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Montag, 28. Juli 2014

Was wird aus den gemeinsamen Versicherungen wenn Partner sich trennen?

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Das gemeinsame Glück zerbrochen, die Liebe vergangen.

Kaum jemand denkt in dieser traurigen Phase an seine Hausratversicherung.

Besser wäre es aber - kommt es zu einer Trennung, muss in einem ersten Schritt geklärt werden, welche Risiken gemeinsam abgesichert wurden.

Diese Verträge müssen überarbeitet werden. Sonst steht einer am Ende ohne Schutz da.



Nach einer Trennung gibt es am Anfang viele Probleme - es ist aber auch wichtig, sich die Policen anzuschauen, um geschützt zu bleiben.

Hausrat & Haftpflicht


Derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat, nimmt sie bei einem Auszug mit. Bei einer räumlichen Trennung muss zumindest einer eine neue Police abschließen. Das gilt für verheiratete und unverheiratete Paare.

Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung: Wird der gemeinsame Hausstand aufgelöst, braucht jeder eigenen Schutz.

Lebensversicherung


Unbedingt an die Lebensversicherung denken! Nach einer Trennung kann es nötig sein, die empfangsberechtigten Personen für den Todesfall, gegebenenfalls auch für den Erlebensfall, zu ändern.

Sonst geht das ganze Geld im Ernstfall an den Ex-Partner.

Krankenversicherung


In der Familie ist nur einer berufstätig! Dann können der Ehepartner und die Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitabgesichert werden.

Kommt es zu einer Scheidung, fällt dieses Privileg aber weg.

Der bisher "Familienversicherte" muss sich innerhalb von drei Monaten einen neuen Anbieter suchen, sonst steht er ohne Schutz da. 

Rechtsschutz


Auch dieser Vertrag gilt nur bis zur Scheidung für beide Parteien. Danach bleibt nur derjenige geschützt, der ihn abgeschlossen hat.




Bildquellenangabe: Personen - Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0






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