©Robert Günther / Versicherung-sparen.eu. Powered by Blogger.

Dienstag, 20. Januar 2015

Die Rechte der Mini-Jobber

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Knapp 7,5 Millionen Menschen sind in Deutschland ausschließlich oder geringfügig in einem Nebenjob beschäftigt. Eine ganze Menge Minijobber, die aber leider nicht das bekommen, was ihnen auch wirklich zusteht denn: So mancher Arbeitgeber weiß gar nicht genau Bescheid, wenn es um die Ansprüche für einen Minijob geht:

Von einer geringfügigen Beschäftigung einem Minijob oder spricht man, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient oder das Arbeitsverhältnis nur auf sehr kurze Zeit geschlossen wurde.




Der Urlaubsanspruch
Ein normaler Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Tage bezahlten Urlaub wenn er eine Sechs-Tage-Woche hat. Auch dem geringfügig Beschäftigten hat ein Anspruch auf Urlaub. Wie viel genau, hängt davon ab, wie viele Tage er in der Woche arbeitet. Dabei spielt die Stundenzahl keine Rolle.

Entgeltfortzahlung
Erkrankt der Minijobber und kann deswegen nicht zu Arbeit erscheinen, erhält er seinen Lohn trotzdem noch sechs Wochen weiter - genau wie eine Vollzeitkraft. Bei einer Schwangerschaft und dem Mutterschutz - Minijobber brauchen gegenüber ihren Vollzeit Kollegen keine Abstriche machen.

Fällt zudem für einen geringfügig beschäftigten die Arbeit aufgrund deines Feiertages aus, muss der Tag trotzdem bezahlt werden. Ein "Nacharbeiten" an einem für ihn eigentlichen freien Tag ist nicht nicht erlaubt.

Minijobber bekommen anteilig bezahlten Urlaub
Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld hat kein Arbeitnehmer. Gewährt der Chef der gesamten Belegschaft aber eine solche Sonderzahlung, muss dies auch in der Regel für den Minijobber gelten, angepasst an die von ihnen geleisteten Arbeitsstunden.

Kündigungsschutz
In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz auch für die Minijobber, die mehr als sechs Monate ununterbrochen gearbeitet haben.

Achtung vor der Überschreitung der Lohngrenze!
Der neue gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber! Allerdings lauert hier auch sogleich eine böse Falle: Bei gleicher Arbeitszeit ist durch die Lohnerhöhung schnell die 450 Euro Grenze erreicht und die Tätigkeit wird versicherungspflichtig. Eventuell muss nun ein neuer Vertrag her.












10:19 Weitersagen:
Über Robert Günther

Egal, welches Risiko Sie zu versichern gedenken: Die Angebote sind vielfältig, die Kosten sehr unterschiedlich und das Versicherungschinesisch ist für den Laien eher verwirrend. Ich erkläre Ihnen worum es geht und ermöglichen Ihnen den kostenlosen Versicherungsvergleich. Folgen Sie mir bei Google+.

Blogartikel per Email erhalten
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und ich werde Ihnen die neuesten Artikel per Mail zusenden.

Bereitgestellt von FeedBurner

Aktuelle Artikel

Impressum

Versicherungsmakler
Robert Günther
Erlkönigstr. 12
39116 Magdeburg
Email: mail@robert-guenther.eu
Handy: 01511 - 49 85 85 9
Proudly Powered by Blogger.
back to top