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Dienstag, 24. März 2015

Ärger mit der Versicherung? So kommen sie zu Ihrem Recht

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Immer Ärger mit der Versicherung? So kommen sie zu Ihrem Recht.
Foto: geralt@pixabay.com
Gut, wenn man  versichert ist denn ein Schaden ist schnell passiert, egal, ob es das eigene Hab und Gut betrifft oder das der anderen.
Im Notfall tritt die Versicherung unbürokratisch ein, doch oftmals sieht die Praxis anders aus.
Versicherungen ziehen sich gerne mal aus der Affäre - dies kann der Versicherte verhindern:


Wer aus Versehen die Brille des Freundes zerbricht, meldet diesen Schaden seiner Haftpflichtversicherung, denn dies ist ein klarer Haftpflichtfall. In vielen Fällen, nicht nur bei Brillen, versucht die Versicherung, den Schaden abzuwimmeln. Liegt hier der Fehler gar bei dem Freund, der seine Brille nicht in einem Etui aufbewahrt hat? Hat der Freund fahrlässig gehandelt? Außerdem würde der ganze Aufwand sich nicht lohnen, da es für die Brille nur den Zeitwert gäbe und eine Selbstbeteiligung wäre ebenfalls fällig...
Doch das ist so nicht ganz rechtens! Je nach Vertrag mag dies stimmen, das eine Selbstbeteiligung fällig ist und die meisten Versicherungen zahlen tatsächlich nur den Zeitwert. Doch der Zeitwert ist, sofern dieses "Corpus Delicti "nicht vorher schon einen Defekt hatte, oftmals sehr beachtlich!
Bestehen Sie auf die Regulierung und lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Auch wenn ein Blitzschlag den Fernseher oder Computer zerstört hat, versuchen die Versicherungen gerne den Schaden abzulehnen. Das ist oftmals leider auch berechtigt, denn:
Über die Hausratversicherung sind Blitzschlagschäden zwar abgedeckt, dies gilt aber nicht für Überspannungsdefekte, wie sie an dem Fernseher oder Computer auftreten können. Wer viele elektronische Geräte im Haushalt hat, aber die  Zusatz - Police für Überspannung nicht abgeschlossen hat, bleibt auf dem Schaden sitzen.

Wenn sich eine Versicherung querstellt, hat man die Möglichkeit, bei den Verbraucherzentralen Hilfe zu holen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist ebenfalls ein guter Berater, vor allem dann, wenn es sich um hohe Schadenssummen oder um Personenschaden handelt.
Dafür springt die Rechtsschutzversicherung ein  - falls sie nicht auch irgendwie zu den Drückebergern gehört.

Bei kleineren Schadensfällen hilft es einen Ombudsmann einzuschalten, dieser vermittelt zwischen dem Verbraucher und der Versicherung. Seine Entscheidung ist bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro für die Versicherung bindend.

Begeht die Assekuranz allerdings einen Verstoß gegen die Rechtsvorschriften, muss man sich an die Finanzaufsicht Bafin wenden.

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