Eine KFZ-Versicherung zu kündigen ist bei vielen mittlerweile schon zu einem Volkssport geworden, denn die Termine 30.09. und 30.11. sind für Versicherungskunden spannende Daten.
Damit bei dem Versicherungswechsel alles klappt, gibt es hier die Checkliste zum Abhaken zur termingerechten Kündigung:
Hier gibt es die -> Checkliste zum Ausdrucken <-
Günstigeres Angebot gefunden?
Wer ein günstigeres Angebot gefunden hat, sollte zuerst sicherstellen, dass er den gewünschten Vertrag auch bekommt.
Erst dann sollte die Kündigung geschrieben werden.
Erst abwägen dann wechseln!
Selbst Sachversicherungen sollte man nicht zu vorschnell kündigen, denn mitunter ist ein neuer Schutz schwer oder nur mit Aufschlag zu bekommen.
Das betrifft zum Beispiel die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz in riskanten Wohnlagen.
Kündigungsfrist
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Das muss nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein, ist es aber in der Regel, weil die Versicherer mitten im Jahr geschlossene Verträge gerne auf den Jahresanfang stellen.
Auf das Eingangsdatum achten
Fristgerecht kündigen bedeutet, dass das Kündigungsschreiben am Stichtag beim Versicherer eingegangen sein muss, es genügt nicht der Poststempel.
Wer sicher gehen will, schickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
Man kann die Kündigung auch persönlich in einer Geschäftsstelle der Versicherung abgeben. Dann sollte der Empfang unbedingt quittiert werden.
Kündigungsgrund
Eine ordentliche Kündigung muss übrigens nicht unbedingt begründet werden.
Notwendige Angaben sind aber die Versicherungsnummer oder die Vertragsnummer.
Ausnahme
Bei der KFZ-Versicherung ist der Stichtag der 30. November.
Zumindest für die KFZ-Haftpflicht besteht nach einer Kündigung nicht die Gefahr, ohne Versicherungsschutz dazustehen, denn es handelt sich eine Pflichtversicherung mit gesetzlichem Annahmezwang.
Drei Monate Kündigungsfrist
Für Sachversicherungen, die sich Jahr für Jahr verlängern, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Stichtag ist der 30. September
Sonderkündigungsrecht
In zwei Fällen gilt die verkürzte Einmonats-Kündigungsfrist.
Prämienerhöhung
Verteuert sich der Versicherungsschutz bei gleichbleibenden Leistungen, dann haben Versicherte ab Erhalt der Erhöhungsmitteilung einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.Der Vertrag endet, bevor der höhere Beitrag gilt.
Egal, ob ein Kunde mit der Regulierung zufrieden ist oder nicht , jeder Schadensfall erlaubt den schnellen Ausstieg durch eine außerordentliche Kündigung.
Für die verbleibende Zeit bis zum Ende des Versicherungsjahres muss die Versicherung den >> nicht verbrauchten << Beitrag erstatten.
09:02
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