Wenn es richtig heiß wird, fallen bei manchen Autofahrern die Hüllen - und die Hemmungen.
Doch nicht alles, was gefällt und behagt, ist auch erlaubt.
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer setzen, ist grundsätzlich erlaubt.Ein Bußgeld droht dabei nicht.
Kommt es allerdings zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen.
Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen.
Übrigens:
Wer beruflich im LKW unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen, schreibt das Gesetz vor.
Bei großer Hitze lediglich im Bikini oder in der Badehose ins Auto zu steigen, ist ebenfalls erlaubt. Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen.
Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten.
Doch nicht alles, was gefällt und behagt, ist auch erlaubt.
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer setzen, ist grundsätzlich erlaubt.Ein Bußgeld droht dabei nicht.
Kommt es allerdings zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen.
Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Festes Schuhwerk ist sicherer
Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen.
Übrigens:
Wer beruflich im LKW unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen, schreibt das Gesetz vor.
Leicht bekleidet hinters Steuer
Bei großer Hitze lediglich im Bikini oder in der Badehose ins Auto zu steigen, ist ebenfalls erlaubt. Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen.
Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten.
Sonnenbrillen und Sonnenschutzfolie
Vorsicht ist auch bei zu dunklen oder knalligen Sonnenbrillen geboten. Diese können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen.
Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Winsdchutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben.
Außerdem ist das Verkleben der Scheiben nur mit zugelassener Folie erlaubt.
Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.
Während der Fahrt im Wohnmobil spielen
Auch wenn lange Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind, darf der Nachwuchs nicht frei im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Alle Passagiere müssen während der Fahrt angeschnallt auf den Sitzen - beziehungsweise gesichert bleiben!
Übrigens:
Auch auf kurzen Strecken dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Einmalige Übernachtung gestattet
Wer sein mobiles Heim unterwegs auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder ausdrücklich verboten ist.
Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder im Wohnwagen verstößt zwar nicht gegen den Grundsatz, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist.
Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten im übermüdetem Zustand zu vermeiden.
Sobald das Parken aber campingartig wird, gilt der zulässige Gebrauch als überschritten.
Bildquellenangaben:
18:50
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