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Mittwoch, 15. Oktober 2014

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

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Wenn Handy-Anbieter mit neuen Modellen locken, dann steigt die Zahl der Schadensmeldungen über heruntergefallenen Telefone bei den Versicherern.

Zufall?

Der Gesamtverbund der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vermutet, dass es sich bei jedem zehnten Fall um Betrug handelt.

Viele Kunden sehen ihr Verhalten als "Kavaliersdelikt" - schließlich erhalten sie selten mehr als 500 Euro Prämie.

Höhere Beiträge für alle 


Der jährliche Schaden, der durch Versicherungsbetrug entsteht, beläuft sich jedoch auf über vier Milliarden Euro.

Ein Schaden, für den ehrliche Kunden durch höhere Beiträge aufkommen müssen.


Die Methoden der Schwindler 


Die Tricks der Betrüger sind simpel: Ist tatsächlich ein Verlust entstanden, wird dieser oft vergrößert oder das Entstehen anders dargestellt. Unfälle werden aber auch absichtlich herbeigeführt oder einfach erfunden.

Viele Betrüger holen sich sogar Tipps aus dem Internet, um die erfolgversprechende Methode zu finden.


"Autobumser" etwa fügen ihren Fahrzeugen absichtlich äußere Schäden zu, um Prämien für Reparaturen zu fordern, die niemals durchgeführt werden.



Am häufigsten betroffen von Betrug sind die Haftpflicht- und die Hausratversicherung.


Versicherer rüsten auf


Sachverständige begutachten jede Schadensmeldung intensiv, unabhängig von der Höhe.

Es wird zum Beispiel geprüft, ob der Unfall tatsächlich so passieren konnte, wie der Versicherungsnehmer ihn geschildert hat. 

Wer auffällig wurde, wird in einer Datenbank des GDV gespeichert, die den Namen "Uniwagnis" trägt.

Mit Hilfe dieser Warn-Datenbank können, die Versicherer sich - und damit auch die ehrlichen Beitragszahlenden - vor Betrüger schützen.


Es droht sogar Gefängnis


Ist Versicherungs-Betrug ein modernes Kavaliers-Delikt?
 Von wegen!  
Die Konsequenzen so einer Handlung können recht drastisch sein. 

Die Zahlung wird verweigert, der Vertrag des Kunden wird gekündigt. 
Er muss auch die Kosten für Sachverständige bezahlen. 


Mehr noch
Kommt es zu einer Strafanzeige, drohen dem Täter bei einer Verurteilung in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft






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