Die langen Winterabende sind eine richtig tolle Gelegenheit, Ordnung in die Papiere zu bringen. Alte Rechnungen, Kontoauszüge und Zeugnisse aus der Schulzeit - all das tümmelt sich in unseren Aktenordnern bei uns Zuhause.
Hier den Überblick behalten ist manchmal eine Kunst für sich.
Doch muss man den alten Papierkram wirklich aufbewahren?
In meinem heutigen Beitrag verrate ich Ihnen, welche Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen:
Mietverträge und Versicherungspolicen
Da Ansprüche auf eventuelle Zahlungen erst nach drei Jahren verjähren ist es sinnvoll, Mietverträge sowie die schriftlichen Zusatzvereinbarungen auch nach einem Umzug aufzubewahren.
Versicherungspolicen bis zu deren Ablauf behalten. Belege für die Prämienzahlung können weg, sobald die Steuererklärung erfolgte.
Rentenbescheide, Zeugnisse und Co.
Steuerunterlagen
Kontoauszüge und Überweisungen
Gerichtsurteile
Besonders lange sollten Sie Gerichtsurteile, wie zum beispiel aus dem Scheidungsprozess, aber auch Mahnbescheide, aufbewahren. Erst nach 30 Jahren verjähren diese. Das gilt auch für Spar- und Kreditverträge.
Alte Kassenbons und Rechnungen
Mindestens zwei Jahre sollten Sie die Rechnungen von Handwerkern, Anwälte und Ärzten sowie Telefon- und Nebenkostenabrechnungen aufbewahren. Erst dann sind die Ansprüche verjährt.
Kaufbelege behalten Sie am besten so lange, bis Sie sich von dem Kaufgegenstand trennen. Die Belege können bei einem Einbruch als Eigentumsnachweis dienen.
19:54
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