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Donnerstag, 4. Dezember 2014

Wann zahlt eigentlich die Haftpflichtversicherung?

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Die Nachbarin wird stürmisch begrüßt - und schon liegt die teure Vase in Scherben am Boden. Letzte Rettung: die Haftpflicht. Aber zahlt die auch?
Mehr als 2 200 Euro  geben die Deutschen für Versicherungen aus. Das klingt viel, doch eine der wichtigsten Policen, die private Haftpflicht, wird oft vernachlässigt. Über 20 Prozent der deutschen Haushalte sind nicht haftpflichtversichert.

Dabei ist schnell ein Schaden entstanden, der den Verursacher finanziell ruinieren könnte.

Kind und Kegel 


Grundsätzlich schützt so eine Police neben dem Versicherungsnehmer auch den Ehepartner und die Kinder, wenn sie eingetragen sind. Bei den Kleinen gibt es allerdings Ausnahmen: Zerbricht die Scheibe des Nachbarn, weil der sechsjährige Sohn sie mit dem Ball getroffen hat, wird diese nicht erstattet. Denn ein Kind unter sieben Jahre haftet nicht für Schäden, die es Dritten zufügt.
Außerdem erstattet die Police keine Kosten, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde.

Doch was ist, wenn die Kinder bei der Tagesmutter sind? Die Aufsichtspflicht geht auf die Tagesmutter über, allerdings nicht der Versicherungsschutz.
Ist sie gewerblich tätig, braucht sie eine Berufshaftpflicht. Für private Babysitter tritt der Versicherungsschutz der Eltern ein.

Übrigens können sich auch nicht verheiratete Paare, die zusammenziehen, gemeinsam versichern. Dabei wird meist der ältere Vertrag der beiden beibehalten, der jüngere gekündigt und eine nichteheliche Gemeinschaft eingetragen.

Verwandte und Freunde


Wenn Pflegebedürftige einen Schaden verursachen, zahlt die Haftpflicht. Sie haftet bei allen unbeabsichtigten Schäden, die verursacht werden - etwa durch Stürze oder unsichere Bewegungen. Allerdings trifft diese Regel erst in Kraft, wenn die pflegebedürftige Person selbst keine Entscheidungen treffen kann, also bei Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der geistigen Tätigkeit.

Achtung auch bei Hilfe von Freunden: Will ein Freund beim Umzug helfen und richtet einen Schaden an, zahlt die Versicherung meist nicht, denn: Umzugshilfe ist eine Gefälligkeit! Moderne Tarife versichern Gefälligskeitsschäden allerdings mit. Prüfen Sie daher Ihren Tarif und ändern Sie ihn gegebenenfalls.

Ein weiterer Sonderfall: geliehene Dinge. Leiht man sich das Fahrrad des Nachbarn und verursacht einen Unfall, wird das Fahrrad nicht ersetzt. Allerdings zahlt die Versicherung den Schaden an einem anderem Objekt, sei es Auto oder Straßenlaterne.

Tollpatschige Haustiere


Hundehalter können sich mit einer Tierhaftpflichtversicherung absichern. Schäden, die der eigene Hund anrichtet, sind damit versichert. Die Versicherung erstattet aber keine Kosten, wenn Sie auf den Hund vom Nachbarn aufpassen und dieser einen Schaden verursacht.


Vorsicht, Internet! 


Mit einer Haftpflichtversicherung sind nahezu alle Lebensbereiche abgedeckt. Doch es gibt eine große Ausnahme: das Internet. 
Verbreitet jemand zum Beispiel unabsichtlich einen Virus auf andere Rechner und richtet damit Sachschaden an, kann er als Verursacher haftbar gemacht werden. 
Beim Abschließen einer Versicherung sollten Sie genau schauen, ob es einen Internetschutz gibt.


Notfall im Urlaub


Wer Urlaub im Ausland macht, ist meist abgesichert. Bei längeren Reisen sollten Sie das jedoch prüfen. Auch das Reiseland spielt eine Rolle, zum Beispiel wenn es außerhalb der EU liegt. Dort ist der Schutz meist eingeschränkt. 

Ähnlich ist es bei Mietsachschäden im Ausland. Prüfen Sie, ob teures Sportequipment, wie Segelboote oder Kites, mit abgesichert sind.

Was müssen Sie tun, damit Sie Geld bekommen?


Melden Sie sich sofort bei Ihrer Versicherung, damit sie prüfen kann, ob mögliche Kosten ersetzt werden. Innerhalb einer Woche muss der Schaden schriftlich angezeigt werden. 
Wichtig ist dabei, dass Sie den Namen des Geschädigten angeben, außerdem die Versicherungsnummer Ihrer Haftpflichtpolice. 

Tipp: Erkennen Sie den Schaden, den Sie verursacht haben nicht gleich an. Am besten, Sie behalten das beschädigte Objekt oder fotografieren den Schaden.
Ob Ansprüche berechtigt sind, prüft die Versicherung selber. dazu schickt Sie nach Ihrer Mitteilung eine Schadensersatzanzeige. Füllen Sie diese wahrheitsgemäß und vollständig aus.

Achtung: Die Versicherer ermitteln minutiös, ob sich der Schaden so ereignet haben kann. 




















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