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Freitag, 7. November 2014

Was tun, wenn´s kracht?

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Was tun wenn´s gekracht hat?
Erst einmal Ruhe bewahren und nicht kopflos handeln.

Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, wenn es gekracht hat:




  • Schreiben Sie sich folgende Daten auf: Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners sowie das amtliche Kennzeichen. Auch wichtig sind die Namen und Adressen von Zeugen.

  • Sollte die Unfallsituation unklar sein, ziehen Sie die Polizei hinzu, sind Personen zu Schaden gekommen, müssen Sie unbedingt die Polizei rufen. Notieren Sie sich Name und Dienststelle des Beamten, der den Unfall aufnimmt.

  • Heute haben die meisten Mobiltelefone eine brauchbare Kamera eingebaut. Nutzen Sie diese und fotografieren, wenn möglich, den Unfallort, die Fahrzeuge, wie sie nach dem Unfall zum Stehen kamen. Auch Bremsspuren können wichtige Hinweise liefern. Nehmen Sie das Unfallgeschehen am besten aus mehreren Blickwinkeln auf. Falls Sie keine brauchbare Kamera im Handy haben, können Sie auch eine einfache Digitalkamera kaufen und diese im Handschuhfach aufbewahren.


  • Zeichnen Sie eine Skizze des Unfallherganges.


  • Die Versicherung des Unfallgegners könnte auf die Idee kommen, einen von ihr eingesetzten Gutachter bei Ihnen vorbeizuschicken. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen. Denn Sie können einen qualifizierten Sachverständigen Ihrer Wahl einschalten. Den darf die generische Versicherung nicht ablehnen. Bestehen Sie also darauf, dass ein qualifizierter KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den KFZ-Verständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, außer es handelt sich auch für den Laien ersichtlich um einen Bagatellschaden. Dann muss man auch keinen Gutachter einschalten.

  • Generell gilt: Auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten brauchen Sie sich gar nicht erst einlassen.


  • Der KFZ-Verständige ermittelt auch eine Wertminderung des Unfallfahrzeuges. Diese steht Ihnen in der Regel zu. Denken Sie daran.

  • Im Zweifel sollten Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung beauftragen. Der Anwalt oder die Anwältin sollte sinnvollerweise im Verkehrs- oder Versicherungsrecht oder in beiden Gebieten erfahren sein.

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