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Montag, 29. September 2014

Alles Wichtige für den Ernstfall

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können? In den meisten Fällen wird die Antwort lauten: die Kinder oder der Ehegatte.

Doch das ist nicht so einfach. Denn laut Gesetz dürfen Angehörige für Sie keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen - es sei denn, sie wurden vom Gericht als Betreuer bestellt oder haben eine sogenannte Vorsorgevollmacht.


Deshalb sollten Sie schon jetzt regeln, wer einmal Ihre Interessen wahrnimmt.

Eine Generalvollmacht reicht in vielen Fällen nicht aus 

Was muss die Vollmacht enthalten?


Wichtig sind vor allem Gesundheits-, Wohnungs- und Vermögensfragen. 
Regeln Sie zum Beispiel genau, ob der Bevollmächtigte über schwerwiegende medizinische Eingriffe entscheiden darf.

Außerdem sollten Sie Ihre Ärzte dem Bevollmächtigten gegenüber von der Schweigepflicht entbinden.
Eine sogenannte Generalvollmacht, die den Betreuer zur "Vertretung in allen Angelegenheiten" ermächtigt, reicht nicht dafür aus. 

Außerdem sollte der Betreuer Sie vor Gericht und bei Behörden vertreten dürfen. Einen detaillierten Vordruck für solch eine Vollmacht erhalten Sie beim Bundesjustizministerium unter www.bmjv.de 

Vollmachten über Konten, Schließfächer usw. sollten zusätzlich direkt bei der Bank erteilt werden., da diese meist nur ihre eigenen Formulare anerkennt.

Wie muss die Vollmacht abgefasst sein?


Einer speziellen Form bedarf es nicht. Natürlich können Sie einen Vordruck verwenden. 
Besser ist es aber, Sie übertragen die für Sie wichtigen Punkte handschriftlich in ein eigenes Formular.

Das erhöht nicht nur die Fälschungssicherheit, sondern hilft auch, spätere Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit auszuräumen.

Wen kann ich bevollmächtigen?


Jede Vertrauensperson, nicht nur Verwandte. Aber fragen Sie denjenigen vorher, welche Aufgaben er sich zutraut. 
Da der Bevollmächtigte auch später noch die Betreuung ablehnen kann, sollten Sie auch immer einen Ersatz bestimmen.

Bewahren Sie die Urkunde an einem Ort auf, den der Bevollmächtigte kennt unbd auf den er im Ernstfall leicht zugreifen kann.

Vorsorge – Vollmacht : Was ist das?


Erklärungen zur Vorsorgevollmacht  in „Leichter Sprache“

Auch Menschen mit einer psychischen, seelischen oder geistigen Behinderung können eine Vorsorgevollmacht ausstellen, solange sie geschäftsfähig sind.

 Hier finden Sie Erklärungen zur Vorsorge-Vollmacht und ein Formular zur Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache.


Info Rechtsanwalt und Notar


Eine Beratung durch den Rechtsanwalt empfiehlt sich immer dann, wenn Sie umfangreiches vermögen besitzen, mehrere Bevollmächtigte  einsetzen wollen oder bestimmte Handlungsanweisungen geben möchten.

Soll die Vollmacht auch zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder Immobilien ermächtigen, muss sie von einem Notar beurkundet werden. Dafür fallen bis zu 1735 Euro Kosten an.

Wollen Sie spätere Zweifel an der Wirksamkeit an der Vollmacht ausschließen, reicht eine öffentliche Beglaubigung.
Kosten beim Notar: 20 - 70 Euro; bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro









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