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Donnerstag, 18. September 2014

Die wichtigsten Fragen zur Hinterbliebenen-Rente

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Wenn der Ehepartner stirbt, stürzt das die Hinterbliebenen in eine tiefe Trauer.


Um aber wenigstens die finanziellen Sorgen abzumildern, gibt es die Witwenrente.


Was steht mir als Witwe oder Witwer zu?





Wer hat Anspruch? 


Laut Sozialgesetzbuch hat jede Witwe oder Witwer Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente, wenn der verstorbene Ehepartner schon Rentner war oder mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat.


Wie hoch ist die Witwenrente?


Das kommt darauf an, ob für Sie das neue oder das alte Recht gilt.

Das alte Recht greift, wenn Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder Sie vor diesem Datum geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. 

Dann stehen Ihnen 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Gatten zu.

Für alle anderen gilt das neue Recht, und nach dem beträgt die Witwenrente nur noch 55 Prozent der Altersbezüge des Gatten.

Ausgezahlt wird diese große Witwenrente, wenn Sie das 45. Lebensjahr erreicht haben. Die Grenze steigt in Zukunft stufenweise auf 47 Jahre.

Was ist eine kleine Witwenrente? 


Wenn Sie die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, bekommen Sie die kleine Witwenrente.

Sie beträgt ein Viertel der Rente des Verstorbenen.

Nach dem neuen Recht ist die Auszahlung aber auf zwei Jahre befristet.

In beiden Fällen werden eigenen Einkünfte mit der Witwenrente verrechnet.


Info zum Rentensplitting 


  • Beim Splitting werden die während der Ehe gesammelten Rentenansprüche beider Partner gleich aufgeteilt.

  • Das kann sich dann lohnen, wenn ein Partner während der Ehe deutlich weniger Anspruch erworben hat als der andere. Die durch das Splitting erhöhten Rentenansprüche bleiben auch erhalten, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.

  • Alle, für die das neue Recht gilt, haben nach dem Tod des Ehegatten ein Jahr Zeit, sich für das Rentensplitting zu entscheiden. Damit entfällt aber der Anspruch auf Witwenrente.

  • Das Splitting kann nicht rückgängig gemacht werden.











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