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Donnerstag, 25. September 2014

Pflegefall in der Familie - was jetzt zu tun ist

Eingestellt von Unknown  |  1 comment

Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, dass sich nahe Angehörige in gewohnter Umgebung um sie kümmern.

Möchte eine berufstätige Person diese Aufgabe übernehmen, gibt es Möglichkeiten, mit der Arbeit auszusetzen.

Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden:


Bei der kurzfristigen Pflegezeit bekommen Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Arbeitstage im Job zu pausieren, um zum Beispiel für einen nahen Angehörigen in einer Pflegesituation die Versorgung zu organisieren oder sich selbst um ihn zu kümmern.

Zeit schaffen


Daneben existiert eine langfristige Version. Sie räumt einen Anspruch auf die unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit ein.
Die maximale Dauer beträgt sechs Monate. 

Voraussetzung: Die zu pflegende Person muss ein naher Angehöriger 
(Großeltern, Kinder, (Schwieger-) Eltern, Partner und Ehegatten, Geschwister) sein, der mindestens die Pflegestufe 1 hat.
Und: Der Arbeitgeber muss spätestens zehn Tage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich informiert werden. 

Diese Möglichkeit gibt es aber nur in Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern.

Wer keine Rücklagen hat, um die Pflege finanziell zu stemmen, kann sich an das Sozialamt wenden.
Das zahlt, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt ( wird individuell berechnet.) 
Betroffenen können sich in Selbsthilfegruppen austauschen. 
Informationen dazu gibt es unter www.nakos.de Telefon 030 / 31 01 89 60.

Es wird reduziert


Zusätzlich können Arbeitnehmer, die sich um ihre Angehörigen kümmern, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um die Hälfte reduzieren - allerdings nicht auf weniger als 15 Stunden pro Woche und nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Dann gibt es 75 Prozent des bisherigen Bruttolohns.

Gibt jemand den Job komplett auf, um zu pflegen, hat er immer noch Anspruch auf Urlaub. 
Für vier Wochen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Vertretung. Auch diese Regelungen greifen nur bei nahen Angehörigen.

Perfekt aufgemöbelt 


Die Pflegekassen gewähren für Umbauten Zuschüsse von bis zu 2 557 Euro, falls so die häusliche Betreuung erleichtert wird oder sogar eine eigenständige Lebensführung wieder hergestellt werden kann.

Dazu können Türverbreiterungen, Treppenlifte oder Badinstallationen gehören. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wer hilft uns? 


Pflegestützpunkte beraten kostenlos zu allen Fragen. Den nächsten Standort erfahren Sie bei der Pflegekasse oder der Stadtverwaltung.

Oder suchen Sie unter psp.zqp.de/search.php nach einer Stelle in Ihrer Nähe.

Wird zusätzlich ein guter Pflegedienst benötigt? 
Dann vor der Auswahl den tatsächlichen Hilfebedarf prüfen. Was die Pflege kostet, ist genau festgelegt.

Und: Immer auf die Ausbildung der Pfleger achten.

Weitere Infos unter:











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1 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Als Selbstständige Projektleiterin einer Marketingfirma, habe ich nicht mehr ausreichend Zeit, mich um meine kranke Mutter zu kümmern. Von Freunden und Bekannten wurde mir Humanis Pflege- und Betreuungsdienst für Pflegebedürftige Personen www.humanis-pflege.de vorgeschlagen. Seit dem die netten Betreuerinnen sich um meine Mutter kümmern muss ich mir keine Sorgen mehr machen, ob es ihr gut geht. Ich bin stets zufrieden mit dem Service und kann das Unternehmen nur weiter empfehlen.

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