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Donnerstag, 27. Februar 2014

Vermögungswirksame Leistungen ( VWL oder VL genannt ) haben in Deutschland eine lange Tradition und sind ein Geschenk Ihres Arbeitsgeber.


Nutzen Sie dieses, es lohnt sich!








So funktioniert es 

  • Bei einer Fondsgesellschaft, Bank, oder Bausparkasse schließen Sie einen Vertrag für VL-Leistungen ab. Sie erhalten eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. wird diese direkt an diesen geschickt.
  • Der monatliche Höchstbetrag, den Ihr Arbeitgeber für vermögungswirksame Leistungen bezahlt, beträgt 40 Euro. Die Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
  • Sie können das Geld verschieden anlegen in Form eines Banksparvertrags, eines Bausparvertrags,der Tilgung einer Baufinanzierung oder in einem Aktienfondsplan.

Klassische Anlagen

  • Bausparen und Fondssparen sind wohl die bekanntesten Anlagearten. Beide werden staatlich gefördert. Interessant sind auch die Anlagen in Anteile von Wohnungsbaugenossenschaften. Diese können unter Umständen recht lukrativ sein, allerdings ist es schwierig,  sich sein Geld kurzfristig auszahlen zu lassen.Eher unattraktiv sind mittlerweile klassische VL-Sparpläne von Banken und kapitalbildende Versicherungen, sie werden vom Staat nicht mehr gefördert.
  • Zusätzliche Fördermittel vom Staat sind abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von der Art des Sparvertrags. Diese Fördermittel gibt es über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
  • Sollten Sie die volle staatliche Förderung erhalten, lohnt sich eventuell eine Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. 
  • In der Regel wird der Sparvertrag nach sieben Jahren ausbezahlt. Eventuelle staatlichen Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit.
  • Nach Vertragsablauf des Vertrages können Sie das Ersparte für Ihre persönlichen Wünsche oder für Ihre Altersvorsorge nutzen.

Keine VWL für:

  • freie Mitarbeiter
  • Selbstständige
  • Handelsvertreter nach § 84 HGB
  • Rentner
  • Arbeitslose
  • Arbeitnehmer, die über sechs Wochen krank sind und von der Krankenkasse oder BG bezahlt werden
  • im Ausland beschäftigte Grenzgänger, falls sie nicht von Deutschland aus entsendet sind

Bildquellenangabe: Money -AlexanderStein / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CCO

VWL

Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögungswirksame Leistungen ( VWL oder VL genannt ) haben in Deutschland eine lange Tradition und sind ein Geschenk Ihres Arbeitsgeber.


Nutzen Sie dieses, es lohnt sich!








So funktioniert es 

  • Bei einer Fondsgesellschaft, Bank, oder Bausparkasse schließen Sie einen Vertrag für VL-Leistungen ab. Sie erhalten eine Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. wird diese direkt an diesen geschickt.
  • Der monatliche Höchstbetrag, den Ihr Arbeitgeber für vermögungswirksame Leistungen bezahlt, beträgt 40 Euro. Die Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
  • Sie können das Geld verschieden anlegen in Form eines Banksparvertrags, eines Bausparvertrags,der Tilgung einer Baufinanzierung oder in einem Aktienfondsplan.

Klassische Anlagen

  • Bausparen und Fondssparen sind wohl die bekanntesten Anlagearten. Beide werden staatlich gefördert. Interessant sind auch die Anlagen in Anteile von Wohnungsbaugenossenschaften. Diese können unter Umständen recht lukrativ sein, allerdings ist es schwierig,  sich sein Geld kurzfristig auszahlen zu lassen.Eher unattraktiv sind mittlerweile klassische VL-Sparpläne von Banken und kapitalbildende Versicherungen, sie werden vom Staat nicht mehr gefördert.
  • Zusätzliche Fördermittel vom Staat sind abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von der Art des Sparvertrags. Diese Fördermittel gibt es über die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie.
  • Sollten Sie die volle staatliche Förderung erhalten, lohnt sich eventuell eine Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. 
  • In der Regel wird der Sparvertrag nach sieben Jahren ausbezahlt. Eventuelle staatlichen Prämien erhalten Sie erst am Ende der Laufzeit.
  • Nach Vertragsablauf des Vertrages können Sie das Ersparte für Ihre persönlichen Wünsche oder für Ihre Altersvorsorge nutzen.

Keine VWL für:

  • freie Mitarbeiter
  • Selbstständige
  • Handelsvertreter nach § 84 HGB
  • Rentner
  • Arbeitslose
  • Arbeitnehmer, die über sechs Wochen krank sind und von der Krankenkasse oder BG bezahlt werden
  • im Ausland beschäftigte Grenzgänger, falls sie nicht von Deutschland aus entsendet sind

Bildquellenangabe: Money -AlexanderStein / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CCO

10:46 Weitersagen:
Beim Kauf eines Autos im Fachhandel übernimmt der Händler in der Regel die Zulassung.

Sie können Ihr Auto auch persönlich auf dem Landratsamt zulassen.








  • Eine vollständige Online-Zulassung ist noch nicht möglich. Für eine rasche Abwicklung auf dem Amt können Sie einen Termin beantrage, telefonisch oder im Internet auf die Homepage Ihres zuständigen Amtes.

  • Selbst Wunschkennzeichen können Sie mit der gewünschten Buchstaben- und Ziffernfolge bequem online reservieren.

  • Auch eine Feinstaubplakette können Sie online reservieren.

  • Wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, ist eine Vollmacht notwendig. Die meisten Zulassungstellen haben dazu eine Vorlage zum Herunterladen auf ihren Internetseiten.

  • Sie können ein Kraftfahrzeug nur zulassen, wenn Sie keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.

  • Nur in der Zulassungsbehörde des des Hauptwohnsitzes sind An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen durch eine Privatperson möglich. 

  • Die für die Anmeldungen notwendige Versicherungsbestätigung über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Diese können Sie in der Regel telefonisch anfordern.

  • Beachten Sie bei einer Wiederzulassung: Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr wie früher nach 18 Monaten, sondern erst sieben Jahre nach der Stilllegung des Fahrzeug. Erst dann ist auch eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich. Liegt die Stilllegung noch nicht so lange zurück, reicht die Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, falls die nötig sein sollte.

  • Beim Verlust der Papiere oder Schilder gilt: Bei der Neuausstellung der Kfz-Papiere benötigen Sie eine Verlusterklärung des Halters, bei Diebstahl zudem den Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch beim Verlust der Kennzeichen.

Bildquellenangabe: Autolicht PublicDomainPictures / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO
Zulassungstelle

Die KFZ-Zulassung schnell abgewickelt

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Beim Kauf eines Autos im Fachhandel übernimmt der Händler in der Regel die Zulassung.

Sie können Ihr Auto auch persönlich auf dem Landratsamt zulassen.








  • Eine vollständige Online-Zulassung ist noch nicht möglich. Für eine rasche Abwicklung auf dem Amt können Sie einen Termin beantrage, telefonisch oder im Internet auf die Homepage Ihres zuständigen Amtes.

  • Selbst Wunschkennzeichen können Sie mit der gewünschten Buchstaben- und Ziffernfolge bequem online reservieren.

  • Auch eine Feinstaubplakette können Sie online reservieren.

  • Wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, ist eine Vollmacht notwendig. Die meisten Zulassungstellen haben dazu eine Vorlage zum Herunterladen auf ihren Internetseiten.

  • Sie können ein Kraftfahrzeug nur zulassen, wenn Sie keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.

  • Nur in der Zulassungsbehörde des des Hauptwohnsitzes sind An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen durch eine Privatperson möglich. 

  • Die für die Anmeldungen notwendige Versicherungsbestätigung über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Diese können Sie in der Regel telefonisch anfordern.

  • Beachten Sie bei einer Wiederzulassung: Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr wie früher nach 18 Monaten, sondern erst sieben Jahre nach der Stilllegung des Fahrzeug. Erst dann ist auch eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich. Liegt die Stilllegung noch nicht so lange zurück, reicht die Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, falls die nötig sein sollte.

  • Beim Verlust der Papiere oder Schilder gilt: Bei der Neuausstellung der Kfz-Papiere benötigen Sie eine Verlusterklärung des Halters, bei Diebstahl zudem den Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch beim Verlust der Kennzeichen.

Bildquellenangabe: Autolicht PublicDomainPictures / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO

09:47 Weitersagen:

Mittwoch, 26. Februar 2014

Eine betriebliche Altersversorgung erfreut sich ergänzend zur gesetzlichen Rente großer Beliebtheit.













  • Fragen Sie in Ihrer Firma nach, ob es eine betriebliche Altersversorgung gibt. Erkundigen Sie sich zudem, ob der für den Betrieb geltende Tarifvertrag die Umwandlung von Arbeitsentgelt für den Aufbau einer Betriebsrente überhaupt zulässt. 

  • Sie sollten sich zudem erkundigen, welche Möglichkeiten Ihre Firma anbietet: Direktversicherung, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Ist der Arbeitgeber Mitglied in einer Pensionskasse oder in einem Pensionsfonds, kann er die Betriebsrente auf diese Formen beschränken. Ansonsten können Sie den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

  • Der Arbeitgeber kann sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen oder diese ganz finanzieren. Zahlt der Arbeitnehmer eigene Beiträge, wird dies stattlich gefördert. 

  • Auch kann die betriebliche Altersversorgung durch die Riester-Förderung  staatlich unterstützt werden. Für Familien mit Kindern, für Menschen mit hoher Grenzsteuerbelastung und für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen kann die Riester-Rente besonders lukrativ sein.

  • Eine Betriebsrente ist gut geschützt, auch wenn Sie kündigen oder der Betrieb in Konkurs geht. Dabei kommt es auf die Art der Versorgungszulage a. Der Arbeitgeber haftet und muss seine Zusage erfüllen.  

Das PDF zur betrieblichen Altersvorsorge von der Deutschen Rentenversicherung kann hier runterladen werden 


Quelle: Deutsche Rentenversicherung zum Thema betriebliche Altersvorsorge 



Bildquellenangabe: Stift jamoluk / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 
Versorgungszulage

Altersvorsorge - so hilft der Betrieb!

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Eine betriebliche Altersversorgung erfreut sich ergänzend zur gesetzlichen Rente großer Beliebtheit.













  • Fragen Sie in Ihrer Firma nach, ob es eine betriebliche Altersversorgung gibt. Erkundigen Sie sich zudem, ob der für den Betrieb geltende Tarifvertrag die Umwandlung von Arbeitsentgelt für den Aufbau einer Betriebsrente überhaupt zulässt. 

  • Sie sollten sich zudem erkundigen, welche Möglichkeiten Ihre Firma anbietet: Direktversicherung, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Ist der Arbeitgeber Mitglied in einer Pensionskasse oder in einem Pensionsfonds, kann er die Betriebsrente auf diese Formen beschränken. Ansonsten können Sie den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

  • Der Arbeitgeber kann sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen oder diese ganz finanzieren. Zahlt der Arbeitnehmer eigene Beiträge, wird dies stattlich gefördert. 

  • Auch kann die betriebliche Altersversorgung durch die Riester-Förderung  staatlich unterstützt werden. Für Familien mit Kindern, für Menschen mit hoher Grenzsteuerbelastung und für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen kann die Riester-Rente besonders lukrativ sein.

  • Eine Betriebsrente ist gut geschützt, auch wenn Sie kündigen oder der Betrieb in Konkurs geht. Dabei kommt es auf die Art der Versorgungszulage a. Der Arbeitgeber haftet und muss seine Zusage erfüllen.  

Das PDF zur betrieblichen Altersvorsorge von der Deutschen Rentenversicherung kann hier runterladen werden 


Quelle: Deutsche Rentenversicherung zum Thema betriebliche Altersvorsorge 



Bildquellenangabe: Stift jamoluk / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 

14:46 Weitersagen:
Ein altes Sprichwort sagt:" Geld alleine mach nicht glücklich, aber es beruhigt ungemein."
Aber was sollte man tun wenn man nur wenig Geld zur Verfügung hat?

Besonders Auszubildende und Studierende fragen sich das sehr oft, weil sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.

Schon kleine Änderungen im Alltag können eine Menge bewirken! 



Vor dem Weg zur Uni oder zum Beispiel Job ist es vielleicht sinnvoll, auf geschlossene Fenster zu achten oder den Heizkörper abzudrehen. Heizkosten werden oft unterschätzt, da die Kosten nur indirekt spürbar sind. Das gilt vor allem für alte, nicht gedämmte Häuser.

Eine Haushaltskasse ist hilfreich

Bewohnt man mit dem Partner eine gemeinsame Wohnung, ist eine Haushaltskasse hilfreich, in die jeder regelmäßig einzahlt und so seine Ausgaben im Blick behält.

Versicherungen zusammenlegen

Ein guter Tipp, Versicherungen zusammenzulegen: Sowohl verheiratetet als auch nicht verheiratete Paare, die zusammen in einer Wohnung leben, können sich gemeinsam haftpflichtversichern. Eine Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, da sie im Schadensfall greift. Auch werden Versicherungen in sogenannten Bündelverträgen angeboten, die preiswerter sind als Einzelverträge.

Ausgaben auflisten

Wichtig ist, dass die monatlichen Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Wer auflistet, wann er wöfür sein Geld bekommt, bekommt schnell einen Überblick, welche Ausgaben notwendig und welche unnötig sind. So hat man seine Finanzen im Auge und kann sich - ganz ohne schlechtes Gewissen - auch etwas gönnen.

In jungen Jahren kleine Beiträge sparen

Zudem empfiehlt es sich, besonders in jungen Jahren an die Altersvorsorge zu denken. Schon das Sparen von kleinen Beiträgen ist hilfreich. Wer sich früh um eine private Altersvorsorge kümmert, hat später mehr Geld zur Verfügung und kann sich einen entsprechenden Lebensstandard leisten.




Bildquellenangabe: Euro - Gerd Altmann / pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 

Haftpflichtversicherung

Altersvorsorge - früh genug an später denken

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Ein altes Sprichwort sagt:" Geld alleine mach nicht glücklich, aber es beruhigt ungemein."
Aber was sollte man tun wenn man nur wenig Geld zur Verfügung hat?

Besonders Auszubildende und Studierende fragen sich das sehr oft, weil sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.

Schon kleine Änderungen im Alltag können eine Menge bewirken! 



Vor dem Weg zur Uni oder zum Beispiel Job ist es vielleicht sinnvoll, auf geschlossene Fenster zu achten oder den Heizkörper abzudrehen. Heizkosten werden oft unterschätzt, da die Kosten nur indirekt spürbar sind. Das gilt vor allem für alte, nicht gedämmte Häuser.

Eine Haushaltskasse ist hilfreich

Bewohnt man mit dem Partner eine gemeinsame Wohnung, ist eine Haushaltskasse hilfreich, in die jeder regelmäßig einzahlt und so seine Ausgaben im Blick behält.

Versicherungen zusammenlegen

Ein guter Tipp, Versicherungen zusammenzulegen: Sowohl verheiratetet als auch nicht verheiratete Paare, die zusammen in einer Wohnung leben, können sich gemeinsam haftpflichtversichern. Eine Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, da sie im Schadensfall greift. Auch werden Versicherungen in sogenannten Bündelverträgen angeboten, die preiswerter sind als Einzelverträge.

Ausgaben auflisten

Wichtig ist, dass die monatlichen Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Wer auflistet, wann er wöfür sein Geld bekommt, bekommt schnell einen Überblick, welche Ausgaben notwendig und welche unnötig sind. So hat man seine Finanzen im Auge und kann sich - ganz ohne schlechtes Gewissen - auch etwas gönnen.

In jungen Jahren kleine Beiträge sparen

Zudem empfiehlt es sich, besonders in jungen Jahren an die Altersvorsorge zu denken. Schon das Sparen von kleinen Beiträgen ist hilfreich. Wer sich früh um eine private Altersvorsorge kümmert, hat später mehr Geld zur Verfügung und kann sich einen entsprechenden Lebensstandard leisten.




Bildquellenangabe: Euro - Gerd Altmann / pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 

14:15 Weitersagen:

Dienstag, 25. Februar 2014

Bloß kein Risiko eingehen? Kein Problem! Einen Schadensausgleich gibt es für (fast) jeden Fall.

Wogegen Sie sich schützen können...


Entführung durch Aliens


Plötzlich landet ein Ufo in Ihrem Garten. Zwei grüne Männchen steigen aus, sie murmeln Unverständliches und ziehen Sie in ihre fliegende Untertasse...

Kein Grund zur Panik!
Sie können sich gegen diesen Fall der Fälle versichern - für zwölf Euro pro Jahr sind Sie dabei. Das Opfer bekommt im Entführungsfall eine Entschädigung von 5000 € ausgezahlt. 



Einen kleinen Haken gibt es aber dennoch: 
Sie müssen Ihrer Versicherung beweisen, dass Sie von Außerirdischen gekidnappt worden sind. Vorher müssen Sie aber noch heil zur Erde zurückkehren.

( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an


Unerlaubter Deckakt



Und ewig lockt das Weib: Wenn ein liebestoller Hengst ausbricht und eine Stute beglückt, muss sein Halter zahlen. Die oft hohen Folgekosten einer Trächtigkeit - etwa für den Unterhalt und die medzinische Versorgung - übernimmt die Pferdehaftpflicht, die Deckschäden sind mitversichert.
Kosten: 70 € im Jahr 

( Hier geht es zur Pferdehaftpflichtversicherung  ) 

Pech im Lotto 


Einmal im Leben sechs Richtige im Lotto zu haben und einen Millionen-Gewinn abzuräumen - davon träumt doch ein jeder!
Doch nur selten wird dieser Traum wahr: Die Chance liegt nur bei rund 1:140 Millionen.

Ein kleinen Trost gibt es aber trotzdem:
Wer 52-mal pro Jahr Lotto spielt und nie mehr als zwei richtige Zahlen angekreuzt hat, bekommt von der Versicherung 2500 € ausgezahlt. Die Chance, dass sich der Jahresbeitrag von zwölf Euro rentiert, liegt übrigens bei 1:4900. 


( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an )



Im Aufzug stecken bleiben



Eine Alptraumvorstellung: Sie bleiben im prall gefüllten Fahrstuhl stecken. Sie drücken den Notruf-Knopf und warten gefühlte Stunden auf die Rettung durch den Notdienstmonteur. Es ist heiß, eng und stickig. Panik macht sich breit. Währenddessen verpassen Sie einen wichtigen Geschäftstermin.

Sollten Sie in diese unglückliche Lage geraten, zahlt Ihnen die Versicherung eine Entschädigung von 75 €, vorausgesetzt Sie haben den Jahresbeitrag von zwölf Euro überwiesen. 
Ob man einen solchen Schutz raucht, sei dahingestellt:
Im Durchschnitt bleibt jeder Deutsche alle 102 Jahre im Aufzug stecken.
Wer sicher gehen will, nimmt die Treppe - das ist ohnehin viel besser für die Gesundheit. 


( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an ) 

Abstieg




"Mal verliert man, und mal gewinnen die anderen!" Zu dieser Erkenntnis kam auch schon eine bekannte Fußballer-Legende. Steigt ein Team aus der Liga ab, hängt daran meist mehr als verletzter Stolz. Der Verein hat mit großen finanziellen Einbußen zu rechnen - etwa durch Sponsoren, die abspringen, und Zuschauer, die wegbleiben.
Ein Glück, dass dann die Versicherung einspringt: Sie kommt für den Schaden durch sogenannte Mindereinnahmen auf.



( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an ) 

Golfer-Schutzbrief


Wer Erfolg auf dem Rasen hat, muss tief in die Tasche greifen! Gelingt es dem Spieler, eine Bahn mit nur einem einzigen Schlag zu spielen ("Hole-in-one"), lädt er die anderen Turnier-Spieler zum Siegestrunk ein - das ist Tradition! 

Die Versicherung kommt im Siegesfall für die Kosten auf. Die Chancen stehen bei einem Amateur bei etwa 1:12 500, bei einem Profi bei 1: 2500.




Das Versicherungspaket umfasst außerdem weltweiten Schutz der Golfausrüstung vor Diebstahl und Beschädigung sowie die Übernahme des Clubbeitrags im Krankheitsfall - Eventualitäten, die eher eintreten als ein ("Hole-in-one"). Die Versicherung kostet rund 76 € im Jahr.

( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an ) 



Bildquellenangaben:




Fußball falco / pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

Golfer tpsdave / pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

skurrile Versicherungen

Die skurrilsten Versicherungen der Welt

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Bloß kein Risiko eingehen? Kein Problem! Einen Schadensausgleich gibt es für (fast) jeden Fall.

Wogegen Sie sich schützen können...


Entführung durch Aliens


Plötzlich landet ein Ufo in Ihrem Garten. Zwei grüne Männchen steigen aus, sie murmeln Unverständliches und ziehen Sie in ihre fliegende Untertasse...

Kein Grund zur Panik!
Sie können sich gegen diesen Fall der Fälle versichern - für zwölf Euro pro Jahr sind Sie dabei. Das Opfer bekommt im Entführungsfall eine Entschädigung von 5000 € ausgezahlt. 



Einen kleinen Haken gibt es aber dennoch: 
Sie müssen Ihrer Versicherung beweisen, dass Sie von Außerirdischen gekidnappt worden sind. Vorher müssen Sie aber noch heil zur Erde zurückkehren.

( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an


Unerlaubter Deckakt



Und ewig lockt das Weib: Wenn ein liebestoller Hengst ausbricht und eine Stute beglückt, muss sein Halter zahlen. Die oft hohen Folgekosten einer Trächtigkeit - etwa für den Unterhalt und die medzinische Versorgung - übernimmt die Pferdehaftpflicht, die Deckschäden sind mitversichert.
Kosten: 70 € im Jahr 

( Hier geht es zur Pferdehaftpflichtversicherung  ) 

Pech im Lotto 


Einmal im Leben sechs Richtige im Lotto zu haben und einen Millionen-Gewinn abzuräumen - davon träumt doch ein jeder!
Doch nur selten wird dieser Traum wahr: Die Chance liegt nur bei rund 1:140 Millionen.

Ein kleinen Trost gibt es aber trotzdem:
Wer 52-mal pro Jahr Lotto spielt und nie mehr als zwei richtige Zahlen angekreuzt hat, bekommt von der Versicherung 2500 € ausgezahlt. Die Chance, dass sich der Jahresbeitrag von zwölf Euro rentiert, liegt übrigens bei 1:4900. 


( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an )



Im Aufzug stecken bleiben



Eine Alptraumvorstellung: Sie bleiben im prall gefüllten Fahrstuhl stecken. Sie drücken den Notruf-Knopf und warten gefühlte Stunden auf die Rettung durch den Notdienstmonteur. Es ist heiß, eng und stickig. Panik macht sich breit. Währenddessen verpassen Sie einen wichtigen Geschäftstermin.

Sollten Sie in diese unglückliche Lage geraten, zahlt Ihnen die Versicherung eine Entschädigung von 75 €, vorausgesetzt Sie haben den Jahresbeitrag von zwölf Euro überwiesen. 
Ob man einen solchen Schutz raucht, sei dahingestellt:
Im Durchschnitt bleibt jeder Deutsche alle 102 Jahre im Aufzug stecken.
Wer sicher gehen will, nimmt die Treppe - das ist ohnehin viel besser für die Gesundheit. 


( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an ) 

Abstieg




"Mal verliert man, und mal gewinnen die anderen!" Zu dieser Erkenntnis kam auch schon eine bekannte Fußballer-Legende. Steigt ein Team aus der Liga ab, hängt daran meist mehr als verletzter Stolz. Der Verein hat mit großen finanziellen Einbußen zu rechnen - etwa durch Sponsoren, die abspringen, und Zuschauer, die wegbleiben.
Ein Glück, dass dann die Versicherung einspringt: Sie kommt für den Schaden durch sogenannte Mindereinnahmen auf.



( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an ) 

Golfer-Schutzbrief


Wer Erfolg auf dem Rasen hat, muss tief in die Tasche greifen! Gelingt es dem Spieler, eine Bahn mit nur einem einzigen Schlag zu spielen ("Hole-in-one"), lädt er die anderen Turnier-Spieler zum Siegestrunk ein - das ist Tradition! 

Die Versicherung kommt im Siegesfall für die Kosten auf. Die Chancen stehen bei einem Amateur bei etwa 1:12 500, bei einem Profi bei 1: 2500.




Das Versicherungspaket umfasst außerdem weltweiten Schutz der Golfausrüstung vor Diebstahl und Beschädigung sowie die Übernahme des Clubbeitrags im Krankheitsfall - Eventualitäten, die eher eintreten als ein ("Hole-in-one"). Die Versicherung kostet rund 76 € im Jahr.

( Diese Versicherung biete ich auf Wunsch an ) 



Bildquellenangaben:




Fußball falco / pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

Golfer tpsdave / pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0

14:39 Weitersagen:

Montag, 24. Februar 2014

Eine Autopanne ist immer ärgerlich, aber wenn sie ausgerechnet auf der Autobahn passiert, kann die Situation sogar gefährlich werden.

Daher ist jetzt gut überlegtes Handeln gefragt. Idealerweise kommt der Wagen auf der Standspur ganz rechts zum Stehen. Gibt er aber auf der Überholspur seinen Geist auf, sollte so weit es geht nach links gelenkt werden.
Nun müssen alle Insassen das Auto verlassen - wenn möglich auf der von der abgewandten Seite - und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.




Bevor Hilfe geholt wird, muss der Wagen abgesichert werden! 

Gute Sichtbarkeit ist dabei das A und O. Wer sich vom Auto entfernt, sollte dabei eine Warnweste tragen. 

Achtung : Ab 1. Juli 2014 ist eine Warnweste sogar Pflicht!

 Das Warndreieck muss etwa 150 Meter hinter der Pannenstelle aufgestellt werden. Trägt man es auf dem Weg vor sich her, sind die nachfolgenden Fahrzeuge schon mal vorgewarnt. 

Auch ein aufgeklappter Kofferraum erhöht die Aufmerksamkeit. Nun kann über das Handy oder eine Notrufsäule Hilfe geholt werden. 
Wichtig: Wer am Fahrbahnrand entlangläuft, sollte immer hinter der Leitplanke bleiben!

Bildquellenangabe: OpenIcons / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0



Kfz Versicherungen

Panne auf der Autobahn - was tun?

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Eine Autopanne ist immer ärgerlich, aber wenn sie ausgerechnet auf der Autobahn passiert, kann die Situation sogar gefährlich werden.

Daher ist jetzt gut überlegtes Handeln gefragt. Idealerweise kommt der Wagen auf der Standspur ganz rechts zum Stehen. Gibt er aber auf der Überholspur seinen Geist auf, sollte so weit es geht nach links gelenkt werden.
Nun müssen alle Insassen das Auto verlassen - wenn möglich auf der von der abgewandten Seite - und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.




Bevor Hilfe geholt wird, muss der Wagen abgesichert werden! 

Gute Sichtbarkeit ist dabei das A und O. Wer sich vom Auto entfernt, sollte dabei eine Warnweste tragen. 

Achtung : Ab 1. Juli 2014 ist eine Warnweste sogar Pflicht!

 Das Warndreieck muss etwa 150 Meter hinter der Pannenstelle aufgestellt werden. Trägt man es auf dem Weg vor sich her, sind die nachfolgenden Fahrzeuge schon mal vorgewarnt. 

Auch ein aufgeklappter Kofferraum erhöht die Aufmerksamkeit. Nun kann über das Handy oder eine Notrufsäule Hilfe geholt werden. 
Wichtig: Wer am Fahrbahnrand entlangläuft, sollte immer hinter der Leitplanke bleiben!

Bildquellenangabe: OpenIcons / Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0



09:58 Weitersagen:

Donnerstag, 20. Februar 2014

Brandgefahren können von vielen Gegenständen in einem Haushalt ausgehen. Auch
Großbrände haben meist kleine Ursachen. Gewohnheiten die 100 mal gut gehen,
können beim 101-ten mal einen Brand auslösen. Aber genau an diesem Punkt, sind
Sie selbst gefragt.

  • Halten Sie brennbare Gegenstände von Wärmequellen fern!  
  • Achten Sie auf einwandfreien Zustand der elektrischen Zuleitungen und Stecker Ihrer Elektrogeräte!
  • Decken Sie keine elektrischen Geräte ab, die Wärme erzeugen! 
  • Lassen Sie Kochstellen und offenes Feuer (z. B. Kerzen) niemals unbeaufsichtigt! 
  • Stellen Sie das Bügeleisen nie auf brennbarer Unterlage ab! 


Fettbrand

Dieses Video befasst sich mit der Thematik der Fettbrände im häuslichen Umfeld. Man kann abschätzen, dass sich jährlich einige Zehntausend solcher Fälle in Deutschland ereignen. Man muss von einer relativ hohen Dunkelziffer ausgehen, da nicht immer Feuerwehr und Versicherer informiert werden. Leichtsinn, Unachtsamkeit und immer mehr auch Vergesslichkeit im Alter können zur Entstehung derartiger Brände beitragen. Die Folgen sind oft verheerend.


Der Herd wird oft als Ablagefläche genutzt

Leicht schaltet jemand dann versehentlich den Herd ein oder nimmt eine falsche Herdplatte in Betrieb.




Mehrfachsteckdosenleisten bergen mehrere Gefahrenquellen 

Sie können bei falschem Einsatz überhitzen, aber auch bei mechanischen Schäden oder Belastungen in Brand geraten..

 

Haartrockner, die sich selbsttätig einschalten

Durch defekte Schalter können sich Haartrockner selbst einschalten – sofern sich der Stecker in der Steckdose befindet.



Brände durch Lampen:

Viele Leuchtmittel erzeugen nicht nur Licht, sondern auch eine große Menge an Wärme. Bei einem Wärmestau kann ein Brand entstehen.




Wäschetrockner

Dieses Video zeigt einen Wäschetrocknerbrand. Wäschetrockner sind die Haushaltsgeräte, die nach der IFS-Statistik in der Kategorie „Elektrogeräte“ am häufigsten brandursächlich sind. Nach einem fingierten Kurzschluss beginnt ein Brand in der Elektronik des Gerätes und breitet sich rasant aus. Die Geschwindigkeit des Geschehens überrascht selbst Fachleute. Solche Bilder sind rar, weil bei realen Bränden in der Entstehungsphase selten Kameraleute dabei sind.




Welcher Feuerlöscher für welche Brandklassen?

Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz kann man Brände im Haus zwar weitestgehend ausschließen, aber nie ganz verhindern. Jedes Feuer hat, bedingt durch die Vielzahl brennbarer Stoffe, seine eigenen chemischen Prozesse und Vorgänge. Deshalb gibt es keinen Universallöscher für jeden Brand.




Der richtige Umgang mit Feuerlöschern 





 Umgang mit Feuerlöschern
Das PDF können Sie mit einem Klick auf das Bild  downloaden


Feuerlöscher

Die Brandgefahren im Haushalt

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Brandgefahren können von vielen Gegenständen in einem Haushalt ausgehen. Auch
Großbrände haben meist kleine Ursachen. Gewohnheiten die 100 mal gut gehen,
können beim 101-ten mal einen Brand auslösen. Aber genau an diesem Punkt, sind
Sie selbst gefragt.

  • Halten Sie brennbare Gegenstände von Wärmequellen fern!  
  • Achten Sie auf einwandfreien Zustand der elektrischen Zuleitungen und Stecker Ihrer Elektrogeräte!
  • Decken Sie keine elektrischen Geräte ab, die Wärme erzeugen! 
  • Lassen Sie Kochstellen und offenes Feuer (z. B. Kerzen) niemals unbeaufsichtigt! 
  • Stellen Sie das Bügeleisen nie auf brennbarer Unterlage ab! 


Fettbrand

Dieses Video befasst sich mit der Thematik der Fettbrände im häuslichen Umfeld. Man kann abschätzen, dass sich jährlich einige Zehntausend solcher Fälle in Deutschland ereignen. Man muss von einer relativ hohen Dunkelziffer ausgehen, da nicht immer Feuerwehr und Versicherer informiert werden. Leichtsinn, Unachtsamkeit und immer mehr auch Vergesslichkeit im Alter können zur Entstehung derartiger Brände beitragen. Die Folgen sind oft verheerend.


Der Herd wird oft als Ablagefläche genutzt

Leicht schaltet jemand dann versehentlich den Herd ein oder nimmt eine falsche Herdplatte in Betrieb.




Mehrfachsteckdosenleisten bergen mehrere Gefahrenquellen 

Sie können bei falschem Einsatz überhitzen, aber auch bei mechanischen Schäden oder Belastungen in Brand geraten..

 

Haartrockner, die sich selbsttätig einschalten

Durch defekte Schalter können sich Haartrockner selbst einschalten – sofern sich der Stecker in der Steckdose befindet.



Brände durch Lampen:

Viele Leuchtmittel erzeugen nicht nur Licht, sondern auch eine große Menge an Wärme. Bei einem Wärmestau kann ein Brand entstehen.




Wäschetrockner

Dieses Video zeigt einen Wäschetrocknerbrand. Wäschetrockner sind die Haushaltsgeräte, die nach der IFS-Statistik in der Kategorie „Elektrogeräte“ am häufigsten brandursächlich sind. Nach einem fingierten Kurzschluss beginnt ein Brand in der Elektronik des Gerätes und breitet sich rasant aus. Die Geschwindigkeit des Geschehens überrascht selbst Fachleute. Solche Bilder sind rar, weil bei realen Bränden in der Entstehungsphase selten Kameraleute dabei sind.




Welcher Feuerlöscher für welche Brandklassen?

Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz kann man Brände im Haus zwar weitestgehend ausschließen, aber nie ganz verhindern. Jedes Feuer hat, bedingt durch die Vielzahl brennbarer Stoffe, seine eigenen chemischen Prozesse und Vorgänge. Deshalb gibt es keinen Universallöscher für jeden Brand.




Der richtige Umgang mit Feuerlöschern 





 Umgang mit Feuerlöschern
Das PDF können Sie mit einem Klick auf das Bild  downloaden


11:08 Weitersagen:

Mittwoch, 19. Februar 2014

 35 ExpErtEn-tipps zur Kfz-VErsichErung

Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht genau, wie sie sich richtig verhalten sollen, wenn sie plötzlich und unvorhergesehen in einen Unfall verwickelt sind.

Dieser Ratgeber soll
Unfallbeteiligten dabei helfen, im Schadensfall einen kühlen Kopf zu bewahren und
nach dem ersten Schreck mögliche Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung zu vermeiden.





Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung – ein wertvoller Ratgeber für alle Autofahrer

  • Wie sichert man eine Unfallstelle? 
  • Was ist beim Anfertigen eines Unfallprotokolls zu beachten? 
  • Welche Versicherungen helfen nach einem Unfall sowohl bei Schadensersatzansprüchen als auch bei Schäden am eigenen PKW?
  • Welche Rechte und Ansprüche hat man nach einem Unfall?

Würden Sie nach einem Autounfall alles richtig machen?



 jetzt kostenlos runterladen

































Durch einem Klick auf das Bild können Sie die Ratgeber-Broschüre kostenlos herunterladen



Tipps zum Verhalten nach einem Autounfall

Tipps zum Verhalten nach einem Autounfall

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 35 ExpErtEn-tipps zur Kfz-VErsichErung

Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht genau, wie sie sich richtig verhalten sollen, wenn sie plötzlich und unvorhergesehen in einen Unfall verwickelt sind.

Dieser Ratgeber soll
Unfallbeteiligten dabei helfen, im Schadensfall einen kühlen Kopf zu bewahren und
nach dem ersten Schreck mögliche Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung zu vermeiden.





Experten-Tipps zur Kfz-Versicherung – ein wertvoller Ratgeber für alle Autofahrer

  • Wie sichert man eine Unfallstelle? 
  • Was ist beim Anfertigen eines Unfallprotokolls zu beachten? 
  • Welche Versicherungen helfen nach einem Unfall sowohl bei Schadensersatzansprüchen als auch bei Schäden am eigenen PKW?
  • Welche Rechte und Ansprüche hat man nach einem Unfall?

Würden Sie nach einem Autounfall alles richtig machen?



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12:21 Weitersagen:

Montag, 17. Februar 2014

Mit der praktischen Reise-Checkliste wird garantiert nichts vergessen! 

Diese Checkliste dürfen sie gerne ausdrucken und für Ihren nächsten Urlaub verwenden! 


Erholen Sie sich gut und kommen Sie bitte gut entspannt und vor allem gesund wieder ;-)



Reise-Checkliste

Entspannt in den Urlaub starten!

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Mit der praktischen Reise-Checkliste wird garantiert nichts vergessen! 

Diese Checkliste dürfen sie gerne ausdrucken und für Ihren nächsten Urlaub verwenden! 


Erholen Sie sich gut und kommen Sie bitte gut entspannt und vor allem gesund wieder ;-)



18:44 Weitersagen:

Sonntag, 16. Februar 2014

So sicher wie möglich unterwegs zu sein und auch in den extremsten Situationen reagieren zu können, gehört zu den Grundpflichten im Straßenverkehr.

Um dieses auf höchstem Niveau zu gewährleisten gelten seit Jahresbeginn 2014 neue Vorschriften für den Inhalt der Verbandskästen.

Es ist nur eines von vielen Accessoires in jedem Auto. Aber es könnte sich im Falle eines Unfalls in ein Werkzeug verwandeln, das Menschenleben rettet.





Die Rede ist von dem Verbandskasten. Schon seit langer Zeit ist es gemäß der DIN-Norm 13164 Vorschrift, einen Erste-Hilfe-Kasten im Auto zu haben.

Welcher Inhalt mitgeführt werden muss, hat sich allerdings seit Januar dieses Jahres verändert.
Vier neue medizinische Hilfsmittel sollten zukünftig ebenfalls im Erste-Hilfe-Kasten zu finden sein:

  • ein 14-teiliges Fertigpflasterset
  • ein Verbandspäckchen der Kategorie K 
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
Nicht mehr wirklich notwendig ist das Verbandpäckchen M, das Verbandtuch BR, die bisher vorgeschriebenen vier Stück Wundschnellverband dIN 13019-E 10 x 6 sowie Mullbinden. 

Erhältlich sind die vorgeschriebenen Hilfsmittel in der Apotheke. Allerdings kann man sich mit der Neuerung noch Zeit lassen. Laut der aktuellen Vorschrift dürfen die bisher erlaubten Verbandskästen das ganze Jahr 2014 noch verkauft werden. Dennoch sollte man einen Blick in das bisherige Set werfen. Einige Inhaltsteile verfügen über ein Verfallsdatum. Diese sollte man regelmäßig austauschen.

Wer keinen Verbandskasten mit sich führt und erwischt wird, muss fünf Euro Verwarnungsgeld bezahlen. 

Die nachfolgenden Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164 









Bildquellenangabe: Erste Hilfe Kasten Wikimedia - Lizenz  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license

Verbandskasten

Die neuen Vorschriften für den Inhalt des Erste-Hilfe-Kasten

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So sicher wie möglich unterwegs zu sein und auch in den extremsten Situationen reagieren zu können, gehört zu den Grundpflichten im Straßenverkehr.

Um dieses auf höchstem Niveau zu gewährleisten gelten seit Jahresbeginn 2014 neue Vorschriften für den Inhalt der Verbandskästen.

Es ist nur eines von vielen Accessoires in jedem Auto. Aber es könnte sich im Falle eines Unfalls in ein Werkzeug verwandeln, das Menschenleben rettet.





Die Rede ist von dem Verbandskasten. Schon seit langer Zeit ist es gemäß der DIN-Norm 13164 Vorschrift, einen Erste-Hilfe-Kasten im Auto zu haben.

Welcher Inhalt mitgeführt werden muss, hat sich allerdings seit Januar dieses Jahres verändert.
Vier neue medizinische Hilfsmittel sollten zukünftig ebenfalls im Erste-Hilfe-Kasten zu finden sein:

  • ein 14-teiliges Fertigpflasterset
  • ein Verbandspäckchen der Kategorie K 
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
Nicht mehr wirklich notwendig ist das Verbandpäckchen M, das Verbandtuch BR, die bisher vorgeschriebenen vier Stück Wundschnellverband dIN 13019-E 10 x 6 sowie Mullbinden. 

Erhältlich sind die vorgeschriebenen Hilfsmittel in der Apotheke. Allerdings kann man sich mit der Neuerung noch Zeit lassen. Laut der aktuellen Vorschrift dürfen die bisher erlaubten Verbandskästen das ganze Jahr 2014 noch verkauft werden. Dennoch sollte man einen Blick in das bisherige Set werfen. Einige Inhaltsteile verfügen über ein Verfallsdatum. Diese sollte man regelmäßig austauschen.

Wer keinen Verbandskasten mit sich führt und erwischt wird, muss fünf Euro Verwarnungsgeld bezahlen. 

Die nachfolgenden Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164 









Bildquellenangabe: Erste Hilfe Kasten Wikimedia - Lizenz  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license

11:47 Weitersagen:

Mittwoch, 12. Februar 2014

Mal versuchen es die Ganoven mit Geldversprechen, mal mit falschen Namen und Druck.




Sie lassen sich immer wieder neue Methoden einfallen, um an das Geld von gutgläubigen Menschen zu kommen.







Tipps und Tricks, wie Sie sich dagegen wehren können:


"Die Verbraucherschützer"
Bei Anrufen oder Mails geben sich Abzocker als Verbraucherschützer aus und behaupten, zu helfen, Gewinnspielverträge zu stornieren - gegen Gebühr.
Tipp:
Name, Anschrift, Bankdaten nicht herausgeben, denn die Verbraucherzentralen rufen niemals unaufgefordert an.

"Gutscheine und Gewinne"
Callcenter rufen an, gratulieren zum Gewinn eines Kosmetik-Gutscheins und bieten ein Abo für einen Gewinnspieleintragsdienst an, das mit der Telefonrechnung bezahlt werde. Auch wenn man ablehnt, wird häufig Geld abgebucht!
Tipp:
Ist der Betrag bereits abgebucht, kann eine Rückbuchung des strittigen Teilbetrages bei der Bank, gegebenenfalls eine Kündigung der Einzugsermächtigung helfen.

"Die Datensammler"
Die Anrufer versprechen zum Beispiel eine monatliche Rente, dafür müsse man persönliche Daten preisgeben und vorab einen Betrag überweisen. Vorsicht - das ist Abzocke!
Tipp:
Nichts sagen und auflegen.
Seriöse Gewinnspielveranstalter fordern kein Geld für Überweisungen oder Anwaltskosten.


Telefon-Betrüger

So wehren Sie sich gegen Telefon-Betrüger!

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Mal versuchen es die Ganoven mit Geldversprechen, mal mit falschen Namen und Druck.




Sie lassen sich immer wieder neue Methoden einfallen, um an das Geld von gutgläubigen Menschen zu kommen.







Tipps und Tricks, wie Sie sich dagegen wehren können:


"Die Verbraucherschützer"
Bei Anrufen oder Mails geben sich Abzocker als Verbraucherschützer aus und behaupten, zu helfen, Gewinnspielverträge zu stornieren - gegen Gebühr.
Tipp:
Name, Anschrift, Bankdaten nicht herausgeben, denn die Verbraucherzentralen rufen niemals unaufgefordert an.

"Gutscheine und Gewinne"
Callcenter rufen an, gratulieren zum Gewinn eines Kosmetik-Gutscheins und bieten ein Abo für einen Gewinnspieleintragsdienst an, das mit der Telefonrechnung bezahlt werde. Auch wenn man ablehnt, wird häufig Geld abgebucht!
Tipp:
Ist der Betrag bereits abgebucht, kann eine Rückbuchung des strittigen Teilbetrages bei der Bank, gegebenenfalls eine Kündigung der Einzugsermächtigung helfen.

"Die Datensammler"
Die Anrufer versprechen zum Beispiel eine monatliche Rente, dafür müsse man persönliche Daten preisgeben und vorab einen Betrag überweisen. Vorsicht - das ist Abzocke!
Tipp:
Nichts sagen und auflegen.
Seriöse Gewinnspielveranstalter fordern kein Geld für Überweisungen oder Anwaltskosten.


19:28 Weitersagen:
Ab dem 01. Februar müssen Bankkunden eine 22-stellige Kontonummer in Überweisungen und Lastschriften schreiben.
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht!
Die neue SEPA-Nummer setzt sich aus einem Länder-Code, einer Prüfziffer, der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Zukünftig findet man sie auch auf dem Kontoauszug.

Die neuen Kontonummern der Zahlungsempfänger sind auf deren Rechnungen angegeben.


Bitte nicht verschreiben denn für Zahlendreher, die zu falschen Überweisungen führen, haftet die Bank nicht!


Dringende WARNUNG vor SEPA PHISHING Mails

Bildquelle:Mimikama.at
Zurzeit kursieren erneut Phishing-Mails, die die Umstellung auf SEPA “ausnutzen”. Die Betroffenen werden dabei auf eine gefälschte Online-Banking-Seite geleitet, um dort die Konto- und Adressdaten preiszugeben. Diese Phishing-Mails werden mit unterschiedlichen Betreffzeilen verschickt.

Aufgepasst: Banken und Sparkassen versenden niemals E-Mails, in denen sie Ihre Kunden zur Eingabe der Zugangsdaten auffordern.

Neu dazu gekommen ist jetzt, dass die Internetbetrüger dazu auffordern, auch den Personalausweis einzuscannen. Die Polizei warnt davor, Anhänge dieser Mails zu öffnen, bzw. keine persönlichen Daten bekannt zu geben und auf keinen Fall den Personalausweis einzuscannen.




Wer das schon gemacht hat, sollte sich umgehend mit seiner Bank oder Sparkasse in Verbindung setzen, das Onlinebanking sperren und seine Daten ändern lassen. Weitere Sicherheitshinweise finden sie auch den entsprechenden Seiten der Banken und Sparkassen.

Weitere Informationen zum Thema SEPA PHISHING Mails finden Sie auch bei Mimikama.at:  Warnung vor SEPA-Pishing-Mails


SEPA Umstellung

Informationen zur SEPA-Umstellung

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Ab dem 01. Februar müssen Bankkunden eine 22-stellige Kontonummer in Überweisungen und Lastschriften schreiben.
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht!
Die neue SEPA-Nummer setzt sich aus einem Länder-Code, einer Prüfziffer, der alten Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Zukünftig findet man sie auch auf dem Kontoauszug.

Die neuen Kontonummern der Zahlungsempfänger sind auf deren Rechnungen angegeben.


Bitte nicht verschreiben denn für Zahlendreher, die zu falschen Überweisungen führen, haftet die Bank nicht!


Dringende WARNUNG vor SEPA PHISHING Mails

Bildquelle:Mimikama.at
Zurzeit kursieren erneut Phishing-Mails, die die Umstellung auf SEPA “ausnutzen”. Die Betroffenen werden dabei auf eine gefälschte Online-Banking-Seite geleitet, um dort die Konto- und Adressdaten preiszugeben. Diese Phishing-Mails werden mit unterschiedlichen Betreffzeilen verschickt.

Aufgepasst: Banken und Sparkassen versenden niemals E-Mails, in denen sie Ihre Kunden zur Eingabe der Zugangsdaten auffordern.

Neu dazu gekommen ist jetzt, dass die Internetbetrüger dazu auffordern, auch den Personalausweis einzuscannen. Die Polizei warnt davor, Anhänge dieser Mails zu öffnen, bzw. keine persönlichen Daten bekannt zu geben und auf keinen Fall den Personalausweis einzuscannen.




Wer das schon gemacht hat, sollte sich umgehend mit seiner Bank oder Sparkasse in Verbindung setzen, das Onlinebanking sperren und seine Daten ändern lassen. Weitere Sicherheitshinweise finden sie auch den entsprechenden Seiten der Banken und Sparkassen.

Weitere Informationen zum Thema SEPA PHISHING Mails finden Sie auch bei Mimikama.at:  Warnung vor SEPA-Pishing-Mails


18:23 Weitersagen:

Montag, 10. Februar 2014

Manchmal sind Versicherungen nicht gleich zu verstehen oder man hat eventuell sogar Zusatzversicherungen, die man nicht wirklich braucht.








Sie haben Fragen zur:


  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Hausratversicherung 
  • Berufsunfähigkeitsversícherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Versicherungsfragen und Anliegen allgemein? 
  • Sie möchten eine Versicherung kündigen oder wechseln und wissen nicht wie ? 



Sprechen Sie mich einfach an - zusammen werden wir uns um Ihr Anliegen kümmern und ich werde sie dazu beraten!
Sofern Sie auch auf Facebook vertreten sind lade ich Sie ein, an unserer Veranstaltung teilzunehmen.
Sehr gerne dürfen Sie mir Ihre Fragen auch per Mail: mail (at ) robert-guenther.eu zukommen lassen.

Zusatzversicherung

Sie haben Fragen zu Ihrer Versicherung?

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Manchmal sind Versicherungen nicht gleich zu verstehen oder man hat eventuell sogar Zusatzversicherungen, die man nicht wirklich braucht.








Sie haben Fragen zur:


  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Hausratversicherung 
  • Berufsunfähigkeitsversícherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Versicherungsfragen und Anliegen allgemein? 
  • Sie möchten eine Versicherung kündigen oder wechseln und wissen nicht wie ? 



Sprechen Sie mich einfach an - zusammen werden wir uns um Ihr Anliegen kümmern und ich werde sie dazu beraten!
Sofern Sie auch auf Facebook vertreten sind lade ich Sie ein, an unserer Veranstaltung teilzunehmen.
Sehr gerne dürfen Sie mir Ihre Fragen auch per Mail: mail (at ) robert-guenther.eu zukommen lassen.

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