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Donnerstag, 27. Februar 2014

Die KFZ-Zulassung schnell abgewickelt

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Beim Kauf eines Autos im Fachhandel übernimmt der Händler in der Regel die Zulassung.

Sie können Ihr Auto auch persönlich auf dem Landratsamt zulassen.








  • Eine vollständige Online-Zulassung ist noch nicht möglich. Für eine rasche Abwicklung auf dem Amt können Sie einen Termin beantrage, telefonisch oder im Internet auf die Homepage Ihres zuständigen Amtes.

  • Selbst Wunschkennzeichen können Sie mit der gewünschten Buchstaben- und Ziffernfolge bequem online reservieren.

  • Auch eine Feinstaubplakette können Sie online reservieren.

  • Wenn Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, ist eine Vollmacht notwendig. Die meisten Zulassungstellen haben dazu eine Vorlage zum Herunterladen auf ihren Internetseiten.

  • Sie können ein Kraftfahrzeug nur zulassen, wenn Sie keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.

  • Nur in der Zulassungsbehörde des des Hauptwohnsitzes sind An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen durch eine Privatperson möglich. 

  • Die für die Anmeldungen notwendige Versicherungsbestätigung über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Diese können Sie in der Regel telefonisch anfordern.

  • Beachten Sie bei einer Wiederzulassung: Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr wie früher nach 18 Monaten, sondern erst sieben Jahre nach der Stilllegung des Fahrzeug. Erst dann ist auch eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich. Liegt die Stilllegung noch nicht so lange zurück, reicht die Vorlage der Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung, falls die nötig sein sollte.

  • Beim Verlust der Papiere oder Schilder gilt: Bei der Neuausstellung der Kfz-Papiere benötigen Sie eine Verlusterklärung des Halters, bei Diebstahl zudem den Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei. Das gilt auch beim Verlust der Kennzeichen.

Bildquellenangabe: Autolicht PublicDomainPictures / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO

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