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Samstag, 3. Januar 2015

So helfen Sie im Ernstfall

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Gewalt in der U-Bahn, ein tragischer Autounfall oder eine Person, die auf offener Straße zusammenbricht. Von einer Sekunde zur anderen kann jeder von uns in eine Notlage geraten - nicht nur als Opfer, auch als Zeuge.
Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig, ohne sich selber in Gefahr zu bringen?
Welches Verhalten ist sinnvoll, sicher und gesetzlich sogar verpflichtend?




Autounfall


Auch hier gilt der Grundsatz: Eigenschutz geht vor. Andererseits ist unterlassene Hilfeleistung eine schwere Straftat.
Das Mindeste: 112 wählen, möglichst schnell ein Warndreieck aufstellen und schauen, ob es verletzte gibt und gegebenenfalls Erste Hilfe leisten.

Brennt es? Dann muss alles Mögliche getan werden, um die Verletzten aus dem Wagen zu ziehen. Gut, wenn man für solche Fälle immer einen eigenen Feuerlöscher im Auto hat.


Hilflose Person 


Ein Mensch liegt reglos auf dem Bürgersteig. was nun? Rasch einen Überblick über die Situation verschaffen, dann den Notarzt rufen. Falls die gefahrlos möglich ist, sollte geprüft werden, ob der Betroffene noch atmet. Vielleicht ist er ja sogar ansprechbar.
Hat die Person einen jedoch einen Herzinfarkt erlitten, muss sofort Erste Hilfe geleistet werden. Im Zweifelsfall jemand anderen zur Hilfe dazu holen. Bloß nicht zu lange zögern! das könnte dem Menschen das Leben kosten.

Belästigung


Wer zum Beispiel in Bus oder Bahn Zeuge einer sexuellen Belästigung wird, muss die Polizei alarmieren. Häufig gehen die Angreifer sehr aggressiv vor. Den großen Helden zu spielen, ist nicht unbedingt die beste Idee - vor allem dann nicht, wenn man alleine ist. 

Eine weitere  Option kann sein, die Notbremse zu ziehen und dem Fahrer Bescheid zu geben. Fest steht, dass jeder Zeuge in einer Notsituation immer dazu verpflichtet ist, alles Mögliche und Zumutbare zu unternehmen, um ein Unglück abzuwenden.
Wer nicht eingreift, macht sich strafbar, riskiert ein Bußgeld oder schlimmstenfalls eine mehrjährige Haftstrafe.

Gewalttat


Ein wenig anders sieht es aus, wenn mehrere Schläger auf ein Opfer einprügeln. Niemand kann von einem Unbeteiligten verlangen, dass er seine Gesundheit riskiert. Trotzdem sollte aber auch hier unbedingt möglichst schnell die Polizei verständigt werden.



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