Die Küche ist abgebrannt, das Haus von Einbrechern verwüstet:
Wie gut wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat.
Aber:
Damit es im Ernstfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, verrate ich Ihnen hier, wann Sie auf einem Schaden sitzen bleiben, denn es gibt auch eine ganze Reihe von Irrtümern und Missverständnissen.
Grundsätzlich gilt:
Kommt es durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosion, Einbruchsdiebstahl, Raub oder Sturm zu einem Schaden, wird dieser beglichen.
Diebstahl ist in jedem Fall mitversichert
Einbruchsdiebstahl ist zwar versichert - lässt aber zum Beispiel eine Hausangestellte etwas bei Ihnen mitgehen, haftet die Versicherung nicht.
Die Versicherung zahlt nur bei Schäden daheim
Wird im Urlaub zum Beispiel im Hotelzimmer eingebrochen, ist der Schaden abgedeckt - wenn der Aufenthalt nicht über drei Monate andauert.
Wasserschäden sind abgesichert
Nein!
Versichert sind nur Schäden durch Wasserrohrbruch oder geplatzte Schläuche. Für Grundwasser-, Überschwemmungs-oder Hochwasserschäden zahlt man selbst.
Es sei denn, Sie haben eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen - diese hilft in der Not.
Bei Hitzschlag gibt´s Geld
Leider nicht!
Nur wenn der Blitz direkt einschlägt oder ein getroffener Baum aufs Haus stürzt.
Schäden durch Kurzschlüsse an Geräten sind nur versichert, wenn der Blitz direkt in das Haus einschlägt.
Brandschäden sind voll abgedeckt
Nicht immer:
Als Brand gilt nur ein Feuer, das sich von allein ausbreiten kann.
Verformen sich Gegenstände durch reine Hitze ( also ohne offenes Feuer!) zahlt die Versicherung nicht.
Auch Kurzschluss-Schäden an Elektrogeräten sind erst dann versichert, wenn auch Feuer entstanden ist.
Bildquellenangaben:
Fragezeichen - pixabay.com Lizenz Public Domain CC0
Feuer - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0
Kirche - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0
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