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Donnerstag, 8. Mai 2014

Ihr Recht auf Reisen

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Leider gibt es auch in der schönsten Zeit des Jahres oft Grund zum Ärger.

Für einige Mängel können Sie Ihr Geld sogar zurückverlangen.

Schon bei der Anreise kann es problematisch werden. Hat die Bahn Verspätung, gibt es 25 Prozent des Tickets-Preises zurück, bei zwei Stunden die Hälfte.

Wer seine Fahrt wegen Zugausfällen nicht antreten will, kann sein Ticket umtauschen oder es sich erstatten lassen. 

Für die kompletten Reisekosten kommt das Unternehmen aber nicht auf.

Flugverspätung

Verschiebt sich Ihr Abflug, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. 




Wie hoch diese sind, ist unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie auf: www.flightright.de

Dreck und Lärm


Am Ziel lauern noch mehr Probleme. Baulärm vor dem Hotel rechtfertigt eine Minderung bis zu 15 Prozent 

Zeigen Katalogfotos blaues Wasser, in Wahrheit ist es aber bräunlich, sind 10 bis 15 Prozent Ermäßigung drin ( AG Köln AZ: 134 C 419/07 ) . 

Alles dokumentieren 

Grundsätzlich gilt: 
Was Ihnen im Prospekt versprochen wird um im Reisevertrag vereinbart wurde, aber nicht eingehalten wird, ist ein Mängel. 
Melden Sie die Probleme bei der Reiseleitung. Kann Ihnen nicht geholfen werden, müssen Sie innerhalb eines Monats Beschwerde beim Veranstalter einreichen.

Wichtig
Lassen Sie sich schriftlich versichern, dass ein Mängel vorlag. 
Suchen Sie sich Zeugen. Fotos und Videoaufnahmen taugen als Beweise. 
Das steigert die Chancen, dass es am Ende Geld zurück gibt.


Auszug Frankfurter Tabelle

Zeigt sich der Reiseveranstalter trotz eindeutiger Beweise uneinsichtig, führt der Weg vor Gericht. In der Frankfurter Tabelle steht, wie viel Erstattung Sie erwarten können.

Leistung/ Mangel                                                 

  • Falsches Hotel  bis 25%
  • Ungeziefer im Zimmer  bis 50%
  • Lärm in der Nacht bis 40%
  • Verschmutzter Pool   bis 20 %
  • Flug mit mehr als 4 Stunden Verspätung bis 5%
  • Fehlende Klimaanlage bis 20%
  • Verdorbene Speisen bis 30%                               
  • Fehlender Meerblick bis 10%
  • Störende Gerüche bis 15%
  • Schlechte Hygiene  bis 20%
  • Fehlendes Radio/TV  bis  5%
  • Abweichende Hotelanlage bis 15%
  • Fehlender Balkon bis 10%

Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen

Da es sowohl private Urlaubsreisen als auch dienstliche Fahrten gibt, ist es entscheidend, genau zu prüfen, welche Reiseversicherung abgeschlossen wird. Stehen beide Arten von Reisen an, macht eine Reiseversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen Sinn. Auf diese Weise ist garantiert, dass man immer versichert ist und sich nicht vor jeder Reise überlegen muss, welche Art von Versicherungsschutz bereits vorhanden oder welche noch abzuschließen ist.





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