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Sonntag, 16. Februar 2014

Die neuen Vorschriften für den Inhalt des Erste-Hilfe-Kasten

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

So sicher wie möglich unterwegs zu sein und auch in den extremsten Situationen reagieren zu können, gehört zu den Grundpflichten im Straßenverkehr.

Um dieses auf höchstem Niveau zu gewährleisten gelten seit Jahresbeginn 2014 neue Vorschriften für den Inhalt der Verbandskästen.

Es ist nur eines von vielen Accessoires in jedem Auto. Aber es könnte sich im Falle eines Unfalls in ein Werkzeug verwandeln, das Menschenleben rettet.





Die Rede ist von dem Verbandskasten. Schon seit langer Zeit ist es gemäß der DIN-Norm 13164 Vorschrift, einen Erste-Hilfe-Kasten im Auto zu haben.

Welcher Inhalt mitgeführt werden muss, hat sich allerdings seit Januar dieses Jahres verändert.
Vier neue medizinische Hilfsmittel sollten zukünftig ebenfalls im Erste-Hilfe-Kasten zu finden sein:

  • ein 14-teiliges Fertigpflasterset
  • ein Verbandspäckchen der Kategorie K 
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
Nicht mehr wirklich notwendig ist das Verbandpäckchen M, das Verbandtuch BR, die bisher vorgeschriebenen vier Stück Wundschnellverband dIN 13019-E 10 x 6 sowie Mullbinden. 

Erhältlich sind die vorgeschriebenen Hilfsmittel in der Apotheke. Allerdings kann man sich mit der Neuerung noch Zeit lassen. Laut der aktuellen Vorschrift dürfen die bisher erlaubten Verbandskästen das ganze Jahr 2014 noch verkauft werden. Dennoch sollte man einen Blick in das bisherige Set werfen. Einige Inhaltsteile verfügen über ein Verfallsdatum. Diese sollte man regelmäßig austauschen.

Wer keinen Verbandskasten mit sich führt und erwischt wird, muss fünf Euro Verwarnungsgeld bezahlen. 

Die nachfolgenden Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164 









Bildquellenangabe: Erste Hilfe Kasten Wikimedia - Lizenz  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported license

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