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Donnerstag, 29. Mai 2014

Glauben auch Sie, dass nur privat Versicherte mit Top-Leistungen beim Arzt rechnen können?
Irrtum!
Den rund 53 Millionen Deutschen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, steht ebenfalls medizinische Versorgung nach Maß zu.

Allerdings erfordert dieses Privileg zuerst etwas Mühe - und in vielen Fällen auch die Bereitschaft, die Krankenkasse zu wechseln.




Welche Kassen Zusatzleistungen bieten und warum sich ein Wechsel auch finanziell lohnt


Insgesamt  konkurrieren 132 gesetzliche Kassen um Kunden, und rund 95 Prozent der Kassen-Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. So muss jede die Behandlung beim Hausarzt und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie etwa den Check-up 35 übernehmen. Doch bei den restlichen fünf Prozent 
wird´s spannend! So bezuschusst längst nicht jede Versicherung eine professionelle Zahnreinigung, di8e von den meisten Experten empfohlen wird. Ebenso groß sind die Unterschiede bei alternativmedizinischen Behandlungen wie zum Beispiel Homöopathie oder Osteopathie. Manche Kassen zahlen sogar noch für Brillen und Kontaktlinsen etwas dazu.

Extra-Leistungen für Gesunde


Wer nicht krank ist, kostet nix: Eigentlich eine Binsenweisheit, doch manche Kassen honorieren gesunde Mitglieder tatsächlich mit Prämien. Bedingung: Sie müssen bei Abschluss ein Bonussystem wählen, bei dem sie am Jahresende Geld zurückbekommen, wenn bis auf die nötigen Vorsorgeuntersuchungen etwa beim Zahnarzt keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen wurden. 

Verbraucherschützer warnen allerdings, dass mancher durch solche Prämien von nötigen Arztbesuchen abgehalten wird.
Sinnvoller sind deshalb Zuschüsse für Kurse, die die Versicherten gesund halten sollen: So sponsern manche Kassen Yoga & Co. - bis zu zwei Kurse im Jahr werden bezuschusst. 

Insgesamt kann man laut Stiftung Warentest ein paar Hundert Euro im Jahr sparen, wenn man die Zusatzangebote der Kassen nutzt. 

Wie ein Wechsel funktioniert

Niemand ist ewig an seine Kasse gebunden! Man darf die Versicherung jederzeit  mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende verlassen, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied war. Und keine gesetzliche Kasse darf Versicherte ablehnen.
Auch ein "Gesundheitstest" vorab ist nicht gestattet - anders als bei Privatkassen.
Wichtig allerdings: Nicht alle Krankenkassen sind bundesweit geöffnet Manche agieren nur in bestimmten Bundesländern.
Wer sich für eine neue Krankenkasse entschieden hat, schickt die Kündigung an seine bisherige. Darin sollte stehen:
"Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse fristgemäß zum ... ( spätestens jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Bitte senden Sie mir gemäß § 175 SGB V eine Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage." 
Bei der neuen Kasse können Sie währenddessen schon einmal den Mitgliedschaftsantrag einreichen.  Die Kündigungsbestätigung der alten reichen Sie später nach.

Sollte ihre bisherige Versicherung einen Zusatzbeitrag erheben, besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht: Dann darf man auch wechseln, wenn man keine 18 Monate Mitglied war. Das werden einige Kassen spätestens zum Jahresende tun, weil dann die Beiträge und damit die Einnahmen voraussichtlich sinken.

Wie findet man die beste Krankenkasse?


Manche Magazine küren regelmäßig "Die beste Krankenkasse des Jahres". 
So schnitten in einem Test der FAZ die bundesweit geöffneten Krankenkassen Techniker, Barmer und DAK sowie Securvita, HEK und Siemens BKK gut ab. 


Doch solch groben Vergleiche gehen an den Bedürfnissen der Versicherten meist vorbei.




Wer seine optimale Kasse für seine Bedürfnisse sucht, wird bei Stiftung Warentest unter www.test.de/krankenkassen fündig. Für 3 Euro kann man dort den großen Kassenvergleich downloaden. Dort kann man zum Beispiel die Höhe der Prämien und eine Vielzahl besonderer Leistungen abrufen und miteinander vergleichen.





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Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind alle gleich? Von wegen!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Glauben auch Sie, dass nur privat Versicherte mit Top-Leistungen beim Arzt rechnen können?
Irrtum!
Den rund 53 Millionen Deutschen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, steht ebenfalls medizinische Versorgung nach Maß zu.

Allerdings erfordert dieses Privileg zuerst etwas Mühe - und in vielen Fällen auch die Bereitschaft, die Krankenkasse zu wechseln.




Welche Kassen Zusatzleistungen bieten und warum sich ein Wechsel auch finanziell lohnt


Insgesamt  konkurrieren 132 gesetzliche Kassen um Kunden, und rund 95 Prozent der Kassen-Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. So muss jede die Behandlung beim Hausarzt und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie etwa den Check-up 35 übernehmen. Doch bei den restlichen fünf Prozent 
wird´s spannend! So bezuschusst längst nicht jede Versicherung eine professionelle Zahnreinigung, di8e von den meisten Experten empfohlen wird. Ebenso groß sind die Unterschiede bei alternativmedizinischen Behandlungen wie zum Beispiel Homöopathie oder Osteopathie. Manche Kassen zahlen sogar noch für Brillen und Kontaktlinsen etwas dazu.

Extra-Leistungen für Gesunde


Wer nicht krank ist, kostet nix: Eigentlich eine Binsenweisheit, doch manche Kassen honorieren gesunde Mitglieder tatsächlich mit Prämien. Bedingung: Sie müssen bei Abschluss ein Bonussystem wählen, bei dem sie am Jahresende Geld zurückbekommen, wenn bis auf die nötigen Vorsorgeuntersuchungen etwa beim Zahnarzt keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen wurden. 

Verbraucherschützer warnen allerdings, dass mancher durch solche Prämien von nötigen Arztbesuchen abgehalten wird.
Sinnvoller sind deshalb Zuschüsse für Kurse, die die Versicherten gesund halten sollen: So sponsern manche Kassen Yoga & Co. - bis zu zwei Kurse im Jahr werden bezuschusst. 

Insgesamt kann man laut Stiftung Warentest ein paar Hundert Euro im Jahr sparen, wenn man die Zusatzangebote der Kassen nutzt. 

Wie ein Wechsel funktioniert

Niemand ist ewig an seine Kasse gebunden! Man darf die Versicherung jederzeit  mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende verlassen, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied war. Und keine gesetzliche Kasse darf Versicherte ablehnen.
Auch ein "Gesundheitstest" vorab ist nicht gestattet - anders als bei Privatkassen.
Wichtig allerdings: Nicht alle Krankenkassen sind bundesweit geöffnet Manche agieren nur in bestimmten Bundesländern.
Wer sich für eine neue Krankenkasse entschieden hat, schickt die Kündigung an seine bisherige. Darin sollte stehen:
"Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse fristgemäß zum ... ( spätestens jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Bitte senden Sie mir gemäß § 175 SGB V eine Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage." 
Bei der neuen Kasse können Sie währenddessen schon einmal den Mitgliedschaftsantrag einreichen.  Die Kündigungsbestätigung der alten reichen Sie später nach.

Sollte ihre bisherige Versicherung einen Zusatzbeitrag erheben, besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht: Dann darf man auch wechseln, wenn man keine 18 Monate Mitglied war. Das werden einige Kassen spätestens zum Jahresende tun, weil dann die Beiträge und damit die Einnahmen voraussichtlich sinken.

Wie findet man die beste Krankenkasse?


Manche Magazine küren regelmäßig "Die beste Krankenkasse des Jahres". 
So schnitten in einem Test der FAZ die bundesweit geöffneten Krankenkassen Techniker, Barmer und DAK sowie Securvita, HEK und Siemens BKK gut ab. 


Doch solch groben Vergleiche gehen an den Bedürfnissen der Versicherten meist vorbei.




Wer seine optimale Kasse für seine Bedürfnisse sucht, wird bei Stiftung Warentest unter www.test.de/krankenkassen fündig. Für 3 Euro kann man dort den großen Kassenvergleich downloaden. Dort kann man zum Beispiel die Höhe der Prämien und eine Vielzahl besonderer Leistungen abrufen und miteinander vergleichen.





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16:45 Weitersagen:
Wenn Mieter kündigen, fliegen leider oft die Fetzen.

Jeder zweite Mietrechtsprozess hat mit der Kündigung zu tun.

Solch hässlichen Konflikte können Sie als Mieter vermeiden, wenn Sie ein paar Regeln beachten.










Schriftlich kündigen


Als Mieter müssen Sie Ihre Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, eine einfache E-Mail reicht nicht. 
Sind mehrere Personen Mieter, muss jeder kündigen. Sie können übrigens nicht früher ausziehen, wenn Sie einen Nachmieter gefunden haben. Der Vermieter kann sich zwar auf diesen Deal einlassen, muss es aber nicht.

Achten Sie auf die Klauseln


Viel Ärger gibt es auch oft um die Renovierung. Hierzu gilt: Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter renovieren. 
Oft allerdings enthalten die Verträge eine Klausel, nach der der Mieter zuständig ist. Dann müssen Sie beim Auszug Schönheitsreparaturen übernehmen. Dazu gehört das Streichen der Decken, und Wände, der Türen und Fenster innerhalb der Wohnung. 
Dafür brauchen Sie nicht unbedingt einen Malermeister, allerdings sollen die Wände auch nicht schlampig gestrichen übergeben werden. Müssen Sie die Wände klinisch weiß streichen oder darf es auch farbig sein? Ausgefallene Farben muss der Vermieter nicht akzeptieren. 
Andererseits müssen Sie die Wohnung auch nicht eins zu eins übergeben wie zum Zeitpunkt des Einzugs.

Abnutzungserscheinungen


Wie sieht es mit Abnutzungen und Schäden in der Wohnung aus? Deutliche Schäden wie etwa Brand- und Farbflecken auf dem Teppichboden oder kaputte Fliesen müssen Sie beseitigen. 
Falls nicht, kann der Vermieter von Ihnen Schadenersatz verlangen. 
Normale Abnutzung der Böden, kleine Risse im Becken oder in der Wanne gehören nicht dazu.
Bauliche Veränderungen - das betrifft auch eine von Ihnen installierte Einbauküche - müssen Sie beseitigen. 

Streit gibt es auch immer wieder um die Rückzahlung der Kaution. Halten Sie die Miete der letzten Monate auf keinen Fall zurück, um sie mit der Kaution zu verrechnen. Sie sind in dem Fall im Unrecht!


So geht beim Wohnungswechsel alles glatt

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Wenn Mieter kündigen, fliegen leider oft die Fetzen.

Jeder zweite Mietrechtsprozess hat mit der Kündigung zu tun.

Solch hässlichen Konflikte können Sie als Mieter vermeiden, wenn Sie ein paar Regeln beachten.










Schriftlich kündigen


Als Mieter müssen Sie Ihre Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, eine einfache E-Mail reicht nicht. 
Sind mehrere Personen Mieter, muss jeder kündigen. Sie können übrigens nicht früher ausziehen, wenn Sie einen Nachmieter gefunden haben. Der Vermieter kann sich zwar auf diesen Deal einlassen, muss es aber nicht.

Achten Sie auf die Klauseln


Viel Ärger gibt es auch oft um die Renovierung. Hierzu gilt: Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, muss der Vermieter renovieren. 
Oft allerdings enthalten die Verträge eine Klausel, nach der der Mieter zuständig ist. Dann müssen Sie beim Auszug Schönheitsreparaturen übernehmen. Dazu gehört das Streichen der Decken, und Wände, der Türen und Fenster innerhalb der Wohnung. 
Dafür brauchen Sie nicht unbedingt einen Malermeister, allerdings sollen die Wände auch nicht schlampig gestrichen übergeben werden. Müssen Sie die Wände klinisch weiß streichen oder darf es auch farbig sein? Ausgefallene Farben muss der Vermieter nicht akzeptieren. 
Andererseits müssen Sie die Wohnung auch nicht eins zu eins übergeben wie zum Zeitpunkt des Einzugs.

Abnutzungserscheinungen


Wie sieht es mit Abnutzungen und Schäden in der Wohnung aus? Deutliche Schäden wie etwa Brand- und Farbflecken auf dem Teppichboden oder kaputte Fliesen müssen Sie beseitigen. 
Falls nicht, kann der Vermieter von Ihnen Schadenersatz verlangen. 
Normale Abnutzung der Böden, kleine Risse im Becken oder in der Wanne gehören nicht dazu.
Bauliche Veränderungen - das betrifft auch eine von Ihnen installierte Einbauküche - müssen Sie beseitigen. 

Streit gibt es auch immer wieder um die Rückzahlung der Kaution. Halten Sie die Miete der letzten Monate auf keinen Fall zurück, um sie mit der Kaution zu verrechnen. Sie sind in dem Fall im Unrecht!


15:21 Weitersagen:

Donnerstag, 15. Mai 2014

Für eine würdige Bestattung werden heute schnell 5000 bis 7000 Euro fällig.
Hinzu kommen Friedhofsgebühren und Kosten für Grabstein und Grabpflege.
Diese Kosten möchte niemand seinen Hinterbliebenen aufbürden.
Und wer rechtzeitig vorsorgt, braucht das auch nicht.








Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? 


Da Sterbegeldversicherungen einfach zu teuer sind, raten wir Ihnen von dieser Versicherung ab.

Die Fristen:


Eine Sterbegeldversicherung hat stets eine bestimmte Laufzeit, in der man monatliche Beiträge zahlt.Die Auszahlungssumme im Todesfall wird dann bis ans Lebensende garantiert. Je jünger man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die monatlichen Gebühren. Außerdem gibt es eine individuelle Frist, nach der der Versicherungsschutz greift. Man muss bereits Jahre vorher eingezahlt haben, bevor die Versicherung im Todesfall zahlt.


Die Kosten sind zu hoch:


Ein 63-Jähriger, der heuet eine Sterbegeldversicherung über 5000 Euro abschließt, muss in einem der gängigen Tarifen zum Beispiel 23 Jahre lang monatlich 34,57 Euro einzahlen. Am Ende der Einzahlungszeit hat er mehr als 9500 Euro an die Versicherung überwiesen.  Das Makabre daran: "Gewinn" macht nur derjenige, der nach spätestens zwölf Jahren stirbt, alle anderen zahlen drauf.
Für Menschen ab 65 sind Sterbegeldversicherungen immer zu teuer. 

Die Alternative zu einer Sterbegeldversicherung


Wer günstig vorsorgen will, sollte eine preisgünstige Risikolebensversicherung mit geringer Auszahlungssumme abschließen. Ein 60 - Jähriger bekommt so eine Police einer Versicherungssumme über 15 000 Euro und einer Laufzeit von 15 Jahren schon für etwa 12 Euro im Monat. 
Und das gesparte Geld bringt auf einem Tagesgeldkonto Zinsen


Bildquellenangabe: Engel / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

Sterbegeldversicherung

So sichern Sie Hinterbliebene ab

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Für eine würdige Bestattung werden heute schnell 5000 bis 7000 Euro fällig.
Hinzu kommen Friedhofsgebühren und Kosten für Grabstein und Grabpflege.
Diese Kosten möchte niemand seinen Hinterbliebenen aufbürden.
Und wer rechtzeitig vorsorgt, braucht das auch nicht.








Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll? 


Da Sterbegeldversicherungen einfach zu teuer sind, raten wir Ihnen von dieser Versicherung ab.

Die Fristen:


Eine Sterbegeldversicherung hat stets eine bestimmte Laufzeit, in der man monatliche Beiträge zahlt.Die Auszahlungssumme im Todesfall wird dann bis ans Lebensende garantiert. Je jünger man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die monatlichen Gebühren. Außerdem gibt es eine individuelle Frist, nach der der Versicherungsschutz greift. Man muss bereits Jahre vorher eingezahlt haben, bevor die Versicherung im Todesfall zahlt.


Die Kosten sind zu hoch:


Ein 63-Jähriger, der heuet eine Sterbegeldversicherung über 5000 Euro abschließt, muss in einem der gängigen Tarifen zum Beispiel 23 Jahre lang monatlich 34,57 Euro einzahlen. Am Ende der Einzahlungszeit hat er mehr als 9500 Euro an die Versicherung überwiesen.  Das Makabre daran: "Gewinn" macht nur derjenige, der nach spätestens zwölf Jahren stirbt, alle anderen zahlen drauf.
Für Menschen ab 65 sind Sterbegeldversicherungen immer zu teuer. 

Die Alternative zu einer Sterbegeldversicherung


Wer günstig vorsorgen will, sollte eine preisgünstige Risikolebensversicherung mit geringer Auszahlungssumme abschließen. Ein 60 - Jähriger bekommt so eine Police einer Versicherungssumme über 15 000 Euro und einer Laufzeit von 15 Jahren schon für etwa 12 Euro im Monat. 
Und das gesparte Geld bringt auf einem Tagesgeldkonto Zinsen


Bildquellenangabe: Engel / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

08:40 Weitersagen:

Sonntag, 11. Mai 2014

Bald ist es wieder soweit! Der Sommer naht mit seiner Urlaubszeit!

Damit der Urlaub wirklich Entspannung bietet, habe ich hier ein paar Tipps aus dem Ratgeber von Professor Bankhofers Gesundheitsbuch, was ich auch wärmstens weiterempfehlen kann.









Vor dem Urlaub keine Diät

Sie sollten vor dem Urlaub oder zu Urlaubsbeginn keine strenge Diät durchführen. Vor allem dann nicht, wenn Sie eine lange Autoreise vor sich haben. Die reduzierte Kalorienaufnahme verursacht schlechte Konzentration, ein gestörtes Reaktionsvermögen und ein geschwächtes Gedächtnis.
Das kann für jemanden, der einen Wagen lenkt, verhängnisvolle Folgen haben.

Die kleine Reiseapotheke mitnehmen

Es ist immer sinnvoll, eine kleine Reiseapotheke mit in den Urlaub zu nehmen. Sie sollten diese immer - unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedingungen beim Einchecken - im Handgepäck bei sch tragen. Erstens ist der Koffer - speziell beim Fliegen aber auch im Kofferraum des Autos - sehr oft großen Temperaturunterschieden ausgesetzt. das tut vielen Medikamenten nicht gut.
Zweitens kann der Koffer verloren gehen. Und dann sind auch ihre medizinische Hilfe und Ihre vielleicht verschreibungspflichtigen Medikamente fort. 

Viel trinken

Während eines Langstreckenfluges müssen Sie viel trinken, damit Ihre Mundschleimhäute nicht austrocknen, was sonst sehr leicht zu Halsschmerzen und Heiserkeit führen kann. Die Luftfeuchtigkeit beträgt in der Maschine nur 10 Prozent.
Aber: Hände weg von Mineralwasser mit viel Kohlensäure. Es verursacht in diesen Höhen schwere Blähungen, Trinken Sie stilles Mineralwasser.

Schlafprobleme nicht mit Tabletten bekämpfen

In den ersten Nächten am Urlaubsziel haben viele von uns Schlafprobleme mit dem fremden, ungewohnten Hotelbett. Nehmen Sie keine Schlaftabletten. Gehen Sie vor dem Zubettgehen noch ein wenig draußen spazierne.
Geben Sie 5 Tropen Lavendelöl auf ein Textiltaschentuch und legen Sie dieses auf das Kopfkissen. Oder trinken Sie langsam in kleinen Schlucken ein Glas Wein ( 1/4 Liter). 

Die ersten 3 Tage nur entspannen

In den ersten 3 Tagen am Ferienziel sollten Sie erstmal nur ruhen und entspannen und sollten sich nicht hektisch in Urlaubsaktivitäten stürzen. 
Die Statistik besagt: In den ersten 3 Tagen ist das Immunsystem durch die Umstellung sehr geschwächt. Infektionen, und besonders die Durchfall verursachenden Keime, haben leichtes Spiel.

Erkältung vorbeugen

Trinken Sie in den Ferien nicht  zu viel eiskalte Getränke mit riesigen Mengen an Eiswürfel. Fahren Sie nicht stundenlang mit offenem Autofenster. Und wenn Sie Freizeitsport treiben, dann wechseln Sie sofort schweißnasse Kleidung. Das sind alles Risikofaktoren für eine zünftige Ferienerkältung.


Ruhe bewahren

Es gibt in den Ferien immer wieder Situationen, in denen die Nerven einfach blank liegen. Für diesen Fall sollten Sie immer aufbauende und beruhigende Nahrung bei sich haben: Datteln, Pistazien, Sesamsamen, Weizenkeime oder Bienenpollen. Oder eine Packung Magnesium- Kautabletten ( gibt es in der Apotheke) 

Das Buch: " Meine ganz persönlichen Gesundheitstipps" von  Professor Bankhofer ist bei Amazon erhältlich. Absolut verständlich geschrieben und mit vielen weiteren guten Ratschlägen bestückt. 


























Tipps für einen gesunden Urlaub

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Bald ist es wieder soweit! Der Sommer naht mit seiner Urlaubszeit!

Damit der Urlaub wirklich Entspannung bietet, habe ich hier ein paar Tipps aus dem Ratgeber von Professor Bankhofers Gesundheitsbuch, was ich auch wärmstens weiterempfehlen kann.









Vor dem Urlaub keine Diät

Sie sollten vor dem Urlaub oder zu Urlaubsbeginn keine strenge Diät durchführen. Vor allem dann nicht, wenn Sie eine lange Autoreise vor sich haben. Die reduzierte Kalorienaufnahme verursacht schlechte Konzentration, ein gestörtes Reaktionsvermögen und ein geschwächtes Gedächtnis.
Das kann für jemanden, der einen Wagen lenkt, verhängnisvolle Folgen haben.

Die kleine Reiseapotheke mitnehmen

Es ist immer sinnvoll, eine kleine Reiseapotheke mit in den Urlaub zu nehmen. Sie sollten diese immer - unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedingungen beim Einchecken - im Handgepäck bei sch tragen. Erstens ist der Koffer - speziell beim Fliegen aber auch im Kofferraum des Autos - sehr oft großen Temperaturunterschieden ausgesetzt. das tut vielen Medikamenten nicht gut.
Zweitens kann der Koffer verloren gehen. Und dann sind auch ihre medizinische Hilfe und Ihre vielleicht verschreibungspflichtigen Medikamente fort. 

Viel trinken

Während eines Langstreckenfluges müssen Sie viel trinken, damit Ihre Mundschleimhäute nicht austrocknen, was sonst sehr leicht zu Halsschmerzen und Heiserkeit führen kann. Die Luftfeuchtigkeit beträgt in der Maschine nur 10 Prozent.
Aber: Hände weg von Mineralwasser mit viel Kohlensäure. Es verursacht in diesen Höhen schwere Blähungen, Trinken Sie stilles Mineralwasser.

Schlafprobleme nicht mit Tabletten bekämpfen

In den ersten Nächten am Urlaubsziel haben viele von uns Schlafprobleme mit dem fremden, ungewohnten Hotelbett. Nehmen Sie keine Schlaftabletten. Gehen Sie vor dem Zubettgehen noch ein wenig draußen spazierne.
Geben Sie 5 Tropen Lavendelöl auf ein Textiltaschentuch und legen Sie dieses auf das Kopfkissen. Oder trinken Sie langsam in kleinen Schlucken ein Glas Wein ( 1/4 Liter). 

Die ersten 3 Tage nur entspannen

In den ersten 3 Tagen am Ferienziel sollten Sie erstmal nur ruhen und entspannen und sollten sich nicht hektisch in Urlaubsaktivitäten stürzen. 
Die Statistik besagt: In den ersten 3 Tagen ist das Immunsystem durch die Umstellung sehr geschwächt. Infektionen, und besonders die Durchfall verursachenden Keime, haben leichtes Spiel.

Erkältung vorbeugen

Trinken Sie in den Ferien nicht  zu viel eiskalte Getränke mit riesigen Mengen an Eiswürfel. Fahren Sie nicht stundenlang mit offenem Autofenster. Und wenn Sie Freizeitsport treiben, dann wechseln Sie sofort schweißnasse Kleidung. Das sind alles Risikofaktoren für eine zünftige Ferienerkältung.


Ruhe bewahren

Es gibt in den Ferien immer wieder Situationen, in denen die Nerven einfach blank liegen. Für diesen Fall sollten Sie immer aufbauende und beruhigende Nahrung bei sich haben: Datteln, Pistazien, Sesamsamen, Weizenkeime oder Bienenpollen. Oder eine Packung Magnesium- Kautabletten ( gibt es in der Apotheke) 

Das Buch: " Meine ganz persönlichen Gesundheitstipps" von  Professor Bankhofer ist bei Amazon erhältlich. Absolut verständlich geschrieben und mit vielen weiteren guten Ratschlägen bestückt. 


























19:56 Weitersagen:

Donnerstag, 8. Mai 2014

Leider gibt es auch in der schönsten Zeit des Jahres oft Grund zum Ärger.

Für einige Mängel können Sie Ihr Geld sogar zurückverlangen.

Schon bei der Anreise kann es problematisch werden. Hat die Bahn Verspätung, gibt es 25 Prozent des Tickets-Preises zurück, bei zwei Stunden die Hälfte.

Wer seine Fahrt wegen Zugausfällen nicht antreten will, kann sein Ticket umtauschen oder es sich erstatten lassen. 

Für die kompletten Reisekosten kommt das Unternehmen aber nicht auf.

Flugverspätung

Verschiebt sich Ihr Abflug, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. 




Wie hoch diese sind, ist unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie auf: www.flightright.de

Dreck und Lärm


Am Ziel lauern noch mehr Probleme. Baulärm vor dem Hotel rechtfertigt eine Minderung bis zu 15 Prozent 

Zeigen Katalogfotos blaues Wasser, in Wahrheit ist es aber bräunlich, sind 10 bis 15 Prozent Ermäßigung drin ( AG Köln AZ: 134 C 419/07 ) . 

Alles dokumentieren 

Grundsätzlich gilt: 
Was Ihnen im Prospekt versprochen wird um im Reisevertrag vereinbart wurde, aber nicht eingehalten wird, ist ein Mängel. 
Melden Sie die Probleme bei der Reiseleitung. Kann Ihnen nicht geholfen werden, müssen Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Veranstalter einreichen.

Wichtig
Lassen Sie sich schriftlich versichern, dass ein Mängel vorlag. 
Suchen Sie sich Zeugen. Fotos und Videoaufnahmen taugen als Beweise. 
Das steigert die Chancen, dass es am Ende Geld zurück gibt.


Auszug Frankfurter Tabelle

Zeigt sich der Reiseveranstalter trotz eindeutiger Beweise uneinsichtig, führt der Weg vor Gericht. In der Frankfurter Tabelle steht, wie viel Erstattung Sie erwarten können.

Leistung/ Mangel                                                 

  • Falsches Hotel  bis 25%
  • Ungeziefer im Zimmer  bis 50%
  • Lärm in der Nacht bis 40%
  • Verschmutzter Pool   bis 20 %
  • Flug mit mehr als 4 Stunden Verspätung bis 5%
  • Fehlende Klimaanlage bis 20%
  • Verdorbene Speisen bis 30%                               
  • Fehlender Meerblick bis 10%
  • Störende Gerüche bis 15%
  • Schlechte Hygiene  bis 20%
  • Fehlendes Radio/TV  bis  5%
  • Abweichende Hotelanlage bis 15%
  • Fehlender Balkon bis 10%

Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen

Da es sowohl private Urlaubsreisen als auch dienstliche Fahrten gibt, ist es entscheidend, genau zu prüfen, welche Reiseversicherung abgeschlossen wird. Stehen beide Arten von Reisen an, macht eine Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen Sinn. Auf diese Weise ist garantiert, dass man immer versichert ist und sich nicht vor jeder Reise überlegen muss, welche Art von Versicherungsschutz bereits vorhanden oder welche noch abzuschließen ist.





Ihr Recht auf Reisen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Leider gibt es auch in der schönsten Zeit des Jahres oft Grund zum Ärger.

Für einige Mängel können Sie Ihr Geld sogar zurückverlangen.

Schon bei der Anreise kann es problematisch werden. Hat die Bahn Verspätung, gibt es 25 Prozent des Tickets-Preises zurück, bei zwei Stunden die Hälfte.

Wer seine Fahrt wegen Zugausfällen nicht antreten will, kann sein Ticket umtauschen oder es sich erstatten lassen. 

Für die kompletten Reisekosten kommt das Unternehmen aber nicht auf.

Flugverspätung

Verschiebt sich Ihr Abflug, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. 




Wie hoch diese sind, ist unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie auf: www.flightright.de

Dreck und Lärm


Am Ziel lauern noch mehr Probleme. Baulärm vor dem Hotel rechtfertigt eine Minderung bis zu 15 Prozent 

Zeigen Katalogfotos blaues Wasser, in Wahrheit ist es aber bräunlich, sind 10 bis 15 Prozent Ermäßigung drin ( AG Köln AZ: 134 C 419/07 ) . 

Alles dokumentieren 

Grundsätzlich gilt: 
Was Ihnen im Prospekt versprochen wird um im Reisevertrag vereinbart wurde, aber nicht eingehalten wird, ist ein Mängel. 
Melden Sie die Probleme bei der Reiseleitung. Kann Ihnen nicht geholfen werden, müssen Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Veranstalter einreichen.

Wichtig
Lassen Sie sich schriftlich versichern, dass ein Mängel vorlag. 
Suchen Sie sich Zeugen. Fotos und Videoaufnahmen taugen als Beweise. 
Das steigert die Chancen, dass es am Ende Geld zurück gibt.


Auszug Frankfurter Tabelle

Zeigt sich der Reiseveranstalter trotz eindeutiger Beweise uneinsichtig, führt der Weg vor Gericht. In der Frankfurter Tabelle steht, wie viel Erstattung Sie erwarten können.

Leistung/ Mangel                                                 

  • Falsches Hotel  bis 25%
  • Ungeziefer im Zimmer  bis 50%
  • Lärm in der Nacht bis 40%
  • Verschmutzter Pool   bis 20 %
  • Flug mit mehr als 4 Stunden Verspätung bis 5%
  • Fehlende Klimaanlage bis 20%
  • Verdorbene Speisen bis 30%                               
  • Fehlender Meerblick bis 10%
  • Störende Gerüche bis 15%
  • Schlechte Hygiene  bis 20%
  • Fehlendes Radio/TV  bis  5%
  • Abweichende Hotelanlage bis 15%
  • Fehlender Balkon bis 10%

Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen

Da es sowohl private Urlaubsreisen als auch dienstliche Fahrten gibt, ist es entscheidend, genau zu prüfen, welche Reiseversicherung abgeschlossen wird. Stehen beide Arten von Reisen an, macht eine Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen Sinn. Auf diese Weise ist garantiert, dass man immer versichert ist und sich nicht vor jeder Reise überlegen muss, welche Art von Versicherungsschutz bereits vorhanden oder welche noch abzuschließen ist.





11:52 Weitersagen:
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