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Montag, 29. September 2014

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können? In den meisten Fällen wird die Antwort lauten: die Kinder oder der Ehegatte.

Doch das ist nicht so einfach. Denn laut Gesetz dürfen Angehörige für Sie keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen - es sei denn, sie wurden vom Gericht als Betreuer bestellt oder haben eine sogenannte Vorsorgevollmacht.


Deshalb sollten Sie schon jetzt regeln, wer einmal Ihre Interessen wahrnimmt.

Eine Generalvollmacht reicht in vielen Fällen nicht aus 

Was muss die Vollmacht enthalten?


Wichtig sind vor allem Gesundheits-, Wohnungs- und Vermögensfragen. 
Regeln Sie zum Beispiel genau, ob der Bevollmächtigte über schwerwiegende medizinische Eingriffe entscheiden darf.

Außerdem sollten Sie Ihre Ärzte dem Bevollmächtigten gegenüber von der Schweigepflicht entbinden.
Eine sogenannte Generalvollmacht, die den Betreuer zur "Vertretung in allen Angelegenheiten" ermächtigt, reicht nicht dafür aus. 

Außerdem sollte der Betreuer Sie vor Gericht und bei Behörden vertreten dürfen. Einen detaillierten Vordruck für solch eine Vollmacht erhalten Sie beim Bundesjustizministerium unter www.bmjv.de 

Vollmachten über Konten, Schließfächer usw. sollten zusätzlich direkt bei der Bank erteilt werden., da diese meist nur ihre eigenen Formulare anerkennt.

Wie muss die Vollmacht abgefasst sein?


Einer speziellen Form bedarf es nicht. Natürlich können Sie einen Vordruck verwenden. 
Besser ist es aber, Sie übertragen die für Sie wichtigen Punkte handschriftlich in ein eigenes Formular.

Das erhöht nicht nur die Fälschungssicherheit, sondern hilft auch, spätere Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit auszuräumen.

Wen kann ich bevollmächtigen?


Jede Vertrauensperson, nicht nur Verwandte. Aber fragen Sie denjenigen vorher, welche Aufgaben er sich zutraut. 
Da der Bevollmächtigte auch später noch die Betreuung ablehnen kann, sollten Sie auch immer einen Ersatz bestimmen.

Bewahren Sie die Urkunde an einem Ort auf, den der Bevollmächtigte kennt unbd auf den er im Ernstfall leicht zugreifen kann.

Vorsorge – Vollmacht : Was ist das?


Erklärungen zur Vorsorgevollmacht  in „Leichter Sprache“

Auch Menschen mit einer psychischen, seelischen oder geistigen Behinderung können eine Vorsorgevollmacht ausstellen, solange sie geschäftsfähig sind.

 Hier finden Sie Erklärungen zur Vorsorge-Vollmacht und ein Formular zur Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache.


Info Rechtsanwalt und Notar


Eine Beratung durch den Rechtsanwalt empfiehlt sich immer dann, wenn Sie umfangreiches vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte  einsetzen wollen oder bestimmte Handlungsanweisungen geben möchten.

Soll die Vollmacht auch zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Immobilien ermächtigen, muss sie von einem Notar beurkundet werden. Dafür fallen bis zu 1735 Euro Kosten an.

Wollen Sie spätere Zweifel an der Wirksamkeit an der Vollmacht ausschließen, reicht eine öffentliche Beglaubigung.
Kosten beim Notar: 20 - 70 Euro; bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro









Vorsorgevollmacht

Alles Wichtige für den Ernstfall

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können? In den meisten Fällen wird die Antwort lauten: die Kinder oder der Ehegatte.

Doch das ist nicht so einfach. Denn laut Gesetz dürfen Angehörige für Sie keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen - es sei denn, sie wurden vom Gericht als Betreuer bestellt oder haben eine sogenannte Vorsorgevollmacht.


Deshalb sollten Sie schon jetzt regeln, wer einmal Ihre Interessen wahrnimmt.

Eine Generalvollmacht reicht in vielen Fällen nicht aus 

Was muss die Vollmacht enthalten?


Wichtig sind vor allem Gesundheits-, Wohnungs- und Vermögensfragen. 
Regeln Sie zum Beispiel genau, ob der Bevollmächtigte über schwerwiegende medizinische Eingriffe entscheiden darf.

Außerdem sollten Sie Ihre Ärzte dem Bevollmächtigten gegenüber von der Schweigepflicht entbinden.
Eine sogenannte Generalvollmacht, die den Betreuer zur "Vertretung in allen Angelegenheiten" ermächtigt, reicht nicht dafür aus. 

Außerdem sollte der Betreuer Sie vor Gericht und bei Behörden vertreten dürfen. Einen detaillierten Vordruck für solch eine Vollmacht erhalten Sie beim Bundesjustizministerium unter www.bmjv.de 

Vollmachten über Konten, Schließfächer usw. sollten zusätzlich direkt bei der Bank erteilt werden., da diese meist nur ihre eigenen Formulare anerkennt.

Wie muss die Vollmacht abgefasst sein?


Einer speziellen Form bedarf es nicht. Natürlich können Sie einen Vordruck verwenden. 
Besser ist es aber, Sie übertragen die für Sie wichtigen Punkte handschriftlich in ein eigenes Formular.

Das erhöht nicht nur die Fälschungssicherheit, sondern hilft auch, spätere Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit auszuräumen.

Wen kann ich bevollmächtigen?


Jede Vertrauensperson, nicht nur Verwandte. Aber fragen Sie denjenigen vorher, welche Aufgaben er sich zutraut. 
Da der Bevollmächtigte auch später noch die Betreuung ablehnen kann, sollten Sie auch immer einen Ersatz bestimmen.

Bewahren Sie die Urkunde an einem Ort auf, den der Bevollmächtigte kennt unbd auf den er im Ernstfall leicht zugreifen kann.

Vorsorge – Vollmacht : Was ist das?


Erklärungen zur Vorsorgevollmacht  in „Leichter Sprache“

Auch Menschen mit einer psychischen, seelischen oder geistigen Behinderung können eine Vorsorgevollmacht ausstellen, solange sie geschäftsfähig sind.

 Hier finden Sie Erklärungen zur Vorsorge-Vollmacht und ein Formular zur Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache.


Info Rechtsanwalt und Notar


Eine Beratung durch den Rechtsanwalt empfiehlt sich immer dann, wenn Sie umfangreiches vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte  einsetzen wollen oder bestimmte Handlungsanweisungen geben möchten.

Soll die Vollmacht auch zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Immobilien ermächtigen, muss sie von einem Notar beurkundet werden. Dafür fallen bis zu 1735 Euro Kosten an.

Wollen Sie spätere Zweifel an der Wirksamkeit an der Vollmacht ausschließen, reicht eine öffentliche Beglaubigung.
Kosten beim Notar: 20 - 70 Euro; bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro









17:14 Weitersagen:

Samstag, 27. September 2014

Achtung Wildwechsel!

Jeder Autofahrer kennt das Warnschild mit dem springendem Hirsch. 

Und fast jeder ignoriert es. 

Ein Fehler, denn auch wenn mancher im Umfeld der Schilder noch nie ein Reh oder Wildschwein gesehen hat, stehen die Schilder dort nicht ohne Grund.


Sobald sich die Blätter verfärben, steigt die Zahl der Wildunfälle.

Für den Autofahrer bedeutet das: Vor allem auf Landstraßen sollte er in dieser Zeit vorsichtig fahren!


Gründe sind das Zusammenfallen von Dämmerung und Dunkelheit mit den Spitzenverkehrszeiten und erhöhten Aktivitäten verschiedener Tierarten.

Oktober und November sind die Monate mit den meisten Unfällen mit Wildtieren, gefolgt von dem Monat Mai.


Richtig reagieren


Das Schild „Vorsicht, Wildwechsel!“ bitte nicht ignorieren denn es steht an tatsächlich gefährlichen Abschnitten. Deshalb: Tempo drosseln, und die Straßenränder beobachten. Die Tiere können von rechts wie von links auch aus Maisfeldern kommen.

Stets mit mehreren Tieren rechnen
Vorsicht: Oft folgen einem Tier weitere. Also langsam wieder anfahren.


Nachts das Fernlicht einschalten
Wenn kein Gegenverkehr kommt, nachts mit Fernlicht fahren. Dann erkennt man Tiere schon von Weitem an ihren Augen, diese leuchten kräftig wie „Katzenaugen“.

Besser draufhalten als ausweichen 

Springt ein Wildtier unvermittelt vor´s Auto ist die schnelle Reaktion des Fahrers gefragt. Mit Abblenden, Hupen und einer beherzten Bremsung sollte der versuchen, die Kollision zu vermeiden, sofern das gefahrlos möglich ist.

Ausweichen nur in Ausnahmefällen. 
Bei abrupten Ausweichmanövern ist das Risiko hoch, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Die kontrollierte Kollision mit dem Wildtier ist in den allermeisten Fällen die weniger gefährliche Option. Denn moderne Autos verkraften in der Regel auch den Zusammenstoß mit größeren Tieren wie Wildschweinen, ohne das Fahrer oder Insassen verletzt werden.

Wichtig ist, dass der Fahrer, auch wenn der Unfall unvermeidlich ist, den Wagen herunterbremst, das Lenkrad fest und den Wagen in der Spur hält.



Verhalten nach einem Wildunfall


Sofort die Polizei verständigen
Nach einem Zusammenstoß sollte der Fahrer sofort die Polizei verständigen.Sie setzt sich mit dem zuständigen Jäger in Verbindung, der sich um das tote oder verletzte Wild kümmert. Wenn Sie jetzt einfach wegfahren ist das Fahrerflucht. 

Die Unfallstelle absichern
Bis die Polizei eintrifft, sollte die Unfallstelle mit Warnweste und Warndreieck abgesichert werden.


Fotos machen 
Wichtig für die Versicherung: Fotos von der Unfallstelle und dem Tier sowie von den Unfallspuren am Fahrzeug zu machen.Wildschäden am Fahrzeug übernimmt in der Regel die Teilkasko-Versicherung.
Die Teilkasko deckt nur Schäden durch Rehe oder Wildschweine ab, nicht durch Vögel.
Das gilt auch für Schäden durch Ausweichmanöver, sofern glaubhaft ist, dass durch das Ausweichen schlimmere Schäden vermieden wurden.

Wenn es also zu Schäden durch Ausweichmanöver kommt, bei denen das Wild unversehrt blieb, sind gegebenenfalls Augenzeugen nötig.

Wildbescheinigung 
Von der Polizei oder dem Förster eine sogenannte Wildbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen! Wichtig, damit der Schaden reguliert wird.

Auf keinen Fall die Tiere anfassen! 

Verletzte Tiere erleiden so noch mehr Stress als nötig und können durch Tritte und Bisse auch Menschen verletzen. Außerdem kann die Gefahr einer Ansteckung mit Tollwut bestehen.

Auch dürfen getötete Tiere auf keinen Fall mitgenommen werden. Das kann als Jagdwilderei ausgelegt werden und ist strafbar. 




Die Zahl der Wildunfälle steigt


Rund 2249 Wildunfälle weist die amtliche Statistik des statistischen Bundesamtes für 2013 aus. Tendenz fallend.  Allerdings werden hier nur die Unfälle mit Personenschäden erfasst. 


 Unfallursachen :Ursachen von Unfällen mit Personenschaden
Quelle: Statistisches Bundesamt


Die deutsche Versicherungsgesellschaft dagegen regulierte 2012 rund 260 000 Wildunfälle über Teil und Vollkaskoschutz - eine Zunahme von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Und der Deutsche Jagdverband (djv) geht von etwa 210 000 Wildunfällen im vergangenen Jagdjahr aus.







Kfz Versicherungen

Vor Rehen und Wildschweinen wird nicht umsonst gewarnt

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Achtung Wildwechsel!

Jeder Autofahrer kennt das Warnschild mit dem springendem Hirsch. 

Und fast jeder ignoriert es. 

Ein Fehler, denn auch wenn mancher im Umfeld der Schilder noch nie ein Reh oder Wildschwein gesehen hat, stehen die Schilder dort nicht ohne Grund.


Sobald sich die Blätter verfärben, steigt die Zahl der Wildunfälle.

Für den Autofahrer bedeutet das: Vor allem auf Landstraßen sollte er in dieser Zeit vorsichtig fahren!


Gründe sind das Zusammenfallen von Dämmerung und Dunkelheit mit den Spitzenverkehrszeiten und erhöhten Aktivitäten verschiedener Tierarten.

Oktober und November sind die Monate mit den meisten Unfällen mit Wildtieren, gefolgt von dem Monat Mai.


Richtig reagieren


Das Schild „Vorsicht, Wildwechsel!“ bitte nicht ignorieren denn es steht an tatsächlich gefährlichen Abschnitten. Deshalb: Tempo drosseln, und die Straßenränder beobachten. Die Tiere können von rechts wie von links auch aus Maisfeldern kommen.

Stets mit mehreren Tieren rechnen
Vorsicht: Oft folgen einem Tier weitere. Also langsam wieder anfahren.


Nachts das Fernlicht einschalten
Wenn kein Gegenverkehr kommt, nachts mit Fernlicht fahren. Dann erkennt man Tiere schon von Weitem an ihren Augen, diese leuchten kräftig wie „Katzenaugen“.

Besser draufhalten als ausweichen 

Springt ein Wildtier unvermittelt vor´s Auto ist die schnelle Reaktion des Fahrers gefragt. Mit Abblenden, Hupen und einer beherzten Bremsung sollte der versuchen, die Kollision zu vermeiden, sofern das gefahrlos möglich ist.

Ausweichen nur in Ausnahmefällen. 
Bei abrupten Ausweichmanövern ist das Risiko hoch, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Die kontrollierte Kollision mit dem Wildtier ist in den allermeisten Fällen die weniger gefährliche Option. Denn moderne Autos verkraften in der Regel auch den Zusammenstoß mit größeren Tieren wie Wildschweinen, ohne das Fahrer oder Insassen verletzt werden.

Wichtig ist, dass der Fahrer, auch wenn der Unfall unvermeidlich ist, den Wagen herunterbremst, das Lenkrad fest und den Wagen in der Spur hält.



Verhalten nach einem Wildunfall


Sofort die Polizei verständigen
Nach einem Zusammenstoß sollte der Fahrer sofort die Polizei verständigen.Sie setzt sich mit dem zuständigen Jäger in Verbindung, der sich um das tote oder verletzte Wild kümmert. Wenn Sie jetzt einfach wegfahren ist das Fahrerflucht. 

Die Unfallstelle absichern
Bis die Polizei eintrifft, sollte die Unfallstelle mit Warnweste und Warndreieck abgesichert werden.


Fotos machen 
Wichtig für die Versicherung: Fotos von der Unfallstelle und dem Tier sowie von den Unfallspuren am Fahrzeug zu machen.Wildschäden am Fahrzeug übernimmt in der Regel die Teilkasko-Versicherung.
Die Teilkasko deckt nur Schäden durch Rehe oder Wildschweine ab, nicht durch Vögel.
Das gilt auch für Schäden durch Ausweichmanöver, sofern glaubhaft ist, dass durch das Ausweichen schlimmere Schäden vermieden wurden.

Wenn es also zu Schäden durch Ausweichmanöver kommt, bei denen das Wild unversehrt blieb, sind gegebenenfalls Augenzeugen nötig.

Wildbescheinigung 
Von der Polizei oder dem Förster eine sogenannte Wildbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen! Wichtig, damit der Schaden reguliert wird.

Auf keinen Fall die Tiere anfassen! 

Verletzte Tiere erleiden so noch mehr Stress als nötig und können durch Tritte und Bisse auch Menschen verletzen. Außerdem kann die Gefahr einer Ansteckung mit Tollwut bestehen.

Auch dürfen getötete Tiere auf keinen Fall mitgenommen werden. Das kann als Jagdwilderei ausgelegt werden und ist strafbar. 




Die Zahl der Wildunfälle steigt


Rund 2249 Wildunfälle weist die amtliche Statistik des statistischen Bundesamtes für 2013 aus. Tendenz fallend.  Allerdings werden hier nur die Unfälle mit Personenschäden erfasst. 


 Unfallursachen :Ursachen von Unfällen mit Personenschaden
Quelle: Statistisches Bundesamt


Die deutsche Versicherungsgesellschaft dagegen regulierte 2012 rund 260 000 Wildunfälle über Teil und Vollkaskoschutz - eine Zunahme von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Und der Deutsche Jagdverband (djv) geht von etwa 210 000 Wildunfällen im vergangenen Jagdjahr aus.







17:48 Weitersagen:

Donnerstag, 25. September 2014

Nicht jede Versicherung ist sinnvoll.

Alle paar Jahre sollten Verbraucher diese überprüfen.

Diese Fragen helfen Ihnen beim gründlichen Check:







Wann muss ich Versicherungen kontrollieren?


Wenn sich ihre Lebensumstände ändern, Sie ein Haus kaufen kaufen, Kinder bekommen oder in Rente gehen.

Da häufig günstigere Angebote auf den Markt kommen, lohnt es sich, alle fünf Jahre zu prüfen, ob Sie auch preiswert versichert sind.

Manchmal gibt es auch Angebote mit besserem Leistungsumfang.

Wichtig:

Wenn Sie wenig Geld haben, sollten Sie Prioritäten setzen und zumindest die Versicherung abschließen, die Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Welche Versicherungen brauche ich wirklich? 


Unerlässlich ist eine private Haftpflichtversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind kostspielig, aber gerade für Familien wichtig. Denn: Wenn der Hauptverdiener nicht mehr arbeiten kann, kann dies sonst schnell zur Verarmung führen.

Für den Hauptverdiener der Familie ist auch eine Risikolebensversicherung empfehlenswert. Sie springt ein, wenn der Versicherte stirbt.

Bei welchen Versicherungen kann ich sparen?


Hohe Einsparungen sind vor allem bei der KFZ-Versicherung drin.

Ein Wechsel kann hier mehrere Euro einbringen. Ein jährlicher Vergleich lohnt sich deshalb.

Wichtig: Wenn Sie für 2015 zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, müssen Sie Ihren alten Versicherungsvertrag rechtzeitig (bis November dieses Jahres) kündigen.



.





Risikolebensversicherung

Machen Sie den Versicherungscheck

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Nicht jede Versicherung ist sinnvoll.

Alle paar Jahre sollten Verbraucher diese überprüfen.

Diese Fragen helfen Ihnen beim gründlichen Check:







Wann muss ich Versicherungen kontrollieren?


Wenn sich ihre Lebensumstände ändern, Sie ein Haus kaufen kaufen, Kinder bekommen oder in Rente gehen.

Da häufig günstigere Angebote auf den Markt kommen, lohnt es sich, alle fünf Jahre zu prüfen, ob Sie auch preiswert versichert sind.

Manchmal gibt es auch Angebote mit besserem Leistungsumfang.

Wichtig:

Wenn Sie wenig Geld haben, sollten Sie Prioritäten setzen und zumindest die Versicherung abschließen, die Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Welche Versicherungen brauche ich wirklich? 


Unerlässlich ist eine private Haftpflichtversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen sind kostspielig, aber gerade für Familien wichtig. Denn: Wenn der Hauptverdiener nicht mehr arbeiten kann, kann dies sonst schnell zur Verarmung führen.

Für den Hauptverdiener der Familie ist auch eine Risikolebensversicherung empfehlenswert. Sie springt ein, wenn der Versicherte stirbt.

Bei welchen Versicherungen kann ich sparen?


Hohe Einsparungen sind vor allem bei der KFZ-Versicherung drin.

Ein Wechsel kann hier mehrere Euro einbringen. Ein jährlicher Vergleich lohnt sich deshalb.

Wichtig: Wenn Sie für 2015 zu einem anderen Anbieter wechseln wollen, müssen Sie Ihren alten Versicherungsvertrag rechtzeitig (bis November dieses Jahres) kündigen.



.





17:40 Weitersagen:
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, dass sich nahe Angehörige in gewohnter Umgebung um sie kümmern.

Möchte eine berufstätige Person diese Aufgabe übernehmen, gibt es Möglichkeiten, mit der Arbeit auszusetzen.

Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden:


Bei der kurzfristigen Pflegezeit bekommen Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Arbeitstage im Job zu pausieren, um zum Beispiel für einen nahen Angehörigen in einer Pflegesituation die Versorgung zu organisieren oder sich selbst um ihn zu kümmern.

Zeit schaffen


Daneben existiert eine langfristige Version. Sie räumt einen Anspruch auf die unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit ein.
Die maximale Dauer beträgt sechs Monate. 

Voraussetzung: Die zu pflegende Person muss ein naher Angehöriger 
(Großeltern, Kinder, (Schwieger-) Eltern, Partner und Ehegatten, Geschwister) sein, der mindestens die Pflegestufe 1 hat.
Und: Der Arbeitgeber muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich informiert werden. 

Diese Möglichkeit gibt es aber nur in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Wer keine Rücklagen hat, um die Pflege finanziell zu stemmen, kann sich an das Sozialamt wenden.
Das zahlt, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt ( wird individuell berechnet.) 
Betroffenen können sich in Selbsthilfegruppen austauschen. 
Informationen dazu gibt es unter www.nakos.de Telefon 030 / 31 01 89 60.

Es wird reduziert


Zusätzlich können Arbeitnehmer, die sich um ihre Angehörigen kümmern, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um die Hälfte reduzieren - allerdings nicht auf weniger als 15 Stunden pro Woche und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Dann gibt es 75 Prozent des bisherigen Bruttolohns.

Gibt jemand den Job komplett auf, um zu pflegen, hat er immer noch Anspruch auf Urlaub. 
Für vier Wochen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Vertretung. Auch diese Regelungen greifen nur bei nahen Angehörigen.

Perfekt aufgemöbelt 


Die Pflegekassen gewähren für Umbauten Zuschüsse von bis zu 2 557 Euro, falls so die häusliche Betreuung erleichtert wird oder sogar eine eigenständige Lebensführung wieder hergestellt werden kann.

Dazu können Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Badinstallationen gehören. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wer hilft uns? 


Pflegestützpunkte beraten kostenlos zu allen Fragen. Den nächsten Standort erfahren Sie bei der Pflegekasse oder der Stadtverwaltung.

Oder suchen Sie unter psp.zqp.de/search.php nach einer Stelle in Ihrer Nähe.

Wird zusätzlich ein guter Pflegedienst benötigt? 
Dann vor der Auswahl den tatsächlichen Hilfebedarf prüfen. Was die Pflege kostet, ist genau festgelegt.

Und: Immer auf die Ausbildung der Pfleger achten.

Weitere Infos unter:











Pflegefall in der Familie - was jetzt zu tun ist

Eingestellt von Unknown  |  1 comment

Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, dass sich nahe Angehörige in gewohnter Umgebung um sie kümmern.

Möchte eine berufstätige Person diese Aufgabe übernehmen, gibt es Möglichkeiten, mit der Arbeit auszusetzen.

Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden:


Bei der kurzfristigen Pflegezeit bekommen Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Arbeitstage im Job zu pausieren, um zum Beispiel für einen nahen Angehörigen in einer Pflegesituation die Versorgung zu organisieren oder sich selbst um ihn zu kümmern.

Zeit schaffen


Daneben existiert eine langfristige Version. Sie räumt einen Anspruch auf die unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit ein.
Die maximale Dauer beträgt sechs Monate. 

Voraussetzung: Die zu pflegende Person muss ein naher Angehöriger 
(Großeltern, Kinder, (Schwieger-) Eltern, Partner und Ehegatten, Geschwister) sein, der mindestens die Pflegestufe 1 hat.
Und: Der Arbeitgeber muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich informiert werden. 

Diese Möglichkeit gibt es aber nur in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Wer keine Rücklagen hat, um die Pflege finanziell zu stemmen, kann sich an das Sozialamt wenden.
Das zahlt, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt ( wird individuell berechnet.) 
Betroffenen können sich in Selbsthilfegruppen austauschen. 
Informationen dazu gibt es unter www.nakos.de Telefon 030 / 31 01 89 60.

Es wird reduziert


Zusätzlich können Arbeitnehmer, die sich um ihre Angehörigen kümmern, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um die Hälfte reduzieren - allerdings nicht auf weniger als 15 Stunden pro Woche und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Dann gibt es 75 Prozent des bisherigen Bruttolohns.

Gibt jemand den Job komplett auf, um zu pflegen, hat er immer noch Anspruch auf Urlaub. 
Für vier Wochen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Vertretung. Auch diese Regelungen greifen nur bei nahen Angehörigen.

Perfekt aufgemöbelt 


Die Pflegekassen gewähren für Umbauten Zuschüsse von bis zu 2 557 Euro, falls so die häusliche Betreuung erleichtert wird oder sogar eine eigenständige Lebensführung wieder hergestellt werden kann.

Dazu können Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Badinstallationen gehören. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wer hilft uns? 


Pflegestützpunkte beraten kostenlos zu allen Fragen. Den nächsten Standort erfahren Sie bei der Pflegekasse oder der Stadtverwaltung.

Oder suchen Sie unter psp.zqp.de/search.php nach einer Stelle in Ihrer Nähe.

Wird zusätzlich ein guter Pflegedienst benötigt? 
Dann vor der Auswahl den tatsächlichen Hilfebedarf prüfen. Was die Pflege kostet, ist genau festgelegt.

Und: Immer auf die Ausbildung der Pfleger achten.

Weitere Infos unter:











10:53 Weitersagen:

Dienstag, 23. September 2014

Der Besuch beim Zahnarzt kann auch dem Portemonnaie so richtig dolle wehtun.

Doch müssen Sie wirklich alles alleine bezahlen?

Oh nein, beim Wort "Zahnersatz" denken die meisten nicht nur an unangenehme Sitzungen beim Zahnarzt - sondern auch an grauenhaft hohe Rechnungen.


Was wird gezahlt? 


Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt immer den gleichen Betrag: den sogenannten befundorientierten Festzuschuss.

Das heißt: Sie zahlt nur für die einfachste Lösung.

Aber was bedeutet dies für jeden Einzelnen und in welchen Fällen zahlt die Krankenkasse weitere Zusatzleistungen?


Verschiedene Arten


Der Ablauf ist meist dieser: Zuerst spricht der Arzt eine Empfehlung aus, welche Art von zahersatz er für am besten hält.

Dabei entscheidet er meist zwischen Krone, Brücke oder Implantat.

Bei der Zahnkrone handelt es sich um den sichtbaren Teil des Zahnes, welcher aus dem Zahnfleisch herausragt.

Sie empfiehlt sich in Fällen, bei denen beispielsweise Karies bis unter das Zahnfleisch reicht.

Brücken ziehen Ärzte in Betracht, wenn dem Patient einer oder mehrere Zähne fehlen.
Dabei dienen die benachbarten Zähne als Pfeiler.

Zahnimplantate wiederum kommen den eigenen Zähnen am nächsten. Hier verankert der Chirurg eine Titanschraube im Kieferknochen.

Sie dient als Halterung für die spätere Krone.

Weitere Unterstützung 


Es gibt jedoch wichtige Unterschiede bei der Höhe der Zuschüsse. Im Fall eines geführten Bonusheftes  von über fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, bei über zehn Jahren sogar um 30 Prozent.

Sozial schwächere Patienten unterstützt die Kasse mit einem doppelten Beitrag.
Für alle Zähne des sichtbaren Bereiches gewährten die Kassen eine zusätzliche Förderung für eine Verblendung.

Wichtig: Vor Behandlungsbeginn muss der Patient immer einen vom Arzt erstellten Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen.

Schöne Implantate


Was viele nicht wissen: 

Zahnimplantate fallen zwar streng genommen unter Privatleistungen, aber auch hier zahlt die Kasse dank der aktuellen Regelung den Festzuschuss.

Allerdings nur für die Krone oder Brücke als Aufsatz.

Vorteil: Implantate lassen sich kaum von den echten Beißerchen unterscheiden. Auch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung ist eine gute Investition, da sie einen beträchtlichen Teil der anfallenden Kosten deckt.


Bildquellenangabe: Pixabay.com 




Krankenzusatzversicherung

Zahnersatz für Jedermann

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Der Besuch beim Zahnarzt kann auch dem Portemonnaie so richtig dolle wehtun.

Doch müssen Sie wirklich alles alleine bezahlen?

Oh nein, beim Wort "Zahnersatz" denken die meisten nicht nur an unangenehme Sitzungen beim Zahnarzt - sondern auch an grauenhaft hohe Rechnungen.


Was wird gezahlt? 


Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt immer den gleichen Betrag: den sogenannten befundorientierten Festzuschuss.

Das heißt: Sie zahlt nur für die einfachste Lösung.

Aber was bedeutet dies für jeden Einzelnen und in welchen Fällen zahlt die Krankenkasse weitere Zusatzleistungen?


Verschiedene Arten


Der Ablauf ist meist dieser: Zuerst spricht der Arzt eine Empfehlung aus, welche Art von zahersatz er für am besten hält.

Dabei entscheidet er meist zwischen Krone, Brücke oder Implantat.

Bei der Zahnkrone handelt es sich um den sichtbaren Teil des Zahnes, welcher aus dem Zahnfleisch herausragt.

Sie empfiehlt sich in Fällen, bei denen beispielsweise Karies bis unter das Zahnfleisch reicht.

Brücken ziehen Ärzte in Betracht, wenn dem Patient einer oder mehrere Zähne fehlen.
Dabei dienen die benachbarten Zähne als Pfeiler.

Zahnimplantate wiederum kommen den eigenen Zähnen am nächsten. Hier verankert der Chirurg eine Titanschraube im Kieferknochen.

Sie dient als Halterung für die spätere Krone.

Weitere Unterstützung 


Es gibt jedoch wichtige Unterschiede bei der Höhe der Zuschüsse. Im Fall eines geführten Bonusheftes  von über fünf Jahren erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent, bei über zehn Jahren sogar um 30 Prozent.

Sozial schwächere Patienten unterstützt die Kasse mit einem doppelten Beitrag.
Für alle Zähne des sichtbaren Bereiches gewährten die Kassen eine zusätzliche Förderung für eine Verblendung.

Wichtig: Vor Behandlungsbeginn muss der Patient immer einen vom Arzt erstellten Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen.

Schöne Implantate


Was viele nicht wissen: 

Zahnimplantate fallen zwar streng genommen unter Privatleistungen, aber auch hier zahlt die Kasse dank der aktuellen Regelung den Festzuschuss.

Allerdings nur für die Krone oder Brücke als Aufsatz.

Vorteil: Implantate lassen sich kaum von den echten Beißerchen unterscheiden. Auch eine entsprechende Zahnzusatzversicherung ist eine gute Investition, da sie einen beträchtlichen Teil der anfallenden Kosten deckt.


Bildquellenangabe: Pixabay.com 




14:19 Weitersagen:

Montag, 22. September 2014

Höchste Zeit, die Radbeleuchtung einem Check zu unterziehen.

Denn das typische Herbstwetter mit Nebel und Niesel-Regen erhöht für Radfahrer die Gefahr, übersehen zu werden.

Gut sehen und gesehen werden:






Durchgebrannt?


Der häufigste Defekt sind durchgebrannte Leuchtbirnen.
Oft gibt zuerst das Rücklicht den Geist auf - meist unbemerkt.

Doch nun überlastet der Dynamo die Frontleuchte, es droht totaler Lichtausfall.



Mit LED-Scheinwerfern passiert das nicht. Die sind zwar teurer ( ab 20 €), leuchten dafür aber heller und halten viel länger.

Durchgedreht?


Regen, Nebel, Frühtau - sie sind die Feinde des klassischen, an der Reifenflanke laufenden Dynamos.

Bei Feuchtigkeit dreht er durch und versorgt die Lichtanlage mit zu wenig Strom.

Kurzfristige Lösung: Gummi-Kappen für mehr Griff ( ca. 1 €). 


Langfristig empfiehlt sich aber der Umstieg auf einen Nabendynamo 
( ab ca. 40 €), der auch bei geringem Tritt und Nässe für mehr Leuchtkraft sorgt.


Durchgeblickt? 


Die Speichenreflektoren oder "Katzenaugen" fallen gern mal ab.

Alternative: selbstklebende Leuchtstreifen (ab ca 10 €) für die Reifenflanke.

Sie strahlen kreisrund.

Auch für Helm und Kleidung werden Lichtreflektoren dringend empfohlen.

So sind Sie immer bestens zu sehen.




Das ist Pflicht


  • Ein weißer Frontscheinschwerfer und ein rotes Rücklicht (Stromquelle: Dynamo, Lichtmaschine (Nennspannung 6V), Batterie, Akku) 

  • Für gute Sichtbarkeit von der Seite gibt es wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren ( jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben.

  • Auch ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler hinten sowie ein kleiner Rückstrahler sind vorgeschrieben.

  • Nur bei Rennrädern bis zu einem Gewicht von elf Kilogramm muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad angebracht sein. Hier sind auch Batterieleuchten erlaubt, die normalerweise nicht als Frontlicht eingesetzt dürfen.




Sicher durch den Fahrrad-Herbst

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Höchste Zeit, die Radbeleuchtung einem Check zu unterziehen.

Denn das typische Herbstwetter mit Nebel und Niesel-Regen erhöht für Radfahrer die Gefahr, übersehen zu werden.

Gut sehen und gesehen werden:






Durchgebrannt?


Der häufigste Defekt sind durchgebrannte Leuchtbirnen.
Oft gibt zuerst das Rücklicht den Geist auf - meist unbemerkt.

Doch nun überlastet der Dynamo die Frontleuchte, es droht totaler Lichtausfall.



Mit LED-Scheinwerfern passiert das nicht. Die sind zwar teurer ( ab 20 €), leuchten dafür aber heller und halten viel länger.

Durchgedreht?


Regen, Nebel, Frühtau - sie sind die Feinde des klassischen, an der Reifenflanke laufenden Dynamos.

Bei Feuchtigkeit dreht er durch und versorgt die Lichtanlage mit zu wenig Strom.

Kurzfristige Lösung: Gummi-Kappen für mehr Griff ( ca. 1 €). 


Langfristig empfiehlt sich aber der Umstieg auf einen Nabendynamo 
( ab ca. 40 €), der auch bei geringem Tritt und Nässe für mehr Leuchtkraft sorgt.


Durchgeblickt? 


Die Speichenreflektoren oder "Katzenaugen" fallen gern mal ab.

Alternative: selbstklebende Leuchtstreifen (ab ca 10 €) für die Reifenflanke.

Sie strahlen kreisrund.

Auch für Helm und Kleidung werden Lichtreflektoren dringend empfohlen.

So sind Sie immer bestens zu sehen.




Das ist Pflicht


  • Ein weißer Frontscheinschwerfer und ein rotes Rücklicht (Stromquelle: Dynamo, Lichtmaschine (Nennspannung 6V), Batterie, Akku) 

  • Für gute Sichtbarkeit von der Seite gibt es wahlweise Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren ( jeweils zwei pro Rad) vorgeschrieben.

  • Auch ein weißer Reflektor vorne, ein roter Großrückstrahler hinten sowie ein kleiner Rückstrahler sind vorgeschrieben.

  • Nur bei Rennrädern bis zu einem Gewicht von elf Kilogramm muss die Beleuchtung nicht fest am Fahrrad angebracht sein. Hier sind auch Batterieleuchten erlaubt, die normalerweise nicht als Frontlicht eingesetzt dürfen.




06:40 Weitersagen:

Freitag, 19. September 2014


"Gesund beginnt im Mund - Ein Herz für Zähne" - bei dem diesjährigen Motto zum bundesweiten Tag der Zahngesundheit am 25. September geht es um Fürsorge und Vorsorge von den Kinderschuhen bis hin ins hohe Alter.


Mit Hervorbrechen des ersten Zahns eines Kindes schreitet
die Entwicklung von Kiefer,
Gebiss und Zahnfleisch voran.


Milchzähne spielen eine wichtige Rolle als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Leider werden sie häufig noch immer in der Pflege vernachlässigt.






Dies ist mitunter fatal, da Karies entstehen kann.
Übertragung von Kariesbakterien finden durch Speichel statt, wenn Eltern beispielsweise Schnuller oder Löffel des Babys ablecken.

Aufgrund des wenigen Zahnschmelzes sind Kinder besonders anfällig.
Durch Karies kann es zu frühzeitigem Zahnverlust kommen und so unter Umständen zu Störungen bei der Sprach- und Gebissentwicklung.

Entzündete Milchzahnwurzeln beeinträchtigen im schlimmsten Fall sogar die nachrückenden bleibenden Zähne oder führen zu allgemeinen Erkrankungen.




Aus diesem Grund sollten Eltern neben der Fürsorge für ihre Kinder ebenfalls auf eine eigene tägliche Zahnpflege achten sowie regelmäßige Prophylaxe-Termine beim Zahnarzt wahrnehmen.




Für Babys steht der erste Zahnarztbesuch bereits ab dem 6. bis 8. Monat auf dem Plan, wenn die ersten Milchzähne durchbrechen.


Tägliches Ritual ein Leben lang 


Was in der Kindheit bereits Routine ist, müssen Erwachsene nicht mehr lernen.
Diesen Aspekt sollten Eltern immer im Hinterkopf haben und die notwendige Zahnpflege zu einem festem Ritual machen.



Morgens nach dem Aufstehen und abends vor dem Zu-Bett-Gehen passt es gut in den Tagesablauf von Kindern und Erwachsenen.

Geregelte, immer wiederkehrende Abläufe geben Kindern Sicherheit und fördern ihre Selbständigkeit, dies gilt nicht nur für die Zahnpflege, sondern für alle Bereiche des Lebens.

Zusätzlich hilft es, Kindern zu vermitteln, warum Zahnpflege so wichtig ist.

Dieser Aspekt stellt einen wichtigen Punkt dar, damit Kinder in späteren Jahren auch eigenständig ohne Nachkontrolle der Eltern sorgfältig putzen.

Zur kindgerechten Erklärung unterstützen Reime, Lieder oder Geschichten bildhaft und machen beim Zähneputzen sogar Spaß, aber auch Mama und Papa, die mitputzen, haben positiven Einfluss auf die Bildung des Verantwortungsbewusstseins des Kindes.


Bildquellenangabe: Pixabay.com









Krankenzusatzversicherung

Ein Leben lang gesund im Mund

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"Gesund beginnt im Mund - Ein Herz für Zähne" - bei dem diesjährigen Motto zum bundesweiten Tag der Zahngesundheit am 25. September geht es um Fürsorge und Vorsorge von den Kinderschuhen bis hin ins hohe Alter.


Mit Hervorbrechen des ersten Zahns eines Kindes schreitet
die Entwicklung von Kiefer,
Gebiss und Zahnfleisch voran.


Milchzähne spielen eine wichtige Rolle als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Leider werden sie häufig noch immer in der Pflege vernachlässigt.






Dies ist mitunter fatal, da Karies entstehen kann.
Übertragung von Kariesbakterien finden durch Speichel statt, wenn Eltern beispielsweise Schnuller oder Löffel des Babys ablecken.

Aufgrund des wenigen Zahnschmelzes sind Kinder besonders anfällig.
Durch Karies kann es zu frühzeitigem Zahnverlust kommen und so unter Umständen zu Störungen bei der Sprach- und Gebissentwicklung.

Entzündete Milchzahnwurzeln beeinträchtigen im schlimmsten Fall sogar die nachrückenden bleibenden Zähne oder führen zu allgemeinen Erkrankungen.




Aus diesem Grund sollten Eltern neben der Fürsorge für ihre Kinder ebenfalls auf eine eigene tägliche Zahnpflege achten sowie regelmäßige Prophylaxe-Termine beim Zahnarzt wahrnehmen.




Für Babys steht der erste Zahnarztbesuch bereits ab dem 6. bis 8. Monat auf dem Plan, wenn die ersten Milchzähne durchbrechen.


Tägliches Ritual ein Leben lang 


Was in der Kindheit bereits Routine ist, müssen Erwachsene nicht mehr lernen.
Diesen Aspekt sollten Eltern immer im Hinterkopf haben und die notwendige Zahnpflege zu einem festem Ritual machen.



Morgens nach dem Aufstehen und abends vor dem Zu-Bett-Gehen passt es gut in den Tagesablauf von Kindern und Erwachsenen.

Geregelte, immer wiederkehrende Abläufe geben Kindern Sicherheit und fördern ihre Selbständigkeit, dies gilt nicht nur für die Zahnpflege, sondern für alle Bereiche des Lebens.

Zusätzlich hilft es, Kindern zu vermitteln, warum Zahnpflege so wichtig ist.

Dieser Aspekt stellt einen wichtigen Punkt dar, damit Kinder in späteren Jahren auch eigenständig ohne Nachkontrolle der Eltern sorgfältig putzen.

Zur kindgerechten Erklärung unterstützen Reime, Lieder oder Geschichten bildhaft und machen beim Zähneputzen sogar Spaß, aber auch Mama und Papa, die mitputzen, haben positiven Einfluss auf die Bildung des Verantwortungsbewusstseins des Kindes.


Bildquellenangabe: Pixabay.com









09:21 Weitersagen:

Donnerstag, 18. September 2014

Wenn der Ehepartner stirbt, stürzt das die Hinterbliebenen in eine tiefe Trauer.


Um aber wenigstens die finanziellen Sorgen abzumildern, gibt es die Witwenrente.


Was steht mir als Witwe oder Witwer zu?





Wer hat Anspruch? 


Laut Sozialgesetzbuch hat jede Witwe oder Witwer Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente, wenn der verstorbene Ehepartner schon Rentner war oder mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat.


Wie hoch ist die Witwenrente?


Das kommt darauf an, ob für Sie das neue oder das alte Recht gilt.

Das alte Recht greift, wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder Sie vor diesem Datum geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. 

Dann stehen Ihnen 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Gatten zu.

Für alle anderen gilt das neue Recht, und nach dem beträgt die Witwenrente nur noch 55 Prozent der Altersbezüge des Gatten.

Ausgezahlt wird diese große Witwenrente, wenn Sie das 45. Lebensjahr erreicht haben. Die Grenze steigt in Zukunft stufenweise auf 47 Jahre.

Was ist eine kleine Witwenrente? 


Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, bekommen Sie die kleine Witwenrente.

Sie beträgt ein Viertel der Rente des Verstorbenen.

Nach dem neuen Recht ist die Auszahlung aber auf zwei Jahre befristet.

In beiden Fällen werden eigenen Einkünfte mit der Witwenrente verrechnet.


Info zum Rentensplitting 


  • Beim Splitting werden die während der Ehe gesammelten Rentenansprüche beider Partner gleich aufgeteilt.

  • Das kann sich dann lohnen, wenn ein Partner während der Ehe deutlich weniger Anspruch erworben hat als der andere. Die durch das Splitting erhöhten Rentenansprüche bleiben auch erhalten, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.

  • Alle, für die das neue Recht gilt, haben nach dem Tod des Ehegatten ein Jahr Zeit, sich für das Rentensplitting zu entscheiden. Damit entfällt aber der Anspruch auf Witwenrente.

  • Das Splitting kann nicht rückgängig gemacht werden.











Die wichtigsten Fragen zur Hinterbliebenen-Rente

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Wenn der Ehepartner stirbt, stürzt das die Hinterbliebenen in eine tiefe Trauer.


Um aber wenigstens die finanziellen Sorgen abzumildern, gibt es die Witwenrente.


Was steht mir als Witwe oder Witwer zu?





Wer hat Anspruch? 


Laut Sozialgesetzbuch hat jede Witwe oder Witwer Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente, wenn der verstorbene Ehepartner schon Rentner war oder mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat.


Wie hoch ist die Witwenrente?


Das kommt darauf an, ob für Sie das neue oder das alte Recht gilt.

Das alte Recht greift, wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder Sie vor diesem Datum geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. 

Dann stehen Ihnen 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Gatten zu.

Für alle anderen gilt das neue Recht, und nach dem beträgt die Witwenrente nur noch 55 Prozent der Altersbezüge des Gatten.

Ausgezahlt wird diese große Witwenrente, wenn Sie das 45. Lebensjahr erreicht haben. Die Grenze steigt in Zukunft stufenweise auf 47 Jahre.

Was ist eine kleine Witwenrente? 


Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, bekommen Sie die kleine Witwenrente.

Sie beträgt ein Viertel der Rente des Verstorbenen.

Nach dem neuen Recht ist die Auszahlung aber auf zwei Jahre befristet.

In beiden Fällen werden eigenen Einkünfte mit der Witwenrente verrechnet.


Info zum Rentensplitting 


  • Beim Splitting werden die während der Ehe gesammelten Rentenansprüche beider Partner gleich aufgeteilt.

  • Das kann sich dann lohnen, wenn ein Partner während der Ehe deutlich weniger Anspruch erworben hat als der andere. Die durch das Splitting erhöhten Rentenansprüche bleiben auch erhalten, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.

  • Alle, für die das neue Recht gilt, haben nach dem Tod des Ehegatten ein Jahr Zeit, sich für das Rentensplitting zu entscheiden. Damit entfällt aber der Anspruch auf Witwenrente.

  • Das Splitting kann nicht rückgängig gemacht werden.











15:15 Weitersagen:

Dienstag, 16. September 2014

Ob zum Abschluss eines Ratenkaufvertrags oder bei der Buchung einer Handy-Flatrate:

In vielen Situationen wird unser Zahlungsverhalten von Außenstehenden durch eine Schufa-Abfrage überprüft.

Doch was, wenn wir selbst einen Überblick haben möchten, wie die Auskünfte über uns aussehen?



Selbstauskunft


Seit April 2014 ist das Unternehmen verpflichtet, jedem Bürger kostenlos einmal jährlich eine Selbstauskunft zur Verfügung - allerdings auf Nachfrage.

Diese können Sie online stellen: Dazu auf www.schufa.de auf den Button "Für Privatkunden" klicken, und dort oben links "Auskünfte" auswählen.

Achtung, nicht auf "Schufa Auskunft online" gehen, denn dieser Link führt Sie zu einer kostenpflichtigen Bestellung! 

Wählen Sie stattdessen "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz", laden Sie das Formular in Ihrer Sprache herunter und senden Sie es postalisch mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die Schufa.

Hier sollten Sie erneut genau hinschauen:

Aus dem Formular gibt es einen Kasten, der erneut eine kostenpflichtige Auskunft bestellt. Diesen unbedingt freilassen!


Prüfung


Wenn Sie Ihre Datenübersicht im Briefkasten finden, überprüfen Sie jeden genannten Posten Ihrer Transaktionen auf Richtigkeit Aktualität.

Bestehen Sie bei falschen Einträgen auf einer Löschung / Änderung! 

Selbstauskunft bei der Schufa

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Ob zum Abschluss eines Ratenkaufvertrags oder bei der Buchung einer Handy-Flatrate:

In vielen Situationen wird unser Zahlungsverhalten von Außenstehenden durch eine Schufa-Abfrage überprüft.

Doch was, wenn wir selbst einen Überblick haben möchten, wie die Auskünfte über uns aussehen?



Selbstauskunft


Seit April 2014 ist das Unternehmen verpflichtet, jedem Bürger kostenlos einmal jährlich eine Selbstauskunft zur Verfügung - allerdings auf Nachfrage.

Diese können Sie online stellen: Dazu auf www.schufa.de auf den Button "Für Privatkunden" klicken, und dort oben links "Auskünfte" auswählen.

Achtung, nicht auf "Schufa Auskunft online" gehen, denn dieser Link führt Sie zu einer kostenpflichtigen Bestellung! 

Wählen Sie stattdessen "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz", laden Sie das Formular in Ihrer Sprache herunter und senden Sie es postalisch mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die Schufa.

Hier sollten Sie erneut genau hinschauen:

Aus dem Formular gibt es einen Kasten, der erneut eine kostenpflichtige Auskunft bestellt. Diesen unbedingt freilassen!


Prüfung


Wenn Sie Ihre Datenübersicht im Briefkasten finden, überprüfen Sie jeden genannten Posten Ihrer Transaktionen auf Richtigkeit Aktualität.

Bestehen Sie bei falschen Einträgen auf einer Löschung / Änderung! 

13:18 Weitersagen:
Verwandeln sich die Straßen bei Regen, Hagel und Nebel in Rutschbahnen,
sollten Sie beim Fahren einige Kniffe kennen:

Aquaplaning


Die Reifen keine Haftung mehr auf dem nassen Grund? Aquaplaning erkennen Sie daran, dass sich das Lenkrad sehr leichtgängig bewegt und die Drehzahl steigt, obwohl das Gas konstant bleibt.

Achtung, jetzt auf keinem Fall bremsen, sondern besser auskuppeln und möglichst nicht lenken.

Nebel


Hier gilt wie bei allen Wetter-Kapriolen: Fuß vom Gas.

Zudem sollten Sie mehr Abstand halten, um bei spontanen Bremsmanövern ausreichend Platz zu haben. 

Als Faustregel gilt: 

Die km/h entsprechen der Strecke. Wenn Sie mit 70 km/h unterwegs sind, sollten Sie also 70 m Abstand halten.

Sturm


Vermeiden Sie möglichst Fahrten durch den Wald und nehmen Sie lieber gegebenenfalls lieber einen Umweg in Kauf.

Grundsätzlich bei plötzlichen Böen an einem geschützten Platz anhalten und abwarten,, bis der schlimmste Spuk vorüber ist.

Übrigens: Das Gleiche gilt für Hagelschauer.

Gewitter


Zwar sind Sie im Innenraum vor Blitzen geschützt, doch können die Reifen beim Einschlag explodieren.

Fahren Sie daher nicht über Brücken & Co.








Sicher durch Sturm, Hagel & Co

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Verwandeln sich die Straßen bei Regen, Hagel und Nebel in Rutschbahnen,
sollten Sie beim Fahren einige Kniffe kennen:

Aquaplaning


Die Reifen keine Haftung mehr auf dem nassen Grund? Aquaplaning erkennen Sie daran, dass sich das Lenkrad sehr leichtgängig bewegt und die Drehzahl steigt, obwohl das Gas konstant bleibt.

Achtung, jetzt auf keinem Fall bremsen, sondern besser auskuppeln und möglichst nicht lenken.

Nebel


Hier gilt wie bei allen Wetter-Kapriolen: Fuß vom Gas.

Zudem sollten Sie mehr Abstand halten, um bei spontanen Bremsmanövern ausreichend Platz zu haben. 

Als Faustregel gilt: 

Die km/h entsprechen der Strecke. Wenn Sie mit 70 km/h unterwegs sind, sollten Sie also 70 m Abstand halten.

Sturm


Vermeiden Sie möglichst Fahrten durch den Wald und nehmen Sie lieber gegebenenfalls lieber einen Umweg in Kauf.

Grundsätzlich bei plötzlichen Böen an einem geschützten Platz anhalten und abwarten,, bis der schlimmste Spuk vorüber ist.

Übrigens: Das Gleiche gilt für Hagelschauer.

Gewitter


Zwar sind Sie im Innenraum vor Blitzen geschützt, doch können die Reifen beim Einschlag explodieren.

Fahren Sie daher nicht über Brücken & Co.








12:21 Weitersagen:

Montag, 15. September 2014

Teure Gebühren, viel Stress und hohe Risiken? Nein!


Wenn man einige Dinge beachtet, kommt man leichter zu seinem Recht - ohne den Geldbeutel zu belasten.

Erst kürzlich wurden die Anwaltsgebühren für Prozesse angehoben.

Aus Angst vor hohen Kosten verzichten daher viele auf ihr Recht.




Doch das muss nicht sein. Denn in den meisten Fällen zahlt der Verlierer die anfallenden Kosten - auch die des gegnerischen Anwalts.

Und: Es gibt diverse Möglichkeiten, die Kosten von vornherein niedrig zu halten.

Beantragen Sie die Prozesskostenhilfe


Wer aufgrund seines Einkommens das Geld für einen Prozess gar nicht oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag beim zuständigen Gericht die sogenannte Prozesskostenhilfe.

Allerdings nur, wenn der beabsichtigte Rechtsstreit nach Einschätzung des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat.

Antragsformulare und Infos dazu findet man hier

Klagen - aber ohne Rechtsanwalt 


Wer die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen will, kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts auch selbst eine Klage einreichen.

Allerdings sind in diesem Fall je nach Streitwert die Gerichtskosten sofort bei der Gerichtskasse im Voraus zu zahlen. 

Nur wer dann den Prozess gewinnt, bekommt das Geld vom Verlierer zurück.

Mediation - Klärung ohne einen Urteilsspruch 


Hierbei handelt es sich um ein rein freiwilliges Verfahren, um einen Konflikt beizulegen.

Die Streitparteien sind bereit, durch die vermittelnde Unterstützung einer neutralen Person ( Mediator) zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, mit der alle zufrieden sind. 

Eine Mediation ist viel preisgünstiger als ein Prozess und hilft auch, zwischenmenschliche Probleme zu bereinigen.

Infos und Preise unter www.mediation.de


Rechtsschutz: Versichern lohnt sich! 


Eine entsprechende Versicherung übernimmt im Idealfall die Anwalts- und Gerichtskosten.

Den Rechtsschutz gibt es je nach Bedarf für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, die man auch kombinieren kann, zum Beispiel Verkehrs- und Reiserechtschutz für Vielfahrer und Globetrotter.

Kombi-Pakete sind oft preiswerter als Einzelversicherungen. 

Wissen &Infos 


  • Mehr als 40% der Deutschen haben eine Rechtschutzversicherung. Am häufigsten wird sie bei Streitigkeiten im Job genommen.

  • Nehmen Sie im Zweifelsfall ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahr. Er kann eine Einschätzung zum Erfolg einer eventuellen Klage abgeben.

  • Verliert man einen Gerichtsprozess, variieren die zu tragenden Kosten je nach Streitwert ( in der Regel mindestens 300 Euro). Hier hilft es, schon vorab abzuwägen, ob der Gang zum Richter zwingend notwendig ist.

Mehr Infos zu den Gebühren finden Sie unter www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php


Rechtschutzversicherung

Kommen Sie günstig zu Ihrem Recht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Teure Gebühren, viel Stress und hohe Risiken? Nein!


Wenn man einige Dinge beachtet, kommt man leichter zu seinem Recht - ohne den Geldbeutel zu belasten.

Erst kürzlich wurden die Anwaltsgebühren für Prozesse angehoben.

Aus Angst vor hohen Kosten verzichten daher viele auf ihr Recht.




Doch das muss nicht sein. Denn in den meisten Fällen zahlt der Verlierer die anfallenden Kosten - auch die des gegnerischen Anwalts.

Und: Es gibt diverse Möglichkeiten, die Kosten von vornherein niedrig zu halten.

Beantragen Sie die Prozesskostenhilfe


Wer aufgrund seines Einkommens das Geld für einen Prozess gar nicht oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag beim zuständigen Gericht die sogenannte Prozesskostenhilfe.

Allerdings nur, wenn der beabsichtigte Rechtsstreit nach Einschätzung des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat.

Antragsformulare und Infos dazu findet man hier

Klagen - aber ohne Rechtsanwalt 


Wer die Kosten für einen Rechtsanwalt sparen will, kann bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts auch selbst eine Klage einreichen.

Allerdings sind in diesem Fall je nach Streitwert die Gerichtskosten sofort bei der Gerichtskasse im Voraus zu zahlen. 

Nur wer dann den Prozess gewinnt, bekommt das Geld vom Verlierer zurück.

Mediation - Klärung ohne einen Urteilsspruch 


Hierbei handelt es sich um ein rein freiwilliges Verfahren, um einen Konflikt beizulegen.

Die Streitparteien sind bereit, durch die vermittelnde Unterstützung einer neutralen Person ( Mediator) zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, mit der alle zufrieden sind. 

Eine Mediation ist viel preisgünstiger als ein Prozess und hilft auch, zwischenmenschliche Probleme zu bereinigen.

Infos und Preise unter www.mediation.de


Rechtsschutz: Versichern lohnt sich! 


Eine entsprechende Versicherung übernimmt im Idealfall die Anwalts- und Gerichtskosten.

Den Rechtsschutz gibt es je nach Bedarf für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, die man auch kombinieren kann, zum Beispiel Verkehrs- und Reiserechtschutz für Vielfahrer und Globetrotter.

Kombi-Pakete sind oft preiswerter als Einzelversicherungen. 

Wissen &Infos 


  • Mehr als 40% der Deutschen haben eine Rechtschutzversicherung. Am häufigsten wird sie bei Streitigkeiten im Job genommen.

  • Nehmen Sie im Zweifelsfall ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahr. Er kann eine Einschätzung zum Erfolg einer eventuellen Klage abgeben.

  • Verliert man einen Gerichtsprozess, variieren die zu tragenden Kosten je nach Streitwert ( in der Regel mindestens 300 Euro). Hier hilft es, schon vorab abzuwägen, ob der Gang zum Richter zwingend notwendig ist.

Mehr Infos zu den Gebühren finden Sie unter www.anwalt-seiten.de/Prozesskostenrechner.php


14:11 Weitersagen:

Dienstag, 9. September 2014

Abzockversuche im Internet waren bisher oft durch fehlerhafte deutsche Sprache der und Grammatik klar erkennbar.

Doch die Betrüger haben dazu gelernt und gehen mittlerweile professioneller vor.

Haben Sie per E-Mail eine Rechnung von der Telekom erhalten oder eine Nachricht von Finanzamt?
Schickt Ihnen ein unbekannter Absender eine Bestell-Bestätigung?

Da ist Vorsicht geboten!



Telefonrechnung 


Sie haben bislang Ihre Telefonrechnung immer auf dem Postweg erhalten?
Dann ist die E-Mail ein klares Indiz für Betrug.

Schauen Sie unbedingt genau hin:
Bei falschen Rechnungen fehlt in der Regel die persönliche Anrede; individuelle Kunden- oder Kontonummer fehlen gänzlich.

Haben Sie eine Rechnung mit Anhang erhalten ( pdf-,zip-oder ähnliche Dateien), öffnen Sie diesen unter keinen Umständen!

Solche Dateien enthalten häufig eine Schadsoftware, die von Ihnen unbemerkt ein Programm auf dem Rechner installiert. 
Dieses ermöglicht Unbefugten den Zugriff auf Ihrem Rechner - und damit sämtliche Daten  und Passwörter auf Ihrem Computer.

Überweisen Sie nichts, ohne vorher telefonische Rücksprache mit dem jeweiligen Unternehmen zu halten.

Wählen Sie dafür aber nicht die Nummer, die auf der Rechnung angegeben ist, sondern holen Sie die korrekte Nummer aus dem Internet oder über die Auskunft.

Steuernachzahlung



Verbraucher werden über Links zu angeblichen Internetseiten der Steuerbehörde gelotst und sollen für eine Rückerstattung Kredit- und Kontonummern angeben. 

Fallen Sie nicht darauf rein! 

Die Behörde wird nie über diesen Weg Informationen einholen. Stellen Sie in diesem Fall am besten eine Strafanzeige bei der Polizei.

Rundfunkgebühr


Auch gefälschte Briefe der GEZ sind derzeit unterwegs. Sie werden allerdings auf dem Postweg zugestellt.

Die Schreiben sind täuschend echt. Ein winziges Detail sollte Sie aber stutzig machen: 

Die auf dem beiliegenden Überweisungsschein angegebene IBAN-Kontonummer beginnt nicht wie üblich mit DE für Deutschland, sondern mit CZ für Tschechien.

Bloß nichts bezahlen und den Brief in den Müll werfen!



Vorsicht vor Betrüger-Mails

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Abzockversuche im Internet waren bisher oft durch fehlerhafte deutsche Sprache der und Grammatik klar erkennbar.

Doch die Betrüger haben dazu gelernt und gehen mittlerweile professioneller vor.

Haben Sie per E-Mail eine Rechnung von der Telekom erhalten oder eine Nachricht von Finanzamt?
Schickt Ihnen ein unbekannter Absender eine Bestell-Bestätigung?

Da ist Vorsicht geboten!



Telefonrechnung 


Sie haben bislang Ihre Telefonrechnung immer auf dem Postweg erhalten?
Dann ist die E-Mail ein klares Indiz für Betrug.

Schauen Sie unbedingt genau hin:
Bei falschen Rechnungen fehlt in der Regel die persönliche Anrede; individuelle Kunden- oder Kontonummer fehlen gänzlich.

Haben Sie eine Rechnung mit Anhang erhalten ( pdf-,zip-oder ähnliche Dateien), öffnen Sie diesen unter keinen Umständen!

Solche Dateien enthalten häufig eine Schadsoftware, die von Ihnen unbemerkt ein Programm auf dem Rechner installiert. 
Dieses ermöglicht Unbefugten den Zugriff auf Ihrem Rechner - und damit sämtliche Daten  und Passwörter auf Ihrem Computer.

Überweisen Sie nichts, ohne vorher telefonische Rücksprache mit dem jeweiligen Unternehmen zu halten.

Wählen Sie dafür aber nicht die Nummer, die auf der Rechnung angegeben ist, sondern holen Sie die korrekte Nummer aus dem Internet oder über die Auskunft.

Steuernachzahlung



Verbraucher werden über Links zu angeblichen Internetseiten der Steuerbehörde gelotst und sollen für eine Rückerstattung Kredit- und Kontonummern angeben. 

Fallen Sie nicht darauf rein! 

Die Behörde wird nie über diesen Weg Informationen einholen. Stellen Sie in diesem Fall am besten eine Strafanzeige bei der Polizei.

Rundfunkgebühr


Auch gefälschte Briefe der GEZ sind derzeit unterwegs. Sie werden allerdings auf dem Postweg zugestellt.

Die Schreiben sind täuschend echt. Ein winziges Detail sollte Sie aber stutzig machen: 

Die auf dem beiliegenden Überweisungsschein angegebene IBAN-Kontonummer beginnt nicht wie üblich mit DE für Deutschland, sondern mit CZ für Tschechien.

Bloß nichts bezahlen und den Brief in den Müll werfen!



09:23 Weitersagen:

Sonntag, 7. September 2014

Die guten alten Reisebüros haben immer weniger zu tun, denn schon jeder zweite Urlaub wird inzwischen per Computer von zuhause aus gebucht.

Dass es hier an guter Beratung oft mangelt, ist nur das kleinere Problem.

Ärgerlicher sind manche schwarze Schafe unter den Anbietern und viele Tücken.

Wer die nicht kennt, zahlt schnell drauf:


Versteckte Kosten


Am Ende der Buchung erscheinen plötzlich Beträge, von denen vorher nie die Rede war. Versteckt haben sich diese Kosten in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Deshalb:
Vorher checken, ob es sich um vertrauenswürdige Anbieter handelt.

Tipp:


Suchen Sie im Internet und Verbraucherzentralen nach Bewertungen oder Warnungen anderer Nutzer.

Datenübermittlung


Achten Sie darauf, dass die Internet-Adresse des Anbieters mit "https" beginnt - das bedeutet, die Daten werden sicher übertragen.

Tipp:


Auf Nummer sicher gehen Sie auf Internetseiten mit dem "s@fer shopping" Siegel des TÜV Süd.

Preisvergleiche


Nicht alle, die Preisvergleiche vorspiegeln, liefern die auch. 
Sie vergleichen eventuell nur die Preise von eigenen Marken, die sich hinter verschiedenen Namen verbergen.

Sobald auf Ihrem Computer zwei, drei Fenster aufpoppen, die angeblich andere Reiseportale zeigen, stimmt etwas nicht.

Tipp:


Ein genauer Blick ins Impressum verrät meist, welche Portale und Anbieter tatsächlich zusammengehören.

Voreinstellungen


Eigentlich verboten, trotzdem findet man sie häufig: voreingestellte Zusatzleistungen ( zum Beispiel Versicherungen ). 

Wer unachtsam auf Buchen klickt, zahlt oft für mehr, als er wollte.

Tipp:


Alles, wo ein Häkchen zum Anklicken davor ist, genau prüfen! 


Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com 





Reise-Checkliste

Urlaub im Internet sicher buchen

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Die guten alten Reisebüros haben immer weniger zu tun, denn schon jeder zweite Urlaub wird inzwischen per Computer von zuhause aus gebucht.

Dass es hier an guter Beratung oft mangelt, ist nur das kleinere Problem.

Ärgerlicher sind manche schwarze Schafe unter den Anbietern und viele Tücken.

Wer die nicht kennt, zahlt schnell drauf:


Versteckte Kosten


Am Ende der Buchung erscheinen plötzlich Beträge, von denen vorher nie die Rede war. Versteckt haben sich diese Kosten in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Deshalb:
Vorher checken, ob es sich um vertrauenswürdige Anbieter handelt.

Tipp:


Suchen Sie im Internet und Verbraucherzentralen nach Bewertungen oder Warnungen anderer Nutzer.

Datenübermittlung


Achten Sie darauf, dass die Internet-Adresse des Anbieters mit "https" beginnt - das bedeutet, die Daten werden sicher übertragen.

Tipp:


Auf Nummer sicher gehen Sie auf Internetseiten mit dem "s@fer shopping" Siegel des TÜV Süd.

Preisvergleiche


Nicht alle, die Preisvergleiche vorspiegeln, liefern die auch. 
Sie vergleichen eventuell nur die Preise von eigenen Marken, die sich hinter verschiedenen Namen verbergen.

Sobald auf Ihrem Computer zwei, drei Fenster aufpoppen, die angeblich andere Reiseportale zeigen, stimmt etwas nicht.

Tipp:


Ein genauer Blick ins Impressum verrät meist, welche Portale und Anbieter tatsächlich zusammengehören.

Voreinstellungen


Eigentlich verboten, trotzdem findet man sie häufig: voreingestellte Zusatzleistungen ( zum Beispiel Versicherungen ). 

Wer unachtsam auf Buchen klickt, zahlt oft für mehr, als er wollte.

Tipp:


Alles, wo ein Häkchen zum Anklicken davor ist, genau prüfen! 


Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com 





07:55 Weitersagen:
Sonnenhungrige zieht es im Herbst oft in die Ferne.


Dabei sollten Sie aber unbedingt auf die richtige Gesundheits-Vorsorge achten.


Die wichtigsten Impfungen:






Hepatitis A


Eine Ansteckung droht durch durch verunreinigte Nahrungsmittel oder Trinkwasser. Der Schutz ist grundsätzlich ratsam. 

Die Impfung wirkt nach der ersten Verabreichung, sollte aber einige Wochen später aufgefrischt werden.

Typhus


Wichtig bei Urlaub in Nordafrika, Asien, aber auch in Südeuropa.
Die Impfung erfolgt per Spritze ( Schutz zwei Wochen nach Injektion) oder Schluckimpfung ( drei  Behandlungen mit einem Abstand von zwei Tagen; Schutz zehn Tage nach der letzten Einnahme).

Cholera


Vor der Durchfallerkrankung, die in asiatischen oder afrikanischen Regionen auftritt, schützt eine Schluckimpfung.
Sie beugt auch Reisedurchfall vor und muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Gelbfieber


Diese Viruserkrankung wird durch Insektenstiche übertragen. Bei Reisen nach Afrika, Mittel- oder Südamerika unbedingt mindestens 10 Tage vor der Abreise impfen lassen.

Danach ist man 10 Jahre vor einer Erkrankung geschützt.






  Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com
Reise-Checkliste

Der Herbst ist Fernreisezeit - die wichtigsten Impfungen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Sonnenhungrige zieht es im Herbst oft in die Ferne.


Dabei sollten Sie aber unbedingt auf die richtige Gesundheits-Vorsorge achten.


Die wichtigsten Impfungen:






Hepatitis A


Eine Ansteckung droht durch durch verunreinigte Nahrungsmittel oder Trinkwasser. Der Schutz ist grundsätzlich ratsam. 

Die Impfung wirkt nach der ersten Verabreichung, sollte aber einige Wochen später aufgefrischt werden.

Typhus


Wichtig bei Urlaub in Nordafrika, Asien, aber auch in Südeuropa.
Die Impfung erfolgt per Spritze ( Schutz zwei Wochen nach Injektion) oder Schluckimpfung ( drei  Behandlungen mit einem Abstand von zwei Tagen; Schutz zehn Tage nach der letzten Einnahme).

Cholera


Vor der Durchfallerkrankung, die in asiatischen oder afrikanischen Regionen auftritt, schützt eine Schluckimpfung.
Sie beugt auch Reisedurchfall vor und muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.

Gelbfieber


Diese Viruserkrankung wird durch Insektenstiche übertragen. Bei Reisen nach Afrika, Mittel- oder Südamerika unbedingt mindestens 10 Tage vor der Abreise impfen lassen.

Danach ist man 10 Jahre vor einer Erkrankung geschützt.






  Bildquellenangabe: Unplash - pixabay.com

07:26 Weitersagen:

Dienstag, 2. September 2014

Tauschen, mieten und leihen spart jede Menge Geld, ist sozial und bringt Spaß. Da machen wir doch mit.

Ein praktischer Trend, der immer mehr Fans findet

Autos teilen





























Wer nur ab und zu ein Auto benötigt und Geld für Anschaffung und Unterhalt sparen möchte, ist beim so genannten Car Sharing genau richtig.

Kommerzielle Anbieter wie Car2Go, DriveNow oder teilauto.net erobern schon seit längerer Zeit Deutschlands Großstädte.


Neu ist, dass auf Seiten wie www.autonetzer.de auch Privatpersonen ihr Auto zum Teilen einstellen können.





Essen verschenken






























Vor dem Urlaub oder nach einer Party ist der Kühlschrank  meist noch gut gefüllt.

Bevor man aber mit schlechtem Gewissen Lebensmittel in den Müll wirft,
kann man sie auf www.foodsharing.de oder www.teildeinessen.de anbieten.

Damit macht man nicht nur den Abholern eine Freude, sondern auch sich selbst.
Und der Umwelt ist auch gedient. 


Spielzeug tauschen





























Die Spielsachen im Kinderzimmer sind langweilig geworden? 
Kein Problem: Auf wwww.kidd-e.com und www.kinderbox.de können Eltern
bequem von zu Hause aus Kuscheltiere und Co. tauschen.

Hier gibt es Artikel für jedes Spielalter.


Hunde leihen





























Sie sind ein großer Tierfreund, haben aber keine Zeit für einen eigenen Vierbeiner?
Die Internetseite www.gassi-gassi.de bietet Teilzeit-Hunde zum Spazierengehen an.

Übrigens: Auch Tierheime freuen sich über freiwillige Gassi-Geher.

Und nicht wenige Singles haben mit ihrer felligen Flirthilfe die große Liebe fürs Leben gefunden .


Lass uns teilen!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Tauschen, mieten und leihen spart jede Menge Geld, ist sozial und bringt Spaß. Da machen wir doch mit.

Ein praktischer Trend, der immer mehr Fans findet

Autos teilen





























Wer nur ab und zu ein Auto benötigt und Geld für Anschaffung und Unterhalt sparen möchte, ist beim so genannten Car Sharing genau richtig.

Kommerzielle Anbieter wie Car2Go, DriveNow oder teilauto.net erobern schon seit längerer Zeit Deutschlands Großstädte.


Neu ist, dass auf Seiten wie www.autonetzer.de auch Privatpersonen ihr Auto zum Teilen einstellen können.





Essen verschenken






























Vor dem Urlaub oder nach einer Party ist der Kühlschrank  meist noch gut gefüllt.

Bevor man aber mit schlechtem Gewissen Lebensmittel in den Müll wirft,
kann man sie auf www.foodsharing.de oder www.teildeinessen.de anbieten.

Damit macht man nicht nur den Abholern eine Freude, sondern auch sich selbst.
Und der Umwelt ist auch gedient. 


Spielzeug tauschen





























Die Spielsachen im Kinderzimmer sind langweilig geworden? 
Kein Problem: Auf wwww.kidd-e.com und www.kinderbox.de können Eltern
bequem von zu Hause aus Kuscheltiere und Co. tauschen.

Hier gibt es Artikel für jedes Spielalter.


Hunde leihen





























Sie sind ein großer Tierfreund, haben aber keine Zeit für einen eigenen Vierbeiner?
Die Internetseite www.gassi-gassi.de bietet Teilzeit-Hunde zum Spazierengehen an.

Übrigens: Auch Tierheime freuen sich über freiwillige Gassi-Geher.

Und nicht wenige Singles haben mit ihrer felligen Flirthilfe die große Liebe fürs Leben gefunden .


16:37 Weitersagen:
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