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Montag, 11. August 2014

Wozu braucht man eine Patientenverfügung?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Was passiert eigentlich mit mir, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Dieser Gedanke macht vielen Menschen Angst.

Ob man noch jung ist, ob nach langer, schwerer Krankheit oder nach einem plötzlichen Verkehrsunfall - die Vorstellung, nicht mehr über das eigene Schicksal entscheiden zu können, tut sehr weh.

Sie ist geradezu eine Horrorvision für alle, die ihr selbstbestimmtes Leben lieben und Verantwortung dafür nicht aus der Hand geben möchten.

Eine sogenannte Patientenverfügung gilt als gute Vorsorge für den Fall des Falles.


Was genau ist eine Patientenverfügung? 


In einer Patientenverfügung geben Sie selbst Auskunft darüber, wie Sie behandelt werden möchten. Alle Menschen, für die das wichtig ist, sollten sich rechtzeitig Gedanken darüber machen. Denn Schicksalsschläge können einen in jedem Lebensalter treffen.



Demenz, Unfälle oder schwere Krankheiten 


Jüngere werden häufig Opfer von Sport- und Verkehrsunfällen oder schweren unheilbaren Krankheiten, während Ältere an Demenz oder starken körperlichen Problemen leiden. Eine Patientenverfügung ist auch für die Familie oder für die Freunde eine große Entlastung. Denn dann wissen die Angehörigen, was demente oder schwer kranke Familienmitglieder tatsächlich wollen. 
Sie brauchen nicht darüber zu spekulieren oder zu streiten.

Entscheidung ist widerrufbar


Sie müssen keine Angst haben, dass Sie eine Entscheidung bereuen, denn alles ist jederzeit widerrufbar.
Änderungen sollten mit Datum versehen sein.

Patientenverfügungen sind kostenlos und müssen gut abgelegt werden ( am besten zu den anderen wichtigen Unterlagen).

Wer nicht selbst schreiben möchte, findet Formulare bei www.patientenverfuegung.de  oder lässt sich vom Hausarzt beraten.

Patientenschutz: Notfallpass und Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung


Wenn Sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung in Berlin hinterlegen, erhalten Sie auf Wunsch einen individuell angefertigten Notfallpass in Ausweisform.

Der Notfallpass ist insofern einem Organspendeausweis vergleichbar und enthält auch Angaben zur erlaubten oder untersagten Organspende.

Sie benötigen keinen gesonderten Organspendeausweis mehr!

















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