Fragen, die so gut wie jeden Autofahrer beim Anblick der blinkenden Polizeikelle für einen Moment in Panik versetzen:
Sind die Papiere vollständig, ist das Warndreieck im Kofferraum und der Erste-Hilfe-Kasten in einem ordnungsgemäßen Zustand?
Was die Beamten dürfen und was nicht, und wie man sich richtig während der Kontrolle verhält
Muss man anhalten?
Auf jeden Fall! Die Polizeikontrolle darf überall und zu jedem Zeitpunkt durchgeführt werden.
Weigert man sich zu stoppen, drohen nicht nur 70 Euro Bußgeld sondern auch einen Punkt im Flensburger Strafregister.
Sind die Beamten uniformiert, brauchen sie sich nicht auszuweisen.
Was darf geprüft werden?
Zuerst werden die Personalien abgefragt:
Name, Geburtstag, Wohnort etc.
Lügen lohnt sich nicht: Wird man ertappt, kann das bis zu 1000 Euro kosten!
Möchten die Beamten Führerschein und Fahrzeugpapiere, HU-Plakette, den Kofferraum oder das Handschuhfach kontrollieren, muss man das auch zulassen.
Einen Atem-Alkohol- oder Drogentest kann man zwar ablehnen - die Blutabnahme durch den Arzt aber nicht.
Was kann man verweigern?
Den Beamten sind Grenzen gesetzt. Sie dürfen zum Beispiel nicht überprüfen, ob der Fahrer das Handy während der Fahrt genutzt hat.
War ein Verkehrsdelikt der Grund für die Kontrolle, darf man die Aussage verweigern.
Darf man sich auch beschweren?
Gab es an dem Verhalten der Polizisten etwas auszusetzen, kann man das melden:
Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird formlos und nicht fristgebunden an den Vorgesetzten des Beamten gerichtet.
Vergessen Sie nicht, sich im Streit den Namen des Beamten zu notieren.
11:15
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