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Samstag, 14. Februar 2015

Versicherungsbetrug im Straßenverkehr

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer an einem Autounfall beteiligt ist, reagiert meistens erleichtert, wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt. Besonders dann, wenn Sie sich als Verursacher fühlen.

Dabei hatte der Vorfahrtberechtigte Ihnen doch zugewunken, dass Sie fahren können...?



Haben Sie den Verdacht, dass der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde, sollten Sie einige Punkte beachten:


  • Wirkt der Unfallgegner nach den Zusammenstoß routiniert und versucht, Sie sofort unter Druck zu setzen? Das kann ein Warnsignal sein.


  • Jetzt gilt: Rufen Sie sofort die Polizei! Diese nimmt den Unfall auf und dokumentiert ihn genau. Fotografieren Sie zudem unbedingt die Unfallendstellung und lassen sie sich auf keinen Fall dazu überreden, ein Schriftstück in Form eines Schuldgeständnisses zu unterschreiben. 


  • Teilen Sie Ihrer Versicherung unbedingt mit, wenn Sie den Verdacht haben, das der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde. Die Assekuranz kann gegebenenfalls ein unfallalalytisches Gutachten einholen. 

Bei provozierten Unfällen wird Strafanzeige erstattet.






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