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Freitag, 19. Dezember 2014

Die wichtigsten Fragen rund um den Weihnachtseinkauf im Internet

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Was Online-Shopper unbedingt wissen müssen, woran man einen vertrauenswürdigen Versender erkennt - und warum man sich im Laden eine Rückgabegarantie geben lassen sollte.

In dem heutigen Beitrag erkläre ich die wichtigsten Fragen rund um den Weihnachtseinkauf im Internet.




Tipps zur Online-Bestellung 


Nie bestellten so viele ihre Weihnachtsgeschenke per Internet wie 2014. Doch leider ist nicht jeder Händler seriös!

  • Kaufen Sie nur in Shops, die eine vollständige Adresse angeben: Wichtig, um Ware zurückschicken zu können.

  • Schauen Sie in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Finger weg, wenn diese fehlen! 

  • Nie mit Vorkasse bestellen: Kommt die Ware nicht an, gibt es oft Ärger. Besser auf Rechnung oder per Kreditkarte.

  • Geben Sie nur vertrauenswürdigen Shops Kartendaten preis - diese sind am Siegel "Trusted Shops" erkennbar. 

  • Ob die Internetverbindung sicher ist, sehen Sie am Kürzel "https" im Browser-Fenster.

 

Tipps zur Rückgabe


Seit Sommer gilt das neue Gesetz für Online-Shopping. es legt fest, dass die Rückgabe von einwandfreien Produkten nur erlaubt ist, wenn man innerhalb von 14 Tagen per Fax, Brief oder Mail dem Kauf widerspricht. Nach dieser Formalie hat man bis zu 14 Tagen Zeit für die Rücksendung - am besten in Originalverpackung. 

Bestellt man Weihnachtsgeschenke zu früh, besteht nach dem Fest kein Rückgaberecht mehr! Viele große Händler gewähren jedoch freiwillig  eine längere Frist, bei Zalando sind es 100 Tage, Amazon und Otto gewähren 30. Sie sind aber auch "Plattformen" für kleinere Händler, die sich oft enger an das Gesetz halten.

Viele große Versender verzichten außerdem freiwillig auf die Widerspruchs-Erklärung - ihnen reicht es, wenn man die Ware inklusive Rückschein zurückschickt.
Kleinere hingegen bestehen oft auf den Widerspruch, müssen das bei der Bestellung aber mitteilen. 
weitere Neuerung: Früher war Rücksendung im Versandhandel kostenlos, sobald der Wert der Ware über 40 Euro lag. Jetzt gilt diese Grenze nicht mehr  - wer Einwandfreies zurückschickt, trägt die Kosten, es sei denn, der Händler zeigt sich auch hier generös, wie etwa Tchibo  oder Zalando. 

Bei normalem Einkauf gilt dagegen: Hier gibt es kein Rückgaberecht, wenn die Ware einwandfrei ist. Viele Händler nehmen nur aus Kulanz zurück oder sie bieten einen Gutschein oder den Umtausch gegen Gleichwertiges an. 

Tipp: Lassen Sie sich beim kauf ein Rückgaberecht bescheinigen, etwa auf dem Kassenbon. 

Tipps bei Reklamationen


Andere Regeln gelten, wenn Gekauftes eine Macke hat. dann darf man es kostenlos zurückgeben - allerdings ist das problemlos nur in der gesetzlichen "Gewährleistungspflicht" möglich. Die währt sechs Monate ab Lieferdatum. Insgesamt gilt sie eigentlich zwei Jahre, doch nach einem halben Jahr muss man beweisen, dass der Fehler anfangs schon vorlag. Der Händler hat dann bis zu zwei Versuche, den Schaden zu beheben, die meisten werden die Ware gleichwertig ersetzen oder den Kaufpreis erstatten.
















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