Für manche Freunde würde man sein letztes Hemd hergeben. Manchmal brauchen diese aber kurz ein Auto. Sein eigenes Fahrzeug zu verleihen, ist ein netter Zug, kann sich aber bei einem Unfall jedoch zu einem echten Problem entwickeln.
Auch wenn es unangenehm ist, sollte sich jeder, der sein Fahrzeug verleiht, vor Fahrantritt unbedingt den Führerschein des Entleihers zeigen lassen. Hat dieser keinen, macht sich der Autobesitzer nämlich strafbar.
Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall gibt es dann rechtliche Probleme.
Um das finanzielle Risiko besser einzuschätzen, sollte auch geklärt werden, wie das Auto versichert ist.Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar alle Schäden an anderen Fahrzeugen, nicht aber die am verliehenen Wagen. Ohne Kaskoschutz muss man die Reparatur am eigenen Fahrzeug selbst zahlen.
Ist eine Kaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Dabei fällt in der Regel die Selbstbeteiligung an. In der Regel steigt unter Umständen die Versicherungsprämie, die der Fahrzeughalter zahlen muss.
Um späteren Streit zu vermeiden, kann sogar vor der Auto-Übergabe sogar ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. In dieser sogenannten Haftungserklärung garantiert der Entleiher die Übernahme aller Schäden, die nicht von einer Versicherung gedeckt werden.
Fährt der Freund oder eine Freundin ins Ausland, sollte man eine Vollmacht mitgeben. An der Grenze kann sonst schnell der Verdacht aufkommen, es handle sich um ein geklautes Fahrzeug. Das gilt übrigens auch bei der Fahrt mit dem Firmenwagen oder anderen Autos, die nicht auf den Fahrer zugelassen sind.
Wichtig: Das Fahrzeug darf niemals gegen Entgeld verliehen werden. Rechtlich wird dann nämlich aus dem Verleih eine Vermietung und diese ist in den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen!
Vordrucke rund um den Kfz-Verleih
Bildquellenangabe: Auto-madfab / Pixabay.com Lizenz Public Domain CC0
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