Ob zum Abschluss eines Ratenkaufvertrags oder bei der Buchung einer Handy-Flatrate:
In vielen Situationen wird unser Zahlungsverhalten von Außenstehenden durch eine Schufa-Abfrage überprüft.
Doch was, wenn wir selbst einen Überblick haben möchten, wie die Auskünfte über uns aussehen?
Selbstauskunft
Seit April 2014 ist das Unternehmen verpflichtet, jedem Bürger kostenlos einmal jährlich eine Selbstauskunft zur Verfügung - allerdings auf Nachfrage.
Diese können Sie online stellen: Dazu auf www.schufa.de auf den Button "Für Privatkunden" klicken, und dort oben links "Auskünfte" auswählen.
Achtung, nicht auf "Schufa Auskunft online" gehen, denn dieser Link führt Sie zu einer kostenpflichtigen Bestellung!
Wählen Sie stattdessen "Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz", laden Sie das Formular in Ihrer Sprache herunter und senden Sie es postalisch mit einer Kopie Ihres Personalausweises an die Schufa.
Hier sollten Sie erneut genau hinschauen:
Aus dem Formular gibt es einen Kasten, der erneut eine kostenpflichtige Auskunft bestellt. Diesen unbedingt freilassen!
Prüfung
Wenn Sie Ihre Datenübersicht im Briefkasten finden, überprüfen Sie jeden genannten Posten Ihrer Transaktionen auf Richtigkeit Aktualität.
Bestehen Sie bei falschen Einträgen auf einer Löschung / Änderung!
13:18
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