Seit sechs Jahren klebt sie an der Windschutzscheibe von immer mehr Autos: die Umweltplakette.
Ohne ein Exemplar in der Farbe Grün darf man in knapp 80 deutsche Städte nicht mehr einfahren. Innerhalb von sechs Jahren hat die Sonne aber mancher Umweltplakette arg zugesetzt, oft ist die Schrift verblasst, sodass man das Kennzeichen nicht mehr eindeutig entziffern kann.
In diesem Fall sollte sie schnellstmöglichst ausgetauscht werden. Denn eine nicht leserliche Umweltplakette ist ungültig.
Wird man in einer Umweltzone erwischt, kostet das Geld: Seit Mai werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 80 Euro fällig. Zuvor waren es noch 40 Euro plus ein Punkt in Flensburg. Letzterer fällt nach der neuen Verordnung weg, da es sich um einen sicherheitsrelevanten Verstoß handelt .
Einspruch zwecklos
Eigentlich sollte das Kennzeichen auf der Plakette mit einem lichtechten Stift notiert werden, dessen Farbe nicht verblasst. Häufig beschreiben die zuständigen Stellen aber mit einem normalem Stift.
Sich rausreden hilft in diesem Fall nicht denn der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Plakette verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass das Kennzeichen auf der Plakette zu entziffern ist denn:
Nur eine lesbare Plakette ist eine gültige Plakette.
Ein Einspruch gegen ein derartiges Knöllchen lohnt sich meistens nicht.
Parken nur mit gültiger Plakette
Genauso geahndet wie die verblasste Schrift auf der Plakette wird übrigens, wenn das Dokument noch das Kennzeichen des Vorbesitzers trägt.
Meldet man das Fahrzeug um, sollte man bei der Straßenverkehrsbehörde gleich eine Umweltplakette besorgen und diese schleunigst anbringen. Denn selbst das Parken mit ungültiger Plakette in der Umweltzone gilt als Ordnungswidrigkeit.
Bilderquelle:
17:58
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