Der Schreck ist groß! Eben waren Handy, Schlüssel oder Kreditkarte noch da, und jetzt - verschwunden.
Vielleicht verloren, vielleicht war ein Taschendieb am Werk... Auf jeden Fall ist die Wertsache nicht mehr da.
Damit sich Diebe oder unehrliche Finder nicht daran bereichern können, sollten ganz schnell alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden!
Handy
Wenn das Mobiltelefon nicht mehr aufzufinden ist, sollte auf jeden Fall die SIM-Karte gesperrt werden.
Das geht mit einem Anruf direkt beim Anbieter oder in vielen Fällen auch über den zentralen Sperr -Notruf 116 116.
Möglicherweise werden Informationen zum Handy, wie die Rufnummer, die PUK- oder die Kartennummer erfragt.
Diese sollten in den Unterlagen des Mobilfunkvertrages zu finden sein. Zusätzlich sollte das Handy bei der Polizei als gestohlen und, wenn vorhanden, die Versicherung informieren.
Schlüssel
Nicht nur, weil man eventuell nicht mehr in die eigene Wohnung kommt, kann der Verlust eines Schlüssels äußerst ärgerlich und teuer werden.
Eine besonders schnelle Reaktion ist nötig, wenn der Schlüssel seinem Schloss zugeordnet werden kann - zum Beispiel, wenn die komplette Handtasche mit Ausweis und Adresse gestohlen werden.
Dann sollte das Schloss so schnell wie möglich ausgetauscht werden.
In jedem Fall den Vermieter, bei Arbeitsschlüsseln den Arbeitgeber und bei Autoschlüsseln die KFZ-Versicherung und die Vertragswerkstatt informieren.
In der privaten Haftpflichtversicherung sollte immer der Schlüsselverlust mit berücksichtigt werden, damit sich die Kosten für den Austausch von Schlössern in Grenzen halten.
Maestro- und Kreditkarte
Oft verschwindet auch gleich das ganze Portemonnaie mit sämtlichen Karten und Ausweis drin.
Maestro- und Kreditkarten müssen, um Missbrauch zu vermeiden, sofort gesperrt werden.
Auch hier hilft der zentrale Sperr-Notruf.
Wichtig ist auch, den Verlust bei der Polizei zu melden und, wenn die Karten gestohlen wurden, Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
Ausweis und Führerschein
Ebenfalls in der Brieftasche befinden sich meistens Ausweis und Führerschein.
Sind diese abhanden gekommen, muss die Polizei informiert und gegebenenfalls Anzeige erstattet werden.
Die modernen Personalausweise lassen sich ebenso sperren. Bis der neue eingetroffen ist, kann ein vorläufiger ausgestellt werden, zudem ist eine vorübergehende Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht möglich.
12:00
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