Brauche ich als Hundehalter wirklich eine Hundehaftpflichtversicherung oder gehört diese Versicherung eher zu den Versicherungen, die man nicht zwingend notwendig braucht?
Als vielleicht frisch gebackener Hundebesitzer sollte man sich folgende Situation vorstellen:
Der Hund büxt aus und läuft auf eine vielbefahrene Straße. Ein Autofahrer weicht aus, um den Hund nicht zu überfahren, der entgegenkommende Tanklaster ebenfalls. Der Fahrer des Tanklaster verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und kippt um. Ein Millionenschaden würde entstehen..
Für den entstandenen Schaden muss der Hundehalter haften – oder dessen Hundehaftpflichtversicherung. Ist keine Tierhaftpflichtversicherung vorhanden bleibt der Hundehalter selber auf den Kosten sitzen, denn die private Haftpflichtversicherung ist hierfür nicht zuständig. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die von Kleintieren, Katzen und Vögeln verursacht wurden. Aus diesem Grunde müssen auch Pferde extra versichert werden.
Die Unterschiede bei den Tarifen sind enorm und trotzdem kostet eine anständige Versicherung für den Vierbeiner kein Vermögen. Der Hund kann schon für ca. 50 Euro im Jahr versichert werden. Trotzdem sollte man sich nicht auf Testurteile verlassen, sondern die Angebote vergleichen, um optimal abgesichert zu sein.
Für die sogenannten Kampf- oder Listenhunde gilt in ganz Deutschland die Versicherungspflicht und hier verlangen die Versicherungen meist höhere Beiträge. Auch hier sollte man sich im Vorfeld genau informieren.
In Berlin, Brandenburg, NRW, Niedersachsen, Hamburg und Thüringen dürfen auch „normale Hunde“ nicht unversichert auf die Straße.
Außerdem muss die Anmeldung des Tieres bei der zuständigen Gemeinde vorgelegt werden.
Bildquellenangabe: Pixabay.com
Als vielleicht frisch gebackener Hundebesitzer sollte man sich folgende Situation vorstellen:
Der Hund büxt aus und läuft auf eine vielbefahrene Straße. Ein Autofahrer weicht aus, um den Hund nicht zu überfahren, der entgegenkommende Tanklaster ebenfalls. Der Fahrer des Tanklaster verliert die Kontrolle über sein Fahrzeug und kippt um. Ein Millionenschaden würde entstehen..
Für den entstandenen Schaden muss der Hundehalter haften – oder dessen Hundehaftpflichtversicherung. Ist keine Tierhaftpflichtversicherung vorhanden bleibt der Hundehalter selber auf den Kosten sitzen, denn die private Haftpflichtversicherung ist hierfür nicht zuständig. Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die von Kleintieren, Katzen und Vögeln verursacht wurden. Aus diesem Grunde müssen auch Pferde extra versichert werden.
Die Unterschiede bei den Tarifen sind enorm und trotzdem kostet eine anständige Versicherung für den Vierbeiner kein Vermögen. Der Hund kann schon für ca. 50 Euro im Jahr versichert werden. Trotzdem sollte man sich nicht auf Testurteile verlassen, sondern die Angebote vergleichen, um optimal abgesichert zu sein.
Für die sogenannten Kampf- oder Listenhunde gilt in ganz Deutschland die Versicherungspflicht und hier verlangen die Versicherungen meist höhere Beiträge. Auch hier sollte man sich im Vorfeld genau informieren.
In Berlin, Brandenburg, NRW, Niedersachsen, Hamburg und Thüringen dürfen auch „normale Hunde“ nicht unversichert auf die Straße.
Außerdem muss die Anmeldung des Tieres bei der zuständigen Gemeinde vorgelegt werden.
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18:02
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