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Montag, 31. März 2014

Ab dem 1. Mai kommt das neue Flensburger Punktesystem

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In Verbindung mit dem neuen Bußgeldkatalog tritt am 01.Mai das neue Punktesystem in Kraft.


Weil einige neue Verstöße künftig nicht mehr auf dem Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden.





Allerdings nur, wenn bis zum 01. Mai kein neuer Punkt dazukommt - der würde dafür sorgen, dass alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bleiben.

Punkte gibt es nur noch für echte Verkehrsgefährdung

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren ( bisher 1 Punkt ) oder Beleidigung im Straßenverkehr ( bisher 5 Punkte) werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Wer bereits solche Punkte hat, darf sich freuen: Sie werden zum 01. Mai 2014 gestrichen.

Tilgungsfristen sind klarer

Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren getilgt, schwere Vergehen ( 2 Punkte) nach 5 Jahren, und Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden, erst nach 10 Jahren. Ganz wichtig: Punkte verjähren ab Mai unabhängig voneinander - aktuell verlängert sich die Frist mit jedem weiteren Punkt.

Das Punktesystem wird einfacher 

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkten pro Vergehen gibt es nur noch drei Kategorien:
1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
3 Punkte und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten. Den Führerschein  gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden. 

Dafür gibt es jetzt Punkte

1 Punkt: 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h 
  • Vorfahrt missachten
  • telefonieren mit dem Handy
2 Punkte:
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille
  • rote Ampel missachten
  • Drängeln auf der Autobahn
3 Punkte: 
  • Fahrerflucht
  • Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte - abhängig davon, ob das Gericht einen Entzug der Fahrerlaubnis anordnet oder nicht.

Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg


Der sogenannte Punkte-Tacho verdeutlicht wie gefährdet der Führerschein ist 





  • Im grünen Bereich ( 1 - 3 Punkte) gilt man als vorgemerkt und hat nichts weiter zu befürchten.


  • Bei 4 bzw. 5 Punkten ( gelber Bereich) gibt es eine "Ermahnung" - letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar ( kostet bis zu 500 Euro) einen einzelnen Punkt abzubauen.


  • Bei 6 oder 7 Punkten ( roter Bereich ) erfolgt eine "Verwarnung" - dann kann kein Punkt mehr abgebaut werden!
  • Bei 8 Punkten oder mehr ( schwarzer Bereich ) wird - wie bisher ab 18 Punkten - der Führerschein ganz eingezogen und muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Mehr Informationen finden Sie auch unter : Neues Fahreignungs-Bewertungssystem von BMVI 

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