©Robert Günther / Versicherung-sparen.eu. Powered by Blogger.

Samstag, 14. Februar 2015

Kennen Sie diese Verkehrsregeln?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die meisten Verkehrsregeln scheinen einem so klar wie Kloßbrühe zu sein - doch ganz so einfach ist es bei manchen Ge -und Verboten gar nicht.

Machen Sie den Selbst Check: Können Sie folgende Fragen richtig beantworten?






Muss man am Zebrastreifen für alle anhalten? 


Der Fußgängerüberweg gewährt Fußgängern, Rollstuhlfahrer und auch Radfahrern Vorrang - aber nur wenn sie absteigen und ihren Drahtesel schieben.

Für Fahrradfahrer, die auf dem Zebrastreifen nicht absteigen, müssten Autofahrer in der Regel eigentlich nicht anhalten. Ist er allerdings schon auf der Straße, dürfen sie ihn aber natürlich auch nicht einfach überfahren.

Hat man im Kreisverkehr immer Vorfahrt?


In den meisten Fällen gilt zwar, dass Fahrer im Kreis Vorfahrt haben. Allerdings muss dafür bei der Einfahrt das blau-weiße "Kreisverkehr"-Schild in Verbindung mit einem "Vorfahrt gewähren" Schild stehen. 
Ansonsten gilt rechts vor links. 
Vorsicht bei sogenannten unechten Kreisverkehren: Sie sehen aus wie einer, sind´s aber nicht!


Darf man auf der Autobahn niemals rechts überholen? 


Doch, in manchen Fällen ist es zulässig, nämlich bei einem Stau und zähfließendem Verkehr. 
Was viele nicht wissen: Man darf nur überholen, wenn links langsamer als 60 km/h gefahren wird - und auch nur dann mit höchstens 20 km/h mehr auf dem Tacho.
Mehr Informationen dazu im Verkehrslexikon

Braucht man nur "von O bis O" Winterreifen?


Die Faustregel lautet: Winterreifen von Oktober bis Ostern. Ausschlaggebend ist aber das Wetter. Wer mit Sommerreifen bei Eis oder Schneematsch einen Unfall verursacht, riskiert ein Bußgeld - unabhängig von Monat oder Feiertag.

Muss man bei einem grünen Pfeil immer abbiegen?



Leuchtet der Pfeil als Teil der Ampel, ist Abbiegen Pflicht. 

Beim Verkehrszeichen "Grünpfeil" für Rechtsabbieger darf man fahren, muss aber nicht.


Darf man mit 0,5 Promille fahren?


Die 0,5 Promille-Grenze ist kein Freifahrtschein! Wer fahruntüchtüchtig ist, kann schon ab 0,3 Promille belangt werden. 

Und: Fahrer unter 21 Jahren und Anfänger in der Probezeit dürfen keinen einzigen Tropfen Alkohol trinken, bevor sie ins Auto steigen. 


















17:23 Weitersagen:
Über Robert Günther

Egal, welches Risiko Sie zu versichern gedenken: Die Angebote sind vielfältig, die Kosten sehr unterschiedlich und das Versicherungschinesisch ist für den Laien eher verwirrend. Ich erkläre Ihnen worum es geht und ermöglichen Ihnen den kostenlosen Versicherungsvergleich. Folgen Sie mir bei Google+.

Blogartikel per Email erhalten
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und ich werde Ihnen die neuesten Artikel per Mail zusenden.

Bereitgestellt von FeedBurner

Aktuelle Artikel

Impressum

Versicherungsmakler
Robert Günther
Erlkönigstr. 12
39116 Magdeburg
Email: mail@robert-guenther.eu
Handy: 01511 - 49 85 85 9
Proudly Powered by Blogger.
back to top