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Montag, 13. Oktober 2014

Die größten Irrtümer rund ums Parken

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Beim Parken kommt es immer wieder zu Ärger - ob vor dem Supermarkt oder vor dem Rathaus.

Welche Regeln gelten eigentlich?

Hier lesen Sie was richtig und was falsch ist











Ist der Parkscheinautomat kaputt, muss man nicht zahlen

Falsch.
Erst versucht man es beim nächsten Automaten.
Ist der auch defekt, legt man eine Parkscheibe ins Auto und darf die Höchstparkdauer des Parkplatzes nicht überschreiten.




Eine Parkscheibe darf auch rosa sein

Nein.
Größe und Aussehen sind vorgeschrieben: 110 mm breit, 150 mm hoch und blau.
Andernfalls riskiert man ein Knöllchen



Behindertenparkplätze sind nur für Behinderte

Irrtum!
Auch ohne Behindertenausweis darf man sein Auto auf einem Behindertenparkplatz abstellen - aber nur zum "Halten" ( nicht länger als 3 Minuten).



Auf Parkplätzen gilt rechts vor links

Jein.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt zwar auf öffentlichen Parkplätzen, sind sie durch eine Schranke abgesperrt, hingegen nicht. Doch stur auf das eigene Vorfahrtrecht zu pochen ist nicht immer ratsam.


Paragraph 1 der StVO gilt immer: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (AG Düsseldorf, AZ: 51 C 14792/11).


Wer zuerst kommt mahlt zuerst

Stimmt.
Derjenige hat den Vorrang, der eine Parklücke zuerst "unmittelbar erreicht".

Das gilt aber auch dann, wenn man an einer Parklücke vorbeirollt, um rückwärts einzuparken.

Wer sich in eine Lücke drängelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Auch Freihalten ist nicht erlaubt - das kann ein Bußgeld kosten (OLG Hamm, AZ: 4Ss 445/80).


Pfeile auf der Fahrbahn sind verbindlich

Nein.
Der Richtungspfeil ist zwar sinnvoll, aber er macht eine Spur nicht zur Einbahnstraße.

Er ist lediglich eine Empfehlung.

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