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Montag, 31. März 2014

In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 01.Mai das neue Punktesystem in Kraft.


Weil einige neue Verstöße künftig nicht mehr auf dem Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden.





Allerdings nur, wenn bis zum 01. Mai kein neuer Punkt dazukommt - der würde dafür sorgen, dass alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bleiben.

Punkte gibt es nur noch für echte Verkehrsgefährdung

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren ( bisher 1 Punkt ) oder Beleidigung im Straßenverkehr ( bisher 5 Punkte) werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer bereits solche Punkte hat, darf sich freuen: Sie werden zum 01. Mai 2014 gestrichen.

Tilgungsfristen sind klarer

Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Vergehen ( 2 Punkte) nach 5 Jahren, und Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden, erst nach 10 Jahren. Ganz wichtig: Punkte verjähren ab Mai unabhängig voneinander - aktuell verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Punkt.

Das Punktesystem wird einfacher 

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkten pro Vergehen gibt es nur noch drei Kategorien:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten. Den Führerschein  gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden. 

Dafür gibt es jetzt Punkte

1 Punkt: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h 
  • Vorfahrt missachten
  • telefonieren mit dem Handy
2 Punkte:
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille
  • rote Ampel missachten
  • Drängeln auf der Autobahn
3 Punkte: 
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte - abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht.

Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg


Der sogenannte Punkte-Tacho verdeutlicht wie gefährdet der Führerschein ist 





  • Im grünen Bereich ( 1 - 3 Punkte) gilt man als vorgemerkt und hat nichts weiter zu befürchten.


  • Bei 4 bzw. 5 Punkten ( gelber Bereich) gibt es eine "Ermahnung" - letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar ( kostet bis zu 500 Euro) einen einzelnen Punkt abzubauen.


  • Bei 6 oder 7 Punkten ( roter Bereich ) erfolgt eine "Verwarnung" - dann kann kein Punkt mehr abgebaut werden!
  • Bei 8 Punkten oder mehr ( schwarzer Bereich ) wird - wie bisher ab 18 Punkten - der Führerschein ganz eingezogen und muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Mehr Informationen finden Sie auch unter : Neues Fahreignungs-Bewertungssystem von BMVI 

Punkte-Tacho

Ab dem 1. Mai kommt das neue Flensburger Punktesystem

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 01.Mai das neue Punktesystem in Kraft.


Weil einige neue Verstöße künftig nicht mehr auf dem Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden.





Allerdings nur, wenn bis zum 01. Mai kein neuer Punkt dazukommt - der würde dafür sorgen, dass alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bleiben.

Punkte gibt es nur noch für echte Verkehrsgefährdung

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren ( bisher 1 Punkt ) oder Beleidigung im Straßenverkehr ( bisher 5 Punkte) werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer bereits solche Punkte hat, darf sich freuen: Sie werden zum 01. Mai 2014 gestrichen.

Tilgungsfristen sind klarer

Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Vergehen ( 2 Punkte) nach 5 Jahren, und Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden, erst nach 10 Jahren. Ganz wichtig: Punkte verjähren ab Mai unabhängig voneinander - aktuell verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Punkt.

Das Punktesystem wird einfacher 

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkten pro Vergehen gibt es nur noch drei Kategorien:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten. Den Führerschein  gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden. 

Dafür gibt es jetzt Punkte

1 Punkt: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h 
  • Vorfahrt missachten
  • telefonieren mit dem Handy
2 Punkte:
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille
  • rote Ampel missachten
  • Drängeln auf der Autobahn
3 Punkte: 
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte - abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht.

Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg


Der sogenannte Punkte-Tacho verdeutlicht wie gefährdet der Führerschein ist 





  • Im grünen Bereich ( 1 - 3 Punkte) gilt man als vorgemerkt und hat nichts weiter zu befürchten.


  • Bei 4 bzw. 5 Punkten ( gelber Bereich) gibt es eine "Ermahnung" - letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar ( kostet bis zu 500 Euro) einen einzelnen Punkt abzubauen.


  • Bei 6 oder 7 Punkten ( roter Bereich ) erfolgt eine "Verwarnung" - dann kann kein Punkt mehr abgebaut werden!
  • Bei 8 Punkten oder mehr ( schwarzer Bereich ) wird - wie bisher ab 18 Punkten - der Führerschein ganz eingezogen und muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Mehr Informationen finden Sie auch unter : Neues Fahreignungs-Bewertungssystem von BMVI 

12:26 Weitersagen:

Samstag, 29. März 2014

Angesichts der frühlingshaften Temperaturen fahren nun mehr und mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit, in die Uni oder an den See.

Doch  man sollte das Fahrrad  nicht nur ordnungsgemäß abschließen, sondern auch gut versichern , denn Fahrraddiebe sind immer wieder  fleißig unterwegs!







Wer sein Rad wirksam gegen Diebstahl schützen will, der sollte sich für eine Hausratversicherung  entscheiden. Achten Sie bei dieser jedoch darauf, dass auch die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl  eingeschlossen wird. So ist Ihr Fahrrad nicht mehr nur in Wohnung oder im Keller versichert, sondern auch, wenn es auf der Straße gestohlen wird - sofern Sie es ordnungsgemäß abgeschlossen haben.

Ebenso ist mit einer Hausratversicherung  ist nicht nur Ihr Fahrrad, sondern auch Ihr gesamtes Eigentum unter anderem  gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert.


Bildquellenangabe: Hans - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0 

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung kann die Fahrrad-Saison kommen!

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Angesichts der frühlingshaften Temperaturen fahren nun mehr und mehr Menschen mit dem Fahrrad zur Arbeit, in die Uni oder an den See.

Doch  man sollte das Fahrrad  nicht nur ordnungsgemäß abschließen, sondern auch gut versichern , denn Fahrraddiebe sind immer wieder  fleißig unterwegs!







Wer sein Rad wirksam gegen Diebstahl schützen will, der sollte sich für eine Hausratversicherung  entscheiden. Achten Sie bei dieser jedoch darauf, dass auch die Zusatzklausel für Fahrraddiebstahl  eingeschlossen wird. So ist Ihr Fahrrad nicht mehr nur in Wohnung oder im Keller versichert, sondern auch, wenn es auf der Straße gestohlen wird - sofern Sie es ordnungsgemäß abgeschlossen haben.

Ebenso ist mit einer Hausratversicherung  ist nicht nur Ihr Fahrrad, sondern auch Ihr gesamtes Eigentum unter anderem  gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert.


Bildquellenangabe: Hans - Pixabay.com  Lizenz Public Domain CC0 

15:34 Weitersagen:

Mittwoch, 26. März 2014

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




Versicherungswechsel

So kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse richtig

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer einen Vertrag auflösen möchte, sollte seine Rechte, Pflichten und Fristen kennen. Da gilt ebenso für alle, die in eine neue Krankenversicherung wechseln wollen!
















Grundsätzlich gilt:

Kündigen Sie immer schriftlich, am besten per Einschreiben


Mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kann die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Innerhalb dieser Frist muss man sich jedoch bei einer neuen Kasse anmelden und eine Bestätigung darüber zur alten Kasse schicken. - ansonsten bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. 

Die neue Mitgliedschaft muss mindestens 18 Monate andauern, erst dann kann erneut gewechselt werden. 
Wer zu einer privaten Krankenkasse möchte, muss einige Voraussetzungen, etwa ein bestimmtes Einkommen, erfüllen und sich einem Gesundheits-Check unterziehen. 




08:49 Weitersagen:

Mittwoch, 19. März 2014

Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Die Installation: 

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage oder Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln, oder Spezialklebstoff montiert werden.


Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen so klar bereitgestellt werden, damit die erforderliche Inspektion der Warnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchgeführt werden können.

Die Eigenschaften:

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EM 14604 in den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Weitere Empfehlungen:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Batterien ist zu unterscheiden zwischen handelsüblichen Batterien, die der Benutzer auswechselt. Es gibt auch Warngeräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien. Diese müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch beachtet werden da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder fotoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa 10 Jahren sinkt. 




Auf der Webseite Rauchwarnmelderpflicht.eu finden Sie zum Thema Rauchmelder eine Empfehlung der Stiftung Warentest


Hausratversicherung

Rauchwarnmelder retten Leben!

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Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben Ihnen die Möglichkeit, sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Die Installation: 

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Genaue Angaben zur Standortwahl, Montage oder Wartung sind in den Herstelleranweisungen enthalten, die zusammen mit den Rauchwarnmeldern geliefert werden. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder einfach mit Schrauben, Dübeln, oder Spezialklebstoff montiert werden.


Dabei müssen die Informationen der Herstellerfirmen so klar bereitgestellt werden, damit die erforderliche Inspektion der Warnmelder und die Funktionsprüfung der Warnsignale sowie gegebenenfalls den Austausch der Batterien durchgeführt werden können.

Die Eigenschaften:

Rauchwarnmelder werden nach der Norm DIN EM 14604 in den Verkehr gebracht und tragen ein entsprechendes CE-Zeichen.

Weitere Empfehlungen:

Rauchwarnmelder können über Netzstrom oder mit Batterie betrieben werden. Bei Batterien ist zu unterscheiden zwischen handelsüblichen Batterien, die der Benutzer auswechselt. Es gibt auch Warngeräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien. Diese müssen bei leeren Batterien komplett ausgetauscht werden. Bei allen Betriebsarten sollte das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch beachtet werden da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder fotoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa 10 Jahren sinkt. 




Auf der Webseite Rauchwarnmelderpflicht.eu finden Sie zum Thema Rauchmelder eine Empfehlung der Stiftung Warentest


14:21 Weitersagen:

Montag, 17. März 2014

Wer ein Herz für Tiere hat bremst, wenn ihm eins vor´s Auto läuft.

Diese tierliebe Aktion kann juristisch aber schwerwiegende Folgen haben - nämlich wenn es zu einem Auffahrunfall kommt.








Nur mit zwingendem Grund bremsen

Grundsätzlich gilt: Wer voraus fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Wer trotzdem bremst, kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich auch schadenersatzpflichtig machen.
So steht es in § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ( Straßenverkehrsordnung)  geschrieben.

Ein zwingender Grund im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. 

Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Hinterherfahrenden zurücktreten - zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht große genug ist.


Schnelle Reaktion ist das A und O 

Der Fahrer muss im Bruchteil von Sekunden reagieren. Denn wann und wo ein Bremsen für Tiere im Straßenverkehr gerechtfertigt ist, hängt immer von der einzelnen Situation ab:
  • von der Umgebung
  • dem nachfolgendem Verkehr
und nicht zuletzt vom Tier.

Faustregel

Je größer ein Tier, je eher mit seinem Auftauchen gerechnet werden muss und je gefährlicher die Situation für den folgenden Verkehrsteilnehmer, desto eher darf gebremst werden.

Gerichtsurteile


In ländlichen Gegenden muss ständig mit Haustieren auf der Straße gerechnet werden meinte das Amtsgericht Paderborn und verurteilte die Versicherung einer Autofahrerin zur Zahlung. Die Frau war mit ihrem Aito auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, dessen Fahrer für eine Katze gebremst hatte ( Az: 5 S 181 / 00 ). 

Anders sah es das Amtsgericht Schorndorf bei einem Unfall auf einer Bundesstraße: Bei einer gewöhnlichen Hauskatze sei es zumutbar, diese zu überfahren ( Az: 2C 811/92). 

Die Richter teilten jedoch die Schadensregulierung hälftig, weil der Sicherheitsabstand des Klägers zu gering war. 

Bildquellenangabe: mcpdigital / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

Tierhaftpflicht

Darf ein Autofahrer für Tiere bremsen?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer ein Herz für Tiere hat bremst, wenn ihm eins vor´s Auto läuft.

Diese tierliebe Aktion kann juristisch aber schwerwiegende Folgen haben - nämlich wenn es zu einem Auffahrunfall kommt.








Nur mit zwingendem Grund bremsen

Grundsätzlich gilt: Wer voraus fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Wer trotzdem bremst, kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich auch schadenersatzpflichtig machen.
So steht es in § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ( Straßenverkehrsordnung)  geschrieben.

Ein zwingender Grund im Sinne der Vorschrift liegt dann vor, wenn Rechtsgüter wie Leib, Leben oder Gesundheit von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind und nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch das Bremsen nicht gefährdet werden. 

Der Schutz des Tieres muss hinter dem Schutz von Gesundheit und Leben des Hinterherfahrenden zurücktreten - zumindest dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht große genug ist.


Schnelle Reaktion ist das A und O 

Der Fahrer muss im Bruchteil von Sekunden reagieren. Denn wann und wo ein Bremsen für Tiere im Straßenverkehr gerechtfertigt ist, hängt immer von der einzelnen Situation ab:
  • von der Umgebung
  • dem nachfolgendem Verkehr
und nicht zuletzt vom Tier.

Faustregel

Je größer ein Tier, je eher mit seinem Auftauchen gerechnet werden muss und je gefährlicher die Situation für den folgenden Verkehrsteilnehmer, desto eher darf gebremst werden.

Gerichtsurteile


In ländlichen Gegenden muss ständig mit Haustieren auf der Straße gerechnet werden meinte das Amtsgericht Paderborn und verurteilte die Versicherung einer Autofahrerin zur Zahlung. Die Frau war mit ihrem Aito auf ein vorausfahrendes Fahrzeug aufgefahren, dessen Fahrer für eine Katze gebremst hatte ( Az: 5 S 181 / 00 ). 

Anders sah es das Amtsgericht Schorndorf bei einem Unfall auf einer Bundesstraße: Bei einer gewöhnlichen Hauskatze sei es zumutbar, diese zu überfahren ( Az: 2C 811/92). 

Die Richter teilten jedoch die Schadensregulierung hälftig, weil der Sicherheitsabstand des Klägers zu gering war. 

Bildquellenangabe: mcpdigital / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0

13:52 Weitersagen:

Montag, 10. März 2014

Eingefleischte Biker fiebern ungeduldig dem Start der Motorradsaison entgegen.

Sobald steigende Temperaturen und trockene Straßenverhältnisse wieder in den Sattel locken, wollen die meisten direkt zur ersten größeren Ausfahrt des Jahres starten.

Doch ohne ein gründliches Warm-up für Maschine und Fahrer ist das nicht ratsam.



Vor der ersten Ausfahrt sollte das Motorrad gründlich überprüft werden 


Für den Fahrer überlebenswichtig ist die einwandfreie Funktion von Reifen, Fahrwerk und Bremsen. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen und keine Beschädigungen zeigen.Am besten lassen sich die Reifen kontrollieren, wenn die Maschine aufgebockt ist. Dabei die Räder langsam drehen und und auf Risse, Dellen oder poröse Stellen untersuchen. Pneus, die älter als sechs Jahre sind, müssen getauscht werden.

Ihr Alter erkennt man an der sogenannten DOT-Nummer, die in die Reifenflanke eingeprägt ist; die letzten vier Ziffern beschreiben die Produktionswoche und das Jahr. So steht 2112 zum Beispiel für die 21. Produktionswoche des Jahres 2012.

Werden neue Reifen montiert, sollten diese vorsichtig eingefahren werden, denn Trennmittel aus der Herstellung befinden sich noch auf der Reifenoberfläche und verschwinden erst nach einigen Kilometern.

Wichtig ist auch der korrekte Luftdruck sowie die Kontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage. Ist die Maschine aufgebockt, können auch Bremsscheiben und -beläge auf Rostbefall und Riefen untersucht werden.

Auch die Bremsflüssigkeit gehört überprüft.Spätestens alle zwei Jahre sollte sie gewechselt werden. Ein intensiver Blick gilt auch den Leitungen. Diese sollten absolut dicht sein und keine Risse oder Scheuerstellen vorweisen.

Ein häufiger Schwachpunkt ist die Batterie des Motorrads. Hat der Akku während der Winterpause seinen Geist aufgegeben, hilft meist ein passendes Ladegerät der Maschine wieder auf die Sprünge. Wer sich eine Einschätzung seine Bikes nicht zutraut, kann zu einer Werkstatt oder den Prüfstellen wie TÜV, KÜS, oder Dekra gehen.

Langsam angehen lassen


Aber nicht nur das Motorrad, auch der Fahrer sollte fit in die erste Saison starten.
Bei der ersten Tour ist es ratsam, es langsam angehen zu lassen.
Denn Fahrtechnik und Reaktionsvermögen sowie das Gefühl für die Maschine können im Winter verloren gegangen sein.
Verantwortungsvolle Biker beginnen die ersten paar Meter auf einem großen Parkplatz, um sich langsam wieder an Bremse, Kupplung, Balance und etwas Schräglage zu gewöhnen.

Danach folgt eine kurze Tour und erst ein paar Tage später der große Ausrítt.


































Bildquellenangabe: Motorrad wobogre- pixabay.com Lizenz Public Domain CCO
Saisonstart für Motorradfahrer

Sicherer Saisonstart auf zwei Rädern

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Eingefleischte Biker fiebern ungeduldig dem Start der Motorradsaison entgegen.

Sobald steigende Temperaturen und trockene Straßenverhältnisse wieder in den Sattel locken, wollen die meisten direkt zur ersten größeren Ausfahrt des Jahres starten.

Doch ohne ein gründliches Warm-up für Maschine und Fahrer ist das nicht ratsam.



Vor der ersten Ausfahrt sollte das Motorrad gründlich überprüft werden 


Für den Fahrer überlebenswichtig ist die einwandfreie Funktion von Reifen, Fahrwerk und Bremsen. Die Pneus müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter aufweisen und keine Beschädigungen zeigen.Am besten lassen sich die Reifen kontrollieren, wenn die Maschine aufgebockt ist. Dabei die Räder langsam drehen und und auf Risse, Dellen oder poröse Stellen untersuchen. Pneus, die älter als sechs Jahre sind, müssen getauscht werden.

Ihr Alter erkennt man an der sogenannten DOT-Nummer, die in die Reifenflanke eingeprägt ist; die letzten vier Ziffern beschreiben die Produktionswoche und das Jahr. So steht 2112 zum Beispiel für die 21. Produktionswoche des Jahres 2012.

Werden neue Reifen montiert, sollten diese vorsichtig eingefahren werden, denn Trennmittel aus der Herstellung befinden sich noch auf der Reifenoberfläche und verschwinden erst nach einigen Kilometern.

Wichtig ist auch der korrekte Luftdruck sowie die Kontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage. Ist die Maschine aufgebockt, können auch Bremsscheiben und -beläge auf Rostbefall und Riefen untersucht werden.

Auch die Bremsflüssigkeit gehört überprüft.Spätestens alle zwei Jahre sollte sie gewechselt werden. Ein intensiver Blick gilt auch den Leitungen. Diese sollten absolut dicht sein und keine Risse oder Scheuerstellen vorweisen.

Ein häufiger Schwachpunkt ist die Batterie des Motorrads. Hat der Akku während der Winterpause seinen Geist aufgegeben, hilft meist ein passendes Ladegerät der Maschine wieder auf die Sprünge. Wer sich eine Einschätzung seine Bikes nicht zutraut, kann zu einer Werkstatt oder den Prüfstellen wie TÜV, KÜS, oder Dekra gehen.

Langsam angehen lassen


Aber nicht nur das Motorrad, auch der Fahrer sollte fit in die erste Saison starten.
Bei der ersten Tour ist es ratsam, es langsam angehen zu lassen.
Denn Fahrtechnik und Reaktionsvermögen sowie das Gefühl für die Maschine können im Winter verloren gegangen sein.
Verantwortungsvolle Biker beginnen die ersten paar Meter auf einem großen Parkplatz, um sich langsam wieder an Bremse, Kupplung, Balance und etwas Schräglage zu gewöhnen.

Danach folgt eine kurze Tour und erst ein paar Tage später der große Ausrítt.


































Bildquellenangabe: Motorrad wobogre- pixabay.com Lizenz Public Domain CCO

08:26 Weitersagen:

Freitag, 7. März 2014

Chihuahua´s , Yorkshire Terrier und andere Mini Hunde sind mehr als nur Schoßhunde, sie sind richtige kleine Räuber, die es es faustdick hinter den Ohren haben.

Oftmals vergessen ihre Besitzer,. dass sie es mit kleinen Jägern zu tun haben, die schnell und ausdauernd auf die Jagd gehen.




Die finanzielle Absicherung ist folglich ein absolutes Muss und die Halter der kleineren Hunderasse vergessen oft die  Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall kann dies böse finanzielle Folgen haben, existenzbedrohend werden können.

Mit einem Versicherungsvergleich zur optimalen Hundehaftpflichtversicherung

Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung  können Hundebesitzer sich vor diesem Risiko schützen. Vergleichen Sie am besten heute noch die Tarife für die optimale Hundehaftpflichtversicherung



Bildquellenangabe: Chihuahua - Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO


Hundehaftpflichtversicherung

"Mini-Hunde" werden immer beliebter

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Chihuahua´s , Yorkshire Terrier und andere Mini Hunde sind mehr als nur Schoßhunde, sie sind richtige kleine Räuber, die es es faustdick hinter den Ohren haben.

Oftmals vergessen ihre Besitzer,. dass sie es mit kleinen Jägern zu tun haben, die schnell und ausdauernd auf die Jagd gehen.




Die finanzielle Absicherung ist folglich ein absolutes Muss und die Halter der kleineren Hunderasse vergessen oft die  Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall kann dies böse finanzielle Folgen haben, existenzbedrohend werden können.

Mit einem Versicherungsvergleich zur optimalen Hundehaftpflichtversicherung

Mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung  können Hundebesitzer sich vor diesem Risiko schützen. Vergleichen Sie am besten heute noch die Tarife für die optimale Hundehaftpflichtversicherung



Bildquellenangabe: Chihuahua - Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO


18:43 Weitersagen:

Donnerstag, 6. März 2014

Grippewelle - jetzt ist richtiges Händewaschen wichtig

How To Handwash?
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Händewaschen

Wenn die Grippewelle zuschlägt ist richtiges Händewaschen enorm wichtig

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Grippewelle - jetzt ist richtiges Händewaschen wichtig

How To Handwash?
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11:51 Weitersagen:

Montag, 3. März 2014

Im Frühling holen viele Biker wieder das Motorrad aus der Garage und sind nun auf der Suche nach einer Motorrad-Versicherung.

Hierbei ist es wichtig die Angebote der einzelnen Versicherungsanbieter zu vergleichen.

Selbst wenn die Versicherung gewechselt werden soll, muss man hierbei auf das Datum für den Wechsel achten.



In der Regel laufen die Verträge ein Jahr und müssen einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, um mit einem neuen Vertrag von besseren und günstigeren Leistungen profitieren zu können.

Damit das Motorradfahren richtig Spaß macht ohne über die Folgen eines möglichen Unfalls nachdenken zu müssen, ist es sehr wichtig, sich gut über die Möglichkeiten im Bereich der Motorradversicherungen zu informieren, um sich mit dem optimalen Schutz den Wind um die Ohren wehen zu lassen.

Vergleichen Sie doch einfach mal - es lohnt sich!

 Motorradversicherung



Bildquellenangabe:  Motorrad stoppelhopser / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 
Motorradfahren

Auf der Suche nach einer Motorrad-Versicherung ?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Im Frühling holen viele Biker wieder das Motorrad aus der Garage und sind nun auf der Suche nach einer Motorrad-Versicherung.

Hierbei ist es wichtig die Angebote der einzelnen Versicherungsanbieter zu vergleichen.

Selbst wenn die Versicherung gewechselt werden soll, muss man hierbei auf das Datum für den Wechsel achten.



In der Regel laufen die Verträge ein Jahr und müssen einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, um mit einem neuen Vertrag von besseren und günstigeren Leistungen profitieren zu können.

Damit das Motorradfahren richtig Spaß macht ohne über die Folgen eines möglichen Unfalls nachdenken zu müssen, ist es sehr wichtig, sich gut über die Möglichkeiten im Bereich der Motorradversicherungen zu informieren, um sich mit dem optimalen Schutz den Wind um die Ohren wehen zu lassen.

Vergleichen Sie doch einfach mal - es lohnt sich!

 Motorradversicherung



Bildquellenangabe:  Motorrad stoppelhopser / Pixabay.com Lizenz Public Domain CCO 

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