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Montag, 25. August 2014

So kann man sich als Kassenpatient gegen die Behandlung 2. Klasse wehren

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"Wie sind Sie denn versichert?"

Wer um einen Termin bei einem Facharzt bittet, wird meist mit diese Frage begrüßt.

Eigentlich schon der erste Grund zur Beschwerde:

Denn antworten Sie jetzt "gesetzlich", wird man Ihnen vermutlich erklären, dass Sie erst in drei Wochen vorbei kommen können.




Melden Sie sich kurz darauf erneut und geben an, privat versichert zu sein, ist schon in einer Woche der nächste Termin frei.

Terminvereinbarung


Handelt es sich um einen Notfall, ist der Mediziner verpflichtet, Sie zeitnah zu behandeln. Tut er dies nicht, muss er das entsprechend begründen. 

Eventuell ist ein Telefonat mit dem Hausarzt sinnvoll: Dieser kann dem Facharzt die Dringlichkeit Ihrer Situation begreiflich machen und so für eine schnellere Behandlung sorgen.

Auch ein Anruf bei der Krankenkasse ist hilfreich, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß versorgt fühlen.
Einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten zudem einen direkten Service der Terminvereinbarung bei Ärzten an. Erkundigen Sie sich!

Akteneinsicht ist Pflicht


Ihr Arzt verweigert Ihnen die Einsicht in Ihre Patientenakte? Das darf er nicht! 

Er ist sogar verpflichtet, Ihnen auf Wunsch jede Seite in Kopie auszuhändigen. Dafür darf er allerdings eine Gebühr von durchschnittlich 50 Cent pro Seite verlangen.

Viele Mediziner stellen sich quer, wenn Patienten Röntgenbilder oder andere Befunde mitnehmen möchten. Auch hier ist das Recht auf Ihrer Seite:
Die Aufnahmen müssen Ihnen im Original ausgehändigt werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich ein weiteres Mal den Strahlen auszusetzen, wenn Sie zum Beispiel eine zweite Meinung einholen wollen.

Sich zu diesem Zweck an einem anderen Arzt wenden steht Ihnen immer zu und ist auch unbedingt empfehlenswert, wenn Sie sich zum Beispiel über den Nutzen einer OP informieren möchten. 

Verschreibungspflichtige Medikamente


Ein häufiger Streitpunkt zwischen Kassenpatienten und Ärzten sind auch die Medikamente. Sie bekommen plötzlich ein anderes Präparat verschrieben, weil dieses günstiger ist? 

Wenn Sie dieses Mittel nachweislich weniger gut vertragen, zum Beispiel aufgrund einer Allergie gegen die Füllstoffe, kann der Arzt auch das bisherige Mittel verschreiben.

Hier gibt´s Hilfe


Der erste Ansprechpartner ist immer die Krankenkasse. Auch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD erhalten Sie kostenlose und unverbindliche Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Telefon: 0800 / 0117722


Bildquellenangabe Pixabay.com

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