Zähne, also solche, denen der Nerv gezogen wurde, stellen ebenfalls einen Herd für mannigfaltige Erkrankungen dar. Denn ein toter Zahn setzt giftige Abbauprodukte in das umliegende Gewebe frei, belastet dadurch den Organismus und das Immunsystem. Die möglichen Folgen sind vielfältig.

Sie reichen von Nieren- und Prostata leiden über Kopf-, Rücken- Ohren- und Gelenkschmerzen bis hin zu Erschöpfungszuständen. Ganzheitlich praktizierende Zahnärzte raten deshalb oft zur kompletten Entfernung der wurzelbehandelten Zähne - besonders wichtig für Menschen, die unter Immunschwäche leiden, wie zum Beispiel Krebskranke oder auch Multiple Sklerose Patienten.

Eine Tabelle zur Zahn-Organ-Theorie findet man hier

Phantomtöne durch Kaufunktionsstörung


Überraschend ist auch, dass eine Zahnfehlstellung oder nächtliches Zähneknirschen zu Tinnitus und Rückenschmerzen führen kann. Eine Beißschiene für die Nacht oder eine Zahnkorrektur kann hier helfen.

Das Gebiss muss jederzeit gut gepflegt werden


Um kranken Zähnen und daraus resultierenden Krankheiten vorzubeugen, ist eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ein- bis zweimal jährlich wichtig. Ebenfalls sinnvoll: alle sechs bis zwölf Monate eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lasen. Und natürlich auch auf gute Mundhygiene achten! Dazu gehört, täglich zwei- bis dreimal zu putzen sowie täglich Zahnseide und Interdentalbürsten zu verwenden. 


Da die gesetzlichen Krankenkassen viele Behandlungen nicht bezahlen, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherungen. Was Sie darüber wissen sollten und was eine Zahnzusatzversicherung kostet, erfahren Sie auf www.versicherung-sparen.eu


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