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Donnerstag, 6. November 2014

So verhalten Sie sich bei einem Unfall als Zeuge richtig

Eingestellt von Unknown  |  (Noch) keine Kommentare vorhanden

Fast 2,5 Millionen mal kracht es im Jahr auf Deutschlands Straßen.

Und in immerhin knapp 300 000 der Fälle kommen dabei Personen zu Schaden. Besonders wichtig, sowohl für Hilfeleistung am Unfallort als auch für die spätere Aufklärung des Hergangs, sind die Zeugen.



Wer also einen Unfall beobachtet, darf sich nicht einfach aus dem Staub machen, sondern muss zumindest dort bleiben, um zu helfen.


Zuerst den Unfallort sichern


Ist ein Unfall passiert, muss die Stelle zunächst abgesichert werden, damit nachkommende Fahrer nicht gefährdet werden. Hier sind Zeugen in der Pflicht.
Damit Sie sich selbst nicht in Gefahr begeben, sollten Sie selbst eine Warnweste überziehen und die Warnblinkanlage einschalten. Danach die Warndreiecke aufstellen. Auch an den verunglückten Fahrzeugen werden Warnblinker und, besonders bei Dunkelheit, das Standlicht eingeschaltet. Ist die Unfallstelle schlecht einsehbar, sollten nachkommende Fahrzeuge per Handzeichen gewarnt werden.

Erste Hilfe zu leisten ist für Beobachter Pflicht


Nicht immer bleibt es leider beim Blechschaden. Wenn Personen verletzt wurden, ist es die Pflicht von jedem Zeugen zu helfen. Ansonsten droht eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung.

Das heißt: Nicht nur die Rettungskräfte müssen alamiert werden - wenn nötig, muss auch Erste Hilfe geleistet werden, bis diese eintreffen.
Wer sich nicht sicher ist, was zu tun ist, kann beim Notruf um telefonische Beratung bitten.



Doch auch wenn es weniger dramatisch zugeht - aus der Verantwortung ziehen sollten sich niemand.

Zwar ist man nicht gesetzlich verpflichtet, sich als vermeintlich Unbeteiligter als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Tut man es nicht, nimmt man allerdings in Kauf, dass der Unfall nicht richtig rekonstruiert und ein Unschuldiger eventuell auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Vor Gericht aussagen



Hat man allerdings seine Kontaktdaten weitergegeben und bekommt man dann eine Vorladung vor Gericht, muss diese auch wahrgenommen werden. Wer als geladener Zeuge nicht  vor Gericht erscheint oder nicht wahrheitsgemäß aussagt, macht sich strafbar und muss mit Bußgeld oder sogar einer Haftstrafe rechnen.

Wer einen guten Grund hat, nicht zu kommen, muss diesen beweisen, zum Beispiel mit einem ärztlichen Attest






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