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Freitag, 31. Oktober 2014

Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, macht dies im Normalfall zum Ende des Jahres.
Spätestens bis zum 30. November muss bei der Versicherung eine schriftliche Kündigung ( am besten per Einschreiben) eingegangen sein, um allen Fristen gerecht zu werden.
Viele Autofahrer scheuen oft einen Versicherungswechsel, weil sie größeren Aufwand befürchten.

Wer sich jedoch die Zeit nimmt und die Konditionen verschiedener Tarife vergleicht, kann oft mehrfach profitieren. Denn moderne Versicherungen lassen sich genau auf die eigenen Bedürfnisse anpassen, das spart im Ernstfall Geld und Nerven. Und der Versicherungsnehmer zahlt nur für die Leistungen, die er auch tatsächlich benötigt.

Es gibt flexible Tarife mit sinnvollen Kombinationsmöglichkeiten im praktischen Baukasten-Prinzip. Sie integrieren in die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung zusätzliche Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Krankenrücktransport oder auch Abschlepp- und Bergungskosten.

Auf der sicheren Seite ist der Versicherte mit einer Leistungsupdate-Garantie. Damit werden bestehende Verträge automatisch aufgewertet, sollten sich Tarifänderungen ergeben.

Bei einem Wechsel sollte generell beachtet werden, dass der alte Vertrag erst gekündigt wird, wenn das bestehende Risiko durch einen neuen Vertrag aufgefangen wird.

Ein Wechsel lohnt sich also erst dann, wenn der neue Tarif besser zu dem eigenen Bedürfnissen und Lebensumständen passt.



KFZ-Haftpflichtversicherung

Wechsel der Autoversicherung

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Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, macht dies im Normalfall zum Ende des Jahres.
Spätestens bis zum 30. November muss bei der Versicherung eine schriftliche Kündigung ( am besten per Einschreiben) eingegangen sein, um allen Fristen gerecht zu werden.
Viele Autofahrer scheuen oft einen Versicherungswechsel, weil sie größeren Aufwand befürchten.

Wer sich jedoch die Zeit nimmt und die Konditionen verschiedener Tarife vergleicht, kann oft mehrfach profitieren. Denn moderne Versicherungen lassen sich genau auf die eigenen Bedürfnisse anpassen, das spart im Ernstfall Geld und Nerven. Und der Versicherungsnehmer zahlt nur für die Leistungen, die er auch tatsächlich benötigt.

Es gibt flexible Tarife mit sinnvollen Kombinationsmöglichkeiten im praktischen Baukasten-Prinzip. Sie integrieren in die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung zusätzliche Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Krankenrücktransport oder auch Abschlepp- und Bergungskosten.

Auf der sicheren Seite ist der Versicherte mit einer Leistungsupdate-Garantie. Damit werden bestehende Verträge automatisch aufgewertet, sollten sich Tarifänderungen ergeben.

Bei einem Wechsel sollte generell beachtet werden, dass der alte Vertrag erst gekündigt wird, wenn das bestehende Risiko durch einen neuen Vertrag aufgefangen wird.

Ein Wechsel lohnt sich also erst dann, wenn der neue Tarif besser zu dem eigenen Bedürfnissen und Lebensumständen passt.



06:37 Weitersagen:

Sonntag, 26. Oktober 2014

Ärzte sind manchmal sehr vorsichtig: Auch bei einer leichten Erkältung schreiben sie eine Krankmeldung für eine ganze Woche. Was ist, wenn man sich aber nach drei Tagen wieder gesund fühlt? Darf man dann wieder zur Arbeit gehen und ist man dann weiterhin unfallversichert?

Die Krankschreibung des Arztes ist kein Arbeitsverbot, sondern nur eine Einschätzung, wie lange ein Beschäftigter ausfallen wird.
Wenn es dem Arbeitnehmer vor Abkauf der Zeit wieder gut geht, kann er ohne weiteren Arztbesuch arbeiten gehen. Eine "Gesundschreibung" vom Arzt gibt es nicht.

Was ist mit dem Versicherungsschutz?
Es gibt einen Mythos, der sich hält:
Wer trotz Krankschreibung arbeiten geht und einen Unfall hat, steht möglicherweise ohne Versicherungsleistung da.

Aber: das stimmt so nicht.
Fahren Krankgeschriebene auf direktem Weg zur Arbeitsstelle, genießen sie den  gleichen Versicherungssschutz wie alle anderen Arbeitnehmer
.
Wer sich also einsatzfähig fühlt, kann ohne Bedenken zur Arbeit fahren

Arbeiten gehen trotz Krankschreibung

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Ärzte sind manchmal sehr vorsichtig: Auch bei einer leichten Erkältung schreiben sie eine Krankmeldung für eine ganze Woche. Was ist, wenn man sich aber nach drei Tagen wieder gesund fühlt? Darf man dann wieder zur Arbeit gehen und ist man dann weiterhin unfallversichert?

Die Krankschreibung des Arztes ist kein Arbeitsverbot, sondern nur eine Einschätzung, wie lange ein Beschäftigter ausfallen wird.
Wenn es dem Arbeitnehmer vor Abkauf der Zeit wieder gut geht, kann er ohne weiteren Arztbesuch arbeiten gehen. Eine "Gesundschreibung" vom Arzt gibt es nicht.

Was ist mit dem Versicherungsschutz?
Es gibt einen Mythos, der sich hält:
Wer trotz Krankschreibung arbeiten geht und einen Unfall hat, steht möglicherweise ohne Versicherungsleistung da.

Aber: das stimmt so nicht.
Fahren Krankgeschriebene auf direktem Weg zur Arbeitsstelle, genießen sie den  gleichen Versicherungssschutz wie alle anderen Arbeitnehmer
.
Wer sich also einsatzfähig fühlt, kann ohne Bedenken zur Arbeit fahren

06:38 Weitersagen:

Freitag, 24. Oktober 2014


In kaum einem anderen Land sind Versicherungen so gefragt wie in Deutschland denn das Leben steckt voller Risiken.

Doch schauen Sie genau hin, bevor Sie einen Vertrag abschließen!




Auf diese 7 Punkte sollten Sie achten! 


Versteckte Gebühren

Portokosten, Provision, Verwaltungsgebühren und Co.:
Bei Online Portalen fallen unangenehme Fakten oft unter dem Tisch. Letztlich bezahlt der Kunde bis zu mehrere hundert Euro drauf. Jeder Versicherer ist verpflichtet, vor Abschluss ein Produktinformationsblatt bereitzustellen, indem alles Wichtige drinsteht.
Lesen Sie unbedingt vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte gründlich durch! 

Leistungskürzungen

Überprüfen Sie vor dem Abschluss alle Angaben, nachdem der Versicherer fragt. Wer dort etwas vergisst, muss mit Leistungskürzungen oder auch mit Leistungsausschluss rechnen, wenn der Versicherungsfall eintritt. 
Wenn beispielsweise ein Raucher etwa beim Abschluss der Risikolebensversicherung sein Laster nicht erwähnt, stirbt aber an den Folgen, kann der Begünstigte leer ausgehen. 

Zu lange Laufzeiten

Jahrzehntelange Rentenverträge, Kinder-Policen und andere Absicherungen für den Nachwuchs nützen vor allem dem Makler. Denn seine Provision steigt mit der Laufzeit. Für den Verbraucher sind sie unflexibel, da sie sich nicht an ändernde Lebensumstände anpassen - kurze Laufzeiten sind flexibler. 
Bei Zeitspannen von zum Teil über 60 Jahren handelt es sich um eine kaum kalkulierbare Zeitspanne.

 Überversichert

Laut einer Studie des Bundes für Versicherten geben Deutsche jährlich rund 2 000 Euro für zum Teil unnötige Versicherungen aus. 
Existenziell wichtig sind folgende:
Die private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Absicherung der Angehörigen die Risikolebensversicherung.
Lehnen Sie sich also zurück und überlegen Sie, ob Sie die Versicherungen wirklich brauchen.


Restschulden

Die oft bei Kreditaufnahme abgeschlossene Restschuldversicherung springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder stirbt, und übernimmt die ausstehenden Zahlungen. 
Hört sich logisch an - für die Bank!
Während der Versicherte hohe Summen für die Absicherung zahlt, erhält die Bank Vermittlungsgebühren und Zinsen.

Niedrige Decksumme

Um den Versicherungsbetrag gering zu halten, wird die Deckungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung oft zu niedrig angesetzt. 

Faustregel, damit Sie im Fall der Berufsunfähigkeit genügend Geld bekommen: Die Rentenhöhe sollte bei etwa 75 Prozent des Nettolohns liegen. Bei 2 000 Euro würde die BU-Rente 1 500 Euro betragen.

Hohe Provisionen

Es sollte jedem klar sein, dass der Versicherungsmakler und der Versicherungsvertreter beim Abschluss eine Provision erhalten. Je mehr der Vertreter von seinem "Produkt" verkauft, desto mehr verdient er.
Informieren Sie sich bei mehreren Anbietern.




Risikolebensversicherung

Die 7 häufigsten Versicherungsfallen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden


In kaum einem anderen Land sind Versicherungen so gefragt wie in Deutschland denn das Leben steckt voller Risiken.

Doch schauen Sie genau hin, bevor Sie einen Vertrag abschließen!




Auf diese 7 Punkte sollten Sie achten! 


Versteckte Gebühren

Portokosten, Provision, Verwaltungsgebühren und Co.:
Bei Online Portalen fallen unangenehme Fakten oft unter dem Tisch. Letztlich bezahlt der Kunde bis zu mehrere hundert Euro drauf. Jeder Versicherer ist verpflichtet, vor Abschluss ein Produktinformationsblatt bereitzustellen, indem alles Wichtige drinsteht.
Lesen Sie unbedingt vor Vertragsabschluss das Kleingedruckte gründlich durch! 

Leistungskürzungen

Überprüfen Sie vor dem Abschluss alle Angaben, nachdem der Versicherer fragt. Wer dort etwas vergisst, muss mit Leistungskürzungen oder auch mit Leistungsausschluss rechnen, wenn der Versicherungsfall eintritt. 
Wenn beispielsweise ein Raucher etwa beim Abschluss der Risikolebensversicherung sein Laster nicht erwähnt, stirbt aber an den Folgen, kann der Begünstigte leer ausgehen. 

Zu lange Laufzeiten

Jahrzehntelange Rentenverträge, Kinder-Policen und andere Absicherungen für den Nachwuchs nützen vor allem dem Makler. Denn seine Provision steigt mit der Laufzeit. Für den Verbraucher sind sie unflexibel, da sie sich nicht an ändernde Lebensumstände anpassen - kurze Laufzeiten sind flexibler. 
Bei Zeitspannen von zum Teil über 60 Jahren handelt es sich um eine kaum kalkulierbare Zeitspanne.

 Überversichert

Laut einer Studie des Bundes für Versicherten geben Deutsche jährlich rund 2 000 Euro für zum Teil unnötige Versicherungen aus. 
Existenziell wichtig sind folgende:
Die private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie zur Absicherung der Angehörigen die Risikolebensversicherung.
Lehnen Sie sich also zurück und überlegen Sie, ob Sie die Versicherungen wirklich brauchen.


Restschulden

Die oft bei Kreditaufnahme abgeschlossene Restschuldversicherung springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder stirbt, und übernimmt die ausstehenden Zahlungen. 
Hört sich logisch an - für die Bank!
Während der Versicherte hohe Summen für die Absicherung zahlt, erhält die Bank Vermittlungsgebühren und Zinsen.

Niedrige Decksumme

Um den Versicherungsbetrag gering zu halten, wird die Deckungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung oft zu niedrig angesetzt. 

Faustregel, damit Sie im Fall der Berufsunfähigkeit genügend Geld bekommen: Die Rentenhöhe sollte bei etwa 75 Prozent des Nettolohns liegen. Bei 2 000 Euro würde die BU-Rente 1 500 Euro betragen.

Hohe Provisionen

Es sollte jedem klar sein, dass der Versicherungsmakler und der Versicherungsvertreter beim Abschluss eine Provision erhalten. Je mehr der Vertreter von seinem "Produkt" verkauft, desto mehr verdient er.
Informieren Sie sich bei mehreren Anbietern.




19:35 Weitersagen:

Donnerstag, 23. Oktober 2014

Lange dauert es nicht mehr bis der erste Schnee fällt - und auch liegen bleibt.


Der bevorstehende Winter hat so seine Tücken und mit ihm ist das Wissen rund um die kalte Jahreszeit bares Gold wert.



Hier stelle ich 20 Winter-Urteile vor die jeder kennen sollte:


1. Wer im Erdgeschoss wohnt, ist nicht allein zum Schneeräumen verpflichtet
(AG Köln, AZ221C 170/11).

2. Unter der Woche muss ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis 20 Uhr geschippt werden
(BGH, Az.VI ZR 125/83).

3. Verhindert durch Arbeit oder Urlaub?
Dann müssen Sie eine Schaufel-Vertretung organisieren
(OLG Köln, Az. 26U 44/94).

4. Gehwege vor dem Haus sollten ca. 1,20 m breit geräumt werden
(OLG Nürnberg, Az.6U 2402/00).

5. Wer aufgrund Alter oder Krankheit verhindert ist, muss von der Räumpflicht entbunden werden.
Die Kosten für eine stattdessen arbeitende Firma werden auf alle Mieter umgelegt
( AG Hamburg, Az.48 C 475/10).

6. Fällt die Heizung im Betrieb aus und ist Arbeiten unmöglich, muss das volle Gehalt gezahlt werden
( BAG, Az.AZR 301/80).

7. Bei permanentem Schneefall muss nicht ständig geschippt werden
(BGH, Az.III ZR 60/94).

8. Sind die Radwege vereist, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen
(BGH, Az.III ZR 60/94).

9. Erst bei Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber für schneefreie Parkplätze sorgen
(LG Coburg; Az.32S19/02).

10. Die Bahn haftet auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt, zum Beispiel bei Unwetter
(EuGH, Az. C-509(/11).

11. Nachts gilt die Streupflicht der Gemeinde nur für viel befahrene Straßen
(BGH; Az.VIZR 163/08).

12. Der Vermieter muss gewährleisten, dass Wohnräume tagsüber während der Heizperiode (1.10. - 30.04.) auf mindestens 20 Grad erwärmt werden können
(LG Berlin, Az. 64 S 266/97).

13. Fällt die Heizung am Wochenende aus und der Vermieter ist nicht direkt erreichbar, dürfen Sie direkt einen Installateur rufen
(AG Münster, Az.C 2725/09).

14. Räumt ein Mieter schlampig Schnee und stürzt deshalb ein Passant, haftet der Mieter
(LG Karlsruhe; Az.2 O 324/06).

15. Bei längerer Abwesenheit muss die Wohnung mäßig beheizt werden - sonst droht die Kündigung
(LG Hagen, Az. 10 S 163/07).

16. Für das Fahren mit Sommerreifen im Winter darf kein Bußgeld verhängt werden
(OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09) - aber nur, solange die Straßen trocken sind.

17. Bei der Aushändigung eines Mietwagens muss nicht darauf hingewiesen werden, dass es lediglich mit Sommerreifen ausgestattet ist
(OLG Köln, Az. 19 U 151/11).

18. Kosten für den Winterdienst können als "haushaltsnahe Dienstleistung" abgesetzt werden
(FG Berlin, Az. 13 K 13287/10).

19. Bei Glatteis muss vom Mieter alle 3 Stunden gestreut werden
(OLG München, Az 1 U 3329/08).

20. Das Wasser der Badewanne muss auf 41 Grad erwärmbar sein
(AG München, Az.463 C 4744/11).











Gut zu wissen - Ihre Rechte in der kalten Jahreszeit

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Lange dauert es nicht mehr bis der erste Schnee fällt - und auch liegen bleibt.


Der bevorstehende Winter hat so seine Tücken und mit ihm ist das Wissen rund um die kalte Jahreszeit bares Gold wert.



Hier stelle ich 20 Winter-Urteile vor die jeder kennen sollte:


1. Wer im Erdgeschoss wohnt, ist nicht allein zum Schneeräumen verpflichtet
(AG Köln, AZ221C 170/11).

2. Unter der Woche muss ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis 20 Uhr geschippt werden
(BGH, Az.VI ZR 125/83).

3. Verhindert durch Arbeit oder Urlaub?
Dann müssen Sie eine Schaufel-Vertretung organisieren
(OLG Köln, Az. 26U 44/94).

4. Gehwege vor dem Haus sollten ca. 1,20 m breit geräumt werden
(OLG Nürnberg, Az.6U 2402/00).

5. Wer aufgrund Alter oder Krankheit verhindert ist, muss von der Räumpflicht entbunden werden.
Die Kosten für eine stattdessen arbeitende Firma werden auf alle Mieter umgelegt
( AG Hamburg, Az.48 C 475/10).

6. Fällt die Heizung im Betrieb aus und ist Arbeiten unmöglich, muss das volle Gehalt gezahlt werden
( BAG, Az.AZR 301/80).

7. Bei permanentem Schneefall muss nicht ständig geschippt werden
(BGH, Az.III ZR 60/94).

8. Sind die Radwege vereist, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen
(BGH, Az.III ZR 60/94).

9. Erst bei Arbeitsbeginn muss der Arbeitgeber für schneefreie Parkplätze sorgen
(LG Coburg; Az.32S19/02).

10. Die Bahn haftet auch bei Verspätungen durch höhere Gewalt, zum Beispiel bei Unwetter
(EuGH, Az. C-509(/11).

11. Nachts gilt die Streupflicht der Gemeinde nur für viel befahrene Straßen
(BGH; Az.VIZR 163/08).

12. Der Vermieter muss gewährleisten, dass Wohnräume tagsüber während der Heizperiode (1.10. - 30.04.) auf mindestens 20 Grad erwärmt werden können
(LG Berlin, Az. 64 S 266/97).

13. Fällt die Heizung am Wochenende aus und der Vermieter ist nicht direkt erreichbar, dürfen Sie direkt einen Installateur rufen
(AG Münster, Az.C 2725/09).

14. Räumt ein Mieter schlampig Schnee und stürzt deshalb ein Passant, haftet der Mieter
(LG Karlsruhe; Az.2 O 324/06).

15. Bei längerer Abwesenheit muss die Wohnung mäßig beheizt werden - sonst droht die Kündigung
(LG Hagen, Az. 10 S 163/07).

16. Für das Fahren mit Sommerreifen im Winter darf kein Bußgeld verhängt werden
(OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09) - aber nur, solange die Straßen trocken sind.

17. Bei der Aushändigung eines Mietwagens muss nicht darauf hingewiesen werden, dass es lediglich mit Sommerreifen ausgestattet ist
(OLG Köln, Az. 19 U 151/11).

18. Kosten für den Winterdienst können als "haushaltsnahe Dienstleistung" abgesetzt werden
(FG Berlin, Az. 13 K 13287/10).

19. Bei Glatteis muss vom Mieter alle 3 Stunden gestreut werden
(OLG München, Az 1 U 3329/08).

20. Das Wasser der Badewanne muss auf 41 Grad erwärmbar sein
(AG München, Az.463 C 4744/11).











11:42 Weitersagen:

Montag, 20. Oktober 2014

Wer es beim Autofahren immer gemütlich haben möchte, bekommt spätestens beim Tanken die Quittung dafür.


Wie viel Ihr Auto schluckt, können Sie selbst beeinflussen.






Die Dachbox abschrauben

Sie fahren immer noch Ihre Dachbox in der Gegend spazieren? Das ist teuer!
Allein durch sie verbrauchen Sie bis zu 21 pro 100 km mehr (bei 130 km/h). 
Bei 80 km/h steigt der Verbrauch bereits um rund 11 Prozent.

Nebelleuchten schlucken

Machen Sie die Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten aus, wenn Sie sie nicht brauchen. Auf 100 km schlucken sie etwa 0,2 l mehr Sprit. 

Auch das Gepäck verbraucht Kraftstoff. 
Pro 100 Kilo benötigen Sie bis zu 0,3 l mehr Sprit auf 100 km. 

Winterreifen aufziehen

Pflicht sind Winterreifen zwar nur bei schlechten Straßenverhältnissen, etwa Schnee, Eis und Reifglätte.
Experten empfehlen jedoch, sie nach der O und O-Regel zu montieren:
Das bedeutet, Sie brauchen sie von Oktober bis Ostern. Danach sind wieder Sommerreifen die richtige Wahl.

Heizen kostet Geld

Sitzheizung, Front- und Heckscheibenheizung sowie ein beheizbares Lenkrad verbrauchen zusammen bis zu 1 l Kraftstoff auf 100 km.

Luftdruck prüfen

Prüfen Sie außerdem regelmäßig Ihren Reifenluftdruck. Ist er nämlich zu niedrig oder hoch, kann sich auch das negativ Ihren Spritverbrauch auswirken.














Mit diesen Tricks ist Spritsparen leicht gemacht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer es beim Autofahren immer gemütlich haben möchte, bekommt spätestens beim Tanken die Quittung dafür.


Wie viel Ihr Auto schluckt, können Sie selbst beeinflussen.






Die Dachbox abschrauben

Sie fahren immer noch Ihre Dachbox in der Gegend spazieren? Das ist teuer!
Allein durch sie verbrauchen Sie bis zu 21 pro 100 km mehr (bei 130 km/h). 
Bei 80 km/h steigt der Verbrauch bereits um rund 11 Prozent.

Nebelleuchten schlucken

Machen Sie die Nebelscheinwerfer und -schlussleuchten aus, wenn Sie sie nicht brauchen. Auf 100 km schlucken sie etwa 0,2 l mehr Sprit. 

Auch das Gepäck verbraucht Kraftstoff. 
Pro 100 Kilo benötigen Sie bis zu 0,3 l mehr Sprit auf 100 km. 

Winterreifen aufziehen

Pflicht sind Winterreifen zwar nur bei schlechten Straßenverhältnissen, etwa Schnee, Eis und Reifglätte.
Experten empfehlen jedoch, sie nach der O und O-Regel zu montieren:
Das bedeutet, Sie brauchen sie von Oktober bis Ostern. Danach sind wieder Sommerreifen die richtige Wahl.

Heizen kostet Geld

Sitzheizung, Front- und Heckscheibenheizung sowie ein beheizbares Lenkrad verbrauchen zusammen bis zu 1 l Kraftstoff auf 100 km.

Luftdruck prüfen

Prüfen Sie außerdem regelmäßig Ihren Reifenluftdruck. Ist er nämlich zu niedrig oder hoch, kann sich auch das negativ Ihren Spritverbrauch auswirken.














11:43 Weitersagen:

Samstag, 18. Oktober 2014

Die Bahn ist Ihnen vor der Nase weggefahren, dann mussten Sie ewig an der Kasse warten und nun hört Ihr Nachbar so laut Musik, dass Sie nicht schlafen können?
Gründe gibt es viele. Doch das schadet auf Dauer Herz und Hirn, dieser Stress macht krank und ist oftmals schuld daran, dass Sie berufsunfähig werden.

Mit diesen Anti-Ärger-Tipps beugen Sie einfach vor:

Bei einem Freund anrufen


Telefon / Pixabay.com
Geteiltes Leid ist halbes Leid. Deswegen erleichtert es ungemein, wenn man mit einem Vertrauten über Sorgen spricht. 
Das funktioniert besonders gut am Telefon. Denn da kann man sich vollständig auf das Gesagte konzentrieren, ohne sich von äußeren Einflüssen ablenken zu lassen.




Einen Melissentee trinken 


Tee / Pixabay.com
Oft vergeht der Stress schon durch das entspannende Ritual der Tee Zubereitung. Allerdings sollten Sie nicht zu schwarzem oder grünem Tee greifen, da das Koffein darin die Aufregung noch steigert.

Gießen Sie sich besser Melisse oder Kamille auf und genießen Sie den Tee.


Der Wut einfach weglaufen


Spaziergang / pixabay.com
Wenn Sie ein Ventil für Ihren Frust brauchen, hilft Bewegung. Denn schon beim schnellen spazieren gehen an der frischen Luft werden Stress-Hormone abgebaut.

Tipp: Wer sich 30 Minuten lang bewegt, senkt den Stress-Pegel und bleibt im Alltag entspannter.



Schokolade bewusst genießen


Praline / pixabay.com
Kaum etwas ist entspannender als den Genuss von Dingen, die wir lieben. Gönnen Sie sich deswegen in sehr stressigen Situationen eine Ihrer Lieblingspralinen.
Wichtig: Kauen Sie die Schokolade ganz langsam oder lassen Sie sie bewusst auf der Zunge vergehen.

Der süße Geschmack und die "Entschleunigung" sorgen dafür, dass der Ärger wie von selbst verpufft.



Wohlfühl-Musik hören


Kopfhörer / Pixabay.com
Jeder hat seine eigenen Melodien, die ihn trösten oder bei denen er sich die Wut aus dem Bauch singen kann. Ihnen fällt kein Lied ein? Dann überlegen sie mal, was Sie in Ihrer Jugend gehört haben. 
Die Musik aus früheren Zeiten verbinden wir mit den stärksten Emotionen. Deshalb bringt uns das Hören alter Lieder ins seelische Gleichgewicht.


Den Stress von sich abwaschen


Lego / Pixabay.com
Ärger lastet wie eine Verunreinigung auf unserer Seele. 

Doch mit Wasser lässt sich auch Frust beseitigen:

Stellen Sie sich beim Einseifen vor, wie Sie die schlechten Gedanken abwaschen





Scharfe Bonbons lutschen


Pepperoni / Pixabay.com
Wenn Sie vor Wut schäumen, hilft nur noch ein noch stärkerer Impuls: halten Sie sich für solche Fälle eine Schachtel mit sehr scharfen Bonbons bereit.

Der starke Reiz beim Lutschen wird die Wut verdrängen

Gelassen bleiben auch in hektischen Zeiten

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die Bahn ist Ihnen vor der Nase weggefahren, dann mussten Sie ewig an der Kasse warten und nun hört Ihr Nachbar so laut Musik, dass Sie nicht schlafen können?
Gründe gibt es viele. Doch das schadet auf Dauer Herz und Hirn, dieser Stress macht krank und ist oftmals schuld daran, dass Sie berufsunfähig werden.

Mit diesen Anti-Ärger-Tipps beugen Sie einfach vor:

Bei einem Freund anrufen


Telefon / Pixabay.com
Geteiltes Leid ist halbes Leid. Deswegen erleichtert es ungemein, wenn man mit einem Vertrauten über Sorgen spricht. 
Das funktioniert besonders gut am Telefon. Denn da kann man sich vollständig auf das Gesagte konzentrieren, ohne sich von äußeren Einflüssen ablenken zu lassen.




Einen Melissentee trinken 


Tee / Pixabay.com
Oft vergeht der Stress schon durch das entspannende Ritual der Tee Zubereitung. Allerdings sollten Sie nicht zu schwarzem oder grünem Tee greifen, da das Koffein darin die Aufregung noch steigert.

Gießen Sie sich besser Melisse oder Kamille auf und genießen Sie den Tee.


Der Wut einfach weglaufen


Spaziergang / pixabay.com
Wenn Sie ein Ventil für Ihren Frust brauchen, hilft Bewegung. Denn schon beim schnellen spazieren gehen an der frischen Luft werden Stress-Hormone abgebaut.

Tipp: Wer sich 30 Minuten lang bewegt, senkt den Stress-Pegel und bleibt im Alltag entspannter.



Schokolade bewusst genießen


Praline / pixabay.com
Kaum etwas ist entspannender als den Genuss von Dingen, die wir lieben. Gönnen Sie sich deswegen in sehr stressigen Situationen eine Ihrer Lieblingspralinen.
Wichtig: Kauen Sie die Schokolade ganz langsam oder lassen Sie sie bewusst auf der Zunge vergehen.

Der süße Geschmack und die "Entschleunigung" sorgen dafür, dass der Ärger wie von selbst verpufft.



Wohlfühl-Musik hören


Kopfhörer / Pixabay.com
Jeder hat seine eigenen Melodien, die ihn trösten oder bei denen er sich die Wut aus dem Bauch singen kann. Ihnen fällt kein Lied ein? Dann überlegen sie mal, was Sie in Ihrer Jugend gehört haben. 
Die Musik aus früheren Zeiten verbinden wir mit den stärksten Emotionen. Deshalb bringt uns das Hören alter Lieder ins seelische Gleichgewicht.


Den Stress von sich abwaschen


Lego / Pixabay.com
Ärger lastet wie eine Verunreinigung auf unserer Seele. 

Doch mit Wasser lässt sich auch Frust beseitigen:

Stellen Sie sich beim Einseifen vor, wie Sie die schlechten Gedanken abwaschen





Scharfe Bonbons lutschen


Pepperoni / Pixabay.com
Wenn Sie vor Wut schäumen, hilft nur noch ein noch stärkerer Impuls: halten Sie sich für solche Fälle eine Schachtel mit sehr scharfen Bonbons bereit.

Der starke Reiz beim Lutschen wird die Wut verdrängen

09:00 Weitersagen:
Ob beim Sport, zu Hause oder in der Freizeit: Zahnunfälle passieren tagtäglich. Mit dem Löffel abgerutscht und schon ist es passiert. Es fehlt ein Stück im Gebiss.

Nur in den wenigsten Situationen ist ein Arzt in der Nähe. Bricht ein Stück vom Zahn ab oder wird er ganz ausgeschlagen, steht schnelles Handeln an erster Stelle.

Sicheres Aufbewahren


Bei einer optimalen Versorgung besteht eine gute Chance, dass der ausgeschlagene oder abgebrochene Zahn anwächst und lebenslang erhalten bleibt.

Im Idealfall schützt eine Zahnrettungsbox das Bruchstück für maximal 48 Stunden vor dem Austrocknen. Jedoch besitzen die wenigsten eine solche Notfallbox oder tragen diese bei sich. 





Sofortmaßnahme


Um die empfindlichen Zahnzellen an der Wurzeloberfläche oder Bruchkante vor Austrocknen zu schützen, gehören diese umgehend in ein feuchtes Milieu. Eine alternative Lösung zur Zahnrettungsbox bietet beispielsweise H-Milch.

Wichtig: Den ausgeschlagenen Zahn nur am oberen Rand und niemals an der Wurzel oder Bruchkante anfassen, nicht säubern oder desinfizieren.


Zusatzversicherung

SOS Zahnunfall - was tun?

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Ob beim Sport, zu Hause oder in der Freizeit: Zahnunfälle passieren tagtäglich. Mit dem Löffel abgerutscht und schon ist es passiert. Es fehlt ein Stück im Gebiss.

Nur in den wenigsten Situationen ist ein Arzt in der Nähe. Bricht ein Stück vom Zahn ab oder wird er ganz ausgeschlagen, steht schnelles Handeln an erster Stelle.

Sicheres Aufbewahren


Bei einer optimalen Versorgung besteht eine gute Chance, dass der ausgeschlagene oder abgebrochene Zahn anwächst und lebenslang erhalten bleibt.

Im Idealfall schützt eine Zahnrettungsbox das Bruchstück für maximal 48 Stunden vor dem Austrocknen. Jedoch besitzen die wenigsten eine solche Notfallbox oder tragen diese bei sich. 





Sofortmaßnahme


Um die empfindlichen Zahnzellen an der Wurzeloberfläche oder Bruchkante vor Austrocknen zu schützen, gehören diese umgehend in ein feuchtes Milieu. Eine alternative Lösung zur Zahnrettungsbox bietet beispielsweise H-Milch.

Wichtig: Den ausgeschlagenen Zahn nur am oberen Rand und niemals an der Wurzel oder Bruchkante anfassen, nicht säubern oder desinfizieren.


07:51 Weitersagen:

Mittwoch, 15. Oktober 2014

Wenn Handy-Anbieter mit neuen Modellen locken, dann steigt die Zahl der Schadensmeldungen über heruntergefallenen Telefone bei den Versicherern.

Zufall?

Der Gesamtverbund der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermutet, dass es sich bei jedem zehnten Fall um Betrug handelt.

Viele Kunden sehen ihr Verhalten als "Kavaliersdelikt" - schließlich erhalten sie selten mehr als 500 Euro Prämie.

Höhere Beiträge für alle 


Der jährliche Schaden, der durch Versicherungsbetrug entsteht, beläuft sich jedoch auf über vier Milliarden Euro.

Ein Schaden, für den ehrliche Kunden durch höhere Beiträge aufkommen müssen.


Die Methoden der Schwindler 


Die Tricks der Betrüger sind simpel: Ist tatsächlich ein Verlust entstanden, wird dieser oft vergrößert oder das Entstehen anders dargestellt. Unfälle werden aber auch absichtlich herbeigeführt oder einfach erfunden.

Viele Betrüger holen sich sogar Tipps aus dem Internet, um die erfolgversprechende Methode zu finden.


"Autobumser" etwa fügen ihren Fahrzeugen absichtlich äußere Schäden zu, um Prämien für Reparaturen zu fordern, die niemals durchgeführt werden.



Am häufigsten betroffen von Betrug sind die Haftpflicht- und die Hausratversicherung.


Versicherer rüsten auf


Sachverständige begutachten jede Schadensmeldung intensiv, unabhängig von der Höhe.

Es wird zum Beispiel geprüft, ob der Unfall tatsächlich so passieren konnte, wie der Versicherungsnehmer ihn geschildert hat. 

Wer auffällig wurde, wird in einer Datenbank des GDV gespeichert, die den Namen "Uniwagnis" trägt.

Mit Hilfe dieser Warn-Datenbank können, die Versicherer sich - und damit auch die ehrlichen Beitragszahlenden - vor Betrüger schützen.


Es droht sogar Gefängnis


Ist Versicherungs-Betrug ein modernes Kavaliers-Delikt?
 Von wegen!  
Die Konsequenzen so einer Handlung können recht drastisch sein. 

Die Zahlung wird verweigert, der Vertrag des Kunden wird gekündigt. 
Er muss auch die Kosten für Sachverständige bezahlen. 


Mehr noch
Kommt es zu einer Strafanzeige, drohen dem Täter bei einer Verurteilung in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft






Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

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Wenn Handy-Anbieter mit neuen Modellen locken, dann steigt die Zahl der Schadensmeldungen über heruntergefallenen Telefone bei den Versicherern.

Zufall?

Der Gesamtverbund der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermutet, dass es sich bei jedem zehnten Fall um Betrug handelt.

Viele Kunden sehen ihr Verhalten als "Kavaliersdelikt" - schließlich erhalten sie selten mehr als 500 Euro Prämie.

Höhere Beiträge für alle 


Der jährliche Schaden, der durch Versicherungsbetrug entsteht, beläuft sich jedoch auf über vier Milliarden Euro.

Ein Schaden, für den ehrliche Kunden durch höhere Beiträge aufkommen müssen.


Die Methoden der Schwindler 


Die Tricks der Betrüger sind simpel: Ist tatsächlich ein Verlust entstanden, wird dieser oft vergrößert oder das Entstehen anders dargestellt. Unfälle werden aber auch absichtlich herbeigeführt oder einfach erfunden.

Viele Betrüger holen sich sogar Tipps aus dem Internet, um die erfolgversprechende Methode zu finden.


"Autobumser" etwa fügen ihren Fahrzeugen absichtlich äußere Schäden zu, um Prämien für Reparaturen zu fordern, die niemals durchgeführt werden.



Am häufigsten betroffen von Betrug sind die Haftpflicht- und die Hausratversicherung.


Versicherer rüsten auf


Sachverständige begutachten jede Schadensmeldung intensiv, unabhängig von der Höhe.

Es wird zum Beispiel geprüft, ob der Unfall tatsächlich so passieren konnte, wie der Versicherungsnehmer ihn geschildert hat. 

Wer auffällig wurde, wird in einer Datenbank des GDV gespeichert, die den Namen "Uniwagnis" trägt.

Mit Hilfe dieser Warn-Datenbank können, die Versicherer sich - und damit auch die ehrlichen Beitragszahlenden - vor Betrüger schützen.


Es droht sogar Gefängnis


Ist Versicherungs-Betrug ein modernes Kavaliers-Delikt?
 Von wegen!  
Die Konsequenzen so einer Handlung können recht drastisch sein. 

Die Zahlung wird verweigert, der Vertrag des Kunden wird gekündigt. 
Er muss auch die Kosten für Sachverständige bezahlen. 


Mehr noch
Kommt es zu einer Strafanzeige, drohen dem Täter bei einer Verurteilung in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft






14:27 Weitersagen:

Montag, 13. Oktober 2014

Beim Parken kommt es immer wieder zu Ärger - ob vor dem Supermarkt oder vor dem Rathaus.

Welche Regeln gelten eigentlich?

Hier lesen Sie was richtig und was falsch ist











Ist der Parkscheinautomat kaputt, muss man nicht zahlen

Falsch.
Erst versucht man es beim nächsten Automaten.
Ist der auch defekt, legt man eine Parkscheibe ins Auto und darf die Höchstparkdauer des Parkplatzes nicht überschreiten.




Eine Parkscheibe darf auch rosa sein

Nein.
Größe und Aussehen sind vorgeschrieben: 110 mm breit, 150 mm hoch und blau.
Andernfalls riskiert man ein Knöllchen



Behindertenparkplätze sind nur für Behinderte

Irrtum!
Auch ohne Behindertenausweis darf man sein Auto auf einem Behindertenparkplatz abstellen - aber nur zum "Halten" ( nicht länger als 3 Minuten).



Auf Parkplätzen gilt rechts vor links

Jein.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt zwar auf öffentlichen Parkplätzen, sind sie durch eine Schranke abgesperrt, hingegen nicht. Doch stur auf das eigene Vorfahrtrecht zu pochen ist nicht immer ratsam.


Paragraph 1 der StVO gilt immer: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (AG Düsseldorf, AZ: 51 C 14792/11).


Wer zuerst kommt mahlt zuerst

Stimmt.
Derjenige hat den Vorrang, der eine Parklücke zuerst "unmittelbar erreicht".

Das gilt aber auch dann, wenn man an einer Parklücke vorbeirollt, um rückwärts einzuparken.

Wer sich in eine Lücke drängelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Auch Freihalten ist nicht erlaubt - das kann ein Bußgeld kosten (OLG Hamm, AZ: 4Ss 445/80).


Pfeile auf der Fahrbahn sind verbindlich

Nein.
Der Richtungspfeil ist zwar sinnvoll, aber er macht eine Spur nicht zur Einbahnstraße.

Er ist lediglich eine Empfehlung.

Die größten Irrtümer rund ums Parken

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Beim Parken kommt es immer wieder zu Ärger - ob vor dem Supermarkt oder vor dem Rathaus.

Welche Regeln gelten eigentlich?

Hier lesen Sie was richtig und was falsch ist











Ist der Parkscheinautomat kaputt, muss man nicht zahlen

Falsch.
Erst versucht man es beim nächsten Automaten.
Ist der auch defekt, legt man eine Parkscheibe ins Auto und darf die Höchstparkdauer des Parkplatzes nicht überschreiten.




Eine Parkscheibe darf auch rosa sein

Nein.
Größe und Aussehen sind vorgeschrieben: 110 mm breit, 150 mm hoch und blau.
Andernfalls riskiert man ein Knöllchen



Behindertenparkplätze sind nur für Behinderte

Irrtum!
Auch ohne Behindertenausweis darf man sein Auto auf einem Behindertenparkplatz abstellen - aber nur zum "Halten" ( nicht länger als 3 Minuten).



Auf Parkplätzen gilt rechts vor links

Jein.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt zwar auf öffentlichen Parkplätzen, sind sie durch eine Schranke abgesperrt, hingegen nicht. Doch stur auf das eigene Vorfahrtrecht zu pochen ist nicht immer ratsam.


Paragraph 1 der StVO gilt immer: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (AG Düsseldorf, AZ: 51 C 14792/11).


Wer zuerst kommt mahlt zuerst

Stimmt.
Derjenige hat den Vorrang, der eine Parklücke zuerst "unmittelbar erreicht".

Das gilt aber auch dann, wenn man an einer Parklücke vorbeirollt, um rückwärts einzuparken.

Wer sich in eine Lücke drängelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Auch Freihalten ist nicht erlaubt - das kann ein Bußgeld kosten (OLG Hamm, AZ: 4Ss 445/80).


Pfeile auf der Fahrbahn sind verbindlich

Nein.
Der Richtungspfeil ist zwar sinnvoll, aber er macht eine Spur nicht zur Einbahnstraße.

Er ist lediglich eine Empfehlung.

12:07 Weitersagen:

Sonntag, 12. Oktober 2014

Die Maschen von Kriminellen werden immer raffinierter.

Oftmals machen sie sich die Hilfsbereitschaft oder Notsituation von anderen zu Nutze.

Diese Methoden sollten Sie unbedingt kennen, damit Sie nicht zum Opfer werden:




Falsche Pannenhelfer


Fast jeder kennt das Gefühl der Hilflosigkeit bei einer Autopanne. Umso schlimmer, wenn das Benzin ausgegangen ist. Doch tischt Ihnen ein angeblich Betroffener am Straßenrand eine solche Story auf und bittet Sie um Bargeld im Tausch gegen "teuren" Schmuck oder eine hochwertige Uhr, ganz schnell weiterfahren! 

Was nach wertvollem Gold aussieht, ist in Wahrheit billiges Messing.
Die Polizei warnt vor den leider erfolgreichen Verbrechern - Stichwort "Autobahngold"!

Übrigens: Auch wenn Sie selbst eine Panne haben, kreisen die Betrugsgeier:

Sie tun so, als seien sie im Auftrag des ADAC unterwegs und stellen ungefragt Pylonen um die Pannenstelle auf.
Anschließend werden Ihre Personalien abgefragt und die Unterschrift unter eine Auftragsbestätigung gefordert.

Sobald echte Helfer kommen, machen sich die Abzocker aus dem Staub. Dafür trudelt ein paar tage später eine gepfefferte Rechnung bei Ihnen ein.

Bloß nicht zahlen - das ist arglistige Täuschung!


Telefon und Briefkasten 


"Was glaubst du, wer hier am Telefon ist?"

Wenn sich jemand auf diese Art und Weise meldet, als ein Verwandter ausgibt und um Geld für eine spontane Notsituation bittet, auf keinen Fall darauf eingehen! 



Erklären Sie sich bereit, dem Neffen, Enkel oder wem auch immer zu helfen, kommt rasch ein Bote, um Ihr Geld abzuholen.

Das sehen Sie niemals wieder - und den vermeintlichen Verwandten erst recht nicht.


Wenn Sie folgende Nachricht ohne Absender im Briefkasten finden:

"Wir haben Sie leider nicht angetroffen. 
Bitte vereinbaren Sie unter 0137- oder 09 00 ... einen neuen Termin" 

Auf keinen Fall zurückrufen!

Hier geht es nur darum. dass Sie eine teure und völlig nutzlose Nummer anrufen. 


Die neuen Tricks der Betrüger

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die Maschen von Kriminellen werden immer raffinierter.

Oftmals machen sie sich die Hilfsbereitschaft oder Notsituation von anderen zu Nutze.

Diese Methoden sollten Sie unbedingt kennen, damit Sie nicht zum Opfer werden:




Falsche Pannenhelfer


Fast jeder kennt das Gefühl der Hilflosigkeit bei einer Autopanne. Umso schlimmer, wenn das Benzin ausgegangen ist. Doch tischt Ihnen ein angeblich Betroffener am Straßenrand eine solche Story auf und bittet Sie um Bargeld im Tausch gegen "teuren" Schmuck oder eine hochwertige Uhr, ganz schnell weiterfahren! 

Was nach wertvollem Gold aussieht, ist in Wahrheit billiges Messing.
Die Polizei warnt vor den leider erfolgreichen Verbrechern - Stichwort "Autobahngold"!

Übrigens: Auch wenn Sie selbst eine Panne haben, kreisen die Betrugsgeier:

Sie tun so, als seien sie im Auftrag des ADAC unterwegs und stellen ungefragt Pylonen um die Pannenstelle auf.
Anschließend werden Ihre Personalien abgefragt und die Unterschrift unter eine Auftragsbestätigung gefordert.

Sobald echte Helfer kommen, machen sich die Abzocker aus dem Staub. Dafür trudelt ein paar tage später eine gepfefferte Rechnung bei Ihnen ein.

Bloß nicht zahlen - das ist arglistige Täuschung!


Telefon und Briefkasten 


"Was glaubst du, wer hier am Telefon ist?"

Wenn sich jemand auf diese Art und Weise meldet, als ein Verwandter ausgibt und um Geld für eine spontane Notsituation bittet, auf keinen Fall darauf eingehen! 



Erklären Sie sich bereit, dem Neffen, Enkel oder wem auch immer zu helfen, kommt rasch ein Bote, um Ihr Geld abzuholen.

Das sehen Sie niemals wieder - und den vermeintlichen Verwandten erst recht nicht.


Wenn Sie folgende Nachricht ohne Absender im Briefkasten finden:

"Wir haben Sie leider nicht angetroffen. 
Bitte vereinbaren Sie unter 0137- oder 09 00 ... einen neuen Termin" 

Auf keinen Fall zurückrufen!

Hier geht es nur darum. dass Sie eine teure und völlig nutzlose Nummer anrufen. 


19:27 Weitersagen:
Eine KFZ-Versicherung zu kündigen ist bei vielen mittlerweile schon zu einem Volkssport geworden, denn die Termine 30.09. und 30.11. sind für Versicherungskunden spannende Daten.

Damit bei dem Versicherungswechsel alles klappt, gibt es hier die Checkliste zum Abhaken zur termingerechten Kündigung:

Hier gibt es die -> Checkliste zum Ausdrucken <-







Günstigeres Angebot gefunden?


Wer ein günstigeres Angebot gefunden hat, sollte zuerst sicherstellen, dass er den gewünschten Vertrag auch bekommt.

Erst dann sollte die Kündigung geschrieben werden.

Erst abwägen dann wechseln!


Selbst Sachversicherungen sollte man nicht zu vorschnell kündigen, denn mitunter ist ein neuer Schutz schwer oder nur mit Aufschlag zu bekommen.

Das betrifft zum Beispiel die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz in riskanten Wohnlagen.

Kündigungsfrist


Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Das muss nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein, ist es aber in der Regel, weil die Versicherer mitten im Jahr geschlossene Verträge gerne auf den Jahresanfang stellen.

Auf das Eingangsdatum achten


Fristgerecht kündigen bedeutet, dass das Kündigungsschreiben am Stichtag beim Versicherer eingegangen sein muss, es genügt nicht der Poststempel.

Wer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.

Man kann die Kündigung auch persönlich in einer Geschäftsstelle der Versicherung abgeben. Dann sollte der Empfang unbedingt quittiert werden.

Kündigungsgrund


Eine ordentliche Kündigung muss übrigens nicht unbedingt begründet werden.

Notwendige Angaben sind aber die Versicherungsnummer oder die Vertragsnummer.




Ausnahme

Bei der KFZ-Versicherung ist der Stichtag der 30. November.

Zumindest für die KFZ-Haftpflicht besteht nach einer Kündigung nicht die Gefahr, ohne Versicherungsschutz dazustehen, denn es handelt sich eine Pflichtversicherung mit gesetzlichem Annahmezwang.

Drei Monate Kündigungsfrist


Für Sachversicherungen, die sich Jahr für Jahr verlängern, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Stichtag ist der 30. September

Sonderkündigungsrecht


In zwei Fällen gilt die verkürzte Einmonats-Kündigungsfrist.






Prämienerhöhung

Verteuert sich der Versicherungsschutz bei gleichbleibenden Leistungen, dann haben Versicherte  ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.Der Vertrag endet, bevor der höhere Beitrag gilt.

Schaden

Egal, ob ein Kunde mit der Regulierung zufrieden ist oder nicht , jeder Schadensfall erlaubt den schnellen Ausstieg durch eine außerordentliche Kündigung.

Für die verbleibende Zeit bis zum Ende des Versicherungsjahres muss die Versicherung den >> nicht verbrauchten << Beitrag erstatten.



Wohngebäude - Versicherung

Die Checkliste zur fristgerechten Kündigung

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Eine KFZ-Versicherung zu kündigen ist bei vielen mittlerweile schon zu einem Volkssport geworden, denn die Termine 30.09. und 30.11. sind für Versicherungskunden spannende Daten.

Damit bei dem Versicherungswechsel alles klappt, gibt es hier die Checkliste zum Abhaken zur termingerechten Kündigung:

Hier gibt es die -> Checkliste zum Ausdrucken <-







Günstigeres Angebot gefunden?


Wer ein günstigeres Angebot gefunden hat, sollte zuerst sicherstellen, dass er den gewünschten Vertrag auch bekommt.

Erst dann sollte die Kündigung geschrieben werden.

Erst abwägen dann wechseln!


Selbst Sachversicherungen sollte man nicht zu vorschnell kündigen, denn mitunter ist ein neuer Schutz schwer oder nur mit Aufschlag zu bekommen.

Das betrifft zum Beispiel die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz in riskanten Wohnlagen.

Kündigungsfrist


Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Das muss nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein, ist es aber in der Regel, weil die Versicherer mitten im Jahr geschlossene Verträge gerne auf den Jahresanfang stellen.

Auf das Eingangsdatum achten


Fristgerecht kündigen bedeutet, dass das Kündigungsschreiben am Stichtag beim Versicherer eingegangen sein muss, es genügt nicht der Poststempel.

Wer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.

Man kann die Kündigung auch persönlich in einer Geschäftsstelle der Versicherung abgeben. Dann sollte der Empfang unbedingt quittiert werden.

Kündigungsgrund


Eine ordentliche Kündigung muss übrigens nicht unbedingt begründet werden.

Notwendige Angaben sind aber die Versicherungsnummer oder die Vertragsnummer.




Ausnahme

Bei der KFZ-Versicherung ist der Stichtag der 30. November.

Zumindest für die KFZ-Haftpflicht besteht nach einer Kündigung nicht die Gefahr, ohne Versicherungsschutz dazustehen, denn es handelt sich eine Pflichtversicherung mit gesetzlichem Annahmezwang.

Drei Monate Kündigungsfrist


Für Sachversicherungen, die sich Jahr für Jahr verlängern, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Stichtag ist der 30. September

Sonderkündigungsrecht


In zwei Fällen gilt die verkürzte Einmonats-Kündigungsfrist.






Prämienerhöhung

Verteuert sich der Versicherungsschutz bei gleichbleibenden Leistungen, dann haben Versicherte  ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.Der Vertrag endet, bevor der höhere Beitrag gilt.

Schaden

Egal, ob ein Kunde mit der Regulierung zufrieden ist oder nicht , jeder Schadensfall erlaubt den schnellen Ausstieg durch eine außerordentliche Kündigung.

Für die verbleibende Zeit bis zum Ende des Versicherungsjahres muss die Versicherung den >> nicht verbrauchten << Beitrag erstatten.



09:02 Weitersagen:

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Copyright Foto: Allianz
Das Fahrzeug ist kaum noch zu lenken, die Spur wird nicht gehalten, man verliert die Kontrolle über das Auto.

Durch Aquaplaning kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, oft mit tödlichem Ausgang.








Wie entsteht Aquaplaning?


Sammelt sich in den Spurrinnen der Straße Wasser, das von den Profilkanälen der Reifen nicht mehr ausreichend verdrängt wird, bildet sich unter den Reifen ein Wasserkeil. 

Das Manövrieren des Fahrzeuges wird fast unmöglich, es lässt sich kaum noch abbremsen.

Wie verhält man sich richtig? 


Erste Regel: Fuß runter vom Gas und wenn möglich stur geradeaus lenken!

Abrupte Richtungswechsel vermeiden und nicht abbremsen: das führt dazu, dass das Auto ins Schleudern gerät.

Wie kann man sich schützen?


Den besten Schutz vor Aquaplaning bietet ein tieferes Reifenprofil. Laut Gesetzgeber müssen es 1,6 Millimeter sein.

Wer weniger hat, riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch seinen Versicherungsschutz.



Kfz Versicherungen

Aquaplaning - der Horror auf nassen Straßen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Copyright Foto: Allianz
Das Fahrzeug ist kaum noch zu lenken, die Spur wird nicht gehalten, man verliert die Kontrolle über das Auto.

Durch Aquaplaning kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, oft mit tödlichem Ausgang.








Wie entsteht Aquaplaning?


Sammelt sich in den Spurrinnen der Straße Wasser, das von den Profilkanälen der Reifen nicht mehr ausreichend verdrängt wird, bildet sich unter den Reifen ein Wasserkeil. 

Das Manövrieren des Fahrzeuges wird fast unmöglich, es lässt sich kaum noch abbremsen.

Wie verhält man sich richtig? 


Erste Regel: Fuß runter vom Gas und wenn möglich stur geradeaus lenken!

Abrupte Richtungswechsel vermeiden und nicht abbremsen: das führt dazu, dass das Auto ins Schleudern gerät.

Wie kann man sich schützen?


Den besten Schutz vor Aquaplaning bietet ein tieferes Reifenprofil. Laut Gesetzgeber müssen es 1,6 Millimeter sein.

Wer weniger hat, riskiert nicht nur sein Leben, sondern auch seinen Versicherungsschutz.



08:28 Weitersagen:

Donnerstag, 2. Oktober 2014

Der Schreck ist groß! Eben waren Handy, Schlüssel oder Kreditkarte noch da, und jetzt - verschwunden.
Vielleicht verloren, vielleicht war ein Taschendieb am Werk... Auf jeden Fall ist die Wertsache nicht mehr da.

Damit sich Diebe oder unehrliche Finder nicht daran bereichern können, sollten ganz schnell alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden!

Handy



Wenn das Mobiltelefon nicht mehr aufzufinden ist, sollte auf jeden Fall die SIM-Karte gesperrt werden.

Das geht mit einem Anruf direkt beim Anbieter oder in vielen Fällen auch über den zentralen Sperr -Notruf 116 116.

Möglicherweise werden Informationen zum Handy, wie die Rufnummer, die PUK- oder die Kartennummer erfragt.



Diese sollten in den Unterlagen des Mobilfunkvertrages zu finden sein. Zusätzlich sollte das Handy bei der Polizei als gestohlen und, wenn vorhanden, die Versicherung informieren.

Schlüssel


Nicht nur, weil man eventuell nicht mehr in die eigene Wohnung kommt, kann der Verlust eines Schlüssels äußerst ärgerlich und teuer werden.

Eine besonders schnelle Reaktion ist nötig, wenn der Schlüssel seinem Schloss zugeordnet werden kann - zum Beispiel, wenn die komplette Handtasche mit Ausweis und Adresse gestohlen werden.


Dann sollte das Schloss so schnell wie möglich ausgetauscht werden.

In jedem Fall den Vermieter, bei Arbeitsschlüsseln den Arbeitgeber und bei Autoschlüsseln die KFZ-Versicherung und die Vertragswerkstatt informieren.

In der privaten Haftpflichtversicherung sollte immer der Schlüsselverlust mit berücksichtigt werden, damit sich die Kosten für den Austausch von Schlössern in Grenzen halten.

Maestro- und Kreditkarte


Oft verschwindet auch gleich das ganze Portemonnaie mit sämtlichen Karten und Ausweis drin.
Maestro- und Kreditkarten müssen, um Missbrauch zu vermeiden, sofort gesperrt werden.

Auch hier hilft der  zentrale Sperr-Notruf.



Wichtig ist auch, den Verlust bei der Polizei zu melden und, wenn die Karten gestohlen wurden, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Ausweis und Führerschein


Ebenfalls in der Brieftasche befinden sich meistens Ausweis und Führerschein. 

Sind diese abhanden gekommen, muss die Polizei informiert und gegebenenfalls Anzeige erstattet werden.



Die modernen Personalausweise lassen sich ebenso sperren. Bis der neue eingetroffen ist, kann ein vorläufiger ausgestellt werden, zudem ist eine vorübergehende Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht möglich.












Wertsachen weg? Das ist jetzt zu tun!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Der Schreck ist groß! Eben waren Handy, Schlüssel oder Kreditkarte noch da, und jetzt - verschwunden.
Vielleicht verloren, vielleicht war ein Taschendieb am Werk... Auf jeden Fall ist die Wertsache nicht mehr da.

Damit sich Diebe oder unehrliche Finder nicht daran bereichern können, sollten ganz schnell alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden!

Handy



Wenn das Mobiltelefon nicht mehr aufzufinden ist, sollte auf jeden Fall die SIM-Karte gesperrt werden.

Das geht mit einem Anruf direkt beim Anbieter oder in vielen Fällen auch über den zentralen Sperr -Notruf 116 116.

Möglicherweise werden Informationen zum Handy, wie die Rufnummer, die PUK- oder die Kartennummer erfragt.



Diese sollten in den Unterlagen des Mobilfunkvertrages zu finden sein. Zusätzlich sollte das Handy bei der Polizei als gestohlen und, wenn vorhanden, die Versicherung informieren.

Schlüssel


Nicht nur, weil man eventuell nicht mehr in die eigene Wohnung kommt, kann der Verlust eines Schlüssels äußerst ärgerlich und teuer werden.

Eine besonders schnelle Reaktion ist nötig, wenn der Schlüssel seinem Schloss zugeordnet werden kann - zum Beispiel, wenn die komplette Handtasche mit Ausweis und Adresse gestohlen werden.


Dann sollte das Schloss so schnell wie möglich ausgetauscht werden.

In jedem Fall den Vermieter, bei Arbeitsschlüsseln den Arbeitgeber und bei Autoschlüsseln die KFZ-Versicherung und die Vertragswerkstatt informieren.

In der privaten Haftpflichtversicherung sollte immer der Schlüsselverlust mit berücksichtigt werden, damit sich die Kosten für den Austausch von Schlössern in Grenzen halten.

Maestro- und Kreditkarte


Oft verschwindet auch gleich das ganze Portemonnaie mit sämtlichen Karten und Ausweis drin.
Maestro- und Kreditkarten müssen, um Missbrauch zu vermeiden, sofort gesperrt werden.

Auch hier hilft der  zentrale Sperr-Notruf.



Wichtig ist auch, den Verlust bei der Polizei zu melden und, wenn die Karten gestohlen wurden, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Ausweis und Führerschein


Ebenfalls in der Brieftasche befinden sich meistens Ausweis und Führerschein. 

Sind diese abhanden gekommen, muss die Polizei informiert und gegebenenfalls Anzeige erstattet werden.



Die modernen Personalausweise lassen sich ebenso sperren. Bis der neue eingetroffen ist, kann ein vorläufiger ausgestellt werden, zudem ist eine vorübergehende Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht möglich.












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