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Sonntag, 29. Juni 2014

Wenn es richtig heiß wird, fallen bei manchen Autofahrern die Hüllen - und die Hemmungen.

Doch nicht alles, was gefällt und behagt, ist auch erlaubt.
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer setzen, ist grundsätzlich erlaubt.Ein Bußgeld droht dabei nicht.

Kommt es allerdings zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen.



Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Festes Schuhwerk ist sicherer


Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen.

Übrigens:

Wer beruflich im LKW unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen, schreibt das Gesetz vor.

Leicht bekleidet hinters Steuer


Bei großer Hitze lediglich im Bikini oder in der Badehose ins Auto zu steigen, ist ebenfalls erlaubt. Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen.

Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten.

Sonnenbrillen und Sonnenschutzfolie


Vorsicht ist auch bei zu dunklen oder knalligen Sonnenbrillen geboten. Diese können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen.

Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Winsdchutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben.

Außerdem ist das Verkleben der Scheiben nur mit zugelassener Folie erlaubt. 
Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Während der Fahrt im Wohnmobil spielen


Auch wenn lange Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind, darf der Nachwuchs nicht frei im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Alle Passagiere müssen während der Fahrt angeschnallt auf den Sitzen - beziehungsweise gesichert bleiben! 

Übrigens: 
Auch auf kurzen Strecken dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Einmalige Übernachtung gestattet


Wer sein mobiles Heim unterwegs auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder ausdrücklich verboten ist.

Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder im Wohnwagen verstößt zwar nicht gegen den Grundsatz, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. 

Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten im übermüdetem Zustand zu vermeiden.




Sobald das Parken aber campingartig wird, gilt der zulässige Gebrauch als überschritten.


Bildquellenangaben:















Was Autofahrern bei großer Hitze erlaubt ist und wann Bußgelder drohen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wenn es richtig heiß wird, fallen bei manchen Autofahrern die Hüllen - und die Hemmungen.

Doch nicht alles, was gefällt und behagt, ist auch erlaubt.
Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer setzen, ist grundsätzlich erlaubt.Ein Bußgeld droht dabei nicht.

Kommt es allerdings zu einem Unfall, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen.



Im schlimmsten Fall kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

Festes Schuhwerk ist sicherer


Ohne feste Schuhe rutscht man leichter vom Pedal und kann so möglicherweise im entscheidenden Moment nicht kräftig genug bremsen.

Übrigens:

Wer beruflich im LKW unterwegs ist, muss festes Schuhwerk tragen, schreibt das Gesetz vor.

Leicht bekleidet hinters Steuer


Bei großer Hitze lediglich im Bikini oder in der Badehose ins Auto zu steigen, ist ebenfalls erlaubt. Es ist grundsätzlich nicht verboten, sich leicht bekleidet hinters Steuer zu setzen.

Verzichtet man jedoch komplett auf Stoff, wird es problematisch. Denn das kann unter Umständen als Erregung öffentlichen Ärgernisses gelten.

Sonnenbrillen und Sonnenschutzfolie


Vorsicht ist auch bei zu dunklen oder knalligen Sonnenbrillen geboten. Diese können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent betragen.

Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung schützen möchte, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster verdunkelt werden dürfen. Die Winsdchutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen frei bleiben.

Außerdem ist das Verkleben der Scheiben nur mit zugelassener Folie erlaubt. 
Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, droht ein Bußgeld von 10 bis 80 Euro.

Während der Fahrt im Wohnmobil spielen


Auch wenn lange Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind, darf der Nachwuchs nicht frei im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Alle Passagiere müssen während der Fahrt angeschnallt auf den Sitzen - beziehungsweise gesichert bleiben! 

Übrigens: 
Auch auf kurzen Strecken dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind. Ansonsten droht ein Bußgeld von 30 Euro.

Einmalige Übernachtung gestattet


Wer sein mobiles Heim unterwegs auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder ausdrücklich verboten ist.

Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder im Wohnwagen verstößt zwar nicht gegen den Grundsatz, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. 

Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten im übermüdetem Zustand zu vermeiden.




Sobald das Parken aber campingartig wird, gilt der zulässige Gebrauch als überschritten.


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18:50 Weitersagen:

Freitag, 27. Juni 2014

Die Küche ist abgebrannt, das Haus von Einbrechern verwüstet:

Wie gut wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.

Aber:

Damit es im Ernstfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, verrate ich Ihnen hier, wann Sie auf einem Schaden sitzen bleiben, denn es gibt auch eine ganze Reihe von Irrtümern und Missverständnissen.





Grundsätzlich gilt: 

Kommt es durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Sturm zu einem Schaden, wird dieser beglichen.



Diebstahl ist in jedem Fall mitversichert


Das ist leider falsch!

Einbruchsdiebstahl ist zwar versichert - lässt aber zum Beispiel eine Hausangestellte etwas bei Ihnen mitgehen, haftet die Versicherung nicht.


Die Versicherung zahlt nur bei Schäden daheim


Stimmt nicht.

Wird im Urlaub zum Beispiel im Hotelzimmer eingebrochen, ist der Schaden abgedeckt - wenn der Aufenthalt nicht über drei Monate andauert.


Wasserschäden sind abgesichert


Nein!

Versichert sind nur Schäden durch Wasserrohrbruch oder geplatzte Schläuche. Für Grundwasser-, Überschwemmungs-oder Hochwasserschäden zahlt man selbst. 

Es sei denn, Sie haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen - diese hilft in der Not.


Bei Hitzschlag gibt´s Geld


Leider nicht!

Nur wenn der Blitz direkt einschlägt oder ein getroffener Baum aufs Haus stürzt.

Schäden durch Kurzschlüsse an Geräten sind nur versichert, wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt.



Brandschäden sind voll abgedeckt


Nicht immer:

Als Brand gilt nur ein Feuer, das sich von allein ausbreiten kann. 

Verformen sich Gegenstände durch reine Hitze ( also ohne offenes Feuer!) zahlt die Versicherung nicht.

Auch Kurzschluss-Schäden an Elektrogeräten sind erst dann versichert, wenn auch Feuer entstanden ist.




Bildquellenangaben:

Fragezeichen - pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Feuer - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

Kirche - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


Hausratversicherung

Wann zahlt eigentlich meine Hausratversicherung?

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Die Küche ist abgebrannt, das Haus von Einbrechern verwüstet:

Wie gut wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.

Aber:

Damit es im Ernstfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, verrate ich Ihnen hier, wann Sie auf einem Schaden sitzen bleiben, denn es gibt auch eine ganze Reihe von Irrtümern und Missverständnissen.





Grundsätzlich gilt: 

Kommt es durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Sturm zu einem Schaden, wird dieser beglichen.



Diebstahl ist in jedem Fall mitversichert


Das ist leider falsch!

Einbruchsdiebstahl ist zwar versichert - lässt aber zum Beispiel eine Hausangestellte etwas bei Ihnen mitgehen, haftet die Versicherung nicht.


Die Versicherung zahlt nur bei Schäden daheim


Stimmt nicht.

Wird im Urlaub zum Beispiel im Hotelzimmer eingebrochen, ist der Schaden abgedeckt - wenn der Aufenthalt nicht über drei Monate andauert.


Wasserschäden sind abgesichert


Nein!

Versichert sind nur Schäden durch Wasserrohrbruch oder geplatzte Schläuche. Für Grundwasser-, Überschwemmungs-oder Hochwasserschäden zahlt man selbst. 

Es sei denn, Sie haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen - diese hilft in der Not.


Bei Hitzschlag gibt´s Geld


Leider nicht!

Nur wenn der Blitz direkt einschlägt oder ein getroffener Baum aufs Haus stürzt.

Schäden durch Kurzschlüsse an Geräten sind nur versichert, wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt.



Brandschäden sind voll abgedeckt


Nicht immer:

Als Brand gilt nur ein Feuer, das sich von allein ausbreiten kann. 

Verformen sich Gegenstände durch reine Hitze ( also ohne offenes Feuer!) zahlt die Versicherung nicht.

Auch Kurzschluss-Schäden an Elektrogeräten sind erst dann versichert, wenn auch Feuer entstanden ist.




Bildquellenangaben:

Fragezeichen - pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Feuer - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

Kirche - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


08:39 Weitersagen:

Mittwoch, 25. Juni 2014

Voller Vorfreude sind Urlauber im Auto unterwegs zur nächsten Sehenswürdigkeit.

Leider zu schnell. Plötzlich Blaulicht, Kelle, Uniform.

Jetzt wird´s teuer.

Je nach Reiseland kann kann ein Verkehrsverstoß ein mächtiges Loch in die Reisekasse reißen




Nur 20 km/h zu schnell - in Spanien kostet das gleich 100 Euro!


So droht in Dänemark mindestens ein Nettomonatsverdienst Strafe, wenn der Fahrer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt werden. 

Auch Italien, Österreich und der Schweiz drohen höhere Strafen als in Deutschland.
Der beste Tipp:
Tempolimits, Parkverbote und Co. im Ausland penibel beachten. 















ADAC; Bußgelder betreffen Verstöße mit PKW; Beiträge in Euro ( gerundet )

  • MV = Nettomonatverdienst
  • TS =  Tagessatz ( Strafberechnung nach Monatsverdienst) 



Teure Fehler 


Die Zeiten, in denen sich deutsche Autofahrer im EU-Ausland benehmen konnten, wie sie wollten, sind vorbei. War früher keine Strafverfolgung zu befürchten, solange die Polizei einen nicht vor Ort angehalten hat, sieht es jetzt ganz anders aus.

Seit Oktober 2010  werden auch Knöllchen aus den Staaten der Europäischen Union in Deutschland vollstreckt. 

Ab einem Bußgeld von 70 Euro werden Autofahrer dann nach ihrem Urlaub zu Hause zur Kasse gebeten. Diese 70 Euro berechnen sich aber nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den jeweiligen Verwaltungskosten.
Dadurch überschreiten oft schon kleinere Delikte schnell die 70-Euro-Grenze.


In bar bezahlen 


Verkehrssünder sollten am besten immer gleich vor Ort zahlen, dann ist die Sache erledigt. Dabei lässt sich sogar noch Geld sparen.

In einigen Ländern werden Bußgelder von Tag zu Tag teurer.
In Griechenland etwa kostet der Verstoß gegen Überholverbot nach zehn Tagen statt der ursprünglichen 350 bereits 700 Euro. 
Also: Immer an die Regeln halten.




Bildquellenangaben:

Polizei - Pixabay.com 





Kein Knöllchen im Ausland

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Voller Vorfreude sind Urlauber im Auto unterwegs zur nächsten Sehenswürdigkeit.

Leider zu schnell. Plötzlich Blaulicht, Kelle, Uniform.

Jetzt wird´s teuer.

Je nach Reiseland kann kann ein Verkehrsverstoß ein mächtiges Loch in die Reisekasse reißen




Nur 20 km/h zu schnell - in Spanien kostet das gleich 100 Euro!


So droht in Dänemark mindestens ein Nettomonatsverdienst Strafe, wenn der Fahrer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt werden. 

Auch Italien, Österreich und der Schweiz drohen höhere Strafen als in Deutschland.
Der beste Tipp:
Tempolimits, Parkverbote und Co. im Ausland penibel beachten. 















ADAC; Bußgelder betreffen Verstöße mit PKW; Beiträge in Euro ( gerundet )

  • MV = Nettomonatverdienst
  • TS =  Tagessatz ( Strafberechnung nach Monatsverdienst) 



Teure Fehler 


Die Zeiten, in denen sich deutsche Autofahrer im EU-Ausland benehmen konnten, wie sie wollten, sind vorbei. War früher keine Strafverfolgung zu befürchten, solange die Polizei einen nicht vor Ort angehalten hat, sieht es jetzt ganz anders aus.

Seit Oktober 2010  werden auch Knöllchen aus den Staaten der Europäischen Union in Deutschland vollstreckt. 

Ab einem Bußgeld von 70 Euro werden Autofahrer dann nach ihrem Urlaub zu Hause zur Kasse gebeten. Diese 70 Euro berechnen sich aber nicht nur aus dem Bußgeld, sondern auch aus den jeweiligen Verwaltungskosten.
Dadurch überschreiten oft schon kleinere Delikte schnell die 70-Euro-Grenze.


In bar bezahlen 


Verkehrssünder sollten am besten immer gleich vor Ort zahlen, dann ist die Sache erledigt. Dabei lässt sich sogar noch Geld sparen.

In einigen Ländern werden Bußgelder von Tag zu Tag teurer.
In Griechenland etwa kostet der Verstoß gegen Überholverbot nach zehn Tagen statt der ursprünglichen 350 bereits 700 Euro. 
Also: Immer an die Regeln halten.




Bildquellenangaben:

Polizei - Pixabay.com 





14:58 Weitersagen:

Dienstag, 24. Juni 2014

Die Mehrheit der Deutschen verreisen am liebsten auf den eigenen vier Rädern - so ist man flexibel, mobil und kann viel Gepäck mitnehmen.

Gute Reise: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Probleme und Stress vermeiden!

Tipps für eine sichere und entspannte Fahrt





Auto durchchecken 


Urlaubsfahrten sind eine Belastung für jedes Auto, meist muss es bei großer Hitze lange Strecken meistern.  Daher sollten Sie den Wagen vor der Abreise gründlich durchchecken. Kontrollieren Sie auf jeden Fall die Bordflüssigkeiten ( Motoröl, Kühl-und Bremsflüssigkeit und das Wasser der Scheibenreinigungsanlage) und passen Sie den Reifendruck an. Denn wenn das Auto vollgeladen ist, sollten die Reifen etwas praller sein - das erhöht die Fahrsicherheit und verringert den Spritverbrauch. 

Angaben zum optimalen Reifendruck finden Sie auf der Innenseite der Tankklappe, in jedem Fall aber in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges. 

Navi aktualisieren 



Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie überprüfen, ob die Karte Ihres Urlaubslandes auch auf dem Navi gespeichert und möglichst aktuell ist - sonst lotst Sie das Gerät möglicherweise auf einen Irrweg.












Vignette kaufen 



Mittlerweile wird fast überall in Europa eine Autobahnmaut erhoben.

Einige Länder kassieren die Gebühr je nach Streckenlänge an Mautstellen ( zum Beispiel Italien und Frankreich), andere verlangen eine Vignette ( zum Beispiel Österreich und die Schweiz) 

Tipp: 
Wer die Vignette schon vor der Reise bei Automobilclubs wie beim ADAC oder im Internet kauft, kann Zeit und Ärger sparen






Gepäck verstauen


Schwere und große Koffer gehören im Kofferraum nach unten. Am besten positionieren Sie die direkt hinter der Rückbank - so fliegen sie bei einer scharfen Bremsung nicht quer durch den Wagen.
Warndreieck und Verbandskasten müssen gut zugänglich bleiben, damit sie im Notfall schnell zur Hand sind.

Richtige Reisezeit wählen


Legen Sie Ihren Reisebeginn am besten auf Montag bis Donnerstag, dann ist auf den Straßen weniger los als am Wochenende. 
Zudem empfiehlt es sich, möglichst früh aufzubrechen - so umgehen Sie den ersten großen Urlauber-Ansturm, der meist zwischen sieben und acht Uhr anrollt. 


Und wenn Sie doch mal in einem Stau geraten? Untersuchungen zeigen, dass es meist besser ist, auf der Autobahn zu bleiben als Umgehungsstraßen auszuweichen.

Wichtig:
Denken Sie daran, regelmäßig Pausen einzulegen.

Ein kleiner Spaziergang frischt die Konzentrationsfähigkeit wieder auf, ein paar leichte Dehnübungen fördern die Durchblutung der Muskulatur.





Dokumente mitnehmen


Vergessen Sie nicht, Führerschein, Fahrzeugschein und grüne Versicherungskarte für´s Ausland mitzunehmen. 

Diese gibt es kostenfrei beim Autoversicherer, bei einem Unfall kann sie die Abwicklung erleichtern.





Auch die Papiere für die Insassen dürfen nicht fehlen:
Der Personalausweis muss auf jeden Fall mit, für Reisen außerhalb der EU brauchen Erwachsene einen gültigen Reisepass.
Seit 2012 benötigen auch Kinder einen eigenen Reisepass. 




Bildquellenangaben: 





Urlaub

Ohne Panne durch den Urlaub

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Die Mehrheit der Deutschen verreisen am liebsten auf den eigenen vier Rädern - so ist man flexibel, mobil und kann viel Gepäck mitnehmen.

Gute Reise: Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Probleme und Stress vermeiden!

Tipps für eine sichere und entspannte Fahrt





Auto durchchecken 


Urlaubsfahrten sind eine Belastung für jedes Auto, meist muss es bei großer Hitze lange Strecken meistern.  Daher sollten Sie den Wagen vor der Abreise gründlich durchchecken. Kontrollieren Sie auf jeden Fall die Bordflüssigkeiten ( Motoröl, Kühl-und Bremsflüssigkeit und das Wasser der Scheibenreinigungsanlage) und passen Sie den Reifendruck an. Denn wenn das Auto vollgeladen ist, sollten die Reifen etwas praller sein - das erhöht die Fahrsicherheit und verringert den Spritverbrauch. 

Angaben zum optimalen Reifendruck finden Sie auf der Innenseite der Tankklappe, in jedem Fall aber in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges. 

Navi aktualisieren 



Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie überprüfen, ob die Karte Ihres Urlaubslandes auch auf dem Navi gespeichert und möglichst aktuell ist - sonst lotst Sie das Gerät möglicherweise auf einen Irrweg.












Vignette kaufen 



Mittlerweile wird fast überall in Europa eine Autobahnmaut erhoben.

Einige Länder kassieren die Gebühr je nach Streckenlänge an Mautstellen ( zum Beispiel Italien und Frankreich), andere verlangen eine Vignette ( zum Beispiel Österreich und die Schweiz) 

Tipp: 
Wer die Vignette schon vor der Reise bei Automobilclubs wie beim ADAC oder im Internet kauft, kann Zeit und Ärger sparen






Gepäck verstauen


Schwere und große Koffer gehören im Kofferraum nach unten. Am besten positionieren Sie die direkt hinter der Rückbank - so fliegen sie bei einer scharfen Bremsung nicht quer durch den Wagen.
Warndreieck und Verbandskasten müssen gut zugänglich bleiben, damit sie im Notfall schnell zur Hand sind.

Richtige Reisezeit wählen


Legen Sie Ihren Reisebeginn am besten auf Montag bis Donnerstag, dann ist auf den Straßen weniger los als am Wochenende. 
Zudem empfiehlt es sich, möglichst früh aufzubrechen - so umgehen Sie den ersten großen Urlauber-Ansturm, der meist zwischen sieben und acht Uhr anrollt. 


Und wenn Sie doch mal in einem Stau geraten? Untersuchungen zeigen, dass es meist besser ist, auf der Autobahn zu bleiben als Umgehungsstraßen auszuweichen.

Wichtig:
Denken Sie daran, regelmäßig Pausen einzulegen.

Ein kleiner Spaziergang frischt die Konzentrationsfähigkeit wieder auf, ein paar leichte Dehnübungen fördern die Durchblutung der Muskulatur.





Dokumente mitnehmen


Vergessen Sie nicht, Führerschein, Fahrzeugschein und grüne Versicherungskarte für´s Ausland mitzunehmen. 

Diese gibt es kostenfrei beim Autoversicherer, bei einem Unfall kann sie die Abwicklung erleichtern.





Auch die Papiere für die Insassen dürfen nicht fehlen:
Der Personalausweis muss auf jeden Fall mit, für Reisen außerhalb der EU brauchen Erwachsene einen gültigen Reisepass.
Seit 2012 benötigen auch Kinder einen eigenen Reisepass. 




Bildquellenangaben: 





10:37 Weitersagen:

Freitag, 20. Juni 2014

Zählen Sie doch mal langsam bis 20 - länger brauchen Diebe oft  nicht, um eine Wohnung oder ein Haus aufzubrechen. Und die Räuber schlagen so oft zu, wie nie zuvor.

Alle vier Minuten wird in Deutschland während der Urlaubszeit ein Haushalt ausgeräumt.

Horror-Szenario-Einbruch: Die Zahl der Wohnungsdiebstähle nimmt rasant bei uns zu, allein in letzten Jahr wurden rund 150.000 Haushalte, von der Villa bis zur Hochhaus-Wohnung ausgeraubt - so viele wie noch nie!

Besonders unsicher leben  Baden-Württemberger: Hier stieg die Zahl der Einbrüche um 31%!

Deutschland ist ein Paradies für Einbrecher geworden: Alle vier Minuten schlagen die Täter irgendwo zu. Erwischt werden die wenigsten - die Aufklärungsquote liegt unter 20 Prozent. In vielen Großstädten werden nicht mal 6 Prozent der Fälle gelöst.


Was die Jagd  nach den Gaunern für die Polizei so schwer macht: Längst sind nicht mehr nur Kleinkriminelle am Werk, die bei der Tat auch mal Fehler machen.




Immer öfter Banden aus dem Ausland 


Inzwischen hat es die Kripo zunehmend mit international agierenden Einbrecher-Banden aus dem Ausland zu tun, die "heiße"Ware" in solcher Windeseile über die offenen Grenzen verschleppen, dass sie für unsere Beamten kaum mehr zu fassen sind. 

Sie kommen meist am hellichten Tag 


Die meisten der "mobilen Diebes-Trupps" kommen nach Erkenntnis der Landeskriminalämter aus Süd- und Osteuropa ( zum Beispiel Ex-Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien, Polen) - für sie ist Deutschland lediglich "Arbeitsplatz". Frei nach dem Motto: Anreisen, auskundschaften, - und wieder ( ins Heimatland ) abtauchen.

Senioren und Häuser werden ausspioniert 


Besonders beliebt sind für die reisenden Langfinger-Trupps deshalb Wohngebiete in der Nähe von Autobahnen und Bundesstraßen, weil sie den Tätern eine bequeme Anfahrt und später eine schnelle Flucht ermöglichen.

Typisch für die mobilen Diebesbanden: In aller Regel gehen sie extrem arbeitsteilig und organisiert vor! Es gibt extra Fahrer für die Fluchtfahrzeuge, Spezialisten für den eigentlichen Einbruch und Profi-Hehler, die für den raschen Absatz der Beute zuständig sind. 

Aber auch extra abgestellte Kundschafter gehören zum "Personal" der Klau-Gangs. Oft kommen sie zu zweit oder zu viert, sitzen stundenlang im Auto und beobachten  ausgeguckte Einbruchsobjekte und Gewohnten der Bewohner. Sie filmen per Handy Eingänge von Häusern, verschaffen sich per "Klingelstreich" Einlass im Treppenhaus, um auszuspionieren, welche Wohnung sich "lohnt". 

Nicht selten tarnen sie sich auch als Prospektverteiler, Fensterputzer, Handwerker oder Bettler, um Mehrfamilienhäuser auszukundschaften: 

  • Hinter welcher Tür lauern wachsame Hunde? 
  • Wo wohnen alleinstehende Frauen und Rentner? 
  • Welche Wohnung scheint schlecht gesichert? 
  • Wer hat eine Alarmanlage? 
  • Wo ist der schnellste Fluchtweg, falls man erwischt wird? 
Selbst Kinder werden ganz gezielt als Späher mitgebracht und darin geschult, wo etwas zu holen ist - werden sie ertappt, kann man sie nicht bestrafen. 

Immer mehr Bürger wehren sich selbst. Für viele vielleicht eine Überraschung:

Die Banden schlagen viel häufiger am hellichten Tag zu als nachts. 


Vielerorts ist die Angst vor der Einbruchs-Mafia schon so groß, dass sich Bürgerwehren bilden oder Sicherheits-Dienste angeheuert werden, die rund um die Uhr auf Streife gehen - weil die Polizei uns immer weniger schützen kann. Denn die Polizei hat jahrelang viele Polizeistellen weggespart und und lässt die Beamten mit teilweise uralter Technik und Ausstattung sitzen.

Ratsame Tipps 





  • Schließen Sie Türen immer richtig ab, nicht nur zuziehen! Auch wenn Sie nur kurz einkaufen gehen. Und auch von innen abschließen, wenn Sie tagsüber ein Nickerchen machen oder sich abends schlafen legen. Die meisten Einbrüche passieren über gekippte Fenster- oder Terrassen-und Balkontüren - also stets zumachen! 
  • Sichern Sie Fensterrahmen mit abschließbaren Verriegelungen - sonst können sie ausgehebelt werden.In Mehrfamilienhäusern darauf achten, dass die Haustür nicht ständig offen steht. 
  • Und: Aufmerksam sein! Fallen verdächtige Personen auf, rufen Sie die Polizei (110). Lieber einmal mehr , als einmal zuwenig.

Ausgeraubt - was zahlt die Versicherung? 


Einbruch in Verbindung mit Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Aber nur 7 von 10 Deutschen haben eine.

Sofort nach dem Einbruch aufschreiben, was geklaut wurde. Diese "Stehlgut-Liste" muss man der Polizei vorlegen. Als Nachweis für eine Strafanzeige geht die Liste an die Versicherung.


Um sicherzustellen, dass es die geklauten Dinge tatsächlich gab, kann die Versicherung Beweise verlangen ( zum Beispiel Fotos der Sachen, Kaufbelege, Expertisen ) .

In der Regel erstattet die Versicherung nur den sogenannten Zeitwert, also nicht die Neuanschaffung, sondern das, was die Gegenstände noch wert waren.





Hausratversicherung

Einbrecher-Alarm!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Zählen Sie doch mal langsam bis 20 - länger brauchen Diebe oft  nicht, um eine Wohnung oder ein Haus aufzubrechen. Und die Räuber schlagen so oft zu, wie nie zuvor.

Alle vier Minuten wird in Deutschland während der Urlaubszeit ein Haushalt ausgeräumt.

Horror-Szenario-Einbruch: Die Zahl der Wohnungsdiebstähle nimmt rasant bei uns zu, allein in letzten Jahr wurden rund 150.000 Haushalte, von der Villa bis zur Hochhaus-Wohnung ausgeraubt - so viele wie noch nie!

Besonders unsicher leben  Baden-Württemberger: Hier stieg die Zahl der Einbrüche um 31%!

Deutschland ist ein Paradies für Einbrecher geworden: Alle vier Minuten schlagen die Täter irgendwo zu. Erwischt werden die wenigsten - die Aufklärungsquote liegt unter 20 Prozent. In vielen Großstädten werden nicht mal 6 Prozent der Fälle gelöst.


Was die Jagd  nach den Gaunern für die Polizei so schwer macht: Längst sind nicht mehr nur Kleinkriminelle am Werk, die bei der Tat auch mal Fehler machen.




Immer öfter Banden aus dem Ausland 


Inzwischen hat es die Kripo zunehmend mit international agierenden Einbrecher-Banden aus dem Ausland zu tun, die "heiße"Ware" in solcher Windeseile über die offenen Grenzen verschleppen, dass sie für unsere Beamten kaum mehr zu fassen sind. 

Sie kommen meist am hellichten Tag 


Die meisten der "mobilen Diebes-Trupps" kommen nach Erkenntnis der Landeskriminalämter aus Süd- und Osteuropa ( zum Beispiel Ex-Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien, Polen) - für sie ist Deutschland lediglich "Arbeitsplatz". Frei nach dem Motto: Anreisen, auskundschaften, - und wieder ( ins Heimatland ) abtauchen.

Senioren und Häuser werden ausspioniert 


Besonders beliebt sind für die reisenden Langfinger-Trupps deshalb Wohngebiete in der Nähe von Autobahnen und Bundesstraßen, weil sie den Tätern eine bequeme Anfahrt und später eine schnelle Flucht ermöglichen.

Typisch für die mobilen Diebesbanden: In aller Regel gehen sie extrem arbeitsteilig und organisiert vor! Es gibt extra Fahrer für die Fluchtfahrzeuge, Spezialisten für den eigentlichen Einbruch und Profi-Hehler, die für den raschen Absatz der Beute zuständig sind. 

Aber auch extra abgestellte Kundschafter gehören zum "Personal" der Klau-Gangs. Oft kommen sie zu zweit oder zu viert, sitzen stundenlang im Auto und beobachten  ausgeguckte Einbruchsobjekte und Gewohnten der Bewohner. Sie filmen per Handy Eingänge von Häusern, verschaffen sich per "Klingelstreich" Einlass im Treppenhaus, um auszuspionieren, welche Wohnung sich "lohnt". 

Nicht selten tarnen sie sich auch als Prospektverteiler, Fensterputzer, Handwerker oder Bettler, um Mehrfamilienhäuser auszukundschaften: 

  • Hinter welcher Tür lauern wachsame Hunde? 
  • Wo wohnen alleinstehende Frauen und Rentner? 
  • Welche Wohnung scheint schlecht gesichert? 
  • Wer hat eine Alarmanlage? 
  • Wo ist der schnellste Fluchtweg, falls man erwischt wird? 
Selbst Kinder werden ganz gezielt als Späher mitgebracht und darin geschult, wo etwas zu holen ist - werden sie ertappt, kann man sie nicht bestrafen. 

Immer mehr Bürger wehren sich selbst. Für viele vielleicht eine Überraschung:

Die Banden schlagen viel häufiger am hellichten Tag zu als nachts. 


Vielerorts ist die Angst vor der Einbruchs-Mafia schon so groß, dass sich Bürgerwehren bilden oder Sicherheits-Dienste angeheuert werden, die rund um die Uhr auf Streife gehen - weil die Polizei uns immer weniger schützen kann. Denn die Polizei hat jahrelang viele Polizeistellen weggespart und und lässt die Beamten mit teilweise uralter Technik und Ausstattung sitzen.

Ratsame Tipps 





  • Schließen Sie Türen immer richtig ab, nicht nur zuziehen! Auch wenn Sie nur kurz einkaufen gehen. Und auch von innen abschließen, wenn Sie tagsüber ein Nickerchen machen oder sich abends schlafen legen. Die meisten Einbrüche passieren über gekippte Fenster- oder Terrassen-und Balkontüren - also stets zumachen! 
  • Sichern Sie Fensterrahmen mit abschließbaren Verriegelungen - sonst können sie ausgehebelt werden.In Mehrfamilienhäusern darauf achten, dass die Haustür nicht ständig offen steht. 
  • Und: Aufmerksam sein! Fallen verdächtige Personen auf, rufen Sie die Polizei (110). Lieber einmal mehr , als einmal zuwenig.

Ausgeraubt - was zahlt die Versicherung? 


Einbruch in Verbindung mit Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Aber nur 7 von 10 Deutschen haben eine.

Sofort nach dem Einbruch aufschreiben, was geklaut wurde. Diese "Stehlgut-Liste" muss man der Polizei vorlegen. Als Nachweis für eine Strafanzeige geht die Liste an die Versicherung.


Um sicherzustellen, dass es die geklauten Dinge tatsächlich gab, kann die Versicherung Beweise verlangen ( zum Beispiel Fotos der Sachen, Kaufbelege, Expertisen ) .

In der Regel erstattet die Versicherung nur den sogenannten Zeitwert, also nicht die Neuanschaffung, sondern das, was die Gegenstände noch wert waren.





13:17 Weitersagen:

Mittwoch, 18. Juni 2014

Spätestens ab dem 01.07.2014 besteht die allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.

Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.





 


Warnwestenpflicht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Spätestens ab dem 01.07.2014 besteht die allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.

Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.





 


09:43 Weitersagen:

Dienstag, 17. Juni 2014

Vom Abflug bis zur Unterkunft - das gibt´s bei Mängeln im Urlaub zurück.

Wenn während der kostbaren freien Tag etwas schiefgeht, ist das schon schlimm genug. Doch sollten Sie dafür nicht auch noch bezahlen müssen!


Deshalb: Was kann reklamiert werden - und mit welcher Erstattung darf man rechnen?



Transportprobleme


Teilt der Veranstalter eine falsche Abfahrtszeit mit, so dass der Urlauber seinen regulären Flug verpasst und erst am zweiten Tag am Ferienort ankommt, gibt´s 100% des Tagesreisepreises pro ausgefallenem Urlaubstag plus Schadensersatz zurück 

Kommen Sie hingegen statt wie vereinbart in München an und müssen eine zehnstündige Busfahrt in Kauf nehmen, sind 100% des Tagespreises erstattungsfähig.



Haben Sie eine Busreise geplant und die Abfahrt verspätet sich um vier Stunden, sodass Sie erst nachts im Hotel eintreffen, rechtfertigt der verkürzte Schlaf eine Minderung des jeweiligen Tagespreises um 25 % ( Az.: 16 U 210/97). 




Übernachtung


Ist die gebuchte Hotelanlage bei Ihrer Ankunft noch komplett im Bau und beeinträchtigen die Arbeiten sämtliche Bereiche, ist ein Abschlag von 50% auf den Tagespreis drin - und das für jeden Urlaubstag! 

Wer bei der Buchung sparsam war und sich für eine Unterkunft in einem Hotel untester Kategorie entschieden hat, muss vor Ort nicht hinnehmen, in einer Jugendherberge untergebracht zu werden: Bis zu 20 Prozent des Reisepreises können dafür abgezogen werden. 


Sind Sie erst gar nicht im gebuchten Hotel untergebracht, sondern in einer Ersatzunterkunft, rechtfertigt das, je nach Lage und Ausstattung, eine Preisreduktion zwischen 5 und 50 % (Az.: 7 S 30/11). 

Ausstattung


Hat das Zimmer, trotz der Ankündigungen, keinen Meerblick, kann dies den Tagespreis um bis zu 7% mindern ( Az.: 53 C 4617/09). 

Eine defekte Klimaanlage schlägt sogar bis zu 10 % zu Buche ( Az.: 2-24 S 183/09). 
Ähnlich hoch beläuft sich der Anspruch bei einer Kakerlaken-Plage (Az.: 36 C 65/01). 

Bei massiver Beeinträchtigung sind hier sogar bis zu 40 % des Tagesreisepreises abzuziehen. 

Verpflegung


Es versteht sich fast von selbst, dass man Sie, falls Sie sich durchs Hotelessen eine Fisch- oder Salmonellenvergiftung zuziehen, nicht auch noch zur Kasse bitten kann. Es gibt 100 % auf die betroffenen Tage - dazu kann ein Mitreisender ebenfalls bis zu 40 % zurückerhalten. 

Wird das abgegessene Buffet  nicht nachgefüllt und sind zudem die Servicekräfte langsam, kann das eine Reduktion des Tagesreisepreises rechtfertigen ( Az.: 16 U 42/99). 

Wird schließlich trotz des All-inclusive-Angebots kein Mittagessen offeriert, ist eine Minderung des Preises von 20 % angemessen ( Az.: 109 C 5850/09). 

Unterhaltung


Ebenfalls 20 % Abzug bedeutet ein Pool, der verschmutz und nicht funktionsfähig ist ( Az.: 2 C 2747/01). 
Ist das Meer durch Quallen verunreinigt, der Strand mit Sandflöhen versetzt, gilt die gleiche Preisminderung (Az.: 12 S 35/08). 


Ein unbespielbarer, zugesicherter Golfplatz berechtigt zum Abzug von bis zu 15% ( Az.: 6 S 84/00). 

Werden versprochene Animationsveranstalltungen aufgrund weniger Gäste gecancelt, können Sie den Tagesreisepreis immerhin um 5 % senken (Az.: 2 C 2154/03). 



Bildquellengaben:

Ärger im Urlaub? Diese Urteile sollten Sie kennen

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Vom Abflug bis zur Unterkunft - das gibt´s bei Mängeln im Urlaub zurück.

Wenn während der kostbaren freien Tag etwas schiefgeht, ist das schon schlimm genug. Doch sollten Sie dafür nicht auch noch bezahlen müssen!


Deshalb: Was kann reklamiert werden - und mit welcher Erstattung darf man rechnen?



Transportprobleme


Teilt der Veranstalter eine falsche Abfahrtszeit mit, so dass der Urlauber seinen regulären Flug verpasst und erst am zweiten Tag am Ferienort ankommt, gibt´s 100% des Tagesreisepreises pro ausgefallenem Urlaubstag plus Schadensersatz zurück 

Kommen Sie hingegen statt wie vereinbart in München an und müssen eine zehnstündige Busfahrt in Kauf nehmen, sind 100% des Tagespreises erstattungsfähig.



Haben Sie eine Busreise geplant und die Abfahrt verspätet sich um vier Stunden, sodass Sie erst nachts im Hotel eintreffen, rechtfertigt der verkürzte Schlaf eine Minderung des jeweiligen Tagespreises um 25 % ( Az.: 16 U 210/97). 




Übernachtung


Ist die gebuchte Hotelanlage bei Ihrer Ankunft noch komplett im Bau und beeinträchtigen die Arbeiten sämtliche Bereiche, ist ein Abschlag von 50% auf den Tagespreis drin - und das für jeden Urlaubstag! 

Wer bei der Buchung sparsam war und sich für eine Unterkunft in einem Hotel untester Kategorie entschieden hat, muss vor Ort nicht hinnehmen, in einer Jugendherberge untergebracht zu werden: Bis zu 20 Prozent des Reisepreises können dafür abgezogen werden. 


Sind Sie erst gar nicht im gebuchten Hotel untergebracht, sondern in einer Ersatzunterkunft, rechtfertigt das, je nach Lage und Ausstattung, eine Preisreduktion zwischen 5 und 50 % (Az.: 7 S 30/11). 

Ausstattung


Hat das Zimmer, trotz der Ankündigungen, keinen Meerblick, kann dies den Tagespreis um bis zu 7% mindern ( Az.: 53 C 4617/09). 

Eine defekte Klimaanlage schlägt sogar bis zu 10 % zu Buche ( Az.: 2-24 S 183/09). 
Ähnlich hoch beläuft sich der Anspruch bei einer Kakerlaken-Plage (Az.: 36 C 65/01). 

Bei massiver Beeinträchtigung sind hier sogar bis zu 40 % des Tagesreisepreises abzuziehen. 

Verpflegung


Es versteht sich fast von selbst, dass man Sie, falls Sie sich durchs Hotelessen eine Fisch- oder Salmonellenvergiftung zuziehen, nicht auch noch zur Kasse bitten kann. Es gibt 100 % auf die betroffenen Tage - dazu kann ein Mitreisender ebenfalls bis zu 40 % zurückerhalten. 

Wird das abgegessene Buffet  nicht nachgefüllt und sind zudem die Servicekräfte langsam, kann das eine Reduktion des Tagesreisepreises rechtfertigen ( Az.: 16 U 42/99). 

Wird schließlich trotz des All-inclusive-Angebots kein Mittagessen offeriert, ist eine Minderung des Preises von 20 % angemessen ( Az.: 109 C 5850/09). 

Unterhaltung


Ebenfalls 20 % Abzug bedeutet ein Pool, der verschmutz und nicht funktionsfähig ist ( Az.: 2 C 2747/01). 
Ist das Meer durch Quallen verunreinigt, der Strand mit Sandflöhen versetzt, gilt die gleiche Preisminderung (Az.: 12 S 35/08). 


Ein unbespielbarer, zugesicherter Golfplatz berechtigt zum Abzug von bis zu 15% ( Az.: 6 S 84/00). 

Werden versprochene Animationsveranstalltungen aufgrund weniger Gäste gecancelt, können Sie den Tagesreisepreis immerhin um 5 % senken (Az.: 2 C 2154/03). 



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11:40 Weitersagen:

Sonntag, 15. Juni 2014

Auslandskrankenschein, Reiserücktrittversicherung, Autoschutzbrief - was Azubis für alle Fälle benötigen


Die erste Hitzewelle hat die Vorfreude auf den Sommer gesteigert. Bei den derart hohen Temperaturen möchte kaum ein Auszubildender noch im Büro sitzen oder die Schulbank drücken. Alle sehnen sich nach Ferien.

Damit diese nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollte man bei der Planung aber auch daran denken, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.






Die wichtigste Absicherung bietet die private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte anderen Personen Schaden zufügt, sei es im In-oder Ausland. Die gute Nachricht für Azubis: Sind sie noch nicht volljährig, sind ledig und haben ihren Erstwohnsitz im Elternhaus, dann sind sie über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern mitversichert. Schäden an der eigenen Person sind aber damit nicht abgedeckt. Hier hilft eine private Unfallversicherung.

Im Hinblick auf Urlaube empfiehlt sich aber immer ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Nicht alle Anbieter zahlen auch bei Infektionen wie Gelbfieber oder Malaria. Ebenfalls nicht zum Standard zählen Klauseln zu Druckkammerbehandlungen, etwa nach einem Taucherunfall, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und "alkoholbedingte Bewusstseinsstörung".

Auslandsreise-Krankenversicherung


Bei Reisen ins Ausland sollte von daher unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Entsprechende Policen gibt es bereits für weniger als zehn Euro im Jahr. Die Versicherung erstattet Behandlungskosten komplett - ohne sie müssen Urlauber je nach Ferienort zumindest die Mehrkosten zahlen, die in der Regel im Vergleich zu einer Behandlung in Deutschland anfallen.
Außerdem zahlt die Versicherung auch medizinisch notwendige Rücktransporte in die Heimat. Bei vielen privaten Zusatzversicherungen ist der Rücktransport mit eingeschlossen.

Reiserücktrittsversicherung


Bei teuren Reisen empfiehlt es sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie ersetzt die Kosten, wenn man die Reise nicht antreten kann, sei es wegen Krankheit, der Unverträglichkeit einer Impfung oder weil eine Prüfung wiederholt werden muss. Hier lohnt sich ein Blick auf die Versicherungsbedingungen, weil insbesondere die billigen Anbieter meist nicht alles abdecken.

Autoschutzbrief und Kaskoversicherung


Azubis, die mit dem Auto verreisen, müssen vorab prüfen, ob ein Autoschutzbrief oder eine Kaskoversicherung benötigt wird. Ersterer ersetzt mögliche Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen, letztere greift im Falle eines Diebstahls.

Hausratversicherung


Wem das Fahrrad im Ausland geklaut wird, bekommt den Neuwert meist von der Hausratversicherung wieder - zumindest wenn die abgeschlossene Versicherungspolice dies vorsieht. 
Achtung: Bei den meisten Policen sind Fahrräder nur mit einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme versichert, bei guten Policen unbegrenzt. 
Wer bereits über eine eigene Wohnung verfügt, benötigt aber nicht unbedingt eine solche Versicherung. Diese rechnet sich erst, wenn sich wertvoller Hausrat angesammelt hat. Die Hausratversicherung zahlt zum Teil auch bei Einbruch und Diebstahl innerhalb Europas oder weltweit.

Reisegepäckversicherung


Vieles spricht gegen den Abschluss einer eigenen  Reisegepäckversicherung. 

Diese soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen, zahlt jedoch oft nicht oder nur einen geringen Anteil, weil das Versicherungsunternehmen den Versicherten in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.


Ob sich diese oder andere Versicherungen lohnen, muss jeder Azubi für sich persönlich entscheiden. Denn ob eine Police empfehlenswert ist, hängt stark vom Risiko und den eigenen Sicherheitsbedürfnissen ab.


Bildquellenangaben: 
Koffer - pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0




Hausratversicherung

Gut vorbereitet in den Urlaub

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Auslandskrankenschein, Reiserücktrittversicherung, Autoschutzbrief - was Azubis für alle Fälle benötigen


Die erste Hitzewelle hat die Vorfreude auf den Sommer gesteigert. Bei den derart hohen Temperaturen möchte kaum ein Auszubildender noch im Büro sitzen oder die Schulbank drücken. Alle sehnen sich nach Ferien.

Damit diese nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollte man bei der Planung aber auch daran denken, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen.






Die wichtigste Absicherung bietet die private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte anderen Personen Schaden zufügt, sei es im In-oder Ausland. Die gute Nachricht für Azubis: Sind sie noch nicht volljährig, sind ledig und haben ihren Erstwohnsitz im Elternhaus, dann sind sie über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern mitversichert. Schäden an der eigenen Person sind aber damit nicht abgedeckt. Hier hilft eine private Unfallversicherung.

Im Hinblick auf Urlaube empfiehlt sich aber immer ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Nicht alle Anbieter zahlen auch bei Infektionen wie Gelbfieber oder Malaria. Ebenfalls nicht zum Standard zählen Klauseln zu Druckkammerbehandlungen, etwa nach einem Taucherunfall, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und "alkoholbedingte Bewusstseinsstörung".

Auslandsreise-Krankenversicherung


Bei Reisen ins Ausland sollte von daher unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Entsprechende Policen gibt es bereits für weniger als zehn Euro im Jahr. Die Versicherung erstattet Behandlungskosten komplett - ohne sie müssen Urlauber je nach Ferienort zumindest die Mehrkosten zahlen, die in der Regel im Vergleich zu einer Behandlung in Deutschland anfallen.
Außerdem zahlt die Versicherung auch medizinisch notwendige Rücktransporte in die Heimat. Bei vielen privaten Zusatzversicherungen ist der Rücktransport mit eingeschlossen.

Reiserücktrittsversicherung


Bei teuren Reisen empfiehlt es sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sie ersetzt die Kosten, wenn man die Reise nicht antreten kann, sei es wegen Krankheit, der Unverträglichkeit einer Impfung oder weil eine Prüfung wiederholt werden muss. Hier lohnt sich ein Blick auf die Versicherungsbedingungen, weil insbesondere die billigen Anbieter meist nicht alles abdecken.

Autoschutzbrief und Kaskoversicherung


Azubis, die mit dem Auto verreisen, müssen vorab prüfen, ob ein Autoschutzbrief oder eine Kaskoversicherung benötigt wird. Ersterer ersetzt mögliche Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen, letztere greift im Falle eines Diebstahls.

Hausratversicherung


Wem das Fahrrad im Ausland geklaut wird, bekommt den Neuwert meist von der Hausratversicherung wieder - zumindest wenn die abgeschlossene Versicherungspolice dies vorsieht. 
Achtung: Bei den meisten Policen sind Fahrräder nur mit einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme versichert, bei guten Policen unbegrenzt. 
Wer bereits über eine eigene Wohnung verfügt, benötigt aber nicht unbedingt eine solche Versicherung. Diese rechnet sich erst, wenn sich wertvoller Hausrat angesammelt hat. Die Hausratversicherung zahlt zum Teil auch bei Einbruch und Diebstahl innerhalb Europas oder weltweit.

Reisegepäckversicherung


Vieles spricht gegen den Abschluss einer eigenen  Reisegepäckversicherung. 

Diese soll den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen, zahlt jedoch oft nicht oder nur einen geringen Anteil, weil das Versicherungsunternehmen den Versicherten in vielen Fällen grobe Fahrlässigkeit unterstellt.


Ob sich diese oder andere Versicherungen lohnen, muss jeder Azubi für sich persönlich entscheiden. Denn ob eine Police empfehlenswert ist, hängt stark vom Risiko und den eigenen Sicherheitsbedürfnissen ab.


Bildquellenangaben: 
Koffer - pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0




07:11 Weitersagen:

Donnerstag, 12. Juni 2014

Gartenparty, Autokorso, Kinder beim Public Viewing - was ist während der Fußball-Weltmeisterschaft erlaubt und was nicht ?

Deutschland spielt am Samstagabend um 21.00 Uhr gegen Ghana.

Wer einen Fernseher in den Garten stellt und das Spiel mit Freunden und Bekannten ansieht, sollte darauf achten das der Fernseher ab 22.00 Uhr leiser gestellt werden muss. Auch grillen ist ab 22.00 Uhr verboten.

Wenn Nachbarn sich beschweren, droht eine Geldbuße.
 ( Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 10 T 359/96 )


Hupend durch die Stadt und der Autokorso


Nach dem Sieg hupend durch die Stadt fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 10 € bestraft. Oftmals drückt die Polizei aber ein Auge zu, versteht aber keinen Spaß, wenn Kinder im Autokorso ungesichert im Autokorso mitfahren.
Das kostet 30 Euro Strafe und der Fahrer bekommt einen Punkt ins Flensburg.

Alkohol beim Autokorso 


Alkohol ist auch beim Autokorso tabu. Ab 0,5 Promille ist ein Bußgeld von mindestens 500 Euro fällig. Man bekommt zudem zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot

Krankenschein und der Besuch der Fanmeile  


Man darf trotz Krankschreibung eine Public Viewing Veranstaltung besuchen, allerdings darf die Genesung durch den Besuch einer Gaststätte oder Fanmeile nicht gefährdet werden. 
( Landesarbeitsgericht Aktenzeichen 18 Sa 695/12

Im Lieblingstrikot zur Arbeit erscheinen 


Wenn der Arbeitgeber eine Kleiderordnung vorschreibt, sind Trikots verboten. Insbesondere bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr.

Fahne am Auto 

Wenn die Fahne die Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigt darf diese am Auto befestigt werden. 
Laut §22 StVO darf ein Fahrzeug inklusive Fahne nicht breiter sein als 2,55 Meter.

Kinder beim Public Viewing 


Kinder dürfen unbegrenzt abends beim Publiv Viewing teilnehmen .
Voraussetzung : ein Erziehungsberechtiger über 18 Jahren bzw. eine erziehungsberechtigte Person ist dabei anwesend  

Lasst die Spiele beginnen ;-) 
Euch allen viel Spaß dabei 
Euer Robert Günther 





Zur WM - was darf ich als Fan?

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Gartenparty, Autokorso, Kinder beim Public Viewing - was ist während der Fußball-Weltmeisterschaft erlaubt und was nicht ?

Deutschland spielt am Samstagabend um 21.00 Uhr gegen Ghana.

Wer einen Fernseher in den Garten stellt und das Spiel mit Freunden und Bekannten ansieht, sollte darauf achten das der Fernseher ab 22.00 Uhr leiser gestellt werden muss. Auch grillen ist ab 22.00 Uhr verboten.

Wenn Nachbarn sich beschweren, droht eine Geldbuße.
 ( Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen 10 T 359/96 )


Hupend durch die Stadt und der Autokorso


Nach dem Sieg hupend durch die Stadt fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 10 € bestraft. Oftmals drückt die Polizei aber ein Auge zu, versteht aber keinen Spaß, wenn Kinder im Autokorso ungesichert im Autokorso mitfahren.
Das kostet 30 Euro Strafe und der Fahrer bekommt einen Punkt ins Flensburg.

Alkohol beim Autokorso 


Alkohol ist auch beim Autokorso tabu. Ab 0,5 Promille ist ein Bußgeld von mindestens 500 Euro fällig. Man bekommt zudem zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot

Krankenschein und der Besuch der Fanmeile  


Man darf trotz Krankschreibung eine Public Viewing Veranstaltung besuchen, allerdings darf die Genesung durch den Besuch einer Gaststätte oder Fanmeile nicht gefährdet werden. 
( Landesarbeitsgericht Aktenzeichen 18 Sa 695/12

Im Lieblingstrikot zur Arbeit erscheinen 


Wenn der Arbeitgeber eine Kleiderordnung vorschreibt, sind Trikots verboten. Insbesondere bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr.

Fahne am Auto 

Wenn die Fahne die Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigt darf diese am Auto befestigt werden. 
Laut §22 StVO darf ein Fahrzeug inklusive Fahne nicht breiter sein als 2,55 Meter.

Kinder beim Public Viewing 


Kinder dürfen unbegrenzt abends beim Publiv Viewing teilnehmen .
Voraussetzung : ein Erziehungsberechtiger über 18 Jahren bzw. eine erziehungsberechtigte Person ist dabei anwesend  

Lasst die Spiele beginnen ;-) 
Euch allen viel Spaß dabei 
Euer Robert Günther 





10:07 Weitersagen:

Donnerstag, 5. Juni 2014

Es kostet seit Mai sechzig Euro, ist verboten und kann sogar tödlich enden: das Mobiltelefon während der Fahrt zu benutzen.

Trotzdem können es viele nicht lassen - mit fatalen Folgen

Schauen Sie doch das nächste Mal an der roten Ampel einfach zum Auto nebenan.

Innerhalb kürzester Zeit werden Sie jemanden sehen, der sein Handy benutzt. Während der Fahrt zu telefonieren oder sogar SMS zu verschicken, ist leider immer noch im Trend. Wie gefährlich kann so ein kleiner Blick schon sein?
Wissenschaftler der Universität Utah fanden heraus: sehr gefährlich!


In einer Untersuchung mussten die Testpersonen in einem Fahrsimulator auf unerwartete Manöver reagieren.

Einmal unter Alkoholeinfluss ( 0,8 Promille): 

In diesem Zustand ist die Reaktionszeit um 30 bis 50 Prozent verlängert.
Es gibt eine ausgeprägte Konzentrationsschwäche und eine Einschränkung des Blickfeld um 25 Prozent.

Dann während eines Telefongesprächs: 

Der Test zeigte, dass die Aktionen sehr stark verlangsamt waren.
Das Telefonieren wirkte sich genauso negativ aus wie der Alkohol. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Testpersonen das Handy am Ohr hatten oder über die Freisprechanlage kommunizierten. Die Konversation an sich scheint verantwortlich für das schlechte Abschneiden der Probanden.

Fakt ist:
Wer während der Fahrt telefoniert, der ist so eingeschränkt, als hätte er vor Beginn der Fahrt ca. 3 bis 4 Gläser Wein getrunken.

Eine weitere US-Studie ( Cohen Children Medical Center ) kam zu dem Ergebnis, dass das Schreiben einer SMS zu mehr schweren Unfällen bei jungen Fahrern führt als Trunkenheit am Steuer.

Erhöhte Unfallgefahr 


Mit dem Blick auf das Handy während der Fahrt geht ein mehrere hundert Meter langer Blindflug einher.


Verkehrspsychologen der Uni Braunschweig errechneten:
Beim Schreiben einer SMS ist die Unfallgefahr 23-mal höher als bei einer normalen Fahrt.




Die Polizei in Österreich ist dazu übergegangen, Telefone nach einem schweren Unfall auszuwerten. Wurden sie zum Zeitpunkt des Crashs benutzt, können Schuldfragen neu bewertet werden.

Was ist erlaubt? 


Uhrzeit checken, Navigation bedienen, Gespräch wegdrücken - alles während der Fahrt verboten. Ein Handy darf nur auf einen anderen Platz im Auto gelegt werden. Alleine das kurze Draufschauen ist strafbar. 
Zwar entschieden  in Einzelfällen Gerichte zu Gunsten einiger Autofahrer, die mit ausgeschaltetem Motor und an roter Ampel das Mobiltelefon genutzt hatten, doch sollten Sie es besser nicht darauf anlegen.

Seit dem 1. Mai gelten in Deutschland neue Bußgelder zum Handy am Steuer,
60 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg werden fällig. Der Führerschein ist nach acht Punkten weg.

Tipp


Während der Fahrt auf das Telefon und SMS verzichten. Bei dringenden Angelegenheiten eine sichere Parkgelegenheit suchen, Auto ausmachen und alles in Ruhe klären. 



Bildquellenangabe: Handy Mcability - pixabay.com - Lizenz Public Domain CC0 

Lebensgefahr Handy

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Es kostet seit Mai sechzig Euro, ist verboten und kann sogar tödlich enden: das Mobiltelefon während der Fahrt zu benutzen.

Trotzdem können es viele nicht lassen - mit fatalen Folgen

Schauen Sie doch das nächste Mal an der roten Ampel einfach zum Auto nebenan.

Innerhalb kürzester Zeit werden Sie jemanden sehen, der sein Handy benutzt. Während der Fahrt zu telefonieren oder sogar SMS zu verschicken, ist leider immer noch im Trend. Wie gefährlich kann so ein kleiner Blick schon sein?
Wissenschaftler der Universität Utah fanden heraus: sehr gefährlich!


In einer Untersuchung mussten die Testpersonen in einem Fahrsimulator auf unerwartete Manöver reagieren.

Einmal unter Alkoholeinfluss ( 0,8 Promille): 

In diesem Zustand ist die Reaktionszeit um 30 bis 50 Prozent verlängert.
Es gibt eine ausgeprägte Konzentrationsschwäche und eine Einschränkung des Blickfeld um 25 Prozent.

Dann während eines Telefongesprächs: 

Der Test zeigte, dass die Aktionen sehr stark verlangsamt waren.
Das Telefonieren wirkte sich genauso negativ aus wie der Alkohol. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Testpersonen das Handy am Ohr hatten oder über die Freisprechanlage kommunizierten. Die Konversation an sich scheint verantwortlich für das schlechte Abschneiden der Probanden.

Fakt ist:
Wer während der Fahrt telefoniert, der ist so eingeschränkt, als hätte er vor Beginn der Fahrt ca. 3 bis 4 Gläser Wein getrunken.

Eine weitere US-Studie ( Cohen Children Medical Center ) kam zu dem Ergebnis, dass das Schreiben einer SMS zu mehr schweren Unfällen bei jungen Fahrern führt als Trunkenheit am Steuer.

Erhöhte Unfallgefahr 


Mit dem Blick auf das Handy während der Fahrt geht ein mehrere hundert Meter langer Blindflug einher.


Verkehrspsychologen der Uni Braunschweig errechneten:
Beim Schreiben einer SMS ist die Unfallgefahr 23-mal höher als bei einer normalen Fahrt.




Die Polizei in Österreich ist dazu übergegangen, Telefone nach einem schweren Unfall auszuwerten. Wurden sie zum Zeitpunkt des Crashs benutzt, können Schuldfragen neu bewertet werden.

Was ist erlaubt? 


Uhrzeit checken, Navigation bedienen, Gespräch wegdrücken - alles während der Fahrt verboten. Ein Handy darf nur auf einen anderen Platz im Auto gelegt werden. Alleine das kurze Draufschauen ist strafbar. 
Zwar entschieden  in Einzelfällen Gerichte zu Gunsten einiger Autofahrer, die mit ausgeschaltetem Motor und an roter Ampel das Mobiltelefon genutzt hatten, doch sollten Sie es besser nicht darauf anlegen.

Seit dem 1. Mai gelten in Deutschland neue Bußgelder zum Handy am Steuer,
60 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg werden fällig. Der Führerschein ist nach acht Punkten weg.

Tipp


Während der Fahrt auf das Telefon und SMS verzichten. Bei dringenden Angelegenheiten eine sichere Parkgelegenheit suchen, Auto ausmachen und alles in Ruhe klären. 



Bildquellenangabe: Handy Mcability - pixabay.com - Lizenz Public Domain CC0 

09:39 Weitersagen:

Dienstag, 3. Juni 2014

Über 300 000 Fahrräder werden jedes Jahr in Deutschland geklaut.

Wenn nur schnell etwas erledigt werden muss, wird das Rad auch mal unabgeschlossen stehen gelassen - und schon ist es weg!

Gut, dass Langfingern mit der richtigen Vorbereitung ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.

Bei der Polizei und vielen Fahrradclubs (zum Beispiel dem ADFC) können Sie einen Code in den Rahmen eingravieren lassen.


Aus dieser Zahlen-und-Buchstaben-Kombination kann man Ihren Namen und die Adresse ablesen. Die Diebe haben es schwerer, das Gefährt zu verkaufen. Das schreckt ab.
Kostenpunkt : 15 Euro.


Auf der Webseite polizei-beratung.de werden in einem Faltblatt wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl erläutert.

Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads.





Richtig sicher ist Ihr Drahtesel nur, wenn Sie den Rahmen an einen festen Gegenstand anschließen. Blockieren Sie nur die Räder, kann es weggetragen werden. Ideal zum Anschließen sind belebte Plätze, an denen Diebe nicht unbeobachtet sind.

Investieren lohnt sich


Haben Sie viel Geld für Ihr Zweirad ausgegeben, kann sich auch die Versicherung lohnen. Die kostet zwischen 50 und 300 Euro im Jahr. Dazu fehlt nur noch das richtige Fahrradschloss.

Hinter Schloss und Riegel 


Spiralkabel
Die langen Schlösser sind zwar praktisch und günstig ( ab fünf Euro ), bieten aber keinen Schutz vor Fahrrad-Dieben.

Geschickte Langfinger brechen Spiralkabel  innerhalb von Sekunden auf. 

Im Inneren der Schlösser befindet sich meist ein schwacher Draht. Diebe haben schon mit einer Zange ein leichtes Spiel. 

Da lohnt sich es sich, lieber mehr Geld in Sicherheit zu investieren. So bringt es nicht. 





Panzerkabel

Nicht leicht, aber stabil. dieses Schloss reicht gut um Laternenpfähle oder Fahrradständer. Dafür bringen einige Modelle mehr als 1,6 kg auf die Waage.

Tipp: Das Rad an belebten Plätzen einzeln anbinden. Gruppen von Fahrrädern machen es den Dieben leichter, unbemerkt Schlööser zu knacken.

Ein Panzerkabel ist nicht so sicher wie ein Bügelschloss, aber besser zu befestigen. Zum Beispiel das Bordo Granit-XPlus von Argus







Bügelschloss


Dicke Stahlrohre trotzen den Langfingern. Nur echte Profi-Diebe knacken Bügelschlösser.

Tipp: Kombinieren Sie ein Bügelschloss mit einer anderen Sorte - zum Beispiel dem Panzerkabel. 

Diebe sind oft auf eine Art Schloss spezialisiert. 
Die Stahlkonstruktion des Schlosses ist schwer zu knacken 
Das Top Model bei Stiftung Warentest : Knog, Strongman 









Linkempfehlung Stiftung Warentest : Fahrradschlösser - nur fünf Schlösser sind gut

Bildquellenangabe: Fahrrad tpsdave - pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

Sommer, Sonne, Radel-Zeit - aber Vorsicht: Fahrräder sind beliebtes Diebesgut.

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Über 300 000 Fahrräder werden jedes Jahr in Deutschland geklaut.

Wenn nur schnell etwas erledigt werden muss, wird das Rad auch mal unabgeschlossen stehen gelassen - und schon ist es weg!

Gut, dass Langfingern mit der richtigen Vorbereitung ein Strich durch die Rechnung gemacht werden kann.

Bei der Polizei und vielen Fahrradclubs (zum Beispiel dem ADFC) können Sie einen Code in den Rahmen eingravieren lassen.


Aus dieser Zahlen-und-Buchstaben-Kombination kann man Ihren Namen und die Adresse ablesen. Die Diebe haben es schwerer, das Gefährt zu verkaufen. Das schreckt ab.
Kostenpunkt : 15 Euro.


Auf der Webseite polizei-beratung.de werden in einem Faltblatt wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl erläutert.

Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads.





Richtig sicher ist Ihr Drahtesel nur, wenn Sie den Rahmen an einen festen Gegenstand anschließen. Blockieren Sie nur die Räder, kann es weggetragen werden. Ideal zum Anschließen sind belebte Plätze, an denen Diebe nicht unbeobachtet sind.

Investieren lohnt sich


Haben Sie viel Geld für Ihr Zweirad ausgegeben, kann sich auch die Versicherung lohnen. Die kostet zwischen 50 und 300 Euro im Jahr. Dazu fehlt nur noch das richtige Fahrradschloss.

Hinter Schloss und Riegel 


Spiralkabel
Die langen Schlösser sind zwar praktisch und günstig ( ab fünf Euro ), bieten aber keinen Schutz vor Fahrrad-Dieben.

Geschickte Langfinger brechen Spiralkabel  innerhalb von Sekunden auf. 

Im Inneren der Schlösser befindet sich meist ein schwacher Draht. Diebe haben schon mit einer Zange ein leichtes Spiel. 

Da lohnt sich es sich, lieber mehr Geld in Sicherheit zu investieren. So bringt es nicht. 





Panzerkabel

Nicht leicht, aber stabil. dieses Schloss reicht gut um Laternenpfähle oder Fahrradständer. Dafür bringen einige Modelle mehr als 1,6 kg auf die Waage.

Tipp: Das Rad an belebten Plätzen einzeln anbinden. Gruppen von Fahrrädern machen es den Dieben leichter, unbemerkt Schlööser zu knacken.

Ein Panzerkabel ist nicht so sicher wie ein Bügelschloss, aber besser zu befestigen. Zum Beispiel das Bordo Granit-XPlus von Argus







Bügelschloss


Dicke Stahlrohre trotzen den Langfingern. Nur echte Profi-Diebe knacken Bügelschlösser.

Tipp: Kombinieren Sie ein Bügelschloss mit einer anderen Sorte - zum Beispiel dem Panzerkabel. 

Diebe sind oft auf eine Art Schloss spezialisiert. 
Die Stahlkonstruktion des Schlosses ist schwer zu knacken 
Das Top Model bei Stiftung Warentest : Knog, Strongman 









Linkempfehlung Stiftung Warentest : Fahrradschlösser - nur fünf Schlösser sind gut

Bildquellenangabe: Fahrrad tpsdave - pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

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