Eine betriebliche Altersversorgung erfreut sich ergänzend zur gesetzlichen Rente großer Beliebtheit.
- Fragen Sie in Ihrer Firma nach, ob es eine betriebliche Altersversorgung gibt. Erkundigen Sie sich zudem, ob der für den Betrieb geltende Tarifvertrag die Umwandlung von Arbeitsentgelt für den Aufbau einer Betriebsrente überhaupt zulässt.
- Sie sollten sich zudem erkundigen, welche Möglichkeiten Ihre Firma anbietet: Direktversicherung, Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse. Ist der Arbeitgeber Mitglied in einer Pensionskasse oder in einem Pensionsfonds, kann er die Betriebsrente auf diese Formen beschränken. Ansonsten können Sie den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
- Der Arbeitgeber kann sich an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen oder diese ganz finanzieren. Zahlt der Arbeitnehmer eigene Beiträge, wird dies stattlich gefördert.
- Auch kann die betriebliche Altersversorgung durch die Riester-Förderung staatlich unterstützt werden. Für Familien mit Kindern, für Menschen mit hoher Grenzsteuerbelastung und für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen kann die Riester-Rente besonders lukrativ sein.
- Eine Betriebsrente ist gut geschützt, auch wenn Sie kündigen oder der Betrieb in Konkurs geht. Dabei kommt es auf die Art der Versorgungszulage a. Der Arbeitgeber haftet und muss seine Zusage erfüllen.
Das PDF zur betrieblichen Altersvorsorge von der Deutschen Rentenversicherung kann hier runterladen werden
Quelle: Deutsche Rentenversicherung zum Thema betriebliche Altersvorsorge
Bildquellenangabe: Stift jamoluk / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO
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