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Montag, 26. Januar 2015

Unterlagen richtig ausmisten

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Die langen Winterabende sind eine richtig tolle Gelegenheit, Ordnung in die Papiere zu bringen. Alte Rechnungen, Kontoauszüge und Zeugnisse aus der Schulzeit - all das tümmelt sich in unseren Aktenordnern bei uns Zuhause.
Hier den Überblick behalten ist manchmal eine Kunst für sich.

Doch muss man den alten Papierkram wirklich aufbewahren?



In meinem heutigen Beitrag verrate ich Ihnen, welche Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen:

Mietverträge und Versicherungspolicen


Da Ansprüche auf eventuelle Zahlungen erst nach drei Jahren verjähren ist es sinnvoll, Mietverträge sowie die schriftlichen Zusatzvereinbarungen auch nach einem Umzug aufzubewahren.

Versicherungspolicen bis zu deren Ablauf behalten. Belege für die Prämienzahlung können weg, sobald die Steuererklärung erfolgte.


Rentenbescheide, Zeugnisse und Co. 


Schul-, Uni- und Arbeitszeugnisse sind wichtige belege für die Rentenberechnung oder einem Arbeitgeberwechsel. daher sollten Sie diese bis zur Bewilligung der Rente aufbewahren. Für Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise sowie Rentenauskünfte und Nachweise über Arbeitslosengeld gilt das gleiche.

Steuerunterlagen


Diese aufzubewahren ist kein Muss, aber für Angestellte ist es empfehlenswert, die Bescheide vom Finanzamt 10 Jahre lang aufzuheben. Die dazugehörigen Unterlagen wie etwa die Rechnungen für sechs Jahre. Die Bescheide benötigen sie, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung finanzieren wollen.

Kontoauszüge und Überweisungen


Diese Unterlagen sollten Sie mindestens vier Jahre - bis zur Verjährung - archiviert werden. Sie dienen als Beleg für geleistete Zahlungen. Wer sie dann entsorgen möchte, sollte Dokumente, auf denen der Name und die Bankverbindung steht, zerschreddern. So verhindern Sie, dass die Papiere aus dem Müll gefischt und die Daten missbraucht werden können.

Gerichtsurteile


Besonders lange sollten Sie Gerichtsurteile, wie zum beispiel aus dem Scheidungsprozess, aber auch Mahnbescheide, aufbewahren. Erst nach 30 Jahren verjähren diese. Das gilt auch für Spar- und Kreditverträge.

Alte Kassenbons und Rechnungen 


Mindestens zwei Jahre sollten Sie die Rechnungen von Handwerkern, Anwälte und Ärzten sowie Telefon- und Nebenkostenabrechnungen aufbewahren. Erst dann sind die Ansprüche verjährt.
Kaufbelege behalten Sie am besten so lange, bis Sie sich von dem Kaufgegenstand trennen. Die Belege können bei einem Einbruch als Eigentumsnachweis dienen.

 















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