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Mittwoch, 18. Juni 2014

Warnwestenpflicht

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Spätestens ab dem 01.07.2014 besteht die allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein.

Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben ausgenommen.

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.





 


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