Ein neuer Fernseher. Doch was, wenn er Mängel hat? Wie sieht es mit der Garantie aus?
Das Gesetz bietet zwei Jahre Gewährleistung. In dieser Zeit muss der Händler Konstruktions-Mängel kostenlos beheben.
Parallel gilt meistens noch eine einjährige Garantie des Herstellers.
Doch was ist, wenn das Gerät genau nach zwei Jahren den Geist aufgibt?
Die Beruhigungspille heißt Garantieverlängerung - quasi eine Garantie nach der Garantie. Laufzeit maximal 5 Jahre ab Kauf, abgedeckt sind Reparaturen nach der gesetzlichen Gewährleistung.
Die Preise sind gestaffelt nach den Verkaufspreisen der Produkte. Für ein TV-Gerät zwischen 500 und 750 Euro kostet eine Garantieverlängerung etwa 90 Euro. Schlägt der Fernseher jedoch mit 1200 Euro zu Buche, sind 150 Euro fällig.
Hört sich toll an, aber macht das wirklich Sinn?
Ich rate davon ab, denn: Die Garantieverlängerung greift erst dann, wenn weder die gesetzliche Gewährleistung noch eine freiwillige Herstellergarantie noch eine mögliche Hausratversicherung eintreten.
Das bedeutet in den allermeisten Fällen gibt es immer noch eine andere Möglichkeit, hier Ansprüche geltend zu machen - die Garantieverlängerung ist somit die letzte Versicherung die überhaupt zahlen muss.
Und dann ist da noch der Haken mit dem Zeitwert. Im Garantiefall hat man nämlich nur Anspruch auf den Betrag, den das Gerät je nach Alter tatsächlich noch wert ist.
Fazit: Die Garantieverlängerung ist ein gutes Geschäft für den Händler mit fragwürdigem Nutzen für den Verbraucher.
15:43
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