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Donnerstag, 29. Januar 2015

Gehören Sie zu den Menschen die auch im Winter mit dem Fahrrad fahren? Wenn das Tageslicht fehlt und der Körper nur noch auf Sparflamme läuft, bringt Fahrradfahren den Kreislauf und das Immunsystem so richtig in Schwung.

Damit Sie auch im Winter sicher ans Ziel kommen habe ich hier ein paar Tipps:

Die Beleuchtung ist das A und O 


Der Frontscheinwerfer sollte einen weißen Reflektor haben, das Rücklicht zwei rote Reflektoren, die Speichen sowie die Pedale zwei gelbe Reflektoren.

Vorsicht ist geboten, wenn die Beleuchtung mit einem Dynamo angetrieben wird, denn die Akkus halten der Kälte nicht all zu lange stand.

Runter mit dem Tempo!


Schneematsch, Eis, Laub und Regennässe können nicht nur Autofahrern zum Verhängnis werden, auch Radfahrer können deswegen ganz schön ins Schleudern kommen. 
Halten Sie deshalb immer Abstand und reduzieren Sie das Tempo. 

Selbst auf einer festen Schneedecke sollten Sie in den Kurven weder fest in die Pedale treten noch bremsen. Wenn sich das aber nicht vermeiden lässt, sollte man frühzeitig genug versuchen zu bremsen.  Gerade auf Glatteis sollte man das Lenken unterlassen und lieber ausrollen statt bremsen.


Winterreifen


Im Winter braucht der Reifen ein anständiges Profil. Wer den Reifendruck etwas verringert kann somit die Auflagefläche etwas vergrößern.

Anders als beim Auto sind übrigens Reifen mit Spikes erlaubt. Mit Spike-Reifen kann man sogar auf Eisflächen fahren. Damit brauchen Fahrradfahrer auch im Winter nicht auf ihr Lieblingsgefährt zu verzichten.

Passend dazu gibt es hier einen lesenswerten Testbericht: 
 





Fahrrad

Sicher durch den Winter radeln - so geht´s

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Gehören Sie zu den Menschen die auch im Winter mit dem Fahrrad fahren? Wenn das Tageslicht fehlt und der Körper nur noch auf Sparflamme läuft, bringt Fahrradfahren den Kreislauf und das Immunsystem so richtig in Schwung.

Damit Sie auch im Winter sicher ans Ziel kommen habe ich hier ein paar Tipps:

Die Beleuchtung ist das A und O 


Der Frontscheinwerfer sollte einen weißen Reflektor haben, das Rücklicht zwei rote Reflektoren, die Speichen sowie die Pedale zwei gelbe Reflektoren.

Vorsicht ist geboten, wenn die Beleuchtung mit einem Dynamo angetrieben wird, denn die Akkus halten der Kälte nicht all zu lange stand.

Runter mit dem Tempo!


Schneematsch, Eis, Laub und Regennässe können nicht nur Autofahrern zum Verhängnis werden, auch Radfahrer können deswegen ganz schön ins Schleudern kommen. 
Halten Sie deshalb immer Abstand und reduzieren Sie das Tempo. 

Selbst auf einer festen Schneedecke sollten Sie in den Kurven weder fest in die Pedale treten noch bremsen. Wenn sich das aber nicht vermeiden lässt, sollte man frühzeitig genug versuchen zu bremsen.  Gerade auf Glatteis sollte man das Lenken unterlassen und lieber ausrollen statt bremsen.


Winterreifen


Im Winter braucht der Reifen ein anständiges Profil. Wer den Reifendruck etwas verringert kann somit die Auflagefläche etwas vergrößern.

Anders als beim Auto sind übrigens Reifen mit Spikes erlaubt. Mit Spike-Reifen kann man sogar auf Eisflächen fahren. Damit brauchen Fahrradfahrer auch im Winter nicht auf ihr Lieblingsgefährt zu verzichten.

Passend dazu gibt es hier einen lesenswerten Testbericht: 
 





08:57 Weitersagen:

Montag, 26. Januar 2015

Die langen Winterabende sind eine richtig tolle Gelegenheit, Ordnung in die Papiere zu bringen. Alte Rechnungen, Kontoauszüge und Zeugnisse aus der Schulzeit - all das tümmelt sich in unseren Aktenordnern bei uns Zuhause.
Hier den Überblick behalten ist manchmal eine Kunst für sich.

Doch muss man den alten Papierkram wirklich aufbewahren?



In meinem heutigen Beitrag verrate ich Ihnen, welche Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen:

Mietverträge und Versicherungspolicen


Da Ansprüche auf eventuelle Zahlungen erst nach drei Jahren verjähren ist es sinnvoll, Mietverträge sowie die schriftlichen Zusatzvereinbarungen auch nach einem Umzug aufzubewahren.

Versicherungspolicen bis zu deren Ablauf behalten. Belege für die Prämienzahlung können weg, sobald die Steuererklärung erfolgte.


Rentenbescheide, Zeugnisse und Co. 


Schul-, Uni- und Arbeitszeugnisse sind wichtige belege für die Rentenberechnung oder einem Arbeitgeberwechsel. daher sollten Sie diese bis zur Bewilligung der Rente aufbewahren. Für Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise sowie Rentenauskünfte und Nachweise über Arbeitslosengeld gilt das gleiche.

Steuerunterlagen


Diese aufzubewahren ist kein Muss, aber für Angestellte ist es empfehlenswert, die Bescheide vom Finanzamt 10 Jahre lang aufzuheben. Die dazugehörigen Unterlagen wie etwa die Rechnungen für sechs Jahre. Die Bescheide benötigen sie, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung finanzieren wollen.

Kontoauszüge und Überweisungen


Diese Unterlagen sollten Sie mindestens vier Jahre - bis zur Verjährung - archiviert werden. Sie dienen als Beleg für geleistete Zahlungen. Wer sie dann entsorgen möchte, sollte Dokumente, auf denen der Name und die Bankverbindung steht, zerschreddern. So verhindern Sie, dass die Papiere aus dem Müll gefischt und die Daten missbraucht werden können.

Gerichtsurteile


Besonders lange sollten Sie Gerichtsurteile, wie zum beispiel aus dem Scheidungsprozess, aber auch Mahnbescheide, aufbewahren. Erst nach 30 Jahren verjähren diese. Das gilt auch für Spar- und Kreditverträge.

Alte Kassenbons und Rechnungen 


Mindestens zwei Jahre sollten Sie die Rechnungen von Handwerkern, Anwälte und Ärzten sowie Telefon- und Nebenkostenabrechnungen aufbewahren. Erst dann sind die Ansprüche verjährt.
Kaufbelege behalten Sie am besten so lange, bis Sie sich von dem Kaufgegenstand trennen. Die Belege können bei einem Einbruch als Eigentumsnachweis dienen.

 















Versicherungspolicen

Unterlagen richtig ausmisten

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die langen Winterabende sind eine richtig tolle Gelegenheit, Ordnung in die Papiere zu bringen. Alte Rechnungen, Kontoauszüge und Zeugnisse aus der Schulzeit - all das tümmelt sich in unseren Aktenordnern bei uns Zuhause.
Hier den Überblick behalten ist manchmal eine Kunst für sich.

Doch muss man den alten Papierkram wirklich aufbewahren?



In meinem heutigen Beitrag verrate ich Ihnen, welche Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen:

Mietverträge und Versicherungspolicen


Da Ansprüche auf eventuelle Zahlungen erst nach drei Jahren verjähren ist es sinnvoll, Mietverträge sowie die schriftlichen Zusatzvereinbarungen auch nach einem Umzug aufzubewahren.

Versicherungspolicen bis zu deren Ablauf behalten. Belege für die Prämienzahlung können weg, sobald die Steuererklärung erfolgte.


Rentenbescheide, Zeugnisse und Co. 


Schul-, Uni- und Arbeitszeugnisse sind wichtige belege für die Rentenberechnung oder einem Arbeitgeberwechsel. daher sollten Sie diese bis zur Bewilligung der Rente aufbewahren. Für Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise sowie Rentenauskünfte und Nachweise über Arbeitslosengeld gilt das gleiche.

Steuerunterlagen


Diese aufzubewahren ist kein Muss, aber für Angestellte ist es empfehlenswert, die Bescheide vom Finanzamt 10 Jahre lang aufzuheben. Die dazugehörigen Unterlagen wie etwa die Rechnungen für sechs Jahre. Die Bescheide benötigen sie, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung finanzieren wollen.

Kontoauszüge und Überweisungen


Diese Unterlagen sollten Sie mindestens vier Jahre - bis zur Verjährung - archiviert werden. Sie dienen als Beleg für geleistete Zahlungen. Wer sie dann entsorgen möchte, sollte Dokumente, auf denen der Name und die Bankverbindung steht, zerschreddern. So verhindern Sie, dass die Papiere aus dem Müll gefischt und die Daten missbraucht werden können.

Gerichtsurteile


Besonders lange sollten Sie Gerichtsurteile, wie zum beispiel aus dem Scheidungsprozess, aber auch Mahnbescheide, aufbewahren. Erst nach 30 Jahren verjähren diese. Das gilt auch für Spar- und Kreditverträge.

Alte Kassenbons und Rechnungen 


Mindestens zwei Jahre sollten Sie die Rechnungen von Handwerkern, Anwälte und Ärzten sowie Telefon- und Nebenkostenabrechnungen aufbewahren. Erst dann sind die Ansprüche verjährt.
Kaufbelege behalten Sie am besten so lange, bis Sie sich von dem Kaufgegenstand trennen. Die Belege können bei einem Einbruch als Eigentumsnachweis dienen.

 















19:54 Weitersagen:
Das man nicht so einfach Büromaterialien wie Kopierpapier mit nach Hause nehmen darf, sollte jedem Arbeitnehmer klar sein. Surfen am Arbeitsplatz, das Handy laden und Raucherpausen könnten ihren Job ebenfalls in Gefahr bringen. Selbst Dinge, die aus betrieblichen Gründen ausgemistet wurden darf man nicht einfach mit nach Hause nehmen.

Dies wäre streng genommen sogar Diebstahl.

Private Telefonate und im Internet surfen


Mal eben den Kontostand per Onlinebanking checken, kann durchaus problematisch werden. Vor allem dann, wenn der Chef während der Arbeitszeit privates Surfen untersagt hat. In dem Fall riskiert man eine Abmahnung.

Auch Telefonate mit der Familie sind vielen Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Auch über das eigene Handy können diese Telefongespräche untersagt sein, vom Firmenanschluß erst recht.
Werfen Sie unbedingt einen Blick auf ihren Arbeitsvertrag bevor Sie mit ihrer Familie telefonieren.
Auch darf das private Handy nicht im Büro aufgeladen werden. Dieses ist strafbar, auch wenn es sich nur um einen minimalen Stromverbrauch handelt.

Mal eben schnell zum Bäcker nebenan


Wenn der Chef es genehmigt hat, darf man, um aus dem Mittagstief wieder heraus zu kommen, beim Bäcker nebenan ein Stück Kuchen holen. Ansonsten zählt dieses als unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz und kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Auch eine Zigaretten - Pause muss vorher vom Chef abgesegnet werden.






Job

Es ist im Job weniger erlaubt als Sie glauben

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Das man nicht so einfach Büromaterialien wie Kopierpapier mit nach Hause nehmen darf, sollte jedem Arbeitnehmer klar sein. Surfen am Arbeitsplatz, das Handy laden und Raucherpausen könnten ihren Job ebenfalls in Gefahr bringen. Selbst Dinge, die aus betrieblichen Gründen ausgemistet wurden darf man nicht einfach mit nach Hause nehmen.

Dies wäre streng genommen sogar Diebstahl.

Private Telefonate und im Internet surfen


Mal eben den Kontostand per Onlinebanking checken, kann durchaus problematisch werden. Vor allem dann, wenn der Chef während der Arbeitszeit privates Surfen untersagt hat. In dem Fall riskiert man eine Abmahnung.

Auch Telefonate mit der Familie sind vielen Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Auch über das eigene Handy können diese Telefongespräche untersagt sein, vom Firmenanschluß erst recht.
Werfen Sie unbedingt einen Blick auf ihren Arbeitsvertrag bevor Sie mit ihrer Familie telefonieren.
Auch darf das private Handy nicht im Büro aufgeladen werden. Dieses ist strafbar, auch wenn es sich nur um einen minimalen Stromverbrauch handelt.

Mal eben schnell zum Bäcker nebenan


Wenn der Chef es genehmigt hat, darf man, um aus dem Mittagstief wieder heraus zu kommen, beim Bäcker nebenan ein Stück Kuchen holen. Ansonsten zählt dieses als unerlaubtes Entfernen vom Arbeitsplatz und kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Auch eine Zigaretten - Pause muss vorher vom Chef abgesegnet werden.






11:28 Weitersagen:

Sonntag, 25. Januar 2015

Textdokumente anlegen und bearbeiten, E-Mails schreiben und im Internet surfen - für die Generation 50+ alles kein Problem.
Dennoch bleiben oft viele Fragen offen und die Fachbegriffe wie Internetsicherheit, Viren sowie Video-Chat machen vielen Angst.


Es gibt aber Tricks, die auch Anfänger kennen sollten:

Wie sichert man seine Daten?
Wenn die Festplatte streikt, sind alle Ihre Daten im schlimmsten Fall verloren. Eine regelmäßige Sicherung sollte daher zum Standard gehören. Viele Windows- Versionen erinnern den Nutzer automatisch daran: Sie müssen dann nur noch bestimmen, ob von der bestimmten festplatte oder nur von bestimmten Segmenten aus eine Sicherungskopie angelegt werden soll. Als Ablageort wird entweder der Internetspeicher, eine CD-Rom, ein USB-Stick oder eine externe Festplatte ausgewählt.
Alternativ gibt es gute kostenlose Programme wie Personal Backup, Cobian oder Acera .

Was ist skypen?
Hierbei handelt es sich um einen Video-Chat. Sie können zeitgleich Ihren Gesprächspartner am Computerbildschirm sehen und hören. Das gängigste Programm für solche Video-Chats am PC ist Skype ( kostenlos). Es gibt allerdings gute Alternativen wenn man an Google Hangouts oder Jitsi denkt.
Voraussetzung für einen Video Chat ist neben den Programmen eine Webcam.

Wie surft man sicher?
Ein absolutes Muss ist eine Firewall und ein guter Virenschutz. Erstere wehrt Angriffe auf Ihren PC ab und ist in vielen Windows-Betriebssystemen bereits integriert. Zum Virenschutz benötigen Sie spezielle Programme wie zum Beispiel Avira Internet Security oder Avast ( beide sind ab 19 Euro erhältlich).
Wichtig dabei ist, das Sie immer auf die Updates achten. Die Programm-Aktualisierung hält die Antivirensoftware auf dem neuesten Stand. Deshalb sollten Sie die automatischen Updates immer erlauben.

Die besten Tastenkürzel



  • Windows-Taste + E: öffnet den Windows-Explorer 
  • F1: Öffnet die Hilfe-Funktion
  • STRG +A:  Markiert alles, was sich gerade auf dem Bildschirm befindet
  • STRG +C bzw. V: Kopiert die aktuelle Auswahl und fügt sie ein.
  • STRG + F: Suchmaske, um das aktuelle Dokument zu durchsuchen.
  • TAB +ALT: Wechsel zwischen geöffneten Fenstern / Anwendungen.










Generation 50+

Schnell fit am PC - so geht´s

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Textdokumente anlegen und bearbeiten, E-Mails schreiben und im Internet surfen - für die Generation 50+ alles kein Problem.
Dennoch bleiben oft viele Fragen offen und die Fachbegriffe wie Internetsicherheit, Viren sowie Video-Chat machen vielen Angst.


Es gibt aber Tricks, die auch Anfänger kennen sollten:

Wie sichert man seine Daten?
Wenn die Festplatte streikt, sind alle Ihre Daten im schlimmsten Fall verloren. Eine regelmäßige Sicherung sollte daher zum Standard gehören. Viele Windows- Versionen erinnern den Nutzer automatisch daran: Sie müssen dann nur noch bestimmen, ob von der bestimmten festplatte oder nur von bestimmten Segmenten aus eine Sicherungskopie angelegt werden soll. Als Ablageort wird entweder der Internetspeicher, eine CD-Rom, ein USB-Stick oder eine externe Festplatte ausgewählt.
Alternativ gibt es gute kostenlose Programme wie Personal Backup, Cobian oder Acera .

Was ist skypen?
Hierbei handelt es sich um einen Video-Chat. Sie können zeitgleich Ihren Gesprächspartner am Computerbildschirm sehen und hören. Das gängigste Programm für solche Video-Chats am PC ist Skype ( kostenlos). Es gibt allerdings gute Alternativen wenn man an Google Hangouts oder Jitsi denkt.
Voraussetzung für einen Video Chat ist neben den Programmen eine Webcam.

Wie surft man sicher?
Ein absolutes Muss ist eine Firewall und ein guter Virenschutz. Erstere wehrt Angriffe auf Ihren PC ab und ist in vielen Windows-Betriebssystemen bereits integriert. Zum Virenschutz benötigen Sie spezielle Programme wie zum Beispiel Avira Internet Security oder Avast ( beide sind ab 19 Euro erhältlich).
Wichtig dabei ist, das Sie immer auf die Updates achten. Die Programm-Aktualisierung hält die Antivirensoftware auf dem neuesten Stand. Deshalb sollten Sie die automatischen Updates immer erlauben.

Die besten Tastenkürzel



  • Windows-Taste + E: öffnet den Windows-Explorer 
  • F1: Öffnet die Hilfe-Funktion
  • STRG +A:  Markiert alles, was sich gerade auf dem Bildschirm befindet
  • STRG +C bzw. V: Kopiert die aktuelle Auswahl und fügt sie ein.
  • STRG + F: Suchmaske, um das aktuelle Dokument zu durchsuchen.
  • TAB +ALT: Wechsel zwischen geöffneten Fenstern / Anwendungen.










19:02 Weitersagen:

Mittwoch, 21. Januar 2015

Es tut nur ganz kurz weh - doch dieser kleine Pikser hat es in sich und der Nutzen ist riesengroß. Ein kleiner Piks reicht aus, um für immer immun zu bleiben.
Doch leider wird die Vorsorge nicht mehr ernst genug genommen.

Impfungen können nicht nur vor Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern, Keuchhusten, Röteln oder Kinderlähmung schützen, sie sorgen auch dafür, das Kinder und Erwachsene gegen andere Infektionen gewappnet sind. FSME, Tetanus, Diphtherie oder die Virusgrippe zählen ebenfalls dazu.

Mittlerweile hat niemand mehr Angst, die Pocken zu bekommen, denn die lebensgefährliche Krankheit gilt schon seit 1980 als ausgerottet - dank der entsprechenden Impfung. Ebenso sind beachtliche Erfolge bei der Kinderlähmung und Masern zu verzeichnen - dies ist ebenfalls den entsprechenden Impfungen zu verdanken.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Krankheit noch nicht völlig ausgerottet, denn die Impfbereitschaft ist leider nicht hoch genug.

Angst vor Nebenwirkungen 


Impfungen haben viele Krankheiten zurückgedrängt und sehr vielen Menschen ist gar nicht richtig bewusst, wie wichtig Impfungen sind. Stattdessen wird die Nachfrage nach den Nebenwirkungen immer öfter in den Vordergrund geschoben - wegen dieser Angst sind die Impfraten in Deutschland zurückgegangen. 

Dabei werden die Risiken der Impfstoffe völlig unterschätzt und sind wesentlich harmloser als die Risiken einer Erkrankung. Ein Blick in die ärmeren Länder wie in Teilen Afrikas und Asien zeigt, das  immer noch tausende Kinder an Masern und anderen durch Impfungen vermeidbare Krankheiten sterben.
Haben Sie gewusst, das auch in Deutschland eine von 1000 Masernerkrankungen tödlich verläuft?

Wie alle Arzneimittel haben Impfstoffe mögliche Nebenwirkungen, die modernen Präparate sind aber außerordentlich gut verträglich. 
Ein schmerzender Arm nach der Impfung, weil der Impfstoff genau in den Muskel gespritzt wurde, ist weitaus angenehmer als das, was der Biss einer Zecke anrichten kann.

Auch sind vorübergehende Rötungen in der Einspritzstelle oder Müdigkeit, etwas Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur nach einer Impfung harmlose Reaktionen. Anders hingegen sieht es aus, wenn nach der Impfung allergische Reaktionen oder ernsthafte Komplikationen auftreten - dann sollte man sofort den Arzt aufsuchen.

Wo ist mein Impfpass? 
Der kleine gelbe Pass ist ein wichtiges und internationales Dokument Aus ihm wird ersichtlich, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch brauchen. Erwachsene sollten zum Beispiel alle 10 Jahre ihre Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie auffrischen. 

Wenn der Impfpass nicht mehr aufzufinden ist, bekommt man diesen kostenlos beim Hausarzt. Die erhaltenen Impfungen müssen nur noch nachgetragen werden. 
Das darf aber nur der Arzt machen, der die Impfungen auch durchgeführt hat.
In der Regel ist das kein Problem, denn jeder Arzt muss in der Krankenakte vermerken, welche Impfungen er durchgeführt hat. Diese muss er mindestens 10 Jahre lang aufheben.

Bitte informieren Sie sich - Ihrer Gesundheit zuliebe






Impfungen

Impfen ist lebenswichtig!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Es tut nur ganz kurz weh - doch dieser kleine Pikser hat es in sich und der Nutzen ist riesengroß. Ein kleiner Piks reicht aus, um für immer immun zu bleiben.
Doch leider wird die Vorsorge nicht mehr ernst genug genommen.

Impfungen können nicht nur vor Kinderkrankheiten wie Mumps, Masern, Keuchhusten, Röteln oder Kinderlähmung schützen, sie sorgen auch dafür, das Kinder und Erwachsene gegen andere Infektionen gewappnet sind. FSME, Tetanus, Diphtherie oder die Virusgrippe zählen ebenfalls dazu.

Mittlerweile hat niemand mehr Angst, die Pocken zu bekommen, denn die lebensgefährliche Krankheit gilt schon seit 1980 als ausgerottet - dank der entsprechenden Impfung. Ebenso sind beachtliche Erfolge bei der Kinderlähmung und Masern zu verzeichnen - dies ist ebenfalls den entsprechenden Impfungen zu verdanken.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Krankheit noch nicht völlig ausgerottet, denn die Impfbereitschaft ist leider nicht hoch genug.

Angst vor Nebenwirkungen 


Impfungen haben viele Krankheiten zurückgedrängt und sehr vielen Menschen ist gar nicht richtig bewusst, wie wichtig Impfungen sind. Stattdessen wird die Nachfrage nach den Nebenwirkungen immer öfter in den Vordergrund geschoben - wegen dieser Angst sind die Impfraten in Deutschland zurückgegangen. 

Dabei werden die Risiken der Impfstoffe völlig unterschätzt und sind wesentlich harmloser als die Risiken einer Erkrankung. Ein Blick in die ärmeren Länder wie in Teilen Afrikas und Asien zeigt, das  immer noch tausende Kinder an Masern und anderen durch Impfungen vermeidbare Krankheiten sterben.
Haben Sie gewusst, das auch in Deutschland eine von 1000 Masernerkrankungen tödlich verläuft?

Wie alle Arzneimittel haben Impfstoffe mögliche Nebenwirkungen, die modernen Präparate sind aber außerordentlich gut verträglich. 
Ein schmerzender Arm nach der Impfung, weil der Impfstoff genau in den Muskel gespritzt wurde, ist weitaus angenehmer als das, was der Biss einer Zecke anrichten kann.

Auch sind vorübergehende Rötungen in der Einspritzstelle oder Müdigkeit, etwas Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur nach einer Impfung harmlose Reaktionen. Anders hingegen sieht es aus, wenn nach der Impfung allergische Reaktionen oder ernsthafte Komplikationen auftreten - dann sollte man sofort den Arzt aufsuchen.

Wo ist mein Impfpass? 
Der kleine gelbe Pass ist ein wichtiges und internationales Dokument Aus ihm wird ersichtlich, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch brauchen. Erwachsene sollten zum Beispiel alle 10 Jahre ihre Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie auffrischen. 

Wenn der Impfpass nicht mehr aufzufinden ist, bekommt man diesen kostenlos beim Hausarzt. Die erhaltenen Impfungen müssen nur noch nachgetragen werden. 
Das darf aber nur der Arzt machen, der die Impfungen auch durchgeführt hat.
In der Regel ist das kein Problem, denn jeder Arzt muss in der Krankenakte vermerken, welche Impfungen er durchgeführt hat. Diese muss er mindestens 10 Jahre lang aufheben.

Bitte informieren Sie sich - Ihrer Gesundheit zuliebe






09:10 Weitersagen:

Dienstag, 20. Januar 2015

Knapp 7,5 Millionen Menschen sind in Deutschland ausschließlich oder geringfügig in einem Nebenjob beschäftigt. Eine ganze Menge Minijobber, die aber leider nicht das bekommen, was ihnen auch wirklich zusteht denn: So mancher Arbeitgeber weiß gar nicht genau Bescheid, wenn es um die Ansprüche für einen Minijob geht:

Von einer geringfügigen Beschäftigung einem Minijob oder spricht man, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient oder das Arbeitsverhältnis nur auf sehr kurze Zeit geschlossen wurde.




Der Urlaubsanspruch
Ein normaler Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Tage bezahlten Urlaub wenn er eine Sechs-Tage-Woche hat. Auch dem geringfügig Beschäftigten hat ein Anspruch auf Urlaub. Wie viel genau, hängt davon ab, wie viele Tage er in der Woche arbeitet. Dabei spielt die Stundenzahl keine Rolle.

Entgeltfortzahlung
Erkrankt der Minijobber und kann deswegen nicht zu Arbeit erscheinen, erhält er seinen Lohn trotzdem noch sechs Wochen weiter - genau wie eine Vollzeitkraft. Bei einer Schwangerschaft und dem Mutterschutz - Minijobber brauchen gegenüber ihren Vollzeit Kollegen keine Abstriche machen.

Fällt zudem für einen geringfügig beschäftigten die Arbeit aufgrund deines Feiertages aus, muss der Tag trotzdem bezahlt werden. Ein "Nacharbeiten" an einem für ihn eigentlichen freien Tag ist nicht nicht erlaubt.

Minijobber bekommen anteilig bezahlten Urlaub
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld hat kein Arbeitnehmer. Gewährt der Chef der gesamten Belegschaft aber eine solche Sonderzahlung, muss dies auch in der Regel für den Minijobber gelten, angepasst an die von ihnen geleisteten Arbeitsstunden.

Kündigungsschutz
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz auch für die Minijobber, die mehr als sechs Monate ununterbrochen gearbeitet haben.

Achtung vor der Überschreitung der Lohngrenze!
Der neue gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber! Allerdings lauert hier auch sogleich eine böse Falle: Bei gleicher Arbeitszeit ist durch die Lohnerhöhung schnell die 450 Euro Grenze erreicht und die Tätigkeit wird versicherungspflichtig. Eventuell muss nun ein neuer Vertrag her.












Minijob

Die Rechte der Mini-Jobber

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Knapp 7,5 Millionen Menschen sind in Deutschland ausschließlich oder geringfügig in einem Nebenjob beschäftigt. Eine ganze Menge Minijobber, die aber leider nicht das bekommen, was ihnen auch wirklich zusteht denn: So mancher Arbeitgeber weiß gar nicht genau Bescheid, wenn es um die Ansprüche für einen Minijob geht:

Von einer geringfügigen Beschäftigung einem Minijob oder spricht man, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient oder das Arbeitsverhältnis nur auf sehr kurze Zeit geschlossen wurde.




Der Urlaubsanspruch
Ein normaler Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Tage bezahlten Urlaub wenn er eine Sechs-Tage-Woche hat. Auch dem geringfügig Beschäftigten hat ein Anspruch auf Urlaub. Wie viel genau, hängt davon ab, wie viele Tage er in der Woche arbeitet. Dabei spielt die Stundenzahl keine Rolle.

Entgeltfortzahlung
Erkrankt der Minijobber und kann deswegen nicht zu Arbeit erscheinen, erhält er seinen Lohn trotzdem noch sechs Wochen weiter - genau wie eine Vollzeitkraft. Bei einer Schwangerschaft und dem Mutterschutz - Minijobber brauchen gegenüber ihren Vollzeit Kollegen keine Abstriche machen.

Fällt zudem für einen geringfügig beschäftigten die Arbeit aufgrund deines Feiertages aus, muss der Tag trotzdem bezahlt werden. Ein "Nacharbeiten" an einem für ihn eigentlichen freien Tag ist nicht nicht erlaubt.

Minijobber bekommen anteilig bezahlten Urlaub
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld hat kein Arbeitnehmer. Gewährt der Chef der gesamten Belegschaft aber eine solche Sonderzahlung, muss dies auch in der Regel für den Minijobber gelten, angepasst an die von ihnen geleisteten Arbeitsstunden.

Kündigungsschutz
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz auch für die Minijobber, die mehr als sechs Monate ununterbrochen gearbeitet haben.

Achtung vor der Überschreitung der Lohngrenze!
Der neue gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber! Allerdings lauert hier auch sogleich eine böse Falle: Bei gleicher Arbeitszeit ist durch die Lohnerhöhung schnell die 450 Euro Grenze erreicht und die Tätigkeit wird versicherungspflichtig. Eventuell muss nun ein neuer Vertrag her.












10:19 Weitersagen:

Dienstag, 13. Januar 2015

"Sofort Geld verdienen" - "800 Euro nebenbei" - "Top-Verdienst bei freier Zeiteinteilung" - täglich locken solche Kleinanzeigen mit den sehr fragwürdigen Angeboten.

Hinter diesen Versprechen verbergen sich oft windige Abzocker. Nehmen Sie sich in Acht, wenn Sie solche Angebote lesen, denn: Viel Geld für wenig Arbeit? Eher nicht!



Übertriebene Verdienstmöglichkeiten

In den Anzeigen und Werbegesprächen werden leichte Tätigkeiten mit hohen Einnahmen versprochen, zu der Tätigkeit selber aber wenig Informationen geliefert.
Jobvermittler haben nie etwas zu verschenken und mit ein paar Stunden Arbeit täglich können keine tausend Euro verdient werden!

Vage Beschreibungen

Vorsicht ist geboten, wenn die Voraussetzungen und die zu erbringende Leistung nicht klar beschrieben sind.
Für genauere Informationen müssen Jobsuchende erst einmal Geld bezahlen - das sie später nie wieder sehen.

Anonyme Anbieter

Finger weg, wenn kein Firmenname, sondern eine Chiffrenummer oder nur ein Postfach angegeben wurde. Oft steckt nur eine Briefkastenfirma dahinter. Bitte rufen Sie auch keine teure Telefonhotline an.

Job per Vorkasse

Besonders teuer kann es werden, wenn Nebenjobber vorab Produkte bestellen müssen, von denen a) eine bestimmte Menge abgenommen werden muss und b) einen gehörigen Batzen Geld kosten.
Häufig sind diese Produkte nicht das Geld wert und damit ist kein Verdienst möglich!
Wenn von Ihnen verlangt wird, das Sie Vorkasse leisten sollen oder Sie andere Interessenten anwerben müssen, sollten Sie besser abwinken. Seriöse Firmen verlangen keine Kosten im voraus.

Immer genau prüfen!

Glaubwürdige Stellenanzeigen sind nur, die, aus denen eindeutig der Arbeitgeber hervorgeht. Jobsuchende  sollten sich über die jeweilige Firma genau erkundigen und nur nach vorheriger sorgfältiger Prüfung einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Wer dennoch Abzockern auf dem Leim gegangen ist, sollte unbedingt eine Strafanzeige stellen - auch wenn nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Mehr Informationen finden Sie dazu unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/nebenjobs 
















Nebenjob

Vorsicht vor fiesen Nebenjob-Abzockern!

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"Sofort Geld verdienen" - "800 Euro nebenbei" - "Top-Verdienst bei freier Zeiteinteilung" - täglich locken solche Kleinanzeigen mit den sehr fragwürdigen Angeboten.

Hinter diesen Versprechen verbergen sich oft windige Abzocker. Nehmen Sie sich in Acht, wenn Sie solche Angebote lesen, denn: Viel Geld für wenig Arbeit? Eher nicht!



Übertriebene Verdienstmöglichkeiten

In den Anzeigen und Werbegesprächen werden leichte Tätigkeiten mit hohen Einnahmen versprochen, zu der Tätigkeit selber aber wenig Informationen geliefert.
Jobvermittler haben nie etwas zu verschenken und mit ein paar Stunden Arbeit täglich können keine tausend Euro verdient werden!

Vage Beschreibungen

Vorsicht ist geboten, wenn die Voraussetzungen und die zu erbringende Leistung nicht klar beschrieben sind.
Für genauere Informationen müssen Jobsuchende erst einmal Geld bezahlen - das sie später nie wieder sehen.

Anonyme Anbieter

Finger weg, wenn kein Firmenname, sondern eine Chiffrenummer oder nur ein Postfach angegeben wurde. Oft steckt nur eine Briefkastenfirma dahinter. Bitte rufen Sie auch keine teure Telefonhotline an.

Job per Vorkasse

Besonders teuer kann es werden, wenn Nebenjobber vorab Produkte bestellen müssen, von denen a) eine bestimmte Menge abgenommen werden muss und b) einen gehörigen Batzen Geld kosten.
Häufig sind diese Produkte nicht das Geld wert und damit ist kein Verdienst möglich!
Wenn von Ihnen verlangt wird, das Sie Vorkasse leisten sollen oder Sie andere Interessenten anwerben müssen, sollten Sie besser abwinken. Seriöse Firmen verlangen keine Kosten im voraus.

Immer genau prüfen!

Glaubwürdige Stellenanzeigen sind nur, die, aus denen eindeutig der Arbeitgeber hervorgeht. Jobsuchende  sollten sich über die jeweilige Firma genau erkundigen und nur nach vorheriger sorgfältiger Prüfung einen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Wer dennoch Abzockern auf dem Leim gegangen ist, sollte unbedingt eine Strafanzeige stellen - auch wenn nur sehr wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Mehr Informationen finden Sie dazu unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/nebenjobs 
















10:30 Weitersagen:

Sonntag, 11. Januar 2015

Wie sollen sich Frauchen und Herrchen am klügsten verhalten, wenn ihr Hund ängstlichen Menschen begegnet? Worauf müssen Radfahrer und Jogger vorbereitet sein? Was gilt, wenn man mit dem Vierbeiner per Bahn oder im Auto unterwegs ist? In meinem heutigen Beitrag möchte ich auf Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander eingehen und stelle die besten Versicherungen sowie aktuelle Urteile vor.

Hunde laufen dauernd vors Fahrrad und Radler rasen! In öffentlichen Parks werden diese Vorwürfe immer lauter. Das zeigt: Von Hunden kann man keinen Menschenverstand verlangen, von Menschen hingegen aber sehr wohl etwas mehr Verständnis.

"Der tut nichts!"


Diese Aussage von Hundehaltern beruhigt niemanden, der Angst vor Hunden hat. Hundehalter sollten die  Not ängstlicher Mensch durchaus ernst nehmen. Denn wer Angst vor Hunden hat, der neigt dazu, den Hund regelrecht anzustarren. Und in der Hundesprache deutet das Tier dieses Verhalten als Bedrohung.
Von daher lassen Sie niemals Ihren Hund auf Menschen oder andere Vierbeiner zu rennen. Ist Ihnen ein Hund nicht geheuer, sollten Sie ihn einfach ignorieren!

An die Leine


Die Anleinpflicht ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt, aber eines ist sicher: Mag der Hund noch so lieb sein - kommt einem ein angeleintes Tier entgegen, nimmt man auch seinen Hund an die Leine, denn der andere Hund ist nicht grundlos angeleint.
Erst wenn beide Besitzer einverstanden sind, können sich die Hunde nach Vierbeiner Art begegnen: ohne Leine.

Sichere Fahrt


Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es (noch?) nicht. Aber laut Straßenverkehrsordnung gelten die Vierbeiner als "Ladung", die vorschriftsmäßig gesichert sein muss. Ideal sind dafür die Transportboxen, die es in jeder Größe gibt und stabile Trenngitter im Kombi schützen größere Vierbeiner.

Mit der Bahn fahren kleinere Hunde ( etwa die Größe einer Hauskatze ) im Transportbehälter gratis; größere Hunde - mit Ausnahme von Begleithunden - reisen zum halben Fahrpreis: mit Maulkorb und angeleint.

Hundehaufen und Tüten


In Berlin setzen Hunde pro Tag ca. 330 000 Haufen - das sind 55 Tonnen Kot. Aber nur 15 Prozent dieser Haufen werden auch wieder vom Halter beseitigt. 85 Prozent der Hinterlassenschaften bleiben einfach liegen; die Hälfte davon wird langsam abgebaut. Meist durch Schuhsohlen...

Auch anderswo entfernt nicht jeder Halter die Haufen seines Hundes. Da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, wird dieses wird mit einem Bußgeld bestraft.

Dabei ist die Entsorgung ganz einfach: In vielen Städten stehen Tütenspender bereit.

Guter Umgang


Ein fremder Hund springt an einem hoch: unangenehm - was tun? Einfach wegdrehen, nicht anfassen, ansprechen oder anschauen.
Umgekehrt mag nicht jeder Hund von Fremden gestreichelt werden. Bitte zuerst Herrchen oder Frauchen fragen.

Verhaltenstipps für Spaziergänger, Radfahrer und Jogger


Schnelle Bewegungen können bei Hunden den angeborenen Jagdtrieb wecken, den nicht jeder Hundehalter sofort unter Kontrolle bekommt. Sollte Ihnen ein Tier hinterherrennen, drosseln Sie ihr Tempo und oder bleiben Sie stehen. 
Ignorieren Sie das Tier und warten Sie, bis der Besitzer ihn wieder im Griff hat. in der Regel will das Tier keinesfalls angreifen, sondern folgt nur nur seinem Instinkt: Etwas jagen oder verfolgen. 
Knurrt der Hund und zeigt dabei seine Zähne, ist das ein eindeutiges Warnzeichen. Die Tier versteifen sich, fixieren ihren Blick auf ihr Gegenüber und das Nackenfell sträubt sich. 

Bleiben Sie mit hängenden Armen ruhig stehen und wenden Sie den Blick einfach ab. Denn mit jeder weiteren Bewegung würden Sie die Aufmerksamkeit des Hundes erhöhen. Auch wenn es schwer fällt, versuchen Sie dabei ruhig durchzuatmen. In der Regel verlieren die Tiere schnell wieder das Interesse, wenn man still und reglos bleibt. 
Falls Sie gestürzt sind, igeln Sie sich am Boden ein, legen sie die Hände schützend um Ihren Nacken und verharren Sie so, bis der Hund weggeht oder sein Besitzer die Situation klärt.


Tipps für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung


Stellt ein Tier etwas an oder reißt aus, haftet in der Regel der Halter. Das gilt für Katzen wie auch für Hunde. Doch während Katzen und andere Kleintiere über die normale Haftpflichtversicherung versichert sind, ist es ratsam, für Hunde eine Hundehalter-Haftpflicht abzuschließen, denn ein Unfall mit Personenschaden kann Millionen kosten.

Der günstigste Schutz mit Selbstbeteiligung kostet ab ca. 30 Euro, der günstigste Tarif ohne Selbstbeteiligung liegt bei 45 Euro im Jahr.

Wie die Prämien variieren auch die Leistungen: Personenschäden sollten mit mindestens drei Millionen versichert sein, besser sind höhere Summen. Zudem begleicht nicht jede Police Schäden an einer Mietwohnung oder wenn ein Rüde ungefragt eine Hündin schwängert.

Preis-Leistungs-Tipp: NV Versicherung HundePremium sichert für 58,31 Euro Schäden bis zu fünf Millionen Euro.

 Hundehaftpflichtversicherung



Urteile rund um den Hund


Ein Jogger muss einem Hund, den er von Weitem wahrgenommen hat, notfalls ausweichen oder das tempo verringern. das sei eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes. Andernfalls riskieren Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung. (OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)

Ein Radfahrer stieß auf dem Radweg mit einem Hund zusammen, der - nicht angeleint - plötzlich aufgetaucht war. Der mann erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden, bekam 75 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 250 Euro zugesprochen. 

Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht pauschal untersagen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte derartige Klauseln in Mietverträgen für unwirksam. Über ein Haustierverbot müsse im Einzelfall entscheiden werden. 





















Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Rechte und Regeln rund um den Vierbeiner

Eingestellt von Unknown  |  1 comment

Wie sollen sich Frauchen und Herrchen am klügsten verhalten, wenn ihr Hund ängstlichen Menschen begegnet? Worauf müssen Radfahrer und Jogger vorbereitet sein? Was gilt, wenn man mit dem Vierbeiner per Bahn oder im Auto unterwegs ist? In meinem heutigen Beitrag möchte ich auf Regeln für ein rücksichtsvolles Miteinander eingehen und stelle die besten Versicherungen sowie aktuelle Urteile vor.

Hunde laufen dauernd vors Fahrrad und Radler rasen! In öffentlichen Parks werden diese Vorwürfe immer lauter. Das zeigt: Von Hunden kann man keinen Menschenverstand verlangen, von Menschen hingegen aber sehr wohl etwas mehr Verständnis.

"Der tut nichts!"


Diese Aussage von Hundehaltern beruhigt niemanden, der Angst vor Hunden hat. Hundehalter sollten die  Not ängstlicher Mensch durchaus ernst nehmen. Denn wer Angst vor Hunden hat, der neigt dazu, den Hund regelrecht anzustarren. Und in der Hundesprache deutet das Tier dieses Verhalten als Bedrohung.
Von daher lassen Sie niemals Ihren Hund auf Menschen oder andere Vierbeiner zu rennen. Ist Ihnen ein Hund nicht geheuer, sollten Sie ihn einfach ignorieren!

An die Leine


Die Anleinpflicht ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt, aber eines ist sicher: Mag der Hund noch so lieb sein - kommt einem ein angeleintes Tier entgegen, nimmt man auch seinen Hund an die Leine, denn der andere Hund ist nicht grundlos angeleint.
Erst wenn beide Besitzer einverstanden sind, können sich die Hunde nach Vierbeiner Art begegnen: ohne Leine.

Sichere Fahrt


Eine Anschnallpflicht für Hunde gibt es (noch?) nicht. Aber laut Straßenverkehrsordnung gelten die Vierbeiner als "Ladung", die vorschriftsmäßig gesichert sein muss. Ideal sind dafür die Transportboxen, die es in jeder Größe gibt und stabile Trenngitter im Kombi schützen größere Vierbeiner.

Mit der Bahn fahren kleinere Hunde ( etwa die Größe einer Hauskatze ) im Transportbehälter gratis; größere Hunde - mit Ausnahme von Begleithunden - reisen zum halben Fahrpreis: mit Maulkorb und angeleint.

Hundehaufen und Tüten


In Berlin setzen Hunde pro Tag ca. 330 000 Haufen - das sind 55 Tonnen Kot. Aber nur 15 Prozent dieser Haufen werden auch wieder vom Halter beseitigt. 85 Prozent der Hinterlassenschaften bleiben einfach liegen; die Hälfte davon wird langsam abgebaut. Meist durch Schuhsohlen...

Auch anderswo entfernt nicht jeder Halter die Haufen seines Hundes. Da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, wird dieses wird mit einem Bußgeld bestraft.

Dabei ist die Entsorgung ganz einfach: In vielen Städten stehen Tütenspender bereit.

Guter Umgang


Ein fremder Hund springt an einem hoch: unangenehm - was tun? Einfach wegdrehen, nicht anfassen, ansprechen oder anschauen.
Umgekehrt mag nicht jeder Hund von Fremden gestreichelt werden. Bitte zuerst Herrchen oder Frauchen fragen.

Verhaltenstipps für Spaziergänger, Radfahrer und Jogger


Schnelle Bewegungen können bei Hunden den angeborenen Jagdtrieb wecken, den nicht jeder Hundehalter sofort unter Kontrolle bekommt. Sollte Ihnen ein Tier hinterherrennen, drosseln Sie ihr Tempo und oder bleiben Sie stehen. 
Ignorieren Sie das Tier und warten Sie, bis der Besitzer ihn wieder im Griff hat. in der Regel will das Tier keinesfalls angreifen, sondern folgt nur nur seinem Instinkt: Etwas jagen oder verfolgen. 
Knurrt der Hund und zeigt dabei seine Zähne, ist das ein eindeutiges Warnzeichen. Die Tier versteifen sich, fixieren ihren Blick auf ihr Gegenüber und das Nackenfell sträubt sich. 

Bleiben Sie mit hängenden Armen ruhig stehen und wenden Sie den Blick einfach ab. Denn mit jeder weiteren Bewegung würden Sie die Aufmerksamkeit des Hundes erhöhen. Auch wenn es schwer fällt, versuchen Sie dabei ruhig durchzuatmen. In der Regel verlieren die Tiere schnell wieder das Interesse, wenn man still und reglos bleibt. 
Falls Sie gestürzt sind, igeln Sie sich am Boden ein, legen sie die Hände schützend um Ihren Nacken und verharren Sie so, bis der Hund weggeht oder sein Besitzer die Situation klärt.


Tipps für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung


Stellt ein Tier etwas an oder reißt aus, haftet in der Regel der Halter. Das gilt für Katzen wie auch für Hunde. Doch während Katzen und andere Kleintiere über die normale Haftpflichtversicherung versichert sind, ist es ratsam, für Hunde eine Hundehalter-Haftpflicht abzuschließen, denn ein Unfall mit Personenschaden kann Millionen kosten.

Der günstigste Schutz mit Selbstbeteiligung kostet ab ca. 30 Euro, der günstigste Tarif ohne Selbstbeteiligung liegt bei 45 Euro im Jahr.

Wie die Prämien variieren auch die Leistungen: Personenschäden sollten mit mindestens drei Millionen versichert sein, besser sind höhere Summen. Zudem begleicht nicht jede Police Schäden an einer Mietwohnung oder wenn ein Rüde ungefragt eine Hündin schwängert.

Preis-Leistungs-Tipp: NV Versicherung HundePremium sichert für 58,31 Euro Schäden bis zu fünf Millionen Euro.

 Hundehaftpflichtversicherung



Urteile rund um den Hund


Ein Jogger muss einem Hund, den er von Weitem wahrgenommen hat, notfalls ausweichen oder das tempo verringern. das sei eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes. Andernfalls riskieren Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung. (OLG Koblenz, Az. 5 U 27/03)

Ein Radfahrer stieß auf dem Radweg mit einem Hund zusammen, der - nicht angeleint - plötzlich aufgetaucht war. Der mann erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden, bekam 75 000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 250 Euro zugesprochen. 

Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht pauschal untersagen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte derartige Klauseln in Mietverträgen für unwirksam. Über ein Haustierverbot müsse im Einzelfall entscheiden werden. 





















10:30 Weitersagen:

Donnerstag, 8. Januar 2015

Zum Jahresbeginn werden Betriebsferien eingelegt, kündigt der Geschäftsführer an - und Sie müssen Urlaub dafür nehmen, ob Sie zu diesem Zeitpunkt nun freimachen wollen oder nicht. Zudem müssen Sie vorher aufgrund der florierenden Auftragslage jede Menge Überstunden geschoben werden.




Meistens fügen sich die Mitarbeiter zähneknirschend, aber darf ein Chef eigentlich so etwas bestimmen? Und welche Rechte haben Arbeitnehmer überhaupt in einem solchen Fall?

Betriebsferien


Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, aber der Tenor lautet meist, dass Betriebsferien bzw. ein Zwangsurlaub aus betrieblichen Gründen möglich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auszeit rechtzeitig angekündigt wird und dem Betriebsrat - falls vorhanden - ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Lage und dauer der Betriebsferien eingeräumt wird.
Außerdem muss der einzelne Mitarbeiter noch eine angemessene Zahl an Urlaubstagen haben, über die er frei verfügen kann.
Grundsätzlich sollte der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, sodass mindestens zehn Arbeitstage hintereinander möglich sind.

Verhängt eine Firma Zwangsurlaub und einige Angestellte haben nicht mehr ausreichend Urlaubstage zur Verfügung, um die Ferien abzudecken, muss ein Kompromiss - zum Beispiel geringere Bezahlung oder unbezahlte Freistellung - gefunden werden.

Mehrarbeit


Überstunden darf der Vorgesetzte ansetzen, wenn sie aus betrieblicher Sicht notwendig sind. Ob im Krankheitsfall des Kollegen oder weil ein Auftrag sonst nicht rechtzeitig fertig zu werden droht - hier zum Beispiel sind Überstunden erlaubt. Sie können im Ausnahmefall sogar am Wochenende angeordnet werden, müssen jedoch rechtzeitig angekündigt werden.

Regeln weder Arbeits- noch Tarifvertrag das Entgelt, muss sich der Angestellte selbst um den Ausgleich kümmern.






Überstunden

Zwangsurlaub und Überstunden - darf mein Chef das?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Zum Jahresbeginn werden Betriebsferien eingelegt, kündigt der Geschäftsführer an - und Sie müssen Urlaub dafür nehmen, ob Sie zu diesem Zeitpunkt nun freimachen wollen oder nicht. Zudem müssen Sie vorher aufgrund der florierenden Auftragslage jede Menge Überstunden geschoben werden.




Meistens fügen sich die Mitarbeiter zähneknirschend, aber darf ein Chef eigentlich so etwas bestimmen? Und welche Rechte haben Arbeitnehmer überhaupt in einem solchen Fall?

Betriebsferien


Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig, aber der Tenor lautet meist, dass Betriebsferien bzw. ein Zwangsurlaub aus betrieblichen Gründen möglich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Auszeit rechtzeitig angekündigt wird und dem Betriebsrat - falls vorhanden - ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Lage und dauer der Betriebsferien eingeräumt wird.
Außerdem muss der einzelne Mitarbeiter noch eine angemessene Zahl an Urlaubstagen haben, über die er frei verfügen kann.
Grundsätzlich sollte der Urlaub zusammenhängend gewährt werden, sodass mindestens zehn Arbeitstage hintereinander möglich sind.

Verhängt eine Firma Zwangsurlaub und einige Angestellte haben nicht mehr ausreichend Urlaubstage zur Verfügung, um die Ferien abzudecken, muss ein Kompromiss - zum Beispiel geringere Bezahlung oder unbezahlte Freistellung - gefunden werden.

Mehrarbeit


Überstunden darf der Vorgesetzte ansetzen, wenn sie aus betrieblicher Sicht notwendig sind. Ob im Krankheitsfall des Kollegen oder weil ein Auftrag sonst nicht rechtzeitig fertig zu werden droht - hier zum Beispiel sind Überstunden erlaubt. Sie können im Ausnahmefall sogar am Wochenende angeordnet werden, müssen jedoch rechtzeitig angekündigt werden.

Regeln weder Arbeits- noch Tarifvertrag das Entgelt, muss sich der Angestellte selbst um den Ausgleich kümmern.






10:05 Weitersagen:

Samstag, 3. Januar 2015

Gewalt in der U-Bahn, ein tragischer Autounfall oder eine Person, die auf offener Straße zusammenbricht. Von einer Sekunde zur anderen kann jeder von uns in eine Notlage geraten - nicht nur als Opfer, auch als Zeuge.
Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig, ohne sich selber in Gefahr zu bringen?
Welches Verhalten ist sinnvoll, sicher und gesetzlich sogar verpflichtend?




Autounfall


Auch hier gilt der Grundsatz: Eigenschutz geht vor. Andererseits ist unterlassene Hilfeleistung eine schwere Straftat.
Das Mindeste: 112 wählen, möglichst schnell ein Warndreieck aufstellen und schauen, ob es verletzte gibt und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.

Brennt es? Dann muss alles Mögliche getan werden, um die Verletzten aus dem Wagen zu ziehen. Gut, wenn man für solche Fälle immer einen eigenen Feuerlöscher im Auto hat.


Hilflose Person 


Ein Mensch liegt reglos auf dem Bürgersteig. was nun? Rasch einen Überblick über die Situation verschaffen, dann den Notarzt rufen. Falls die gefahrlos möglich ist, sollte geprüft werden, ob der Betroffene noch atmet. Vielleicht ist er ja sogar ansprechbar.
Hat die Person einen jedoch einen Herzinfarkt erlitten, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Im Zweifelsfall jemand anderen zur Hilfe dazu holen. Bloß nicht zu lange zögern! das könnte dem Menschen das Leben kosten.

Belästigung


Wer zum Beispiel in Bus oder Bahn Zeuge einer sexuellen Belästigung wird, muss die Polizei alarmieren. Häufig gehen die Angreifer sehr aggressiv vor. Den großen Helden zu spielen, ist nicht unbedingt die beste Idee - vor allem dann nicht, wenn man alleine ist. 

Eine weitere  Option kann sein, die Notbremse zu ziehen und dem Fahrer Bescheid zu geben. Fest steht, dass jeder Zeuge in einer Notsituation immer dazu verpflichtet ist, alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um ein Unglück abzuwenden.
Wer nicht eingreift, macht sich strafbar, riskiert ein Bußgeld oder schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe.

Gewalttat


Ein wenig anders sieht es aus, wenn mehrere Schläger auf ein Opfer einprügeln. Niemand kann von einem Unbeteiligten verlangen, dass er seine Gesundheit riskiert. Trotzdem sollte aber auch hier unbedingt möglichst schnell die Polizei verständigt werden.



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Notfall

So helfen Sie im Ernstfall

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Gewalt in der U-Bahn, ein tragischer Autounfall oder eine Person, die auf offener Straße zusammenbricht. Von einer Sekunde zur anderen kann jeder von uns in eine Notlage geraten - nicht nur als Opfer, auch als Zeuge.
Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig, ohne sich selber in Gefahr zu bringen?
Welches Verhalten ist sinnvoll, sicher und gesetzlich sogar verpflichtend?




Autounfall


Auch hier gilt der Grundsatz: Eigenschutz geht vor. Andererseits ist unterlassene Hilfeleistung eine schwere Straftat.
Das Mindeste: 112 wählen, möglichst schnell ein Warndreieck aufstellen und schauen, ob es verletzte gibt und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.

Brennt es? Dann muss alles Mögliche getan werden, um die Verletzten aus dem Wagen zu ziehen. Gut, wenn man für solche Fälle immer einen eigenen Feuerlöscher im Auto hat.


Hilflose Person 


Ein Mensch liegt reglos auf dem Bürgersteig. was nun? Rasch einen Überblick über die Situation verschaffen, dann den Notarzt rufen. Falls die gefahrlos möglich ist, sollte geprüft werden, ob der Betroffene noch atmet. Vielleicht ist er ja sogar ansprechbar.
Hat die Person einen jedoch einen Herzinfarkt erlitten, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Im Zweifelsfall jemand anderen zur Hilfe dazu holen. Bloß nicht zu lange zögern! das könnte dem Menschen das Leben kosten.

Belästigung


Wer zum Beispiel in Bus oder Bahn Zeuge einer sexuellen Belästigung wird, muss die Polizei alarmieren. Häufig gehen die Angreifer sehr aggressiv vor. Den großen Helden zu spielen, ist nicht unbedingt die beste Idee - vor allem dann nicht, wenn man alleine ist. 

Eine weitere  Option kann sein, die Notbremse zu ziehen und dem Fahrer Bescheid zu geben. Fest steht, dass jeder Zeuge in einer Notsituation immer dazu verpflichtet ist, alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um ein Unglück abzuwenden.
Wer nicht eingreift, macht sich strafbar, riskiert ein Bußgeld oder schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe.

Gewalttat


Ein wenig anders sieht es aus, wenn mehrere Schläger auf ein Opfer einprügeln. Niemand kann von einem Unbeteiligten verlangen, dass er seine Gesundheit riskiert. Trotzdem sollte aber auch hier unbedingt möglichst schnell die Polizei verständigt werden.



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