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Sonntag, 31. August 2014

Reisen, Hobbys pflegen, die Freizeit genießen - so stellt man sich gern die Zeit nach dem Berufsleben vor.

Nur: Mit einer kleinen Alterssicherung wird das schwer.

Die Durchschnittsrente von Frauen liegt nur bei 541 Euro, davon ( 711 Euro für Ostdeutsche und 495 Euro für Westdeutsche Frauen).



Sehr spärlich, deshalb muss vorgesorgt werden.

Immer gemeinsam vorsorgen


Ein zentrales Problem sind Teilzeitjobs. Aktuell arbeiten 46 Prozent aller Frauen in solchen Arbeitsverhältnissen.

Wer 45 Jahre lang auf 400-Euro-Basis geschuftet hat, bekommt nur 139,95 Euro gesetzliche Rente.

Außerdem: Selbst bei gleicher Arbeitszeit verdienen Frauen rund 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Ist absehbar. dass nicht viel eingezahlt werden kann, sollte in Beziehungen versucht werden, sich gegenseitig abzusichern.

Wer gerade besser verdient, kommt für den anderen auf. Sind Kinder vorhanden, immer darauf achten, dass die Zulagen dafür in den Vertrag der Frau fließen. 

Niemals sollte sich ausschließlich auf den Lebenspartner verlassen werden! Immerhin wird die Hälfte aller Ehen geschieden. Falls es dazu kommt, sind die Beitragsjahre für immer verloren.

Auch wenn viele es glauben: 

Es ist nie zu spät die Rente aufzubessern.


Mit etwas Geschick kann man sogar kurzfristig auf 100 Euro Riester-Rente kommen. Die Verbraucherzentrale ( und auch ich ) sind ein kompetenter Ansprechpartner
( Infos: www.verbraucherzentrale.de ) 

Dazu müssen keine großen Summen investiert werden: Bei der Riester-Rente können Sie mit fünf Euro im Monat anfangen. Damit sind später bis zu 60 Euro Rente drin. Allerdings rate ich dazu, rund 10 Prozent des Nettoeinkommens in die Altersvorsorge zu stecken. 

Überprüfen Sie dazu regelmäßig die "Standardmitteilungen" Ihrer Versicherungen, die einmal im Jahr verschickt werden. darin steht die Höhe der monatlichen Auszahlungen, die im Alter zu erwarten sind.

Größter Fehler: Augen schließen und darauf vertrauen, dass es weitergeht.


Je eher man sich um das Thema kümmert, umso mehr Geld gibt es im Alter.

Wer schon in Rente ist, darf dazuverdienen.


Wie viel das im Einzelnen unterscheidet sich dabei von Rentner zu Rentner.
Am besten Sie informieren sich bei der Deutschen Rentenversicherung
 ( www.deutsche-rentenversicherung.de, Telefon 0800/100048070) 

Auch der beliebte Bundesfreiwilligendienst kann Anlaufstelle sein 
( www.bundesfreiwilligendienst.de, Telefon 0221/ 36730.




Rente

Reicht mein Geld im Alter?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Reisen, Hobbys pflegen, die Freizeit genießen - so stellt man sich gern die Zeit nach dem Berufsleben vor.

Nur: Mit einer kleinen Alterssicherung wird das schwer.

Die Durchschnittsrente von Frauen liegt nur bei 541 Euro, davon ( 711 Euro für Ostdeutsche und 495 Euro für Westdeutsche Frauen).



Sehr spärlich, deshalb muss vorgesorgt werden.

Immer gemeinsam vorsorgen


Ein zentrales Problem sind Teilzeitjobs. Aktuell arbeiten 46 Prozent aller Frauen in solchen Arbeitsverhältnissen.

Wer 45 Jahre lang auf 400-Euro-Basis geschuftet hat, bekommt nur 139,95 Euro gesetzliche Rente.

Außerdem: Selbst bei gleicher Arbeitszeit verdienen Frauen rund 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Ist absehbar. dass nicht viel eingezahlt werden kann, sollte in Beziehungen versucht werden, sich gegenseitig abzusichern.

Wer gerade besser verdient, kommt für den anderen auf. Sind Kinder vorhanden, immer darauf achten, dass die Zulagen dafür in den Vertrag der Frau fließen. 

Niemals sollte sich ausschließlich auf den Lebenspartner verlassen werden! Immerhin wird die Hälfte aller Ehen geschieden. Falls es dazu kommt, sind die Beitragsjahre für immer verloren.

Auch wenn viele es glauben: 

Es ist nie zu spät die Rente aufzubessern.


Mit etwas Geschick kann man sogar kurzfristig auf 100 Euro Riester-Rente kommen. Die Verbraucherzentrale ( und auch ich ) sind ein kompetenter Ansprechpartner
( Infos: www.verbraucherzentrale.de ) 

Dazu müssen keine großen Summen investiert werden: Bei der Riester-Rente können Sie mit fünf Euro im Monat anfangen. Damit sind später bis zu 60 Euro Rente drin. Allerdings rate ich dazu, rund 10 Prozent des Nettoeinkommens in die Altersvorsorge zu stecken. 

Überprüfen Sie dazu regelmäßig die "Standardmitteilungen" Ihrer Versicherungen, die einmal im Jahr verschickt werden. darin steht die Höhe der monatlichen Auszahlungen, die im Alter zu erwarten sind.

Größter Fehler: Augen schließen und darauf vertrauen, dass es weitergeht.


Je eher man sich um das Thema kümmert, umso mehr Geld gibt es im Alter.

Wer schon in Rente ist, darf dazuverdienen.


Wie viel das im Einzelnen unterscheidet sich dabei von Rentner zu Rentner.
Am besten Sie informieren sich bei der Deutschen Rentenversicherung
 ( www.deutsche-rentenversicherung.de, Telefon 0800/100048070) 

Auch der beliebte Bundesfreiwilligendienst kann Anlaufstelle sein 
( www.bundesfreiwilligendienst.de, Telefon 0221/ 36730.




20:06 Weitersagen:

Montag, 25. August 2014

"Wie sind Sie denn versichert?"

Wer um einen Termin bei einem Facharzt bittet, wird meist mit diese Frage begrüßt.

Eigentlich schon der erste Grund zur Beschwerde:

Denn antworten Sie jetzt "gesetzlich", wird man Ihnen vermutlich erklären, dass Sie erst in drei Wochen vorbei kommen können.




Melden Sie sich kurz darauf erneut und geben an, privat versichert zu sein, ist schon in einer Woche der nächste Termin frei.

Terminvereinbarung


Handelt es sich um einen Notfall, ist der Mediziner verpflichtet, Sie zeitnah zu behandeln. Tut er dies nicht, muss er das entsprechend begründen. 

Eventuell ist ein Telefonat mit dem Hausarzt sinnvoll: Dieser kann dem Facharzt die Dringlichkeit Ihrer Situation begreiflich machen und so für eine schnellere Behandlung sorgen.

Auch ein Anruf bei der Krankenkasse ist hilfreich, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß versorgt fühlen.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten zudem einen direkten Service der Terminvereinbarung bei Ärzten an. Erkundigen Sie sich!

Akteneinsicht ist Pflicht


Ihr Arzt verweigert Ihnen die Einsicht in Ihre Patientenakte? Das darf er nicht! 

Er ist sogar verpflichtet, Ihnen auf Wunsch jede Seite in Kopie auszuhändigen. Dafür darf er allerdings eine Gebühr von durchschnittlich 50 Cent pro Seite verlangen.

Viele Mediziner stellen sich quer, wenn Patienten Röntgenbilder oder andere Befunde mitnehmen möchten. Auch hier ist das Recht auf Ihrer Seite:
Die Aufnahmen müssen Ihnen im Original ausgehändigt werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich ein weiteres Mal den Strahlen auszusetzen, wenn Sie zum Beispiel eine zweite Meinung einholen wollen.

Sich zu diesem Zweck an einem anderen Arzt wenden steht Ihnen immer zu und ist auch unbedingt empfehlenswert, wenn Sie sich zum Beispiel über den Nutzen einer OP informieren möchten. 

Verschreibungspflichtige Medikamente


Ein häufiger Streitpunkt zwischen Kassenpatienten und Ärzten sind auch die Medikamente. Sie bekommen plötzlich ein anderes Präparat verschrieben, weil dieses günstiger ist? 

Wenn Sie dieses Mittel nachweislich weniger gut vertragen, zum Beispiel aufgrund einer Allergie gegen die Füllstoffe, kann der Arzt auch das bisherige Mittel verschreiben.

Hier gibt´s Hilfe


Der erste Ansprechpartner ist immer die Krankenkasse. Auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD erhalten Sie kostenlose und unverbindliche Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Telefon: 0800 / 0117722


Bildquellenangabe Pixabay.com
Krankenversicherung

So kann man sich als Kassenpatient gegen die Behandlung 2. Klasse wehren

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

"Wie sind Sie denn versichert?"

Wer um einen Termin bei einem Facharzt bittet, wird meist mit diese Frage begrüßt.

Eigentlich schon der erste Grund zur Beschwerde:

Denn antworten Sie jetzt "gesetzlich", wird man Ihnen vermutlich erklären, dass Sie erst in drei Wochen vorbei kommen können.




Melden Sie sich kurz darauf erneut und geben an, privat versichert zu sein, ist schon in einer Woche der nächste Termin frei.

Terminvereinbarung


Handelt es sich um einen Notfall, ist der Mediziner verpflichtet, Sie zeitnah zu behandeln. Tut er dies nicht, muss er das entsprechend begründen. 

Eventuell ist ein Telefonat mit dem Hausarzt sinnvoll: Dieser kann dem Facharzt die Dringlichkeit Ihrer Situation begreiflich machen und so für eine schnellere Behandlung sorgen.

Auch ein Anruf bei der Krankenkasse ist hilfreich, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß versorgt fühlen.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten zudem einen direkten Service der Terminvereinbarung bei Ärzten an. Erkundigen Sie sich!

Akteneinsicht ist Pflicht


Ihr Arzt verweigert Ihnen die Einsicht in Ihre Patientenakte? Das darf er nicht! 

Er ist sogar verpflichtet, Ihnen auf Wunsch jede Seite in Kopie auszuhändigen. Dafür darf er allerdings eine Gebühr von durchschnittlich 50 Cent pro Seite verlangen.

Viele Mediziner stellen sich quer, wenn Patienten Röntgenbilder oder andere Befunde mitnehmen möchten. Auch hier ist das Recht auf Ihrer Seite:
Die Aufnahmen müssen Ihnen im Original ausgehändigt werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich ein weiteres Mal den Strahlen auszusetzen, wenn Sie zum Beispiel eine zweite Meinung einholen wollen.

Sich zu diesem Zweck an einem anderen Arzt wenden steht Ihnen immer zu und ist auch unbedingt empfehlenswert, wenn Sie sich zum Beispiel über den Nutzen einer OP informieren möchten. 

Verschreibungspflichtige Medikamente


Ein häufiger Streitpunkt zwischen Kassenpatienten und Ärzten sind auch die Medikamente. Sie bekommen plötzlich ein anderes Präparat verschrieben, weil dieses günstiger ist? 

Wenn Sie dieses Mittel nachweislich weniger gut vertragen, zum Beispiel aufgrund einer Allergie gegen die Füllstoffe, kann der Arzt auch das bisherige Mittel verschreiben.

Hier gibt´s Hilfe


Der erste Ansprechpartner ist immer die Krankenkasse. Auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD erhalten Sie kostenlose und unverbindliche Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Telefon: 0800 / 0117722


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10:04 Weitersagen:

Freitag, 22. August 2014

Wir Deutschen rüsten uns gerne für alle Eventualitäten und viele Versicherungsmakler nutzen das aus.

Ob einzelne Körperteile, das Handy oder das Aquarium - es kann so gut wie alles versichert werden.
Einige Zusatzpakete werden aber nur unter speziellen Voraussetzungen gebraucht.

Ich habe für Sie die wirklich wichtigen und unsinnigen Policen rausgesucht.









Diese Versicherungen brauchen Sie 



Sie tritt ein, wenn Sie einem Menschen schaden, zum Beispiel bei einem Unfall. Da kommen oft viele tausend Euro zusammen. Der Verursacher muss auch für die Folgeschäden aufkommen.


Wer aus beruflichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der Versicherung eine Zusatz-Rente.


Egal, ob Feuer, Einbruch, Sturm oder Leitungswasser - mit dieser Police sichern Sie sich gegen alle Elementarschäden am gesamten Inventar Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ab.


Sie ist in Deutschland ein Muss. Es wird ein Großteil der Kosten für Arzt-Besuche und Krankenhausaufenthalte übernommen.


Diese Versicherungen brauchen Sie nicht


Glasbruchversicherung
Eine kaputte Fensterscheibe kann meist von dem eigenen Geld ersetzt werden. 
Für Schäden durch Sturm oder Hagel kommt die Hausrat-Police auf.

Insassenunfallversicherung
Unnötig, da die meisten Unfallschäden im Ernstfall komplett durch die KFZ-Versicherung abgedeckt werden. Diese ist Pflicht für Fahrzeughalter!

Krankenhaustagegeld-Versicherung 
Sie zahlt kleine Zusatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt ( zum Beispiel Parkgebühren Angehöriger ). Lohnt sich aber nicht! 

Reisegepäckversicherung
Es muss nicht jeder Wert einzeln versichert werden. Die Hausratversicherung greift weitgehend, wenn das Gepäck zu Schaden kommt.

Sterbegeldversicherung
Sie wird zum Zeitpunkt des Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 
Sie rechnet sich allerdings nur wirklich, wenn der Betroffene direkt nach Abschluss der Police stirbt.









Krankenversicherung

Welche Versicherung brauche ich wirklich?

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Wir Deutschen rüsten uns gerne für alle Eventualitäten und viele Versicherungsmakler nutzen das aus.

Ob einzelne Körperteile, das Handy oder das Aquarium - es kann so gut wie alles versichert werden.
Einige Zusatzpakete werden aber nur unter speziellen Voraussetzungen gebraucht.

Ich habe für Sie die wirklich wichtigen und unsinnigen Policen rausgesucht.









Diese Versicherungen brauchen Sie 



Sie tritt ein, wenn Sie einem Menschen schaden, zum Beispiel bei einem Unfall. Da kommen oft viele tausend Euro zusammen. Der Verursacher muss auch für die Folgeschäden aufkommen.


Wer aus beruflichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der Versicherung eine Zusatz-Rente.


Egal, ob Feuer, Einbruch, Sturm oder Leitungswasser - mit dieser Police sichern Sie sich gegen alle Elementarschäden am gesamten Inventar Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses ab.


Sie ist in Deutschland ein Muss. Es wird ein Großteil der Kosten für Arzt-Besuche und Krankenhausaufenthalte übernommen.


Diese Versicherungen brauchen Sie nicht


Glasbruchversicherung
Eine kaputte Fensterscheibe kann meist von dem eigenen Geld ersetzt werden. 
Für Schäden durch Sturm oder Hagel kommt die Hausrat-Police auf.

Insassenunfallversicherung
Unnötig, da die meisten Unfallschäden im Ernstfall komplett durch die KFZ-Versicherung abgedeckt werden. Diese ist Pflicht für Fahrzeughalter!

Krankenhaustagegeld-Versicherung 
Sie zahlt kleine Zusatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt ( zum Beispiel Parkgebühren Angehöriger ). Lohnt sich aber nicht! 

Reisegepäckversicherung
Es muss nicht jeder Wert einzeln versichert werden. Die Hausratversicherung greift weitgehend, wenn das Gepäck zu Schaden kommt.

Sterbegeldversicherung
Sie wird zum Zeitpunkt des Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 
Sie rechnet sich allerdings nur wirklich, wenn der Betroffene direkt nach Abschluss der Police stirbt.









16:25 Weitersagen:

Samstag, 16. August 2014

Seit sechs Jahren klebt sie an der Windschutzscheibe von immer mehr Autos: die Umweltplakette.
Ohne ein Exemplar in der Farbe Grün darf man in knapp 80 deutsche Städte nicht mehr einfahren. Innerhalb von sechs Jahren hat die Sonne aber mancher Umweltplakette arg zugesetzt, oft ist die Schrift verblasst, sodass man das Kennzeichen nicht mehr eindeutig entziffern kann.

In diesem Fall sollte sie schnellstmöglichst ausgetauscht werden. Denn eine nicht leserliche Umweltplakette ist ungültig.

Wird man in einer Umweltzone erwischt, kostet das Geld: Seit Mai werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 Euro fällig. Zuvor waren es noch 40 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Letzterer fällt nach der neuen Verordnung weg, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Verstoß handelt .

Einspruch zwecklos


Eigentlich sollte das Kennzeichen auf der Plakette mit einem lichtechten Stift notiert werden, dessen Farbe nicht verblasst. Häufig beschreiben die zuständigen Stellen aber mit einem normalem Stift.

Sich rausreden hilft in diesem Fall nicht denn der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Plakette verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass das Kennzeichen auf der Plakette zu entziffern ist denn: 

Nur eine lesbare Plakette ist eine gültige Plakette. 

Ein Einspruch gegen ein derartiges Knöllchen lohnt sich meistens nicht.

Parken nur mit gültiger Plakette 


Genauso geahndet wie die verblasste Schrift auf der Plakette wird übrigens, wenn das Dokument noch das Kennzeichen des Vorbesitzers trägt.

Meldet man das Fahrzeug um, sollte man bei der Straßenverkehrsbehörde gleich eine Umweltplakette besorgen und diese schleunigst anbringen. Denn selbst das Parken mit ungültiger Plakette in der Umweltzone gilt als Ordnungswidrigkeit.


Bilderquelle:




Eine nicht leserliche Umweltplakette ist ungültig und muss ausgetauscht werden

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Seit sechs Jahren klebt sie an der Windschutzscheibe von immer mehr Autos: die Umweltplakette.
Ohne ein Exemplar in der Farbe Grün darf man in knapp 80 deutsche Städte nicht mehr einfahren. Innerhalb von sechs Jahren hat die Sonne aber mancher Umweltplakette arg zugesetzt, oft ist die Schrift verblasst, sodass man das Kennzeichen nicht mehr eindeutig entziffern kann.

In diesem Fall sollte sie schnellstmöglichst ausgetauscht werden. Denn eine nicht leserliche Umweltplakette ist ungültig.

Wird man in einer Umweltzone erwischt, kostet das Geld: Seit Mai werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 Euro fällig. Zuvor waren es noch 40 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Letzterer fällt nach der neuen Verordnung weg, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Verstoß handelt .

Einspruch zwecklos


Eigentlich sollte das Kennzeichen auf der Plakette mit einem lichtechten Stift notiert werden, dessen Farbe nicht verblasst. Häufig beschreiben die zuständigen Stellen aber mit einem normalem Stift.

Sich rausreden hilft in diesem Fall nicht denn der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Plakette verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass das Kennzeichen auf der Plakette zu entziffern ist denn: 

Nur eine lesbare Plakette ist eine gültige Plakette. 

Ein Einspruch gegen ein derartiges Knöllchen lohnt sich meistens nicht.

Parken nur mit gültiger Plakette 


Genauso geahndet wie die verblasste Schrift auf der Plakette wird übrigens, wenn das Dokument noch das Kennzeichen des Vorbesitzers trägt.

Meldet man das Fahrzeug um, sollte man bei der Straßenverkehrsbehörde gleich eine Umweltplakette besorgen und diese schleunigst anbringen. Denn selbst das Parken mit ungültiger Plakette in der Umweltzone gilt als Ordnungswidrigkeit.


Bilderquelle:




17:58 Weitersagen:

Montag, 11. August 2014

Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Dieser Gedanke macht vielen Menschen Angst.

Ob man noch jung ist, ob nach langer, schwerer Krankheit oder nach einem plötzlichen Verkehrsunfall - die Vorstellung, nicht mehr über das eigene Schicksal entscheiden zu können, tut sehr weh.

Sie ist geradezu eine Horrorvision für alle, die ihr selbstbestimmtes Leben lieben und Verantwortung dafür nicht aus der Hand geben möchten.

Eine sogenannte Patientenverfügung gilt als gute Vorsorge für den Fall des Falles.


Was genau ist eine Patientenverfügung? 


In einer Patientenverfügung geben Sie selbst Auskunft darüber, wie Sie behandelt werden möchten. Alle Menschen, für die das wichtig ist, sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Denn Schicksalsschläge können einen in jedem Lebensalter treffen.



Demenz, Unfälle oder schwere Krankheiten 


Jüngere werden häufig Opfer von Sport- und Verkehrsunfällen oder schweren unheilbaren Krankheiten, während Ältere an Demenz oder starken körperlichen Problemen leiden. Eine Patientenverfügung ist auch für die Familie oder für die Freunde eine große Entlastung. Denn dann wissen die Angehörigen, was demente oder schwer kranke Familienmitglieder tatsächlich wollen. 
Sie brauchen nicht darüber zu spekulieren oder zu streiten.

Entscheidung ist widerrufbar


Sie müssen keine Angst haben, dass Sie eine Entscheidung bereuen, denn alles ist jederzeit widerrufbar.
Änderungen sollten mit Datum versehen sein.

Patientenverfügungen sind kostenlos und müssen gut abgelegt werden ( am besten zu den anderen wichtigen Unterlagen).

Wer nicht selbst schreiben möchte, findet Formulare bei www.patientenverfuegung.de  oder lässt sich vom Hausarzt beraten.

Patientenschutz: Notfallpass und Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung


Wenn Sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung in Berlin hinterlegen, erhalten Sie auf Wunsch einen individuell angefertigten Notfallpass in Ausweisform.

Der Notfallpass ist insofern einem Organspendeausweis vergleichbar und enthält auch Angaben zur erlaubten oder untersagten Organspende.

Sie benötigen keinen gesonderten Organspendeausweis mehr!

















Wozu braucht man eine Patientenverfügung?

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Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Dieser Gedanke macht vielen Menschen Angst.

Ob man noch jung ist, ob nach langer, schwerer Krankheit oder nach einem plötzlichen Verkehrsunfall - die Vorstellung, nicht mehr über das eigene Schicksal entscheiden zu können, tut sehr weh.

Sie ist geradezu eine Horrorvision für alle, die ihr selbstbestimmtes Leben lieben und Verantwortung dafür nicht aus der Hand geben möchten.

Eine sogenannte Patientenverfügung gilt als gute Vorsorge für den Fall des Falles.


Was genau ist eine Patientenverfügung? 


In einer Patientenverfügung geben Sie selbst Auskunft darüber, wie Sie behandelt werden möchten. Alle Menschen, für die das wichtig ist, sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Denn Schicksalsschläge können einen in jedem Lebensalter treffen.



Demenz, Unfälle oder schwere Krankheiten 


Jüngere werden häufig Opfer von Sport- und Verkehrsunfällen oder schweren unheilbaren Krankheiten, während Ältere an Demenz oder starken körperlichen Problemen leiden. Eine Patientenverfügung ist auch für die Familie oder für die Freunde eine große Entlastung. Denn dann wissen die Angehörigen, was demente oder schwer kranke Familienmitglieder tatsächlich wollen. 
Sie brauchen nicht darüber zu spekulieren oder zu streiten.

Entscheidung ist widerrufbar


Sie müssen keine Angst haben, dass Sie eine Entscheidung bereuen, denn alles ist jederzeit widerrufbar.
Änderungen sollten mit Datum versehen sein.

Patientenverfügungen sind kostenlos und müssen gut abgelegt werden ( am besten zu den anderen wichtigen Unterlagen).

Wer nicht selbst schreiben möchte, findet Formulare bei www.patientenverfuegung.de  oder lässt sich vom Hausarzt beraten.

Patientenschutz: Notfallpass und Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung


Wenn Sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung in Berlin hinterlegen, erhalten Sie auf Wunsch einen individuell angefertigten Notfallpass in Ausweisform.

Der Notfallpass ist insofern einem Organspendeausweis vergleichbar und enthält auch Angaben zur erlaubten oder untersagten Organspende.

Sie benötigen keinen gesonderten Organspendeausweis mehr!

















08:35 Weitersagen:

Mittwoch, 6. August 2014

In die eigene Familie investieren Frauen viel Zeit, Arbeit und Liebe.

Um trotzdem Beruf und Privates zu vereinen, gibt es Unterstützung!

Pflegezeit, Elterngeld, Beschäftigungsverbot

Ich verrate Ihnen was Sie wissen müssen








Mutterschutz



Eine werdende Mutter sollte dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen, sobald sie ihn weiß.

Muss die Frau gefährliche oder körperlich anstrengende Arbeiten ausführen, muss die Meldung bis zum dritten Monat erfolgen.

Ab dem sechsten Monat dürfen dann meist nur leichte Tätigkeiten erfolgen. 

Überstunden sind dazu tabu, sowohl für werdende als auch stillende Mütter. 

Beschäftigungsverbot besteht sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach der Geburt.




Möchte jemand unbedingt weiterarbeiten, kann eine Sonderregelung getroffen werden. 

Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.
Kündigungsschutz besitzt die zukünftige Mutter während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung.

Der Kündigungsschutz gilt auch während der gesamten Elternzeit.

Teilzeit-Jobs


Während der Elternzeit können Mütter in Teilzeit weiterjobben. 

In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht darauf ein Recht, wenn das die Abläufe nicht stört.

Dazu stellt der Staat ein Elterngeld zwischen 300 und 1800 Euro zur Verfügung. 





Kehren Mütter an ihrem Arbeitsplatz zurück, während sie stillen, dann steht ihnen mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde dafür zu.

Diese Zeiten gelten nicht als Pausen!

Wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen, haben sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Bis zu zwölf Monate davon können später genommen werden, zum Beispiel wenn das Kind in die Schule kommt.
Mit dem achten Lebensjahr verfällt der Anspruch.

Wird die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist genommen, teilt das der Mitarbeiter spätestens eine Woche nach der Geburt mit.


Pflege von Angehörigen 


Auch für die Pflege der eigenen Eltern gibt es Unterstützung.

Erlaubt sind 10 Tage Freistellung zur Akutpflege ( ohne Lohnfortzahlung ).
Bei mehr als 15 Beschäftigten in einem Betrieb gibt es dazu ein Recht auf eine sechsmonatige Pflegezeit.
 
Geld gibt es nicht.






Die Zeiten können auf das Rentenkonto angerechnet werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Das Angebot können übrigens auch Männer wahrnehmen












Bildquellenangaben:

Hände - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Babybauch - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


Babyhand - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


Was Frauen alles zusteht

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

In die eigene Familie investieren Frauen viel Zeit, Arbeit und Liebe.

Um trotzdem Beruf und Privates zu vereinen, gibt es Unterstützung!

Pflegezeit, Elterngeld, Beschäftigungsverbot

Ich verrate Ihnen was Sie wissen müssen








Mutterschutz



Eine werdende Mutter sollte dem Arbeitgeber den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen, sobald sie ihn weiß.

Muss die Frau gefährliche oder körperlich anstrengende Arbeiten ausführen, muss die Meldung bis zum dritten Monat erfolgen.

Ab dem sechsten Monat dürfen dann meist nur leichte Tätigkeiten erfolgen. 

Überstunden sind dazu tabu, sowohl für werdende als auch stillende Mütter. 

Beschäftigungsverbot besteht sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach der Geburt.




Möchte jemand unbedingt weiterarbeiten, kann eine Sonderregelung getroffen werden. 

Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.
Kündigungsschutz besitzt die zukünftige Mutter während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung.

Der Kündigungsschutz gilt auch während der gesamten Elternzeit.

Teilzeit-Jobs


Während der Elternzeit können Mütter in Teilzeit weiterjobben. 

In Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht darauf ein Recht, wenn das die Abläufe nicht stört.

Dazu stellt der Staat ein Elterngeld zwischen 300 und 1800 Euro zur Verfügung. 





Kehren Mütter an ihrem Arbeitsplatz zurück, während sie stillen, dann steht ihnen mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde dafür zu.

Diese Zeiten gelten nicht als Pausen!

Wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen, haben sie Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Bis zu zwölf Monate davon können später genommen werden, zum Beispiel wenn das Kind in die Schule kommt.
Mit dem achten Lebensjahr verfällt der Anspruch.

Wird die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist genommen, teilt das der Mitarbeiter spätestens eine Woche nach der Geburt mit.


Pflege von Angehörigen 


Auch für die Pflege der eigenen Eltern gibt es Unterstützung.

Erlaubt sind 10 Tage Freistellung zur Akutpflege ( ohne Lohnfortzahlung ).
Bei mehr als 15 Beschäftigten in einem Betrieb gibt es dazu ein Recht auf eine sechsmonatige Pflegezeit.
 
Geld gibt es nicht.






Die Zeiten können auf das Rentenkonto angerechnet werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Das Angebot können übrigens auch Männer wahrnehmen












Bildquellenangaben:

Hände - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Babybauch - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


Babyhand - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0


10:53 Weitersagen:

Freitag, 1. August 2014

Tiere und Nachbarn? Das kann schnell eine Menge Ärger geben, wenn sich nicht alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten.

Das ist jetzt schon das zehnte Mal, dass sich der Nachbar beschwert, weil die Katze wieder durch den Garten streunt. Muss der Stubentiger deshalb eingesperrt werden?

Freilaufende Tiere 


Es liegt in der Natur einer Katze, dass sie auf Wanderschaft geht. Auf dem Land und in Vororten ist es normal, dass sie dabei über Nachbargrundstücke stromert.  Kein Besitzer kann sein Tier ständig kontrollieren. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Allerdings stellt sich das Amtsgericht Neu-Ulm ( Az. 2 C 947/98 ) auf die Seite der Klägerin, die regelmäßig den Kot der drei Nachbarkatzen in ihrem Garten fand.
Das sei niemandem zuzumuten. 

In Extremfällen lohnt sich ein klärendes Gespräch. Für eventuelle Schäden, die eine Katze anrichtet, ist der Besitzer allerdings durchaus zu belangen.

Deshalb unbedingt eine Versicherung für den eigenen Liebling abschließen.



An die Leine! 


Bei großen Hunden sieht das Ganze etwas anders aus.

Die dürfen zumindest im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei herumlaufen. 

Das Verhalten des Tieres ist nicht vorhersehbar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Menschen von einem großen Hund erschreckt werden.

Auch seine Hinterlassenschaften müssen nicht geduldet werden. 




In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe ( AZ. 12 Wx22/08 ), dass der Berner-Sennenhund-Mischling nur angeleint in den Gemeinschaftsgarten darf.




Bei kleinen Kläffern ändern sich die Vorzeichen. 



In einem konkreten Fall des Landgerichts Kassel ( AZ.1S 503/96 ) entschieden Richter aber, dass der Eigentümer einem Mieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers erlauben muss. 

Sie stuften den Hund als Kleintier ein.

Es gibt aber kein allgemein gültiges Gesetz.




Lärmbelästigung


Im Sinne der Kläger entscheiden die Gerichte meist bei Vögeln.


Dem kreischenden Papagei eines Angeklagten in einer Reihenhaussiedlung gestand das Landgericht Zwickau
 ( Az.6 S 388/00 ) nur eine Stunde Frischluft am Tag zu. 





Geht es nach dem Landgericht Nürnberg
 ( Az. 13 S 9530/94 ), dürfen exotische Vögel nur von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr trällern.







Als normal gelten dagegen Froschkonzerte. 

Viele Arten sind geschützt. Darum dürfen sie ohne Erlaubnis der Naturschutzbehörde nicht entfernt werden 





Und in der Wohnung? 


Grundsätzlich dürfen tierische Mitbewohner in einer Mietwohnung gehalten werden. Allerdings nur so lange, bis sich die anderen Mieter nicht gestört fühlen.

Eine Ausnahme besteht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. 

Ist dort keine Klausel zu finden, muss der Vermieter die Haltung von Kleintieren ( Hamstern, Kaninchen ) grundsätzlich dulden.




Bildquellenangaben:

Katze - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


Yorkshire-Terrier - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Papagei - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Nymphensittich - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 

Frosch - Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 

Tierhalterhaftpflicht

Die Rechte & Pflichten von Tierhaltern

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Tiere und Nachbarn? Das kann schnell eine Menge Ärger geben, wenn sich nicht alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten.

Das ist jetzt schon das zehnte Mal, dass sich der Nachbar beschwert, weil die Katze wieder durch den Garten streunt. Muss der Stubentiger deshalb eingesperrt werden?

Freilaufende Tiere 


Es liegt in der Natur einer Katze, dass sie auf Wanderschaft geht. Auf dem Land und in Vororten ist es normal, dass sie dabei über Nachbargrundstücke stromert.  Kein Besitzer kann sein Tier ständig kontrollieren. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Allerdings stellt sich das Amtsgericht Neu-Ulm ( Az. 2 C 947/98 ) auf die Seite der Klägerin, die regelmäßig den Kot der drei Nachbarkatzen in ihrem Garten fand.
Das sei niemandem zuzumuten. 

In Extremfällen lohnt sich ein klärendes Gespräch. Für eventuelle Schäden, die eine Katze anrichtet, ist der Besitzer allerdings durchaus zu belangen.

Deshalb unbedingt eine Versicherung für den eigenen Liebling abschließen.



An die Leine! 


Bei großen Hunden sieht das Ganze etwas anders aus.

Die dürfen zumindest im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei herumlaufen. 

Das Verhalten des Tieres ist nicht vorhersehbar.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Menschen von einem großen Hund erschreckt werden.

Auch seine Hinterlassenschaften müssen nicht geduldet werden. 




In einem Fall entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe ( AZ. 12 Wx22/08 ), dass der Berner-Sennenhund-Mischling nur angeleint in den Gemeinschaftsgarten darf.




Bei kleinen Kläffern ändern sich die Vorzeichen. 



In einem konkreten Fall des Landgerichts Kassel ( AZ.1S 503/96 ) entschieden Richter aber, dass der Eigentümer einem Mieter die Haltung eines Yorkshire-Terriers erlauben muss. 

Sie stuften den Hund als Kleintier ein.

Es gibt aber kein allgemein gültiges Gesetz.




Lärmbelästigung


Im Sinne der Kläger entscheiden die Gerichte meist bei Vögeln.


Dem kreischenden Papagei eines Angeklagten in einer Reihenhaussiedlung gestand das Landgericht Zwickau
 ( Az.6 S 388/00 ) nur eine Stunde Frischluft am Tag zu. 





Geht es nach dem Landgericht Nürnberg
 ( Az. 13 S 9530/94 ), dürfen exotische Vögel nur von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr trällern.







Als normal gelten dagegen Froschkonzerte. 

Viele Arten sind geschützt. Darum dürfen sie ohne Erlaubnis der Naturschutzbehörde nicht entfernt werden 





Und in der Wohnung? 


Grundsätzlich dürfen tierische Mitbewohner in einer Mietwohnung gehalten werden. Allerdings nur so lange, bis sich die anderen Mieter nicht gestört fühlen.

Eine Ausnahme besteht, wenn etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde. 

Ist dort keine Klausel zu finden, muss der Vermieter die Haltung von Kleintieren ( Hamstern, Kaninchen ) grundsätzlich dulden.




Bildquellenangaben:

Katze - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0 


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