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Donnerstag, 29. Mai 2014

Die gesetzlichen Krankenkassen sind alle gleich? Von wegen!

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Glauben auch Sie, dass nur privat Versicherte mit Top-Leistungen beim Arzt rechnen können?
Irrtum!
Den rund 53 Millionen Deutschen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, steht ebenfalls medizinische Versorgung nach Maß zu.

Allerdings erfordert dieses Privileg zuerst etwas Mühe - und in vielen Fällen auch die Bereitschaft, die Krankenkasse zu wechseln.




Welche Kassen Zusatzleistungen bieten und warum sich ein Wechsel auch finanziell lohnt


Insgesamt  konkurrieren 132 gesetzliche Kassen um Kunden, und rund 95 Prozent der Kassen-Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. So muss jede die Behandlung beim Hausarzt und bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wie etwa den Check-up 35 übernehmen. Doch bei den restlichen fünf Prozent 
wird´s spannend! So bezuschusst längst nicht jede Versicherung eine professionelle Zahnreinigung, di8e von den meisten Experten empfohlen wird. Ebenso groß sind die Unterschiede bei alternativmedizinischen Behandlungen wie zum Beispiel Homöopathie oder Osteopathie. Manche Kassen zahlen sogar noch für Brillen und Kontaktlinsen etwas dazu.

Extra-Leistungen für Gesunde


Wer nicht krank ist, kostet nix: Eigentlich eine Binsenweisheit, doch manche Kassen honorieren gesunde Mitglieder tatsächlich mit Prämien. Bedingung: Sie müssen bei Abschluss ein Bonussystem wählen, bei dem sie am Jahresende Geld zurückbekommen, wenn bis auf die nötigen Vorsorgeuntersuchungen etwa beim Zahnarzt keine medizinischen Leistungen in Anspruch genommen wurden. 

Verbraucherschützer warnen allerdings, dass mancher durch solche Prämien von nötigen Arztbesuchen abgehalten wird.
Sinnvoller sind deshalb Zuschüsse für Kurse, die die Versicherten gesund halten sollen: So sponsern manche Kassen Yoga & Co. - bis zu zwei Kurse im Jahr werden bezuschusst. 

Insgesamt kann man laut Stiftung Warentest ein paar Hundert Euro im Jahr sparen, wenn man die Zusatzangebote der Kassen nutzt. 

Wie ein Wechsel funktioniert

Niemand ist ewig an seine Kasse gebunden! Man darf die Versicherung jederzeit  mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende verlassen, wenn man mindestens 18 Monate Mitglied war. Und keine gesetzliche Kasse darf Versicherte ablehnen.
Auch ein "Gesundheitstest" vorab ist nicht gestattet - anders als bei Privatkassen.
Wichtig allerdings: Nicht alle Krankenkassen sind bundesweit geöffnet Manche agieren nur in bestimmten Bundesländern.
Wer sich für eine neue Krankenkasse entschieden hat, schickt die Kündigung an seine bisherige. Darin sollte stehen:
"Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse fristgemäß zum ... ( spätestens jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Bitte senden Sie mir gemäß § 175 SGB V eine Kündigungsbestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage." 
Bei der neuen Kasse können Sie währenddessen schon einmal den Mitgliedschaftsantrag einreichen.  Die Kündigungsbestätigung der alten reichen Sie später nach.

Sollte ihre bisherige Versicherung einen Zusatzbeitrag erheben, besteht übrigens ein Sonderkündigungsrecht: Dann darf man auch wechseln, wenn man keine 18 Monate Mitglied war. Das werden einige Kassen spätestens zum Jahresende tun, weil dann die Beiträge und damit die Einnahmen voraussichtlich sinken.

Wie findet man die beste Krankenkasse?


Manche Magazine küren regelmäßig "Die beste Krankenkasse des Jahres". 
So schnitten in einem Test der FAZ die bundesweit geöffneten Krankenkassen Techniker, Barmer und DAK sowie Securvita, HEK und Siemens BKK gut ab. 


Doch solch groben Vergleiche gehen an den Bedürfnissen der Versicherten meist vorbei.




Wer seine optimale Kasse für seine Bedürfnisse sucht, wird bei Stiftung Warentest unter www.test.de/krankenkassen fündig. Für 3 Euro kann man dort den großen Kassenvergleich downloaden. Dort kann man zum Beispiel die Höhe der Prämien und eine Vielzahl besonderer Leistungen abrufen und miteinander vergleichen.





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