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Samstag, 28. März 2015

Wer haftet bei einem Unfall in der Waschstrasse?
Foto: wolter_tom@pixabay.com

Endlich strahlt die Sonne wieder vom Himmel und wer nicht arbeiten muss, nutzt die Gelegenheit, sein Auto mal wieder gründlich zu waschen.
Da es mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, das Auto auf der Straße zu waschen, fährt zur Waschstrasse.

Normalerweise steht das Auto nach wenigen Minuten wieder blitzblank zur Verfügung - es sei denn, es kommt in der Waschanlage zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug.

Das ist nicht nur sehr ärgerlich, es stellt sich auch die Frage, wer für den entstandenen Schaden nun aufkommen muss. Haftet der Betreiber der Waschanlage?

Ein typischer Fall aus der Praxis:


Karambolage in der Waschstraße: Wer haftet?

Wer haftet bei einem Unfall in der Waschstrasse?

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Wer haftet bei einem Unfall in der Waschstrasse?
Foto: wolter_tom@pixabay.com

Endlich strahlt die Sonne wieder vom Himmel und wer nicht arbeiten muss, nutzt die Gelegenheit, sein Auto mal wieder gründlich zu waschen.
Da es mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, das Auto auf der Straße zu waschen, fährt zur Waschstrasse.

Normalerweise steht das Auto nach wenigen Minuten wieder blitzblank zur Verfügung - es sei denn, es kommt in der Waschanlage zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug.

Das ist nicht nur sehr ärgerlich, es stellt sich auch die Frage, wer für den entstandenen Schaden nun aufkommen muss. Haftet der Betreiber der Waschanlage?

Ein typischer Fall aus der Praxis:


Karambolage in der Waschstraße: Wer haftet?

17:50 Weitersagen:

Donnerstag, 26. März 2015

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Je nach Fahrzeugart ist die Hauptuntersuchung für das Fahrzeug alle 12, 24 oder 36 Monate fällig und ein fester Bestandteil ist die Überprüfung des Abgasverhaltens.



Das Datum der nächsten Prüfung kann man auf der Prüfplakette an dem Heck-Kennzeichen ganz einfach monatsgenau ablesen:
In der Mitte der Plakette, in dem kleinen Kreis, steht das Jahr, in dem die nächste Untersuchung stattfindet. „16“ bedeutet also 2016, „17“ 2017 usw. Die auf der Plakette angebrachten Ziffern 1–12 stehen für die Monate – der Prüftermin wird auf der „12-Uhr-Position“


Erst wenn das Fahrzeug die Untersuchung bestanden hat, gibt es eine Plakette auf das Kennzeichen.
Hinweis: Seit Juli letzten Jahres ist die Warnweste Pflicht - wenn sie fehlt, wird dies als geringer Mängel bewertet.

Anhand einer erstellten Mängelliste wird ein Fahrzeug in Mängelklassen eingeteilt:

  • ohne erkennbare Mängel ( OM ) : das Fahrzeug erhält sofort die Prüfplakette 

  • geringe Mängel (GM ): die Plakette kann vergeben werden, jedoch müssen festgestellte Mängel sofort beseitigt werden. Bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld.

  • erhebliche Mängel ( EM) : Die Prüfplakette wird nicht vergeben. Innerhalb eines Monat erfolgt eine Nachprüfung, sonst ist eine neue Hauptuntersuchung fällig.

  • verkehrsunsicher ( VU) : Das Fahrzeug stellt eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. 



Hauptuntersuchung - die Checkliste für das Auto

Die Checkliste von TÜV Süd als PDF zum Download. [ PDF 183 kB ]

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1329474197705233710079/checkliste-hu-pkw.pdf


Die Checkliste für das Motorrad

Die Checkliste von TÜV Süd  als PDF zum Download [ PDF 170 kB ]
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1329474301197760650103/checkliste-hu-motorrad.pdf

Der Fahrzeugcheck für mehr Sicherheit

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um sicheren und umweltverträglichen Straßenverkehr zu gewährleisten. Deshalb muss jedes Fahrzeug mit eigenem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

Je nach Fahrzeugart ist die Hauptuntersuchung für das Fahrzeug alle 12, 24 oder 36 Monate fällig und ein fester Bestandteil ist die Überprüfung des Abgasverhaltens.



Das Datum der nächsten Prüfung kann man auf der Prüfplakette an dem Heck-Kennzeichen ganz einfach monatsgenau ablesen:
In der Mitte der Plakette, in dem kleinen Kreis, steht das Jahr, in dem die nächste Untersuchung stattfindet. „16“ bedeutet also 2016, „17“ 2017 usw. Die auf der Plakette angebrachten Ziffern 1–12 stehen für die Monate – der Prüftermin wird auf der „12-Uhr-Position“


Erst wenn das Fahrzeug die Untersuchung bestanden hat, gibt es eine Plakette auf das Kennzeichen.
Hinweis: Seit Juli letzten Jahres ist die Warnweste Pflicht - wenn sie fehlt, wird dies als geringer Mängel bewertet.

Anhand einer erstellten Mängelliste wird ein Fahrzeug in Mängelklassen eingeteilt:

  • ohne erkennbare Mängel ( OM ) : das Fahrzeug erhält sofort die Prüfplakette 

  • geringe Mängel (GM ): die Plakette kann vergeben werden, jedoch müssen festgestellte Mängel sofort beseitigt werden. Bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld.

  • erhebliche Mängel ( EM) : Die Prüfplakette wird nicht vergeben. Innerhalb eines Monat erfolgt eine Nachprüfung, sonst ist eine neue Hauptuntersuchung fällig.

  • verkehrsunsicher ( VU) : Das Fahrzeug stellt eine unmittelbare Verkehrsgefährdung dar und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. 



Hauptuntersuchung - die Checkliste für das Auto

Die Checkliste von TÜV Süd als PDF zum Download. [ PDF 183 kB ]

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1329474197705233710079/checkliste-hu-pkw.pdf


Die Checkliste für das Motorrad

Die Checkliste von TÜV Süd  als PDF zum Download [ PDF 170 kB ]
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1329474301197760650103/checkliste-hu-motorrad.pdf

09:05 Weitersagen:

Dienstag, 24. März 2015

Immer Ärger mit der Versicherung? So kommen sie zu Ihrem Recht.
Foto: geralt@pixabay.com
Gut, wenn man  versichert ist denn ein Schaden ist schnell passiert, egal, ob es das eigene Hab und Gut betrifft oder das der anderen.
Im Notfall tritt die Versicherung unbürokratisch ein, doch oftmals sieht die Praxis anders aus.
Versicherungen ziehen sich gerne mal aus der Affäre - dies kann der Versicherte verhindern:


Wer aus Versehen die Brille des Freundes zerbricht, meldet diesen Schaden seiner Haftpflichtversicherung, denn dies ist ein klarer Haftpflichtfall. In vielen Fällen, nicht nur bei Brillen, versucht die Versicherung, den Schaden abzuwimmeln. Liegt hier der Fehler gar bei dem Freund, der seine Brille nicht in einem Etui aufbewahrt hat? Hat der Freund fahrlässig gehandelt? Außerdem würde der ganze Aufwand sich nicht lohnen, da es für die Brille nur den Zeitwert gäbe und eine Selbstbeteiligung wäre ebenfalls fällig...
Doch das ist so nicht ganz rechtens! Je nach Vertrag mag dies stimmen, das eine Selbstbeteiligung fällig ist und die meisten Versicherungen zahlen tatsächlich nur den Zeitwert. Doch der Zeitwert ist, sofern dieses "Corpus Delicti "nicht vorher schon einen Defekt hatte, oftmals sehr beachtlich!
Bestehen Sie auf die Regulierung und lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Auch wenn ein Blitzschlag den Fernseher oder Computer zerstört hat, versuchen die Versicherungen gerne den Schaden abzulehnen. Das ist oftmals leider auch berechtigt, denn:
Über die Hausratversicherung sind Blitzschlagschäden zwar abgedeckt, dies gilt aber nicht für Überspannungsdefekte, wie sie an dem Fernseher oder Computer auftreten können. Wer viele elektronische Geräte im Haushalt hat, aber die  Zusatz - Police für Überspannung nicht abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Wenn sich eine Versicherung querstellt, hat man die Möglichkeit, bei den Verbraucherzentralen Hilfe zu holen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist ebenfalls ein guter Berater, vor allem dann, wenn es sich um hohe Schadenssummen oder um Personenschaden handelt.
Dafür springt die Rechtsschutzversicherung ein  - falls sie nicht auch irgendwie zu den Drückebergern gehört.

Bei kleineren Schadensfällen hilft es einen Ombudsmann einzuschalten, dieser vermittelt zwischen dem Verbraucher und der Versicherung. Seine Entscheidung ist bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro für die Versicherung bindend.

Begeht die Assekuranz allerdings einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften, muss man sich an die Finanzaufsicht Bafin wenden.

Rechtschutzversicherung

Ärger mit der Versicherung? So kommen sie zu Ihrem Recht

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Immer Ärger mit der Versicherung? So kommen sie zu Ihrem Recht.
Foto: geralt@pixabay.com
Gut, wenn man  versichert ist denn ein Schaden ist schnell passiert, egal, ob es das eigene Hab und Gut betrifft oder das der anderen.
Im Notfall tritt die Versicherung unbürokratisch ein, doch oftmals sieht die Praxis anders aus.
Versicherungen ziehen sich gerne mal aus der Affäre - dies kann der Versicherte verhindern:


Wer aus Versehen die Brille des Freundes zerbricht, meldet diesen Schaden seiner Haftpflichtversicherung, denn dies ist ein klarer Haftpflichtfall. In vielen Fällen, nicht nur bei Brillen, versucht die Versicherung, den Schaden abzuwimmeln. Liegt hier der Fehler gar bei dem Freund, der seine Brille nicht in einem Etui aufbewahrt hat? Hat der Freund fahrlässig gehandelt? Außerdem würde der ganze Aufwand sich nicht lohnen, da es für die Brille nur den Zeitwert gäbe und eine Selbstbeteiligung wäre ebenfalls fällig...
Doch das ist so nicht ganz rechtens! Je nach Vertrag mag dies stimmen, das eine Selbstbeteiligung fällig ist und die meisten Versicherungen zahlen tatsächlich nur den Zeitwert. Doch der Zeitwert ist, sofern dieses "Corpus Delicti "nicht vorher schon einen Defekt hatte, oftmals sehr beachtlich!
Bestehen Sie auf die Regulierung und lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Auch wenn ein Blitzschlag den Fernseher oder Computer zerstört hat, versuchen die Versicherungen gerne den Schaden abzulehnen. Das ist oftmals leider auch berechtigt, denn:
Über die Hausratversicherung sind Blitzschlagschäden zwar abgedeckt, dies gilt aber nicht für Überspannungsdefekte, wie sie an dem Fernseher oder Computer auftreten können. Wer viele elektronische Geräte im Haushalt hat, aber die  Zusatz - Police für Überspannung nicht abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Wenn sich eine Versicherung querstellt, hat man die Möglichkeit, bei den Verbraucherzentralen Hilfe zu holen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist ebenfalls ein guter Berater, vor allem dann, wenn es sich um hohe Schadenssummen oder um Personenschaden handelt.
Dafür springt die Rechtsschutzversicherung ein  - falls sie nicht auch irgendwie zu den Drückebergern gehört.

Bei kleineren Schadensfällen hilft es einen Ombudsmann einzuschalten, dieser vermittelt zwischen dem Verbraucher und der Versicherung. Seine Entscheidung ist bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro für die Versicherung bindend.

Begeht die Assekuranz allerdings einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften, muss man sich an die Finanzaufsicht Bafin wenden.

08:49 Weitersagen:

Freitag, 20. März 2015

Ablenkung durch Musik wird zur alltäglichen Gefahr auf den Straßen; immer mehr Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger tragen Kopfhörer.

Ich war heute morgen auf dem Weg zu einem Kunden und beobachtete folgende Situation:
Eine Fußgängerin überquerte, ohne aufzublicken oder nach rechts und links zu sehen, den Zebrastreifen, offensichtlich komplett in ihre Musikwelt abgetaucht. Ein Autofahrer musste so plötzlich abbremsen, das der Hintermann auffuhr. Das es bei diesem Unfall nur bei einem kleinem Blechschaden geblieben ist, hat die junge Frau erst bemerkt, als ich sie darauf aufmerksam machte. "Der Groove war einfach nur mitreißend und ich habe alles um mich herum vergessen..." Diese Ablenkung hätte aber unter schlechteren Umständen eventuell ihr Leben kosten können!


Viele Menschen hatten bereits einen Beinahe-Unfall, bei dem sie durch Musik abgelenkt wurden - trotzdem möchten die meisten betroffenen nicht auf ihre Kopfhörer verzichten. Doch nicht nur Musik ist im Straßenverkehr eine Gefahrenquelle, auch das Telefonieren, selbst mit der Freisprechanlage oder das tippen einer SMS. All das lenkt die Menschen ab.
Von daher ist es ratsam, das Verkehrsteilnehmer möglichst auf das Mobiltelefon verzichten. Am besten nur dann die Kopfhörer aufziehen, wenn man nicht aktiv am Verkehr teilnimmt. Im Bus oder als Beifahrer im Auto braucht man nicht auf den Verkehr achten und bringt andere nicht in Gefahr!

Für Fahrzeugführer schreibt Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung unter anderem vor, dass "Sicht und Gehör" nicht durch Geräte beeinträchtigt werden dürfen.
Dies gilt auch für Radfahrer, die bei Zuwiderhandlung zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen müssen.





Im Straßenverkehr ist Musik eine Gefahrenquelle

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Ablenkung durch Musik wird zur alltäglichen Gefahr auf den Straßen; immer mehr Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger tragen Kopfhörer.

Ich war heute morgen auf dem Weg zu einem Kunden und beobachtete folgende Situation:
Eine Fußgängerin überquerte, ohne aufzublicken oder nach rechts und links zu sehen, den Zebrastreifen, offensichtlich komplett in ihre Musikwelt abgetaucht. Ein Autofahrer musste so plötzlich abbremsen, das der Hintermann auffuhr. Das es bei diesem Unfall nur bei einem kleinem Blechschaden geblieben ist, hat die junge Frau erst bemerkt, als ich sie darauf aufmerksam machte. "Der Groove war einfach nur mitreißend und ich habe alles um mich herum vergessen..." Diese Ablenkung hätte aber unter schlechteren Umständen eventuell ihr Leben kosten können!


Viele Menschen hatten bereits einen Beinahe-Unfall, bei dem sie durch Musik abgelenkt wurden - trotzdem möchten die meisten betroffenen nicht auf ihre Kopfhörer verzichten. Doch nicht nur Musik ist im Straßenverkehr eine Gefahrenquelle, auch das Telefonieren, selbst mit der Freisprechanlage oder das tippen einer SMS. All das lenkt die Menschen ab.
Von daher ist es ratsam, das Verkehrsteilnehmer möglichst auf das Mobiltelefon verzichten. Am besten nur dann die Kopfhörer aufziehen, wenn man nicht aktiv am Verkehr teilnimmt. Im Bus oder als Beifahrer im Auto braucht man nicht auf den Verkehr achten und bringt andere nicht in Gefahr!

Für Fahrzeugführer schreibt Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung unter anderem vor, dass "Sicht und Gehör" nicht durch Geräte beeinträchtigt werden dürfen.
Dies gilt auch für Radfahrer, die bei Zuwiderhandlung zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen müssen.





18:55 Weitersagen:

Mittwoch, 11. März 2015

Alkohol und Autofahren - das passt einfach nicht zusammen und kann böse Folgen haben. Theoretisch halten sich ja viele daran, aber leider nur theoretisch.
Praktisch sieht es jedoch ganz anders aus: Wer sich zu schnell nach einer ausgelassenen Party morgens wieder hinter das Steuer setzt, könnte immer noch zuviel Promille im Blut haben.





Der ADAC hat eine Beispielrechnung erstellt:
Ein 80 kg schwerer Mann trinkt von 20.00 Uhr bis ein Uhr morgens pro Stunde einen halben Liter Bier und je einen Schnaps. Am Ende hat er 1,55 Promille im Blut. Normalerweise baut der Körper pro Stunde etwa 0,1 Promille wieder ab. Setzt sich dieser Mann morgens um 07.00 Uhr in sein Auto, weil er zur Arbeit fahren muss, hat er einen Restalkoholgehalt von ca 0,95 Promille im Blut. Erst gegen 14.00 Uhr liegt er wieder unter dem kritischen Wert von 0,3 Promille.



Jeder Mensch ist anders und diese Beispielrechnung ist nur ein grober Orientierungswert. Es kommt auch ganz darauf an, was man gegessen und getrunken hat.

Dennoch: Nicht nur die Strafen und der Bußgeldkatalog der Polizei drohen inkonsequenten Fahrern, auch die KFZ-Haftpflichtversicherung reagiert in solchen Fällen mit einem Regress von bis zu 5 000 Euro und einer eventuellen Leistungsverkürzung der Kaskoversicherung.









Kfz Versicherung

Die Gefahr von Restalkohol wird oft unterschätzt

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Alkohol und Autofahren - das passt einfach nicht zusammen und kann böse Folgen haben. Theoretisch halten sich ja viele daran, aber leider nur theoretisch.
Praktisch sieht es jedoch ganz anders aus: Wer sich zu schnell nach einer ausgelassenen Party morgens wieder hinter das Steuer setzt, könnte immer noch zuviel Promille im Blut haben.





Der ADAC hat eine Beispielrechnung erstellt:
Ein 80 kg schwerer Mann trinkt von 20.00 Uhr bis ein Uhr morgens pro Stunde einen halben Liter Bier und je einen Schnaps. Am Ende hat er 1,55 Promille im Blut. Normalerweise baut der Körper pro Stunde etwa 0,1 Promille wieder ab. Setzt sich dieser Mann morgens um 07.00 Uhr in sein Auto, weil er zur Arbeit fahren muss, hat er einen Restalkoholgehalt von ca 0,95 Promille im Blut. Erst gegen 14.00 Uhr liegt er wieder unter dem kritischen Wert von 0,3 Promille.



Jeder Mensch ist anders und diese Beispielrechnung ist nur ein grober Orientierungswert. Es kommt auch ganz darauf an, was man gegessen und getrunken hat.

Dennoch: Nicht nur die Strafen und der Bußgeldkatalog der Polizei drohen inkonsequenten Fahrern, auch die KFZ-Haftpflichtversicherung reagiert in solchen Fällen mit einem Regress von bis zu 5 000 Euro und einer eventuellen Leistungsverkürzung der Kaskoversicherung.









19:05 Weitersagen:

Sonntag, 8. März 2015

Das lange Warten hat bald ein Ende und die Motorradfahrer können sich auf die neue Saison freuen.

Damit nach der Winterpause Maschine und Fahrer fit sind, habe ich ein paar Tipps:



Der Maschinen-Check



Hilfreich dabei wenn man sich das Wort: Wolken merkt 

asser - bei wassergekühlten Fahrzeugen nach dem Wasser schauen
el kontrollieren - Motor und Getriebe, aber auch im Kardanantrieb oder an der Kette
uftdruck in den Reifen prüfen
raftstoff - ist genug Kraftstoff im Tank?
lektrik - alle Leuchten kontrollieren
otfallset - Motorradfahrer sollten wenigstens eine Warnweste und Warndreieck dabei haben

Der Reifen Check


Für das Fahrverhalten ist es sehr wichtig, das die Reifen in der Mitte nicht abgefahren sind. Mindestens vier Millimeter sollte das Profil haben und idealerweise sollten die Reifen nicht älter als vier bis fünf Jahre sein.

Alles kontrolliert? 


Jetzt gilt es noch, das Lenkkopflager und die Kettenspannung zu prüfen, am besten immer nach der Vorgabe im Fahrzeughandbuch. An Gabelstandrohren, am Getriebe und an anderen Stellen, wo Flüssigkeiten vorhanden sind, darf kein Leck sein. 

Saison - Kennzeichen


Maschinen mit Saisonkennzeichen dürfen erst benutzt werden, wenn die Zulassungszeit wieder angefangen hat. Auch wenn das Wetter im März schon ganz toll ist, darf man unter Umständen erst im April durchstarten.

HU


Wann ist der Termin für die nächste Hauptuntersuchung?  
Der TÜV- Süd hat eine Checkliste zusammengestellt, hier können Sie vor der Hauptuntersuchung ihr Motorrad schon mal überprüfen. So können Mängel vorher behoben werden und man vermeidet eine zusätzliche Nachuntersuchung. 

Die Checkliste als PDF zum Download 


 Checkliste vom TÜV-SÜD  als PDF



Schnell mit dem Motorrad wieder vertraut 

Damit man wieder fit wird, sollten auf einer breiten Straße oder einem Platz, wo kein Verkehr ist, ein paar Fahrübungen gemacht werden. Auch sollten man noch Bremsungen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten durchführen, um wieder ein Gefühl für den Bremsweg zu bekommen.
Diese Übungen lockern auf und machen wieder fit für den Straßenverkehr.






Bildquellenangabe: Hermann - pixabay.com





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Motorrad-Check

Was vor dem Start in die Motorrad - Saison beachtet werden soll

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Das lange Warten hat bald ein Ende und die Motorradfahrer können sich auf die neue Saison freuen.

Damit nach der Winterpause Maschine und Fahrer fit sind, habe ich ein paar Tipps:



Der Maschinen-Check



Hilfreich dabei wenn man sich das Wort: Wolken merkt 

asser - bei wassergekühlten Fahrzeugen nach dem Wasser schauen
el kontrollieren - Motor und Getriebe, aber auch im Kardanantrieb oder an der Kette
uftdruck in den Reifen prüfen
raftstoff - ist genug Kraftstoff im Tank?
lektrik - alle Leuchten kontrollieren
otfallset - Motorradfahrer sollten wenigstens eine Warnweste und Warndreieck dabei haben

Der Reifen Check


Für das Fahrverhalten ist es sehr wichtig, das die Reifen in der Mitte nicht abgefahren sind. Mindestens vier Millimeter sollte das Profil haben und idealerweise sollten die Reifen nicht älter als vier bis fünf Jahre sein.

Alles kontrolliert? 


Jetzt gilt es noch, das Lenkkopflager und die Kettenspannung zu prüfen, am besten immer nach der Vorgabe im Fahrzeughandbuch. An Gabelstandrohren, am Getriebe und an anderen Stellen, wo Flüssigkeiten vorhanden sind, darf kein Leck sein. 

Saison - Kennzeichen


Maschinen mit Saisonkennzeichen dürfen erst benutzt werden, wenn die Zulassungszeit wieder angefangen hat. Auch wenn das Wetter im März schon ganz toll ist, darf man unter Umständen erst im April durchstarten.

HU


Wann ist der Termin für die nächste Hauptuntersuchung?  
Der TÜV- Süd hat eine Checkliste zusammengestellt, hier können Sie vor der Hauptuntersuchung ihr Motorrad schon mal überprüfen. So können Mängel vorher behoben werden und man vermeidet eine zusätzliche Nachuntersuchung. 

Die Checkliste als PDF zum Download 


 Checkliste vom TÜV-SÜD  als PDF



Schnell mit dem Motorrad wieder vertraut 

Damit man wieder fit wird, sollten auf einer breiten Straße oder einem Platz, wo kein Verkehr ist, ein paar Fahrübungen gemacht werden. Auch sollten man noch Bremsungen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten durchführen, um wieder ein Gefühl für den Bremsweg zu bekommen.
Diese Übungen lockern auf und machen wieder fit für den Straßenverkehr.






Bildquellenangabe: Hermann - pixabay.com





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13:07 Weitersagen:

Mittwoch, 4. März 2015


Die begehrten Objekte, bei denen die Langfinger besonders gerne zuschlagen,  sind meist BMW, Audi und der Land Rover. Dabei arbeiten die Autodiebe gut organisiert und gehen ihrem "Geschäft" sehr professionell nach. Selten sind es Einzeltäter, sondern gleich ganze Banden, die ihre Diebstähle genau planen. Dazu machen es ihnen unachtsame Autobesitzer oft auch noch leichter.

Nicht immer geht es um ganze Autos, auch einzelne Wertgegenstände wie Autoradios oder Navigationsgeräte sind sehr gefragt, auch Benzin ist ist oftmals das Ziel der Langfinger.


Tipps wie Sie Ihr Auto vor den Kriminellen schützen können



  • Hochwertige PKW´s sollten nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports abgestellt werden. 

  • Wenn ein Unbekannter Ihr Auto fotografiert, sollten Sie misstrauisch werden, denn dies könnte bereits ein Hinweis auf einen bevorstehenden Diebstahl sein. Informieren Sie im Zweifelsfall sofort die Polizei.


Bieten Sie keine Gelegenheit zum Diebstahl


Ganz egal, ob Sie Ihr Auto nur kurz verlassen: Schließen Sie es immer ab und nehmen Sie den Schlüssel mit. Wenn Ihr Fahrzeug eine Diebstahlwarnanlage hat, dann verwenden Sie sie. Schließen Sie außerdem alle Fenster, auch das Schiebedach, den Kofferraum und den Tankdeckel ab.

Manche Autobesitzer verstecken den Ersatzschlüssel am Fahrzeug - das ist grob fahrlässig, weil die Diebe oftmals das Versteck bereits kennen. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Auto mit einem Zweitschlüssel gestohlen wurde.

Wichtig: haben Sie dien Autoschlüssel verloren oder Sie haben den Verdacht, das er gestohlen wurde, dann fahren Sie sofort in eine Werkstatt. Diese kann den  Schlüssel sperren.

Falls Sie eine Funkfernbedienung zum Verriegeln benutzen, dann prüfen Sie auch bitte nach, ob das Auto wirklich abgeschlossen ist. Professionelle Autodiebe verwenden gerne einen Funkblocker, dieser kann das Signal unterbrechen und der Wagen bleibt offen.

Lassen Sie Ihren Autoschlüssel nicht in der Tasche Ihrer Jacke, wenn Sie diese in einem Restaurant an der Garderobe abgeben oder über den Stuhl hängen.

Keine Wertsachen im Auto lagern 


Navigationsgerät, Kamera, Laptop oder Geld: wer nur mal kurz für einen Kaffee hält, lässt oft diese Gegenstände im Auto zurück. Dieser kurze Zeitraum reicht für einen Dieb schon vollkommen aus, um erfolgreich zuzugreifen.

Kennzeichnen Sie das Zubehör wie den CD-Player oder das Autoradio ganz individuell. Werden nach einem Diebstahl die Gegenstände von der Polizei gefunden, können diese leichter zugeordnet werden.  In dem PDF  von der www.polizei-beratung.de  "Bremsen Sie die Diebe rechtzeitig aus" finden Sie einen Auto-Zubehör-Pass, in dem Sie alle wichtigen Informationen eintragen können.




Auch Papiere wie den Ausweis oder die Fahrzeugpapiere, ebenso wie die Hinweise auf Ihre Wohnungsanschrift sollten Sie zusammen mit dem Auto- und Wohnungsschlüssel beim Verlassen des Autos immer mitnehmen. Sonst kommt zum Auto-Einbruch eventuell noch ein Wohnungseinbruch hinzu.

Verschließen Sie das Fahrzeug auch immer dann, wenn Sie damit unterwegs sind. So sind Sie bei roten Ampeln und Kreuzungen vor Blitzdiebstählen geschützt.





















Autodiebstahl

Keine Chance für Autodiebe

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden


Die begehrten Objekte, bei denen die Langfinger besonders gerne zuschlagen,  sind meist BMW, Audi und der Land Rover. Dabei arbeiten die Autodiebe gut organisiert und gehen ihrem "Geschäft" sehr professionell nach. Selten sind es Einzeltäter, sondern gleich ganze Banden, die ihre Diebstähle genau planen. Dazu machen es ihnen unachtsame Autobesitzer oft auch noch leichter.

Nicht immer geht es um ganze Autos, auch einzelne Wertgegenstände wie Autoradios oder Navigationsgeräte sind sehr gefragt, auch Benzin ist ist oftmals das Ziel der Langfinger.


Tipps wie Sie Ihr Auto vor den Kriminellen schützen können



  • Hochwertige PKW´s sollten nicht am Straßenrand oder in ungesicherten Carports abgestellt werden. 

  • Wenn ein Unbekannter Ihr Auto fotografiert, sollten Sie misstrauisch werden, denn dies könnte bereits ein Hinweis auf einen bevorstehenden Diebstahl sein. Informieren Sie im Zweifelsfall sofort die Polizei.


Bieten Sie keine Gelegenheit zum Diebstahl


Ganz egal, ob Sie Ihr Auto nur kurz verlassen: Schließen Sie es immer ab und nehmen Sie den Schlüssel mit. Wenn Ihr Fahrzeug eine Diebstahlwarnanlage hat, dann verwenden Sie sie. Schließen Sie außerdem alle Fenster, auch das Schiebedach, den Kofferraum und den Tankdeckel ab.

Manche Autobesitzer verstecken den Ersatzschlüssel am Fahrzeug - das ist grob fahrlässig, weil die Diebe oftmals das Versteck bereits kennen. Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Auto mit einem Zweitschlüssel gestohlen wurde.

Wichtig: haben Sie dien Autoschlüssel verloren oder Sie haben den Verdacht, das er gestohlen wurde, dann fahren Sie sofort in eine Werkstatt. Diese kann den  Schlüssel sperren.

Falls Sie eine Funkfernbedienung zum Verriegeln benutzen, dann prüfen Sie auch bitte nach, ob das Auto wirklich abgeschlossen ist. Professionelle Autodiebe verwenden gerne einen Funkblocker, dieser kann das Signal unterbrechen und der Wagen bleibt offen.

Lassen Sie Ihren Autoschlüssel nicht in der Tasche Ihrer Jacke, wenn Sie diese in einem Restaurant an der Garderobe abgeben oder über den Stuhl hängen.

Keine Wertsachen im Auto lagern 


Navigationsgerät, Kamera, Laptop oder Geld: wer nur mal kurz für einen Kaffee hält, lässt oft diese Gegenstände im Auto zurück. Dieser kurze Zeitraum reicht für einen Dieb schon vollkommen aus, um erfolgreich zuzugreifen.

Kennzeichnen Sie das Zubehör wie den CD-Player oder das Autoradio ganz individuell. Werden nach einem Diebstahl die Gegenstände von der Polizei gefunden, können diese leichter zugeordnet werden.  In dem PDF  von der www.polizei-beratung.de  "Bremsen Sie die Diebe rechtzeitig aus" finden Sie einen Auto-Zubehör-Pass, in dem Sie alle wichtigen Informationen eintragen können.




Auch Papiere wie den Ausweis oder die Fahrzeugpapiere, ebenso wie die Hinweise auf Ihre Wohnungsanschrift sollten Sie zusammen mit dem Auto- und Wohnungsschlüssel beim Verlassen des Autos immer mitnehmen. Sonst kommt zum Auto-Einbruch eventuell noch ein Wohnungseinbruch hinzu.

Verschließen Sie das Fahrzeug auch immer dann, wenn Sie damit unterwegs sind. So sind Sie bei roten Ampeln und Kreuzungen vor Blitzdiebstählen geschützt.





















18:40 Weitersagen:
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