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Montag, 27. April 2015

Wann darf man den Polizeinotruf wählen?

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Wann darf man den Polizeinotruf wählen?
Fotoquelle: Hans / pixabay.com


Wer die 110 wählt, wird sofort mit der Leitstelle der Polizei verbunden.
Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Allerdings sollte man die Notrufnummer wirklich nur dann wählen, wenn
auch ein echter Notfall vorliegt.

Tipps, was als typisches Beispiel dafür dienen könnte:


  • Man ist Unfallzeuge, fährt aber weiter: Besonders nachts und auf einsamen Landstraßen sollte man nicht anhalten, da es sich um einen vorgetäuschten Unfall handeln könnte, der in einem Überfall endet.


  • Aus der Nachbarwohnung ist Streit, Kinderweinen oder laute Schreie zu hören.


  • Man hat eine Straftat beobachtet oder vermutet eine Straftat. Wenn sich hinterher rausstellt, das die Situation vollkommen harmlos war, wird man für den Polizeieinsatz nicht haftbar gemacht.

Generell sollte man immer beachten: Wurde man Zeuge eines Unfalls mit Verletzten, muss immer die Polzei informiert werden.

Damit Sie im Notfall die Fragen beantworten können, hier eine kleine Hilfestellung:

Was ist wo wann passiert, wie viele Verletzte gibt es, wer ruft an?


12:34 Weitersagen:
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